EUROPA - Binnenmarkt - Single Market News - Ausgabe Nr. 40 - Download Now PDF
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Dossier
S p e z i a l
EU visiert Gemein-
samen Zahlungsverkehrsraum
für 2010 an
D ie Kommission kündigte im Dezember ihre Absicht an, und für die gesamte Wirtschaft die durch diese Systeme verur-
innerhalb von vier Jahren einen “gemeinsamen Zahlungsver- sachten Kosten senken.
kehrsraum” zu schaffen. Mit Hilfe einer neuen Rahmenricht- Das für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kom-
linie will sie die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, missionsmitglied Charlie McCreevy erklärte bei Vorlage der neu-
dass elektronische Zahlungen zwischen EU-Mitgliedstaaten en Richtlinie: „Diese Rahmenregelung wird den Wettbewerb zwi-
ebenso einfach, billig und sicher werden wie Inlandszahlun- schen den Zahlungsverkehrsdienstleistern verstärken, die Kosten
gen. Die neue Richtlinie soll die Zahlungsverkehrsvorschrif- senken und für gleiche Ausgangsbedingungen sorgen. Gleiche
ten EU-weit vereinheitlichen und gleichzeitig den Wett- Tätigkeit, gleiche Vorschriften, gleiche Risiken.”
bewerb zwischen den Zahlungsdienstleistern verstärken. Die
Kommission erwartet, dass durch einen verstärkten Wett- Schutz und Rechtssicherheit 11
bewerb für Inlandszahlungen, durch Senkung der Entgelte für
grenzüberschreitende Zahlungen und durch Ermöglichung
zunehmender E-Fakturierung
Durch die Schaffung eines echten gemeinsamen Zahlungsver-
kehrsmarkts sollen alle Bürger und Unternehmen in die Lage ver-
11
Unternehmen und Verbrau- setzt werden, in der gesamten EU elektronische Zahlungsmittel
"Am stärksten von einer Umstel- chern jährliche Einsparungen zu verwenden und dies ebenso bequem und rasch wie innerhalb
lung auf leistungsfähigere elek- von 50 bis 100 Mrd. Euro brin- der leistungsfähigsten nationalen Zahlungssysteme. Darüber hin-
tronische Zahlungen profitieren gen könnte. Die vorgeschla- aus soll die Richtlinie den Benutzern unabhängig vom verwende-
würden der Einzelhandel und die gene Richtlinie soll dafür ten Zahlungsmittel (ob Kartenzahlung, Überweisung, E-Zahlung
sorgen, dass alle Zahlungen oder Lastschrift) und unabhängig von dessen Herkunft ein gleich
Industrie sowie die Zahlungs- in der gleichen Währung hohes Maß an Schutz und Rechtssicherheit bieten.
verkehrsbranche selbst." spätestens am nächsten Tag Auch die zurzeit hohen Kosten des Zahlungsverkehrs würden
eingehen. durch die Richtlinie enorm verringert.
Der Vorschlag liefert der
Zahlungsverkehrsbranche die notwendige rechtliche Potenzielle Einsparungen in Milliardenhöhe
Grundlage, auf der diese ihre Initiative zur Schaffung
eines Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Studien zufolge könnte das derzeitige Zahlungssystem für die
Euro Payment Area, SEPA) weiterverfolgen kann. Volkswirtschaft Kosten in Höhe von insgesamt 2 % bis 3% des BIP
verursachen.
Kostensenkung durch mehr Wettbewerb Während sich die Transaktionskosten bei leistungsfähigen
elektronischen Zahlungsdiensten nur auf ein paar Cent belaufen,
Hauptziel der vorgeschlagenen Richtlinie ist die Schaffung ei- verursachen Barzahlungen Kosten zwischen 30 und 55 Cent pro
nes modernen und harmonisierten rechtlichen Rahmens, der für Transaktion. In Anbetracht der Tatsache, dass in der EU pro Jahr
einen integrierten Zahlungsverkehrsmarkt, in dem Zahlungen in- 231 Mrd. Zahlungen (im Wert von insgesamt 52 Billionen Euro)
nerhalb der EU rascher und leichter als bisher abgewickelt wür- abgewickelt werden, bieten leistungsfähigere Zahlungsdienste ein
den, unerlässlich ist. Einsparungspotenzial von mehreren Milliarden Euro.
Die vorgeschlagene Richtlinie soll es der Industrie ermögli- Am stärksten von einer Umstellung auf leistungsfähigere elek-
chen, pan-europäische Zahlungsprodukte zu entwickeln und ihre tronische Zahlungen profitieren würden der Einzelhandel und die
Inlandszahlungssysteme dem Wettbewerb zu öffnen, um so den Industrie sowie die Zahlungsverkehrsbranche selbst. Zurzeit wer-
Wettbewerb bei den Zahlungsverkehrssystemen erhöhen und den die hohen Kosten von Barzahlungen von der Zahlungsver-
Skaleneffekte zu erleichtern. Dies wird nach Überzeugung der kehrsbranche oftmals aus den Einnahmen aus elektronischen
Kommission die Leistungsfähigkeit der Zahlungssysteme steigern Zahlungen und Kontoführungsgebühren quersubventioniert.
Januar 2006
Nationale Unterschiede
Bei elektronischen Zahlungen bestehen zwischen den Mit-
gliedstaaten derzeit enorme Leistungs- und Preisunterschiede.
Auch wenn ein exakter Leistungsvergleich zwischen den nationa-
len Zahlungsverkehrsmärkten schwierig ist, sind die Unterschiede
den vorliegenden Zahlen zufolge doch erheblich. So liegt die Ge-
bühr, die für die Ausführung eines Zahlungsauftrags von einem
Bankkonto aus erhoben wird, im teuersten Mitgliedstaat um ein
Achtfaches über der Gebühr des Mitgliedstaats mit dem leistungs-
fähigsten System. Doch ist der Preis nicht der einzige Unterschied
zwischen den Mitgliedstaaten. So werden in einigen Ländern Zah-
lungen noch am selben Tag oder in Echtzeit ausgeführt, während
Folgenabschätzung zeigt Kosten und Nutzen die gleiche Zahlung in anderen Mitgliedstaaten drei volle Tage
oder mehr in Anspruch nehmen kann.
Die Kommission hat zu bestimmten Punkten eine umfassende
Hauptziele
Folgenabschätzung* durchgeführt. Sie gelangt darin zu dem Schluss,
dass u.a. in folgenden Bereichen vornehmlich auf Selbstregulierung Das wichtigste Ziel der Richtlinie besteht darin, durch die
gesetzt werden sollte: Beseitigung von Marktzutrittsschranken und die Gewährleistung
• den durch unwirtschaftliche Nutzung bedingten hohen eines fairen Marktzugangs für mehr Wettbewerb auf den Zah-
Kosten der Zahlungssysteme für die Wirtschaft; lungsverkehrsmärkten zu sorgen. Die unterschiedlichen Rechts-
• den bei EU-Zahlungsinfrastruktur und –diensten vorschriften in 25 verschiedenen Mitgliedstaaten stellen derzeit
vorhandenen Mängeln; eine erhebliche Hürde für neue Zahlungsdienstleister, wie Super-
• den großen Leistungsunterschieden zwischen märkte, Finanztransfer-Dienstleister oder in einigen Fällen Mobil-
Zahlungsdiensten im Binnenmarkt. funkanbieter, dar und hindern sie effektiv daran, ihre Dienste EU-
weit in freiem Wettbewerb anzubieten.
Allerdings gelangt sie in dieser Folgenabschätzung auch zu Das weiteres Ziel besteht darin, in Bezug auf die Informati-
dem Schluss, dass der EU-Gesetzgeber bei der Beseitigung recht- onspflichten des Anbieters und die Rechte und Pflichten bei der
licher Hindernisse und der Förderung eines reibungslosen Wett- Erbringung und Nutzung von Zahlungsdiensten eine vereinfachte
12 bewerbs eine wichtige Rolle spielen muss. So liefert die Folgenab- und vollständig harmonisierte Regelung zu schaffen (siehe Kas-
12 schätzung in der Tat eine ‘wirtschaftliche Rechtfertigung’ für eine
Rechtsetzungsinitiative. Sie zeigt insbesondere, dass ein leistungs-
ten).
Da mit der Richtlinie EU-weit geltende Mindestvorschriften
fähigeres Zahlungssystem ganz erhebliche Einsparungen für die für Zahlungsdienstleister eingeführt werden sollen, wird sie für
Wirtschaft insgesamt mit sich bringen wird. Sollten die Banken diese die Gesetzesfolgekosten verringern, den Wettbewerb zwi-
beispielsweise EU-weit standardisierte, schnellere und wirtschaft- schen Zahlungsdiensten fördern und den Zahlungsdienstnutzern
lichere vollautomatisierte Zahlungen anbieten, würde dies vor- die Möglichkeit geben, die unterschiedlichen Angebote zu verglei-
sichtigen Schätzungen zufolge für die Unternehmen jährliche Ein- chen und ihre Wahl in voller Kenntnis der Sachlage zu treffen.
sparungen – einschließlich der Vorteile der E-Fakturierung - zwi-
schen 50 und 100 Mrd. Euro ermöglichen.
Fragmentierung des Markts für Zahlungsdienste
Obgleich der Binnenmarkt seit 1992 besteht und Bürger und Vorteile der neuen Vorschriften
Unternehmen seit 1999 ihre Käufe und Verkäufe in Euro tätigen
können, ist der Binnenmarkt für Zahlungsdienste nach wie sehr Nach Inkrafttreten der Richtlinie müssen die Zahlungsdienstleister
uneinheitlich. bestimmte Mindeststandards einhalten. Daraus ergibt sich folgendes:
Das Wachstum des Kartenmarkts in der EU ist zu einem gro-
ßen Teil auf Debitkarten zurückzuführen, auf die mehr als zwei • Ihnen wird garantiert, dass der Betrag in voller Höhe überwiesen
Drittel aller Kartenzahlungen im Eurogebiet entfallen. Im Euroge- wird
biet sind derzeit mehr als 30 Kartenarten vertreten, von denen die • Es wird eine Ausführungszeit für Zahlungen garantiert
meisten nationale Debitkarten sind, die nur für Inlandszahlungen • Banken werden sich strikt daran halten
verwendet werden können. • Sie werden vor Betrug geschützt
Auch die bei Gas-, Wasser-, Strom- und anderen regelmäßigen • Sie werden vor unberechtigter Nutzung geschützt
Rechnungen üblichen Lastschriften können im grenzüberschrei- • Sie werden im voraus über Gebühren informiert
tenden Zahlungsverkehr nicht eingesetzt werden, obgleich sie ein • Dienstleister können keine weiteren Gebühren erheben, wenn
billiges, verlässliches und sicheres Zahlungsmittel darstellen. das Geld nicht rechtzeitig zur Verfügung steht
Überweisungen, Kartenzahlungen und Lastschriften haben im
Diese Vorteile sind unter den derzeitigen Bestimmungen nicht immer
Eurogebiet derzeit einen etwa gleichhohen Anteil. In
garantiert.
den USA werden im Gegensatz dazu in erster Linie
Karten und Schecks verwendet.
Januar 2006
Beschränkung auf Zahlungen unter 50 000 Euro zung erfüllen”, erklärte der Vorsitzende
des Ausschusses, Gerard Hartsink. “Der
Europäische Bankenausschuss wird sich
Schwerpunkt des von der Kommission vorgelegten Vorschlags
nach Kräften um die schrittweise Einfüh-
sind elektronische Zahlungen, die nicht nur kostengünstiger sind
rung attraktiver und leistungsfähiger SEPA
als Barzahlungen, sondern auch den privaten Konsum und das
Zahlungsmittel bis 2008 bemühen.”
Wirtschaftswachstum ankurbeln. Die neuen Bestimmungen sollen
für Zahlungen gleich welcher Währung gelten, bei denen entwe- Grenzen des SEPA
der der Zahlungsdienstleister des Zahlers oder der des Empfän-
gers (oder beide) seinen bzw. ihren Sitz in der EU hat/haben. Doch Auch wenn zwölf der Mitgliedstaa-
ten eine gemeinsame Währung (den
Euro) haben, existiert in der EU kein
"Die unterschiedlichen Rechtsvor- gemeinsamer rechtlicher Rahmen für
schriften in 25 verschiedenen Mit- den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Cécile Grégoire, Eurocommerce:
gliedstaaten stellen derzeit eine Zwar wurde in dieser Hinsicht schon “Wir befürworten eine aktive Beauf-
viel unternommen, doch sind weitere sichtigung des Zahlungssystems, ins-
erhebliche Hürde für neue Zahlungs-
Fortschritte unerlässlich. besondere im Hinblick auf Gebühren-
dienstleister, wie Supermärkte, transparenz, Marktkräfte und
Insbesondere die Verordnung (EG)
Finanztransfer-Dienstleister oder in Nr. 2560/2001 über grenzüberschreiten- Technologie.”
einigen Fällen Mobilfunkanbieter dar.." de Zahlungen in Euro hat zu einer spür-
baren Senkung der Gebühren für diese
Zahlungen geführt und der Zahlungsverkehrsbranche einen An-
reiz zur Modernisierung ihrer EU-weiten Zahlungsinfrastruktur
gelten sowohl die Transparenzvorschriften als auch die Bestim- gegeben.
mungen über Rechte und Pflichten nur für Zahlungen unter 50.000
Damit stellte sie eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Schaf-
Euro, da Zahlungen oberhalb dieses Betrags normalerweise an-
fung eines einheitlichen Zahlungsverkehrsraums für bargeldlose
ders und über andere Netze abgewickelt werden und anderen
Zahlungen im Binnenmarkt dar. Doch deckt die Verordnung nur
technischen und rechtlichen Verfahren unterliegen.
grenzüberschreitende Zahlungen in Euro ab und stützt sich der
Bezeichnenderweise wird die Richtlinie für Zahlungen gleich bestehende rechtliche Rahmen für den Zahlungsverkehr in sehr
welcher Währung gelten und sich nicht auf Zahlungen in Euro hohem Maße auf divergierende nationale Vorschriften, was für die
oder einer anderen Landeswährung in der EU beschränken. In 13
Zahlungsdienstleister die Erbringung grenzübergreifender Diens-
diesem Punkt unterscheidet sie sich wesentlich von der vom Ban-
kensektor ins Leben gerufenen Initiative SEPA (Single Euro Pa-
te erschwert und verteuert. 13
yment Area - Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum), in deren So verhindern unterschiedliche nationale Vorschriften bei-
Rahmen bis zum Jahr 2010 gemeinsame Standards und Dienste für spielsweise EU-weite Lastschriften. Ein leistungsfähiger EU-Zah-
Zahlungen in Euro erarbeitet werden sollen (siehe Kasten). lungsverkehrsmarkt setzt gemeinsame Vorschriften in folgenden
Punkten voraus: klare Informationspflichten, Schutz vor Miss-
Hoher Stellenwert der Selbstregulierung brauch eines Zahlungsmittels, Widerrufbarkeit einer Zahlungsan-
weisung und Recht auf Rückerstattung.
Wenn die bestehenden rechtlichen Hindernisse durch eine Und schließlich müssen die bestehenden EU-Rechtsvorschrif-
Mindestregelung auf EU-Ebene beseitigt sind, können durch ten überprüft, modernisiert und konsolidiert werden, um den
Selbstregulierung der Zahlungsverkehrsbranche anerkannterma- jüngsten Marktentwicklungen, wie der zunehmenden Abwicklung
ßen Einsparungen erzielt werden. In ihrem Richtlinienvorschlag ist von Zahlungen über das Internet und andere Kommunikations-
die Kommission deshalb davon ausgegangen, dass der Selbstregu- netze, wie Mobilfunknetze, Rechnung zu tragen.
lierung der Branche auch künftig eine wichtige Rolle zukommt,
womit der Vorschlag die derzeitigen Bemühungen der Branche um „Bessere Rechtsetzung“
Schaffung eines Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums er-
gänzt. Insbesondere der Bankensektor hat sich bereits dazu ver- Ohne Rechtssicherheit kann es keine leistungsfähigen Zah-
pflichtet, im Rahmen des Arbeitsprogramms des 2002 vom euro- lungsdienste geben. Zahlungsdienste bedürfen des Vertrauens ih-
päischen Bankensektor eingesetzten Europäischen Zahlungsver- rer Benutzer. Grundvoraussetzung für dieses Vertrauen ist ein
kehrsausschusses bis zum Jahr 2010 gemeinsame technische und klares rechtliches Umfeld. Zurzeit unterscheiden oder widerspre-
gewerbliche Standards für Zahlungen in Euro zu entwickeln. Die chen sich die nationalen Vorschriften in vielen für den Zahlungs-
vorgeschlagene Richtlinie wird die für die Schaffung eines gemein- verkehr zentralen Punkten, wie den Zulassungsvoraussetzungen,
samen Zahlungsverkehrsmarkts notwendige Mindestregelung auf der Widerrufbarkeit, der Haftung bei nicht erfolgter oder fehler-
EU-Ebene schaffen und so für die o.g. Brancheninitiative den Weg hafter Ausführung einer Zahlung usw. Die Folge sind höhere Prei-
ebnen. se für die Benutzer (Einzelhändler und Verbraucher), hohe Gewin-
Der Europäische Zahlungsverkehrsausschuss hat den Richtli- ne für die auf den nationalen Märkte führenden Zahlungsdienst-
nienentwurf begrüßt. “Harmonisierte rechtliche Rahmenbedin- leister und ein geringerer Innovationsstand.
gungen für den Zahlungsverkehr sind eine wesentliche Vorausset- Eine Harmonisierung der Marktzugangsvoraussetzungen wird
zung für die Schaffung des Einheitlichen Euro Zahlungsverkehrs- die Eintrittsschranken herabsetzen und so den Wett-
raums (SEPA). So kann der Europäische Zahlungsverkehrsaus- bewerb erhöhen. Dies dürfte eine Senkung der Ge-
schuss einige seiner Aufgaben, wie die neuen SEPA Regelungen für bühren, die Verbrauchern und Unternehmen für Zah-
Überweisungen und Lastschriftverfahren sowie die Rahmenrege- lungsdienste in Rechnung gestellt werden, zur Folge
lung für Kartenzahlungen in der Tat nur unter dieser Vorausset- haben.
Januar 2006
Elemér Tertàk, Direktor der Abteilung ‘Finanzinstitute’ der wird es nur geben, wenn die Gebühren
GD Binnenmarkt und Dienstleistungen weist darauf hin, dass das transparent sind, den Regeln des Wettbe-
Nebeneinander von nationalen Bestimmungen und die Unvoll- werbs unterliegen und das Prinzip “Benut-
ständigkeit des EU-Rechtsrahmens zu Überschneidungen und da- zer zahlt” angewandt wird.
durch bedingt zu Verwirrung und mangelnder Rechtssicherheit Frau Grégoire wies darauf hin, dass die
geführt haben. „Nach ihrer Annahme wird die Richtlinie 25 unter- in Europa sehr unterschiedlichen Gebüh-
schiedliche nationale Regelwerke ersetzen, die Aufhebung einer ren für im Wesentlichen identische Leis-
Richtlinie ermöglichen und drei Kommissionsempfehlungen hinfäl- tungen nur schwer zu rechtfertigen sind.
lig werden lassen." “Die Händler können zurzeit nicht auf
Neben der Verordnung (EG) NR. 2560/2001 wird sie für Zah- Länder mit niedrigeren Gebühren auswei-
lungsdienste der einzige verbindliche EU-Rechtsakt sein. Die vor- chen, sondern sind verpflichtet, die Gebühr
geschlagene Richtlinie wird die bestehenden Rechtsvorschriften dort zu entrichten, wo die Transaktion
vereinfachen und stellt damit die Entschlossenheit der Kommissi- stattfindet. Dies ist aus unserer Sicht ein
on unter Beweis, ihrer Verpflichtung zu einer “Besseren Rechtset- klarer Verstoß der Binnenmarktprinzipien. EZB Direktoriumsmitglied Gertru-
zung” nachzukommen. Wir unterstützen die Schaffung eines Bin- de Tumpel-Gugerell erklärte hierzu:
nenmarkts im Bereich des so genannten “Kommission und EZB haben glei-
Reaktion der Verbraucher che Vorstellungen, was den Einheit-
‘Händlergeschäfts’, für den die Erbringung
von Dienstleistungen im freien Wettbe- lichen Euro-Zahlungsverkehrsraum
Auch der europäische Verband Eurocommerce, der den Einzel (SEPA) und die Schritte zu dessen
werb ein fester Bestandteil ist.”
Groß und Außenhandel in Europa vertritt und Handelsverbände Erreichung betrifft."
aus 29 Ländern zu seinen Mitgliedern zählt, unterstützt die neue Gleiche Vorstellungen
Rahmenrichtlinie. “Wir befürworten eine aktive Beaufsichtigung
des Zahlungssystems, insbesondere im Hinblick auf Gebühren- Die Europäische Zentralbank in Frankfurt arbeitet bei der
transparenz, Marktkräfte und Technologie”, erklärte die Referen- Schaffung des gemeinsamen Zahlungsverkehrsmarkts eng mit der
tin für Zahlungssysteme und Informations und Kommunikati- Kommission zusammen. EZB Direktoriumsmitglied Gertrude
onstechnologien, Cécile Grégoire. “Ohne Transparenz und Wett- Tumpel-Gugerell erklärte hierzu: “Kommission und EZB haben
bewerb lassen sich weder die Effizienz von Bar oder elektroni- gleiche Vorstellungen, was den Einheitlichen Euro-Zahlungsver-
schen Zahlungen beurteilen noch Verbesserungen vornehmen. So kehrsraum (SEPA) und die Schritte zu dessen Erreichung betrifft.
entfallen rund 80 % der Beide Seiten sehen den SEPA als integrierten Markt für Zahlungs-
14 Händlergebühren auf die dienste, auf dem echter Wettbewerb herrscht und nicht zwischen
von den beteiligten Ban- grenzüberschreitenden und inländischen Zahlungen unterschie-
14 ken erhobenen Inter- den wird. Eine solche Integration setzt die Beseitigung aller tech-
bankenentgelte. Diese nischen, rechtlichen und gewerblichen Schranken zwischen den
sollten völlig transparent derzeit national ausgerichteten Märkten voraus, damit diese zu
sein, überprüft werden einem einzigen „inländischen“ Markt für das Eurogebiet zusam-
und den Regeln des menwachsen können.
Wettbewerbs unterlie- “Durch die Schaffung der Systeme und Rahmenregelungen
gen.” sowie der für den SEPA notwendigen Standards hat der Europäi-
“Eurocommerce ist sche Zahlungsverkehrsausschuss bereits große Fortschritte im
Das Wachstum des Kartenmarkts
der Auffassung, dass die Hinblick darauf erzielt, den SEPA bis 2010 Realität werden zu
in der EU ist zu einem großen Teil
Art und Weise wie Kos- lassen”, fügte sie hinzu.
auf Debitkarten zurückzuführen,
ten und Vorteile des “Kommission und EZB möchten die Voraussetzungen für die
auf die mehr als zwei Drittel aller
Zahlungssystems auf notwendige Infrastruktur geschaffen sehen. Darüber hinaus sollte
Kartenzahlungen im Eurogebiet
aufgeteilt sind, nicht rea- eine kritische Masse von Inlandsüberweisungen, lastschriften und
entfallen.
listisch sind: Einzelhändler –kartenzahlungen auf SEPA Zahlungsmittel umgestellt haben und
beschweren sich, dass sie eine kritische Masse von Zahlungen über die SEPA Infrastruktur
für Leistungen (wie z. B. die Festzinslaufzeit oder ‘Loyalty’-Pro- abgewickelt werden.”
gramme) zahlen müssen, aus denen sie keinen Nutzen ziehen. Ge- “Auch wenn die Kommission und die EZB die weitere Selbst-
zahlt werden sollte nur für Leistungen, die auch tatsächlich in regulierung der Branche uneingeschränkt unterstützen, behalten
Anspruch genommen werden. Eurocommerce begrüßt die jüngs- sie sich angesichts des großen gesellschaftlichen und ökonomi-
ten Entscheidungen der nationalen Wettbewerbsbehörden (Groß- schen Nutzens des SEPA für die Wirtschaft insgesamt doch das
britannien, Spanien usw.), die beginnen, dieses Prinzip zu erkennen. Recht vor, die zu dessen Erreichung notwendigen Rechtsvor-
Einen wirklichen und fairen gemeinsamen Zahlungsverkehrsmarkt schriften vorzuschlagen.”
info
David Deacon
Für weitere Informationen: http://europa.eu.int/comm/internal_market/payments/index_de.htm TEL: +32 (0)2.295 59 05
* Folgenabschätzung abrufbar unter: http://europa.eu.int/comm/internal_market/payments/ FAX: +32 (0)2.295 07 50
Markt-H3@cec.eu.int
Januar 2006
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