EUROPA - Binnenmarkt - Single Market News - Ausgabe Nr. 40 - Download Now PDF

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                                     S p e z i a l




         EU visiert Gemein-
         samen Zahlungsverkehrsraum
         für 2010 an
         D   ie Kommission kündigte im Dezember ihre Absicht an,              und für die gesamte Wirtschaft die durch diese Systeme verur-
         innerhalb von vier Jahren einen “gemeinsamen Zahlungsver-            sachten Kosten senken.
         kehrsraum” zu schaffen. Mit Hilfe einer neuen Rahmenricht-               Das für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kom-
         linie will sie die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen,       missionsmitglied Charlie McCreevy erklärte bei Vorlage der neu-
         dass elektronische Zahlungen zwischen EU-Mitgliedstaaten             en Richtlinie: „Diese Rahmenregelung wird den Wettbewerb zwi-
         ebenso einfach, billig und sicher werden wie Inlandszahlun-          schen den Zahlungsverkehrsdienstleistern verstärken, die Kosten
         gen. Die neue Richtlinie soll die Zahlungsverkehrsvorschrif-         senken und für gleiche Ausgangsbedingungen sorgen. Gleiche
         ten EU-weit vereinheitlichen und gleichzeitig den Wett-              Tätigkeit, gleiche Vorschriften, gleiche Risiken.”
         bewerb zwischen den Zahlungsdienstleistern verstärken. Die
         Kommission erwartet, dass durch einen verstärkten Wett-                  Schutz und Rechtssicherheit                                     11
         bewerb für Inlandszahlungen, durch Senkung der Entgelte für
         grenzüberschreitende Zahlungen und durch Ermöglichung
                                           zunehmender E-Fakturierung
                                                                                  Durch die Schaffung eines echten gemeinsamen Zahlungsver-
                                                                              kehrsmarkts sollen alle Bürger und Unternehmen in die Lage ver-
                                                                                                                                                   11
                                           Unternehmen und Verbrau-           setzt werden, in der gesamten EU elektronische Zahlungsmittel
"Am stärksten von einer Umstel-            chern jährliche Einsparungen       zu verwenden und dies ebenso bequem und rasch wie innerhalb
 lung auf leistungsfähigere elek-          von 50 bis 100 Mrd. Euro brin-     der leistungsfähigsten nationalen Zahlungssysteme. Darüber hin-
 tronische Zahlungen profitieren           gen könnte. Die vorgeschla-        aus soll die Richtlinie den Benutzern unabhängig vom verwende-
würden der Einzelhandel und die            gene Richtlinie soll dafür         ten Zahlungsmittel (ob Kartenzahlung, Überweisung, E-Zahlung
                                           sorgen, dass alle Zahlungen        oder Lastschrift) und unabhängig von dessen Herkunft ein gleich
  Industrie sowie die Zahlungs-            in der gleichen Währung            hohes Maß an Schutz und Rechtssicherheit bieten.
     verkehrsbranche selbst."              spätestens am nächsten Tag             Auch die zurzeit hohen Kosten des Zahlungsverkehrs würden
                                           eingehen.                          durch die Richtlinie enorm verringert.
                                           Der Vorschlag liefert der
         Zahlungsverkehrsbranche die notwendige rechtliche                        Potenzielle Einsparungen in Milliardenhöhe
         Grundlage, auf der diese ihre Initiative zur Schaffung
         eines Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single                   Studien zufolge könnte das derzeitige Zahlungssystem für die
         Euro Payment Area, SEPA) weiterverfolgen kann.                       Volkswirtschaft Kosten in Höhe von insgesamt 2 % bis 3% des BIP
                                                                              verursachen.
              Kostensenkung durch mehr Wettbewerb                                 Während sich die Transaktionskosten bei leistungsfähigen
                                                                              elektronischen Zahlungsdiensten nur auf ein paar Cent belaufen,
             Hauptziel der vorgeschlagenen Richtlinie ist die Schaffung ei-   verursachen Barzahlungen Kosten zwischen 30 und 55 Cent pro
         nes modernen und harmonisierten rechtlichen Rahmens, der für         Transaktion. In Anbetracht der Tatsache, dass in der EU pro Jahr
         einen integrierten Zahlungsverkehrsmarkt, in dem Zahlungen in-       231 Mrd. Zahlungen (im Wert von insgesamt 52 Billionen Euro)
         nerhalb der EU rascher und leichter als bisher abgewickelt wür-      abgewickelt werden, bieten leistungsfähigere Zahlungsdienste ein
         den, unerlässlich ist.                                               Einsparungspotenzial von mehreren Milliarden Euro.
             Die vorgeschlagene Richtlinie soll es der Industrie ermögli-         Am stärksten von einer Umstellung auf leistungsfähigere elek-
         chen, pan-europäische Zahlungsprodukte zu entwickeln und ihre        tronische Zahlungen profitieren würden der Einzelhandel und die
         Inlandszahlungssysteme dem Wettbewerb zu öffnen, um so den           Industrie sowie die Zahlungsverkehrsbranche selbst. Zurzeit wer-
         Wettbewerb bei den Zahlungsverkehrssystemen erhöhen und              den die hohen Kosten von Barzahlungen von der Zahlungsver-
         Skaleneffekte zu erleichtern. Dies wird nach Überzeugung der         kehrsbranche oftmals aus den Einnahmen aus elektronischen
         Kommission die Leistungsfähigkeit der Zahlungssysteme steigern       Zahlungen und Kontoführungsgebühren quersubventioniert.



                                                                       Januar 2006
                                                                                   Nationale Unterschiede

                                                                                  Bei elektronischen Zahlungen bestehen zwischen den Mit-
                                                                             gliedstaaten derzeit enorme Leistungs- und Preisunterschiede.
                                                                             Auch wenn ein exakter Leistungsvergleich zwischen den nationa-
                                                                             len Zahlungsverkehrsmärkten schwierig ist, sind die Unterschiede
                                                                             den vorliegenden Zahlen zufolge doch erheblich. So liegt die Ge-
                                                                             bühr, die für die Ausführung eines Zahlungsauftrags von einem
                                                                             Bankkonto aus erhoben wird, im teuersten Mitgliedstaat um ein
                                                                             Achtfaches über der Gebühr des Mitgliedstaats mit dem leistungs-
                                                                             fähigsten System. Doch ist der Preis nicht der einzige Unterschied
                                                                             zwischen den Mitgliedstaaten. So werden in einigen Ländern Zah-
                                                                             lungen noch am selben Tag oder in Echtzeit ausgeführt, während
           Folgenabschätzung zeigt Kosten und Nutzen                         die gleiche Zahlung in anderen Mitgliedstaaten drei volle Tage
                                                                             oder mehr in Anspruch nehmen kann.
          Die Kommission hat zu bestimmten Punkten eine umfassende
                                                                                   Hauptziele
      Folgenabschätzung* durchgeführt. Sie gelangt darin zu dem Schluss,
      dass u.a. in folgenden Bereichen vornehmlich auf Selbstregulierung         Das wichtigste Ziel der Richtlinie besteht darin, durch die
      gesetzt werden sollte:                                                 Beseitigung von Marktzutrittsschranken und die Gewährleistung
      •   den durch unwirtschaftliche Nutzung bedingten hohen                eines fairen Marktzugangs für mehr Wettbewerb auf den Zah-
          Kosten der Zahlungssysteme für die Wirtschaft;                     lungsverkehrsmärkten zu sorgen. Die unterschiedlichen Rechts-
      •   den bei EU-Zahlungsinfrastruktur und –diensten                     vorschriften in 25 verschiedenen Mitgliedstaaten stellen derzeit
          vorhandenen Mängeln;                                               eine erhebliche Hürde für neue Zahlungsdienstleister, wie Super-
      •   den großen Leistungsunterschieden zwischen                         märkte, Finanztransfer-Dienstleister oder in einigen Fällen Mobil-
          Zahlungsdiensten im Binnenmarkt.                                   funkanbieter, dar und hindern sie effektiv daran, ihre Dienste EU-
                                                                             weit in freiem Wettbewerb anzubieten.
           Allerdings gelangt sie in dieser Folgenabschätzung auch zu            Das weiteres Ziel besteht darin, in Bezug auf die Informati-
      dem Schluss, dass der EU-Gesetzgeber bei der Beseitigung recht-        onspflichten des Anbieters und die Rechte und Pflichten bei der
      licher Hindernisse und der Förderung eines reibungslosen Wett-         Erbringung und Nutzung von Zahlungsdiensten eine vereinfachte
12    bewerbs eine wichtige Rolle spielen muss. So liefert die Folgenab-     und vollständig harmonisierte Regelung zu schaffen (siehe Kas-
 12   schätzung in der Tat eine ‘wirtschaftliche Rechtfertigung’ für eine
      Rechtsetzungsinitiative. Sie zeigt insbesondere, dass ein leistungs-
                                                                             ten).
                                                                                 Da mit der Richtlinie EU-weit geltende Mindestvorschriften
      fähigeres Zahlungssystem ganz erhebliche Einsparungen für die          für Zahlungsdienstleister eingeführt werden sollen, wird sie für
      Wirtschaft insgesamt mit sich bringen wird. Sollten die Banken         diese die Gesetzesfolgekosten verringern, den Wettbewerb zwi-
      beispielsweise EU-weit standardisierte, schnellere und wirtschaft-     schen Zahlungsdiensten fördern und den Zahlungsdienstnutzern
      lichere vollautomatisierte Zahlungen anbieten, würde dies vor-         die Möglichkeit geben, die unterschiedlichen Angebote zu verglei-
      sichtigen Schätzungen zufolge für die Unternehmen jährliche Ein-       chen und ihre Wahl in voller Kenntnis der Sachlage zu treffen.
      sparungen – einschließlich der Vorteile der E-Fakturierung - zwi-
      schen 50 und 100 Mrd. Euro ermöglichen.
           Fragmentierung des Markts für Zahlungsdienste

            Obgleich der Binnenmarkt seit 1992 besteht und Bürger und                   Vorteile der neuen Vorschriften
      Unternehmen seit 1999 ihre Käufe und Verkäufe in Euro tätigen
      können, ist der Binnenmarkt für Zahlungsdienste nach wie sehr                 Nach Inkrafttreten der Richtlinie müssen die Zahlungsdienstleister
      uneinheitlich.                                                                bestimmte Mindeststandards einhalten. Daraus ergibt sich folgendes:
            Das Wachstum des Kartenmarkts in der EU ist zu einem gro-
      ßen Teil auf Debitkarten zurückzuführen, auf die mehr als zwei           •    Ihnen wird garantiert, dass der Betrag in voller Höhe überwiesen
      Drittel aller Kartenzahlungen im Eurogebiet entfallen. Im Euroge-             wird
      biet sind derzeit mehr als 30 Kartenarten vertreten, von denen die       •    Es wird eine Ausführungszeit für Zahlungen garantiert
      meisten nationale Debitkarten sind, die nur für Inlandszahlungen         •    Banken werden sich strikt daran halten
      verwendet werden können.                                                 •    Sie werden vor Betrug geschützt
            Auch die bei Gas-, Wasser-, Strom- und anderen regelmäßigen        •    Sie werden vor unberechtigter Nutzung geschützt
      Rechnungen üblichen Lastschriften können im grenzüberschrei-             •    Sie werden im voraus über Gebühren informiert
      tenden Zahlungsverkehr nicht eingesetzt werden, obgleich sie ein         •    Dienstleister können keine weiteren Gebühren erheben, wenn
      billiges, verlässliches und sicheres Zahlungsmittel darstellen.               das Geld nicht rechtzeitig zur Verfügung steht
            Überweisungen, Kartenzahlungen und Lastschriften haben im
                                                                               Diese Vorteile sind unter den derzeitigen Bestimmungen nicht immer
                     Eurogebiet derzeit einen etwa gleichhohen Anteil. In
                                                                               garantiert.
                     den USA werden im Gegensatz dazu in erster Linie
                     Karten und Schecks verwendet.




                                                                     Januar 2006
    Beschränkung auf Zahlungen unter 50 000 Euro                     zung erfüllen”, erklärte der Vorsitzende
                                                                     des Ausschusses, Gerard Hartsink. “Der
                                                                     Europäische Bankenausschuss wird sich
    Schwerpunkt des von der Kommission vorgelegten Vorschlags
                                                                     nach Kräften um die schrittweise Einfüh-
sind elektronische Zahlungen, die nicht nur kostengünstiger sind
                                                                     rung attraktiver und leistungsfähiger SEPA
als Barzahlungen, sondern auch den privaten Konsum und das
                                                                     Zahlungsmittel bis 2008 bemühen.”
Wirtschaftswachstum ankurbeln. Die neuen Bestimmungen sollen
für Zahlungen gleich welcher Währung gelten, bei denen entwe-              Grenzen des SEPA
der der Zahlungsdienstleister des Zahlers oder der des Empfän-
gers (oder beide) seinen bzw. ihren Sitz in der EU hat/haben. Doch       Auch wenn zwölf der Mitgliedstaa-
                                                                     ten eine gemeinsame Währung (den
                                                                     Euro) haben, existiert in der EU kein
            "Die unterschiedlichen Rechtsvor-                        gemeinsamer rechtlicher Rahmen für
           schriften in 25 verschiedenen Mit-                        den bargeldlosen Zahlungsverkehr.                Cécile Grégoire, Eurocommerce:
             gliedstaaten stellen derzeit eine                       Zwar wurde in dieser Hinsicht schon          “Wir befürworten eine aktive Beauf-
                                                                     viel unternommen, doch sind weitere           sichtigung des Zahlungssystems, ins-
          erhebliche Hürde für neue Zahlungs-
                                                                     Fortschritte unerlässlich.                   besondere im Hinblick auf Gebühren-
              dienstleister, wie Supermärkte,                                                                          transparenz, Marktkräfte und
                                                                         Insbesondere die Verordnung (EG)
           Finanztransfer-Dienstleister oder in                      Nr. 2560/2001 über grenzüberschreiten-                    Technologie.”
          einigen Fällen Mobilfunkanbieter dar.."                    de Zahlungen in Euro hat zu einer spür-
                                                                     baren Senkung der Gebühren für diese
                                                                     Zahlungen geführt und der Zahlungsverkehrsbranche einen An-
                                                                     reiz zur Modernisierung ihrer EU-weiten Zahlungsinfrastruktur
gelten sowohl die Transparenzvorschriften als auch die Bestim-       gegeben.
mungen über Rechte und Pflichten nur für Zahlungen unter 50.000
                                                                         Damit stellte sie eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Schaf-
Euro, da Zahlungen oberhalb dieses Betrags normalerweise an-
                                                                     fung eines einheitlichen Zahlungsverkehrsraums für bargeldlose
ders und über andere Netze abgewickelt werden und anderen
                                                                     Zahlungen im Binnenmarkt dar. Doch deckt die Verordnung nur
technischen und rechtlichen Verfahren unterliegen.
                                                                     grenzüberschreitende Zahlungen in Euro ab und stützt sich der
    Bezeichnenderweise wird die Richtlinie für Zahlungen gleich      bestehende rechtliche Rahmen für den Zahlungsverkehr in sehr
welcher Währung gelten und sich nicht auf Zahlungen in Euro          hohem Maße auf divergierende nationale Vorschriften, was für die
oder einer anderen Landeswährung in der EU beschränken. In                                                                                    13
                                                                     Zahlungsdienstleister die Erbringung grenzübergreifender Diens-
diesem Punkt unterscheidet sie sich wesentlich von der vom Ban-
kensektor ins Leben gerufenen Initiative SEPA (Single Euro Pa-
                                                                     te erschwert und verteuert.                                                13
yment Area - Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum), in deren          So verhindern unterschiedliche nationale Vorschriften bei-
Rahmen bis zum Jahr 2010 gemeinsame Standards und Dienste für        spielsweise EU-weite Lastschriften. Ein leistungsfähiger EU-Zah-
Zahlungen in Euro erarbeitet werden sollen (siehe Kasten).           lungsverkehrsmarkt setzt gemeinsame Vorschriften in folgenden
                                                                     Punkten voraus: klare Informationspflichten, Schutz vor Miss-
    Hoher Stellenwert der Selbstregulierung                          brauch eines Zahlungsmittels, Widerrufbarkeit einer Zahlungsan-
                                                                     weisung und Recht auf Rückerstattung.
     Wenn die bestehenden rechtlichen Hindernisse durch eine             Und schließlich müssen die bestehenden EU-Rechtsvorschrif-
Mindestregelung auf EU-Ebene beseitigt sind, können durch            ten überprüft, modernisiert und konsolidiert werden, um den
Selbstregulierung der Zahlungsverkehrsbranche anerkannterma-         jüngsten Marktentwicklungen, wie der zunehmenden Abwicklung
ßen Einsparungen erzielt werden. In ihrem Richtlinienvorschlag ist   von Zahlungen über das Internet und andere Kommunikations-
die Kommission deshalb davon ausgegangen, dass der Selbstregu-       netze, wie Mobilfunknetze, Rechnung zu tragen.
lierung der Branche auch künftig eine wichtige Rolle zukommt,
womit der Vorschlag die derzeitigen Bemühungen der Branche um              „Bessere Rechtsetzung“
Schaffung eines Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums er-
gänzt. Insbesondere der Bankensektor hat sich bereits dazu ver-           Ohne Rechtssicherheit kann es keine leistungsfähigen Zah-
pflichtet, im Rahmen des Arbeitsprogramms des 2002 vom euro-         lungsdienste geben. Zahlungsdienste bedürfen des Vertrauens ih-
päischen Bankensektor eingesetzten Europäischen Zahlungsver-         rer Benutzer. Grundvoraussetzung für dieses Vertrauen ist ein
kehrsausschusses bis zum Jahr 2010 gemeinsame technische und         klares rechtliches Umfeld. Zurzeit unterscheiden oder widerspre-
gewerbliche Standards für Zahlungen in Euro zu entwickeln. Die       chen sich die nationalen Vorschriften in vielen für den Zahlungs-
vorgeschlagene Richtlinie wird die für die Schaffung eines gemein-   verkehr zentralen Punkten, wie den Zulassungsvoraussetzungen,
samen Zahlungsverkehrsmarkts notwendige Mindestregelung auf          der Widerrufbarkeit, der Haftung bei nicht erfolgter oder fehler-
EU-Ebene schaffen und so für die o.g. Brancheninitiative den Weg     hafter Ausführung einer Zahlung usw. Die Folge sind höhere Prei-
ebnen.                                                               se für die Benutzer (Einzelhändler und Verbraucher), hohe Gewin-
     Der Europäische Zahlungsverkehrsausschuss hat den Richtli-      ne für die auf den nationalen Märkte führenden Zahlungsdienst-
nienentwurf begrüßt. “Harmonisierte rechtliche Rahmenbedin-          leister und ein geringerer Innovationsstand.
gungen für den Zahlungsverkehr sind eine wesentliche Vorausset-           Eine Harmonisierung der Marktzugangsvoraussetzungen wird
zung für die Schaffung des Einheitlichen Euro Zahlungsverkehrs-      die Eintrittsschranken herabsetzen und so den Wett-
raums (SEPA). So kann der Europäische Zahlungsverkehrsaus-           bewerb erhöhen. Dies dürfte eine Senkung der Ge-
schuss einige seiner Aufgaben, wie die neuen SEPA Regelungen für     bühren, die Verbrauchern und Unternehmen für Zah-
Überweisungen und Lastschriftverfahren sowie die Rahmenrege-         lungsdienste in Rechnung gestellt werden, zur Folge
lung für Kartenzahlungen in der Tat nur unter dieser Vorausset-      haben.

                                                             Januar 2006
           Elemér Tertàk, Direktor der Abteilung ‘Finanzinstitute’ der                         wird es nur geben, wenn die Gebühren
      GD Binnenmarkt und Dienstleistungen weist darauf hin, dass das                           transparent sind, den Regeln des Wettbe-
      Nebeneinander von nationalen Bestimmungen und die Unvoll-                                werbs unterliegen und das Prinzip “Benut-
      ständigkeit des EU-Rechtsrahmens zu Überschneidungen und da-                             zer zahlt” angewandt wird.
      durch bedingt zu Verwirrung und mangelnder Rechtssicherheit                                  Frau Grégoire wies darauf hin, dass die
      geführt haben. „Nach ihrer Annahme wird die Richtlinie 25 unter-                         in Europa sehr unterschiedlichen Gebüh-
      schiedliche nationale Regelwerke ersetzen, die Aufhebung einer                           ren für im Wesentlichen identische Leis-
      Richtlinie ermöglichen und drei Kommissionsempfehlungen hinfäl-                          tungen nur schwer zu rechtfertigen sind.
      lig werden lassen."                                                                      “Die Händler können zurzeit nicht auf
           Neben der Verordnung (EG) NR. 2560/2001 wird sie für Zah-                           Länder mit niedrigeren Gebühren auswei-
      lungsdienste der einzige verbindliche EU-Rechtsakt sein. Die vor-                        chen, sondern sind verpflichtet, die Gebühr
      geschlagene Richtlinie wird die bestehenden Rechtsvorschriften                           dort zu entrichten, wo die Transaktion
      vereinfachen und stellt damit die Entschlossenheit der Kommissi-                         stattfindet. Dies ist aus unserer Sicht ein
      on unter Beweis, ihrer Verpflichtung zu einer “Besseren Rechtset-                        klarer Verstoß der Binnenmarktprinzipien.      EZB Direktoriumsmitglied Gertru-
      zung” nachzukommen.                                                                      Wir unterstützen die Schaffung eines Bin-     de Tumpel-Gugerell erklärte hierzu:
                                                                                               nenmarkts im Bereich des so genannten         “Kommission und EZB haben glei-
           Reaktion der Verbraucher                                                                                                          che Vorstellungen, was den Einheit-
                                                                                               ‘Händlergeschäfts’, für den die Erbringung
                                                                                               von Dienstleistungen im freien Wettbe-        lichen Euro-Zahlungsverkehrsraum
           Auch der europäische Verband Eurocommerce, der den Einzel                                                                          (SEPA) und die Schritte zu dessen
                                                                                               werb ein fester Bestandteil ist.”
      Groß und Außenhandel in Europa vertritt und Handelsverbände                                                                                    Erreichung betrifft."
      aus 29 Ländern zu seinen Mitgliedern zählt, unterstützt die neue                                Gleiche Vorstellungen
      Rahmenrichtlinie. “Wir befürworten eine aktive Beaufsichtigung
      des Zahlungssystems, insbesondere im Hinblick auf Gebühren-                                   Die Europäische Zentralbank in Frankfurt arbeitet bei der
      transparenz, Marktkräfte und Technologie”, erklärte die Referen-                         Schaffung des gemeinsamen Zahlungsverkehrsmarkts eng mit der
      tin für Zahlungssysteme und Informations und Kommunikati-                                Kommission zusammen. EZB Direktoriumsmitglied Gertrude
      onstechnologien, Cécile Grégoire. “Ohne Transparenz und Wett-                            Tumpel-Gugerell erklärte hierzu: “Kommission und EZB haben
      bewerb lassen sich weder die Effizienz von Bar oder elektroni-                           gleiche Vorstellungen, was den Einheitlichen Euro-Zahlungsver-
      schen Zahlungen beurteilen noch Verbesserungen vornehmen. So                             kehrsraum (SEPA) und die Schritte zu dessen Erreichung betrifft.
                                                  entfallen rund 80 % der                      Beide Seiten sehen den SEPA als integrierten Markt für Zahlungs-
14                                                Händlergebühren auf die                      dienste, auf dem echter Wettbewerb herrscht und nicht zwischen
                                                  von den beteiligten Ban-                     grenzüberschreitenden und inländischen Zahlungen unterschie-
 14                                               ken erhobenen Inter-                         den wird. Eine solche Integration setzt die Beseitigung aller tech-
                                                  bankenentgelte. Diese                        nischen, rechtlichen und gewerblichen Schranken zwischen den
                                                  sollten völlig transparent                   derzeit national ausgerichteten Märkten voraus, damit diese zu
                                                  sein, überprüft werden                       einem einzigen „inländischen“ Markt für das Eurogebiet zusam-
                                                  und den Regeln des                           menwachsen können.
                                                  Wettbewerbs unterlie-                             “Durch die Schaffung der Systeme und Rahmenregelungen
                                                  gen.”                                        sowie der für den SEPA notwendigen Standards hat der Europäi-
                                                       “Eurocommerce ist                       sche Zahlungsverkehrsausschuss bereits große Fortschritte im
         Das Wachstum des Kartenmarkts
                                                  der Auffassung, dass die                     Hinblick darauf erzielt, den SEPA bis 2010 Realität werden zu
         in der EU ist zu einem großen Teil
                                                  Art und Weise wie Kos-                       lassen”, fügte sie hinzu.
          auf Debitkarten zurückzuführen,
                                                  ten und Vorteile des                              “Kommission und EZB möchten die Voraussetzungen für die
         auf die mehr als zwei Drittel aller
                                                  Zahlungssystems         auf                  notwendige Infrastruktur geschaffen sehen. Darüber hinaus sollte
          Kartenzahlungen im Eurogebiet
                                                  aufgeteilt sind, nicht rea-                  eine kritische Masse von Inlandsüberweisungen, lastschriften und
                      entfallen.
                                                listisch sind: Einzelhändler                   –kartenzahlungen auf SEPA Zahlungsmittel umgestellt haben und
                                                beschweren sich, dass sie                      eine kritische Masse von Zahlungen über die SEPA Infrastruktur
      für Leistungen (wie z. B. die Festzinslaufzeit oder ‘Loyalty’-Pro-                       abgewickelt werden.”
      gramme) zahlen müssen, aus denen sie keinen Nutzen ziehen. Ge-                                “Auch wenn die Kommission und die EZB die weitere Selbst-
      zahlt werden sollte nur für Leistungen, die auch tatsächlich in                          regulierung der Branche uneingeschränkt unterstützen, behalten
      Anspruch genommen werden. Eurocommerce begrüßt die jüngs-                                sie sich angesichts des großen gesellschaftlichen und ökonomi-
      ten Entscheidungen der nationalen Wettbewerbsbehörden (Groß-                             schen Nutzens des SEPA für die Wirtschaft insgesamt doch das
      britannien, Spanien usw.), die beginnen, dieses Prinzip zu erkennen.                     Recht vor, die zu dessen Erreichung notwendigen Rechtsvor-
      Einen wirklichen und fairen gemeinsamen Zahlungsverkehrsmarkt                            schriften vorzuschlagen.”




                                                                                                                                                                   info
                                                                                                                                                                 David Deacon
                               Für weitere Informationen: http://europa.eu.int/comm/internal_market/payments/index_de.htm                                   TEL: +32 (0)2.295 59 05
                               * Folgenabschätzung abrufbar unter: http://europa.eu.int/comm/internal_market/payments/                                     FAX: +32 (0)2.295 07 50
                                                                                                                                                             Markt-H3@cec.eu.int



                                                                                 Januar 2006

						
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