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HEFT 1 ´ März 2009 RECHTSANWALTSKAMMER FÜR DEN OBERLANDESGERICHTSBEZIRK KOBLENZ
KAMMERREPORT
INHALT Editorial
Editorial Sehr geehrte Kolleginnen und vorgelegt worden. Damit soll auf
Kollegen, die Qualität des deutschen Rechts
1 als wichtiger Wettbewerbsfaktor
auch in diesem Jahr wird sich die im Zeitalter der ökonomischen
Einladung zur
Kammer besonders dem Globalisierung hingewiesen wer-
Kammerversammlung den und insbesondere der sich im-
2009 Thema Fortbildung mer mehr verbreitenden Tendenz
2 zur Anwendung angelsächsischen
widmen. Rechts entgegengewirkt werden.
È
Aus der Tatigkeit Das umfangreiche Programm un-
des Vorstandes Als ein besonderer Service für das
seres Seminar-Service liegt Ihnen
Recht suchende Publikum ist die
5 vor. Auch diejenigen unter uns,
die nicht als Fachanwälte einer
Einrichtung eines
I. Jahresempfang der Fortbildungspflicht unterliegen,
Ombudsmanns
Wirtschaft 2009 sollten von diesem Angebot Ge-
brauch machen. Nur wer qualifi-
anzusehen. Die jetzt durch Gesetz
II. Öffentlichkeitsarbeit zierte Arbeit leistet, wird von den
eingerichtete Institution ist bei der
der Kammer Mandanten weiter empfohlen!
Bundesrechtsanwaltskammer ange-
siedelt und soll den Mandanten
III. Rechtsdienst- Das
die Möglichkeit geben, auch bei
leistungsgesetz Thema Datenschutz Schlechtleistung, also nicht nur bei
Verstößen gegen das Berufsrecht,
IV. Verschwiegen- ist zur Zeit wieder in aller eine Beschwerde- und Entschei-
heitspflicht bei Munde. Datenschutz betrifft uns dungsmöglichkeit zu haben. Mit
Steuerauûenprüfung alle, deshalb sollten wir die poli- dieser Einrichtung wird einerseits
tische Entwicklung sorgfältig ver- das Ansehen und die Seriosität der
V. Datenschutz in folgen. Wir haben den bei der Anwaltschaft gestärkt, andererseits
Anwaltskanzleien Bundesrechtsanwaltskammer zu- aber auch die Justiz mit Verfahren
ständigen Vizepräsidenten Ekke- bis zu 15.000 EUR entlastet.
VI. Versorgungswerk hart Schäfer zu einem Gastbeitrag
der rheinland- in diesem Kammerreport gebeten. In diesem Heft finden Sie
pfälzischen Rechts-
Immer zahlreicher werden die die Einladung zur
anwaltskammern Kammerversammlung.
Verstöße gegen das neue
Hinweise
Dienstleistungsgesetz. Zur Stärkung unseres Berufsstan-
15 des ist eine gut organisierte Kam-
Die Kammer hat bereits wieder- mer notwendig. Zeigen Sie Flagge
Personalnachrichten holt einstweilige Verfügungen auf und kommen Sie mit Ihren Ideen
Unterlassung entsprechender unzu- zur Kammerversammlung.
16
lässiger Werbung durch Agenturen Wir lernen immer gern dazu!
Literaturhinweise und Gewerbetreibende erwirkt.
Sie alle sind aufgefordert, uns Ver- Mit freundlichen kollegialen
18 stöße mitzuteilen, um rechtzeitig Grüßen
insbesondere gegen unzulässige
Kanzlei- und Rechtsberatung vorzugehen. JR Dr. Norbert Westenberger
Stellenmarkt Präsident
lung
Als eine einmalige Gemeinschafts-
19
mm
leistung von Bundesrechts-
a
rvers9, 17.00 Uhnrz
Impressum anwaltskammer, DAV, Deutscher ,
me
Richterbund und Bundesnotar-
Kam 13. Mai 20Halle, Koble
20 kammer ist nun die Broschüre 0
am osel-
Law ¼ Made in Germany
Rhe in-M
KAMMERREPORT RECHTSANWALTSKAMMER KOBLENZ
mmlung
Einladung zur Kammerversa
2009
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Zu der Kammerversammlung 2009 am
Mittwoch, 13. Mai 2009, 17.00 Uhr
Rhein-Mosel-Halle, Kleiner Saal,
Julius-Wegeler-Straße 4, 56068 Koblenz,
darf ich Sie herzlich einladen.
Der Geschäftsbericht für das Jahr 2008 liegt diesem Kammerreport bei. Der Haushalts-
abschluss 2008 kann in der Geschäftsstelle und in den Landgerichtsbezirken Mainz,
Bad Kreuznach und Trier bei den Vorsitzenden der dortigen Anwaltsvereine einge-
sehen werden.
Ich würde mich sehr freuen, wenn viele Kolleginnen und Kollegen dieser Einladung
Folge leisten könnten.
In diesem Jahr möchten wir Sie vor der Kammerversammlung zu einem Seminar
Aktuelle Rechtsprechung zum RVG
einladen. Dargestellt werden praxisrelevante aktuelle Entwicklungen zum Anwaltsver-
gütungsrecht und anhand von praxisbezogenen Fällen den Teilnehmern nähergebracht.
Themenschwerpunkte sind u.a.
¼ Erste Rechtssprechung zur üblichen Vergütung bei Beratung
¼ BGH zur Anrechnung der Geschäftsgebühr
¼ Nur noch die halbe Verfahrensgebühr aus Staatskasse bei PKH und vor-
gerichtlicher Tätigkeit
¼ OLG Stuttgart: Wie ist anzurechnen bei vorgerichtlicher Tätigkeit /selb-
ständigem Beweisverfahren / Hauptsache Rechtsstreit
¼ BGH zur Festsetzung der Kosten bei Mitverhandeln nicht anhängiger
Ansprüche aber keinem Vergleich.
Wir freuen uns, dass wir als Referenten den Autor des Buches ¹RVG für Anfängerª
und zahlreiche andere Publikationen zum anwaltlichen Gebührenrecht, Herrn Bürovor-
steher Horst Reiner Enders, gewinnen konnten.
Gegen eine Kostenbeteiligung von 70,00 E können Sie in der Zeit von 13.00 Uhr bis
ca. 15.30 Uhr in der Rhein-Mosel-Halle vor der Kammerversammlung und dem Emp-
fang der neu zugelassenen Rechtsanwälte, die selbstverständlich kostenfrei teilnehmen
können, hieran teilnehmen.
Der Tradition entsprechend lädt der Vorstand zwischen dem Seminar und der
Kammerversammlung auch in diesem Jahr die seit Beginn des letzten Geschäftsjahres
neu zur Anwaltschaft zugelassenen Kolleginnen und Kollegen unseres Bezirks
sehr herzlich zu einem Umtrunk ins Foyer der Rhein-Mosel-Halle ein.
Ich würde mich freuen, wenn, wie in den vergangenen Jahren, viele Kolleginnen und
Kollegen, dieser Einladung Folge leisten können, um bei dieser Gelegenheit nicht nur
die Mitglieder des Vorstandes, sondern auch die Vorsitzenden der örtlichen Anwaltsver-
eine kennenzulernen.
Ihr
JR Dr. Westenberger
Präsident
2
Einladung zur K
ammerversammlung
Kammerversammlung Rechtsanwalt Justizrat Thassilo
Haneke, Trier
1. Vereidigung der neu zuzulassen- Bürovorsteher Karl-Ludwig Köhm, Mainz
den Rechtsanwälte
2004 an den
Vor Eintritt in die Tagesordnung werden Rechtsanwalt Justizrat Hans-Joachim
vor der Mitgliederversammlung die im Stamp, Koblenz
Mai 2009 neu zur Rechtsanwaltschaft zu- Oberstudienrat Elmar Schneider, Koblenz
zulassenden Kolleginnen und Kollegen
vereidigt und als neue Mitglieder in unse- Der Vorstand hat einstimmig beschlossen,
rem Kreis begrüßt. in der diesjährigen Mitgliederversamm-
lung die JR Dr. Karl-Weber-Plakette an
2. Verleihung der Justizrat
Dr. Karl-Weber-Plakette Herrn Rechtsanwalt Justizrat
Dr. Günther Ehlen, Koblenz,
Anlässlich des 40jährigen Bestehens der
Rechtsanwaltskammer 1987 hat die Kam- zu verleihen.
mer zur Aufrechterhaltung der Erinnerung
an die langjährige und verdienstvolle Prä-
sidentschaft des ersten Präsidenten der Tagesordnung der
Rechtsanwaltskammer Koblenz die
Kammerversammlung
Justizrat Dr. Karl-Weber-Plakette
1. Bericht des Präsidenten über das
gestiftet. abgelaufene Geschäftsjahr 2008
Die Plakette wird vom Vorstand für Ver- 2. Bericht des Schatzmeisters über
dienste um das Ansehen und die Interes- das abgelaufene Geschäftsjahr
sen der Rechtsanwaltschaft im Oberlan- 2008
desgerichtsbezirk Koblenz verliehen.
3. Bericht der Rechnungsprüfer
Bisher wurde sie verliehen und Entlastung des Vorstandes
und der Geschäftsführung ge-
1987 an mäß § 89 Abs. 2 Ziff. 6 BRAO
Rechtsanwalt Justizrat Dr. Erich Klinge,
Koblenz 4. Beitragsfestsetzung
Generalstaatsanwalt Dr. Hans-Joachim
Ulrich, Koblenz a) Grundbeitrag 2009 (150,00 E)
Rechtsanwältin Gertrud Erlemeier, Koblenz b) Zuschlag zum Kammergrundbei-
trag 2009 (Umsatz 2008)
1989 an den c) Sydnikuspauschale (200,00 E)
d) Pauschale bei doppelter Kammer-
2009
Präsidenten des Landessozialgerichts Dr.
Scherer, Mainz zugehörigkeit (180,00 E)
e) GmbH-Pauschale (250,00 E)
1990 an den f) Sterbegeld
Ministerialdirigenten Günter Dittmann,
Mainz 5. Änderung, bzw. Ergänzung der
Rechtsanwalt Justizrat Dr. Karl-Heinrich Gebührenordnung
Weyrich, Ludwigshafen
a) Nachdem die Kammerversamm-
1993 an den lung des Jahres 2007 die Fach-
Präsidenten des OLG Karl-Heinz Kroell, anwaltsgebühr in Ziff. 4 der Ge-
Koblenz bührenordnung von 500,00 auf
3
KAMMERREPORT RECHTSANWALTSKAMMER KOBLENZ
mmlung
Einladung zur Kammerversa 400,00 E herabgesetzt hat,
2009
6. Bewilligung der Mittel für das
hat eine Bilanz der Ein- und Geschäftsjahr 2009
Ausgaben dieses Haushaltspos-
tens unter Berücksichtigung der 7. Rechnungsprüfer die Geschäfts-
Bilanz dieses Haushaltspostens bei jahre 2009 /2010
der Pfälzischen Rechtsanwaltskam-
mer Zweibrücken, mit der wir die 8. Vorstandswahlen.
Fachanwaltsvorprüfungsausschüsse
Gemäß § 68 BRAO scheiden die zuletzt
gemeinsam eingerichtet haben, er-
in der Kammerversammlung 2005 ge-
geben, dass 400,00 E nicht aus-
wählten Vorstandsmitglieder nach Ablauf
reichend sind, um die anfallenden
der Wahlperiode aus.
Kosten zu decken.
Aus dem Landgerichtsbezirk Trier sind
Der Vorstand schlägt deshalb vor,
dies:
die Fachanwaltsgebühr von
400,00 E wieder auf 500,00 E Rechtsanwalt Dr. Andreas Ammer,
heraufzusetzen. Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas B.
Schmidt,
b) Gebührengutachten nach § 14
Abs. 2 RVG hat der Vorstand ge- sowie als Vertreter eines auswärtigen
bührenfrei zu erstatten. Daneben Amtsgerichts:
bietet er zur Vermeidung gericht-
licher Auseinandersetzungen außer- Rechtsanwalt Helmut Kutscheid,
gerichtlich die Erstellung von Sach- Wittlich.
verständigengutachten an, die kos-
tenpflichtig nach dem ZuSEG sind. Für den Landgerichtsbezirk Mainz
Der Vorstand schlägt deshalb der Rechtsanwalt JR Karl Otto
Kammerversammlung vor, Ziffer Armbrüster.
11 der Gebührenordnung durch
Ziffer 12 zu ersetzen. Für den Landgerichtsbezirk
Bad Kreuznach
c) Anhebung der Prüfungsgebühren
in Nr. 6 und 7 Gebührenordnung Rechtsanwalt Peter Kröll,
Dem Jahresabschluss 2008, der sowie als Vertreter eines auswärtigen
diesem Kammerreport beiliegt, ist Amtsgerichts
zu entnehmen, dass die Kosten im
Rechtsanwalt JR Dr. Hans-Gert
Ausbildungsbereich nicht annä-
Dhonau, Bad Sobernheim.
hernd durch die Einnahmen ge-
deckt sind. Für den Landgerichtsbezirk Koblenz
Der Vorstand schlägt deshalb eine Rechtanwalt JR Ingo Rehtmeyer.
moderate Anhebung der Prüfungs-
gebühren der Rechtsanwaltsfach- Alle Kollegen haben erklärt, zur Wieder-
angestellten für die Abschlussprü- wahl zur Verfügung zu stehen und sind
fung (Ziffer 6) von 100,00 E auf von ihren Anwaltsvereinen zur Wieder-
150,00 E und für die Zwischen- wahl vorgeschlagen worden.
prüfung (Ziffer 7) von 75,00 E
auf 100,00 E vor. 9. Verschiedenes
4
È
Aus der Tatigkeit des Vorstandes
I.
Jahresempfang der
Wirtschaft 2009
meinsam bewältigt werden kann.
Sie forderte die mehreren tausend
(ca. 8.000) mittelständischen Un-
Wie in den vergangenen Jahren ternehmerinnen und Unternehmer,
haben wir auch in diesem Jahr ge- Handwerker und Freiberufler in
meinsam mit 12 weiteren Kam- der Mainzer Rheingoldhalle auf,
mern ¼ Industrie, Handel und die Hilfen des Staates anzuneh-
Handwerk ¼ der Freien Berufe und men.
der Landwirtschaft ¼ wieder zum
Jahresempfang der Wirtschaft JR Dr. Westenberger wies für die
nach Mainz, zum größten Neujahrs- Anwaltschaft darauf hin, dass
empfang der regionalen Wirtschaft Deutsches Recht die besten
in Deutschland eingeladen. Voraussetzungen für wirt-
schaftliche Aktivitäten bietet:
Unser diesjähriger Gast Bundes-
kanzlerin Dr. Angela Merkel Law ¼ Made in Germany ¼
verbreitete beim Jahresempfang
der Wirtschaft 2009 große Zuver- ¹Deutschland gehört zu den Ländern der Welt. Deutsche Pro-
sicht, dass die Finanzkrise ge- wirtschaftlich leistungsstärksten dukte genießen weltweites An-
sehen. ¹Made in Germanyª ist
damit ein internationales Qua-
litätssiegel. Das deutsche Recht
trägt zu diesem Erfolg erheblich
bei: Es ist effizienter, kosten-
günstiger und berechenbarer
als andere Rechtsordnungen ¼
Gute Gründe für Investitionen
in Deutschland.
Das deutsche Recht sichert Ihrem
Unternehmen perfekte Rahmen-
bedingungen. Rechtssicherheit
und vorsorgende Gestaltung sind
entscheidende Merkmale, die
spätere Streitigkeiten vermeiden
und deshalb viel Geld sparen.
Unternehmer und Investoren
finden in Deutschland ein leis-
tungsfähiges Rechtssystem. Der
Zugang zum Recht ist zudem
für jedermann offen, denn Ge-
rechtigkeit darf nicht vom Geld
abhängen. Effiziente Verfahrens-
ordnungen sorgen für schnelle,
kompetente und berechenbare
Entscheidungen. Sobald Ihre
Forderung tituliert, d.h. auf-
grund einer gerichtlichen Ent-
scheidung, aus Prozessverglei-
chen oder aus Urkunden durch-
setzbar ist, können Sie auf ein
bewährtes Vollstreckungsrecht
und besonders spezialisierte
staatliche Vollstreckungsorgane
zurückgreifen. Dies sorgt dafür,
5
KAMMERREPORT RECHTSANWALTSKAMMER KOBLENZ
dass Sie Ihr Recht konsequent Oder im reich liegt auf Platz 18, die USA
durchsetzen können, denn gu- liegen auf Platz 23.
tes Recht ist auch schnelles Gesellschaftsrecht ¼ die pas-
Recht. sende Rechtsform für Ihr Un- Auch als Standort für interna-
ternehmen. tionale Schiedsverfahren wird
Effizienter Rechtsrahmen auf Deutschland immer beliebter.
höchstem Niveau. Auch das deutsche Gesellschafts- Gerade im internationalen
recht bietet für jeden Unterneh- Wirtschaftsverkehr sieht die
mer eine passende Rechtsform
Deutschland gehört zu den fünf überwiegende Zahl der Verträge
an. Dabei wird zwischen Per-
Topnationen im Global Compe- eine Schiedsvereinbarung vor.
sonen- und Kapitalgesellschaften
titiveness Report 2008 ¼ 2009 Der deutsche Gesetzgeber hat
unterschieden. Je nach dem ver-
des Weltwirtschaftsforums in folgten Zweck, der gewünschten bei der Regelung des Schiedsver-
der Kategorie ¹Effizienz der Rolle der Gesellschafter, der er- fahrensrechts daher weitgehend
rechtlichen Rahmenbedingun- forderlichen Flexibilität bei der an das moderne und interna-
genª. Zum Vergleich: Die briti- Gestaltung des Gesellschaftsver- tionale anerkannte UNCITRAL-
sche Rechtsordnung liegt auf trages und zum Teil auch nach Modellgesetz angeknüpft. Schieds-
Platz 18, die amerikanische auf steuerlichen Kriterien, kann die gerichte entscheiden den Rechts-
Platz 28. passende Rechtsform gewählt streit nach dem von den Parteien
werden. gewählten Recht. International
Als Unternehmer benötigen Sie angesehene Rechtsanwälte ha-
Ein besonderer Vorzug des deut- ben sich auf die Führung von
gut ausgebildete Arbeitnehmer,
schen Rechtssystems sind seine Schiedsverfahren spezialisiert.
eine leistungsstarke öffentliche
gerichtlichen Register, die Ein weiterer Vorteil des Rechts-
Verwaltung, ein funktionieren- Rechtssicherheit im Handelsrecht standortes Deutschland liegt
des Bildungswesen, Straßen, und Grundstücksrecht gewähr- darin, dass auf Antrag der
Bahnhöfe und Flughäfen, vor leisten und um die Deutschland Parteien die staatlichen deut-
allem aber eine funktionierende oft beneidet wird. In- und aus-
schen Gerichte den Ablauf eines
und berechenbare Infrastruktur. ländische Investoren steht eine
Schiedsverfahrens unterstützen
gesicherte Datenbasis zur Ver-
und seine ordnungsgemäße
Alle diese Rahmenbedingungen fügung, die Grundlage jeder
wirtschaftlichen Aktivität ist. Durchführung überwachen.
bietet Ihnen Deutschland, ins-
besondere hervorragend ausgebil- Die deutschen Rechtsanwaltskam-
dete Juristen, die Ihr Anliegen Wer unternehmerisch tätig wird,
benötigt meist eine Finanzie- mern und Berufsorganisationen
verstehen und Sie kompetent von Richtern und Notaren haben
rung von dritter Seite. Die Geld-
beraten. sich deshalb mit Unterstützung
geber verlangen jedoch Kredit-
sicherheiten. Das deutsche des Bundesministeriums der Jus-
Für Ihre individuelle und Rechtssystem schafft hervor- tiz zu einem ¹Bündnis für das
qualifizierte Rechtsberatung ragende Voraussetzungen für deutsche Rechtª zusammen ge-
stehen Ihnen unabhängige eine effiziente, kostengünstige schlossen, um durch gemeinsame
Rechtsanwälte zur Verfügung, und rechtssichere Kreditver- Aktionen die Stellung des deut-
die Sie umfassend in allen gabe. Auch die dritte Staats- schen Rechts als Teil des kon-
Rechtsfragen beraten und ver- gewalt ¼ die Gerichtsbarkeit ¼ tinentaleuropäischen Rechts im
treten können. bietet in Deutschland exzellente internationalen Wettbewerb der
Rahmenbedingungen für unter- Rechtsordnungen zu stärken und
Sie bieten Ihnen z.B. im nehmerisches Handeln. zu erweitern.
Vertragsrecht ¼ maßgeschnei- Wer in Deutschland prozessiert,
Alle, die weltweit mit dem deut-
derte Lösungen im Einzelfall. kann sich auf die Unabhängig-
schen Recht arbeiten, insbeson-
keit der Gerichte verlassen.
dere Industrie und Handel, sind
Gerade das Vertragsrecht pro- Korruption im Justizbereich
spielt in Deutschland keine eingeladen, im Bündnis für das
fitiert von der Aufgabenteilung deutsche Recht mitzuwirken,
Rolle. Dies bestätigt auch der
zwischen Gesetzgeber und Rechts- um bei Anwendung des Rechts
Global Competitiveness Report
anwendern. Anders als Rechts- 2008 ¼ 2009 des Weltwirtschafts- auch außerhalb unserer Gren-
ordnungen, die auf Fallrecht be- forums. Deutschland gehört dort zen dem deutschen Recht eine
ruhen, bieten Kodifikationen eine in der Kategorie ¹Unabhängig- gleiche Rangstelle neben ande-
verlässliche Orientierung für die keit der Justizª zu den fünf Top- ren Rechtsordnungen zu ge-
Vertragspraxis. nationen. Das vereinigte König- währleisten.ª
6
II.
È
Offentlichkeitsarbeit der
Kammer
1. Im Rahmen seiner Öffentlich-
keitsarbeit hat der Vorstand auch
in diesem Jahr wieder zu einer
Podiumsdiskussion geladen.
Vor ca. 200 Gästen diskutierten
Ernst Schabach (Landesvorsit-
zender der Gewerkschaft der Poli-
zei Rheinland-Pfalz), Christoph
Schallert (Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Strafrecht), Tanja
Schultz-Schwaab (Staatsanwäl-
tin im Haus des Jugendrechts
Mainz), Dr. Wiebke Steffen
(Abteilung Prävention Weisser
Ring) und die als RTL Super
Nanny bekannte Familienberate-
rin Katharina Saalfrank unter
der Leitung von Dr. Bernd-Ul-
rich Haagen (Moderator recht
brisant) zu dem Thema
Jugendgewalt nachhaltig
bekämpfen.
Neben zwei Schulklassen aus
Nachtsheim und Montabaur wa-
ren insbesondere die Polizei und
Lehrer neben Richtern und
Staatsanwälten stark vertreten.
Als Fazit festgehalten werden
konnte, dass es schon sehr früh
Anzeichen für eine drohende
kriminelle Karriere, wie etwa genommen hat, unter Zuhilfe- AnwaltsVereins (DAV) Anwälte
hartnäckiges Schulschwänzen, nahme des auffallenden DAV- mit Recht im Markt und Ver-
verbunden mit Täuschungen und Trucks der Verkehrsrechtsanwälte, trauen ist gut, Anwalt ist bes-
Herumstreunen, gibt. An den auf die Qualität der Beratung ser, hinweisen.
Schulen ist das Thema Gewalt durch einen Fachanwalt für Ver-
aber kein Tabuthema mehr. Man kehrsrecht hinzuweisen, haben Den neu zur Anwaltschaft zugelas-
scheut sich nicht mehr, kon- wir für dieses Jahr ¹Erbrechts- senen Kolleginnen und Kollegen
sequent die Polizei einzuschalten. tageª ebenfalls wieder an den übergeben wir als Starterpaket
Ausdrücklich hervorhob die Fami- Standorten der Landgerichte un- für den Berufseinstieg die uns
lienberaterin Katharina Saalfrank, seres Bezirks geplant. freundlicherweise sowohl seitens
dass nach ihrer Überzeugung ju- der BRAK als auch des DAV zur
gendliche Aggressionen immer Nicht nur die Reform der Erb- Verfügung gestellten Informations-
eine Reaktion auf eine meist von schaftssteuer, sondern das Erbrecht materialien, um diese fit für den
Erwachsenen herbeigeführte Si- generell, berührt die Bürger. Wir Wettbewerb zu machen.
tuation seien. Sie vertritt die Auf- möchten dieses Mal die Fach-
fassung, dass die Beratung junger anwälte für Erbrecht als die
Familien in Deutschland noch berufenen und unabhängigen Be-
Verbesserungspotential habe. rater und Vertreter präsentieren.
2. Nachdem der Vorstand im ver- 3. Nochmals ausdrücklich möch-
gangenen Jahr den Zeitpunkt des ten wir auch auf die Werbeaktion
Inkrafttretens des Rechtsdienst- der Bundesrechtsanwaltskammer
leistungsgesetzes zum Anlass (BRAK) und des Deutschen-
7
KAMMERREPORT RECHTSANWALTSKAMMER KOBLENZ
Selbstverständlich stehen diese Anwaltschaft festzuhalten, dass die Rechtsanwaltsfachangestellten in-
Materialien auch allen Kollegin- Ausbildung zur Rechtsanwaltsfach- teressieren.
nen und Kollegen zur Ver- angestellten nach wie vor leicht
fügung. Nähere Informationen rückläufig ist.
finden Sie unter www.brak.de
und www.anwaltverein.de. Der Vorstand möchte dies zum An-
lass nehmen, nochmals auf die
4. Auch wenn der Berufsbildungs-
Ausbildungscampagne der Bundes-
bericht des Bundesministeriums für
rechtsanwaltskammer www.recht-
Bildung und Forschung 2008, der
die Entwicklung auf dem Ausbil- clever-info hinzuweisen. Diese
dungsmarkt 2007 darstellt, erfreu- Kammer übergreifende Werbe-
lich ist ¼ im Vergleich zum Vorjahr campagne soll mit einheitlichem
konnten in den Freien Berufe eine Auftreten, Wiedererkennungswert
Steigerung zum Vorjahr von 5,8 % in vielfältigen Bereichen, junge
erreicht werden ¼ so ist für die Menschen für den Beruf der
Neu abgeschlossene Ausbildungsverhältnisse zum 30.09.2008
Rechtsanwalts- Rechtsanwalts- und Vorjahr Vorjahr Angaben in %
RAKn Gesamt Vorjahr ReFa
fachangestellte Notarfachangestellte ReNoFa gesamt zum Vorjahr
BGH 0 0 0 1 0 1 -
Bamberg 206 0 206 226 0 226 91,15
Berlin 125 189 314 139 196 335 93,73
Brandenburg 119 0 119 121 0 121 98,35
Braunschweig 52 109 161 59 106 165 97,58
Bremen 31 73 104 26 78 104 100,00
Celle 114 245 359 120 269 389 92,29
Düsseldorf 342 47 389 323 50 373 104,29
Frankfurt* 163 119 282 166 121 287 98,26
Freiburg 190 0 190 182 0 182 104,40
Hamburg 206 0 206 188 0 188 109,57
Hamm 389 624 1.013 364 646 1.010 100,30
Karlsruhe 167 0 167 175 0 175 95,43
Kassel 58 65 123 53 67 120 102,50
Koblenz 245 0 245 250 0 250 98,00
Köln 446 0 446 461 0 461 96,75
Mecklenb.-Vp. 125 0 125 115 0 115 108,70
München 520 0 520 505 0 505 102,97
Nürnberg 218 0 218 173 0 173 126,01
Oldenburg 53 201 254 58 211 269 94,42
Saarbrücken 110 0 110 94 0 94 117,02
Sachsen 201 0 201 271 0 271 74,17
Sachsen Anh. 116 0 116 134 0 134 86,57
Schleswig 35 202 237 41 226 267 88,76
Stuttgart 267 0 267 312 5 317 84,23
Thüringen 113 0 113 142 0 142 79,58
Tübingen 99 1 100 87 2 89 112,36
Zweibrücken 93 0 93 124 0 124 75,00
Gesamt 4.803 1.875 6.678 4.910 1.977 6.887 96,97
* zzgl. Notarfachangestellte in den ReNo-Fachangestellten (Frankfurt 3)
Bundesrechtsanwaltskammer, Dezember 2008
8
III.
Rechtsdienstleistungsgesetz
Aktionen des Vorstandes, wie den
hat der Geschäftsführer, nachdem
dem Unternehmen im einstweili-
gen Verfügungsverfahren unter-
2. In dem Verfahren Flugblatt
des Sport-Repair-Center OHG,
Mülheim-Kärlich, hat das Land-
Verkehrsrechtstag im vergan- sagt worden ist gericht Koblenz im Wege der
genen Jahr oder den für dieses einstweiligen Verfügung am
Jahr geplanten Erbrechtstag, außergerichtliche Rechtsdienstleis- 04.10.2008 dem Unternehmen
sollen dem Bürger vor Augen tungen im Form einer rechtlichen untersagt, im geschäftlichen Ver-
führen, dass qualitativer Rechtsrat Prüfung und Beratung in einer kehr Flugblätter mit dem hervor-
nur durch Rechtsanwälte erteilt konkreten fremden Angelegenheit gehobenen Hinweis ¹Ihr Unfall-
werden kann. zu erbringen, sofern die Voraus- schadenszentrumª zu verteilen
setzungen nach dem Rechtsdienst- und/oder verteilen zu lassen, in
Daneben beobachtet der Vorstand leistungsgesetz oder anderen Ge- denen für die von ihm betriebene
den Rechtsberatungsmarkt sehr setzen, unter denen eine selbstän- Firma Sport-Repair-Center OHG
genau und nutzt, wie im Kammer- dige außergerichtliche Rechts- u.a. mit folgenden Aussagen ge-
report 2/2008 mitgeteilt, seit dem dienstleistung erbracht werden worben hat:
Inkrafttreten des RDG seine ihm darf, nicht vorliegen
zustehende Klagebefugnis selber.
¹Komplette Unfallschadenabwick-
und/oder
In bisher neun Verfahren hat der lungª
Vorstand einen möglichen Verstoß Dritte in Rechtsstreitigkeiten vor
gegen das Rechtsdienstleistungs- einem Amtsgericht gerichtlich zu und/oder
gesetz überprüft. In zwei Ver- vertreten, sofern keine behörd-
fahren ist er zu der Auffassung liche Erlaubnis zur Besorgung ¹Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
gelangt, dass nicht von einem fremder Rechtsangelegenheiten er- im Hausª
Verstoß gegen das RDG auszuge- teilt wurde und die Voraussetzun-
hen ist, bzw. das Prozessrisiko gen von § 79 Abs. 2 ZPO, unter (4 HK.O 140/08 LG Koblenz).
letztlich zu hoch ist. denen eine gerichtliche Vertretung Am 13.02.2009 ist im Haupt-
Dritter zulässig ist, nicht vorliegen, sacheverfahren verhandelt wor-
1. In dem Verfahren AGINTEC, den. Wir gehen davon aus, daß
Agentur für Innovations- am 25.11.2008 die Abschluss- die am 17.03.2009 verkündete
transfer, Entwicklung und erklärung unterzeichnet (12 O Entscheidung die e.V. bestätigen
Consulting GmbH, Rheinberg, 448/08 LG Düsseldorf): wird.
9
KAMMERREPORT RECHTSANWALTSKAMMER KOBLENZ
3. Das Landgericht Bad Kreuz- 4. Darüber hinaus ist im Wege Rechtsdienstleistungsgesetz
nach hat im Wege der einstweili- der einstweiligen Verfügung in Kenntnis zu setzen, damit
gen Verfügung dem Autohaus Herrn Wolfgang Fiedler, An- hier zentral geprüft werden
Nagel GmbH & CO. KG, Bir- dernach, unter einer Fa. DATAC kann, ob es sich um einen
kenfeld, am 12.09.2008 unter- handelnd, untersagt worden, im geeigneten Fall handelt, um
sagt: Rahmen seiner geschäftlichen ein Unterlassungsverfahren
Handlung außergerichtliche Rechts- einzuleiten.
1. In den Printmedien in Form dienstleistungen in Form einer
eines redaktionellen Beitrags, Bei- rechtlichen Prüfung und Beratung Bekanntlich erfolgt in Absprache
in einer konkreten fremden An- mit den übrigen Kammern im
träge über die gewerbliche Tätig-
gelegenheit zu erbringen, sofern Bundesgebiet eine Information
keit des Unternehmens werbend
die Voraussetzungen nach dem der Rechtsprechung an die Bun-
zu berichten, ohne deutlich zu
Rechtsdienstleistungsgesetz oder desrechtsanwaltskammer, damit
machen, dass es sich nur um eine an einer zentralen Stelle die Ent-
anderen Gesetzen, unter denen
Werbeanzeige handelt; wicklung zum RDG gesammelt
eine selbständige außergericht-
liche Rechtsdienstleistung er- wird, um sie entsprechend einer
2. Im geschäftlichen Verkehr zu- für uns richtig gehaltenen Aus-
bracht werden darf, nicht vor-
gunsten des Unternehmens zu be- legung nutzen zu können.
liegen, insbesondere wenn dies
haupten:
geschieht, wie im Falle der
außergerichtlichen Beratung der
IV.
2.1 ¹Dank neuem Rechtsdienst- Y.-Üflerer-Glas- und Gebäude-
leistungsgesetz und Autohaus reinigung Andernach, im Zusam-
Nagel aus Birkenfeld, haben ge- menhang mit der Beendigung des
Verschwiegenheitspflicht bei
schädigte Autobesitzer in Zukunft È
Steuerauûenprufung
zwischen dieser und Frau Irene
Aussicht auf eine höhere Entschä- Bestvater, Brohl-Lützing, beste-
digungª. Zur Zulässigkeit einer Außenprü-
henden Arbeitsverhältnisse
fung bei Personen, die gesetzlich
2.2. ¹Für Gerechtigkeit und eine zur Verschwiegenheit verpflichtet
und/oder
stressfreie Abwicklung für die Ge- und zur Auskunftsverweigerung
berechtigt sind, hat uns Herr
schädigten sorgt das Autohaus Dritte in Rechtsstreitigkeiten vor
Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz
Nagel aus Birkenfeld. Die Mit- dem Arbeitsgericht gerichtlich zu
Göpfert, Fachanwalt für
arbeiter von Nagel übernehmen vertreten, sofern keine behörd-
Steuer- und für Strafrecht,
für die Kunden die komplette liche Erlaubnis zur Besorgung
Vizepräsident der Rechts-
Schadensregulierung mit der geg- fremder Rechtsangelegenheiten anwaltskammer Düsseldorf
nerischen Versicherung und ste- erteilt wurde und die Vorausset- die nachfolgenden Ausführungen
hen den Kunden mit fachlicher zungen vom § 11 Abs. 2 des Ar- zur Verfügung gestellt.
Kompetenz zur Seite, für den Na- beitsgerichtsgesetzes, unter denen
gelkunden wird das Maximum eine gerichtliche Vertretung Drit- Rechtsprechung und Schrifttum
der zustehenden Versicherungs- ten zulässig ist, nicht vorliegen, sind in der Vergangenheit stets
entschädigung herausgeholt...ª insbesondere wenn dies ge- einhellig davon ausgegangen,
schieht, wie im Falle der Ver- dass die Anordnung einer steuer-
¹Die Mitarbeiter des Autohauses tretung der Frau Yasemin Üflerer lichen Außenprüfung auch gegen-
Nagel wissen aber genau, was in dem vor dem Arbeitsgericht über Personen zulässig ist, die ¼
Koblenz unter dem AZ. 7 CA wie Rechtsanwälte, Wirtschafts-
dem Geschädigten gesetzlich zu-
1384/08 anhängigen Rechtsstreit. prüfer, Steuerberater ¼ Berufs-
steht und sparen so bares Geld
für die Kunden und dies kosten- geheimnisse wahren müssen
5. In zwei Verfahren prüft der (BFHE 205, 234, 241 BFH ¼ Be-
los und kompetent. Unfallgeschä-
Vorstand zudem, inwieweit die schluss v. 27.11.1996, BFH/NV
digte brauchen in Zukunft des- Tätigkeiten früherer Rechts- 1997, 274; Tipke/Kruse, Abga-
halb nur noch ein Telefonat mit anwälte gegen das Rechtsdienst- benordnung, Finanzgerichtsord-
dem Autohaus Nagel zu führen, leistungsgesetz verstoßen. nung, § 193 AO Rz. 14; Göpfert,
oder steht das Ersatzfahrzeug DER BETRIEB 2006, 581).
bereits dort, um alles andere Diesen Bericht möchte der
kümmern sich die Fachleute des Vorstand nochmals zum An- In einer aktuellen Entscheidung
Autohaus Nagel; (2 HK O 102/08 lass nehmen, nicht nur die hat der 8. Senat des Bundes-
LG Bad Kreuznach). Vorsitzenden der örtlichen finanzhofes diese Rechtsprechung
Anwaltsvereine, sondern alle erneut ausdrücklich bestätigt
Hier ist das Hauptsacheverfahren Kolleginnen und Kollegen zu (Urteil v. 8.4.2000 VIII R 61/06).
vor dem Landgericht Bad Kreuz- bitten, ihn über jeden mögli- Die Entscheidung ist insbesondere
nach noch anhängig. chen Verstoß gegen das für Rechtsanwälte deswegen von
10
besonderer Bedeutung, weil das die Finanzverwaltung seit dem ten des Berufsgeheimnisträgers
Gericht eindeutig zwischen der Jahr 2000 nicht mehr allgemein überhaupt Anlass geben könnte.
Anordnung einer Außenprüfung darauf verzichte, anlässlich von
bei einem Berufsgeheimnisträger Außenprüfungen bei zur Berufs- Durchführung einer
und der Durchführung einer sol- verschwiegenheit verpflichteten Außenprüfung beim
chen Prüfung unterscheidet und Personen Kontrollmitteilungen Berufsgeheimnisträger
im Zusammenhang mit der Durch- (§ 194 Abs. 3 AO) zu fertigen.
führung einer Außenprüfung klar Ein solcher Verzicht sei im Im Anschluss an den Hinweis, die
und unmissverständlich auf das Anwendungserlass zur Abgaben- Rechtswidrigkeit der Prüfungs-
Auskunftsverweigerungsrecht des ordnung (AEAO) v. 24.9.1987 anordnung könne auch nicht da-
Berufsgeheimnisträgers hinweist (BStBl I 1987, 664, 704) aus- raus abgeleitet werden, dass das
(§ 102 Abs. 1 Nr. 3 AO). gesprochen worden, während die Finanzamt im Verlauf der Prüfung
Neufassung dieses Erlasses v. Hinweise darauf erhalten könnte,
Anordnung einer 14.2.2000 (BStBl I 2000, 190, welche Mandanten von dem
Außenprüfung beim 247) und die ihm nachfolgende Kläger betreut werden, stellt der
Berufsgeheimnisträger Allgemeine Verwaltungsvorschrift Senat sodann ausdrücklich fest,
für die Betriebsprüfung (BpO dass sich bei der Durchführung
Der Revisionskläger ¼ ein Steuer- 2000) v. 15.3.2000 (BStBl I der Außenprüfung das in § 102
berater, Wirtschaftsprüfer und 2000, 368) eine entsprechende Abs. 1 Nr. 3 b AO bestimmte Aus-
Rechtsbeistand ¼ hatte sich gegen Selbstbeschränkung der Verwal- kunftsverweigerungsrecht unter
die Anordnung einer Außenprü- tung nicht mehr vorsehe. Der An- anderem auf die Identität des
fung wegen Einkommensteuer sicht des Klägers, in Folge dieser Mandanten und die Tatsache sei-
und Umsatzsteuer durch das zu- Änderung müsse die Zulässigkeit ner Beratung erstreckt. Weiter
ständige Finanzamt für mehrere von Außenprüfungen bei Berufs- wird festgestellt, dass eine zur
Veranlagungszeiträume gewandt geheimnisträgern neu überdacht Berufsverschwiegenheit verpflich-
mit dem Begehren, ihm schrift- werden, könne nicht gefolgt wer- tete Person der Finanzbehörde
lich und verbindlich seitens der den. die Einsicht in alle Daten verwei-
Betriebsprüfung zu bestätigen, gern darf, auf die sich ihr Aus-
dass diese keine Kopien und Kon- Selbst dann, wenn man im Zu- kunftsverweigerungsrecht nach
trollmitteilungen fertigen werde. sammenhang mit der Prüfung bei § 102 AO erstreckt. Diese Grund-
Solange eine solche Zusage nicht einem Berufsgeheimnisträger die sätze greifen ¼ so das Gericht ¼
vorliege, halte er die Durchfüh- Anfertigung von Kontrollmittei- lediglich nicht im Hinblick auf
rung einer Betriebsprüfung für lungen generell für unzulässig diejenigen Mandanten ein, die auf
unzulässig. hielte, könne daraus nicht die Un- eine Geheimhaltung ihrer Identi-
zulässigkeit der Prüfung selbst fol- tät verzichtet haben.
Der BFH hat die Revision als un- gen. Es könnten diesen Gesichts-
begründet zurückgewiesen (§ 126 punkt betreffende Einwendungen Das Bedeutsame der Entscheidung
Abs. 2 FGO). Die angefochtene in der Weise geltend gemacht des BFH v. 8.4.2008 liegt darin,
Prüfungsanordnung sei nämlich werden, dass ¼ gegebenenfalls dass das Gericht ausdrücklich
rechtmäßig. Die Befugnis des gerichtlicher ¼ Rechtsschutz gegen feststellt, dass die in § 102 Abs. 1
Finanzamtes zur Anordnung einer die Anfertigung von Kontrollmit- Nr. 3 lit. a, b AO aufgeführten Be-
Außenprüfung werde nicht da- teilungen gesucht werde. Die rufsgeheimnisträger, nämlich Ver-
durch eingeschränkt, dass der Rechte des Berufsgeheimnist- teidiger, Rechtsanwälte, Patent-
Steuerpflichtige Berufsgeheimnist- rägers und seiner Mandanten anwälte, Notare, Steuerberater,
räger sei. Diese Handhabung würden dadurch hinreichend ge- Wirtschaftsprüfer, Steuerbevoll-
werde nicht zuletzt durch das Ge- wahrt, dass der Berufsgeheimnist- mächtigte und vereidigte Buch-
bot einer gleichmäßigen Besteue- räger rechtzeitig vor der Fer- prüfer über das, was ihnen in
rung (§ 85 AO) gerechtfertigt, tigung einer Kontrollmitteilung dieser Eigenschaft anvertraut
dessen Befolgung beeinträchtigt informiert werden müsse und wird oder bekannt geworden ist,
werden könnte, wenn sich Ange- daraufhin die Umsetzung dieses auch in eigener Steuersache und
hörige bestimmter Berufsgruppen Vorhabens mit den hierfür zur somit auch bei der eigenen
unter Berufung auf eine beste- Verfügung stehenden Mitteln ver- steuerlichen Außenprüfung die
hende Verschwiegenheitspflicht hindern könne. Schon die Prü- Auskunft verweigern können.
generell der Überprüfung ihrer fung als solche für unzulässig zu Das Gericht anerkennt damit,
im Besteuerungsverfahren ge- erachten, sei deshalb zu diesem dass das Auskunftsverweigerungs-
machten Angaben entziehen Zweck nicht erforderlich. Dies recht etwa des Rechtsanwalts
könnten. gelte um so mehr, als völlig offen dem Schutz des besonderen Ver-
sei, ob der Verlauf der Prüfung trauensverhältnisses zwischen die-
Eine abweichende Beurteilung er- zur Fertigung von Kontrollmittei- sem Berufsgeheimnisträger und
gebe sich auch nicht daraus, dass lungen im Hinblick auf Mandan- dem Mandanten und damit auch
11
KAMMERREPORT RECHTSANWALTSKAMMER KOBLENZ
einem wirksamen rechtsstaatli- gegenüber der durch das Steuer- Rechtsanwälte und Daten-
chen Rechtsschutz dient. Es wird geheimnis gebundenen Finanzver- schutz! Nein, nein, bitte nicht
ausdrücklich anerkannt, dass ein waltung gilt (vgl. hierzu BFH Ur- gleich weiterblättern, bloß weil
Mandat, der sich einem Anwalt teil v. 11.12.1957 II 100/53 u. Sie eines dieser Worte lesen, das
anvertraut, ein Interesse daran BFHE 66, 225; Siegers, Anm. zu sofort Aversion verursacht, weil
hat, dass Informationen nicht FG München EFG 2001, 1542, es nach Belästigung klingt. Es
ohne oder gegen seinen Willen 1544). nützt ja nichts: Datenschutz und
offenbart werden. Dieses Inte- Datensicherheit gehen uns alle
resse ist verfassungsrechtlich ge- Fazit an, uns Rechtsanwälte in beson-
währleistet durch das Recht auf derem Maße. Und wenn wir nicht
informationelle Selbstbestimmung Im Ergebnis hat der BFH damit aufpassen, bricht uns seinetwegen
(Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 klar und eindeutig festgestellt, sogar eines unseres core values
GG), das strafrechtlich durch dass die Verschwiegenheitsver- weg: Das Recht zur Verschwie-
§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB und be- pflichtung eines Rechtsanwalts als genheit.
rufsrechtlich bei Rechtsanwälten Berufsgeheimnisträger gegenüber
in § 43a Abs. 2 BRAO geschützt der Finanzverwaltung in eigener Aber der Reihe nach: Es dürfte
wird. Das Auskunftsverweige- steuerlicher Angelegenheit nur unstreitig sein, dass das Bundes-
rungsrecht wird damit zu einer dann entfällt, wenn der Mandant, datenschutzgesetz auch für Rechts-
Auskunftsverweigerungspflicht. dessen Daten und Verhältnisse anwältinnen und Rechtsanwälte,
Nachdem insoweit klaren Wort- von einer Auskunft betroffen soweit sie in ihrer Eigenschaft als
laut des § 102 Abs. 1 Nr. 3 AO sind, in eine Offenbarung einwil- Kanzleiinhaber und deshalb als
erstreckt sich das Auskunftsver- ligt und ein Verstoß gegen § 203 Unternehmer personenbezogene
weigerungsrecht des Rechts- StGB damit entfällt. Daten erheben, verarbeiten und
anwalts auf alles, was ihm in die- nutzen. Sie unterliegen insoweit
ser Eigenschaft anvertraut oder Von einem solchen Einverständnis auch der Aufsicht durch die die
bekannt geworden ist. Damit des Mandanten in die Offen- Privatwirtschaft überwachenden
fallen auch steuerlich relevante barung seiner Identität und seines Behörden, also durch die Daten-
Daten des Anwalts selbst unter Beratungsverhältnisses kann im schutzbeauftragten der Bundes-
den Schutz der Vorschrift, wenn Regelfall nicht ausgegangen wer- länder. Ihnen gegenüber besteht
sie zugleich persönliche Daten den. Von daher ist der Rechts- eine Informations- und Auskunfts-
und Verhältnisse des Mandanten anwalt nicht nur berechtigt, son- pflicht im Rahmen der Kontroll-
betreffen. Geschützt werden somit dern sogar verpflichtet (§ 203 maßnahmen, die aufgrund kon-
nicht nur die Identität des Man- Abs. 1 Nr. 3 StGB i. V. m. § 43a kreter Beschwerden oder anlass-
danten und das Beratungsverhält- Abs. 2 BRAO), in eigener Steuer- unabhängig durchgeführt werden.
nis (BFH Urteil v. 14.5.2002 IX R sache die Auskunft über das zu
31/00), sondern auch Beobach- verweigern, was ihm in dieser Etwas anderes muss aber im Be-
tungen, die der Mandant bei An- Eigenschaft anvertraut oder be- reich der mandatsbezogenen In-
bahnung eines Mandats macht, kannt geworden ist (vgl. zum formationsverarbeitung gelten.
selbst wenn ein Mandat im Er- Ganzen Göpfert, Die steuerliche Bestünde auch hier für uns die
gebnis überhaupt nicht zustande Außenprüfung beim Rechts- gleiche Verpflichtung zur Aus-
kommt (BFH Urteil v. 26.2.2004 anwalt ¼ Mitwirkungspflichten kunft, würde das besondere,
IV R 50/01). versus Verschwiegenheitspflicht, verfassungsrechtlich geschützte
DER BETRIEB 2006, 581). Vertrauensverhältnis zwischen
Mit dieser aktuellen Entscheidung Rechtsanwalt und Mandant in
wird auch erneut deutlich, dass seiner Substanz in Frage gestellt.
V.
die Verpflichtung der Finanzver- Schließlich könnte dann kein Auf-
waltung zur Wahrung des Steuer- traggeber mehr sicher sein, dass
geheimnisses (§ 30 AO) nicht Datenschutz in die Informationen, die er seinem
etwa dazu führt, dass den Mitwir- Anwaltskanzleien Rechtsanwalt erteilt, nicht irgend-
kungs- und Offenbarungspflichten wann einmal staatlichen Stellen
des Rechtsanwalts im eigenen Der Umgang mit Informationen zur Verfügung stehen. Denn Da-
Steuerverfahren grundsätzlich der wirft in der täglichen Anwalts- tenschutzkontrolle nach dem
Vorrang gegenüber seinem Aus- praxis immer wieder datenschutz- BDSG erschöpft sich nicht in ei-
kunftsverweigerungsrecht einge- rechtliche Fragen auf. Oftmals ist nem Austausch zwischen Kontrol-
räumt wird. Gerade dadurch, dass dabei eine gewisse Unsicherheit leur und Kontrolliertem. Es gibt
der Gesetzgeber trotz des Steuer- festzustellen, ob und ggfls. welche vielmehr Auskunftsrechte und so-
geheimnisses bestimmten Berufs- datenschutzrechtlichen Anforde- gar ¼ insbesondere im straf- und
trägern ein Auskunftsverweige- rungen bei der Verwendung per- steuerrechtlichen Bereich ¼ Infor-
rungsrecht eingeräumt hat, wird sonenbezogener Daten in einer mationspflichten des Datenschutz-
deutlich, dass dieses Recht auch Anwaltskanzlei zu beachten sind. beauftragten gegenüber anderen
12
Behörden, namentlich den Fi- nalen Kammern, auch Ihre Rechts- Investitionsentscheidungen nach
nanzämtern. Sie könnten damit anwaltskammer Tübingen, sind einem konservativen Entschei-
über Kontrollmaßnahmen des Da- hierfür bestens aufgestellt! dungsprozeß stets nach dem Prin-
tenschutzes an Informationen aus zip: Sicherheit bzw. Bonität des
Anwaltsakten gelangen, ein für Dieser Beitrag ist uns freundlicher- Schuldners gehen vor Rendite.
einen freiheitlichen Rechtsstaat weise von Herrn Rechtsanwalt Von Ausfällen, wie z.B. im Fall
unerträgliches Ergebnis. Ekkehart Schäfer, Präsident der us-amerikanischen Investment-
der Rechtsanwaltskammer bank Lehman Brothers, ist das
Lassen Sie uns, jeder dort, wo es Tübingen und Vizepräsident Versorgungswerk glücklicherweise
ihm möglich ist, dafür einsetzen, der BRAK zur Verfügung gestellt nicht betroffen.
dass dies nicht Wirklichkeit wird. worden.
Die Gefahr besteht tatsächlich. In Die zweite große Vermögens-
seinem letzten Tätigkeitsbericht klasse des Versorgungswerkes ne-
VI.
hat der Bundesdatenschutzbeauf- ben den Rentenpapieren bilden
tragte behauptet, dass das BDSG die Aktien. Mit einer Gewichtung
Versorgungswerk der
ohne jede Einschränkung auch È von derzeit ca. 9,60 % liegt das
rheinland-pfalzischen
für Rechtsanwälte, Ärzte und für Gewicht deutlich unter dem gem.
Rechtsanwaltskammern
andere freie Berufe gilt, die einer Anlagenverordnung zulässigen
besonderen Schweigepflicht unter- a) Auswirkungen der Wert von 35 %.
liegen. Und der Bundesrat hat Finanzmarktkrise
zum augenblicklich diskutierten Aus dem nachstehenden Dia-
Änderungsentwurf des BDSG eine In den vergangenen Monaten be- gramm ergibt sich die derzeitige
Entschließung verabschiedet, wo- herrschte das Thema der nach Struktur des Vermögens des Ver-
nach völlig undifferenziert auch wie vor schwelenden Finanz- sorgungswerks entnehmen.
Rechtsanwälte der Aufsicht der marktkrise die Berichterstattung in
Datenschutzaufsichtsbehörden un- den Medien. So wie alle Kapital- Gleichwohl konnte sich auch das
terliegen sollen. Eine gesetzliche sammelstellen ¼ wie z.B. Versiche- Versorgungswerk im Jahr 2008
Klarstellung in unserem Sinne ist rungen und andere berufsstän- den drastischen Kursverlusten an
deshalb dringend geboten. dische Versorgungseinrichtungen den internationalen Aktienmärk-
oder Zusatz- und Pensionskassen ¼ ten nicht entziehen, so dass durch
Das alles bedeutet natürlich nicht, ist auch das Versorgungswerk diese Vermögensklasse das Ge-
dass wir Rechtsanwältinnen und der rheinland-pfälzischen Rechts- samtergebnis des Geschäftsjahres
Rechtsanwälte uns um Daten- anwaltskammern auf funktionie- 2008 buchmäßig leicht im Minus
schutz und Datensicherheit nicht rende Kapitalmärkte angewiesen, abgeschlossen hat. Kursverluste
zu kümmern haben. Ganz im Ge- um die notwendigen Einnahmen wurden nur in einem geringen
genteil: Wir sollten uns nicht da- aus den zur Verfügung stehenden Umfang tatsächlich realisiert. Das
durch angreifbar machen, dass Geldern zu generieren. Das Ver- negative Ergebnis wird durch die
wir den Eindruck erwecken, einer mögen des Versorgungswerks aus früheren Jahren angesammel-
gesetzlichen Verpflichtung nicht wird dabei nach den Grundsätzen ten Reserven mehr als abgedeckt,
nachzukommen. Gerade in Zeiten des auch für die private Versiche- so dass die Rentenzusagen
der Laptops und der BlackBerrys, rungswirtschaft maßgeblichen VAG weiterhin in vollem Umfang
der schon fast zur Selbstverständ- und der dazu ergangenen Anla- abgedeckt sind.
lichkeit gewordenen e-mail-Kor- genverordnung investiert. Dabei
respondenz mit Mandanten sowie liegt der Schwerpunkt der Investi- Die aktuellen Entwicklungen und
des beginnenden elektronischen tionen im Bereich der festverzins- die nahezu täglich veröffentlich-
Rechtsverkehrs sollten uns Fragen lichen Wertpapiere, wobei hier die ten Meldungen großer Bankhäu-
der Vertraulichkeit der Kommuni-
kation mit unseren Auftraggebern
ein besonderes Anliegen sein,
und damit natürlich auch der Da-
tenschutz.
Und wir sollten klar machen, dass
unsere Selbstverwaltung die ein-
zige Instanz ist, die gewährleisten
kann, dass Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte ihrer Verschwiegen-
heitsverpflichtung nachkommen
und trotzdem Datenschutzkontrolle
funktioniert. Übrigens: Die regio-
13
KAMMERREPORT RECHTSANWALTSKAMMER KOBLENZ
ser zeigen jedoch, dass die Krise 2) § 10 Abs. 2 wird wie folgt 4) Die bisherige Ziffer 4 in
noch nicht beendet ist. neu gefasst: Abs. 3 wird Ziffer 5.
Weitere Informationen können Auf Antrag wird die Altersrente 5) § 12 Abs. 3 S. 3 wird wie
Sie auch unserer Homepage vor dem Erreichen der Alters- folgt geändert und um
www.versorgungswerk-rlp.de dem grenze, frühestens jedoch 5 Jahre einen Satz 4 wie folgt er-
Menüpunkt AKTUELLES entneh- vorher, gewährt. Bei Beginn gänzt:
men der Mitgliedschaft nach dem
31.12.2011 kann die Altersgrenze Bei Personen, die vor Bezug der
b) Bekanntgabe von frühestens ab Vollendung des 62. Altersrente (entsprechend § 8
Satzungsänderungen Lebensjahres gewährt werden. Abs. 2 wegen Beendigung der
Bei einer vorzeitigen Inanspruch- freiwilligen Mitgliedschaft oder
In der Sitzung der Vertreterver- nahme mindert sich die Rente aus anderen Gründen) aus dem
sammlung am 03.12.2008 wurden um 0,4 v. H. für jeden Monat vor Versorgungswerk ausgeschieden
folgende Änderungen beschlossen: Erreichen der Altersgrenze.
sind, ist das Risiko einer nach Be-
endigung der Mitgliedschaft ein-
1) § 10 Abs. 1 wird wie folgt Die Neufassung von § 10 tritt am
tretenden Berufsunfähigkeit nicht
neu gefasst: 01.01.2010 in Kraft
versichert. Bei einem erstmaligen
Jedes Mitglied hat mit Erreichen Beginn der Mitgliedschaft vor
3) In § 12 Abs. 3 Ziff. 3 wird
der Altersgrenze Anspruch auf le- eine Ziffer 4 neu einge- dem 01.01.2010 erfolgt lediglich
benslange Altersrente. Mitglieder, fügt wie folgt: eine Anrechung von Versiche-
die vor dem 01.01.1949 geboren rungsjahren nach Nummer 1; bei
sind, erreichen die Altersgrenze Bei Mitgliedern, die nach dem einem erstmaligen Beginn der Mit-
mit Vollendung des 65. Lebens- 31.12.2009 erstmalig Mitglieder gliedschaft nach dem 31.12.2009
jahres. Für Mitglieder, die nach des Versorgungswerkes geworden ist eine Anrechnungszeit nach
dem 31.12.1948 geboren sind, sind, sind abweichend von Ziffer 3 Satz 1 Nr. 3 sowie Satz 2 anteilig
ergibt sich die Altersgrenze aus anzurechnende Versicherungsjahre: mit dem Quotienten anzusetzen,
der nachfolgenden Übersicht: der sich ergibt aus der Zahl der
a) acht Jahre bei Eintritt in das Mitgliedschaftsjahre und der Ge-
Geburtsjahr Altersgrenze Versorgungswerk vor Vollendung samtzahl der Jahre zwischen dem
1949 65 Jahre und 1 Monat des 31. Lebensjahres, Eintritt und dem Rentenalters-
1950 65 Jahre und 2 Monate beginn; für das Eintrittsalter ist
b) sieben Jahre bei Eintritt nach mindestens das vollendete 30. Le-
1951 65 Jahre und 3 Monate Vollendung des 32. und vor Voll- bensjahr anzusetzen.
1952 65 Jahre und 4 Monate endung des 33. Lebensjahres,
1953 65 Jahre und 5 Monate 6) § 23 Abs. 6 der Satzung
1954 65 Jahre und 6 Monate c) sechs Jahre bei Eintritt nach wird wie folgt neu gefasst:
Vollendung des 33. und vor Voll-
1955 65 Jahre und 7 Monate
endung des 34. Lebensjahres, Ein Mitglied, das ein leibliches
1956 65 Jahre und 8 Monate oder adoptiertes Kind betreut,
1957 65 Jahre und 9 Monate d) fünf Jahre bei Eintritt nach kann sich ab Antragstellung
1958 65 Jahre und 10 Monate Vollendung des 34. und vor Voll- längstens bis zur Vollendung des
endung des 35. Lebensjahres, 3. Lebensjahres des Kindes von
1959 65 Jahre und 11 Monate
der Beitragspflicht befreien las-
1960 66 Jahre e) vier Jahre bei Eintritt nach sen. Diese Zeit wird nicht als Ver-
1961 66 Jahre und 1 Monat Vollendung des 35. und vor Voll-
sicherungszeit gerechnet (§ 12
1962 66 Jahre und 2 Monate endung des 36. Lebensjahres,
Abs. 1).
1963 66 Jahre und 3 Monate f) drei Jahre bei Eintritt nach
1964 66 Jahre und 4 Monate Vollendung des 36. Lebensjahres 7. Neufassung des § 26 der
und vor Vollendung des 37. Le- Satzung
1965 66 Jahre und 5 Monate
1966 66 Jahre und 6 Monate bensjahres,
§ 26 Beitragsverfahren
1967 66 Jahre und 7 Monate g) zwei Jahre bei Eintritt nach
1968 66 Jahre und 8 Monate Vollendung des 37. und vor Voll- (1)
1969 66 Jahre und 9 Monate endung des 38. Lebensjahres, Das Versorgungswerk setzt die
Beiträge durch Bescheid fest. Das
1970 66 Jahre und 10 Monate
h) ein Jahr bei Eintritt nach Voll- Mitglied ist zur Entrichtung des
1971 66 Jahre und 11 Monate endung des 38. und vor Voll- festgesetzten Beitrages verpflich-
1972 67 Jahre endung des 39. Lebensjahres. tet.
14
(2) (9) ferendaren und Studierenden zu-
Das Versorgungswerk kann Bei- Das Versorgungswerk ist berech- sammensetzt, sucht noch interes-
träge vorläufig festsetzen, wenn tigt, Beiträge nicht mehr anzu- sierte Mitspielerinnen und/oder
zeitnah Einkommensnachweise nehmen, wenn sie seit mehr als Mitspieler für sein Konzert An-
nicht vorliegen. Bis zum Ablauf zwei Jahren fällig sind. fang September in München und
von zwei Jahren nach Ablauf des das vom 27. ¼ 29.03.2009 in der
Beitragsjahres soll die endgültige Die Änderung tritt rückwirkend Justizakademie des Landes Nord-
Festsetzung vorgenommen werden, zum 01.01.2004 in Kraft. rhein-Westfalen in Recklinghausen
auch auf Antrag des Mitglieds. stattfindende Probenwochenende
aber auch gerne für weitere Kon-
(3) zerte in den nächsten Jahren.
Die Beiträge sind monatlich bis
zum 15. eines jeden Monats zu Benötigt werden insbesondere
entrichten, erstmalig in dem Mo- Streicher, speziell 1. und 2. Gei-
nat, in dem die Mitgliedschaft zum Hinweise
gen, Bratschen und Kontrabässe,
Versorgungswerk begründet wird. jedoch sind auch andere Instru-
mente und ihre Spieler wie z.B.
1.
(4) Kontrafagott, Bassklarinette, Oboe
Zusätzliche Beiträge nach § 24 D'Amore, Englischhorn herzlich
müssen innerhalb des laufenden Zuschlag zum
Kammergrundbeitrag 2008 willkommen.
Geschäftsjahres geleistet werden.
(Umsatz 2007)
Geplant ist, das 2. Klavierkonzert
(5)
Seit dem 28.02.2009 ist der Zu- von Sergej Rachmaninoff c-moll,
Für Beiträge, die Mitglieder nicht
schlag zum Kammergrundbeitrag op. 18 und die 3. Sinfonie
bis zum Ablauf des Fälligkeits-
2008 (Umsatz 2007) fällig. Wir (¹Rheinischeª) von Robert Schu-
tages gezahlt haben, ist für jeden
bitten alle Kolleginnen und Kolle- mann aufzuführen. Gesucht wer-
angefangenen Monat ein Säum-
gen, die den mit dem Kammer- den Musiker, die Spaß an
niszuschlag von zwei Drittel v.H:
report 3/2008 übersandten Be- Orchestermusik und vielleicht
des rückständigen Beitrags zu
rechnungsbogen noch nicht abge- auch schon etwas Orchestererfah-
zahlen. Ab 01.01.2008 beträgt
geben haben, dies unverzüglich rung haben.
der Säumniszuschlag 1 v.H.
nachzuholen.
(6) Geboten wird bei allem Bemühen
Wir machen darauf aufmerksam, um eine qualitätvolle Aufführung
Wird eine Beitragsforderung durch
dass der Vorstand in seiner eine lockere und entspannte
Bescheid mit Wirkung für die Ver- Herbstwochenendsitzung 2009
gangenheit festgestellt, ist ein da- Atmosphäre während der Proben-
wegen fehlender Erklärungen des und Konzertwochenenden in
rauf entfallender Säumniszuschlag Umsatzes zur Berechnung eine
nicht zu erheben, soweit der Bei- einem Kreis von ca. 40 Musikern,
Schätzung vornehmen muss, die bei dem die Juristerei wenn über-
tragsschuldner glaubhaft macht, nach Nr. 5 der Gebührenordnung
dass er unverschuldet keine Kennt- haupt, dann nur am Rande eine
eine Bearbeitungsgebühr i. H. v.
nis von der Zahlungspflicht hatte. Rolle spielt, die Möglichkeit, Kon-
150,00 E auslöst.
takte für später zu knüpfen und
(7) einfach viel Spaß.
Für Stundung, Niederschlagung und
Erlass von Beiträgen und Kosten
gilt § 76 Abs. 2 SGB IV entspre-
chend. Im Falle der Stundung sind
2.
Deutsches Juristenorchester ¼
Mitspieler/innen gesucht
Bei Interesse melden Sie sich ent-
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Zinsen i.H.v. 6 v.H. zu berechnen. Das Deutsche Juristenorchester, Rechtsanwalt Stephan Dunkhorst,
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Nr. 3 und 4 scheidet aus, wenn aller Berufsgruppen, vom Univer-
bei Eintreten des Versicherungs- sitätsprofessor über Richter an oder bei
falls Mitgliedschaftszeiten, die Land- und Amtsgerichten, Staats-
mehr als sechs Monate zurücklie- anwältinnen und Staatsanwälten, Rechtsanwalt Dieter Kessler,
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belegt sind und deren Summe nen und Rechtsanwälten, Juristen 56073 Koblenz,
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15
KAMMERREPORT RECHTSANWALTSKAMMER KOBLENZ
3.
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dienreisen erhalten Sie bei der
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Tina Ginster, Boppard
Corinna Goldkuhle, Trier
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der Universität Passau (CEP) ver- GmbH, Spatzenäckerweg 5/1, Friedrich Hartmann, Grafschaft
anstaltet sowohl am 26./27. März 74321 Bietigheim-Bissingen, Klemens Markus Hellmann, Koblenz
Tel.: 0 71 42 / 4 22 28, Nader Karama, Bingen
2009 als auch am 24./25. Sep- Sigrid Keller, Höhr-Grenzhausen
tember 2009 einen Crashkurs im Fax: 0 71 42 / 4 34 34,
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Europarecht. Dieser richtet sich eMail: BIS-Studienreisen@t-online.de, Philipp Klöckner, Koblenz
unter anderem an Rechtsanwälte, Internet: www.bis-zeller.de. Lutz Kramer, Mainz
Wolfram Krautheim, Mainz
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5.
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Fax: 08 51 / 5 09 23 96,
Sabine Reith, Koblenz
eMail: marina.schuldheis@cep- Tobias Riethmüller, Mainz
passau.eu, René Frank Ritter, Birkenfeld
Internet: www.cep-passau.eu. Jörn Schmitt, Kirchen
Anke Schneider, Betzdorf
Personalnachrichten Olaf Schneider, Zell
4.
Astrid Schrader, Nassau an der Lahn
Seit dem Erscheinen des Thomas Schrage, Adenau
Studienreisen für Kammerreports Heft 3 von Philipp Siebert, Koblenz
Rechtsanwälte November 2008 sind verstorben: Maren Stadler, Trier
Danielle Nicole Stahl, Mainz
Helena Stefanopoulos-Warnecke, Mainz
Die BIS ¼ Büro für internationale Günter Bastian
Joachim Stöbener, Mainz
¥ 05.11.2008 im Alter von 74 Jahren
Studienreisen und Fachaustausch Birte Strack, Mainz
GmbH ¼ führt im Jahr 2009 die Julia Taubert, Trier
Bernd Krost Claudius Taubert, Trier
folgenden Studienreisen für Rich- ¥ 10.11.2008 im Alter von 64 Jahren Jonas Ulrich, Mainz
ter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte Nicole Wagner, Mudersbach
sowie Juristen der Verwaltung Klaus Wilhelm Laura Wagner, Wallmerod
und Verwaltungsfachleute durch: ¥ 26.11.2008 im Alter von 51 Jahren Ingo Dietmar Waibel, Koblenz
Dr. Kristina Weber, Wissen
Wir werden den Verstorbenen ein Margrit Weirich, Koblenz
Malaysia ehrendes Angedenken behalten. Markus Witsch, Grafschaft-Birresdorf
in der Zeit vom 19. bis 27.06.2009 Cornelius Zimmermann, Mainz
Seit dem Erscheinen des Kammer- Nicole Bach, Trier
sowie reports Heft 3 von November 2008 Thomas Baumeister, Ober-Olm
wurden folgende Kolleginnen Wiebke Becker, Höhr-Grenzhausen
und Kollegen zur Rechtsanwalt- Christian Burg, Trier
Istanbul und Ankara schaft zugelassen und / oder als Stephan Canz, Koblenz
in der Zeit vom 10. bis 17.10.2009. Mitglieder unserer Kammer auf- Evelyn Diaz-Ravelo, Mainz
genommen: Anke Diehn-Zilius, Koblenz
Irina Dizik, Trier
Bei den Reisen erhalten die Teil- Elena Fendel, Montabaur
Raoul Balschun, Mainz
nehmer bei Vorträgen und Ge- Christine Barthel, Bad Sobernheim Karin Feth, Bad Kreuuznach
sprächen Einblick in die Rechts- Hermann Bäuml, Worms Oliver Fischer, Trier
struktur, die Verwaltungsabläufe Horst Burgemeister, Nieder-Olm Katrin Hagenbach, Mainz
Carmen Carty, Koblenz Torsten Höck, Sinzig
und juristische Fragestellungen in Dieter Kiehl, Höhr-Grenzhausen
Theo Marco Clotten, St. Sebastian
verschiedenen Rechtsgebieten des Gerrit Diesinger, Koblenz Melanie Otto, Bingen
Gastlandes, auch im Vergleich zu Dr. Constantin Düchs, Mainz Bettina Beate Sander, Weiler
Deutschland. Auf den Reisen wer- Désirée Eudenbach, Koblenz Joachim Städter, Bingen
Reinhard Freytag, Mainz Karl von der Osten, Bassenheim
den auch Einblicke in kulturelle Susanne Waldkönig, Schweich
Sven Frieben, Mainz
und gesellschaftliche Zusammen- Annika Gey, Mainz Thomas Wiebusch, Idar-Oberstein
hänge vermittelt. Hana Gilbert, Trier Cornelia Wiesmeier, Mainz
16
Seit dem Erscheinen des Kammer- Klaus Benz, Morbach Nina Gönner, Nickenich
reports Heft 3 von November 2008 Verzicht 31.12.2008 Kammerwechsel 04.02.2009
wurden folgende Kolleginnen Gerhard Klein, Essenheim Steffen Semmler, Höhr-Grenzhausen
und Kollegen gelöscht: Verzicht 31.12.2008 Verzicht 07.02.2009
Hans-Peter Müller, Schweppenhausen Oliver Gönner, Nickenich
Alexander Fred Bräuer, Montabaur Verzicht 31.12.2008 Kammerwechsel 09.02.2009
Kammerwechsel 13.10.2008 Olga Kasper, Koblenz Dr. Stefanie von Werder, Lahnstein
Andrea Rätz, Daun Kammerwechsel 03.01.2009 Kammerwechsel 13.02.2009
Verzicht 13.10.2008 Birgit Wedekind-Sunnus, Mainz Björn Preiß, Luxemburg
Tanja Brajkovic, Mainz Kammerwechsel 07.01.2009 Verzicht 17.02.2009
Kammerwechsel 14.10.2008 Katja Dringelstein, Idar-Oberstein Christian Wolfhard Schmidt, Stromberg
Michael Eckhardt, Koblenz Verzicht 09.01.2009 Kammerwechsel 20.02.2009
Verzicht 15.10.2008 Rolf Fuhrmann, Rüber Hans Barka, Koblenz
Henning Alke, Koblenz Verzicht 09.01.2009 Kammerwechsel 20.02.2009
Kammerwechsel 22.10.2008 Matthias-Kristian Grün, Mainz Eva von Glinski, Trier
Doris Breulmann, Koblenz Kammerwechsel 13.01.2009 Verzicht 28.02.2009
Kammerwechsel 24.10.2008 Michael Topf, Koblenz Anke Kalter, Neuwied
Susanne Waldkönig, Bernkastel-Kues Kammerwechsel 15.01.2009 Verzicht 28.02.2009
Verzicht 25.10.2008 Bernd-Uwe Gallrein,
Thorsten Griebel, Mainz Bad Neuenahr-Ahrweiler
Kammerwechsel 31.10.2008 Verzicht 16.01.2009
Hans Warchol, Bitburg Zahl der Mitglieder
Günther Bastian, Bad Kreuznach
¥ 05.11.2008 Rücknahme d. Zulassung 17.01.2009 am 01.03.2009: 3.224
Tomasz Stockhaus, Mainz Claus-Alfred Nickenig,
Kammerwechsel 05.11.2008 Bad Neuenahr-Ahrw. Zum Jahresanfang am 01.01.2009 ge-
Bernd Krost, Koblenz Verzicht 21.01.2009 hörten 3.201 Rechtsanwältinnen und
¥ 10.11.2008 Patricia Scheich, Urbar Rechtsanwälte unserer Kammer an,
Johannes Jerono, Alzey Verzicht 24.01.2009 das sind 1,3 % mehr als zum Jahres-
Kammerwechsel 12.11.2008 Christian Weber, Mainz beginn 2008 (3.160 Mitglieder),
JR Kurt Bauerdick, Osthofen Kammerwechsel 26.01.2009 wobei der Zuwachs in 2007 2,72 %
Verzicht 12.11.2008 Dr. Marc Steffen, Koblenz betrug.
Kathrin Fischer, Mayen Kammerwechsel 28.01.2009
Verzicht 14.11.2008 Margot Rheinheimer-Bradtke Anders die Entwicklung bei den Fach-
Klaus Wilhelm, Simmern Kammerwechsel 30.01.2009 anwälten. Hatten wir zum 01.01.2007
¥ 26.11.2008 Jutta Braun, Bad Kreuznach 870 Kolleginnen und Kollegen, denen
Stephan Hainz,Mainz Verzicht 31.01.2009 die Führung einer Fachanwaltschaft
Kammerwechsel 27.11.2008 Ernst-Adolf-Roth, Mainz gestattet war, stieg die Zahl zum
Dr. Jutta Grundler, Mainz Verzicht 31.01.2009 01.01.2008 auf 987, also um
Kammerwechsel 28.11.2008 Jürgen Hartz, Koblenz 13,45 %, und zum 01.01.2009 auf
Dr. Kerstin Bennemann, Mainz Verzicht 03.02.2009 1.081 um 9,63 %.
Verzicht 30.11.2008
Miriam Brückmann, Nackenheim
Verzicht 30.11.2008 Fachanwaltschaften
Andrea Küssner, Mainz
Verzicht 30.11.2008 Fachanwälte 1.1.2007 1.1.2008 1.1.2009
Albert Meyer, Saarburg FA SteuerR 124 132 142
Verzicht 30.11.2008
Jürgen Bernd Eggermann, Mainz FA VerwaltungsR 36 37 36
Verzicht 02.12.2008 FA StrafR 63 67 68
Sonja Merzkirch, Konz
Verzicht 02.12.2008 FA FamilienR 237 255 267
Petra Fischer, Trier FA ArbeitsR 182 190 196
Kammerwechsel 04.12.2008 FA SozialR 31 33 32
Alessandro Foderá-Pierangeli, Mainz
Kammerwechsel 08.12.2008 FA InsolvenzR 33 39 47
Wolfram Vogel, Koblenz FA VersicherungsR 15 22 25
Kammerwechsel 09.12.2008
Hans Christian Bengs, Mainz FA MedizinR 14 18 25
Kammerwechsel 12.12.2008 FA MietWohnR 26 36 42
Katrin Sabine Buhlmann, Koblenz
Kammerwechsel 15.12.2008 FA VerkehrsR 47 63 77
Christoph Benes, Mainz FA BauArchR 33 43 52
Kammerwechsel 17.12.2008
Martin Hoffmann, Mainz
FA ErbR 22 32 37
Kammerwechsel 18.12.2008 FA TransSpedR 1 2 2
Hayri Yüksel, Mainz FA gewerblRSR 3 6 7
Verzicht 18.12.2008
Helmut Klemm, Mainz FA HandelsGesR 3 10 17
Verzicht 19.12.2008 FA IT_R ¼ 2 4
Hans-Martin Klöcker,
Bad Neuennahr-Ahrw. FA UrheberMedienR ¼ 0 1
Kammerwechsel 19.12.2008 FA BankKapitalR ¼ ¼ 4
Stephan Arens, Koblenz
Verzicht 31.12.2008 FAe gesamt 870 987 1081
17
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Neue Fachanwalte Thomas Rompelberg, Löhrstraße 64 c, 56068 Koblenz
Jutta Christen, Friedrichstraße 13 a, 54470 Bernkastel-Kues
Alexandra Tatjana Matthäus, Tiergartenstraße 11,
Fachanwälte für Arbeitsrecht 56410 Montabaur
Sasan Hechmat-Dehkordi, Gartenfeldstraße 3, 55118 Mainz
Dr. Gerd Uhlich, Viktoriastraße 4, 56068 Koblenz
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Marcus Menster, Mainzer Straße 108, 56068 Koblenz Markus Bernd Rödder, Molzbergstraße 1, 57518 Betzdorf
Dr. Barbara Klein, Kaiserstraße 64, 55116 Mainz
Fachanwälte für Bank- und Stephan Spies, Bosenheimer Straße 2-4, 55543 Bad Kreuznach
Kapitalmarktrecht
Oranna Lorentz, Kaiserstraße 64, 55116 Mainz Fachanwälte für Medizinrecht
Martin Peter Freisler, Wilhelmstraße 3, 55128 Mainz
Fachanwälte für Bau- und
Architektenrecht
Heinz Klapperich, St.-Veit-Str. 19, 56727 Mayen
Fachanwälte für Strafrecht
Silvia Sommer, In der Olk 26, 54290 Trier Mathias Machmer, Adenauerring 5, 67547 Worms
Dr. Marc Steffen, Rudolf-Virchow-Straße 11, 56073 Koblenz
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Fachanwälte für Erbrecht Dr. Oliver Conradt, Hauptstraße 72, 55743 Idar-Oberstein
Dr. Markus Gerhard Artz, Koblenzer Straße 80, 56073 Koblenz Hans-Günther Ehlgen, Decizerstraße 23, 57518 Betzdorf
Carsten Donauer, Schlossstraße 7, 56856 Zell
Fachanwälte für Familienrecht Gerd Müller, Brückenstraße 6, 54439 Saarburg
Dr. Markus Kreidt, Poststraße 30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler Wolfgang Linz, Rhein-Mosel-Straße 44, Emmelshausen
Alexander Burger, Hauptstraße 361, 55743 Idar-Oberstein Sandra Kind, Wilhelmstraße 27a, 56457 Westerburg
Literaturhinweise
a) Im Verlag C.H. Beck in b) Im DeutschenAnwaltVerlag in d) In der Langenscheidt KG in
München sind erschienen: Bonn ist erschienen: München ist erschienen:
Dr. Volker Römermann Hans Buschbell, Manfred Hering Dr. Ralf Höcker
Anwaltschaft und Berufsrecht Handbuch Rechtsschutzversiche- Anwalt ¼ Deutsch/Deutsch ¼ An-
Festschrift für Wolfgang Hartung rung walt
zum 75. Geburtstag 2009, 4. Auflage, 794 Seiten, 2009, 130 Seiten, 9,95 E
2008 , XXV, 216 Seiten, 95,00 E 80,00 E ISBN 978-3-468-73212-6
ISBN 978-3-406-57679-9 ISBN 978-3-8240-0971-8
Eva Weiler, Dr. Gunter Schlickum e) Im Richard Boorberg Verlag
Praxisbuch Mediation c) Im Carl Heymanns Verlag in in Stuttgart ist erschienen:
2008, XVII, 190 Seiten, 34,90 E Köln ist erschienen:
ISBN 978-3-406-57335-4 Dr. Thomas A. Degen,
Stephan Göcken, Prof. Dr. Jochen Deister
Dr. Julia Unseld, Thomas Remmers, Computer- und Internetrecht
Dr. Thomas A. Degen Volkert Vorwerk, Vertragsgestaltung, E-Commerce
Rechtsdienstleistungsgesetz Christian Wolf und Datenschutz
2009, XXI, 184 Seiten, 38,00 E Festschrift für Ulrich Scharf zum 2009, 1. Auflage, 298 Seiten,
ISBN 978-3-406-58038-3 70. Geburtstag 38,00 E
(u. a. mit einem Beitrag unseres ISBN 978-3-415-03793-9
Kammerpräsidenten)
2008, 1. Auflage, 360 Seiten,
149,00 E
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