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KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
Brüssel, 8.2.2005 SEK(2005) 167
ARBEITSPAPIER DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN Bericht über die Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
{KOM(2005) 30 endgültig}
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INHALTSVERZEICHNIS
1. 2. 3. 3.1. 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.2. 3.2.1. 3.2.2. 3.2.3. 3.3. 3.3.1. 3.3.2. 3.3.3. 4. 4.1. 4.2. 4.3. 4.4. 4.5. 4.6. 4.7. Einleitung .................................................................................................................... 3 Gemeinsamer Erfolg durch gemeinsames Lernen .................................................. 6 Fortschritte der Mitgliedstaaten und Norwegens in den ausgewählten Schwerpunktbereichen für den Berichtszeitraum .................................................. 8 Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative........................................ 8 Indikatoren und Zielvorgaben .................................................................................... 10 Neueste Entwicklungen.............................................................................................. 11 Schlussfolgerungen und Empfehlungen..................................................................... 17 Bessere Rechts- und Verwaltungsvorschriften .......................................................... 23 Indikatoren und Zielvorgaben .................................................................................... 25 Neueste Entwicklungen.............................................................................................. 26 Schlussfolgerungen und Empfehlungen..................................................................... 36 Verfügbarkeit von Fertigkeiten .................................................................................. 45 Indikatoren und Zielvorgaben .................................................................................... 46 Neueste Entwicklungen.............................................................................................. 47 Schlussfolgerungen und Empfehlungen..................................................................... 55 Zusammenfassung der nationalen Berichte zu anderen Bereichen der Charta. 59 Billigere und schnellere Neugründungen................................................................... 59 Verbesserung des Online-Zugangs............................................................................. 62 Bessere Nutzung des Binnenmarkts ........................................................................... 64 Steuer- und Finanzwesen ........................................................................................... 68 Stärkung des technologischen Potenzials der Kleinunternehmen.............................. 76 Erfolgreiche Modelle für den elektronischen Handel und erstklassige Unterstützung für kleine Unternehmen.............................................................................................. 84 Stärkere und effizientere Vertretung der Interessen kleiner Unternehmen auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten............................................................................. 90
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1.
EINLEITUNG
Dieser Bericht ist ein Begleitdokument zum fünften Jahresbericht über die Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen1. Er gibt einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen zur Umsetzung der Charta, die im vergangenen Jahr von den 25 Mitgliedstaaten und Norwegen unternommen wurden. Norwegen folgte der Einladung der Kommission zur Beteiligung an diesem Prozess. Die anderen Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums, Island und Liechtenstein, bekundeten kein Interesse an einer Mitwirkung. Die Fortschritte, die die übrigen drei Beitrittskandidaten sowie Moldau und die westlichen Balkanländer bei der Umsetzung der Charta erreicht haben, werden in gesonderten Berichten analysiert.2 Die von der Kommission durchgeführten Maßnahmen werden ebenfalls in einem separaten Bericht untersucht.3 Im vorliegenden Bericht sollen Stärken und Schwächen in der gesamten Europäischen Union ermittelt, viel versprechende nationale Maßnahmen hervorgehoben und Bereiche für zukünftige Maßnahmen genannt werden. Ferner soll mit diesem Bericht der Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren in Europa gefördert werden. Der Begriff „bewährte Verfahren“ wird unterschiedlich definiert. Für diesen Bericht wurden Initiativen herausgegriffen, die auf einzelstaatlicher Ebene offenbar besonders erfolgreich waren und auch für andere Länder von Interesse sein könnten. Dabei handelt es sich jedoch nur um eine Auswahl aus vielen weiteren Beispielen für bewährte Verfahren. Aus Gründen, die mit Zweck und Umfang des Berichts zusammenhängen, soll hier jedoch keine vollständige oder detaillierte Auflistung der Maßnahmen erfolgen. Eine ausführliche Beschreibung der einzelstaatlichen Maßnahmen sowie Kontaktinformationen sind den auf der Website der Kommission veröffentlichten nationalen Berichten zu entnehmen.4 Darüber hinaus gibt der Gemeinsame Bericht zur Beschäftigung5, der auf der Basis nationaler Berichte erstellt wird, einen Überblick über die Reaktionen der Mitgliedstaaten auf die Leitlinien zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Förderung des Unternehmertums. Der vorliegende Bericht gibt das Bild wieder, das sich die Kommission anhand der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen von der Lage gemacht hat. Die Informationen beruhen auf ausführlichen nationalen Berichten sowie auf bilateralen Treffen6 zwischen der Kommission und nationalen Behörden, die von Juli bis September 20047 stattfanden. Wie in den letzten Jahren nahmen auch nationale Wirtschaftsverbände aktiv an allen bilateralen
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Bericht über die Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen, KOM(2005) 30 endg.. Bericht über die Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen in den Kandidatenländern, SEK(2005) 168, Bericht über die Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen in Moldau und in den Ländern des westlichen Balkans, SEK(2005) 169. The activities of the European Union for small and medium-sized enterprises (SMEs) – SME Envoy Report, SEC(2005) 170 (Die Aktivitäten der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – Bericht des KMU-Beauftragten). Die vollständigen Berichte finden Sie unter folgender Adresse http://europa.eu.int/comm/enterprise/enterprise_policy/charter/charter2005.htm. KOM(2005) 13 endg., 27.1.2005. Wenn nicht anders angegeben, wurden die in diesem Bericht enthaltenen Angaben über in den Mitgliedstaaten und Norwegen durchgeführte Maßnahmen den nationalen Berichten oder den im Rahmen bilateraler Treffen übermittelten Informationen entnommen. In einer gemeinsamen Vereinbarung mit den Mitgliedstaaten wurde festgelegt, im Wechsel jedes Jahr nur die Hälfte der Mitgliedstaaten zu besuchen. 2004 fanden bilaterale Treffen mit folgenden Ländern statt: Belgien, Tschechische Republik, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen und Finnland.
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Sitzungen teil und äußerten dort ihre Ansichten. Eine im Internet durchgeführte Konsultation über die nationalen Berichte stand allen Interessierten offen. Sie wurde bei einem Treffen mit europäischen Wirtschaftsverbänden im Oktober 2004 angekündigt und etwa 5 000 Akteure wurden per E-Mail darüber informiert.8 Außerdem wurden in einige nationale Berichte, die der Kommission übermittelt wurden, die Stellungnahmen verschiedener Wirtschaftsverbände aufgenommen.9 Viele Maßnahmen führen nicht kurzfristig zu spürbaren Ergebnissen und die Fortschritte in allen Bereichen lassen sich auf jährlicher Grundlage nicht vollständig beurteilen. Außerdem sollte es nicht das Ziel der Mitgliedstaaten sein, jedes Jahr eine große Anzahl von Maßnahmen zu starten. Die Konsolidierung, Evaluierung und Verbesserung bestehender Aktionen sind ebenso wichtig. Vor diesem Hintergrund und im Einklang mit der Aufforderung des Rates (Wettbewerb) vom März 2003, die Überprüfung einzelstaatlicher Entwicklungen zu intensivieren, erhält in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten jedes Jahr eine Auswahl von Bereichen der Charta Vorrang. Im vorliegenden Bericht werden die folgenden drei Bereiche eingehender untersucht: – – – Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative, insbesondere im Sekundarschulwesen; bessere Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere Folgenabschätzung und Konkursrecht; und Verfügbarkeit von Fertigkeiten, insbesondere Maßnahmen zur Bekämpfung des Mangels an ausgebildeten Technikern und Ingenieuren.
Der Zweck dieses Berichts besteht nicht darin, einen umfassenden Überblick über alle bestehenden Maßnahmen zu geben. Im Vordergrund stehen die Maßnahmen, die im Zeitraum
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Siehe die Konsultation unter http://europa.eu.int/comm/enterprise/enterprise_policy/charter/charter2005.htm. Die folgenden Wirtschaftsverbände haben Stellungnahmen übermittelt, die ebenfalls auf dieser Seite veröffentlicht wurden: Hospodářská komora České republiky (Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik), Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), PME-Portugal (portugiesischer Verband für kleine und mittlere Unternehmen) and Företagarna (Verband der privatwirtschaftlichen Unternehmen in Schweden). Im vorliegenden Bericht wird im Zusammenhang mit der Darstellung der betreffenden Maßnahmen auf einzelne Stellungnahmen verwiesen. Insgesamt gesehen bewertete PME-Portugal den Inhalt des portugiesischen Berichts über die Umsetzung der Charta als unzureichend. Die meisten der genannten Maßnahmen seien private Initiativen und die von den Behörden durchgeführten Maßnahmen seien sehr allgemein beschrieben, ohne auf ihre Auswirkungen einzugehen. Insgesamt äußerte PMEPortugal die Auffassung, dass die derzeitigen Maßnahmen in Portugal nicht ausreichten und eine innerstaatliche Strategie zur Umsetzung der Charta fehle. UNIZO, der Verband der selbstständigen Unternehmer (Unie der Zelfstandige Ondernemers), und FEB, die Vereinigung belgischer Unternehmen (Fédération des Entreprises de Belgique), im Bericht Belgiens, der estnische Verband kleiner und mitteleständischer Unternehmen und der Verband der estnischen Steuerzahler im Bericht Estlands, der polnische Handwerkerverband im Bericht Polens und die slowakische Handwerkskammer (SŽK) im Bericht der Slowakei. In ihrer Stellungnahme zum Bericht Belgiens über die Umsetzung der Charta hob die FEB die Gefahren einer uneinheitlichen Politik – einerseits einer allgemeinen Wirtschaftspolitik sowohl für große als auch für kleine und mittlere Unternehmen, andererseits separate Strukturen zum Schutz der Interessen von KMU und der Interessen großer Unternehmen – hervor. Da bestimmte Vergünstigungen abhängig von der Größe eines Unternehmens gewährt werden, könne dieses Modell einer uneinheitlichen Politik die Entwicklung kleiner Firmen zu großen Unternehmen verhindern. Wünschenswert wäre eine einheitliche Wirtschaftspolitik für alle Unternehmen, unabhängig von der Unternehmensgröße, und eine Struktur der Interessensvertretung für alle Unternehmen, bei der die spezifischen Bedürfnisse von KMU berücksichtigt werden.
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vom Herbst 2003 bis zum Herbst 2004 durchgeführt wurden. Aufgrund der langen Laufzeit der meisten Maßnahmen ist jedoch eine gewisse Überschneidung zwischen den jährlichen Berichten unvermeidbar. Seit 2001 hat die Kommission im Rahmen des Best-Verfahrens10 mehrere Projekte durchgeführt. Eine effiziente Struktur zur Überwachung der Folgemaßnahmen ist notwendig um sicherzustellen, dass die Empfehlungen aus abgeschlossenen Projekten umgesetzt und verbreitet werden, weil sie nur so eine echte Veränderung der Rahmenbedingungen für Unternehmen bewirken können. Da die Berichte über die Umsetzung der Charta bereits einen Überblick über die von den Mitgliedstaaten durchgeführten Maßnahmen bieten, ist die Charta ein ideales Instrument zur Überwachung der Projekte. Deshalb wurde im Frühjahr 2004 ein Fragebogen11 an die Mitgliedstaaten versandt. Er beinhaltet spezielle Fragen zu den Empfehlungen abgeschlossener Projekte in den drei ausgewählten Schwerpunktbereichen für den Berichtszeitraum: das Best-Projekt „Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative“, das Best-Projekt „Umstrukturierung, Konkurs und Neubeginn“ und das BestProjekt „Folgenabschätzung für Unternehmen“. Die Unterzeichner der Charta haben sich verpflichtet, „effiziente Indikatoren“ heranzuziehen, „um die Fortschritte in ihrer Kontinuität [...] zu bewerten“. Aus diesem Grund und im Einklang mit der Forderung des Rates (Wettbewerbsfähigkeit), „weiter freiwillig an der Festlegung quantitativer und qualitativer Zielvorgaben zu arbeiten, damit diese bei der Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen noch stärker einbezogen werden“, wird in diesem Bericht versucht, quantitative Fortschritte auf der Grundlage relevanter Indikatoren des Anzeigers zur Unternehmenspolitik12, des Innovationsanzeigers13 und des Binnenmarktanzeigers14 zu beschreiben. Einen weiteren Schwerpunkt des Berichts bilden die einschlägigen, von den Mitgliedstaaten freiwillig festgelegten quantitativen Zielsetzungen für die Unternehmenspolitik15. Diese freiwilligen nationalen Ziele beruhen auf den von den Mitgliedstaaten vereinbarten Indikatoren für die Unternehmenspolitik, die in engem Zusammenhang mit den Empfehlungen der Charta stehen. Zwar werden in diesem Bericht Maßnahmen hervorgehoben, die speziell auf Kleinst- oder Kleinunternehmen ausgerichtet sind, aber viele der untersuchten Initiativen wurden so gestaltet, dass sowohl kleine als auch mittlere Unternehmen unterstützt werden. Nach Ansicht der Kommission mindert die Tatsache, dass sich diese Maßnahmen nicht ausschließlich an Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten wenden, weder ihren Wert noch ihre Wirkung auf Kleinunternehmen. Aus diesem Grund kamen die Mitgliedstaaten überein, in den vorliegenden Bericht alle Initiativen mit Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen aufzunehmen und diejenigen Maßnahmen, die offenbar die stärksten Folgewirkungen für Kleinunternehmen haben, besonders hervorzuheben.
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Das Best-Verfahren bietet nach dem offenen Koordinierungsverfahren einen Rahmen zur Unterstützung der Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Ermittlung und zum Austausch bewährter Verfahren in einer begrenzten Zahl spezifischer Bereiche von besonderem Interesse für Unternehmen. Den Fragebogen finden Sie unter http://europa.eu.int/comm/enterprise/enterprise_policy/charter/charter2005.htm. Benchmarking der Unternehmenspolitik: Ergebnisse des Anzeigers 2004, SEK(2004) 1427, 10.11.2004. Wenn nicht anders angegeben, stammen die Daten für die im vorliegenden Bericht enthaltenen Indikatoren aus dem Anzeiger zur Unternehmenspolitik. SEK(2004) 1475, 19.11.2004. Binnenmarktanzeiger Nr. 13, 13.7.2004, http://www.europa.eu.int/comm/internal_market/score/index_de.htm Alle in diesem Bericht enthaltenen Angaben über die von den Mitgliedstaaten erklärten Ziele wurden dem Anzeiger zur Unternehmenspolitik entnommen.
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GEMEINSAMER ERFOLG DURCH GEMEINSAMES LERNEN
Die offene Koordinierungsmethode zeitigt Ergebnisse... Der Charta-Prozess hat sich bei der Ermittlung von Bereichen, in denen die Mitgliedstaaten Fortschritte bei der Förderung kleiner Unternehmen gemacht haben, als äußerst wirksam erwiesen. Er liefert zudem wertvolle Informationen über Gebiete, auf denen noch mehr getan werden muss. Die Mitgliedstaaten haben sich zwar bemüht, in allen Bereichen der Charta Maßnahmen umzusetzen, ihre Prioritäten und Kompetenzbereiche sind jedoch verschieden. Zum dritten Mal berichtet eine wachsende Zahl von Mitgliedstaaten, dass sie sich an den in anderen Mitgliedstaaten entwickelten Maßnahmen und den Empfehlungen der Projekte des Best-Verfahrens orientiert haben und damit von den jeweiligen Stärken des anderen profitieren. Auf der Grundlage der Arbeit, die im Rahmen der Charta und der Best-Verfahren geleistet wird, zeitigt die offene Koordinierungsmethode weiterhin gute Ergebnisse. ... wie eine Reihe konkreter Beispiele beweist Viele konkrete Beispiele belegen diesen Erfolg. Besonders hervorzuheben ist zum Beispiel der Beitrag des Best-Projekts „Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative“. In Estland hat dieses Best-Projekt in jüngster Zeit zu positiven Entwicklungen beigetragen. Das Best-Projekt, und insbesondere die darin festgelegte Definition der Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative, gab in Litauen den Anstoß zur Änderung des bisherigen Ansatzes. Bei der Vorbereitung des neuen, erweiterten Programms zur unternehmerischen Initiative in Schweden diente das Best-Projekt zusammen mit dem Aktionsplan der Kommission für unternehmerische Initiative und den nationalen Charta-Berichten anderer Länder, insbesondere Spaniens und Finnlands, als Anregung. In Norwegen werden mit der Strategie für unternehmerische Initiative in Aus- und Weiterbildung mehrere, durch das BestProjekt angestoßene Initiativen gefördert. Auch aus dem Best-Projekt „Umstrukturierung, Konkurs und Neubeginn“ haben sich mehrere Länder Anregungen geholt. Länder wie zum Beispiel Zypern, Lettland, Ungarn und Norwegen geben an, dass sie die Empfehlungen des Projekts bei der Überarbeitung ihrer Rechtsvorschriften berücksichtigt haben. In Spanien werden, bevor die neue Agentur für die Folgenabschätzung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften ihre Arbeit aufnimmt, Folgenabschätzungen durchgeführt, die auf den in anderen Mitgliedstaaten angewandten Bewertungsleitlinien beruhen. Bulgarien hat eine Methodik für Folgenabschätzung entwickelt und dabei die Erfahrungen der Niederlande und der Slowakei einbezogen. Mehrere Mitgliedstaaten haben sich Ziele für die Verringerung des Verwaltungsaufwands gesetzt und entwickeln gemeinsam Verfahren für die Bewertung der Fortschritte bei der Verwirklichung dieser Ziele. Dänemark, die Niederlande, Schweden und Norwegen erarbeiten nun auf der Grundlage des niederländischen Modells gemeinsam eine verbesserte Methode, mit der der Verwaltungsaufwand gemessen werden kann. Belgien, Estland und Polen haben ebenfalls ihr Interesse an dieser Arbeit bekundet. Ferner ist Luxemburg dem Beispiel Belgiens und der Niederlande gefolgt und hat einen „Kommissar für die Vereinfachung der Verwaltung“ in seinem für KMU zuständigen Ministerium eingesetzt.
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In der Tschechischen Republik wird derzeit – ausgehend von den Erfahrungen Irlands und der Niederlande – ein System zur Überwachung von Qualifikationsdefiziten und zur Abschätzung des langfristigen Bedarfs entwickelt. Estland arbeitet bei den Vorbereitungen für die Einrichtung des estnischen DesignInformationszentrums eng mit Dänemark sowie mit lokalen Partnern der Industrie und des Designsektors zusammen. Dieses Zentrum soll eine zentrale Anlaufstelle für Unternehmen sein, in der sie sich darüber informieren können, wie sie das Design bei ihren geschäftlichen Aktivitäten und der Entwicklung ihres Unternehmens erfolgreich einsetzen können. Die Niederlande haben – einem Beispiel Österreichs folgend, das im Best-Projekt „Übertragung von kleinen und mittleren Unternehmen“ hervorgehoben wurde – alle Unternehmer über 55 Jahre mit weniger als 20 Beschäftigten in einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass sie Vorbereitungen für eine Unternehmensübertragung treffen sollten. Bis jetzt haben 31 000 der 130 000 angeschriebenen Unternehmer reagiert und weiteres Informationsmaterial angefordert. Einige Länder haben sich besonders bemüht sicherzustellen, dass auf die Empfehlungen der Charta und die Ergebnisse der Best-Projekte mit praktischen Maßnahmen reagiert wird. In Malta veröffentlicht das für Kleinunternehmen zuständige Ministerium im Rahmen der Umsetzung der Charta einen jährlichen Aktionsplan, in dem Initiativen für alle zehn Bereiche der Charta skizziert und damit verbundene quantifizierbare Ziele festgelegt werden, die jeweils am Ende eines Jahres anhand von Effizienzindikatoren überwacht werden. Die Initiativen werden mit allen wichtigen Akteuren auf einer nationalen Konferenz diskutiert. Außerdem werden die Ergebnisse und der Aktionsplan für das Folgejahr in drei Sitzungen des Parlaments erörtert. Damit wird der politische Konsens gefestigt, der sicherstellt, dass die Charta weiterhin angewandt wird, wie beispielsweise im Bereich der Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative, in dem mehrere Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen der Charta-Berichte 2003 und 2004 der Kommission durchgeführt wurden. Schweden eröffnete in Brüssel eine Niederlassung des schwedischen Instituts für wachstumspolitische Studien, um interessante Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten im Bereich der unternehmerischen Initiative und Unternehmenspolitik zu verfolgen und den schwedischen Behörden darüber zu berichten. Die Niederlassung war zum Beispiel an der Überprüfung bewährter Verfahren für die Übertragung von Unternehmen beteiligt, bei der auch der Bericht über das Best-Projekt in diesem Bereich herangezogen wurde. Dies diente als Grundlage für die Entwicklung eines nationalen Programms zur Vereinfachung und Förderung der Unternehmensübertragung, das gemeinsam mit den schwedischen Wirtschaftsverbänden erarbeitet wurde. In anderen Ländern, beispielsweise in Dänemark und Frankreich, scheint es angebracht zu sein, die Folgemaßnahmen noch zu verbessern, um stärker von dem gesamten Prozess profitieren zu können. Charta-Konferenzen sind ein erfolgreiches Forum für den Austausch bewährter Verfahren Die Kommission ist weiterhin bemüht, die Verbreitung der ermittelten bewährten Verfahren zu verbessern. Die Charta-Konferenz in Dublin im Juni 2004, die von der Kommission und vom irischen Ratsvorsitz gemeinsam organisiert wurde, erwies sich als ein erfolgreiches Forum für den Austausch der in den jüngsten Berichten über die Umsetzung der Charta ermittelten bewährten Verfahren. Die nächste Charta-Konferenz, die von der Kommission
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und vom luxemburgischen Ratsvorsitz gemeinsam veranstaltet wird, findet am 15./16. Juni 2005 in Luxemburg statt. Daneben tragen nationale Konferenzen über die Charta, wie zum Beispiel die bereits erwähnte Konferenz in Malta, dazu bei, dass Kleinunternehmen weiterhin hohe Priorität eingeräumt wird. Auch auf regionaler Ebene gibt es zahlreiche nützliche und effiziente Aktivitäten zur Umsetzung der Charta; im vorliegenden Bericht werden mehrere gute Beispiele beschrieben. Auf diese Weise können die Regionen ebenfalls in den Austausch bewährter Verfahren einbezogen werden. 3. 3.1. FORTSCHRITTE DER MITGLIEDSTAATEN UND NORWEGENS IN DEN AUSGEWÄHLTEN SCHWERPUNKTBEREICHEN FÜR DEN BERICHTSZEITRAUM Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative
Verpflichtungen der Charta: „Europa wird den Unternehmergeist und das Erlernen neuer Fertigkeiten schon bei der Jugend fördern. Grundwissen über Unternehmen und Unternehmertum muss auf allen Bildungsebenen vermittelt werden. Spezielle unternehmensrelevante Module sollen zu einem wichtigen Bestandteil der Lehrpläne der Sekundarstufe sowie von Hochschulen und Universitäten werden. Wir werden Jugendliche in ihren unternehmerischen Bestrebungen bestärken und unterstützen und geeignete Ausbildungsprogramme für Manager in Kleinunternehmen entwickeln.“ Empfehlungen des Berichts von 2003 über die Umsetzung der Charta in den Mitgliedstaaten: Die Mitgliedstaaten werden eindringlich aufgefordert, weitere Aktionen zur Förderung unternehmerischer Fähigkeiten in Grund- und Sekundarschulen durchzuführen. Die Maßnahmen, die in diesem Bericht aufgezeigt und die im Best-Projekt über Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative analysiert werden, sollten Anregungen dafür bieten. Angesichts der Zeitspanne, die bis zu sichtbaren Ergebnissen verstreicht, sind dringend Aktionen erforderlich. Die Mitgliedstaaten werden dazu ermutigt, die Ausbildungsstrategien für Führungskräfte von Kleinunternehmen weiter zu konsolidieren und auszubauen. Empfehlungen des Berichts von 2004 über die Umsetzung der Charta in den Beitritts- und Kandidatenländern: Die Beitritts- und Kandidatenländer sollten die Aufnahme der unternehmerischen Initiative in die Grundlehrpläne weiterhin fördern. Sie sollten ferner die Universitäten weiter ermuntern, ihre Anstrengungen um spezielle Kurse in unternehmerischer Initiative zu verstärken. Auch die Förderung der unternehmerischen Initiative außerhalb der formalen Schulbildung ist nach wie vor wichtig. Auf allen Ebenen der formalen oder informellen Schulbildung sollte die Geschlechterdimension in den einzelnen Lehrplänen berücksichtigt werden.
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Europa muss unternehmerisches Streben effektiver fördern. Es braucht mehr neue Unternehmen, die gewillt sind, kreative oder innovative Wagnisse einzugehen. Die Verbesserung des Bildungsniveaus und die Entwicklung eines anpassungsfähigen und unternehmerisch denkenden Arbeitskräftepotenzials, das den Herausforderungen einer wissensbasierten Wirtschaft gewachsen ist, wird zur Verwirklichung der Beschäftigungsziele von Lissabon beitragen. Das Bildungswesen kann zu unternehmerischem Denken ermutigen, indem es die hierfür notwendige Mentalität bei jungen Menschen fördert, eine Sensibilisierung für die beruflichen Chancen von Unternehmern oder Selbstständigen vornimmt und die entsprechenden betriebswirtschaftlichen Kompetenzen vermittelt. Doch das Lernen, wie man ein Unternehmen führt, ist dabei nur ein Aspekt.16 Unternehmerische Initiative sollte im weiteren Sinne verstanden werden. Unternehmerisches Denken und Handeln bietet auch jenseits einer rein geschäftlichen Betätigung einen Nutzen für die Gesellschaft. So sind Managementkompetenzen und betriebswirtschaftliche Kenntnisse nicht nur im Privatleben wichtig, beispielsweise um den eigenen Haushalt zu führen, sondern auch im Geschäftsleben und für die Teilhabe am öffentlichen Leben. Weitere wichtige, in allen Lebensbereichen relevante Aspekte unternehmerischen Denkens und Handelns sind zum Beispiel das Erkennen der eigenen Stärken und Schwächen, vorausschauendes Verhalten, Neugier und Kreativität, das Erkennen von Gefahren, der positive Umgang mit Veränderungen und die Fähigkeit zu Eigeninitiative. Diese Fähigkeiten können bereits in der Grundschule vermittelt werden, wo in manchen Lehrplänen Kreativität, Innovation und einfache Geschäftskonzepte erfolgreich verknüpft werden. In der Sekundarstufe ist die Sensibilisierung von Schülern und Studenten für die Selbstständigkeit als berufliche Möglichkeit wichtig. Aktivitäten können auf der Basis von „Learning by doing“, beispielsweise anhand von Mini-Unternehmen oder virtuellen Unternehmen, die von Schülern gegründet und geleitet werden, durchgeführt werden. Spezifischere Kenntnisse über die Gründung von Unternehmen können in berufsbildenden Schulen der Sekundarstufe oder an Universitäten vermittelt werden, wo die Fähigkeit, einen Geschäftsplan zu erstellen und mögliche Geschäftsfelder zu erkennen, Bestandteil des Lehrplans sind. Die Förderung der Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative ist ein noch relativ neuer Politikbereich in Europa. Daher ist es in dieser Phase von entscheidender Bedeutung, dass Informationen ausgetauscht und Lehren aus den Erfahrungen und bewährten Verfahren anderer gezogen werden. Im Rahmen des Best-Projekts „Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative“ und der Folgemaßnahme17 wurden eine Reihe von Sachfragen ermittelt, die für weitere Fortschritte als entscheidend anzusehen sind. Ferner wurde ein Paket von Maßnahmen vorgeschlagen, die von den zuständigen Behörden auf allen Ebenen durchgeführt werden könnten, um einen kohärenten Rahmen für die Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative zu schaffen, eine globale Strategie zu verfolgen, indem alle betroffenen Akteure einbezogen werden, und schließlich, um die Fortschritte zu überwachen.
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Best-Projekt zu Unterrichts- und Ausbildungsinhalten für unternehmerische Initiative, Abschlussbericht der Sachverständigengruppe, November 2002, http://europa.eu.int/comm/enterprise/entrepreneurship/support_measures/training_education/index.htm Fortschritte bei der Förderung unternehmerischer Grundeinstellungen und Kompetenzen in der Primarund Sekundarschulbildung (Folgemaßnahme zum Best-Projekt zu Unterrichts- und Ausbildungsinhalten für unternehmerische Initiative), Abschlussbericht der Sachverständigengruppe, März 2004) http://europa.eu.int/comm/enterprise/entrepreneurship/support_measures/training_education/index.htm.
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Diese zentralen Themen bildeten die Grundlage für die spezifischen Fragen, die den Behörden im Zusammenhang mit der derzeitigen Überprüfung der Umsetzung der Charta gestellt wurden. Die „Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative, insbesondere im Sekundarschulwesen“ ist einer der ausgewählte Schwerpunktbereiche des vorliegenden Berichts. In diesem Kapitel wird darüber hinaus aber auch auf alle relevanten Maßnahmen eingegangen, die den Bereich „Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative“ der Charta betreffen. 3.1.1. Indikatoren und Zielvorgaben
Im Zusammenhang mit den quantitativen Zielsetzungen, die im Rahmen des Anzeigers zur Unternehmenspolitik festgelegt wurden, haben sich Slowenien und das Vereinigte Königreich zum Ziel gesetzt, die Zahl der an einer Existenzgründung interessierten Personen zu steigern. Im Abschlussbericht zu der von der Kommission koordinierten Folgemaßnahme zum BestProjekt „Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative“ werden einige für die gezielte Förderung geeignete Indikatoren vorgeschlagen. Auf dieser Grundlage wurden vom Vereinigten Königreich sowie von Schweden nationale oder regionale Ziele festgelegt, die in den nationalen Charta-Berichten genannt werden. Im Vereinigten Königreich haben ab dem Schuljahr 2005/2006 alle Schüler zwischen 14 und 16 Jahren in englischen Sekundarschulen Anspruch auf eine fünftägige unternehmerisch orientierte Unterrichtseinheit. Außerdem ist geplant, den Anteil der Schulen in Schottland, die einen unternehmerisch orientierten Unterricht anbieten, im Zeitraum 2003-2006 von 10 % auf 100 % zu erhöhen. In Wales18 wurden ebenfalls quantitative Zielsetzungen für die Beteiligung am unternehmerisch orientierten Unterricht festgelegt. In Schweden hat die Regierung quantitative Ziele für die Steigerung der Anzahl der Personen festgelegt, die an einer Existenzgründung oder an einer Selbstständigkeit interessiert sind19.
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In Wales wurden unter anderem folgende Ziele festgelegt: Verteilung von Informationsmaterial an 180 000 Schüler pro Jahr; in einem Zeitraum von drei Jahren sollen 150 000 Schüler an Projekten teilnehmen, in denen sie unternehmensrelevante Erfahrungen sammeln können; in einem Zeitraum von drei Jahren Fortbildung von 1 200 Lehrern, Berufsberatern und Dozenten; und in einem Zeitraum von drei Jahren erklären sich 500 Unternehmer bereit, eine Vorbildfunktion zu übernehmen. Die schwedische Wirtschaftsentwicklungsagentur ist für die Überwachung der folgenden quantitativen Zielsetzungen zuständig: 75 % der Frauen und Männer in der Altersgruppe zwischen 18 und 30 Jahren stehen dem Gedanken einer Selbstständigkeit positiv gegenüber; in der Altersgruppe der 18- bis 30Jährigen bevorzugen mindestens 35 % der Frauen und Männer eine Selbstständigkeit.
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3.1.2.
Neueste Entwicklungen
Unternehmerische Initiative auf der Primarstufe An den Grundschulen werden, selbst bei sehr allgemeiner Auslegung dieser Definition, nach wie vor nur selten Programme zur Förderung unternehmerischer Initiative durchgeführt. Die bestehenden Aktivitäten werden meist von externen Einrichtungen außerhalb des Bildungssystems angeboten. In der Sekundarstufe dagegen ist die Anzahl derartiger Programme gestiegen, und die Anstrengungen, die von den verschiedenen Akteuren in dieser Richtung unternommen werden, sind klar erkennbar. Luxemburg: Comic Grundschulbildung „Boule und Bill gründen ein Unternehmen“ in der
In Luxemburg hat im Pflichtfach Französisch in der 6. Jahrgangsstufe eine ganze Unterrichtseinheit die Gründung eines Unternehmens zum Gegenstand. Die Einheit beruht auf dem Comic-Strip „Boule und Bill gründen ein Unternehmen“ (Boule et Bill créent une entreprise) und ist seit einigen Jahren in allen Grundschulen Bestandteil des Lehrplans. Die Schüler sollen aus dem Inhalt des Lehrbuchs Übungen entwickeln. Die Methodik ist den Bedürfnissen und Interessen dieser Altersgruppe gut angepasst, da sie einer Welt ähnelt, die die Kinder bereits kennen – die Welt der Trickfilmfiguren und Comics. Allgemeine Strategien für die Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative In mehreren Ländern wurden globale Strategien zur Förderung der Erziehung zu unternehmerischer Initiative beschlossen. In Dänemark wurde die Strategie Innovation, unternehmerische Initiative und eine Kultur der Unabhängigkeit im dänischen Bildungssystem auf den Weg gebracht. In Lettland wurden im KMU-Programm 2004-2006 allgemeine Maßnahmen festgelegt, mit denen anhand von attraktiven Beispielen aus der Praxis für das Unternehmertum als Lebensform geworben werden soll. Außerdem bietet das Programm finanzielle Unterstützung für Geschäftsideen, Projektwettbewerbe und Firmenspiele. Litauen: Strategie für ökonomische Bildung und Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative In Litauen wurde die Strategie für ökonomische Bildung und Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative verabschiedet, bei der die Empfehlungen der Kommission, insbesondere diejenigen, die sie in dem Bericht über das Best-Projekt ausgesprochen hatte, berücksichtigt wurden. Das Hauptziel der Strategie, das auf der Basis eines Aktionsplans verwirklicht werden soll, besteht darin, dass jeder Schüler bis zur Sekundarstufe II unternehmerische Kompetenzen sowie marktwirtschaftliche Grundkenntnisse erwirbt. In der Umsetzungsphase arbeitet das Ministerium für Bildung und Wissenschaft mit anderen Ministerien (vor allem dem Sozial- und Arbeitsministerium sowie dem Wirtschaftsministerium), anderen interessierten Institutionen, Nichtregierungsorganisationen und Sozialpartnern zusammen und koordiniert gemeinsame Maßnahmen. Luxemburg hat einen Aktionsplan für unternehmerische Initiative vorgestellt, damit die von den verschiedenen Ministerien entwickelten Initiativen besser koordiniert werden können. Eine der Hauptachsen ist die Förderung des Unternehmergeists bei jungen Menschen. Speziell
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zu diesem Zweck wurde ein nationaler Ausschuss eingerichtet, in dem mehrere Ministerien und Fachorganisationen vertreten sind. Malta hat einige Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen der Charta-Berichte 2003 und 2004 durchgeführt. In den Niederlanden wurden in einem Gemeinsamen Aktionsprogramm des Bildungs- und des Wirtschaftsministeriums mehrere Aktionsbereiche festgelegt. Schwerpunkt ist in den meisten Aktionsbereichen die Berufsbildung und die Hochschulbildung. Derzeit werden die Möglichkeiten für zusätzliche Maßnahmen in der Primar- und Sekundarstufe untersucht. Finnland: Schaffung eines globalen Rahmens In Finnland wurde die Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative in die neuen Hauptlehrpläne für Grund-, Sekundar- und Berufsschulen aufgenommen und die spezifische Ausbildung von Lehrern in diesem Bereich wurde ausgeweitet. 2002 setzte das Bildungsministerium eine Lenkungsgruppe für unternehmerische Initiative ein, die ihre Arbeit 2005 abschließen soll. Die Gruppe entwickelt und koordiniert die Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative auf verschiedenen Ebenen des Bildungssystems. Ihr gehören 17 Mitglieder aus mehreren Ministerien, Organisationen und Bildungsbehörden an und im Mittelpunkt ihrer Arbeit stehen drei Themen: Stärkung regionaler Netze, Erarbeitung von Informationsmaterial zur unternehmerischen Initiative und Verbesserung der Information über unternehmerische Initiative, insbesondere durch berufliche Weiterbildungsmaßnahmen sowie Kontakte zu Unternehmen und Industrie. Außerdem hat das Bildungsministerium für jede Schulart einen konkreten Aktionsplan für die Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative erarbeitet. In Schweden wird in einer Gesetzesvorlage der Regierung für 2005 die Bedeutung der Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative hervorgehoben. 2005 werden in Schulen verschiedener Stufen Maßnahmen zur Förderung der unternehmerischen Initiative durchgeführt und außerdem plant die Regierung, ein neues nationales Programm zur Förderung unternehmerischer Initiative mit erweitertem Umfang auf den Weg zu bringen.20 In Norwegen hat die Regierung eine nationale Strategie für unternehmerische Initiative in Ausund Weiterbildung gestartet, die mehrere neue, konkrete Initiativen für das gesamte Bildungssystem von der Grundschule bis zur Hochschule umfasst. Auf regionaler Ebene hat im Vereinigten Königreich die letzte Phase der Erarbeitung der Strategie für Unternehmen und unternehmerische Initiative von Jugendlichen (Youth Enterprise and Entrepreneurship Strategy) für Wales begonnen. Aufnahme der unternehmerischen Initiative in die nationalen Bildungspläne Ein erster notwendiger Schritt besteht häufig darin, die nationalen Bildungspläne zu ändern und Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative als anerkannten und förderungswürdigen Bereich aufzunehmen. Dabei werden in Europa zwar nur langsam Fortschritte erreicht, aber die Entwicklungen sind ermutigend. Im Rahmen ihrer Reform der nationalen Bildungspläne genehmigte die Tschechische Republik 15 innovative Lehrpläne für ausgewählte Fächer, in denen der Bereich der
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Der Verband der privatwirtschaftlichen Unternehmen in Schweden begrüßt die bisherigen Maßnahmen, ist jedoch der Ansicht, dass noch mehr getan werden kann, beispielsweise, um die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Unternehmen zu verbessern, die schon in der Vorschule beginnen sollte.
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unternehmerischen Initiative in bestimmten Fächern wie beispielsweise Betriebswirtschaft, Recht, Buchhaltung und Modellunternehmen ausführlicher behandelt wird.21 In Dänemark wird derzeit eine Reform der allgemein bildenden oberen Sekundarstufe durchgeführt, die im Laufe des Jahres 2005 umgesetzt werden soll. Malta führt zur Zeit Konsultationssitzungen mit allen Akteuren durch, damit die nationalen Lehrpläne geändert und auf die Bedürfnisse des Landes ausgerichtet und Bereiche wie die Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative berücksichtigt werden können. Auf regionaler Ebene wird in Deutschland im Bundesland Baden-Württemberg „Wirtschaft“ als freiwilliges Zusatzfach in Gymnasien angeboten. Gleichzeitig werden Standards für eine Kombination der Fächer Geografie, Politik und Wirtschaft erarbeitet. Polen: Unternehmerische Initiative in den nationalen Bildungsplänen In Polen wurde 2002 vom Bildungsministerium ein nationaler Rahmen für die Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative geschaffen. Die im Grundlehrplan für allgemein bildende und Fachschulen der Sekundarstufe festgelegten Bildungsziele und Aufgaben der Schulen beinhalten unter anderem, dass Schüler die Möglichkeit zum Erwerb unternehmerischer Einstellungen, Kenntnisse und Fähigkeiten erhalten. Auf dieser Basis wird in Sekundarschulen nun unternehmerisch ausgerichteter Unterrichtsstoff vermittelt (zwei Wochenstunden an allgemein bildenden und Fachschulen, eine Wochenstunde an Berufsschulen). Gleichzeitig wird die Einführung des Fachs Grundlagen der unternehmerischen Initiative und des Moduls Erziehung zur aktiven Teilnahme am Wirtschaftsleben an den Schulen vom Bildungsministerium als eine der Prioritäten für die pädagogische Aufsicht im Schuljahr 2003/2004 angesehen. Kontrollbesuche an den Schulen haben ergeben, dass diese Fächer wie vorgeschrieben in die Lehrpläne verschiedener Schularten aufgenommen wurden. Im Vereinigten Königreich hat die Erarbeitung von Unterrichtsmaterial für die Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative entsprechend den nationalen Bildungsplänen in Wales Priorität, wo ein Programm für die kontinuierliche Vermittlung unternehmensrelevanter Inhalte in den Altersstufen zwischen 5 und 19 Jahren gestartet wurde. In Nordirland wurden Vorschläge für eine Überarbeitung der Lehrpläne in Bereichen wie Qualifikationen, Unternehmen, Kreativität und die Bedeutung von KMU genehmigt und bis September 2006 soll die für die Umsetzung erforderliche Gesetzgebung verabschiedet werden. Ausbildung von Lehrern Ein wichtiger Aspekt sind spezielle Aus- und Fortbildungsangebote für Lehrer. Ohne die notwendige Ausbildung und Motivation der Lehrer sind wesentliche Fortschritte in diesem Bereich nicht zu erwarten. Bedauerlicherweise werden hier aber nach wie vor nur vereinzelt Maßnahmen durchgeführt. In Griechenland werden Fortbildungskurse für Lehrer angeboten, die in Fachschulen und Berufsbildungseinrichtungen in unternehmerischem Denken und Handeln unterrichten. In Litauen ist eine globale Strategie vorhanden, da die Strategie für ökonomische Bildung und Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative Programme für Lehrer vorsieht. In Norwegen werden in der Strategie für unternehmerische
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Nach Ansicht der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik werden durch die Reform konkrete unternehmerische Fähigkeiten gefördert, aber der Unternehmergeist wird nicht in der notwendigen Weise gestärkt.
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Initiative in Aus- und Weiterbildung Maßnahmen beschrieben, mit denen mehr Fortbildungsangebote für Lehrer in diesem Bereich geschaffen werden sollen. Auf regionaler Ebene hat in der belgischen Region Wallonien die Stiftung FREE (Fondation pour la Recherche et l’Enseignement de l’Esprit d’Entreprendre), die kürzlich mit dem Auftrag gegründet wurde, Initiativen zur Entwicklung der Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative zu fördern und zu koordinieren, spezielle Module für die Ausbildung von Lehrern in der Sekundarstufe festgelegt. Ziel des in der Slowakei von privaten und öffentlichen Partnern durchgeführten Projekts zur Stärkung der Innovationsfähigkeit bei jungen Menschen – Ausbildung von Lehrern in der Hochschul- und Sekundarschulbildung ist es, in vier Regionen Lehrer fortzubilden und ihnen die Kenntnisse und Fertigkeiten zur Förderung der Innovationsfähigkeit bei jungen Menschen zu vermitteln. Unternehmerische Initiative in der beruflichen Bildung in der Sekundarstufe In Berufsschulen der Sekundarstufe (Berufsausbildung) bietet die Ausbildung zu unternehmerischer Initiative besonders gute Chancen, da die Schüler vor ihrem Eintritt in den Arbeitsmarkt stehen und die Selbstständigkeit eine gute Alternative für eine berufliche Existenz sein könnte. Tatsächlich steht die Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative in Berufs- und Fachschulen häufiger auf den Lehrplänen als in allgemein bildenden Schulen der Sekundarstufe. In der Tschechischen Republik wird derzeit eine Reform der Lehrpläne für die berufliche Bildung durchgeführt. In Griechenland ist die Erarbeitung von Lehrmaterial für die Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative für Fachschulen und Berufsbildungseinrichtungen abgeschlossen. In Spanien wurden spezifische Rahmenvorschriften für die berufliche Bildung festgelegt mit dem Ziel, die unternehmerische Initiative zu fördern und jungen Menschen die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die sie für eine Selbstständigkeit oder eine Existenzgründung brauchen. In Frankreich wird derzeit unter dem Titel Jugendinitiativen (Initiatives Jeunes) ein nationaler Wettbewerb gestartet, bei dem die besten pädagogischen Projekte zur Gründung eines Unternehmens in Fach- und Berufsschulen der Sekundarstufe ausgezeichnet werden sollen. In Ungarn räumt das Berufsausbildungsgesetz Studentenverträgen Vorrang ein als Möglichkeit für Studierende, praktische Erfahrungen in Unternehmen zu sammeln. In den Niederlanden will die Regierung ab 2006 die Einrichtung von Gründerzentren an Berufsschulen finanziell unterstützen. In Österreich ist die Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative nach einer Pilotphase in zahlreichen Handelsakademien vollständig in die öffentliche Bildung integriert worden. So können nun alle Handelsschulen erprobte Lehrpläne anbieten. In der Slowakei wurde das Junior-Achievement-Programm Geschäftstätigkeit im Tourismussektor offiziell als Wahlfach für die erste und zweite Jahrgangsstufe an Hotelfachschulen, an Oberschulen sowie an Berufs- und Fachschulen der Sekundarstufe zugelassen. Anreize und Unterstützung für Schulen Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung von Schulen, die Programme für unternehmerische Initiative anbieten, sind notwendig, weil Schulen und Lehrer in den meisten Ländern weitgehend selbstständig entscheiden können, welche Programme und Kurse durchgeführt werden und Konzepte und Ideen zur Förderung der unternehmerischen Initiative in den Bildungssystemen nach wie vor nur unzureichend verbreitet sind. Außerdem sind die meisten der vorhandenen Programme freiwillig oder werden außerhalb des Lehrplans als außerschulische Aktivitäten durchgeführt. In Österreich hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit allen allgemein- und berufsbildenden höheren Schulen ein
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Medienpaket Entrepreneurship Education zur Verfügung gestellt. Es enthält vollständig ausgearbeitete und von den Lehrern unmittelbar einsetzbare Unterrichtsvorbereitungen für verschiedenste Bildungsbereiche. In Polen wurde die Einführung von Fächern und Modulen für unternehmerische Initiative in die Prioritäten für die pädagogische Aufsicht aufgenommen. Die Festlegung dieser Prioritäten ist eine Form der aktiven Förderung, da die Kontrolle auch eine unterstützende Funktion hat, zum Beispiel durch die Förderung bewährter Verfahren. Vereinigtes Königreich – England: Schüler zwischen 14 und 16 Jahren können in Unternehmen praktische Erfahrungen sammeln Im Vereinigten Königreich wurden in England die Empfehlungen des Davies-Berichts Enterprise and Economy in Education aufgegriffen und im Weißbuch über die Ausbildung für die Altersgruppen zwischen 14 und 19 Jahren wurde ausdrücklich festgelegt, dass die Bereiche Arbeit und Unternehmen zukünftig im Unterricht für alle Schüler zwischen 14 und 16 Jahren in allen Fächern des Lehrplans behandelt werden. Das Ministerium für Bildung und Qualifikationserwerb hat alle englische Sekundarschulen aufgerufen, sich als Enterprise Education Pathfinders zu bewerben. Die ausgewählten Schulen erhalten finanzielle Unterstützung und können verschiedene Möglichkeiten der unternehmensrelevanten Ausbildung ausprobieren. Diese werden im Zeitraum 2003-2005 in Pilotprojekten erprobt und ab dem Schuljahr 2005/2006 an allen Sekundarschulen eingeführt. Seit 2003 sind 171 Bewerbungen eingegangen. Viele Projekte der Enterprise Education Pathfinders beinhalten Mini-Unternehmen oder andere unternehmerische Aktivitäten von Schülern und Studierenden. Durch gute, aussagekräftige Beispiele kann die Verbreitung bewährter Verfahren unterstützt werden. www.14-19reform.gov.uk Zusammenarbeit zwischen Schulen und Unternehmen Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Schulen und Unternehmen22 kann für Programme zur Förderung der unternehmerischen Initiative von großem Nutzen sein. Es gibt zahlreiche Beispiele für diese Zusammenarbeit. In Deutschland hat der Bundestag kürzlich entschieden, dass sich Unternehmensvertreter am Aufbau der Struktur und an der Festlegung der Inhalte der unternehmensrelevanten Ausbildung an Schulen beteiligen sollen. In Ungarn erhielten im Zeitraum 2003-2004 dank der in einem neuen Gesetz vorgesehenen Kooperationsvereinbarungen (Studentenverträge) 15 628 Studenten (+ 11 %) die Möglichkeit zu einem Praktikum in einem Unternehmen. In Finnland fördern der Verband der finnischen Unternehmen und das Bildungsministerium Netzwerke lokaler und regionaler Akteure, mit denen die Umsetzung der neu in die Lehrpläne aufgenommenen Grundlagen der unternehmerischen Initiative unterstützt werden sollen. Die Maßnahmen beinhalten die Erarbeitung von Unterrichtsmaterial und die Zusammenarbeit zwischen Lehrern und Unternehmern. Auf regionaler Ebene hat die flämische Gemeinschaft in Belgien eine Maßnahme zur Unterstützung von Projekten gestartet, die Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen und Unternehmen von der Grundschule bis zur Universität vorsehen, um den Unternehmergeist von Schülern und Studenten zu fördern. Programme, die darauf beruhen, dass Schüler ein Mini-Unternehmen betreiben
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Nach Ansicht der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik wird die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Unternehmen in der Tschechischen Republik nicht systematisch gefördert.
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Programme, bei denen Schüler durch die Gründung von Mini-Unternehmen oder virtuellen Unternehmen während des Schuljahres praktische Erfahrungen in unternehmerischem Denken und Handeln sammeln können, wurden im Best-Projekt als wirksame Methode zur Erteilung eines unternehmerisch orientierten Unterrichts bezeichnet.23 Auf regionaler Ebene wurde in der flämischen Gemeinschaft in Belgien zwischen der Regierung und der Vlaamse Jonge Ondernemingen, einer NRO, die Schülerunternehmen fördert, eine Vereinbarung über die Unterstützung von Programmen geschlossen, bei denen diese Methode eingesetzt wird. Norwegen: Strategie für unternehmerische Initiative in Aus- und Weiterbildung und Schülerunternehmen In Norwegen ist das norwegische Mitglied des Dachverbands Young Enterprise für die Regierung ein wichtiger Partner bei der Umsetzung vieler Aktionen ihrer Strategie für unternehmerische Initiative in Aus- und Weiterbildung. Im Schuljahr 2003/2004 gründeten und leiteten 8 000 Schüler der Sekundarstufe II im Rahmen des von Young Enterprise Norwegen durchgeführten Programms für Schülerunternehmen 1 280 Mini-Unternehmen, das waren 1 000 Schüler mehr als im Jahr zuvor. Insgesamt haben 14 % aller Absolventen der Sekundarstufe II am Programm für Schülerunternehmen teilgenommen. Einer Umfrage eines norwegischen Forschungsinstituts zufolge haben 20,5 % der Befragten, die an dem Programm teilgenommen hatten, zwischen dem 25. und dem 34. Lebensjahr ihr eigenes Unternehmen gegründet (gegenüber 4 % landesweit). www.ue.no Verbreitung bewährter Verfahren Die Verbreitung von Beispielen bewährter Verfahren und konkreter Erfahrungen an Schulen kann angesichts der Autonomie der Bildungseinrichtungen ein realistischer Weg sein, um die unternehmerische Initiative zu fördern und Fortschritte auf diesem Gebiet zu erreichen. Spanien hat eine Bestandsaufnahme der Initiativen für die Gründung von Schülerunternehmen vorgenommen, die von autonomen Regionen, Städten, NRO, Bildungseinrichtungen usw. durchgeführt werden, um bewährte Verfahren zur Weitergabe an Lehrer, Schüler und Bildungszentren zu ermitteln. In den Niederlanden steht die Organisation regionaler Informationsveranstaltungen, auf denen Schulleitungen, Lehrern und Schülern verschiedene bewährte Verfahren vorgestellt werden sollen, im Mittelpunkt der Strategie für den Zeitraum 2004-2007. Unternehmerische Initiative in der Hochschulbildung In der Hochschulbildung werden die meisten Initiativen nicht auf zentraler Ebene, sondern eigenständig von den einzelnen Universitäten durchgeführt. Die Hochschulbildung ist größtenteils stark dezentralisiert und die Hochschulen können eigene Studiengänge einrichten. Daher können Zentralverwaltungen in diesem Bereich keine verbindlichen Vorgaben machen, sondern lediglich eine unterstützende und fördernde Rolle einnehmen. In Frankreich wurden mehrere Projekte durchgeführt, die darauf ausgerichtet waren, einen Verbund mehrerer Hochschuleinrichtungen (Maisons de l’Entrepreneuriat) zu schaffen. Das Ziel besteht darin, den Austausch bewährter Verfahren zwischen Hochschuleinrichtungen zu fördern und Informationen über bestehende Aktivitäten zu verbreiten. In Zypern hat die Universität Zypern kürzlich das neue Unterrichtsfach Unternehmerische Initiative im Management in
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Die Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik bemängelt, dass das derzeitige Bildungssystem in der Tschechischen Republik die Schüler nicht zum „Learning by doing“ motiviert.
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ihren Lehrplan aufgenommen. Im Vereinigten Königreich wird derzeit ein nationaler Rat zur Förderung der Unternehmenstätigkeit von Absolventen, der National Council for Graduate Entrepreneurship (NCGE), eingerichtet, mit dem Ziel, die Anzahl der an einer Existenzgründung interessierten Absolventen zu steigern. In Norwegen wird von der Universität Oslo ein neues Master-Programm für Innovation und unternehmerische Initiative durchgeführt, mit dem graduierten Studierenden die speziellen Fachkenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen vermittelt werden sollen, die sie zur Leitung von oder Beteiligung an Forschungs- und Technologieunternehmen brauchen. Auf regionaler Ebene wurde in der belgischen Region Wallonien von der Stiftung FREE in den Fakultäten aller Studienrichtungen ein Programm zur Sensibilisierung für die unternehmerische Initiative eingeführt. Bildungseinrichtungen können diesen Kurs als Wahlfach in ihre Programme aufnehmen. Ausbildung für Unternehmer und Manager Im Bereich der Ausbildung von Unternehmern und Managern werden in Griechenland in den ersten zwei Jahren nach der Unternehmensgründung Ausbildungsmöglichkeiten für junge Unternehmer angeboten. In Ungarn wird mit dem Angebot Unterstützung der Ausbildung zur Verbesserung unternehmerischer Fähigkeiten die Ausbildung von Unternehmern gefördert, um ihre Anpassungsfähigkeit zu stärken. In Portugal nahmen 2003 rund 1 400 Personen am Programm „Mut zum Unternehmertum“ (Ousar Empreender) des Instituto de Formação Empresarial Avançada (IFEA), einer öffentlich-privaten Partnerschaft, teil.24 Im Vereinigten Königreich sollen mit dem Leadership and Management Programme Geschäftsführer von Unternehmen mit 20 bis 250 Beschäftigten zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen ermutigt werden. 3.1.3. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Der Charta-Bericht 2003 kommt zu dem Ergebnis, dass die Mitgliedstaaten immer mehr die Notwendigkeit erkennen, unternehmerische Initiative in der Ausbildung zu fördern und in diesem Bereich eine beträchtliche Anzahl von Initiativen ergriffen haben. Dem Bericht zufolge sind die tatsächlichen Auswirkungen dieser Maßnahmen allerdings schwer abzuschätzen. In dem Bericht von 2004 über die Umsetzung der Charta in den Beitritts- und Kandidatenländern heißt es, dass unternehmerische Initiative allgemein als wichtiges Thema anerkannt wird, das in allen diesen Ländern, sowohl über den traditionellen Ansatz als auch über die Einführung von E-Learning-Techniken, vermittelt werden muss, und dass eine große Vielfalt an Verfahren besteht. Hervorgehoben wird jedoch, dass nach wie vor dringender Bedarf an weiteren Verbesserungen und Konsolidierungsmaßnahmen besteht und die Verfahren in eine kohärente Struktur eingegliedert werden sollten. Die nationalen Berichte, die für die aktuelle Überprüfung der Umsetzung der Charta eingereicht wurden, und frühere Untersuchungen in diesem Bereich, die von der Kommission koordiniert wurden, ergeben ein dynamisches Bild. Zwar werden kontinuierlich neue Initiativen auf den Weg gebracht, doch sollte das Tempo der Reformen und der Umsetzung neuer Maßnahmen in einigen Ländern deutlich erhöht werden. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Konsolidierung, Evaluierung und Verbesserung bestehender Aktionen ebenso wichtig sind. Zunehmend wird erkannt, wie wichtig es ist, die unternehmerische
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Nach Ansicht von PME-Portugal, des portugiesischen Verbands für kleine und mittlere Unternehmen, werden die Aktionen des Programms isoliert durchgeführt und sind nicht für alle Unternehmen des Landes zugänglich. Die Maßnahmen konzentrieren sich ausschließlich auf Lissabon, obwohl sich der größte Teil der KMU im Norden Portugals befindet.
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Initiative zu einem festen Bestandteil schulischer Programme und Aktivitäten zu machen und die entsprechenden Einstellungen und Fähigkeiten bei jungen Menschen zu fördern. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang der Beitrag des von der Kommission koordinierten Best-Projekts über Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative, aber auch des Austauschs von Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten und anderen teilnehmenden Ländern im Allgemeinen, der in mehreren Beispielen sichtbar wird. Im nationalen Bericht Estlands wird erklärt, dass dieses BestProjekt in jüngster Zeit zu positiven Entwicklungen beigetragen hat. In Litauen hat das BestProjekt, und insbesondere die im Abschlussbericht enthaltene Definition der Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative, auf deren Grundlage die nationale Definition der Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative im Bildungssystem festgelegt wurde, maßgeblich dazu beigetragen, dass der Ansatz geändert wurde. Bei der Vorbereitung des neuen, erweiterten Programms zu unternehmerischer Initiative in Schweden diente das Best-Projekt zusammen mit dem Aktionsplan der Kommission für unternehmerische Initiative und den nationalen Charta-Berichten anderer Länder, insbesondere Spaniens und Finnlands, als Anregung. In Norwegen werden mit der Strategie für unternehmerische Initiative in Ausund Weiterbildung mehrere, durch das Best-Projekt angestoßene Initiativen gefördert. Tabelle 1 vermittelt einen Überblick über die Maßnahmen der Behörden zur Förderung der Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative, insbesondere im Sekundarschulwesen. Es ist festzustellen, dass die unternehmerische Initiative in einigen Fällen noch immer in einem sehr engen Sinne als Konzept verstanden wird, das sich ausschließlich auf die Gründung und Führung von Unternehmen beschränkt. Auf europäischer Ebene dagegen wird darunter im Allgemeinen ein Konzept verstanden, das auch andere Kompetenzen einschließt, wie die Bereitschaft, das eigene Verhalten zu ändern, die Aufgeschlossenheit gegenüber Neuem, den Willen zum Erfolg usw. Schulen sollten das notwendige Rüstzeug erhalten, damit sie ein Lernumfeld schaffen können, das den Erwerb von lehrplanübergreifenden Kompetenzen, wie beispielsweise unternehmerisches Denken, unterstützt. Für die Entwicklung positiver Einstellungen und den Erwerb von Kompetenzen ist es wichtig, dass die gesamte Schule als Lernumfeld betrachtet wird und dass die Schulen in der Zusammenarbeit mit ihren Schülern, deren Eltern und lokalen Akteuren innovative, zukunftsweisende Wege gehen. – Das unternehmerische Denken und Handeln bietet – auch jenseits der Gründung neuer Unternehmen – Vorteile für die Gesellschaft und sollte in den nationalen und regionalen Bildungspolitiken einen wichtigen Stellenwert erhalten.
Weil die Erziehung zu unternehmerischer Initiative eine horizontale Dimension aufweist, besteht ein erster notwendiger Schritt darin, regelmäßige formale Beziehungen zwischen verschiedenen Sektoren der öffentlichen Verwaltung, insbesondere zwischen den Wirtschafts- und Bildungsministerien, aber auch zwischen anderen Abteilungen und Ämtern herzustellen. Für diese Art der Zusammenarbeit gibt es zahlreiche gute Beispiele. Sie hat einige ehrgeizige Initiativen ermöglicht, die, so wird erwartet, entscheidende Fortschritte bewirken werden. Wie Tabelle 1 zeigt, wird diese Form der Zusammenarbeit jedoch nur in knapp der Hälfte aller Mitgliedstaaten umfassend genutzt, wie zum Beispiel in Frankreich, den Niederlanden, Finnland und Norwegen. In jüngster Zeit haben auch einige der neuen Mitgliedstaaten, insbesondere Litauen, Schritte in diese Richtung unternommen.
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Als Nächstes müssen die nationalen Lehrpläne für allgemein bildende und berufsbildende Sekundarschulen geändert und die Entwicklung unternehmerischer Fertigkeiten und Einstellungen ausdrücklich als ein Ziel anerkannt werden. Wie Tabelle 1 zeigt, sind Länder, in denen die unternehmerische Initiative im Lehrplan der allgemein bildenden Schulen bereits ausdrücklich anerkannt ist, bisher in der Minderheit. Positive Beispiele gibt es in der Tschechischen Republik, Spanien, Irland, Polen, Finnland und Norwegen. – In den nationalen Lehrplänen für allgemein bildende und berufsbildende Sekundarschulen sollten konkrete Ziele für die Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative festgelegt werden, ergänzt durch praktische Leitlinien für die Umsetzung.
Unterstützende Maßnahmen zur Förderung der Erziehung zu unternehmerischer Initiative sind angesichts der weitgehenden Autonomie von Schulen und Lehrern ebenfalls erforderlich. Bisher sind allerdings nur in begrenztem Umfang aktive Fördermaßnahmen durchgeführt worden. Hervorzuheben sind interessante Entwicklungen beispielsweise in den Niederlanden, wo die Regierung Pilotprojekte in Schulen unterstützt und bewährte Verfahren verbreitet, und im Vereinigten Königreich, wo diese Art der Ausbildung ab 2005/2006 auf der Grundlage des derzeitigen Projekts Enterprise Education Pathfinders in allen Sekundarschulen eingeführt werden soll. Ein Hauptproblem mit Blick darauf, wie sich das Konzept der unternehmerischen Initiative im Unterricht darstellen lässt, ist nach wie vor die unzureichende Ausbildung der Lehrer. Wie aus Tabelle 1 zu ersehen ist, fehlt es an systematischen Plänen, um die vorhandenen Lücken zu schließen, und deshalb besteht die Gefahr, dass dies, zumindest kurzfristig, zu einem entscheidenden Hindernis für die verstärkte Anwendung dieser Programme wird. – Lehrer und Schulleiter sollten durch Ausbildung, Anreize und finanzielle Mittel unterstützt werden. Unterstützung sollte insbesondere bei der Schaffung eines Lernumfelds geleistet werden, das die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und zwischen Schulen und der Zivilgesellschaft, insbesondere den Unternehmen, fördert.
Programme, die darauf beruhen, dass Schüler Mini-Unternehmen oder virtuelle Unternehmen betreiben, sollten von den Bildungsbehörden anerkannt und unterstützt und auch besser im Lehrplan verankert werden, weil sie gut erprobte Methoden zur Verfügung stellen, die dem lokalen Umfeld angepasst werden können. Tabelle 1 zeigt, dass diese meist von externen Akteuren, insbesondere NRO25, durchgeführten Programme in über der Hälfte der untersuchten Länder umfangreiche Unterstützung von den Behörden erhalten. Interessante Beispiele für diesen Ansatz bestehen in Irland, wo Programme für Mini-Unternehmen im Lehrplan verankert sind, in Österreich, wo die Regierung die systematische Nutzung von Übungsfirmen in der beruflichen Bildung auf der Sekundarstufe fördert und in Norwegen, wo Young Enterprise Norwegen, die Organisation, die landesweit Mini-Unternehmen fördert, die Regierung bei der Entwicklung der nationalen Strategie für unternehmerische Initiative in Aus- und Weiterbildung unterstützt. Öffentlich-private Partnerschaften sind für die Entwicklung der Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative von entscheidender Bedeutung. Da die Erziehung und
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Nationale Organisationen fördern auf allen Bildungsebenen Programme, die darauf beruhen, dass Schüler Mini-Unternehmen oder virtuelle Unternehmen betreiben, in vielen Fällen unter der Schirmherrschaft von Netzwerken wie Junior Achievement-Young Enterprise (JA-YE), EUROPEN (Übungsfirmen) und JADE (European Confederation of Junior Enterprises).
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Ausbildung zu unternehmerischer Initiative ein lehrplanübergreifendes Ziel ist, sollten Schulen zur Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ermutigt werden, damit auch Lernmöglichkeiten außerhalb der Schule angeboten werden können. In einigen Ländern werden Kontakte zwischen Unternehmen und Bildungseinrichtungen gefördert, um die Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative zu unterstützen, um die Managementkompetenz zu verbessern oder die Innovationsfähigkeit von Unternehmen zu steigern. Bewährte Beispiele für Maßnahmen, die in diese Richtung gehen, gibt es in Deutschland, wo Unternehmensvertreter an der Festlegung der Inhalte der unternehmensrelevanten Ausbildung an Schulen beteiligt sind, und im Vereinigten Königreich, insbesondere durch die Kontakte zwischen Bildung und Wirtschaft. In einigen Ländern muss die Sensibilisierung für die Bedeutung der Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative in der Sekundarstufe noch verstärkt werden. In Portugal gibt es keine öffentlichen Initiativen zur Stärkung der unternehmerischen Initiative in Sekundarschulen. Die wenigen Maßnahmen für die Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative konzentrieren sich meist auf den Bereich der Hochschulbildung. Auch Griechenland sollte weitere Anstrengungen unternehmen. Dort sind staatliche Initiativen in diesem Bereich derzeit auf die fachliche Bildung in der Sekundarstufe beschränkt. Insgesamt müssen vor allem die neuen Mitgliedstaaten ihre Leistung verbessern, wobei einige Länder, wie die Tschechische Republik, Litauen und Polen, bereits beachtliche Fortschritte vorweisen können. Weitere politische Entwicklungen und unterstützende Maßnahmen im Bereich der Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative auf der Sekundarstufe sind insbesondere in Zypern, Ungarn und der Slowakei erforderlich. In diesen und anderen Ländern besteht – wenn auch in unterschiedlichem Maße – weiterhin ein erhebliches Defizit an öffentlichen Maßnahmen in diesem Bereich. Von privaten Akteuren werden dagegen interessante Initiativen durchgeführt. In der Hochschulbildung werden die meisten Initiativen von den einzelnen Universitäten eigenständig durchgeführt, da diese Bildungsform in der Regel stark dezentralisiert ist. Die unternehmerisch orientierte Ausbildung richtet sich derzeit zumeist an Studierende betriebswirtschaftlicher Studiengänge, obwohl sie auch für Studierende anderer Fachrichtungen zugänglich sein sollte. Europa braucht mehr Programme und Fakultäten, die sich auf die unternehmerisch orientierte Ausbildung konzentrieren. – Die unternehmerisch orientierte Ausbildung auf Hochschulebene sollte verstärkt werden, insbesondere außerhalb der betriebswirtschaftlichen Studiengänge und vornehmlich an wissenschaftlichen und technischen Fakultäten und Hochschulen.
Zwar geht es in diesem Abschnitt vorrangig darum, wie die Ausbildung zu unternehmerischer Initiative besser in der Sekundarschulbildung verankert werden kann, doch sollte an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen werden, dass allgemeine Anstrengungen auf allen Ebenen erforderlich sind, um den Aufbau einer unternehmerischen Kultur in unseren Gesellschaften verstärkt zu fördern. Im Rahmen dieser Anstrengungen sollte das Image der unternehmerischen Initiative in der breiten Öffentlichkeit verbessert werden, beispielsweise durch Sensibilisierungskampagnen zu diesem Thema; in den Schulen sollten auf allen Bildungsebenen Unterrichtsangebote im Bereich der unternehmerischen Initiative eingeführt werden; insbesondere in der Hochschul- und Berufsschulbildung sollten spezifische Maßnahmen für die Ausbildung und Unterstützung bei der Gründung von Unternehmen angeboten werden, die sich speziell an KMU richten und in der Wachstumsphase in Anspruch genommen werden können; und das Angebot und der Zugang zu Ausbildungsangeboten für Unternehmer und Führungskräfte sollten verbessert werden.
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Tabelle 1 – Übersicht über die Maßnahmen der Behörden zur Förderung der Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative, insbesondere im Sekundarschulwesen
Unterstützungs maßnahmen für Schulen Weiterbildung der Lehrkräfte Unternehmerische Initiative im Lehrplan Unterstützung von MiniUnternehmen Zusammenarbeit zwischen Abteilungen Insgesamt J+(J) Datenerfassung Ziele
Belgien Tschechische Republik Dänemark Deutschland 28 Estland Griechenland Spanien Frankreich Irland Italien Zypern Lettland Litauen Luxemburg Ungarn Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Slowenien Slowakei Finnland Schweden Vereinigtes Königreich Norwegen Insgesamt J+(J)
N (J) J J28 (J) N J J N (J) N (J) (J) J N N J (J) (J) N (J) N J J J J 18
N J (J)27 J28 (J)29 N J N J N N N (J)27 N N N N N J N (J) N J (J) J J 12
(J) N (J) J28 N (J)30 (J) N J (J)34 N N N N N J J (J)35 (J) N J N (J) J J J 16
(J) N (J) J28 N (J)31 (J) N N N N N (J) (J) N N (J) N (J) N (J) N (J) N J (J) 12
J N J J28 (J) N J32 (J)33 J J N N J J N J N J J N N N N J J J 16
(Y)26 N (J) N28 N N (J) J N N N N N (J)33 N N (J) (J) N N N N N (J) J (J) 10
N N N N28 N N N N N N N N N N N N N N N N N N N J J (J) 3
4 2 6 528 3 2 6 3 3 3 0 1 4 4 0 2 4 4 5 0 4 0 4 6 7 7
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30 31 32 33 34 35
Nur in der Region Wallonien/französische Gemeinschaft. Reformen werden durchgeführt. Die Daten beinhalten Beispiele der Bundesländer Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Auf der Grundlage einer Entscheidung der Kultusministerkonferenz werden in allen Bundesländern ähnliche Maßnahmen durchgeführt. Maßnahmen geplant, die Änderungen der nationalen Lehrpläne sollen ab dem Schuljahr 2007/2008 in Kraft treten. Maßnahmen für berufsbildende Schulen der Sekundarstufe geplant. Beschränkt auf berufsbildende Schulen der Sekundarstufe. Von einigen Regionalbehörden werden Initiativen zur Förderung von Mini-Unternehmen durchgeführt. Werden derzeit durchgeführt. Beschränkt auf das Programm für „virtuelle Übungsfirmen“. Maßnahmen für Berufs- und Handelsschulen der Sekundarstufe vorhanden.
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Zeichenerklärung J Maßnahmen vorhanden (J) Maßnahmen geplant/teilweise vorhanden N Keine Maßnahmen vorhanden
ERKLÄRUNGEN ZU DEN SPALTEN DER TABELLE 1 Die in der Tabelle dargestellten Ergebnisse basieren auf den Antworten der Mitgliedstaaten auf einen Fragebogen mit folgenden Fragen, die auf der Grundlage der wichtigsten Empfehlungen des Best-Projekts „Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative“ und der Folgemaßnahmen zu dem Projekt formuliert wurden: Zusammenarbeit zwischen Abteilungen Besteht eine regelmäßige und gut organisierte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen der nationalen/regionalen Verwaltungen (insbesondere dem Wirtschafts/Industrieministerium, dem Kultusministerium und sonstigen betroffenen Abteilungen oder Agenturen), um gemeinsame Maßnahmen zu treffen bzw. eine kohärente Strategie zur Förderung der Erziehung zu unternehmerischer Initiative festzulegen? Unternehmerische Initiative im Lehrplan Wird die Förderung des Unternehmergeistes bzw. der unternehmerischen Initiative ausdrücklich als Ziel im nationalen Lehrplan für eine umfassende Bildung auf der Sekundarstufe anerkannt, und zwar entweder als horizontaler Aspekt des Unterrichts oder als ein spezielles Unterrichtsfach? Unterstützungsmaßnahmen für Schulen Wurden Maßnahmen zur Unterstützung und aktiven Förderung – auf Initiative von nationalen oder regionalen Behörden – erlassen, um Schulen und Lehrkräfte dazu zu motivieren und sie davon zu überzeugen, sich konkret auf Programme und Tätigkeiten im Zusammenhang mit unternehmerischer Initiative einzulassen? Weiterbildung der Lehrkräfte Gibt es eine globale Strategie zur Weiterbildung der Lehrkräfte mit Blick darauf, wie sich das Konzept der unternehmerischen Initiative im Unterricht darstellen lässt und haben die Lehrkräfte Gelegenheit, durch direkte Beziehungen zu Unternehmen praktische Erfahrungen zu sammeln? Unterstützung von Mini-Unternehmen Wird die Anwendung von Programmen, wonach Schüler und Studenten anhand des „Learning by doing“-Konzepts Mini-Unternehmen oder virtuelle Firmen betreiben, von den Behörden unterstützt und/oder gefördert? Besteht eine Vereinbarung zwischen den Behörden, den Netzen und den NRO, die derzeit diese Programme in Europa verbreiten? Datenerfassung Gibt es auf nationaler Ebene eine dauerhafte Funktion, Struktur oder Methode, die dafür zuständig ist, bestehende Initiativen zu überwachen, Informationen und Daten über die Erziehung zu unternehmerischer Initiative zu sammeln und bewährte Verfahren zu verbreiten? Ziele Wurde auf nationaler oder regionaler Ebene ein qualitatives oder quantitatives Ziel festgelegt, um in diesem Bereich Fortschritte zu erzielen und zu überwachen?
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3.2.
Bessere Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Verpflichtungen der Charta: „Das nationale Insolvenzrecht sollte im Lichte bewährter Verfahren bewertet werden. Die Lehren aus dem Benchmarking sollten uns zur Verbesserung der derzeitigen Praxis in der EU veranlassen. Neue nationale und gemeinschaftliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften sollten auf ihre Auswirkungen auf kleine Unternehmen und Unternehmer geprüft werden. Europäische und nationale Rechtsvorschriften sollten vereinfacht werden, wann immer dies möglich ist. Die Regierungen sollten benutzerfreundliche Verwaltungsdokumente einführen. Kleinunternehmen könnten von bestimmten Verpflichtungen ausgenommen werden. In diesem Zusammenhang könnte die Kommission das Wettbewerbsrecht vereinfachen, damit die Einhaltung der Vorschriften für kleine Unternehmen weniger aufwendig wird.“ Empfehlungen des Berichts von 2003 über die Umsetzung der Charta in den Mitgliedstaaten: Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Vorschriften anzunehmen, die einen Neubeginn nach dem Konkurs erleichtern. Die Mitgliedstaaten – insbesondere diejenigen, die derzeit ihr Insolvenzrecht überarbeiten – werden dazu ermutigt, das Best-Projekt über Konkurs und Neubeginn zum Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zu nutzen. Die Mitgliedstaaten werden eindringlich aufgefordert, Verfahren für eine systematische Abschätzung der Folgen von Rechtsvorschriften einzuführen und Kleinunternehmen frühzeitig in die Gestaltung von Rechtsvorschriften einzubeziehen. Systeme für die regelmäßige Konsultation von Kleinunternehmen vor der Annahme relevanter Rechtsvorschriften sollten geschaffen werden. Bemühungen zur Aufhebung überflüssiger Regelungen und zur Konsolidierung der Rechtsvorschriften sollten fortgesetzt werden. Empfehlungen des Berichts von 2004 über die Umsetzung der Charta in den Beitritts- und Kandidatenländern: Die Beitritts- und Kandidatenländer sollten ihre Anstrengungen zur Verbesserung des rechtlichen Rahmens für Unternehmen verstärken. Sie sollten weiterhin erwägen, ob sie kleine Unternehmen von bestimmten rechtlichen Pflichten befreien, die insbesondere kleine Unternehmen stark belasten können. Die Folgenabschätzung sollte verstärkt und weitere Anstrengungen unternommen werden, um die Geschäftswelt in den Rechtsetzungsprozess einzubeziehen. Bessere Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere Folgenabschätzung Seit Anfang 2004 ist das Interesse an einer besseren Rechtsetzung im Allgemeinen und einer Vereinfachung im Besonderen erheblich gestiegen. Dies spiegelt sich in der Gemeinsamen Initiative für eine Rechtsreform vom Januar 2004 wider, die von den vier Ratspräsidentschaften 2004 und 2005 auf den Weg gebracht wurde und die nun auch durch die im Dezember 2004 vorlegte erweiterte Erklärung, die die künftigen Ratspräsidentschaften 2006 einschließt, unterstützt wird. Diese Fragen werden außerdem in
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den Schlussfolgerungen der Frühjahrstagung des Europäischen Rates und in der laufenden Arbeit des Rates behandelt.36 Die Folgenabschätzung ist ein wichtiges Instrument zur Förderung besserer Rechts- und Verwaltungsvorschriften und zur Verbesserung der Wirksamkeit und Effizienz neuer politischer Initiativen. Sie besteht aus einer systematischen Bewertung des anstehenden Problems, der angestrebten Ziele, der politischen Optionen und ihrer möglichen Folgen. Wenn eine neue politische Initiative erhebliche Auswirkungen für KMU haben könnte, sollten diese in einer Folgenabschätzung ermittelt und untersucht werden. Ein solches Verfahren kann helfen, den kostengünstigsten und einfachsten Weg zur Erreichung der angestrebten Ziele zu finden. Außerdem können Maßnahmen ermittelt werden, mit denen eine unverhältnismäßige Belastung von KMU verringert werden kann. Definition, Umfang und Anwendung der Folgenabschätzung variieren von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Einige Länder arbeiten mit einer Ex-ante-, andere mit einer Ex-post-Bewertung. Zwar sind einzelne Elemente einer Ex-ante-Folgenabschätzung und einer Ex-post-Bewertung identisch, doch bestehen zwischen den Verfahren gewisse Unterschiede. Die Konsultation der Akteure ist die zweite Säule eines transparenten, wirksamen Rechtsetzungsprozesses. Sie sollte den beteiligten Akteuren ausreichend Zeit für eine Teilnahme an der Konsultation lassen und so früh im Legislativprozess stattfinden, dass ihre Stellungnahmen noch Wirkung zeigen können. Insolvenzrecht In der Europäischen Charta für Kleinunternehmen heißt es, dass „gewisse Fehlschläge eine unvermeidliche Begleiterscheinung von verantwortlicher Initiative und Risikobereitschaft sind, aus denen man in erster Linie etwas lernen kann“. Dennoch ist die Angst vor einem Konkurs in der EU ein Haupthindernis für unternehmerische Initiative und die Gründung von Unternehmen.37 Das Insolvenzrecht ist ein komplexes Regelwerk, das durch eine Vielzahl unterschiedlicher Fach- und Politikbereiche wie das Gesellschaftsrecht, das Steuerwesen, die Beschäftigung, den Zugang zur Finanzierung und Verwaltungsverfahren, beeinflusst wird und gleichzeitig Auswirkungen auf diese Bereiche hat. Übertrieben strenge rechtliche Folgen eines Konkurses können die unternehmerische Initiative in zweifacher Hinsicht behindern: Sie können einerseits bewirken, dass Unternehmer vor einem Neubeginn zurückschrecken und so zum negativen Image des Konkurses beitragen und andererseits können sie Unternehmer davon abhalten, aus dem Markt auszuscheiden. Voraussetzung für eine bessere Wirtschaftsleistung ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Risiken und Chancen, die mit dem Betreiben eines Unternehmens verbunden sind. Im Insolvenzrecht muss der Tatsache Rechnung getragen werden, dass es im erweiterten Europa rund 23 Millionen Kleinunternehmen gibt und das Wirtschaftswachstum in Europa in hohem Maße von diesen Unternehmen abhängt. Die Bedürfnisse dieser Unternehmen müssen auch berücksichtigt werden, wenn sie in Schwierigkeiten sind.
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Der Rat verpflichtete sich im September 2004, im Rahmen des Programms der Kommission für die Aktualisierung und Vereinfachung Prioritätsbereiche für eine Vereinfachung zu prüfen und die Optionen für künftige Prioritäten zu untersuchen unter Einbeziehung aller Politikbereiche und Nutzung bereits laufender Arbeit in den Mitgliedstaaten und auf der Ebene der Europäischen Union. Flash Eurobarometer Nr. 160 über die Einstellung zur unternehmerischen Initiative, Juni 2004.
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Der Zweck des Abwicklungsverfahrens besteht im Schutz der Gläubiger, während das Umstrukturierungsverfahren dem Schuldner die Möglichkeit bietet, seine finanziellen Schwierigkeiten zu überwinden und darauf abzielt, das Überleben und die Kontinuität rentabler Unternehmen zu sichern. Ein Abwicklungsverfahren hat jedoch nicht zwangsläufig die Einstellung der gesamten Geschäftstätigkeit zur Folge, sondern ermöglicht auch die Übertragung der überlebensfähigen Teile eines Unternehmens in ein anderes Unternehmen oder eine Neugründung unter einem anderen Namen. Die finanziellen Schwierigkeiten eines Unternehmens können für andere Unternehmen, die mit ihm zusammenarbeiten, verheerende Folgen haben. Es sollte ein Mittelweg zwischen den Interessen des Unternehmens, das in Schwierigkeiten geraten ist, und den Interessen seiner Geschäftspartner gefunden werden. Eine unternehmensfreundliche Konkurspolitik könnte Unternehmen vor dem Druck der Gläubiger schützen. Da Kleinunternehmer häufig Gläubiger mit nicht gesicherten Forderungen sind, könnten sie von einer Änderung des Insolvenzrechts profitieren, die dahin geht, dass eine Rangfolge der Gläubiger festgelegt wird. Ein System, bei dem Forderungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erfüllt werden, könnte dagegen die Bereitschaft der Investoren zu Investitionen in Unternehmen mit höherem Risiko verringern. Im Rahmen des Best-Projekts „Folgenabschätzung für Unternehmen“38 und des BestProjekts „Umstrukturierung, Konkurs und Neubeginn“39 wurden zahlreiche Empfehlungen ausgesprochen, die für weitere Fortschritte im Charta-Bereich „Bessere Rechts- und Verwaltungsvorschriften“ wichtig sind. Sie bilden die Grundlage für die spezifischen Fragen, die im Zusammenhang mit der derzeitigen Überprüfung der Umsetzung der Charta an die Mitgliedstaaten gestellt wurden. Die Antworten der Mitgliedstaaten sind in den Tabellen in Abschnitt 2.2.3 dieses Berichts zusammengefasst. Der Bereich „Bessere Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere Folgenabschätzung und Insolvenzrecht“ ist einer der ausgewählten Schwerpunktbereiche des vorliegenden Berichts. Dieses Kapitel befasst sich darüber hinaus aber auch mit allen relevanten Maßnahmen, die den Charta-Bereich „Bessere Rechtsund Verwaltungsvorschriften “ betreffen. 3.2.1. Indikatoren und Zielvorgaben
Schweden und das Vereinigte Königreich haben sich das Ziel gesteckt, bei allen neuen Rechtsakten Verfahren zur Abschätzung der Folgen von Rechtsvorschriften durchzuführen, Irland beabsichtigt, dieses Instrument beim gesamten Primärrecht anzuwenden und die Slowakei will es bei allen neuen Rechtsvorschriften einsetzen, die die Rahmenbedingungen von Unternehmen betreffen.40
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Empfehlungen des Workshops zur Folgenabschätzung für Unternehmen in den Mitgliedstaaten am 26. Juni 2001 in Brüssel, http://europa.eu.int/comm/enterprise/regulation/bia/best_procedure/conclusions.pdf Abschlussbericht der Sachverständigengruppe des Best-Projekts „Umstrukturierung, Konkurs und Neubeginn“, September 2003, http://europa.eu.int/comm/enterprise/entrepreneurship/support_measures/failure_bankruptcy/index.htm Schweden: 100 % für den gesamten Zeitraum 2001-2010; Vereinigtes Königreich: 100 % bis 2005; Irland: von 0 % in den Jahren 2001 und 2002 auf 100 % beim gesamten Primärrecht bis 2006; Slowakei: von 0 % im Jahr 2003 auf 100 % im Jahr 2006.
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Belgien, Dänemark und die Niederlande haben sich das Ziel gesteckt, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen um 25 % zu verringern. In Dänemark soll dieses Ziel bis 2010 und in den Niederlanden bis 2007 erreicht werden.41 42 Der Anzeiger zur Unternehmenspolitik 2004 kommt zu dem Ergebnis, dass dem Regelungsund Verwaltungsumfeld verstärkte Aufmerksamkeit beigemessen und eine Reihe von Strategien und Maßnahmen auf den Weg gebracht wurden. Trotz dieser Anstrengungen gibt es aufgrund der spärlichen Daten bislang kaum oder gar keine Hinweise auf konkrete Ergebnisse in Bezug auf eine echte Verringerung der Belastungen. Nach den vorliegenden Informationen hat Schweden sein Ziel in diesem Bereich bereits im Juli 2004 erreicht, das Vereinigte Königreich steht mit einer Anwendung der Folgenabschätzung bei derzeit 96 % aller Gesetzesvorhaben kurz davor. Die bisher vorliegenden Informationen reichen noch nicht aus um zu beurteilen, ob die Ziele für die Verringerung der gesamten administrativen Belastungen für Unternehmen erreicht worden sind. 3.2.2. Neueste Entwicklungen
Bessere Rechts- und Verwaltungsvorschriften Im Bereich „Bessere Rechts- und Verwaltungsvorschriften“ wurden mehrere neue Maßnahmen eingeleitet. Estland hat das System eÕigus eingeführt, mit dem die Erarbeitung von Rechtsvorschriften elektronisch koordiniert wird. In den verschiedenen Phasen des Rechtsetzungsverfahrens werden alle Dokumente, einschließlich der Stellungnahmen während der Konsultation, in das System aufgenommen, wo sie für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Griechenland erarbeitet derzeit einen Rechtsrahmen für bessere Rechts- und Verwaltungsvorschriften und führt ein breiter angelegtes Programm mit dem Namen GOVERNMENT für die Reform der Verwaltung durch. Außerdem werden in Griechenland Schulungen für Beamte durchgeführt, damit diese besser auf die Bedürfnisse kleiner Unternehmen eingehen können. In Irland sieht das von der Regierung herausgegebene Weißbuch „Regulating Better“ ein umfassendes Programm zur Verbesserung des Regelungsumfelds für Unternehmen vor. Außerdem sollen Ministerien und Ämter ihre Dienstleistungen für ihre Kunden verbessern. Dies ist Teil eines weitreichenden kundenorientierten Konzepts, das ein Kernelement des Modernisierungsprogramms der irischen Regierung für den öffentlichen Dienst ist. Ein Aktionsplan zur praktischen Umsetzung der im Weißbuch festgelegten Grundsätze bildet die Basis der Reformagenda für das Regelungsumfeld. In Litauen wurde eine Untersuchung der Tätigkeiten aller Institutionen durchgeführt, die Auswirkungen auf die Unternehmensentwicklung und die Rahmenbedingungen für Unternehmen haben. Auf dieser Grundlage wurden bereits zahlreiche Verbesserungen vorgenommen, weitere Verbesserungen sind geplant. Verringerung des Verwaltungsaufwands In Dänemark wurde der Aktionsplan „Ein unternehmensfreundlicherer öffentlicher Sektor“ eingeführt, der dazu beitragen soll, den Verwaltungsaufwand für KMU weiter zu verringern.
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Für Belgien wurde kein Datum angegeben. Der Verband der privatwirtschaftlichen Unternehmen in Schweden bedauert, dass sich die schwedische Regierung keine Ziele für ihre Maßnahmen zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften gesetzt hat. Dem Verband zufolge sollte der Verwaltungsaufwand um 50 % verringert werden.
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Im Rahmen des Aktionsplans untersucht Dänemark den Umfang des Verwaltungsaufwands, der von den für die Initiativen des Aktionsplans verantwortlichen Ministerien verursacht wird. Zurzeit wird auf der Basis des niederländischen Modells eine verbesserte Methodik zur Messung des Verwaltungsaufwands, das Standardkostenmodell, entwickelt. Dänemark, die Niederlande, Schweden und Norwegen arbeiten gemeinsam an der Methodik zur Messung des Verwaltungsaufwands. Belgien plant ebenfalls ein Pilotprojekt zur Messung des Verwaltungsaufwands nach dem niederländischen Modell. In Ungarn sollen mit dem Jahresprogramm zur Deregulierung administrative Hindernisse beseitigt, die Überregulierung abgebaut und veraltete, widersprüchliche Rechtsvorschriften aufgehoben werden. Das Programm sieht vor, dass bei jeder Änderung eines Gesetzes oder einer Rechtsvorschrift geprüft werden soll, ob eine Vereinfachung möglich ist. Malta hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, in der Vertreter von Unternehmen und Behörden Erfahrungen austauschen, Probleme von KMU erörtern und Lösungsvorschläge entwickeln können. In Polen wurde die Überarbeitung von Rechtsvorschriften mit direkten oder indirekten Auswirkungen für Unternehmen beschlossen. Ziel der Überarbeitung ist es, die Rechtsetzung zu vereinfachen, überflüssige Rechtsvorschriften zu beseitigen und bestehende Vorschriften durch alternative Lösungen zu ersetzen. Schweden hat einen Aktionsplan zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen auf den Weg gebracht. Daraufhin wurden von 46 dezentralen Einrichtungen und allen Ministerien insgesamt 300 Vorschläge zur Verringerung des Verwaltungsaufwands vorgelegt. Im Vereinigten Königreich wurden im Dezember 2003 im Aktionsplan der Regierung zur Reform der Gesetzgebung (Regulatory Reform - The Government’s Action Plan) 650 Deregulierungsmaßnahmen zusammengefasst. 300 dieser Maßnahmen waren bis September 2004 bereits umgesetzt. Der Aktionsplan der Regierung für Kleinunternehmen (Government Action Plan for Small Business) umfasst rund 20 auf die Rechtsetzung bezogene Maßnahmen und beschreibt, wie der Erfolg dieser Maßnahmen gemessen werden kann. In Norwegen wurde unter dem Titel „Rationalisierung und Erleichterungen für Handel und Industrie – Statusbericht 2003“ ein neuer Aktionsplan zur Vereinfachung des Regelungsumfelds in Norwegen vorgestellt. Der Aktionsplan beinhaltet 108 Initiativen. Auf regionaler Ebene hat die flämische Gemeinschaft in Belgien eine Regelung zum Ausgleich für den Verwaltungsaufwand eingeführt. Sie sieht vor, dass jeder durch Regierungsentscheidungen (Dekrete) verursachte Anstieg der Verwaltungskosten durch eine proportionale Verringerung anderer Verwaltungskosten ausgeglichen werden muss. Vereinfachung der Rechtsvorschriften Belgien hat zur einfacheren Bewertung von Rechtsvorschriften das Projekt „Bewertung der Rechtsetzung“ gestartet, mit dem ein parlamentarisches Ex-post-Bewertungssystem geschaffen werden soll. In Dänemark wurde mit der Vereinfachung der Gesetze und Vorschriften begonnen, die die größten Belastungen verursachen. Derzeit werden Verbesserungen vorgenommen, um die Einstellung von Arbeitnehmern, insbesondere des ersten Arbeitnehmers, zu erleichtern. Griechenland führt ein Programm zur Vereinfachung durch, in dessen Rahmen unter anderem die Zahl der Verfahren verringert, Rechtsvorschriften vereinfacht und die Anzahl der erforderlichen Dokumente reduziert werden. Die 850 Verwaltungsverfahren der Bürgerzentren wurden bereits vereinfacht. 30 % der vereinfachten Verfahren betreffen kleine Unternehmen. Außerdem hat Griechenland für Anträge von Bürgern die Regelung der stillschweigenden Zustimmung nach Ablauf einer festgelegten Frist eingeführt.
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In Irland ist das Programm „Statute Law Revision“ zur Überarbeitung der Gesetzgebung angelaufen. Ziel ist es, die Gesetzgebung insgesamt zu vereinfach, indem überholte Gesetze aufgehoben und diejenigen, die noch aktuell sind, in eine zeitgemäße Form gebracht werden. In Italien wird ein Kodex für Produktionsanreize erarbeitet, um die vielen derzeit bestehenden Maßnahmen zu vereinfachen, zu reduzieren und zu harmonisieren. In dem Kodex sind Leitlinien für vereinfachte Verfahren festgelegt und mehr Vergünstigungen für kleinere Unternehmen vorgesehen. Nach dem Inkrafttreten des Kodex sollen die weiterhin gültigen Maßnahmen in die integrierten Anreizsysteme (Sistemi Integrati Di Agevolazioni) aufgenommen werden, in denen alle Unterstützungsbereiche, einschließlich eines Bereichs für KMU, zusammengefasst werden. Außerdem hat Italien ein Gesetz zur Verbesserung der Qualität der Rechtsetzung verabschiedet. Darin ist festgelegt, dass das Ausbleiben einer Antwort der Behörden auf Meldungen über die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit nun grundsätzlich als Zustimmung und nicht als Ablehnung zu werten ist. In Lettland werden derzeit Vorschläge für eine Vereinfachung der Steuererklärung von KMU erarbeitet, mit denen automatische Steueranreize geschaffen und das Steuersystem vervollständigt werden sollen. Luxemburg hat in seinem für KMU zuständigen Ministerium einen Kommissar für die Vereinfachung der Verwaltung eingesetzt. In Finnland wird ein neues Unternehmensrecht erarbeitet, mit dem einige der derzeitigen Beschränkungen und Anforderungen gelockert oder aufgehoben werden sollen, die beispielsweise den Rechnungsprüfungsbericht und die Formalitäten für die Einberufung von Sitzungen betreffen. In Norwegen wurden zwei unabhängige Berichte über die Verbesserung der Rechtsetzung für Unternehmen/Unternehmer fertig gestellt. Im ersten Bericht wird die Frage untersucht, ob es in der norwegischen Gesetzgebung Bestimmungen gibt, die Innovation und Wachstum behindern. Der zweite Bericht ist ein Ergebnis der Beteiligung Norwegens am Best-Projekt „Umstrukturierung, Konkurs und Neubeginn“. Folgenabschätzung Seit dem letzten Bericht wurden auch bei der Anwendung der Folgenabschätzung Fortschritte erreicht. Belgien: Der „Kafka“-Test In Belgien wurde der so genannte „Kafka“-Test eingeführt. Mit diesem Test soll ein Bürokratieabbau erreicht werden, indem bei allen neuen Maßnahmen geprüft wird, ob damit unnötige Formalitäten verbunden sind. Der Test wird bei allen Gesetzesvorschlägen angewandt, die Auswirkungen auf den Verwaltungsaufwand für Bürger und/oder Unternehmen haben. Er besteht aus einem kurzen Fragenbogen, der den Dokumenten für den Ministerrat beigelegt ist. Dieser Test ermöglicht eine kurze Beschreibung der Auswirkungen neuer Rechtsvorschriften und verlangt eine Erklärung, warum die Einführung neuer Bestimmungen erforderlich ist. Auf diese Weise kann die belgische Regierung unnötige bürokratische Vorgaben schon vor dem Inkrafttreten eines Gesetzes beseitigen. Die inhaltliche Qualität des „Kafka“-Tests wird in erster Linie durch die Mitglieder der dienststellenübergreifenden Arbeitsgruppen überwacht, die dafür verantwortlich sind, dass der Test korrekt durchgeführt und der Vorschlag gegebenenfalls an die Verwaltung oder die zuständige Dienststelle zurückverwiesen wird. Für 2006 ist eine ausführlichere Version des „Kafka“-Tests geplant, die die sozioökonomischen Auswirkungen und eine Kosten-Nutzen-Analyse beinhalten soll. Die
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Einführung der erweiterten Version des „Kafka“-Tests (die die weniger umfangreiche Version ersetzen wird) soll durch Informationskampagnen und die notwendigen Beratungsangebote für den öffentlichen Dienst begleitet werden. http://vereenvoudiging.fgov.be/ Griechenland hat einen Ausschuss für die Vereinfachung zentraler Verfahren eingerichtet, dessen Hauptaufgabe darin besteht, einen Rahmen für die Abschätzung der Folgen von Rechtsvorschriften für Unternehmen zu schaffen. In Estland wird der Verbesserung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie der Abschätzung der Folgen von Rechtsvorschriften verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet. Von mehreren Ministerien werden Methoden zur Bewertung der Folgen von Rechtsvorschriften entwickelt.43 Außerdem wurde in Estland ein Handbuch für die Erarbeitung von Gesetzesvorschlägen (Normitehnika käsiraamat) aufgelegt, das ein Kapitel über die Folgenabschätzung beinhaltet und alternative Regulierungsinstrumente sowie die Möglichkeit des Verzichts auf eine Regulierung berücksichtigt. In Spanien ist eine Analyse der Kostenwirksamkeit aller neuen Bestimmungen sowie ihrer möglichen legislativen und nicht legislativen Alternativen nun Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens. 2005 wird eine neue staatliche Einrichtung ihre Tätigkeit aufnehmen, die für die Abschätzung der Folgen von Rechtvorschriften zuständig ist. Irland hat mit der Durchführung mehrerer Pilotprojekte zur Einführung formaler Verfahren zur Abschätzung der Folgen von Rechtvorschriften begonnen. Diese sehen vor, dass der Gesetzgeber bei der Erarbeitung von Rechtsvorschriften auch alternative politische Instrumente prüft. Im Rahmen des Programms für die Entwicklung von KMU in Lettland werden Mittel für die Überprüfung der Auswirkungen von Rechtsvorschriften auf KMU bereitgestellt. Anfang 2004 wurde in Litauen zusätzlich zu der bereits bestehenden grundlegenden Folgenabschätzung eine erweiterte Folgenabschätzung eingeführt. In Ungarn gilt die Regelung, dass vor dem Inkrafttreten neuer und geänderter Rechtsvorschriften grundsätzlich eine Analyse der Folgen für KMU durchgeführt werden muss. Alle zwei Jahre legt die Regierung dem ungarischen Parlament einen Bericht über den KMU-Sektor vor, in dem auch die Folgen bestimmter Entscheidungen oder Maßnahmen erläutert werden. Malta hat zur Vertretung des Finanzdienstleistungssektors ein Konsultationsgremium, den Financial Services Consultation Council (FSCC), eingerichtet. Das Gremium tritt regelmäßig zusammen und erhält die Möglichkeit, Vorschläge für neue Gesetze zu prüfen. Es berichtet regelmäßig über die Folgen dieser Gesetze für den Finanzdienstleistungssektor und legt Vorschläge für die Verbesserung der betreffenden Gesetzesvorlagen vor. Alle Verbände des Finanzdienstleistungssektors sind in diesem Gremium vertreten. Niederlande: Folgenabschätzung In den Niederlanden wird das Verfahren für die Folgenabschätzung in zwei Phasen durchgeführt: Phase 1 besteht aus einer kurzen Überprüfung und konzentriert sich auf die
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Der estnische Verband kleiner und mittlerer Unternehmen und der Verband der estnischen Steuerzahler haben ihre Bedenken im Hinblick auf das derzeitige System zur Bewertung der Folgen in Estland geäußert. Der estnische Verband der kleinen und mittleren Unternehmen hofft, dass ein Rahmen für die Verbesserung des Regelungsumfelds von Unternehmen geschaffen wird und fordert bei der Einführung neuer Maßnahmen Ausnahmeregelungen oder Übergangsfristen für KMU. Er bedauert die Abschaffung einer Ausnahmeregelung für selbstständige Unternehmer im Verkehrssektor.
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Validierung der ausgewählten Instrumente, die Einschätzung, ob erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftswelt oder die Umwelt zu erwarten sind, sowie auf die Durchführbarkeit und die Durchsetzbarkeit. In Phase 2 werden die eigentlichen Bewertungen der verschiedenen Bereiche durchgeführt. In beiden Phasen nimmt das für den Gesetzesvorschlag zuständige Ministerium die Überprüfung vor. Die Überprüfung muss durch die für Gesetzesvorschläge zuständige gemeinsame Dienststelle der Ministerien für Wirtschaft, Umwelt und Justiz anerkannt werden. Wenn ein Gesetzesvorschlag Auswirkungen auf den Verwaltungsaufwand hat, muss er auch dem für die Prüfung des Verwaltungsaufwands zuständigen unabhängigen Beratungsgremium Actal vorgelegt werden.
Polen: Abschätzung der Folgen von Rechtvorschriften In Polen müssen alle neuen Rechtsvorschriften, die von Regierungsstellen erarbeitet werden, einer Folgenabschätzung unterzogen werden. Das Ministerium, das den Gesetzesvorschlag vorlegt, ist für die Folgenabschätzung verantwortlich, während die zentrale Rechtsetzungsstelle der Regierung die Einhaltung dieser Verpflichtung kontrolliert. Gesetzesentwürfe werden unter anderem im Hinblick auf ihre Folgen für den Sektor der öffentlichen Finanzen, den Arbeitsmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sowie auf ihre Auswirkungen auf die Regionen und deren Entwicklung geprüft. Bei Rechtsvorschriften, die Auswirkungen auf Unternehmen haben, ist die Unternehmensgröße als ein mögliches Kriterium vorgesehen. Bei Gesetzesvorschlägen, die erhebliche langfristige Auswirkungen auf die soziale und wirtschaftliche Entwicklung haben könnten, kann darüber hinaus vom staatlichen Zentrum für strategische Studien eine umfassendere Bewertung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Vorschläge vorgenommen werden. Organe, die Vorschläge für die Einführung neuer ordnungspolitischer Maßnahmen vorlegen, sind verpflichtet, alternative Lösungen zu prüfen. Deshalb müssen alle rechtlichen und nicht rechtlichen Möglichkeiten zur Erreichung der angestrebten Ziele geprüft werden und wenn die Entscheidung gefallen ist, dass ein Entwurf für eine ordnungspolitische Maßnahme erarbeitet werden soll, müssen alle rechtlichen Alternativen in Betracht gezogen werden. Finnland hat ein dreijähriges Projekt gestartet, um die Anwendung der Folgenabschätzung für Unternehmen bei der Erarbeitung von Rechtsvorschriften zu fördern. Zu den Zielen des Projekts gehört die Organisation regelmäßiger Kontakte zwischen Unternehmen und Ministerien, bei denen Fragen der Folgenabschätzung erörtert werden können. Ein Projekt für die Entwicklung von Modellen für die Folgenabschätzung wurde initiiert und eine Gruppe für die Gestaltung von Rechtsvorschriften eingerichtet. Außerdem wurden überarbeitete Leitlinien für die Gestaltung von Regierungsvorschlägen herausgegeben. Im Vordergrund stehen dabei insbesondere die Abschätzung der Folgen von Rechtvorschriften, der verstärkte Einsatz alternativer politischer Instrumente und die Entwicklung von Anhörungsverfahren. In Schweden ist die Behörde für Unternehmensentwicklung, NUTEK, beauftragt worden, die Verbesserung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf der Ebene der Regulierungsstellen zu koordinieren, von denen die meisten Vorschriften für kleine Unternehmen erlassen werden. Zu den neuen Aufgaben von NUTEK gehört unter anderem die Überprüfung aller von den Agenturen durchgeführten Folgenabschätzungen für Unternehmen sowie die Beratung der Agenturen, die Vorlage von Vorschlägen für die Vereinfachung bestehender Rechts- und
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Verwaltungsvorschriften und das Messen des Verwaltungsaufwands, der für die Unternehmen durch die Rechts- und Verwaltungsvorschriften aller Ebenen entsteht.44 Das Vereinigte Königreich hat seinen für die Ministerien geltenden Verhaltenskodex zur Konsultation (Code of Practice on Consultation) überarbeitet. Durch diesen Kodex wird das Konsultationsverfahren vereinfacht und die Bedeutung der Konsultation der Betroffenen ausdrücklich hervorgehoben. Zukünftig muss jeder Gesetzesvorschlag, der einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Unternehmen mit sich bringen würde, vom Panel for Regulatory Accountability, der Expertengruppe für die Rechenschaft über rechtliche Bestimmungen, genehmigt werden. Darüber hinaus wurden im Vereinigten Königreich Leitlinien herausgegeben, in denen unter anderem Alternativen zu gesetzlichen Regelungen aufgezeigt werden. Vereinigtes Königreich: Abschätzung der Folgen von Rechtvorschriften Das Vereinigte Königreich führt seit 1998 eine systematische Abschätzung der Folgen von Rechtvorschriften durch, die alle relevanten Auswirkungen einschließt. Eine Abschätzung der Folgen von Rechtvorschriften muss bei allen Vorschlägen durchgeführt werden, die Auswirkungen auf Unternehmen, Wohltätigkeitsorganisationen oder gemeinnützige Einrichtungen haben, und Kosten und Nutzen verschiedener Optionen, einschließlich der Alternativen zu einer gesetzlichen Regelung, bewerten. Das Verfahren der Folgenabschätzung beinhaltet neben einer Bewertung unter Wettbewerbsaspekten, die dazu dient, mögliche negative oder positive Auswirkungen auf den Wettbewerb zu ermitteln, eine Überprüfung der Auswirkungen auf kleine Unternehmen, die eine frühzeitige Konsultation mit kleinen Unternehmen und deren Vertretungsorganisationen vorsieht, um etwaige Folgen für Kleinunternehmen zu erkennen. Hat eine politische Maßnahme aller Voraussicht nach keine Auswirkungen auf kleine Unternehmen, muss dies von der für Kleinunternehmen zuständigen Stelle, dem Small Business Service, bestätigt werden. Wenn eine politische Maßnahme Auswirkungen auf Kleinunternehmen hat, muss das zuständige Ministerium die wichtigsten Vertretungsorganisationen von Kleinunternehmen, die maßgeblichen sektorspezifischen Wirtschaftsverbände sowie mehrere Kleinunternehmen direkt konsultieren. Sind erhebliche und/oder komplexe Folgen für Kleinunternehmen zu erwarten, ist eine ausführlichere Konsultation erforderlich. Diese Prüfverfahren stellen sicher, dass die potenziellen Folgen für Unternehmen frühzeitig berücksichtigt werden. Das Dokument Better Policy-Making: A Guide to Regulatory Impact Assessment kann abgerufen werden unter: www.cabinetoffice.gov.uk/regulation/ Auf regionaler Ebene wird in der belgischen Region Wallonien derzeit ein System zur Abschätzung der Folgen von Rechtvorschriften für die Vereinfachung der
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Der Verband der privatwirtschaftlichen Unternehmen in Schweden weist darauf hin, dass die Qualität der Folgenabschätzung in der Praxis häufig unzureichend ist und die Qualitätskontrolle nicht zufriedenstellend arbeitet. Dem Verband zufolge fehlen dem Referat zur Verbesserung der Qualität von Rechtsvorschriften, SimpLex, im Ministerium für Industrie, Beschäftigung und Kommunikation die notwendigen Mittel, um Vorschläge mit negativem Ergebnis bei der Folgenabschätzung zu stoppen und sicherzustellen, dass die maßgeblichen Fakten aufgenommen werden. Der Verband stellt jedoch eine positive Entwicklung dahingehend fest, dass mehr und bessere Folgenabschätzungen durchgeführt werden, und betont, dass von der schwedischen Regierung in den letzten Jahren mehrere nützliche Initiativen eingeleitet wurden, auch wenn diese bislang noch keine spürbare Vereinfachung oder Verringerung des Verwaltungsaufwands für kleine Unternehmen bewirkt hätten.
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Verwaltungsverfahren entwickelt. Zur Bewertung der finanziellen Auswirkungen vorgeschlagener Regelungen soll ein umfassendes System für die Abschätzung der Folgen von Rechtvorschriften eingeführt werden. Die flämische Gemeinschaft in Belgien wird eine weniger umfangreiche Version dieses Systems für die Abschätzung der Folgen von Rechtvorschriften einführen. Weitere Initiativen für die Verbesserung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften Frankreich hat mit dem Jobpass für Unternehmen (le titre emploi enterprise, TEE) eine kostenlose Dienstleistung für Kleinstunternehmen und Unternehmen eingeführt, die Aushilfen beschäftigen. Mit diesem Pass werden den Unternehmen alle für die Sozialversicherung notwendigen Formalitäten abgenommen, die in ihrem Namen von dem nationalen Zentrum (Centre National du Titre Emploi Service) erledigt werden, das den Jobpass ausstellt. Zypern hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Einrichtung und die Tätigkeit des Büros des Ombudsmanns für finanzielle Angelegenheiten regelt. Zu den Aufgaben dieses Büros wird unter anderem die Prüfung von Beschwerden finanzieller Art gehören, in die Kleinunternehmen involviert sind, um Streitigkeiten schnell und möglichst unbürokratisch beilegen zu können. In Luxemburg wurde ein Gesetz erlassen, mit dem Zahlungen von Behörden beschleunigt werden sollen. Österreich hat ein umfassendes Programm für die Verwaltungsreform gestartet und führt derzeit im Rahmen des VerwaltungsInnovationsProgramms (VIP) Projekte durch. Auf regionaler Ebene hat die belgische Region Wallonien einen Leitfaden für bewährte Verfahren erarbeitet, in dem bewährte Verfahren im Bereich E-Government und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren beschrieben werden. Weitere Beispiele für bewährte Verfahren finden Sie unter: http://egov.wallonie.be/bonnespratiques Wettbewerbsrecht In Dänemark wird das Wettbewerbsrecht überarbeitet, um die Wirksamkeit der Wettbewerbsregeln zu verbessern. Von den Ausnahmeregelungen im neuen Meldesystem werden insbesondere kleinere Unternehmen profitieren. In der Slowakei wird durch die Änderung des Gesetzes für wirtschaftlichen Wettbewerb der Verwaltungsaufwand für Unternehmer verringert und die Flexibilität beim Abschluss von Vereinbarungen zwischen Unternehmen erhöht. Die Änderung sieht vor, dass Unternehmer selbst entscheiden können, ob die gesetzlichen Vorgaben für den wirtschaftlichen Wettbewerb erfüllt sind und ob eine Vereinbarung freigestellt ist. Sie sind nicht mehr verpflichtet, die zuständigen Behörden zu informieren und deren Entscheidung über eine Freistellung abzuwarten. Im Vereinigten Königreich wurden ebenfalls wesentliche Änderungen des Wettbewerbsrechts vorgenommen. Dazu gehört ein System der gesetzlichen Ausnahme, nach dem Vereinbarungen, die die Kriterien für eine Ausnahme vom Verbot erfüllen, nicht mehr bei der zuständigen Wettbewerbsbehörde angemeldet werden müssen. Sanierung, Umstrukturierung und Konkurs Einige Länder berichten über neue Entwicklungen in ihrer Gesetzgebung für die Umstrukturierung und den Konkurs von Unternehmen. In der Tschechischen Republik wird derzeit ein neues Insolvenzgesetz erarbeitet. Das Gesetz wird künftig mehr Möglichkeiten für die Handhabung von Insolvenzen oder drohenden Insolvenzen bieten, beispielsweise Konkursverfahren, Umstrukturierung und Vergleich. Außerdem wird es die Position der Gläubiger stärken. Darüber hinaus wird derzeit ein Gesetzesentwurf für Konkursverwalter
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erarbeitet, der Bereiche wie die Organisation von Konkursverwaltern, ihr Fachwissen, ihre Qualifikationen und die Führung eines Zentralregisters für Konkursverwalter einschließt. In Dänemark wird eine Reform des Insolvenzgesetzes vorbereitet, das ehrlichen Unternehmern den Neubeginn nach einem nicht betrügerischen Konkurs erleichtern soll. Der Entwurf schafft die Voraussetzungen für einen schnelleren Beginn der Umstrukturierung nach einem nicht betrügerischen Konkurs und die schnellere Rückzahlung von Verbindlichkeiten. In Deutschland erfolgt derzeit eine Reform der geltenden Insolvenzordnung, mit dem Ziel, die Möglichkeiten für die Umstrukturierung von Unternehmen zu erweitern. In Griechenland wurde ein Ausschuss zur Überprüfung der Konkursgesetzgebung eingerichtet. Estland: Reform des Insolvenzrechts In Estland ist ein neues Insolvenzgesetz in Kraft getreten. Es bietet unter anderem die Möglichkeit, ein Unternehmen nach einem Konkursantrag in jeder Phase des Konkursverfahrens entweder abzuwickeln oder umzustrukturieren. Außerdem wurden zahlreiche Formalitäten abgeschafft, um die Dauer des Umstrukturierungs- oder Abwicklungsverfahrens zu verkürzen.
Spanien: Neues Konkursgesetz In Spanien trat im September 2004 ein neues Insolvenzrecht in Kraft. Es sieht einen einheitlichen Rahmen für Insolvenzen vor. Das neue Gesetz räumt der Umstrukturierung Vorrang vor der Abwicklung ein und unterstützt die Einigung zwischen Gläubigern und Schuldnern. Ein besonders interessantes Element des Gesetzes ist der Vorschlag für eine rasche Einigung (propuesta de convenio anticipada), nach dem ein Verfahren in höchstens 72 Tagen abgeschlossen werden kann, wenn sich ein bestimmter Anteil der Gläubiger einig ist. Die Forderungen der traditionell gesicherten Gläubiger (meist Banken) unterliegen nun den allgemeinen Vorschriften. Bei einem nicht betrügerischen Konkurs ist die formale (gerichtliche) Rehabilitation nicht mehr erforderlich, damit ein neues Unternehmen gegründet werden kann.
Frankreich: Gesetzesentwurf für die Rettung von Unternehmen Frankreich hat einen Vorschlag für ein neues Gesetz zur Rettung von Unternehmen vorgelegt. Er zielt auf die Früherkennung finanzieller Schwierigkeiten ab und ermöglicht es Unternehmern, schon bevor eine Zahlungsunfähigkeit eintritt, innerhalb eines sicheren rechtlichen Rahmens mit ihren Hauptgläubigern außergerichtliche Vereinbarungen über die Erfüllung von Forderungen zu treffen. Der Vorschlag beinhaltet ein vereinfachtes Abwicklungsverfahren in eindeutigen Fällen, in denen eine Rettung nicht mehr möglich ist, und verzichtet auf einen Teil der Sanktionen, um den Neubeginn nach einem nicht betrügerischen Konkurs zu fördern. Das Gesetz, das auf Unternehmen, Angehörige der freien Berufe und Selbstständige anwendbar ist, gibt den Steuerbehörden die Möglichkeit, einem Schuldner direkte oder indirekte Steuerschulden zu erlassen (mit Ausnahme der Mehrwertsteuer). In Italien durchläuft das neue Insolvenzgesetz derzeit das formale Verabschiedungsverfahren, außerdem wird eine umfassende Reform der Konkursverfahren vorbereitet. Die Reform sieht unter anderem die Einführung von Frühwarninstrumenten und -verfahren vor, die einen
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Konkurs abwenden oder insolvente Unternehmen vor dem Konkurs retten sollen. Zypern will 2005 eine Überarbeitung der Konkurs- und Abwicklungsverfahren durchführen, bei der die Erfahrungen in anderen Ländern sowie aus dem Best-Projekt „Umstrukturierung, Konkurs und Neubeginn“ berücksichtigt werden sollen. Einige Änderungen des Insolvenzrechts für Genossenschaften wurden bereits eingeführt. Zu den neuen Maßnahmen gehören die Einrichtung eines Solidaritätsfonds zur Unterstützung und Förderung der genossenschaftlichen Kreditinstitute und die zusätzlichen Befugnisse der Aufsichtsgremien zur Sicherung und Wiederherstellung einer stabilen Finanzlage der Genossenschaft, um eine Insolvenz zu vermeiden. Lettland hat unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Best-Projekts „Umstrukturierung, Konkurs und Neubeginn“ mit der Überarbeitung seines Insolvenzrechts begonnen, um es KMU-freundlicher zu gestalten. Ziel der vorgenommenen Änderungen ist es, den Prozess der Insolvenzverwaltung, insbesondere, die Auswahl des Konkursverwalters, zu verbessern und die Rechte der Gläubiger zu schützen. Die Dauer des Konkursverfahrens wurde ebenfalls verkürzt. Eine Arbeitsgruppe bereitet derzeit ein neues Konkursgesetz vor. Es sieht unter anderem die Einführung eines rechtlichen Schutzes für KMU vor und ermöglicht es ihnen, bei kurzfristigen finanziellen Schwierigkeiten die Einleitung eines Konkursverfahrens zu vermeiden. Litauen hat eine automatisierte Methode für die Ausbildung und Prüfung von Konkursverwaltern für Unternehmen entwickelt. Weiter wird eine Studie zur Ermittlung der Faktoren durchgeführt, die eine Umstrukturierung von Unternehmen verhindern, bei der auch die Erfahrungen anderer Länder untersucht werden. Auf der Grundlage der Empfehlungen dieser Studie soll das Gesetz zur Umstrukturierung von Unternehmen geändert werden. In Ungarn wird derzeit ein neues Insolvenzgesetz vorbereitet, dessen besondere Schwerpunkte die Vermeidung der Insolvenz, die Überwindung finanzieller Schwierigkeiten und die Neuorganisation von Unternehmen sind. Bei der Erarbeitung des neuen Gesetzes wurden die Schlussfolgerungen des Best-Projekts „Umstrukturierung, Konkurs und Neubeginn“ bei der Kodifizierungsarbeit genutzt. Bei seiner Arbeit an der Entwicklung neuer Verfahren, die die Sanierung und Umstrukturierung von Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten Hilfestellung bieten sollen, stützte sich Ungarn auf die Erfahrungen von Deutschland, den Vereinigten Staaten und Japan. In den Niederlanden wird derzeit das Insolvenzrecht überarbeitet und es werden Instrumente entwickelt, die eine Unterscheidung zwischen einem betrügerischen Konkurs und dem Scheitern eines Unternehmens ermöglichen. Eine solche Unterscheidung wird langfristig dazu beitragen, dass der Ansehensverlust, den ehrliche Unternehmer bei einem Konkurs zu Unrecht erfahren, abgebaut wird. Außerdem wurde in den Niederlanden das Projekt „Umschuldung für Unternehmer“ (Schuldhulpverlening voor Ondernemers) gestartet, das auf die Rationalisierung des Verfahrens der außergerichtlichen Umschuldung abzielt. In Polen ist das neue Gesetz für Konkurs und Umstrukturierung in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll schnellere und flexiblere Konkursverfahren ermöglichen. In Portugal wurde eine neue gesetzliche Regelung eingeführt, das Firmeninsolvenz- und ForderungserstattungsGesetz (CIRE). Mit dem Gesetz werden die Verfahren beschleunigt und ein Neubeginn gefördert, indem Schuldnern, die die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, ihre Schulden erlassen werden, wenn diese nicht während des Konkursverfahrens oder in den fünf Jahren nach Abschluss dieses Verfahrens zurückgezahlt werden. Nach dem Gesetz können die
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Gläubiger über die vollständige Abwicklung der Vermögenswerte des Schuldners oder die weitere Umstrukturierung des Unternehmens entscheiden.45 Finnland zieht derzeit Bilanz über das Gesetz zur Umstrukturierung von Unternehmen und erarbeitet einen umfassenden Aktionsplan für Insolvenzen zur Vermeidung von Überschuldung und für eine flexible Handhabung von Insolvenzen. Eine Änderung der Rechtsvorschriften über Sanierungsverfahren ist geplant. Ziel der Rechtsvorschriften ist die Verbesserung der finanziellen Grundsicherung von Schuldnern mit geringem Einkommen sowie der Bedingungen für die Fortführung der Geschäftstätigkeit. Darüber hinaus hat Finnland ein Verzeichnis der Beratungsangebote erstellt, die Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten in Anspruch nehmen können. In dem anschließend vorgelegten Bericht werden neue, detailliertere Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen schon frühzeitig verhindert werden kann, dass Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Weiter werden in dem Bericht die Beratungs- und Sanierungsverfahren beschrieben, die in anderen EU-Ländern und in den Vereinigten Staaten eingesetzt werden. Auf regionaler Ebene hat Schottland im Vereinigten Königreich den Gesetzesentwurf Bankruptcy and Diligence Bill vorgelegt. Die vorgeschlagenen Reformen betreffen Privatpersonen und Personengesellschaften, jedoch keine Unternehmen oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die dem Recht des Vereinigten Königreichs unterliegen. Die den Konkurs von Privatpersonen oder Personengesellschaften betreffenden Reformen stehen im Einklang mit den Reformen, die mit dem Unternehmensgesetz 2002 in England und Wales durchgeführt wurden. Beratung für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten Niederlande: Diskussionsforum der Unternehmer – Ondernemersklankbord Das Diskussionsforum der Unternehmer (Ondernemersklankbord) ist eine Organisation von Unternehmern im Ruhestand, Geschäftsführern mit Unternehmenserfahrung und Experten, die KMU auf freiwilliger Basis kostenlos beraten. Ein wichtiger Teil der Arbeit des Ondernemersklankbord, das dank der kontinuierlichen Öffentlichkeitsarbeit auf großes Interesse stößt, ist die Beratung in Fragen rund um das Thema Konkurs. Die Anzahl der Ratsuchenden ist ebenso gestiegen wie die Zahl der Freiwilligen, die ihre Unterstützung anbieten. www.ondernemersklankbord.nl Belgien: Zentrum für Selbstständige und Kleinunternehmen in Schwierigkeiten (Centre pour independents et petites entreprises en difficultés) Auf regionaler Ebene hat die belgische Region Brüssel-Hauptstadt ein Zentrum für Selbstständige und Kleinunternehmen in Schwierigkeiten(Centre pour independents et petites entreprises en difficultés) eingerichtet, das kostengünstige oder kostenlose Beratungsleistungen anbietet. Das Angebot reicht von der Analyse der finanziellen Schwierigkeiten bis hin zur Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Problemlösungen.
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Der portugiesische Verband für kleine und mittlere Unternehmen, PME-Portugal, betrachtet das neue Gesetz als positiven Schritt zur Klärung der Verfahren. Dem Verband zufolge wird die zügige Durchführung dieser Verfahren nicht nur zur Reorganisation von Unternehmen, sondern auch zur fristgerechten Erfüllung von Forderungen beitragen und so die Stabilität der Wirtschaft fördern. Der Verband weist darauf hin, dass das Gesetz keine speziellen Maßnahmen für Kleinunternehmen vorsieht.
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Die Aufgabe des Zentrums besteht unter anderem darin, die Region Brüssel-Hauptstadt auf notwendige neue Präventivmaßnahmen aufmerksam zu machen oder als Schnittstelle zu Organisationen im Bereich Unternehmensförderung zu fungieren. www.500.be/site/fr/maison_des_entreprises/page Weitere Maßnahmen für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten Die Banque de France führt bei Unternehmern, deren Unternehmen abgewickelt wurden, eine spezielle Bonitätsprüfung durch. Bei einer solchen Bonitätsprüfung der Banken haben Unternehmer, die einen Neubeginn beabsichtigen, einen besonders schweren Stand. Die Banque de France hat sich bereit erklärt, ab 2005 den Zeitraum für die spezielle Bonitätsprüfung bei KMU von fünf auf drei Jahre und bei Einzelunternehmern von zehn auf fünf Jahre zu verkürzen. Ferner hat die Generaldirektion für Steuern in Frankreich ein formales Meldeverfahren für Unternehmen eingeführt, die ihre Mehrwertsteuer nicht bezahlen können, um Unternehmer frühzeitig auf die Maßnahmen zur Vermeidung finanzieller Schwierigkeiten aufmerksam zu machen. Unternehmen in Zahlungsverzug werden nun in allen offiziellen Mitteilungen ausdrücklich auf das bestehende Präventionsprogramm hingewiesen, über das sie sich auf einer speziellen Website für Unternehmen informieren können (www.entreprises.minefi.gouv.fr). In Italien kann das Verfahren, das beim Zahlungsverzug eines Steuerpflichtigen angewandt wird, ausgesetzt werden, wenn vorübergehende finanzielle Schwierigkeiten der Grund für den Zahlungsverzug sind. Damit sollen der Verwaltungsaufwand verringert und Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten unterstützt werden. 3.2.3. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Bessere Verwaltungsvorschriften, insbesondere Folgenabschätzung Der Charta-Bericht 2003 kommt zu der Schlussfolgerung, dass alle Mitgliedstaaten Anstrengungen zur Verbesserung und Vereinfachung der Rechtsvorschriften unternommen haben und die erreichten Fortschritte ermutigend sind. Was die Anwendung der Folgenabschätzung betrifft, zeigt der Bericht ein gemischtes Bild. Die Mitgliedstaaten werden eindringlich aufgefordert, Verfahren für eine systematische Abschätzung der Folgen von Rechtsvorschriften einzuführen und Kleinunternehmen frühzeitig in die Gestaltung von Rechtsvorschriften einzubeziehen. Außerdem wird in dem Bericht die Schaffung von Systemen für die regelmäßige Konsultation von Kleinunternehmen vor der Annahme einschlägiger Rechtsvorschriften gefordert. Der Bericht 2004 über die Umsetzung der Charta in den Beitritts- und Kandidatenländern kommt zu dem Schluss, dass der Reform im Bereich der Verbesserung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften weiterhin hohe Priorität eingeräumt werden muss und empfiehlt den Beitritts- und Kandidatenländern, ihre Anstrengungen zur Verbesserung des rechtlichen Rahmens für Unternehmen zu verstärken, weiterhin zu erwägen, ob sie kleine Unternehmen von bestimmten rechtlichen Pflichten befreien, die insbesondere kleine Unternehmen stark belasten können, und weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die Wirtschaft in den Rechtsetzungsprozess einzubeziehen. Tabelle 2 gibt einen Überblick über die Maßnahmen im Bereich der Verbesserung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften und Folgenabschätzung.
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Seit dem letzten Bericht über die Umsetzung der Charta wurden zahlreiche neue Maßnahmen zur Verbesserung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften unternommen. Erst vor kurzem haben Dänemark, Griechenland, Irland, Ungarn, Schweden und das Vereinigte Königreich umfassende Programme zur Verbesserung des Regelungsumfelds für Unternehmen gestartet (Tabelle 2 enthält eine vollständige Liste der Länder, in denen ein umfassendes Programm zur Verbesserung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorhanden ist). Bei der Anwendung der Folgenabschätzung wurden ebenfalls Fortschritte erreicht. In fast allen Mitgliedstaaten stehen Folgenabschätzungen auf der politischen Tagesordnung ganz oben und in einer großen Zahl von Mitgliedstaaten sind Folgenabschätzungen bereits fester Bestandteil der Vorbereitung neuer Rechtsakte. In der Praxis ist es jedoch schwierig sicherzustellen, dass die Ergebnisse tatsächlich zur Verbesserung der Vorschläge genutzt werden und zu verhindern, dass die Folgenabschätzung zur reinen Formsache wird. Die unverhältnismäßig großen negativen Auswirkungen auf Kleinunternehmen werden so gut wie nie bewertet. Nur sieben Länder führen Tests zu den Folgen für Kleinunternehmen durch. Die Befreiung kleiner Unternehmen von bestimmten ordnungspolitischen Verpflichtungen, wie in der Charta vorgeschlagen, kann auch in Bezug auf die Verringerung der Belastung für Kleinunternehmen sinnvoll sein. Allerdings lassen nur fünf Länder solche Befreiungen für KMU zu (nähere Angaben, siehe Tabelle 2). Die Niederlande und das Vereinigte Königreich sind führend in der Anwendung der Folgenabschätzung, im Vereinigten Königreich wird zusätzlich eine Abschätzung der Folgen für Kleinunternehmen durchgeführt. Gute Fortschritte in diesem Bereich sind auch in Polen zu verzeichnen. In einigen Mitgliedstaaten, wie zum Beispiel in Irland und Italien, werden Pilotprojekte zur Einführung der Folgenabschätzung durchgeführt. Diese Aktivitäten sollten fortgesetzt werden, um die Anwendung der Folgenabschätzung zu verankern. Wie Tabelle 2 zeigt, gibt es in mehreren Mitgliedstaaten spezielle Dienststellen für die Folgenabschätzung, die entweder neu eingerichtet wurden oder schon seit einiger Zeit bestehen. In manchen Mitgliedstaaten ist eine Folgenabschätzung bei allen neuen Gesetzesvorhaben obligatorisch (nähere Angaben, siehe Tabelle 2). Die Einführung von E-Government-Verfahren, z. B. in Estland und Lettland, hat die Konsultation der Betroffenen im Frühstadium des Entwurfs von Vorschlägen für Rechtsvorschriften und die Durchführung von Folgenabschätzungen erleichtert. Dieser Ansatz, der es einer breiten Öffentlichkeit ermöglicht, auf elektronischem Weg zu Gesetzesvorschlägen Stellung zu nehmen, ist selbstverständlich empfehlenswert. In Dänemark, den Niederlanden, Schweden und dem Vereinigten Königreich werden Folgenabschätzungen zur Ermittlung von Hindernissen für KMU eingesetzt. In diesen Ländern suchen die Regierungen nach Möglichkeiten, wie die Verwaltungskosten der bestehenden Rechtsvorschriften verringert und die bestehende Rechtsetzung erheblich vereinfacht werden könnten. Das niederländische Standardkostenmodell wird häufig als Methode zur Berechnung dieser Kosten genannt. Die Niederlande und Dänemark haben sich ehrgeizige Ziele für die Verringerung des Verwaltungsaufwands für bestehende Rechtsvorschriften gesetzt; andere Mitgliedstaaten haben ebenfalls ihr Interesse an diesen Programmen bekundet. Zwar wurden in vielen Ländern gute Fortschritte bei der Anwendung der Folgenabschätzung erreicht, doch müssen Frankreich, Portugal, Slowenien und die Slowakei ihre Anstrengungen in diesem Bereich noch verstärken.
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Folgenabschätzungen sollten systematisch als Instrument zur Verbesserung der Qualität von Rechts- und Verwaltungsvorschriften eingesetzt werden. Gegebenenfalls sollten die möglichen Folgen für KMU im Folgenabschätzungsverfahren bewertet werden. Die Betroffenen müssen konsultiert werden, um deren Ansichten zu erfahren und Informationen zu erhalten. Die Zusammenarbeit und die Nutzung der Erfahrungen verschiedener Ministerien werden unterstützt. Eine horizontale Stelle innerhalb der Regierung, die die zentrale Koordinierung übernimmt, verbessert die Qualität und die Unabhängigkeit der Folgenabschätzungs- und Kontrollmaßnahmen.
Insolvenzrecht Aus dem Charta-Bericht 2003 ging hervor, dass mehrere Mitgliedstaaten derzeit ihr Insolvenzrecht überarbeiten. Im Bericht werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Vorschriften anzunehmen, die einen Neubeginn nach dem Konkurs erleichtern, das BestProjekt über Konkurs und Neubeginn zum Austausch von Erfahrungen und bewährte Verfahren zu nutzen und die Bemühungen zur Aufhebung überflüssiger Regelungen und zur Konsolidierung der Rechtsvorschriften fortzusetzen. Der Bericht 2004 über die Umsetzung der Charta in den Beitritts- und Kandidatenländern kommt zu dem Ergebnis, dass diese Länder ein modernes Insolvenzrecht eingeführt haben. Tabelle 3 vermittelt einen Überblick über die Maßnahmen im Bereich Umstrukturierung, Konkurs und Neubeginn. Übertrieben strenge rechtliche Folgen eines Konkurses und komplexe Konkursverfahren können unternehmerische Initiative behindern. Die Angst vor einem Konkursverfahren darf potenzielle Unternehmer nicht davon abhalten, ihre Ideen zu verwirklichen. Daher müssen zeitaufwändige und kostspielige Konkursverfahren überarbeitet oder durch neue Rechtsvorschriften, die auf schnelle, kostengünstige, gut zugängliche, geeignete und vorhersehbare Verfahren abzielen, ersetzt werden. Verkürzte Verfahren können ein Schritt in die richtige Richtung sein. Im letzten Jahr haben die Hälfte der Mitgliedstaaten die nationalen Insolvenzgesetze entweder überarbeitet oder sind dabei, dies zu tun. Ein interessantes aktuelles Beispiel ist Spanien, das sein Insolvenzrecht erheblich verbessert hat. – Zeitaufwändige und kostspielige Konkursverfahren müssen überarbeitet oder durch neue Rechtsvorschriften, die auf schnelle, kostengünstige, gut zugängliche, geeignete und vorhersehbare Verfahren abzielen, ersetzt werden. Verkürzte Verfahren können ein Schritt in die richtige Richtung sein.
Obwohl es in vielen Mitgliedstaaten Sanierungs- und Umstrukturierungsverfahren gibt, werden manche davon entweder in der Praxis nicht angewandt, weil sie den Interessen der beteiligten Parteien nicht gerecht werden, oder sie erreichen ihr Ziel nicht, das Überleben des Unternehmens zu sichern, wie Tabelle 3 zeigt. Diese Verfahren müssen überarbeitet werden. Die Option, ein Unternehmen abzuwickeln oder umzustrukturieren, sollte in jeder Phase des Verfahrens bestehen. Ein interessantes Beispiel ist der neue französische Gesetzentwurf zur Rettung von Unternehmen, das auf die Früherkennung finanzieller Schwierigkeiten abzielt und die Gewährung einer zweiten Chance fördert. Erwähnenswert ist auch das niederländische Umschuldungsprojekt für Unternehmer (Schuldhulpverlening voor
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Ondernemers), dessen Ziel die Rationalisierung des Verfahrens der außergerichtlichen Umschuldung ist. Das Best-Projekt „Umstrukturierung, Konkurs und Neubeginn“ diente mehreren Ländern als Anregung. Zypern, Lettland, Ungarn und Norwegen geben an, dass sie die Empfehlungen des Projekts bei der Überarbeitung ihrer Rechtsvorschriften berücksichtigt haben. – Sanierungs- und Umstrukturierungsverfahren sollten verbessert werden, um das Überleben von Unternehmen zu sichern. Die Option, ein Unternehmen abzuwickeln oder umzustrukturieren, sollte in jeder Phase des Verfahrens bestehen.
Rechtzeitiges Handeln kann die Chancen für die Rettung eines Unternehmens in finanziellen Schwierigkeiten wesentlich erhöhen. Unternehmer in Schwierigkeiten brauchen kostengünstige Beratungsangebote. Daher ist die Unterstützung durch Ministerien, das Internet, Insolvenzverwalter, Handelskammern und viele andere gefragt, die kleine und mittlere Unternehmen fachlich beraten können (Tabelle 3 zeigt, welche Länder eine solche Beratung anbieten). Als gute Beispiele in diesem Bereich können das Zentrum für Selbstständige und Kleinunternehmen in Schwierigkeiten in Belgien und das Diskussionsforum für Unternehmer in den Niederlanden hervorgehoben werden. – Die kostengünstige Beratung von Unternehmern in finanziellen Schwierigkeiten sollte leicht zugänglich sein, um die Chancen für die Rettung eines Unternehmens zu erhöhen.
Wie im Best-Projekt „Umstrukturierung, Konkurs und Neubeginn“ erläutert, kann die kontinuierliche Unterstützung durch Geschäftspartner, Geldgeber, Gläubiger und andere Betroffene einem Unternehmer, der in Schwierigkeiten ist, helfen, ein unnötiges Ausscheiden aus dem Markt zu vermeiden. Daher können Maßnahmen, wie beispielsweise Vorschriften, die die Einstellung von Lieferungen durch Geschäftspartner verhindern, die Unternehmensdynamik entscheidend fördern. Dies trifft möglicherweise auf Regelungen zu, bei denen bei der Erfüllung von Forderungen Geschäftspartner bevorzugt werden, die ihre Geschäftsbeziehungen zu einem Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten aufrecht erhalten haben (in Tabelle 3 sind die Länder aufgeführt, in denen Maßnahmen zur Förderung der kontinuierlichen Unterstützung vorhanden sind). Steueroder Sozialversicherungsbehörden sollten die Möglichkeit erhalten, Unternehmen in Schwierigkeiten einen Zahlungsaufschub oder eine Zahlung in Teilbeträgen zu gewähren. In einer dynamischen, unternehmerisch geprägten Wirtschaft, in der viele Unternehmen gegründet und geschlossen werden, ist es nicht ungewöhnlich, dass einige Unternehmen nicht überleben können. Darin zeigt sich die Fähigkeit der Wirtschaft, sich zu wandeln und an neue Marktgegebenheiten anzupassen. Allerdings ist in Bezug auf Konkurse ein proaktiver Ansatz notwendig, um das Stigma des Misserfolgs zu verringern und die Kontinuität rentabler Unternehmen sicherzustellen. Dies erfordert nicht nur die Zusammenarbeit zwischen Ministerien, sondern auch Aufklärungs- und Ausbildungsprogramme. Der rechtliche Ansatz ist häufig „negativ“: Statt den Schuldner zu ermutigen, frühzeitig ein Konkursverfahren einzuleiten, versucht das Insolvenzrecht in der Regel mit Strafen zu verhindern, dass zu spät die notwendigen Schritte unternommen werden. Meist lernen gescheiterte Unternehmer aus ihren Fehlern und sind beim nächsten Versuch erfolgreicher. Da die Ermutigung von gescheiterten Unternehmern, einen weiteren Versuch zu wagen, ein positiver Beitrag zum Wirtschaftswachstum wäre, sollte es keine Hindernisse für einen Neuanfang nach einem nicht betrügerischen Konkurs geben und bei einem Scheitern sollten keine Beschränkungen, Disqualifizierungen oder Verbote verhängt werden. Daher
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sollten die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen eine Restschuldbefreiung und/oder eine Entschuldung von privaten Unternehmen ermöglichen (in Tabelle 3 sind die Länder aufgeführt, in denen solche Maßnahmen existieren). Die Ersparnisse oder Versicherungsbeiträge insolventer Unternehmer, die der Alterssicherung dienen, sollten nicht gepfändet werden. – – Um finanzielle Schwierigkeiten besser überwinden zu können, Unternehmer kontinuierliche Unterstützung durch ihre Geschäftspartner. brauchen
Um das Stigma des Misserfolgs zu verringern, sollte ein proaktiver Ansatz in Bezug auf Konkurse gefördert werden, zum Beispiel durch die Zusammenarbeit zwischen Ministerien und durch Aufklärungsprogramme. Ehrlichen Unternehmern sollte der Neuanfang nach einem nicht betrügerischen Konkurs erleichtert werden.
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Zwar wurden verschiedentlich neue Maßnahmen zur Verbesserung von Konkurs- und Umstrukturierungsverfahren und zur Unterstützung eines Neubeginns ergriffen, doch sind in einigen Ländern weitere Maßnahmen erforderlich. In Griechenland beispielsweise ist auf diesem Gebiet kein Fortschritt zu verzeichnen, und in Luxemburg bestehen keine Frühwarnmechanismen. Darüber hinaus sind Konkursverfahren in der Slowakei auf die Abwicklung von Unternehmen ausgerichtet, und in Polen sind Umstrukturierungsverfahren nach wie vor teuer und kompliziert. Zwar wurden Fortschritte erzielt, aber der Schwerpunkt der Maßnahmen steht nicht immer im Einklang mit den Empfehlungen des Best-Projekts. Beispielsweise wird in der Tschechischen Republik und Portugal das überarbeitete Insolvenzrecht die Stellung der Gläubiger stärken und damit die neuen Regelungen gefährden, die eingeführt wurden, um die Kontinuität rentabler Unternehmen zu fördern.
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Tabelle 2 – Übersicht über die Maßnahmen im Bereich der Verbesserung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften und Folgenabschätzung
Programm zur Verbesserung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften Anhörungen sind Bestandteil der FA Koordinierungsstelle für FA Förmliche Konsultationsverfahren Direkte Konsultation der Betroffenen Prüfung der Folgen für Kleinunternehmen Erwägung alternativer Instrumente Spezifische FA-Politik Ausnahmen für KMU
Obligatorische FA
Leitlinien für FA
Belgien Tschech. Republik Dänemark Deutschland Estland Griechenland Spanien Frankreich Irland Italien Zypern Lettland Litauen Luxemburg Ungarn Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Slowenien Slowakei Finnland Schweden Vereinigtes Königreich Norwegen Insgesamt J+(J)
(J)46 J J J N (J) J K.A. J (J) N J K.A. J J J J J J N J K.A. J J J J 20
K.A. K.A. J K.A. N (J) (J) K.A. N J N J J K.A. (J) K.A. J J J N K.A. K.A. J J J J 14
(J)46 N J K.A. J N J K.A. N N N J J J J K.A. K.A. J J N K.A. K.A. J J J J 14
K.A. J J K.A. J N J K.A. (J) (J) N J J J N N J J J N K.A. K.A. J J J J 16
(J)47 K.A. J J J N (J) K.A. (J) J N J J K.A. N K.A. J J J N K.A. K.A. J J J J 16
(J)46 K.A. J J K.A. N (J) K.A. N (J) N J K.A. J J (J) J N J N K.A. K.A. (J) J J J 15
N K.A. J J K.A. J N K.A. (J) (J) N J K.A. J (J) N N J J N K.A. K.A. J J J J 14
(J)46 K.A. J J N N N K.A. (J) N N J K.A. J (J) N N J J N K.A. K.A. J J J J 13
(J)48 K.A. J K.A. N N N K.A. N J N N N N N J J J (J) N K.A. (J) J J J J 12
(J)46 (J)49 J K.A. K.A. N N K.A. N (J) N J K.A. N N N (J) K.A. N N K.A. K.A. K.A. N J N 7
N N N K.A. J K.A. K.A. K.A. N N K.A. N K.A. J N J J N J N K.A. N K.A. N50 N50 N
50
10 5 4 3 6 0 5 8 0 9 4 7 6 4 8 8 10 0 1 1 9 9 10 9
5
Zeichenerklärung
46 47 48
49 50
In der Region Wallonien, der flämischen Gemeinschaft und auf bundesstaatlicher Ebene. In der flämischen Gemeinschaft und auf bundesstaatlicher Ebene. In der Region Wallonien und in der flämischen Gemeinschaft. Auf bundesstaatlicher Ebene ist die Einführung ebenfalls geplant. Ad-hoc-Tests werden durchgeführt. Grundsätzlich nicht, wenn Ausnahmen gewährt werden, wird darüber im Einzelfall entschieden.
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Insgesamt J+(J)
7 3
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J
Maßnahmen vorhanden
(J)
Maßnahmen geplant/teilweise vorhanden
N
Keine Maßnahmen vorhanden
K.A.
Keine Informationen vorhanden
ERKLÄRUNGEN ZU DEN SPALTEN DER TABELLE 2 Die Ergebnisse der Tabelle basieren auf den Antworten der Mitgliedstaaten auf einen Fragebogen mit folgenden Fragen, die auf der Grundlage der wichtigsten Empfehlungen des Best-Projekts „Folgenabschätzung für Unternehmen“ formuliert wurden: Programm zur Verbesserung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften Gibt es ein allgemeines Programm oder einen allgemeinen Rahmen zur Verbesserung des Regelungsumfelds für Unternehmen? Spezifische FA-Politik (FA steht für Folgenabschätzung) Haben Sie eine ausdrückliche Strategie zur Durchführung einer Folgenabschätzung veröffentlicht? Obligatorische FA Besteht die Verpflichtung, alle neuen Rechtsvorschriften sowie andere Regelungsmaßnahmen einer Folgenabschätzung zu unterziehen? Wie wird diese Verpflichtung durchgesetzt? Erwägung alternativer Instrumente Müssen bei der Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften alternative politische Instrumente erwogen werden? Leitlinien für FA Haben Sie gemeinsame Leitlinien veröffentlicht, um ein Mindestmaß an Harmonisierung bei den Untersuchungsmethoden und -verfahren sicherzustellen? Koordinierungsstelle für FA Haben Sie eine Stelle (bzw. Stellen) eingerichtet, die für die Koordinierung und Kontrolle von Folgenabschätzungen bei den nationalen oder regionalen Behörden zuständig ist (sind)? Anhörungen sind Bestandteil der FA Haben Sie öffentliche Anhörungen in eine Gesamtstrategie zur Folgenabschätzung so eingebettet, dass sich eine Verbesserung der Datenerfassung und der Validierung von Ergebnissen ergibt? Förmliche Konsultationsverfahren Haben Sie die Konsultationsverfahren formalisiert, um die tatsächliche Mitwirkung aller Beteiligten sicherzustellen? Falls ja, haben Sie Mindestfristen für die Konsultation festgelegt? Direkte Konsultation der Betroffenen Haben Sie spezielle Verfahren zur direkten Konsultation der Betroffenen entwickelt (d. h. Testpanels, Umfragen usw.)? Prüfung der Folgen für Kleinunternehmen Gibt es spezielle Prüfungen oder Kontrollen der Folgen der Regelungen für kleine Unternehmen? Ausnahmen für KMU Werden den KMU spezielle Ausnahmeregelungen bzw. Übergangszeiträume gewährt, wenn neue Regelungsmaßnahmen eingeführt werden?
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Tabelle 3 – Übersicht über die Maßnahmen im Bereich Umstrukturierung, Konkurs und Neubeginn
Bessere rechtliche Behandlung bei nicht betrügerischem Konkurs Maßnahmen für die kontinuierliche Unterstützung durch Geschäftspartner Vorteile für Schuldner, die frühzeitig Verfahren einleiten Im Allgemeinen erfolgreiche Umstrukturierungsverfahren Andere Maßnahmen zur Förderung eines Neubeginns Kostengünstige fachliche Beratung durch externe Stellen Kurzer Zeitraum für die Restschuldbefreiung 51 und/oder Entschuldung Einfacher Zugang zu Sanierungsverfahren
Belgien Tschechische Republik Dänemark Deutschland Estland Griechenland Spanien Frankreich Irland Italien55 Zypern Lettland Litauen Luxemburg Ungarn Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Slowenien Slowakei Finnland Schweden Vereinigtes Königreich Norwegen Insgesamt J+(J)
K.A. N (J) (J) (J)54 K.A. (J)54 (J)54 K.A. (J) N N K.A. K.A. N (J)54 N J K.A. (J)54 K.A. N J N59 J K.A. 11
J N N K.A. K.A. K.A. (J) J K.A. (J) K.A. N K.A. (J) N N (J) (J) (J) K.A. (J) K.A. (J) J (J) N 12
J52 (J)53 N K.A. K.A. K.A. N J K.A. (J) K.A. N N (J) N N J (J) N K.A. N K.A. N J53 J53 N 9
J N K.A. K.A. N K.A. (J) K.A. K.A. (J) J K.A. J (J) (J) (J) (J) N (J) K.A. N K.A. J J J (J) 14
(J) K.A. (J) (J) K.A. K.A. J (J) K.A. (J) K.A. K.A. J (J) N (J) J J N (J)54 N K.A. J (J) J N 15
J K.A. (J) K.A. K.A. N J K.A. K.A. (J) (J) N K.A. K.A. K.A. K.A. (J)57 N N K.A. (J)57 K.A. (J) 58 (J)58 J J 11
J N (J) K.A. K.A. K.A. J (J) K.A. (J) J56 N N (J) K.A. (J) (J) N N K.A. N K.A. N J J J 12
N K.A. (J) (J) K.A. K.A. K.A. (J) K.A. (J) K.A. N N N K.A. N N (J) N K.A. N K.A. N N K.A. N 5
51
52 53 54 55 56 57 58 59
Weniger als fünf Jahre. In der Regel müssen bestimmte Forderungen für eine Restschuldbefreiung erfüllt sein. Nur in der Region Brüssel-Hauptstadt. Überwiegend private Beratung. Neues Gesetz. Die Reform in Italien befindet sich im Anfangsstadium. Bei einer Insolvenz können die Gerichte bestimmte Disqualifizierungen aufheben. Nur bei natürlichen Personen anwendbar. Für natürliche Personen gibt es ein Entschuldungsverfahren. Innerhalb des Konkursverfahrens werden häufiger erfolgreiche Umstrukturierungen durchgeführt als innerhalb des Verfahrens zur Unternehmensumstrukturierung.
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Insgesamt J+(J)
6 1 5 3 1 0 6 6 0 8 3 0 2 5 1 4 6 5 2 2 2 0 5 6 7 3
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Zeichenerklärung J Maßnahmen vorhanden (J) Maßnahmen geplant/teilweise vorhanden N Keine Maßnahmen vorhanden K.A. Keine Informationen vorhanden
ERKLÄRUNGEN ZU DEN SPALTEN DER TABELLE 3 Die Ergebnisse der Tabelle basieren auf den Antworten der Mitgliedstaaten auf einen Fragebogen mit folgenden Fragen, die auf der Grundlage der wichtigsten Empfehlungen des Best-Projekts über Umstrukturierung, Konkurs und Neubeginn formuliert wurden: Im Allgemeinen erfolgreiche Umstrukturierungsverfahren Wie viele Sanierungsverfahren schlagen fehl und entwickeln sich zu Liquidationsverfahren? Welche Maßnahmen werden im Rahmen von Sanierungsverfahren ggf. getroffen, um zum Überleben eines Unternehmens beizutragen (Kündigung bestimmter Verträge, Aussetzung von Exekutivmaßnahmen usw.)? Maßnahmen für die kontinuierliche Unterstützung durch Geschäftspartner Welche Maßnahmen zielen in Ihrem Land ggf. darauf ab, die fortdauernde Unterstützung von Geschäftspartnern, Kreditgebern, Gläubigern und anderen Beteiligten für Unternehmen sicherzustellen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden? Kostengünstige fachliche Beratung durch externe Stellen Welche Art von Beratung wird Unternehmern geboten, damit sie finanzielle Schwierigkeiten frühzeitig erkennen? Sind klare Angaben über die Verfügbarkeit möglicher Lösungen ohne weiteres zugänglich? Vorteile für Schuldner, die frühzeitig Verfahren einleiten Auf welche Weise ermutigt Ihr Insolvenzrecht Schuldner dazu, frühzeitig Verfahren einzuleiten? Welche Vorteile werden einem Schuldner geboten (problemlosere Abwicklung, geringere Strafen usw.), der vernünftigerweise voraussehen kann, dass er nicht mehr in der Lage sein wird, seine Schulden zu bezahlen und daher ein Insolvenzverfahren einleitet? Einfacher Zugang zu Sanierungsverfahren Zeigt die Praxis in Ihrem Land, dass Sanierungs- und Umstrukturierungsverfahren kostengünstig, einfach, leicht zugänglich und Schwellen für die Inanspruchnahme gering sind? Welche Rolle spielen die Gläubiger im Rahmen des Umstrukturierungsverfahrens? Kurzer Zeitraum für die Restschuldbefreiung und/oder Entschuldung Welche Forderungen müssen für eine Restschuldbefreiung erfüllt sein? Stehen der Restschuldbefreiung andere Maßnahmen gegenüber (z. B. Verlust des Händlerstatus)? Beabsichtigen Sie, den Zeitraum für die Restschuldbefreiung zu ändern? Bessere rechtliche Behandlung bei nicht betrügerischem Konkurs Werden gegen die Personen, die sich in einem Konkursverfahren befinden, bei betrügerischem und nicht betrügerischem Konkurs Beschränkungen, Disqualifizierungen oder Verbote verhängt? Werden diese aktualisiert? Geben Sie bitte etwaige weitere Unterschiede der rechtlichen Behandlung zwischen betrügerischem und nicht betrügerischem Konkurs an. Andere Maßnahmen zur Förderung eines Neubeginns Wie wird der Neubeginn von Unternehmern in Ihrem Land gefördert, die nicht aus eigenem Verschulden gescheitert sind?
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3.3.
Verfügbarkeit von Fertigkeiten
Verpflichtungen der Charta: „Wir streben an, sicherzustellen, dass Ausbildungseinrichtungen – und anschließend innerbetriebliche Ausbildungsprogramme – angemessene und auf die Bedürfnisse der Kleinunternehmen abgestimmte Fertigkeiten vermitteln sowie Ausbildung und Beratung im Rahmen des lebensbegleitenden Lernens bereitstellen.“ Empfehlungen des Berichts von 2003 über die Umsetzung der Charta in den Mitgliedstaaten: Alle Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ihre Bemühungen zur systematischen Ermittlung und Beseitigung von Qualifikationsdefiziten zu intensivieren. Neue Initiativen zum Aufbau von Verbindungen zwischen Hochschulen und Unternehmen sind begrüßenswert und sollten fortgesetzt werden. Empfehlungen des Berichts von 2004 über die Umsetzung der Charta in den Beitritts- und Kandidatenländern: Die Beitritts- und Kandidatenländer sollten Ausbildungsbeihilfen, E-Learning-Techniken, Cluster-Bildung und Sensibilisierungsmaßnahmen weiter fördern. In Europa bestehen, sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene, erhebliche Unterschiede im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Fertigkeiten. Insgesamt ist ein Qualifikationsdefizit festzustellen, das in den Technologiebereichen besonders akut ist und das die Unternehmen nicht nur daran hindert, zu expandieren, sondern auch, in einem von zunehmendem Wettbewerb geprägten globalen Umfeld erfolgreich zu operieren. Insbesondere Kleinunternehmen bewerten den „Mangel an qualifizierten Arbeitskräften“ übereinstimmend als größeres Hindernis als den „Zugang zur Finanzierung“ oder „administrative Belastungen“60. Die paradoxe Situation einer anhaltend hohen Arbeitslosigkeit auf der einen und des Mangels an Qualifikationen auf der anderen Seite deutet darauf hin, dass zwischen den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts und dem Angebot des Bildungssystems ein Ungleichgewicht besteht. Obwohl das Auftreten dieses Mangels womöglich in erheblichem Maße konjunkturbedingt ist, erscheint es wichtig, mit Investitionen in das Humankapital rechtzeitig und wirksam gegen diese Defizite vorzugehen, um die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern. Änderungen im Bildungssystem mit dem Ziel, das System besser auf die Anforderungen des Marktes auszurichten und die im Markt benötigten neuen Fertigkeiten zu vermitteln, zeigen erst nach mehreren Jahren Wirkung. Besonders schwierig ist es, die mittel- oder langfristige Entwicklung der Wirtschaft vorauszusehen. Aus diesem Grund sind die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken der verschiedenen Akteure von entscheidender Bedeutung und deshalb wurde im Bericht des vergangenen Jahres die Fortsetzung neuer Initiativen zum Aufbau von Verbindungen zwischen Hochschulen und Unternehmen empfohlen. Die „Verfügbarkeit von Fertigkeiten, insbesondere Maßnahmen zur Bekämpfung des Mangels an ausgebildeten Technikern und Ingenieuren“ ist einer der ausgewählten Schwerpunktbereiche des vorliegenden Berichts. Dieses Kapitel geht darüber hinaus aber
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Beobachtungsnetz der Europäischen KMU, Nr. 8, August 2003.
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auch auf alle relevanten Maßnahmen ein, die den Charta-Bereich „Verfügbarkeit von Fertigkeiten“ betreffen. Die Bereiche Ingenieurwesen und Technik stehen dieses Jahr im Vordergrund, weil hier in mehreren europäischen Ländern ein besonders deutlicher Mangel und ein Ungleichgewicht an Qualifikationen zu erkennen ist. Dieser Mangel ist auf zwei Faktoren zurückzuführen: einerseits auf den mit dem technologischen Fortschritt steigenden Bedarf an Ingenieuren und anderen qualifizierten Fachkräften und andererseits auf die rückläufigen Absolventenzahlen bei den Ingenieurwissenschaften und in technischen Fächern. Eine Studie des Verbands deutscher Maschinen und Anlagenbau61 hat ergeben, dass trotz des Beschäftigungsrückgangs im Maschinenbausektor in den Jahren 1982 bis 2004 der Anteil der Ingenieure an der Erwerbsbevölkerung von 7 % auf 16 % gestiegen ist und dieser Anstieg größtenteils bei den KMU zu verzeichnen war. Grund für diesen Anstieg ist, dass Ingenieure wegen der technischen Komplexität der vermarkteten Produkte zunehmend in nichttechnischen Bereichen wie Marketing und Vertrieb eingesetzt werden. Während der Bedarf an Ingenieuren steigt, nimmt die Attraktivität von Studiengängen der Ingenieurwissenschaften ab, da diese Fächer oft mit dem negativen Image eines altmodischen Berufsbilds in Verbindung gebracht werden. Daher ist eine Sensibilisierung notwendig, um das Ansehen des Ingenieurberufs wieder zu verbessern und die Bedeutung der Technologie für die Gesellschaft hervorzuheben. Der Mangel an Ingenieuren kann dadurch verstärkt werden, dass eine Diskrepanz zwischen den Qualifikationen von älteren oder in einigen Teilen Osteuropas ausgebildeten Ingenieuren und den aktuellen Anforderungen der Industrie besteht. Mehrere tausend europäische Ingenieure arbeiten in der Datenverarbeitung oder in Verwaltungsberufen. Doch selbst wenn Ingenieure die erforderlichen Qualifikationen vorweisen können, sind sie häufig nicht mobil genug, nicht nur wegen bestehender Einkommensgefälle, sondern auch wegen unterschiedlicher Bildungsvoraussetzungen für Ingenieure und technische Fachrichtungen. Die Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit von nationalen Ingenieurabschlüssen wird im Rahmen des Bologna-Prozesses verbessert, dessen Ziel die Schaffung eines „Europäischen Raums der Hochschulbildung“ bis 201062 ist, sowie durch die Aufwertung der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung (NARIC/ENIC). Die vom Europäischen Verband nationaler Ingenieurvereinigungen (FEANI) eingeführte Berufsbezeichnung Euroingenieur garantiert die fachliche Kompetenz und die Mobilität von Ingenieuren in Europa. 3.3.1. Indikatoren und Zielvorgaben
Mehrere Mitgliedstaaten haben quantitative Ziele in Bezug auf die Verfügbarkeit von Fertigkeiten festgelegt. Lettland hat sein Ziel, die Anzahl der Hochschulabsolventen in naturwissenschaftlichen und technischen Fächern bis 2010 auf 8 je 1 000 Personen der Altersgruppe von 20 bis 29 Jahren zu steigern, mit 8,1 Personen bereits 2002 erreicht. Zudem will Lettland den Anteil der Erwachsenen, die an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, bis 2004 auf 9 % und bis 2010 auf 10 % erhöhen. Malta will bis 2007 erreichen, dass 80 % der Bevölkerung über Grundkenntnisse im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) verfügen und 75 % aller Schulabgänger der Sekundarstufe einen IKT-Qualifikationsnachweis erworben haben.
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VDMA-Ingenieurerhebung 2004. Mehr zu diesem Thema erfahren http://europa.eu.int/comm/education/policies/educ/bologna/bologna_de.html
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Die Niederlande wollen im Jahr 2010 gemessen am Anteil der Wissensarbeiter63 zu den ersten fünf Ländern und auch im Hinblick auf die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen und Schulungen in der Altersgruppe 24 bis 64 Jahre zur Spitzengruppe gehören und ihre Position auf Platz fünf in Europa weiter festigen. Schweden strebt für die Jahre 2001 bis 2004 eine Gesamtzahl von 16 500 Ingenieur- und Architektenabschlüssen an. Ferner beabsichtigt Schweden, die Zahl der Forschungsstudierenden im Zeitraum 2001 bis 2004 auf insgesamt 9 170 zu steigern. Das Vereinigte Königreich will bis 2010 die Anzahl der erwachsenen Arbeitskräfte ohne NVQ2-Abschluss oder entsprechende Qualifikation um mindestens 40 % reduzieren. Im Allgemeinen ist in den Mitgliedstaaten bei den Absolventenzahlen in Naturwissenschaften und Technik64 ein positiver Trend zu beobachten. 2002 war beispielsweise in Schweden, Spanien, Belgien, Slowenien, Polen und der Slowakei ein Anstieg zu verzeichnen, in Deutschland blieben die Absolventenzahlen konstant; in Irland waren sie rückläufig. Gemessen an diesem Indikator waren die Zahlen in einigen Mitgliedstaaten – Irland, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Finnland und Litauen – höher als in den Vereinigten Staaten und sogar Japan. In Schweden steigen die jährlichen Absolventenzahlen seit 2001 an, 2002 waren bereits 47 % des angestrebten Ziels bei der Zahl der Absolventen der Ingenieurwissenschaften und Architektur erreicht65. Bei der Teilnahme am legenslangen Lernen ergibt sich aufgrund fehlender statistischer Daten für die Jahre 2002 und 2003 ein unklares Bild. 2003 haben sechs Mitgliedstaaten – Schweden, Vereinigtes Königreich, Dänemark, Finnland, Niederlande und Slowenien – das europäische Ziel von 12,5 % für die Teilnahme am lebenslangen Lernen übertroffen. Doch während in einigen Ländern wie Schweden und Griechenland beachtliche Fortschritte zu verzeichnen sind, hat sich die Beteiligungsquote in vielen anderen Ländern nicht verbessert oder ist weiter zurückgegangen. In EU-25 hatten 2004 lediglich 9 % der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (25-64 Jahre) in den vier Wochen vor der EurostatArbeitskräfteerhebung an einer Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen. Trotz eines leichten Rückgangs zwischen 2002 und 2003 ist Lettland mit einem Wert von 8,1 % im Jahr 2003 auf einem guten Weg, seine Ziele für die Teilnahme von Erwachsenen an Weiterbildungsmaßnahmen von 9 % bis 2004 und 10 % bis 2010 zu erreichen. Die Niederlande gehörten mit einem Anteil von 16,5 % im Jahr 2003 bereits zur Spitzengruppe, in der nur vier Mitgliedstaaten höhere Beteiligungsquoten aufweisen. 3.3.2. Neueste Entwicklungen
Allgemeine und berufliche Bildung In einigen Ländern werden derzeit die Bildungs- und Berufsbildungssysteme modernisiert und stärker auf die Anforderungen des Arbeitsmarkts ausgerichtet.66 Deutschland will im Zuge der Modernisierung seines Berufsbildungssystems die Internationalisierung, die
63 64 65 66
Als Anteil an der Bevölkerung über 15 Jahre. Bezogen auf die Altersgruppe von 20 bis 29 Jahren. Schwedens Ziel basiert auf Daten der National Agency for Higher Education. In diesem Zusammenhang sollte erwähnt werden, dass nach Ansicht des Verbands der Privatunternehmen in Schweden die guten Ergebnisse der qualifizierten Berufsbildung in Schweden teilweise auch auf die gute Zusammenarbeit zwischen Schulen und Arbeitgebern zurückzuführen sind, die einen Teil der Ausbildung in den Unternehmen durchführen.
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regionale Verantwortung und Zusammenarbeit und die Vereinfachung der Ausbildungsvorschriften fördern. In Slowenien wird die Überarbeitung des Berufsbildungsprogramms Startpunkte fortgesetzt, ein Teil der Maßnahmen wird gemeinsam mit der niederländischen Regierung im Rahmen des MATRA-Programms zur Vorbereitung auf den Beitritt durchgeführt. In Finnland plant die Regierung eine Verkürzung der Studienzeit und eine finanzielle Unterstützung für Studierende, die sich weiterqualifizieren wollen. Im Vereinigten Königreich hat ein neues Netz von Kompetenzräten, die Sector Skills Councils (SSCs), die Genehmigung erhalten, Maßnahmen zur Verbesserung von Qualifikationen und Produktivität in der Industrie und in Unternehmen durchzuführen und Hochschulen bei der Ausrichtung auf nationale Berufsstandards und den Qualifikationsbedarf der verschiedenen Branchen zu unterstützen. Norwegen legte ein Weißbuch über Inhalte, Qualität und Organisation der Primar- und Sekundarschulbildung unter dem Aspekt des lebenslangen Lernens vor und setzt seine Reformen zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens fort. Lehrausbildungssystem Frankreich: Reform der Lehrausbildung Die französische Regierung will die Lehrausbildung mit einem neuen Vierstufenplan modernisieren. Stufe 1: Erhöhung der Attraktivität einer Ausbildung in Handwerk und Handel und Verbesserung der Information über das Ausbildungs- und Arbeitsplatzangebot von kleinen und mittleren Handwerksbetrieben: jährliche Informationsveranstaltung, einmonatige Schnupperlehre, Internetportal, Sensibilisierungsmaßnahmen in größeren Unternehmen. Stufe 2: Modernisierung des Lehrausbildungssystems, um es flexibler und attraktiver zu machen: Einführung eines nationalen Lehrlingsausweises, 300 € Beihilfe für die Erstausrüstung für Auszubildende. Stufe 3: Unterstützung bei der Betreuung von Auszubildenden in der Anfangszeit: bessere Ausrichtung der Lehrausbildung auf die Anforderungen von Unternehmen, Einsetzung eines Ausbildungsmediators. Stufe 4: Verbesserung der Ausbildungsberatung und -finanzierung: verstärkte Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren, Transparenz bei der Abführung der Ausbildungsabgabe. Italien: Kombinierte Ausbildung Italien hat kombinierte Ausbildungssysteme für die Ausbildung in der zweiten Sekundarstufe eingeführt, die entweder in Sekundarschulen oder als Teil des Berufsbildungssystems angeboten wird. Im Gegensatz zu den traditionellen Unterrichtsmethoden ermöglicht die kombinierte Ausbildung eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Bildungs- und Ausbildungsbereich und der Wirtschaft, sie fördert die Problemlösungskompetenz, die Kompetenz, die eigenen Fähigkeiten einzuschätzen und weiterzuentwickeln und sie verbessert die Fähigkeit, komplexe Situationen zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, dass Qualifizierungsmaßnahmen besser auf die Anforderungen lokaler Unternehmen ausgerichtet werden können. In Malta sorgt die Employment and Training Corporation dafür, dass die von den Unternehmen benötigten Fertigkeiten verfügbar sind. Außerdem plant Malta die Einführung eines neuen Rahmens für die Lehrausbildung.
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Österreich: Neue Lehrberufe Österreich hat auf den Strukturwandel der Wirtschaft reagiert und mit der Einrichtung neuer Lehrberufe sein Ausbildungssystem modernisiert. In letzter Zeit wurden 20 neue Lehrberufe in wachsenden Dienstleistungsbranchen und insbesondere in den Bereichen EDV und IKT geschaffen. Die neuen Lehrberufe wurden auf der Grundlage der Ergebnisse eingeführt, die die Untersuchung des Qualifikationsbedarfs in zahlreichen Wirtschaftszweigen ergeben hat. 20 % aller Lehrlinge werden bereits in den neuen Lehrberufen ausgebildet. Darüber hinaus wurde in Österreich ein Regierungsbeauftragter für Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung ernannt. Zudem werden Lehrstellenakquisiteure eingesetzt, die noch nicht ausbildende Betriebe zum Einstieg in die Lehrlingsausbildung motivieren sollen; zur Ergänzung der neu geregelten Ausbildungsvorschriften für die Lehrberufe Maschinen- und Werkzeugmechanik und Anlagenelektrik wurde die Aktion Lehre und Matura durchgeführt. Ausbildung Die niederländische Regierung fördert die gezieltere Ausrichtung des Ausbildungsmarktes durch die Unterstützung innovativer Maßnahmen des privaten Sektors, die interessante Ergebnisse erbracht haben. Erstens wurden im Rahmen des Ausbildungsförderungsprogramms zahlreiche innovative Ausbildungsprojekte in allen wichtigen Sektoren entwickelt und die künftige Hauptaufgabe des Programms wird in der Verbreitung bewährter Verfahren bestehen. Zweitens konnten mit einer Regelung zur formalen Anerkennung informell, zum Beispiel durch eine berufliche Tätigkeit, erworbener Kompetenzen die Lücke zwischen Arbeit und Lernen geschlossen und die Beschäftigung gefördert werden. Im Vereinigten Königreich hat eine Bewertung des Programms Employer Training Pilots ergeben, dass dieses kostenlose oder stark subventionierte, flexible Ausbildungsangebot sehr gut ankommt. Das Programm Skillseekers wird neu strukturiert, um den Übergang von der Schule zu Weiterbildungsmaßnahmen wie den Modern Apprenticeships zu verbessern. Zur Anerkennung der informellen Ausbildung am Arbeitsplatz, die in KMU die Regel ist, hat die Regierung den Qualifikationsnachweis Skills Passport entwickelt, um die benötigten Fertigkeiten zu ermitteln und die auf einem bestimmten Gebiet erworbenen Qualifikationen zu erfassen. Kompetenzen im Bereich der Informationstechnologie werden zum Beispiel im E-Skills-Passport festgehalten. Griechenland stellt sicher, dass knapp 25 % der durch den Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Ausbildungsmaßnahmen für Arbeitslose in technischen Bereichen durchgeführt werden, und auch bei den mehrjährigen Ausbildungen liegt der Anteil der technischen Berufe bei fast 70 %. Im Pilotprojekt Betriebspraktikum in Estland erhalten Arbeitslose die Möglichkeit, vier Monate in einem Unternehmen zu arbeiten und dort an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Wegen seines großen Erfolgs (70 % der teilnehmenden Arbeitslosen haben eine Arbeitsstelle gefunden) wurde das Projekt zwischenzeitlich in die Maßnahmen der Arbeitsverwaltungen aufgenommen. Auf regionaler Ebene haben im Vereinigten Königreich mehr als 23 000 Lernende über die Beratungsstelle und die Website von learndirect Scotland Unterstützung erhalten. Mitarbeiter der für die Ausbildung zuständigen Verbindungsstellen ermitteln gemeinsam mit den Unternehmen den Ausbildungsbedarf. Anschließend werden für die einzelnen Unternehmen so genannte Training Access Points eingerichtet, über die am Arbeitsplatz ein kostenloser Zugang zu elektronischen Lernangeboten möglich ist.
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Überwachungsmechanismen In den meisten Ländern sind Mechanismen zur regelmäßigen Überwachung von Qualifikationsdefiziten in verschiedenen Sektoren vorhanden oder geplant, um den langfristigen Bedarf der Industrie an qualifizierten Arbeitskräften abschätzen zu können. Die Überwachung erfolgt meist durch öffentliche Stellen und wird durch Erhebungen von Handelskammern, Handelsverbänden und Arbeitgeberverbänden ergänzt. In Irland erstellt die Behörde für Berufsbildung und Beschäftigung jedes Jahr ein Profil des aktuellen und künftigen Angebots bzw. der Nachfrage nach Qualifikationen und gibt Empfehlungen, wie Ungleichgewichte korrigiert werden können. Dies wird durch monatliche Erhebungen in der Baubranche, im verarbeitenden Gewerbe und im Dienstleistungssektor ergänzt, um die schwer zu besetzenden Stellen zu ermitteln. In etablierten Sektoren sind diese Berichte zur Überwachung von Qualifikationen ein wirksames Instrument zur Ermittlung von Qualifikationsdefiziten, ungeeignet ist diese Methode dagegen für Wirtschaftszweige, in denen sich ein Strukturwandel vollzieht. In diesen Bereichen werden, wie derzeit im Maschinenbausektor und in der Metall verarbeitenden Industrie, umfassende Studien über die Unternehmensstrategie durchgeführt. In Irland gibt es außerdem eine nationale Qualifikationsdatenbank, in der Informationen, beispielsweise über Zuwanderung, Überstunden und Einkommen, gespeichert werden, die bei der Ermittlung eines Mangels an Qualifikationen nützlich sein können. In Italien werden in der Datenbank Excelsior des Verbands der Handelskammern Informationen über Angebot und Nachfrage nach qualifizierten Technikern und Ingenieuren erfasst. In Litauen steht die Online-Pilotdatenbank AIKOS – Offenes Informations-, Beratungs- und Betreuungssystem (www.mokykla.smm.lt) in den Sprachen litauisch und englisch zur Verfügung. Die Website bietet ausführliche Informationen über das Bildungswesen und den Arbeitsmarkt. Estland, Zypern und Lettland erstellten 2003 erstmals eine langfristige Beschäftigungsprognose zur Ergänzung der nicht regelmäßig durchgeführten sektorspezifischen Erhebungen über den Qualifikationsbedarf. In der Tschechischen Republik und Polen werden derzeit entsprechende Systeme entwickelt. Dabei werden in der Tschechischen Republik unter anderem die Erfahrungen Irlands und der Niederlande berücksichtigt. Förderung der Beziehungen und der Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Unternehmen Es wird über zahlreiche interessante Maßnahmen zur Stärkung der Beziehungen und der Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen und Unternehmen berichtet, deren Ziel eine bessere Abstimmung der Ausbildung auf die Anforderungen der Unternehmen ist. In der Tschechischen Republik befasst sich eine Arbeitsgruppe des neu eingesetzten Rates zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Unternehmen mit der Förderung der Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Fachschulen und Unternehmen im Bereich der Humanressourcenentwicklung. Dänemark hat einen Fonds für die Entwicklung und Erprobung von Bildungsnetzwerken eingerichtet, mit dem die Teilnahme ungelernter Arbeitskräfte an technischen Ausbildungsangeboten, die auf die Bedürfnisse der Unternehmen zugeschnitten sind, gefördert werden soll. In Deutschland haben Regierung und Wirtschaft einen dreijährigen Ausbildungspakt geschlossen, in dem sich die Unternehmen verpflichten, 30 000 neue Lehrstellen und 25 000 Plätze für betrieblich durchgeführte Einstiegsqualifikationen zu schaffen. In Estland, wo in der Lehrausbildung zwei Drittel der Ausbildung in einem Unternehmen absolviert werden müssen, haben einige Schulen verbindliche Lehrverträge mit Unternehmen geschlossen.
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In Ungarn soll mit dem Programm zur Entwicklung der Humanressourcen die Erwachsenenbildung durch die Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen und Unternehmen gestärkt werden. In Slowenien wurde von Unternehmen und Schulen ein Programm zur Modernisierung der beruflichen Bildung im Tourismussektor gestartet. In der Slowakei soll ein neues Arbeitsberatungsprogramm dazu beitragen, Schulabgänger für Berufe zu gewinnen, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden. In Schweden wurden im Rahmen eines speziellen Projekts zur Förderung und Verbesserung der technischen Ausbildung vor dem Hintergrund des Bologna-Prozesses Empfehlungen für die Regierung sowie für Hochschulen und Unternehmen erarbeitet. Im Vereinigten Königreich wurden im Rahmen der Erhebung Higher Education Business and Community Interaction Survey die Beziehungen zwischen Universitäten und Unternehmen untersucht. Außerdem hat sich die Regierung dem kürzlich veröffentlichten Bericht Science and Innovation: working towards a ten-year investment framework (Wissenschaft und Innovation: Vorarbeiten für einen Zehnjahres-Investitionsrahmen) zufolge verpflichtet sicherzustellen, dass das Bildungssystem die hervorragend ausgebildeten Wissenschaftler und Ingenieure bereitstellt, die von der Wirtschaft gebraucht werden. Qualifikationen in den Bereichen Ingenieurwissenschaften und Technik Einige Länder berichten über einen Mangel an ausgebildeten Technikern und Ingenieuren. In Deutschland, Griechenland, Frankreich und Norwegen wird in den nächsten fünf Jahren mit einem stark steigenden Bedarf an Ingenieuren, Wissenschaftlern und Fachkräften im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie gerechnet. Die Tschechische Republik67, Estland, Lettland, Litauen und die Slowakei berichten über einen Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt, von dem einige Wirtschaftszweige besonders betroffen sind. Dies ist auf die hohen Erwartungen der Absolventen von Fach- und Hochschulen im Hinblick auf Position und Einkommen, die geringe Popularität der technischen Ausbildung und die zu niedrigen Absolventenzahlen in der Technikerausbildung zurückzuführen. Doch auch Ingenieure und technische Fachkräfte können von der Arbeitslosigkeit betroffen sein, wenn sie keine Fremdsprachen- oder Computerkenntnisse vorweisen können oder nicht die notwendigen fachlichen Qualifikationen besitzen. In Litauen sind ein Viertel aller arbeitslosen Ingenieure über 50 Jahre alt. Sie finden keine Arbeit mehr, weil ihre Qualifikationen und ihre praktischen Fertigkeiten nicht den Anforderungen des Marktes entsprechen. Dies ist zum Teil auf das Überangebot an Fachkräften in staatseigenen Betrieben während der Sowjetära zurückzuführen, doch ist die Arbeitslosigkeit unter älteren Fachkräften überall in Europa ein Problem. In Schweden ist der Mangel an Arbeitskräften wegen der schwachen Konjunktur zurückgegangen. Ein Mangel besteht weiterhin bei Fachkräften mit Berufserfahrung und bei Hochschulabgängern. Trotz der gesunkenen Beschäftigungsquote von Technikern wird bereits ab 2005 mit einem Mangel an Technikern mit Hochschulabschluss gerechnet, der bis 2015 eine Größenordnung von 57 000 erreicht haben wird. Im Vereinigten Königreich haben Untersuchungen eine Diskrepanz zwischen den vorhandenen und nachgefragten ingenieurwissenschaftlichen und technischen Qualifikationen ergeben, wobei allerdings regionale Unterschiede bestehen. Die Gründe liegen im vermeintlich niedrigen Status der Berufsausbildung, in der Dauer der Ausbildung und in der Neigung mancher Unternehmen, sich mit den vorhandenen Qualifikationen ihrer Arbeitskräfte oder nur kurzen
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Nach Ansicht der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik haben die Maßnahmen, mit denen die Verfügbarkeit von Fertigkeiten sichergestellt werden soll, nur begrenzte Wirkung, da keine ausreichenden Finanzmittel zur Unterstützung dieser Maßnahmen bereitgestellt wurden.
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Ausbildungsmaßnahmen zu begnügen, statt in die berufliche Ausbildung zu investieren. Auf regionaler Ebene besteht in der flämischen Gemeinschaft in Belgien nach wie vor ein Mangel an ausgebildeten Ingenieuren und Technikern. Dies ergab die von der flämischen Organisation für Beschäftigung und berufliche Bildung durchgeführte jährliche Studie über freie Stellen in wichtigen Berufen. In Dänemark besteht kein Mangel an Ingenieuren oder ausgebildeten Technikern, Berufsanfänger in diesen Bereichen haben sogar Probleme, eine Arbeitsstelle zu finden. In Frankreich besteht ebenfalls kein Mangel, bei den Ingenieurwissenschaften sind die Studentenzahlen im Studienjahr 2003/2004 allerdings leicht zurückgegangen. Ein weit stärkerer Rückgang von 25 % in den letzten sechs Jahren wird jedoch in den naturwissenschaftlichen Fächern gemeldet. In Luxemburg besteht kein offensichtlicher Mangel an Ingenieuren, da das Land trotz möglicher sprachlicher Probleme auf ein breites Angebot in den Nachbarländern zurückgreifen kann. In Österreich sind die Absolventenzahlen an Technischen Universitäten sogar gestiegen. Polen berichtet über ein verstärktes Interesse Jugendlicher an Ingenieurberufen, insbesondere an neuen Fachgebieten wie der Optoelektronik. In Polen gibt es, wenn überhaupt, nur regional einen Mangel an Ingenieuren auf dem Arbeitsmarkt, der durch die geringe Mobilität der Arbeitkräfte bedingt ist. In Finnland, wo die technische Ausbildung vor fünf Jahren durch das Studium der Ingenieurwissenschaften ersetzt wurde, besteht jetzt ein Mangel an Facharbeitern. In Norwegen kommen 7,7 arbeitsuchende Techniker und Ingenieure auf eine offene Stelle, bei den Bauingenieuren und Architekten sind es 5,1. Trotz des derzeit bestehenden Überangebots an Fachkräften in diesem Bereich liegt das Angebot unter dem Durchschnitt und angesichts zurückgehender Studentenzahlen in den Bereichen Technik und Ingenieurwissenschaften muss ab 2010 mit einem Mangel gerechnet werden. Verbesserung des Ansehens von technischen und Ingenieurberufen Es gibt eine breite Palette innovativer Maßnahmen, deren Ziel es ist, das Ansehen von technischen und ingenieurwissenschaftlichen Berufen und Studiengängen bei jungen Menschen zu verbessern. In der Tschechischen Republik werden finanzielle Mittel für Programme bereitgestellt, mit denen die berufliche Bildung und der Kontakt zwischen der jüngeren Generation und Technikern (Ge-Te) gefördert werden. Deutschland: Jahr der Technik In Deutschland erklärte der Verband deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) das Jahr 2004 zum Jahr der Technik und führte zahlreiche Aktivitäten zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema Technik durch. Dazu gehörten neben der Verteilung von Informationsmaterial Fernsehsendungen, Fachmessen, Veranstaltungen, Tage der Offenen Tür bei Mitgliedsunternehmen und Fortbildungsangebote für Lehrer. Frankreich will gemeinsam mit den Handelsverbänden eine Initiative starten, um Handwerks- und Industrieberufe bei jungen Menschen attraktiver zu machen. In Irland soll mit der Fernsehsendung SCOPE das Interesse von Jugendlichen an den Naturwissenschaften und die Attraktivität von naturwissenschaftlichen Studiengängen gefördert werden. Irland: Das Programm Continuing Professional Development (CPD) Das Institut für Ingenieurwesen in Irland erhält für sein Programm zur Förderung des lebenslangen Lernens von Ingenieuren finanzielle Unterstützung von der Regierung. Das
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Programm Continuing Professional Development richtet sich an Ingenieure und hilft ihnen dabei, ihre Qualifikationen in einem sich rasch verändernden Markt auf dem neuesten Stand zu halten. Darüber hinaus bietet es Unterstützung für Arbeitgeber, um ihnen die berufliche Weiterentwicklung ihrer Ingenieure zu erleichtern. Neben den Ausbildungsangeboten beinhaltet das Programm ein Bewertungssystem für Arbeitgeber im Maschinenbausektor und ein Verzeichnis von Bildungseinrichtungen. In Lettland informieren Unternehmen und Technische Universitäten bei den jährlichen Berufsinformationstagen Schulen über Studiengänge und Berufsfelder in den Bereichen Technik und Ingenieurwissenschaften. In Litauen wurden Jugendarbeitszentren eingerichtet, in denen mit Filmen und Vorträgen über Berufe informiert werden soll, nach denen eine hohe Nachfrage besteht. Schwerpunktthema bei der Jobmesse für Studenten in Luxemburg waren 2004 Industrieberufe und insbesondere das Ingenieurwesen. In Österreich können sich Jugendliche auf einer Internetseite (www.frag-jimmy.at) über Lehr- und Ausbildungsberufe informieren. In Portugal umfasst die neue Initiative für eine moderne Bildungsgemeinschaft (Comunidada Educativa Moderna, CEM) zum Aufbau von Verbindungen zwischen Hochschul- und Sekundarausbildung unter anderem auch die Gründung von Wissenschaftsclubs für Studierende und die Organisation von naturwissenschaftlichen Exkursionen.68 In Schweden wurde von der Königlichen Akademie für Wissenschaften und Technologie ein Verzeichnis mit 59 Projekten erstellt, die darauf abzielen, das Interesse junger Menschen an Naturwissenschaften und Technik zu wecken. Norwegen hat den Plan „Naturwissenschaftliche Fächer – na klar!“ erarbeitet, mit dem die naturwissenschaftliche Ausbildung durch internetgestützte Ausbildungsprogramme und Zuschüsse für die Ausbildung von Lehrern verbessert werden soll. Teil dieses Plans ist u. a. ein Nationales Zentrum für Kontakte zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, Mathematik und Technologie mit dem Namen RENATE zur Förderung der wissenschaftsorientierten Interaktion mit der Arbeitswelt. Vergleichbarkeit Qualifikationen und Übertragbarkeit von Bildungsabschlüssen und beruflichen
In Frankreich und den Niederlanden wurde kürzlich von Experten die Realisierbarkeit eines gemeinsamen Projekts zur gegenseitigen Anerkennung von Ingenieursabschlüssen auf der Grundlage einer gemeinsamen Bewertung bestimmter Fachgebiete oder Berufe untersucht. Dieses Konzept soll von Italien und der flämischen Gemeinschaft in Belgien übernommen werden. In Norwegen soll eine neue Struktur der Bildungsabschlüsse die Vergleichbarkeit von norwegischen mit ausländischen Abschlüssen erleichtern, damit eine bessere Integration von im Ausland erworbenen Studienabschlüssen sichergestellt werden kann. Wo dies erforderlich ist, werden allgemeine berufliche Qualifikationen den EU-Standards angepasst. In Griechenland wird zurzeit ein einheitliches Zertifizierungssystem für Strukturen, Lehrkräfte und Programme in der beruflichen Bildung entwickelt. Italien hat sein nationales System der Kompetenzstandards erweitert und nationale Standards für 37 fachliche und berufliche Qualifikationen genehmigt. In der Tschechischen Republik und der Slowakei regeln neue Gesetze die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen von Bürgern aus
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Insgesamt gesehen ist der portugiesische Verband für kleine und mittlere Unternehmen, PME-Portugal, der Auffassung, dass der Verpflichtung der Charta über die Verfügbarkeit von Fertigkeiten im portugiesischen Bildungssystem keine Priorität eingeräumt wird.
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anderen EU- oder EWR-Ländern. Darüber hinaus wurden die Inhalte der Berufsausbildung in technischen Bereichen harmonisiert und die nationalen Standards durch europäische und ISOStandards ersetzt. Lettland, Litauen und Slowenien haben ebenfalls neue Standards für berufliche Qualifikationen eingeführt, um deren Vergleichbarkeit und die bessere Abstimmung zwischen Bildungssystem und Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Ziel eines Partnerschaftsprojekts zwischen Polen, Portugal und dem Vereinigten Königreich ist die Verbesserung der englischen Sprachkenntnisse von Bauingenieuren, um eine verstärkte gegenseitige Anerkennung ihrer Qualifikationen zu ermöglichen. Staatliche Unterstützung für die Weiterbildung von Arbeitnehmern Nur in Frankreich und Irland sowie auf regionaler Ebene in Schottland und Wales im Vereinigten Königreich erhalten Unternehmen eine spezielle staatliche Unterstützung für die Weiterbildung ihrer Ingenieure und Techniker. Im Rahmen des irischen Competency Development Programme werden Zuschüsse für die Weiterbildung von Mitarbeitern in speziellen Fachbereichen, wie Ingenieurwesen und Technik, gewährt. Die irische Regierung fördert darüber hinaus ein Weiterbildungsprogramm für Ingenieure, das vom Institut für Ingenieurwesen durchgeführt wird. In Frankreich bietet das Programm „Führungskräfte gezielt fördern“ (objectifs cadres) finanzielle Unterstützung für die Weiterbildung von Technikern und Führungskräften im mittleren Management von Unternehmen, die ihnen den Erwerb eines Ingenieurabschlusses ermöglicht. Einige Mitgliedstaaten bieten Anreize für die Weiterbildung. In Griechenland führt die Kammer für KMU in Athen kostenlose Weiterbildungskurse für Sicherheitsingenieure durch. Spanien hat den Steuerabzug, den Unternehmen für die Kosten der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter im Bereich der neuen Technologien geltend machen können, von 10 % auf 20 % der durchschnittlichen Aufwendungen der vorausgegangenen zwei Jahre erhöht. In Italien wird die Weiterbildung von Arbeitnehmern in KMU sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene gefördert. In der Provinz Trient beispielsweise erhalten Unternehmen Vergünstigungen, wenn sie Maßnahmen zur Weiterbildung und zur Aktualisierung der Qualifikationen ihrer Mitarbeiter durchführen. Estland, Griechenland und Italien bieten eine spezielle Förderung für betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien. Estland und Zypern fördern die Weiterbildung in KMU und gewähren Zuschüsse für Promotionsstudien und Fachausbildungen im Ausland. In Litauen bietet das Programm für lebenslanges Lernen KMU die Möglichkeit, Weiterbildungskonsortien zur Ausbildung ihrer Mitarbeiter einzurichten. Durch den neuen rechtlichen Status von Berufsbildungs- und Weiterbildungseinrichtungen in Litauen haben Arbeitgeber zudem die Möglichkeit, sich direkt an der Führung dieser Einrichtungen zu beteiligen und die Lehrpläne auf die Bedürfnisse der Wirtschaft auszurichten. Malta gewährt Zuschüsse für die Aus- und Weiterbildung. In Schweden sind Aus- und Weiterbildungskosten vollständig steuerlich absetzbar. Im Vereinigten Königreich können Ausgaben für die Weiterbildung von Mitarbeitern bei der Berechnung des zu versteuernden Gewinns abgezogen werden. Norwegische Arbeitgeber erhalten Steuervergünstigungen für Vollzeitmaßnahmen mit einer Dauer von bis zu 20 Monaten sowie für andere Aus- und Weiterbildungskosten. Auf regionaler Ebene fördert die flämische Gemeinschaft in Belgien die Ausbildung in Berufen, in denen ein Mangel an Arbeitskräften herrscht.
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3.3.3.
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Im Charta-Bericht 2003 wird darauf hingewiesen, dass es Europa noch nicht gelungen ist, sein Qualifikationsdefizit zu beseitigen und nur wenige Mitgliedstaaten dieses Defizit erkannt haben. Der diesjährige Bericht über die Umsetzung der Charta zeigt, dass die Erkenntnis wächst, dass qualifizierte und gut ausgebildete Arbeitskräfte wichtig sind, um den Anforderungen der Unternehmen besser gerecht werden zu können. Der Umfang der Reformen, die von den Mitgliedstaaten zur Verbesserung ihrer Bildungs- und Ausbildungssysteme durchgeführt werden, variiert jedoch erheblich, deshalb ist es schwierig, allgemein gültige Schlussfolgerungen zu ziehen. Tabelle 4 zeigt einen Überblick über die Maßnahmen der Behörden im Bereich Verfügbarkeit von Fertigkeiten. Die meisten Länder überwachen den aktuellen und künftigen Qualifikationsbedarf zunehmend auf systematische Weise und in Zusammenarbeit mit anderen Betroffenen, z. B. Unternehmensverbänden, Sozialpartnern, regionalen und sektoriellen Organisationen. Einige Länder mit traditionell engen Beziehungen zwischen Universitäten und Unternehmen haben einen institutionellen Rahmen für diese Zusammenarbeit geschaffen. In Schweden ist diese Zusammenarbeit seit 1997 gesetzlich vorgeschrieben. Andere Länder erleichtern diese Beziehungen durch Finanzmittel, Erhebungen, sektorielle Initiativen oder Programme, die Sekundarschulunterricht und berufliche Ausbildung kombinieren, wie in Italien. Insgesamt scheinen alle Mitgliedstaaten erkannt zu haben, wie wichtig es ist, Unternehmen in die Gestaltung von Bildungsplänen einzubeziehen, um die allgemeine und berufliche Bildung stärker auf die Nachfrage auszurichten. Als Ergebnis der regelmäßigen Überwachung von Qualifikationen überarbeiten die Mitgliedstaaten nach und nach ihre Politiken zur allgemeinen und beruflichen Bildung und öffnen sie vermehrt für aktuelle und prognostizierte strukturelle Änderungen auf dem Arbeitsmarkt. Die Berufsausbildung erhält mehr Aufmerksamkeit. Die Ausbildungssysteme werden aktualisiert und attraktiver gemacht, z. B. in Frankreich, und stärker auf die Bedürfnisse des Marktes ausgerichtet, wie in Österreich. Darüber hinaus wird die technische Ausbildung gestärkt und die informelle Bildung immer häufiger förmlich anerkannt. In vielen Ländern wird die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern durch Zuschüsse oder Steueranreize erleichtert. In Schweden sind Weiterbildungskosten vollständig steuerlich absetzbar und in Spanien können 20 % der Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Ferner werden Ausbildungsbeihilfen verstärkt genutzt, um die Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern zu fördern und sie flexibler und bedarfsorientierter zu gestalten. Auf die Bedeutung des lebenslangen Lernens wird oft hingewiesen, obwohl nur wenige Länder ein umfassendes System zur Förderung dieses Konzepts vorweisen können. Neue Lernmöglichkeiten, z. B. E-Learning und das Zusammenlegen von Bildungsangeboten, werden nur in wenigen Ländern eingesetzt, beispielsweise in Irland, Slowenien und im Vereinigten Königreich. Weitere verbesserungswürdige Bereiche sind die Überwachung von Qualifikationen auf bundesstaatlicher und regionaler Ebene in Belgien, um eine größere Mobilität zwischen den Regionen des Landes zu gewährleisten. Die Tschechische Republik, Griechenland und die Slowakei müssen die Beziehungen zwischen Universitäten und Unternehmen weiter ausbauen, und Italien könnte seine Anstrengungen durch die Förderung von speziellen Ausbildungsprogrammen in Unternehmen verstärken. – Die Beteiligung aller Partner, insbesondere der Unternehmen, an der Entwicklung und Festlegung von schulischen und beruflichen Lehrinhalten muss fortgesetzt und verstärkt werden.
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Öffentliche und private Investitionen zur Entwicklung wichtiger Fertigkeiten der Menschen während ihres ganzen Lebens sollten verstärkt werden.
Was den derzeitigen und künftigen Mangel an Qualifikationen anbelangt, scheinen einige Länder stärker betroffen zu sein als andere. Die Daten und Erkenntnisse, die durch die Überwachungsmechanismen und die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zunehmend gewonnen werden, ermöglichen es, den Mangel an Qualifikationen und die Diskrepanz zwischen erworbenen und nachgefragten Qualifikationen zu beseitigen, falls dies erforderlich ist. Allerdings müssen frühzeitig vorbeugende Maßnahmen getroffen werden, insbesondere in Bereichen wie dem Ingenieurwesen, in denen ein Studium mehrere Jahre dauert. Ein solcher vorausschauender Ansatz ist bei den Sensibilisierungsmaßnahmen erkennbar, die in mehreren Ländern zur Förderung der naturwissenschaftlichen und technischen Bereiche durchgeführt werden. Die Initiativen der Ingenieursverbände in Deutschland und Irland können anderen Mitgliedstaaten als beispielhafte Verfahren dienen. Die Frage der Mobilität sollte ebenfalls eingehender untersucht werden, um angesichts einer zunehmenden Bevölkerungsüberalterung und zurückgehender Geburtenraten in Europa alternative Lösungsansätze zu entwickeln. Außerdem werden von den Mitgliedstaaten verstärkt Maßnahmen ergriffen, um das Ansehen von Studiengängen in Ingenieurwissenschaften und Technik zu verbessern. Verschiedene Aktivitäten von Informationsveranstaltungen und Karriereberatung bis hin zu Fernsehsendungen und Wissenschaftsclubs zielen darauf ab, das Ansehen von Ingenieurberufen und anderen technischen Berufen zu verbessern und mehr junge Menschen für diese Berufe zu interessieren. Wichtig ist allerdings auch, dass die Unternehmen Ingenieuren attraktivere Einkommensmöglichkeiten und insgesamt bessere Berufsaussichten bieten. Für die Entwicklung von Berufsbildungssystemen gibt es mehrere europäische Instrumente und Referenzrahmen, die den Mitgliedstaaten Orientierungshilfen und Unterstützung im Hinblick auf die Transparenz von Qualifikationen (z. B. Europass), die Qualitätssicherung und Validierung des nicht formalen und informellen Lernens und die Berufsberatung bieten. Diese Instrumente können bei der Anerkennung und beim Vergleich von Qualifikationen in verschiedenen Bildungs- und Ausbildungssystemen helfen und so die Mobilität von Studierenden und Arbeitskräften im Binnenmarkt erleichtern. – Die frühzeitige Ermittlung des Bedarfs an Qualifikationen und die Planung der beruflichen Bildung ist insbesondere für Kleinunternehmen wichtig, die meist nicht über geeignete Mechanismen zur Ermittlung des zukünftigen Ausbildungsbedarfs verfügen. Beratung und Sensibilisierung können zur Verbesserung des Ansehens bestimmter Berufe beitragen und junge Menschen für Laufbahnen mit großem Zukunftspotenzial interessieren, wie Ingenieurberufe.
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Tabelle 4 – Übersicht über die Maßnahmen im Bereich Verfügbarkeit von Fertigkeiten
Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit von nationalen ingenieurwissenschaftlichen Hochschulabschlüssen Öffentliche Mittel /Steuerabzüge für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von Unternehmen
Mechanismus zur Überwachung von Qualifikationen
Verbindungen zwischen Unternehmen und Universitäten
Verbesserung des Ansehens von technischen Berufen
Mangel/Ungleich gewicht an Qualifikationen
Belgien Tschechische Republik Dänemark Deutschland Estland Griechenland Spanien Frankreich Irland Italien Zypern Lettland Litauen Luxemburg Ungarn Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Slowenien Slowakei Finnland Schweden Vereinigtes Königreich Norwegen Insgesamt J+(J)
Ja Ja Ja70 Ja Ja Ja Nein Ja73 Ja Ja Ja Nein Nein Ja75 Nein Ja Nein Ja Ja Nein -
J69 (J) J J J J K.A. J J J71 J J J J74 K.A. N K.A. K.A. J K.A. K.A. N J J J J 18
J N J J J N K.A. K.A. J J J K.A. J J (J) J J J J J J N J J J J 20
J69 J J J N N K.A. (J) J J72 N J J J N J N J J J N N J J J J 18
K.A. J J K.A. K.A. (J) (J) J J J K.A. J K.A. J J N N N J K.A. J (J) N J J J 16
J J J J J J J J J J J (J) J N J J J J J K.A. J J J J J J 24
69 70 71 72 73 74
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In Belgien nur auf regionaler Ebene. Voraussichtliche Defizite, die mit Präventivmaßnahmen verhindert werden sollen. In Italien erfolgt die Überwachung von Qualifikationen durch die Handelskammern (Unioncamere). Mehrere Initiativen auf lokaler Ebene. In Lettland waren für 2003/2004 Qualifikationsdefizite prognostiziert. In Luxemburg werden von der Handwerkskammer Erhebungen über die Verfügbarkeit von Fertigkeiten durchgeführt. In Polen besteht nur regional ein Mangel an Ingenieuren.
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Insgesamt J+(J) 4 4 5 4 3 3 2 4 5 5 3 4 4 4 3 3 2 3 5 2 3 2 4 5 5 5
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Zeichenerklärung J Maßnahmen vorhanden (J) Maßnahmen geplant Keine N Maßnahmen vorhanden K.A. Keine Informationen vorhanden
ERKLÄRUNGEN ZU DEN SPALTEN DER TABELLE 4 Die Ergebnisse der Tabelle basieren auf den Antworten der Mitgliedstaaten auf einen Fragebogen mit folgenden Fragen: Mangel/Ungleichgewicht an Qualifikationen Wie groß ist der Mangel bzw. anders ausgedrückt, das Missverhältnis zwischen dem Angebot und der Nachfrage nach qualifizierten Technikern und Ingenieuren in Ihrem Land? Welche Gründe sind hierfür maßgeblich? Mechanismus zur Überwachung von Qualifikationen Besteht auf nationaler Ebene ein Mechanismus zur regelmäßigen Überwachung von Qualifizierungslücken in verschiedenen Sektoren und zur Vorausschätzung des langfristigen Bedarfs der Industrie an qualifizierten Arbeitskräften? Verbindungen zwischen Unternehmen und Universitäten Welche Maßnahmen wurden auf nationaler und regionaler Ebene getroffen, um die Verbindung und Zusammenarbeit zwischen Ausbildungseinrichtungen und Unternehmen zu verbessern, damit es zu einer Abstimmung zwischen der Kapazität und den Lehrplänen von a) Schulen, b) Universitäten und c) Ausbildungszentren und dem Bedarf der Industrie in der EU an qualifizierten Arbeitskräften kommt? Verbesserung des Ansehens von technischen Berufen Wird derzeit eine Maßnahme durchgeführt, um das Ansehen von Berufen und Studiengängen in den Bereichen Technik und Ingenieurwesen unter jungen Leuten zu fördern, beispielsweise durch Information und Karriereberatung in Sekundarschulen in Zusammenarbeit mit den betreffenden Wirtschaftszweigen? Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit von nationalen ingenieurwissenschaftlichen Hochschulabschlüssen Wurde eine Initiative eingeleitet, um die Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit von nationalen ingenieurwissenschaftlichen Hochschulabschlüssen mit denen anderer EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen? Öffentliche Mittel/Steuerabzüge für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von Unternehmen Stehen öffentliche Finanzierungsprogramme (oder andere Möglichkeiten wie Steuerabzüge) zur Verfügung, um die Ausbildungsmaßnahmen, die private Unternehmen und insbesondere KMU ihren Ingenieuren und Technikern zukommen lassen, zu integrieren und zu unterstützen?
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4. 4.1.
ZUSAMMENFASSUNG CHARTA
DER NATIONALEN
BERICHTE
ZU ANDEREN
BEREICHEN
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Billigere und schnellere Neugründungen
Verpflichtung der Charta: „Die Kosten für Unternehmensneugründungen sollten sich dahingehend entwickeln, dass sie weltweit das wettbewerbsfähigste Niveau aufweisen. Die Länder, in denen die Anmeldung eines neuen Unternehmens am längsten dauert und am aufwendigsten ist, sollten ermuntert werden, sich den Staaten mit den zügigsten Verfahren anzunähern. Der Online-Zugang für die Registrierung sollte erweitert werden.“ Indikatoren und Ziele Spanien, Irland, Portugal und Slowenien haben quantitative Ziele festgelegt, um die für die Gründung eines Unternehmens erforderliche Zeitspanne zu verkürzen. Spanien will die für die Gründung erforderliche Zeit bis 2006 um 50 % auf 42 Tage verkürzen, Irland wollte bis Mitte 2003 auf 3 Tage kommen und Portugal bis 2003 die Dauer um 50 % verkürzen. Slowenien hat sich für 2007 als Zielvorgabe eine Zeitspanne von 3 Tagen gesetzt. Darüber hinaus strebte Portugal an, die Zeit bis zur Erteilung einer Zulassung an Unternehmen bis 2004 auf 75 Tage zu halbieren. Spanien hat sein Ziel bereits vorzeitig erreicht; im manuellen Verfahren betrug die Zeitspanne 2004 noch 40 Tage, mit dem Online-Verfahren 12,4 Tage. Irland und Portugal gelang es nicht, ihre Ziele zu verwirklichen In Irland mussten für die Gründung eines Unternehmens 2003 noch rund 5 Tage aufgewendet werden. In Portugal betrug der Zeitaufwand 2004 bis zur Unternehmensgründung 13 bis17 Tage und für die Erteilung der Zulassung etwa 150 Tage. Neueste Entwicklungen Immer mehr Länder richten One-Stop-Shops für die Registrierung von Unternehmen ein oder erweitern oder verbessern diese Einrichtungen. In Dänemark ist die für die Registrierung zuständige Handels- und Unternehmensbehörde (Erhvervs- og Selskabsstyrelsen) für alle Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform, zentrale Anlaufstelle für Registrierung und Information. Umsatzsteuerdaten werden ebenfalls an die Behörde gemeldet, die sie dann an die Steuerverwaltung weiterleitet. Spanien ist dabei, sein regionales Netz der One-Stop-Shops auszubauen. In Polen wurden One-Stop-Shops für die Registrierung auf lokaler und nationaler Ebene eingerichtet. Mit dem neuen Gesetz über die Freiheit der Wirtschaftstätigkeit wurde das Dienstleistungsangebot der One-Stop-Shops um die steuerliche Registrierung und – ab 2007 – um die Registrierung für die Sozialversicherung erweitert. Die Informationen aus diesen Unternehmensregistern werden in einer zentralen Datenbank über natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit ausüben, zusammengeführt, auf die alle betroffenen Behörden zugreifen können. In Italien arbeiten Behörden und Wirtschaftsverbände gemeinsam an der weiteren Verbesserung des Dienstleistungsangebots der One-Stop-Shops, so wurde u. a. ein elektronisches Verzeichnis angelegt, in dem sämtliche verwaltungstechnischen Erfordernisse aufgeführt sind. Darüber hinaus haben lokale Behörden und Handelsverbände ihre EDV- und
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Verwaltungssysteme vernetzt, um eine effizientere Unterstützung von KMU zu erreichen. Mehrere staatliche Behörden in den Niederlanden führten ihr Dienstleistungsangebot in einem neuen digitalen One-Stop-Shop (Virtual Business Desk) zusammen, bei dem sich Unternehmen über Verwaltungsangelegenheiten informieren können. Bisher umfasst das Angebot Informationen der Industrie- und Handelskammern und Steuerverwaltungen, nach und nach sollen Informationen von kommunalen Behörden und anderen Organisationen hinzukommen. In Slowenien wird derzeit ein System von One-Stop-Shops (VEM) eingeführt, deren Angebot Information, Unterstützung und Registrierung umfasst (e-VEM-Stellen). Die Tschechische Republik76, Ungarn und Lettland führen derzeit die OnlineRegistrierung stufenweise oder in Form von Pilotprojekten ein; in Deutschland soll die Einführung 2007 erfolgen. In Estland wird im Rahmen des Projekts „E-Notariat“ eine Software für den elektronischen Austausch von Urkunden zwischen Notariaten und Registrierungsstellen entwickelt. In Spanien konnte durch die Einführung des OnlineRegistrierungssystems im Jahr 2003 das Verwaltungsverfahren für die Gründung von Unternehmen sogar auf 12,4 Tage verkürzt werden. Das System Nueva Empresa wurde von staatlicher wie von privatwirtschaftlicher Seite mehrfach ausgezeichnet und von einem Finanzmagazin unter die „100 besten Ideen des Jahres 2003“ aufgenommen. Irland setzt für bei der Eintragung von Unternehmen weiterhin auf CRODisk, ein gemischtes System aus papiergestützten und elektronischen Verfahrensabläufen, das im Laufe des Jahres 2006 vollständig auf Online-Betrieb umgestellt werden soll. Auch Polen ist zwischenzeitlich zur Online-Registrierung übergegangen. In Schweden, wo die Eintragung von Unternehmen bereits seit 2003 online möglich ist, können auch Änderungen von Unternehmensdaten online beantragt werden. Im Vereinigten Königreich werden mittlerweile 75 % aller Unternehmen auf elektronischem Wege registriert; die angestrebte Durchlaufzeit von 24 Stunden für die vollständige Abwicklung der Registrierung wird zwischenzeitlich fast durchgehend erreicht. In mehreren Ländern wurden Maßnahmen zur Beschleunigung der Registrierungsverfahren eingeführt. In Deutschland betrug die Bearbeitungszeit bei 70 % der Handelsregistereintragungen länger als zwei Monate und überschritt damit den europäischen Vergleichswert um mehr als das Doppelte. Eine Änderung der Handelsregisterverordnung verpflichtet die Gerichte, zur Beschleunigung des Verfahrens Anträge auf Eintragung in das Handelsregister innerhalb eines Monats zu entscheiden. Mit dieser Gesetzesänderung soll erreicht werden, dass Eintragungen binnen eines Monats zur Regel werden. Litauen hat ein neues Register für rechtliche Einheiten eingeführt, mit dem die Eintragung von Unternehmen nunmehr zentralisiert wurde, außerdem wurden neue Verfahren und einheitliche Gebühren festgelegt. Der Finanzdienstleistungsverband von Malta erreichte durch die Optimierung seines neuen Verfahrens für die Eintragung von Unternehmen eine schnellere und weniger aufwändige Antragsbearbeitung. Slowenien erarbeitet derzeit einen Aktionsplan für die Errichtung einer zentralen Registrierungsstelle, der u. a. folgende Elemente umfasst: getrennte Informationssysteme einzelner Einrichtungen, elektronische Kommunikation, ein einheitliches Antragsformular, eine zentrale Datenbank und ein System zur Vereinheitlichung der Registrierungsnummern in den unterschiedlichen Registern. In Slowakei wurden mit dem Gesetz über die Eintragung neuer Unternehmen in das Unternehmensregister die Registrierungsverfahren durch die Einführung einheitlicher Formulare und einer Frist von
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Die Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik unterstützt die Einführung zentraler Anlaufstellen für Unternehmer nach Kräften. Sie hat sich bereit erklärt, für diesen Zweck ihr Regionalnetz der Informationsstellen für Unternehmer zur Verfügung zu stellen.
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5 Tagen für die Eintragung und Bekanntmachung der Unternehmensdaten vereinfacht und beschleunigt. In Ungarn wurden die Registrierungskosten gesenkt, in Belgien bietet die flämische Gemeinschaft auf regionaler Ebene per Internet Unternehmensgründern „Starter-Schecks“ in Höhe von bis zu 300 EUR zur Deckung der Eintragungskosten an. In Griechenland läuft derzeit das Anhörungsverfahren der Interessenträger zu einem Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Zulassungsverfahrens im verarbeitenden Gewerbe, mit dem die Zeitdauer für die Erteilung der Zulassung von durchschnittlich sieben Monaten auf 10 Tage verkürzt werden soll. In Polen wurden die Zulassungsverfahren bereits überarbeitet. In zahlreichen Branchen wird die bisher erforderliche Zulassung durch eine Erklärung ersetzt, in welcher der Unternehmer gegenüber dem zuständigen Register erklärt, dass er die gesetzlichen Auflagen für die Ausübung der betreffenden Wirtschaftstätigkeit erfüllt. In Deutschland wurde eine umfangreiche Novellierung der Handwerksordnung durchgeführt, die mehr potenziellen Unternehmensgründern den Weg zum eigenen Unternehmen ebnen soll.77 Das neue Gesetz erleichtert außerdem die Unternehmensnachfolge und den Zugang zur Meisterprüfung im Handwerk, wo die Forderung nach einer bestimmten Anzahl Gesellenjahre entfällt. Handwerksbetriebe mit einem Betriebsgewinn bis 25 000 EUR sind zudem von Industrie- und Handelskammerbeiträgen befreit. Luxemburg hat sein Gesetz über Unternehmensgründungen vereinfacht und die Voraussetzungen erleichtert. Im Rahmen des Projekts Gründerservice Deutschland wurde in Deutschland ein neues Service-Portal mit Informationen und Beratungsangeboten für Unternehmensgründer und –nachfolger im KMU-Bereich (www.existenzgruender.de) ins Leben gerufen, das neben einer landesweiten Informations-Hotline Gründertage und Coaching für Unternehmensgründer anbietet. Im Rahmen einer Gründeraktion der Notariats- und Wirtschaftskammer in Österreich wurde über einen begrenzten Zeitraum ein kostenloses zweites Beratungsgespräch für Unternehmensgründer angeboten; darüber hinaus wurde bis Ende 2004 die Notargebühr für die Eintragung in das Unternehmensregister um 50 % gesenkt. Von Dänemark, den Niederlanden und – auf regionaler Ebene – in der Region BrüsselHauptstadt in Belgien werden für Unternehmensgründer spezielle Informationspakete mit allen wichtigen Informationen zur Unternehmensgründung bereitgehalten. In Dänemark brachte die Zentrale Zoll- und Steuerverwaltung, Toldskat, eine eigene Homepage, eine Broschüre und eine CD-ROM heraus, die in sieben Sprachen Informationen für Unternehmensgründer aus ethnischen Minderheiten enthalten. Außerdem umfasst das Paket eine Antwortpostkarte, mit der ein individuelles Beratungsgespräch mit einem Unternehmensberater vereinbart werden kann. Auf regionaler Ebene ist es den Regionalverwaltungen im Vereinigten Königreich gelungen, ihre Ziele auf dem Gebiet der Förderung von Unternehmensgründungen zu verwirklichen. Das Enterprise Network in Schottland unterstützte im Zeitraum 2003/2004 9 700 Neugründungen, das New Business Starts Programme in Wales leistete bis Mitte 2004 bei über 4 8000 Unternehmensgründungen Hilfestellung, und in Nordirland wurden im Rahmen des Programms Start a Business 2 500 neu gegründete Unternehmen gefördert. In Wales wurden zwei neue Initiativen aufgelegt: Das Programm Because you can setzt sich
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Der Zentralverband des Deutschen Handverks (ZDH) äußert weiterhin Bedenken gegenüber der Reform. Zwar sei zugegebenermaßen die Zahl der Unternehmen gestiegen, doch seien nicht wenige davon von staatlichen Beihilfen abhängig.
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gezielt für unterrepräsentierte Gruppen wie z. B. Frauen ein und Taste of Enterprise hilft Sozialhilfeempfängern in einem eigens geschützten Umfeld beim Schritt in die Selbstständigkeit. 4.2. Verbesserung des Online-Zugangs
Verpflichtung der Charta: „Staatliche Stellen sollen nachdrücklich dazu aufgefordert werden, ihre elektronische Kommunikation mit den kleinen Unternehmen zu verbessern. So können die Unternehmen online, und damit billiger, Beratung erhalten, Anträge stellen, Steuererklärungen abgeben oder einfach Auskünfte einholen. Die Kommission muss hier mit gutem Beispiel vorangehen.“ Indikatoren und Ziele Einige Länder haben quantitative Ziele im Bereich der öffentlichen Online-Dienste angekündigt. In Deutschland, Irland, Portugal und im Vereinigten Königreich soll der Anteil der elektronischen Behördendienste78 im Jahr 2005 100 % erreichen. Die Slowakei hat sich zum Ziel gesetzt, 2006 50 % der staatlichen Dienste online anzubieten, Slowenien will im Jahr 2007 eine Quote von 100 % erreichen. Portugal strebt an, bis 2005 für sämtliche öffentliche Dienste einen Breitband-Internetzugang zu gewährleisten und Norwegen wollte bis 2004 die staatlichen Behörden soweit aufgerüstet haben, dass Handel und Industrie sämtliche geforderten Meldungen zu 100 % online abgeben können. Im unternehmenspolitischen Anzeiger wird der Schluss gezogen, dass beim E-Government deutlich sichtbare Fortschritte erzielt wurden. Der Anzeiger, der eine Spitzengruppe nennt, der Dänemark, Österreich, Schweden und Finnland angehören, geht für die kommenden Jahre von weiteren greifbaren Verbesserungen hinsichtlich Transparenz, Kommunikation, Kosten und Geschwindigkeit aus. Neueste Entwicklungen Seit dem letzten Bericht wurden mehrere neue Internet-Portale eingerichtet bzw. befinden sich in der Entwicklung. In Deutschland wird derzeit ein bundesweites eGovernment-Netz aufgebaut, verschiedene regionale eGovernment-Netze wurden in Betrieb genommen oder weiter ausgebaut. Estland entwickelt ein eBusiness-Portal, das Unternehmern als zentrale Anlaufstelle für verschiedene Dienstleistungen dienen soll. Griechenland hat mit der benutzerfreundlichen Aufbereitung und Bereitstellung von 850 Online-Formularen die Einführung elektronischer Behördendienste eingeleitet. Irland brachte seine Behördendienste mit dem Public Service Broker unter www.reachservices.ie online, und Italien entwickelt mit dem Portale delle imprese ein eigenes Portal für Unternehmen, über das Daten im Unternehmensregister auf elektronischem Wege eingegeben und geändert werden können. Litauen hat mit der Entwicklung eines staatlichen Internet-Portals für elektronische Behördendienste begonnen. Luxemburg entwickelt im Rahmen seines E-Government-Programms ein Portal für Unternehmen. Die neue Website des Ministeriums für Mittelstand, Tourismus und Wohnungsbau bietet unter www.mcm.public.lu bereits Informationen und Formulare für Niederlassungsgenehmigungen für KMU an. Das ungarische Ministerium für Informatik und Kommunikation hat eine eigene Website speziell für KMU eingerichtet (www.ihm.hu), auf
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Im Falle Deutschlands Dienste der Bundesbehörden.
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der von Juli 2003 bis Juli 2004 nützliche Tools zum kostenlosen Download für KMU bereitstanden. Polen entwickelt unter dem Arbeitstitel Gateway to Poland ein Portal für öffentliche Dienstleistungen, das u. a. die Online-Registrierung von Unternehmen, die Abgabe von Zollund Steuererklärungen, die Erhebung statistischer Daten und die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ermöglichen wird. Ähnliche Portale sind auch für die regionale Ebene in Planung. Außerdem wurde mit dem Gateway of Poland to Europe ein Portal eingerichtet, über das Interessenten Informationen und Beratungsleistungen zu Finanzierungsprogrammen der Gemeinschaft und anderen Aktivitäten der EU abrufen können. Finnland führte unter der Internet-Adresse www.yrittajat.fi/yritysporssi eine KMU-Börse ein, an der 23 Partner aus dem öffentlichen und dem privaten Sektor beteiligt sind. Auf diesem Marktplatz werden unter anderem Informationen und Beratungsleistungen zur Übernahme von Unternehmen angeboten. Schweden: Der Unternehmensführer (Företagarguiden) Der „Unternehmensführer“ ist für Kleinunternehmen ein effizientes und wichtiges Hilfsmittel für den Zugang zu wichtigen Informationen und für Kontakte zu lokalen Behörden und anderen wichtigen Akteuren. Das Portal wird von NUTEK und rund 30 Behörden und öffentlichen Einrichtungen in Schweden gemeinsam betrieben – ein wichtiger Faktor für den Erfolg dieses Instruments. Der Inhaber eines Kleinunternehmens muss sich nun nicht mehr erst schlau machen, welche Stelle für sein Anliegen zuständig ist, sondern wendet sich an die zentrale Anlaufstelle. Alle Beteiligten setzen sich mit großem Engagement für ihr gemeinsames Portal und die Unterstützung von KMU ein. Der „Unternehmensführer“ steht zur Verfügung unter www.nutek.se/foretagarguiden. Im Vereinigten Königreich wird an einem Portal für die Bekanntmachung öffentlicher Ausschreibungen für den gesamten öffentlichen Sektor gearbeitet, das speziell über die Vergabe kleinerer öffentlicher Aufträge informieren soll, die ansonsten nur lokal bekannt gemacht werden. Auf regionaler Ebene unternahm in Belgien die Region Brüssel-Hauptstadt mit der Einführung des Portals der öffentlichen Verwaltung unter www.mrbc.irisnet.be einen ersten Schritt in Richtung E-Government, während die Region Wallonien unter www.wallonie.be ein verbessertes Portal mit einem separaten Bereich für Unternehmen an den Start brachte. In Österreich wurde die Website der Steirischen Wirtschaftsförderung grundlegend überarbeitet; gewerbliche Unternehmer haben nunmehr die Möglichkeit Förderanträge online einzureichen. Im Vereinigten Königreich informiert in Schottland die Website der Scottish Executive (www.scotland.gov.uk/spd) über Ausschreibungen und Vergabeverfahren, die den Schwellenwert für die Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union überschreiten. Wales verfügt mit dem Business Eye über einen kostenlosen Service für Informationen zur Unternehmensförderung (www.businesseye.org.uk). Nordirland arbeitet an der Entwicklung eines Portals unter der Bezeichnung Government Gateway. In Belgien können Selbstständige, Freiberufler und Firmeninhaber unter bestimmten Voraussetzungen Steuererklärungen online über das System Tax-On-Web abgeben. Zudem besteht die Möglichkeit, einen Mittler, z. B. den Steuerberater, mit der Online-Abgabe der Steuererklärung zu beauftragen. In der Tschechischen Republik können Angaben zur Rentenversicherung online über das Portal der öffentlichen Verwaltung gemeldet werden. Im Rahmen eines Pilotprojekts können Kleinunternehmen außerdem die monatlichen Meldungen
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für ihre Mitarbeiter ebenfalls über das Portal abgeben. Das Angebotsspektrum des Revenue On-Line Service in Irland wurde weiter ausgebaut, so dass jetzt Meldungen zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer online möglich sind. Zypern bietet für registrierte Steuerzahler einen Online-Dienst für die Abgabe der Einkommensteuererklärung (http://taxisnet.mof.gov.cy/). Litauen hat sein Dienstleistungsangebot im steuerlichen Bereich erweitert, so dass zwischenzeitlich immer mehr Erklärungen online abgegeben werden können. In Malta kann die Umsatzsteuervoranmeldung online getätigt werden; KMU können sich dazu online registrieren lassen, Informationen zu den Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Umsatzsteuer abrufen und ihre Umsatzsteuervoranmeldung online erledigen. In Österreich wurde mit der Steuerreform die Möglichkeit der Online-Steuererklärung eingeführt. In Polen besteht die Möglichkeit, sich online über Sozialbeiträge zu informieren und entsprechende Erklärungen auch online abzugeben. Die Steuerverwaltung in Slowenien bietet über das staatliche Portal ebenfalls verschiedene Dienstleistungen an. An weiteren Entwicklungen ist die Einführung der digitalen Signatur für Unternehmen in Estland zu nennen. Derzeit werden in Estland Unternehmenszertifikate ausgestellt, in denen die zur Verwendung der Signatur berechtigten Personen benannt werden. Die vom estnischen Zentralregister entwickelte Online-Anwendung für Grundbuchanfragen wird von Immobilienunternehmen und Rechtsberatern rege in Anspruch genommen. Das irische Patentamt erweiterte sein Online-Angebot um ein Register- und Datenbank-Recherchesystem, das über die Website des Patentamts (www.patentsoffice.ie) kostenlos uneingeschränkte Recherchemöglichkeiten bietet. Luxemburg arbeitet ebenfalls an der Entwicklung von Online-Funktionen für sein Handelsund Unternehmensregister. Die geltenden Luxemburger Rechtsvorschriften können online unter www.legilux.lu eingesehen werden. In Österreich wurde mit dem neu in Kraft getretenen E-Government-Gesetz die Rechtsgrundlage für eine rechtswirksame elektronische Kommunikation geschaffen. Um das Vertrauen in den elektronischen Rechtsverkehr zu stärken, wurden weit reichende datenschutzrechtliche Vorkehrungen getroffen. Polen führte ein Umweltportal für Unternehmen ein, das u. a. einen Umweltgebührenrechner enthält und über das die vorgeschriebenen vierteljährlichen Erklärungen direkt an die zuständigen Stellen übermittelt werden können.79 4.3. Bessere Nutzung des Binnenmarkts
Verpflichtung der Charta: „Die Kommission und die Mitgliedstaaten müssen daher die Reformen weiterführen, mit denen in der Union ein echter, für Kleinunternehmen benutzerfreundlicher Binnenmarkt in den für die Entwicklung von Kleinunternehmen entscheidenden Bereichen, darunter elektronischer Geschäftsverkehr, Telekommunikation, Versorgungsunternehmen, öffentliches Beschaffungswesen und grenzübergreifende Zahlungssysteme, vollendet werden soll.
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Der Verband der privatwirtschaftlichen Unternehmen in Schweden weist darauf hin, dass die schwedischen Behörden vermehrt Online-Dienstleistungen anbieten. In diesem Zusammenhang bestünden allerdings für die Unternehmen noch einige ungelöste Probleme, die insbesondere Unternehmen beträfen, in denen mehrere Personen ein gemeinsames Zeichnungsrecht für das Unternehmen ausübten, das bei verschiedenen Formen der elektronischen Signatur jedoch nicht richtig funktioniere. Der Verband schlug vor, für diese Unternehmen die Möglichkeit zu schaffen, z. B. die monatliche Steuererklärung über einen Bevollmächtigten abgeben zu lassen.
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Die europäischen und nationalen Wettbewerbsregelungen sollten mit Nachdruck angewandt werden, um sicherzustellen, dass kleine Unternehmen die Möglichkeit haben, neue Märkte zu erschließen und in fairen Wettbewerb zu treten.“ Indikatoren und Ziele Alle Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Binnenmarktrichtlinien korrekt und fristgerecht umzusetzen. Im Binnenmarktanzeiger hält die Kommission die Ergebnisse der einzelnen Mitgliedstaaten fest. Im Juli 2004 wies der Binnenmarktanzeiger80 für die Binnenmarktrichtlinien ein Umsetzungsdefizit von 2,2 % aus. Konkret bedeutet dies, dass in den EU-15-Mitgliedstaaten 134 Binnenmarktrichtlinien und damit fast 9 % aller für den Binnenmarkt relevanten Richtlinien nach Ablauf der Umsetzungsfrist nicht in einzelstaatliches Recht umgesetzt waren. Die Mitgliedsstaaten setzen viele Binnenmarktrichtlinien noch immer nicht um, was wiederum zur Folge hat, dass der Binnenmarkt nicht so funktioniert, wie er eigentlich sollte. Dänemark, Spanien, das Vereinigte Königreich, Irland und Finnland haben als einzige Mitgliedstaaten das vom Europäischen Rat in Stockholm festgelegte Ziel der Verringerung des Umsetzungsdefizits für die Binnenmarktrichtlinien auf unter 1,5 % erreicht. Frankreich, Griechenland, Deutschland, Italien, die Niederlande und Belgien haben ein dauerndes Defizit deutlich über der Zielvorgabe von 1,5 %. Erste Anzeichen lassen ganz erhebliche Unterschiede unter den zehn neuen Mitgliedstaaten erkennen. Während einige von ihnen wie Litauen und Slowenien gute Ansätze erkennen lassen, bleibt in anderen wie Malta, der Slowakei und der Tschechischen Republik noch viel zu tun. Mit Blick auf die Zahl der Vertragsverletzungen hat sich im zurückliegenden Jahr nur wenig getan. Die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien und Frankreich, die Länder mit den meisten Vertragsverletzungsverfahren, hat sich gegenüber dem Vorjahr sogar noch erhöht. Fast 30 % aller Verfahren wurden gegen diese beiden Länder angestrengt. Diese Untätigkeit der Mitgliedstaaten hat zur Folge, dass Unternehmen um ihr Recht gebracht werden, von den Vorteilen des Binnenmarktes zu profitieren. Neueste Entwicklungen Mehrere Mitgliedstaaten, darunter die Tschechische Republik, Irland, Italien und Schweden führen Anhörungen und Gespräche mit Wirtschaftsverbänden und anderen Interessenvertretern über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt81. In Polen wurde unter dem Titel „Die Erbringung von Dienstleistungen in der Europäischen Union“ ein Leitfaden für Unternehmen veröffentlicht, der Unternehmer mit den wichtigsten Vorschriften im Dienstleistungssektor vertraut macht und die am häufigsten gestellten Fragen beantwortet. In Lettland läuft eine Anhörung von KMU zur Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von lettischen Erzeugnissen in den anderen Mitgliedstaaten. Abhängig vom Ergebnis dieser Anhörung wird Lettland dann die Kommission ersuchen, mit den Mitgliedstaaten, der Wirtschaft und anderen Beteiligten Konsultationen über
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„Binnenmarktanzeiger“, Ausgabe 13 vom 13.7.2004, http://www.europa.eu.int/comm/internal_market/score/index_de.htm KOM(2004) 2 endg./3 vom 5.3.2004, 2004/001 (COD).
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verschiedene Optionen zu führen, mit denen die Einhaltung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung gewährleistet werden könnte. In Schweden wurde eine Untersuchung zum Thema Marktüberwachung durchgeführt. Es wird erwartet, dass die aufgrund dieser Untersuchung erarbeiteten Vorschläge an das schwedische Parlament eine verstärkte Marktüberwachung zur Folge haben werden, wovon man sich wiederum bessere Wettbewerbsbedingungen für KMU erhofft. Auf dem Gebiet der Normung kann Belgien auf verbesserte operative und konsultative Strukturen verweisen. Ein neues Gesetz ermuntert die beteiligten Akteure, sich verstärkt aktiv in die Normungsarbeit und in entsprechende Diskussionen auf europäischer und internationaler Ebene einzubringen. Verschiedene Mitgliedstaaten haben ihre Gas- und Elektrizitätsmärkte bereits ganz oder teilweise geöffnet. Irland, Zypern und Ungarn vermelden Entwicklungen auf diesem Gebiet. Zypern und Litauen berichten auch über Aktivitäten zur Entwicklung eines wettbewerbsorientierten Umfelds im Telekommunikationssektor. Mehrere Länder verweisen in ihren Berichten auf Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und weitere Verbesserungsmaßnahmen auf dem Gebiet des öffentlichen Auftragswesens. In Irland wurde mit der National Public Procurement Policy Unit eine Stelle eingerichtet, die die Reform des öffentlichen Auftragswesens vorantreiben soll. Außerdem wurde eine im Internet abrufbare Broschüre mit dem Titel „Public Sector eProcurement: Advice for Suppliers“ aufgelegt, in der sich Anbieter über die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge und den verstärkten Einsatz elektronischer Vergabesysteme im öffentlichen Sektor informieren können. Das neue ungarische Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge trägt durch seine Offenheit dazu bei, dass KMU bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verstärkt berücksichtigt werden; die in dem Gesetz verankerten Grundsätze und Vorschriften gewährleisten Chancengleichheit bei Vergabeverfahren und bieten die Möglichkeit der Beschwerde bei einem zuständigen Prüfungsgremium. Zudem macht sich Ungarn die Erfahrungen anderer Mitgliedstaaten zunutze, um KMU den Weg für eine erfolgreiche Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen zu ebnen. In Österreich trat die E-Procurement-Verordnung in Kraft, die die Erstellung und Übermittlung von Angeboten auf elektronischem Weg im Bereich des öffentlichen Auftragswesens regelt. Besonderes Augenmerk der Verordnung gilt der Sicherheit der elektronischen Signatur in öffentlichen Vergabeverfahren. In der Slowakei wurde das System der Abgabe und Entgegennahme von Angeboten ebenso wie das Vertragsabschlussverfahren vereinfacht. Außerdem wurden Änderungen des Verfahrens für den Abschluss von Lizenzverträgen und des Verfahrens für die Bekanntmachung von Ausschreibungen vorgenommen. Finnland überarbeitet derzeit seine Rechtsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen; damit wird zum einen den neuen EU-Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen und zum anderen dem Änderungsbedarf auf nationaler Ebene Rechnung getragen. Ziel der Novelle ist es, Funktionieren und Transparenz des Beschaffungsmarktes zu verbessern. Den Erfordernissen von KMU wird dabei u. a. durch eine vermehrte Bekanntmachungspflicht und durch besseren Zugang zu Informationen über öffentliche Beschaffungsverfahren Rechnung getragen. Der Arbeitsgruppe, die den Gesetzentwurf erarbeitet, gehören auch Vertreter der Wirtschaft an. Außerdem wurde eine Beratungsstelle für das öffentliche Auftragswesen eingerichtet, die Unternehmen, aber auch Kommunalbehörden und andere
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Beschaffungsstellen kostenlos berät, Informationen weitergibt und Leitfäden für den Bereich des öffentlichen Auftragswesens konzipiert. Einige Mitgliedstaaten berichten über Initiativen auf dem Gebiet der Information und Fortbildung zu Fragen des Binnenmarktes.82 In Polen wurden unter der Schirmherrschaft der Geschäftsstelle des Ausschusses für europäische Integration eine Reihe von Regionalkonferenzen für KMU unter dem Motto „Europa in Ihrem Unternehmen“ abgehalten. Nichtregierungsorganisationen (NRO) bieten zudem Fortbildungs- und Beratungsprojekte an, die Handwerksbetrieben helfen sollen, mit ihren Aktivitäten im Binnenmarkt Fuß zu fassen. Die Industrie- und Handelskammer von Slowenien weitete ihr Informations- und Fortbildungsangebot aus, so wurde u. a. eine Woche der Wirtschaft zum Thema „Die Europäische Union – neue wirtschaftliche Gegebenheiten für slowenische Unternehmen“ veranstaltet. Außerdem bieten die Regionalkammern einmal pro Monat unter dem Titel „Europa im Gespräch“ kostenlose Seminare an, auf denen sich insbesondere KMU über Regelungen im Bereich Wirtschaft und Recht informieren können. In der Zeitschrift Finance ist die Kammer mit der wöchentlichen Kolumne „Halo Evropa“ vertreten, in der Fragen von Unternehmern zur EU beantwortet werden. Weiter umfasst das Angebot die Beratung per Telefon oder auch per E-Mail sowie in persönlichen Beratungsgesprächen über die wirtschaftlichen Folgen der EU-Mitgliedschaft und des Binnenmarktes sowie über Veränderungen bei EU-Rechtsvorschriften. Nicht zuletzt hat die slowenische Industrie- und Handelskammer in ihrer bislang fünf Bände umfassenden Reihe von Unternehmensleitfäden ausführliche Informationen zur Funktionsweise des Binnenmarktes und der EU-Rechtsvorschriften zusammengestellt. Schweden legte eine Übersicht der wichtigsten Informationskanäle zum Thema Binnenmarkt für Unternehmen und auch für die breite Öffentlichkeit vor und unterbreitete Vorschläge für eine bessere Strukturierung von Informationen über den Binnenmarkt für Unternehmen. Um einen besseren Überblick über Bedürfnisse und Erwartungen zu erhalten, wurde eine Umfrage durchgeführt, die ergab, dass die Unternehmen weitere Gespräche und Maßnahmen zur Verbesserung des Informationsflusses begrüßen würden. Weitere Untersuchungen sollen folgen. In Österreich wurde der Verein Jus-Net KMU gegründet, der die österreichischen KMU auf ihrem Weg in die Märkte der neuen Mitgliedstaaten unterstützen soll. Mehrere Länder berichten über die Arbeit des SOLVIT-Netzwerks. Zwischenzeitlich wurden in allen neuen Mitgliedstaaten SOLVIT-Stellen eingerichtet. Belgien vermeldet sehr gute Ergebnisse in Bezug auf Lösungen, die für die vorgetragenen Fälle entwickelt wurden. Irland berichtet über Aktionen, mit denen der Bekanntheitsgrad von SOLVIT in der Wirtschaft, aber auch bei Verbraucherorganisationen und in der öffentlichen Verwaltung verbessert werden soll. In Finnland wurde eine landesweite SOLVIT-Kampagne mit regionalen Informationsund Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, die sich an Unternehmen und auch an die Allgemeinheit richteten. Im Vereinigten Königreich wurde für bestimmte Organisationen, die Unternehmen und auch Bürger vertreten, die Möglichkeit geschaffen, sich dem SOLVITNetz anzuschließen und direkt online Fälle in das System einzugeben, deren Fortgang zu verfolgen und den von ihnen vertretenen Klienten unmittelbar nach Erarbeitung der Lösung eines Falles die Einzelheiten dieser Lösung zu erläutern. Nachdem Behörden, Unternehmen
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Dem slowakischen Umsetzungsbericht zufolge legen slowakische Wirtschaftsverbände Wert darauf, dass das Informationssystem für Unternehmer in Bezug auf die Bedingungen für eine Wirtschaftstätigkeit im Binnenmarkt wie z. B. Zahlungssysteme, Auftragsvergabe, E-Business, Angebot und Nachfrage im Dienstleistungsbereich und Stellenangebote vervollständigt wird.
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und Bürger über SOLVIT unterrichtet wurden, verzeichnet auch Norwegen inzwischen eine wachsende Zahl von Anfragen an das Netz. Zur Verbesserung der Wettbewerbssituation wurden in Litauen erhebliche Veränderungen des Wettbewerbsrechts eingeführt. Aufgrund der durch die Mitgliedschaft in der EU bedingten Änderungen änderte sich auch die Aufgabenstellung des Wettbewerbsrats, der nunmehr für die Koordination der Anwendung der EU-Rechtsvorschriften für staatliche Beihilfen verantwortlich zeichnet und den für die Gewährung staatlicher Beihilfen zuständigen Stellen mit Gutachten zu Projekten, aber auch mit Schlussfolgerungen und Empfehlungen zur Seite steht. Darüber hinaus sammelt der Wettbewerbsrat Informationen über staatliche Beihilfen für litauische Unternehmen und stellt sie auf Anfrage der Kommission und anderen mit dieser Thematik befassten Institutionen zur Verfügung. Durch die Reform des Wettbewerbsrechts in Schweden wird die Durchsetzung von Wettbewerbsvorschriften gestärkt, so dass die schwedische Wettbewerbsbehörde sich in vollem Umfang an dem von der Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten aufgebauten neuen Netz beteiligen kann.83 In Norwegen trat ein neues Wettbewerbsgesetz in Kraft, das zum Teil mit den Wettbewerbsvorschriften der EU harmonisiert wurde und unter anderem Kartellbildung und den Missbrauch einer Vormachtstellung verbietet. Außerdem wurde ein System für die Anzeige von Unternehmenszusammenschlüssen eingeführt. Konzentrationsbestrebungen sollen weiterhin dann untersagt werden, wenn durch die Konzentration eine erhebliche Einschränkung des Wettbewerbs entstünde oder verstärkt würde. Unternehmen, die bei der Aufdeckung von Kartellen kooperieren, können auf Strafmilderung hoffen. 4.4. Steuer- und Finanzwesen
Verpflichtung der Charta: „Die Steuersysteme sollen so umgestaltet werden, dass Leistung belohnt, die Gründung von Unternehmen begünstigt, das Wachstum von Unternehmen und die Beschäftigung gefördert und die Kreation und die Nachfolge in kleinen Unternehmen erleichtert werden. Die Mitgliedstaaten sollten bewährte Verfahren zur Besteuerung und zur Belohnung der persönlichen Leistung anwenden. Die Unternehmer brauchen Finanzmittel, um ihre Ambitionen in die Praxis umzusetzen. Damit der Zugang kleiner Unternehmen zu Finanzdienstleistungen verbessert wird, werden wir – die Hindernisse für die Schaffung eines gesamteuropäischen Kapitalmarktes und für die Umsetzung des Aktionsrahmens für Finanzdienstleistungen und des RisikokapitalAktionsplans ermitteln und beseitigen;
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Der Verband der privatwirtschaftlichen Unternehmen in Schweden ist der Auffassung, dass es die schwedische Regierung versäumt hat Vorschläge einzubringen, die deutliche Verbesserungen der Wettbewerbssituation und damit beträchtliche Vorteile für Kleinunternehmen gebracht hätten, obwohl die Probleme allseits bekannt sind und mögliche Lösungen seit Jahren diskutiert werden. Der Verband vermisst Vorschläge zur Verbesserung des öffentlichen Beschaffungswesens, wo seiner Meinung nach von vielen Beschaffungsstellen die Vorschriften nicht korrekt angewandt werden, und auch Vorschläge zur Verbesserung der derzeitigen Situation, in der viele Kleinunternehmen über unlauteren Wettbewerb seitens öffentlicher Stellen in Märkten klagen, in denen sich Akteure beider Seiten um Aufträge bewerben.
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die Beziehungen zwischen dem Bankensystem und den Kleinunternehmen durch die Schaffung entsprechender Voraussetzungen für den Zugang zu Darlehen und Risikokapital verbessern; den Zugang zu den Strukturfonds verbessern und Initiativen der Europäischen Investitionsbank zur Aufstockung der für Neugründungen und Spitzentechnologieunternehmen zur Verfügung stehenden Mittel, einschließlich Aktien, begrüßen.“ Indikatoren und Ziele Sieben Mitgliedstaaten haben sich quantitative Ziele im Bereich des Zugangs zu Finanzmitteln gesetzt. In Frankreich sollen die Risikokapitalinvestitionen bis zum Jahr 2010 auf 1 Mrd. EUR steigen. Irland strebt für 2006 Risikokapitalinvestitionen in Höhe von 0,8 % des BIP an, Polen will bis 2010 0,25 % erreichen. Die Slowakei hat sich zum Ziel gesetzt, dass es im Land bis 2010 drei bis vier Risikokapitalfonds im Wert von ca. 120 Mio. EUR gibt. Litauen beabsichtigt, das Niveau der staatlichen Kreditbürgschaften (KMUKreditbürgschaftsprogramm) bis 2010 auf 33 Mio. EUR jährlich oder 440 Kredite aufzustocken; bereits 2004 wollen die Niederlande (BBMKB) einen Wert von 454 Mio. EUR bzw. 2 500 Kredite erreichen, davon 60 % für Neugründungen, während Slowenien (SEF) bis 2007 die Zahl von 200 Krediten anstrebt. Irland verfolgt darüber hinaus das Ziel, dass ab 2006 zwei bis drei neue Unternehmen jährlich an der Börse notiert werden. Ausgehend von jüngsten Umfragen gelangt der Anzeiger zur Unternehmenspolitik für 2004 zu dem Schluss, dass für rund 15 bis 20 % der KMU der Zugang zu Finanzmitteln ein großes Problem darstellt; allerdings bestehen hier durchaus Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, insbesondere was den Zugang zu und die Kosten von Darlehen für kleine Unternehmen anbelangt. Die negativen Tendenzen auf den Aktienmärkten ließen im Jahresverlauf 2003 etwas nach, doch entwickelte sich das zahlenmäßige Verhältnis der Börsenneulinge zu den bereits notierten Unternehmen in allen Ländern weiter rückläufig; eine Ausnahme bilden Ungarn, Österreich und Slowakei, wenngleich die steigende Tendenz in diesen Ländern auf niedrigen absoluten Zahlen beruht. Die Risikokapitalinvestitionen in der EU gingen weiter zurück, allerdings langsamer als zuvor, während in den Vereinigten Staaten der Rückgang 2003 gestoppt werden konnte. Der drastische Rückgang der Risikokapitalinvestitionen in neue Unternehmen und im Hochtechnologiebereich setzt ein Besorgnis erregendes Signal. Die größten europäischen Risikokapitalmärkte sind die Niederlande, Schweden und das Vereinigte Königreich in Bezug auf die Kapitalbeschaffung und Deutschland, Frankreich, Italien und das Vereinigte Königreich in Bezug auf die Investitionstätigkeit (einschließlich Übernahmen). Mit Blick auf das von Irland gesteckte Ziel von 0,8 % des BIP für Risikokapitalinvestitionen ist festzuhalten, dass in diesem Bereich für 2003 aufgrund der jüngsten Kontraktion der Aktienmärkte in Irland ein Rückgang auf 0,06 % des BIP zu verzeichnen ist. Ermutigend ist hingegen der deutliche Zuwachs um über 55 % bei der Zahl der BusinessAngels-Netzwerke, vor allem in Schweden und im Vereinigten Königreich. Was den Zugang zu Bankkrediten angeht, bieten Deutschland, das Vereinigte Königreich, Irland, Österreich und Slowenien hier ein positives und kostengünstiges Umfeld – ganz im Gegensatz zu Griechenland, Portugal und Italien.
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Im Steuerbereich entwickelte sich der Indikator „höchster nomineller Regelsteuersatz für Körperschaftsteuer“84 in der Mehrzahl der Mitgliedstaaten im Zeitraum von 1995 bis 2004 rückläufig und liegt nun im Schnitt bei 31,4 % in EU-15 und 21,5 % in den neuen Mitgliedstaaten. In EU-15 vollzog sich in diesem Zeitraum eine Annäherung der Steuersätze, eine Ausnahme bildete lediglich Irland, das seine Steuersätze drastisch senkte und nunmehr die niedrigsten Sätze aller 25 Mitgliedstaaten aufweist. Der Indikator „impliziter Steuersatz auf Unternehmensgewinne“85 stieg im Zeitraum von 1995 bis 1998 und von 1999 bis 2002 in 12 der 13 Mitgliedstaaten, für die Daten vorliegen86, nur in Dänemark ging er auf etwa 20 % zurück. Den deutlichsten Anstieg verzeichneten Schweden und das Vereinigte Königreich, die mit rund 30 % auch die höchsten impliziten Steuersätze aufweisen. Italien verzeichnete mit etwa 16 % den niedrigsten impliziten Steuersatz auf Unternehmensgewinne. Neueste Entwicklungen Steuerwesen In Belgien wurden die Sozialbeiträge für Arbeitgeber gesenkt. Griechenland führte verschiedene steuerliche Maßnahmen zur Entlastung der KMU ein. Diese Maßnahmen sehen unter anderem die Möglichkeit vor, steuerfreie Gewinnrücklagen zu bilden, die über einen Zeitraum von drei Jahren für Investitionsausgaben genutzt werden können, außerdem Steuererleichterungen für Unternehmen mit Liquiditätsproblemen und eine höhere Zahl von Abschlagszahlungen auf die Einkommensteuer. In Italien wurde die Steuergesetzgebung für Gesellschaften mit beschränkter Haftung dahingehend geändert, dass die Steuer auf Unternehmensgewinne jetzt nicht mehr dem Unternehmen zugerechnet wird, sondern den einzelnen Anteilseignern. Damit vermeiden die Unternehmen die Zahlung des Unternehmensteuersatzes in Höhe von 33 %, für die einzelnen Anteilseigner gilt hingegen der niedrigere Steuersatz für natürliche Personen. Darüber hinaus ist der Steuersatz von 40 % auf Dividenden (bzw. 12,50 % auf Streubesitz) in diesem Fall auf Gesellschaften mit beschränkter Haftung nicht mehr anwendbar. Lettland hat die Körperschaftsteuer von 19 % auf 15 % gesenkt, Ungarn von 18 % auf 16 %, und Polen von 27 % auf 19 %. Österreich will 2005 den Körperschaftsteuersatz von 34 % auf 25 % verringern. In Finnland wurden Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer getrennt. Die Körperschaftsteuer wird von 29 % auf 26 % verringert, die Kapitalertragsteuer auf 28 %. Das Anrechnungssystem für die Körperschaftsteuer läuft aus, an seine Stelle tritt eine teilweise Doppelbesteuerung von Dividenden. Bei nicht börsennotierten Unternehmen bleiben die ausgeschütteten Dividenden bis zu einem Höchstsatz von 90 000 EUR pro natürlicher Person steuerfrei. Österreich: Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne Die österreichische Steuerreform von 2004 sieht eine Eigenkapitalbegünstigung für Einzelunternehmen und Personengesellschaften vor, deren nicht entnommene Gewinne mit dem halben Durchschnittssteuersatz besteuert werden. Der Vorzugsteuersatz ist auf Gewinne bis zu einem Höchstbetrag von 100 000 EUR jährlich begrenzt und wird definitiv, wenn die Gewinne über einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren nicht entnommen werden. Für
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Der Indikator basiert auf dem Nominalsteuersatz (einschließlich Zuschläge und durchschnittliche lokale Steuer), der auf Gewinne rechtsfähiger Gesellschaften erhoben wird. Der Indikator spiegelt die effektive Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften in der Vergangenheit wider und berücksichtigt alle Aspekte des Steuersystems. Für die neuen Mitgliedstaaten, Irland und Luxemburg liegen keine Daten vor.
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Gewinne über der genannten Grenze und mit dem Vorzugsteuersatz besteuerte Gewinne, die innerhalb dieser sieben Jahre entnommen werden, gelten die Regelsteuersätze. Gesellschafter von Personengesellschaften können die steuerliche Vorzugsbehandlung für ihren Anteil an dem Betrag von 100 000 EUR entsprechend ihrer Gewinnbeteiligung geltend machen. Das neue litauische Gesetz zur Gewinnbesteuerung sieht einen Standardsatz von 15 % vor; kleine Unternehmen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zahlen bis zu einer bestimmten Obergrenze jedoch nur 13 % oder sogar 0 %, oberhalb dieser Grenze gilt der reguläre Steuersatz von 15 %. Mit dem Einkommensteuergesetz wurden flexible Regelungen für die Besteuerung von Unternehmereinkommen und Erwerbseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit eingeführt. Einkommen können entweder zu 33 % besteuert werden, wobei Abzüge möglich sind, oder aber einheitlich zu 15 %. Die Obergrenze für das Bruttojahreseinkommen, die in Ungarn als Kriterium für die Inanspruchnahme der vereinfachten Körperschaftssteuer herangezogen wird, wurde von 15 Mio. HUF auf 25 Mio. HUF (bzw. von 60 000 EUR auf 100 000 EUR) angehoben. Außerdem wurde in Verbindung mit Investitionen, durch die neue Arbeitsplätze geschaffen werden, ein Freibetrag eingeführt. In Österreich werden die Einkommensteuer und die Gruppenbesteuerung für Körperschaften vereinfacht. Die Einkommensteuertarife werden vereinfacht, alle Steuerpflichtigen profitieren von einer steuerlichen Entlastung. Aus der Einkommensteuerreform ergeben sich auch höhere Steuerfreigrenzen, so sind beispielsweise bei Selbstständigen Einkommen bis 10 000 EUR steuerfrei, damit zahlen 150 000 Unternehmer keine Einkommensteuer mehr. In Polen besteht für Einkommensteuerpflichtige, die ihr Einkommen aus nicht-landwirtschaftlicher Wirtschaftstätigkeit beziehen, jetzt die Möglichkeit, sich als Alternative zur progressiven Besteuerung mit Sätzen von 19 %, 30 % bzw. 40 % für ein neues Besteuerungssystem auf Basis eines einheitlichen Steuersatzes von 19 % zu entscheiden. In der Slowakei wurde eine so genannte Einheitssteuer eingeführt, nach der sämtliche Einkommen von natürlichen und juristischen Personen einheitlich mit 19 % besteuert werden. Durch die neue Regelung entfallen eine Vielzahl von Ausnahmen und Befreiungen. Die Besteuerung von Dividenden wurde abgeschafft. Schweden erhöht den Anteil, den Eigentümer von kleinen Privatunternehmen als Kapitaleinkommen statt als Arbeitseinkommen erwirtschaften dürfen. Kapitalerträge werden mit 30 % besteuert, wohingegen die Steuer auf Arbeitseinkommen bis zu 58 % betragen kann.87 Das Vereinigte Königreich nahm eine auf ein Jahr befristete Anhebung der Abschreibungen für das erste Jahr für Kleinunternehmen auf 50 % vor, um den Cashflow zu unterstützen und neue Investitionen anzuregen. Norwegen legte ein Weißbuch der Regierung vor, in dem eine Steuerreform mit Senkungen der Einkommen- und Vermögensteuer in einer Größenordnung von 12 Mrd. NOK (1,5 Mrd. EUR) vorgeschlagen wird.
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Der Verband der privatwirtschaftlichen Unternehmen in Schweden wiederholt seine anlässlich der letzten Berichterstattungsrunde geäußerte Kritik an der Tatsache, dass die so genannte „3:12-Steuer“, die zur Folge hat, dass ein Privatinvestor, der in ein kleines Start-up-Unternehmen investiert, mehr Steuern zahlen muss als wenn er das Geld an der Börse anlegt, trotzt der anhaltenden Diskussionen und ungeachtet der Tatsache, dass bereits an einem geänderten Gesetzentwurf gearbeitet wird, noch nicht geändert wurde. Außerdem stellt der Verband fest, dass verschiedene Vorschläge zur Besteuerung, die derzeit in Schweden im Gespräch sind, für Kleinunternehmen Verschlechterungen mit sich bringen würden und verweist auf die Tatsache, dass Schweden eines der wenigen Länder ist, in denen es immer noch eine Vermögensteuer gibt, durch die private Spartätigkeit bestraft wird, während doch Unternehmer in den Anfangsjahren nach einer Neugründung auf private Ersparnisse angewiesen seien.
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Als neuer Anreiz für die Übertragung von Unternehmen verzichtet Estland bei der Übertragung von Unternehmenseigentum von einem Alleineigentümer an ein Unternehmen, sofern das Unternehmen die Geschäftstätigkeit fortführt, auf die Besteuerung. In den Niederlanden sind derzeit zwei Änderungen in Vorbereitung, mit denen die steuerliche Belastung bei Unternehmensübertragungen verringert werden soll. Bei der Steuer auf Übertragungen im Wege der Erbschaft wird eine Aufstockung des Freibetrags von 30 % auf 50 % unter der Voraussetzung vorgeschlagen, dass der Nachfolger das Unternehmen weiterführt und gewisse weitere Kriterien eingehalten werden. Bei Unternehmensveräußerungen kann die Kapitalertragsteuer auf stille Reserven unter bestimmten Voraussetzungen auf den Nachfolger übertragen werden. Die Frist von 36 Monaten, während der Veräußerer und Nachfolger gemeinsam als Unternehmer im Unternehmen verbleiben müssen, soll auf 24 Monate verkürzt werden. Im neuen slowakischen Gesetz über die Immobilienübertragungsteuer wurde die progressive Besteuerung durch einen einheitlichen Steuersatz von 3 % abgelöst. Finnland hat die Besteuerung von Unternehmensübertragungen dahingehend vereinfacht, dass die Vermögenswerte eines Unternehmens oder eines landwirtschaftlichen Betriebs für die Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer mit 40 % des Marktwerts angesetzt werden. Um die Übertragung von nicht-börsennotierten Unternehmen zu erleichtern, wurden in Schweden einfachere Voraussetzungen geschaffen: statt für Erbschafts- und Schenkungssteuer den Marktwert anzusetzen, wurden für Körperschaften die Voraussetzungen für eine günstigere Bewertung erleichtert. Die schwedische Eigentumsteuerkommission (Egendomsskattekommittén) hat ihre Überprüfung der steuerlichen Bestimmungen in Bezug auf Erbschaft und Schenkung, Immobilienbesitz und Vermögen abgeschlossen. In ihrem Abschlussbericht schlägt die Kommission u. a. vor, Erbschaften, die aus Nachlass in Form eines Geschäfts oder Unternehmens bestehen, von der Steuer zu befreien. Die Gesetzesvorlage der Regierung für 2005 sieht die Abschaffung von Erbschafts- und Schenkungssteuer vor. Nach dem neuen Mehrwertsteuergesetz haben Selbstständige in Estland jetzt die Wahl zwischen Kassenrechnungsführung und Periodenrechnung; damit wurde die bisher geltende Pflicht zur Periodenabgrenzung aufgehoben. Polen hat sein Mehrwertsteuergesetz an die EURechtsvorschriften angepasst, dabei wurden allerdings die Sonderregelungen für Kleinunternehmen mit geringer Steuerschuld (deren Umsatzaufkommen 800 000 EUR bzw. 30 000 EUR für Maklerfirmen nicht übersteigt) beibehalten. Verschiedene Steuerbefreiungen bleiben auch nach dem neuen Gesetz erhalten.88 Mit dem neuen MWSt.-Gesetz wurde in der Slowakei die Grenze für die obligatorische Registrierung von 750 000 SKK (19 000 EUR) auf 1,5 Mio. SKK (38 000 EUR) angehoben. Neben anderen Maßnahmen, mit denen der Service für Steuerzahler verbessert werden soll, plant Litauen in Zusammenarbeit mit Experten aus dem Vereinigten Königreich die Errichtung eines Steuerinformationszentrums. Mit Unterstützung schwedischer
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Das neue Mehrwertsteuergesetz wurde von Unternehmerseite wenig positiv aufgenommen. Der polnische Handwerksverband vertritt die Auffassung, dass sich durch das neue Gesetz die Steuerbelastung bei zahlreichen Gütergruppen verlagere, außerdem würden die Vorzugssätze abgeschafft, bürokratischer Aufwand und Kosten stiegen, die Meldepflichten würden ausgeweitet, die Verfahren zum Nachweis von Lieferungen an Auftraggeber innerhalb der EU, auf die der MWSt.-Satz von null Prozent anwendbar sei, würden komplizierter und es fielen zusätzliche Gebühren in Form einer hohen Sicherheitsleistung für neue Steuerschuldner an, die Waren in das Gebiet der EU lieferten (Lieferanten, die dieser Forderung nicht nachkommen, erhalten die MWSt.-Erstattung erst nach 180 Tagen).
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Sachverständiger entwickelte Litauen eine Dienstleistungs- und Kommunikationsstrategie für den Umgang mit dem Steuerzahler. In Ungarn wurden die Freibeträge für Steuerschuldner, die Arbeitnehmer mit mindestens 50 %iger Erwerbsminderung beschäftigen, verdoppelt. Außerdem wurde der steuerliche Anreiz für Betriebe, die Ausbildungsplätze anbieten, auf 20 % aufgestockt und ein neuer Steuerfreibetrag im Zusammenhang mit der kommunalen Körperschaftsteuer eingeführt. Die Frist von fünf Jahren für die Abgrenzung von Verlusten wurde aufgehoben. Zugang zu Finanzmitteln Seit dem letzten Bericht wurde eine ganze Reihe neuer Finanzierungsmaßnahmen eingeführt. So führte die Tschechische Republik einen neuen nachrangigen Kredit für Vorhaben im Wert von 0,5 bis 1 Mio. EUR ein. Mit der Einführung dieses Kredits stützt sich die Tschechische Republik auf die Erfahrungen anderer Mitgliedstaaten mit vergleichbaren Instrumenten. Generell ist das Angebot an gewerblichen Krediten und an Krediten zu Sonderkonditionen für Unternehmer, die Schwierigkeiten bei der Kreditbeschaffung haben, in der Tschechischen Republik besser geworden, was als Folge der Überführung der Kreditprogramme START und KREDIT in die Programmplanung der Strukturfonds und des der Tschechisch-Mährischen Garantie- und Entwicklungsbank gewährten Zugangs zu den Rückbürgschaften des Europäischen Investitionsfonds gesehen wird. Zur Förderung von Innovationsmaßnahmen wurde außerdem ein Kredit zu Sonderkonditionen aufgelegt. In Deutschland wurde mit dem neuen Programm Unternehmerkredit ein einheitliches neues Darlehensprodukt für Unternehmensgründer und KMU geschaffen. Mit der neuen Produktfamilie Unternehmerkapital wird eine Förderung mit eigenkapitalähnlichen Geldern durchgängig von der Gründung über den gesamten Unternehmenslebenszyklus angeboten.89 Das spanische Zentrum für die industrietechnologische Entwicklung (Centro para el Desarrollo Tecnológico Industrial) legt eine neue Kreditlinie für Vorfinanzierungskredite auf, die über ausgewählte Finanzinstitute für Projekte auf den Gebieten der Forschung, technologischen Entwicklung und Innovation in Anspruch genommen werden kann. Die Firmen erhalten dabei in Form eines Bankdarlehens zu Sonderkonditionen eine Anschubfinanzierung für Investitionen und Auslagen in der Gründungsphase. Zypern: Verhaltenskodex für die Beziehungen zwischen Banken und KMU Der Verband der zyprischen Geschäftsbanken hat die Initiative zur Einführung eines nationalen Verhaltenskodex für den Geschäftsverkehr zwischen seinen Mitgliedsbanken und KMU in Zypern ergriffen, mit dem das gegenseitige Verständnis verbessert werden soll. Die Vorlage für den Verhaltenskodex bildet der von der Europäischen Kommission vorgelegte Entwurf eines „Verhaltenskodex für die Beziehungen zwischen Kreditinstituten und KMU“. Daneben führte Zypern mehrere neue Programme ein, die KMU den Zugang zu Finanzmitteln erleichtern sollen, darunter Programme zur Förderung, Stärkung und Unterstützung von Jungunternehmern und Unternehmerinnen und das staatliche Zuschussprogramm zur Förderung der Einführung neuer Technologien im verarbeitenden Gewerbe.
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Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) vertritt den Standpunkt, dass das Förderprogramm „Unternehmerkapital“ aufgrund der geforderten banküblichen Besicherung seine Zielsetzung nicht erfüllt.
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Ungarn legte mit Beteiligung verschiedener Kreditinstitute und Organisationen ein vierstufiges Kreditprogramm auf, das Mikrokredite, mittlere Kredite, Europa-Kredite und die „Széchenyi Card“ zur Finanzierung von Umlaufvermögen umfasst. Die Austria Wirtschaftsservice (AWS) führte in Österreich das neue Programm „Fit for Europe“ mit Zuschüssen, Krediten und Bürgschaften ein. Ziel des Programms ist es, bis 2006 rund 1 500 Unternehmen „fit für Europa“ zu machen, mindestens 20 000 Arbeitsplätze zu sichern bzw. 2 000 neue Arbeitsplätze zu schaffen. Ebenfalls von der AWS wurde der Double EquityGarantiefonds eingerichtet, der durch einen so genannten „Verdoppelungskredit“ die Finanzierungssituation von KMU verbessern soll. Eigenkapital, das von Unternehmen bzw. von privaten Eigenkapitalgebern zur Verfügung gestellt wird, wird durch einen zu 100 % von der AWS besicherten Kredit, für den keine persönliche Haftung erforderlich ist, verdoppelt. Die AWS übernimmt für diese Projekte eine Bürgschaft für nachrangige Kredite, wobei eine Besicherung des verbürgten Kredits nicht erforderlich ist. Zur Entwicklung des Kapitalmarktes wurde von Polen die Strategie „Agenda Warsaw City 2010“ verabschiedet, mit der die Voraussetzungen dafür geschaffen werden sollen, Sparguthaben der Bürger kostengünstig, effektiv und ohne Risiken für staatliche Investitionen und zur Finanzierung polnischer Unternehmen verfügbar zu machen. Im Rahmen dieser Strategie wird u. a. die Entwicklung öffentlich-privater Partnerschaften auf der Grundlage von Kapitalmarktkonzepten gefördert, außerdem sind steuerliche Anreize für die Entwicklung des Kapitalmarktes vorgesehen. Ein Schwerpunkt der Strategie liegt auf dem Aufbau des Risikokapitalsektors, auf den die polnische Wirtschaft zur Förderung der Innovationstätigkeit dringend angewiesen ist. Die Slowakische Garantie- und Entwicklungsbank (Slovenská záručná a rozvojová banka) will Mikrokreditprogramme in ihr Sortiment aufnehmen, ein neues Programm einführen, das Kapital für Gemeinschaftsunternehmen zur Verfügung stellt, und ein Förderprogramm für Unternehmerinnen auflegen. Bei der slowakischen Eximbanka wurde eine eigene Abteilung für KMU eingerichtet, die gegenüber Geschäftsbanken in Höhe von bis zu 80 % der beantragten Kredite bürgt. Die nationale Technologieagentur in Finnland hat einen nachgeordneten Kredit für Unternehmensgründungen im Technologiebereich eingeführt, die noch nicht die Geschäftstätigkeit aufgenommen haben. Mit Blick auf eine Vereinfachung der Finanzierung von Technologieprojekten wird in Schweden ein neuer Fonds für gewerbliche Risikokapitalinvestitionen entwickelt, außerdem werden steuerliche Anreize und eine neue Struktur für staatliche Finanzierungszuschüsse geschaffen.90 Norwegen plant die Errichtung von drei neuen nationalen Startkapitalfonds, die je zur Hälfte vom Staat über nachgeordnete Kredite und von privaten Investoren in Form einer Mischung von Eigenkapital und nachrangigen Krediten vor.
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Der Verband der privatwirtschaftlichen Unternehmen in Schweden hält es für einen „Umweg“, staatliche Gelder für die Finanzierung von Neugründungen und Kleinunternehmen zur Verfügung zu stellen, der indes unverzichtbar sei, da die private Kapitalbildung nicht wie beabsichtigt funktioniere (siehe Fußnote 87). Der Verband vertritt die Auffassung, dass die schwedische Regierung eine Reihe guter Initiativen zur Finanzierung von Kleinunternehmen und von technologie- und forschungsorientierten Unternehmen ergriffen hat, verweist allerdings auf eine Studie, die nachweist, dass staatliche Darlehen zur Finanzierung von Forschung und Entwicklung weniger gute Ergebnisse zeitigen als anderweitig finanzierte Vorhaben. Der Verband schlägt daher vor, die Struktur der staatlichen Finanzierung zur Förderung von Forschung und Entwicklung und zu deren kommerzieller Nutzung zu ändern und für die Eigentümer von Kleinunternehmen und andere Akteure die Finanzierung z. B. der kommerziellen Nutzung von Patenten zu erleichtern. Weiter schlägt der Verband vor, für Unternehmer, die ein Unternehmen veräußern und den Veräußerungsgewinn in ein anderes Unternehmen investieren niedrigere Steuersätze oder eine Stundung der Steuerschuld einzuführen.
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Auf regionaler Ebene gründete die belgische Region Wallonien ein neues Unternehmen namens SOFINEX, das Finanzierungs-, Bürgschafts- und Kooperationsprogramme für den Exportbereich und Globalisierungsmaßnahmen anbietet. Zur Finanzierung innovativer Geschäftsideen und junger Technologieunternehmen wurden in Deutschland ein neuer Startfonds und ein Beteiligungskapital-Dachfonds aufgelegt. Ein High-Tech-Gründerfonds für neue Unternehmen im FuE-Bereich befindet sich noch in der Entwicklung. Um die Angebotslücke für Beteiligungsvolumina zwischen 1 Mio. EUR und 5 Mio. EUR zu schließen, startet eine neue Initiativen unter dem Stichwort „Eigenkapital für den breiten Mittelstand“. Estland will mit einem staatlichen Beteiligungskapitalkonzept innovativen neuen Unternehmen eine solide Basis vermitteln und die Entwicklung bestehender Unternehmen beschleunigt vorantreiben. Flankierend sollen im Rahmen des Konzepts Unternehmenskultur und Managementpraktiken der Begünstigten positiv beeinflusst werden. Bei diesem Konzept handelt es sich um ein völlig neuartiges Finanzinstrument, das eine Marktlücke schließt. Italien hat eine neue Maßnahme zur Förderung der Risikokapitalbeteiligung für KMU gestartet. Die Maßnahme, für die rund 200 Mio. EUR bereitgestellt wurden, richtet sich an neue Unternehmen im IKT-Bereich und in anderen innovativen Wirtschaftszweigen mit hohem High-Tech-Anteil sowie an KMU in Ziel-1- und Ziel-2-Gebieten. Für die Maßnahme wurden Mittel in Höhe von ca. 200 Mio. EUR bereitgestellt. Auf regionaler Ebene wurde in Nordirland im Vereinigten Königreich ein neuer Beteiligungskapitalfonds eingerichtet, der für Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe und im Bereich der handelbaren Dienstleistungen sowie für Technologieunternehmen mit hohem Wachstumspotenzial zugänglich ist. Die Tschechische Republik hat ihre Konditionen für staatliche Garantien verbessert und damit die Kreditbesicherung von 70 % auf 80 % des ausstehenden Darlehensbetrags erhöht. Der estnische Kredit- und Exportgarantiefonds KredEx schloss mit dem Europäischen Investitionsfonds ein Kooperationsabkommen über Rückbürgschaften. Die Bürgschaftsorganisation INVEGA in Litauen bürgt jetzt für 50 % des Darlehensbetrags der Banken und stellt für Investitionsdarlehen bis maximal 25 000 EUR Bürgschaften bis zu 80 % des Darlehensbetrags aus; der Restbetrag muss von den Unternehmen über Sicherheiten abgesichert werden. Die Grenze für Bürgschaften liegt bei Investitionsdarlehen bei einem Höchstbetrag von 1 Mio. LTL (290 000 EUR), der maximal besicherte Darlehensbetrag bei 500 000 LTL (45 000 EUR). Eine Studie in den Niederlanden ergab einen bedenklichen Rückgang bei der Verfügbarkeit von Kleinkrediten von unter 100 000 EUR bis 150 000 EUR für KMU. Um hier Abhilfe zu schaffen, wurde das staatliche Bürgschaftsprogramm besser an die Erfordernisse der Banken angepasst. Polen hat bei der Bank Gospodarstwa Krajowego einen EU-Garantiefonds eingerichtet, mit dem durch Ausgabe von Anleihen auf die Durchführung von der Europäischen Union kofinanzierter Unternehmungen eine höhere Verfügbarkeit von Krediten und Finanzmitteln erreicht werden soll. Die schwedische Regierung fördert ab 2005 die Tätigkeit von Garantiegemeinschaften. Das regionale dänische Business-Angels-Netzwerk hat sein Konzept erweitert und bietet jetzt auch Hilfestellung bei der Unternehmensnachfolge an. Bisher wurden drei regionale Unternehmensnachfolge-Netzwerke gebildet, deren Schwerpunkt auf der Vermittlung von Business Angels und Unternehmenseigentümern liegt, die ihre Unternehmensanteile verkaufen wollen. Dazu betreibt das dänische Business-Angels-Netzwerk eine Website
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(www.dvca.dk), die Unternehmer, die vor der Übertragung stehen, an Business Angels vermittelt. Italien hat sein Körperschaftsrecht reformiert, so dass es jetzt weniger schwierig ist, das Verhältnis zwischen Business Angels und Unternehmern in Bezug auf das gemeinsame Eigentumsrecht an einem Unternehmen zu definieren. Die Niederlande kündigten eine neue Aktion zur Förderung des Business-Angels-Konzepts ans. Das polnische Business-Angels-Netzwerk hat die Arbeit aufgenommen; in Norwegen bestehen jetzt fünf Business-Angels-Netzwerke. Norwegen legte außerdem ein Handbuch vor, in dem beschrieben wird, wie man erfolgreich ein Business-Angels-Netzwerk startet und betreibt. Auf regionaler Ebene legt die flämische Gemeinschaft in Belgien fünf BusinessAngels-Netzwerke zusammen, um Größenvorteile am Markt nutzen zu können. Auf diese Weise erhalten Unternehmer schneller Kontakt zu einer größeren Anzahl Business Angels, den Business Angels ihrerseits steht eine größere Auswahl an Projekten zur Verfügung. Lettland hat im Rahmen der Programmplanung für die Strukturfonds zahlreiche Beihilfeprogramme eingeführt, mit denen beispielsweise die Modernisierung von wirtschaftsbezogenen Infrastrukturen und Netzen vorangetrieben werden soll; daneben wurde das Programm „Unterstützung bei der Entwicklung neuer Produkte und Technologien“ initiiert. Außerdem entwickelt Lettland eigene landesweite Programme zur Förderung der Risikokapitalfinanzierung, zum Aufbau von Kreditgarantiesystemen und für Gründungsdarlehen. Ebenfalls im Rahmen der Programmplanung für die Strukturfonds konzipierte Litauen verschiedene Maßnahmen zur Unternehmensförderung, darunter die Maßnahme „Direkte Unternehmensförderung“, mit der die Wettbewerbsfähigkeit und die unternehmerische Qualifikation verbessert, mehr Chancengleichheit im unternehmerischen Bereich geschaffen und das Forschungspotenzial der Wirtschaft erweitert werden sollen. Die Maßnahme „Verbesserung des wirtschaftlichen Umfelds“ soll gezielt das Umfeld für Unternehmen verbessern, indem z. B. durch die Förderung von Gründerzentren, und Förderzentren für Start-ups und Unternehmensexpansion, Innovationssystemen und ClusterBildung die Struktur des Dienstleistungsangebots für Unternehmen erweitert werden soll. Auf regionaler Ebene nahm die flämische Gemeinschaft in Belgien eine Neuordnung ihres Beihilfeprogramms für die Expansion von Unternehmen vor, die nun allen KMU die Teilnahme an diesem Programm ermöglicht. Anträge auf Beihilfe können nur online gestellt werden; die Bearbeitung der Anträge ist weitgehend automatisiert.91 4.5. Stärkung des technologischen Potenzials der Kleinunternehmen
Verpflichtung der Charta: „Wir werden die bestehenden Programme zur Förderung des Technologietransfers auf Kleinunternehmen sowie die Fähigkeit von Kleinunternehmen, Technologien zu ermitteln, auszuwählen und anzupassen, ausbauen. Wir werden die technologische Zusammenarbeit und die gemeinsame Nutzung der Technologien durch Unternehmen unterschiedlicher Größe und insbesondere durch europäische Kleinunternehmen fördern, effizientere Forschungsprogramme entwickeln, die auf die kommerzielle Anwendung von Wissen und Technologie ausgerichtet sind, und Qualitäts- und Zertifizierungssysteme entwickeln und diese auf kleine Unternehmen anpassen.
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Der Unternehmerverband UNIZO (Unie der Zelfstandige Ondernemers) kritisierte in seiner Stellungnahme, dass das Beihilfeprogramm in seiner neuen Form Rechtssicherheit und Planung nicht mehr Rechnung trägt.
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Es muss sichergestellt werden, dass ein Gemeinschaftspatent für Kleinunternehmen verfügbar und leicht zugänglich ist. Wir werden die Beteiligung kleiner Unternehmen an zwischenbetrieblicher Zusammenarbeit auf örtlicher, nationaler, europäischer und internationaler Ebene sowie die Zusammenarbeit zwischen Kleinunternehmen und Hochschul- und Forschungseinrichtungen fördern. Maßnahmen auf nationaler und regionaler Ebene zur Entwicklung zwischenbetrieblicher Gruppen und Netze sollten daher unterstützt, die gesamteuropäische Zusammenarbeit zwischen kleinen Unternehmen unter Einsatz der Informationstechnologien gefördert, bewährte Praktiken bei Kooperationsvereinbarungen verbreitet und die Zusammenarbeit kleiner Unternehmen unterstützt werden, um deren Fähigkeit zu verbessern, gesamteuropäische Märkte zu erschließen und ihre Tätigkeiten auf die Märkte von Drittländern auszuweiten.“ Indikatoren und Ziele Vierzehn Mitgliedstaaten und Norwegen haben sich quantitative Ziele im Bereich der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) gesetzt. Dänemark, Deutschland und Frankreich haben das Ziel von Barcelona, die FuE-Ausgaben in der EU bis zum Jahr 2010 auf 3 % des BIP anzuheben, direkt in nationale Ziele umgesetzt, während Spanien, Irland, Lettland, Litauen, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, die Slowakei, Finnland und Norwegen auf kurzfristigere Zielvorgaben setzen, die allerdings unter dem Ziel von 3 % bis 2010 bleiben.92 Spanien, Irland, Lettland und Slowakei haben außerdem Ziele für die Zahl der Patente beschlossen. Spanien strebt für das Jahr 2006 eine Zahl von 24,5 europäischen Patenten je eine Million Einwohner an, im Jahr 2006 sollen 40,7 erreicht werden. Irland hat für das Jahr 2006 ein Ziel von 350 Patentanmeldungen und von 100 Patenterteilungen je eine Million Einwohner festgelegt. Lettland arbeitet auf das Ziel von 50 Patentanmeldungen beim EPA93 je eine Million Einwohner bis 2010 und fünf Patentanmeldungen beim USPTO94 je eine Million Einwohner im selben Jahr hin. Die Slowakei will im Jahr 2007 zwölf Patentanmeldungen beim EPA je eine Million Einwohner erreichen.95 Darüber hinaus legten Lettland und die Niederlande eine Reihe von Zielen für Innovationen fest. Lettland strebt an, den Anteil der innovativen Unternehmen im Land auf 25 % im Jahr 2005 und auf 45 % im Jahr 2010 zu erhöhen. Die Niederlande wollen bei vier Indikatoren für
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Die Mitgliedstaaten und Norwegen haben folgende Ziele für die Bruttoinlandsaufwendungen für FuE (GERD) beschlossen: Dänemark, Deutschland und Frankreich (jeweils 3 % 2010), Irland (2,8 % 2006), Lettland (0,5 % 2004, 1,5 % 2010), Ungarn (1,8 bis 1,9 % 2006), Österreich (2,5 % 2005), Polen (2,2 % 2010), Portugal über 1 % 2006), die Slowakei (1,8 % 2010), Norwegen (OECD-Durchschnitt 2005). Außerdem haben acht Mitgliedstaaten Ziele für die Anhebung der FuE-Ausgaben des Wirtschaftssektors (BERD) beschlossen: Dänemark (2 % 2010) Spanien (0,84 % 2003), Frankreich (2 % 2010), Irland (2 % 2006), Litauen (1 % 2010), Ungarn (0,9 % 2006), die Niederlande (EU-Durchschnitt 2005, Polen (1,4 % 2010). Finnland hat für die intramuralen Staatsausgaben für FuE ein Ziel von 1,7 Mrd. EUR im Jahr 2007, entsprechend ≥1 % des BIP, beschlossen. Tabelle VII.1 der Veröffentlichung „Benchmarking der Unternehmenspolitik: Ergebnisse des Anzeigers 2004“, SEK(2004) 1427 vom 10.11.2004 vermittelt einen Überblick über die Fortschritte der einzelnen Staaten auf dem Weg zu diesen Zielen. Europäisches Patentamt. United States Patent and Trademark Office (Patent und Markenamt der Vereinigten Staaten). Tabelle VII.2 der Veröffentlichung „Benchmarking der Unternehmenspolitik: Ergebnisse des Anzeigers 2004“, SEK(2004) 1427 vom 10.11.2004 vermittelt einen Überblick über die Fortschritte der einzelnen Staaten auf dem Weg zu diesen Zielen.
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innovative Unternehmen (Anteil innovativer Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe in Prozent der Gesamtzahl der Unternehmen, Anteil innovativer Unternehmen im Dienstleistungssektor in Prozent der Gesamtzahl der Unternehmen, innovative Unternehmen in Innovationskooperation in Prozent der Gesamtzahl der innovativen Unternehmen und Umsatz aus neuen oder merklich verbesserten Produkten im verarbeitenden Gewerbe in Prozent des Gesamtumsatzes im verarbeitenden Gewerbe) 2005 den EU-Durchschnitt übertreffen und bis 2010 in die EU-Spitzengruppe vorstoßen. Bei zahlreichen Indikatoren im Innovationsanzeiger96 und im Anzeiger zur Unternehmenspolitik 2004 wird deutlich, dass die EU ihre Leistungen in den Bereichen Innovation und Verbreitung von Wissen steigern muss. Allerdings bestehen hier große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Die FuE-Aufwendungen in Prozent des BIP sind in der EU weder 2001 noch 2002 gestiegen. Damit bleibt die EU der 25 Mitgliedstaaten weiterhin hinter den Vereinigten zurück, während allerdings Schweden und Finnland international nach wie vor an der Spitze liegen.97 Dänemark und Deutschland folgen dicht hinter den USA und dürften bald aufschließen, wenn die Tendenz in Dänemark anhält und es Deutschland gelingt, den gemäßigten Zuwachs noch zu verstärken.98 Mehrere der neuen Mitgliedstaaten verzeichneten allerdings rückläufige Zahlen und müssen daher ihre Anstrengungen intensivieren. Wenn sich die derzeitige Tendenz fortsetzt, kann das Ziel von Barcelona mit 3 % nicht erreicht werden, da Quoten um oder unter 1 % in der Slowakei, Polen, Griechenland, Portugal, Ungarn, Spanien, Italien und Irland auch durch Quoten von 3 % und mehr in Schweden und Finnland nicht ausgeglichen werden können. Die Zahl der Patentanmeldungen ging 2002 erstmals nach einem kontinuierlichen Anstieg seit 1996 zurück. Dies gilt auch für die Zahl der Patente im Bereich der Spitzentechnologie, bei der die EU deutlich hinter den Vereinigten Staaten zurückblieb. In sieben Mitgliedstaaten – Schweden an der Spitze gefolgt von Finnland, Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Luxemburg und Österreich – wurden bezogen auf die Bevölkerung mehr Patente angemeldet als in den USA, aber nur in Finnland, den Niederlanden und Schweden war auch die Zahl der Patente im Bereich der Spitzentechnologie höher. In Griechenland, Portugal, Spanien und den neuen Mitgliedstaaten mit Ausnahme Sloweniens wurden nur sehr wenige Patente angemeldet. Neueste Entwicklungen Auf dem Gebiet der Innovation hat Deutschland die Initiative „Innovation und Zukunftstechnologien im Mittelstand – High-Tech Masterplan“99 aufgelegt. Mit diesem Masterplan sollen die Innovationskompetenz und Zukunftsfähigkeit des Mittelstands und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gestärkt werden. In Frankreich wurden mit rund einem Dutzend Innovationszentren Verträge mit Zielvereinbarungen für 2006 geschlossen, die sich an den Empfehlungen eines Evaluierungsberichts orientieren. Die Innovationszentren übernehmen für einen bestimmten Wirtschaftszweig die Aufgabe einer
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SEK(2004) 1475 vom 19.11.2004. Schweden: 4,3 % im Jahr 2001 (letztes verfügbares Jahr); Finnland: 3,5 % im Jahr 2002 (letztes verfügbares Jahr). Dänemark und Deutschland: beide 2,5% im Jahr 2002 (letztes verfügbares Jahr). Nach Auffassung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) legt die Bundesregierung den Begriff der Innovation zu eng aus; seiner Meinung nach führt die neue Initiative nur zu mehr Bürokratie und nutzlosem Aufwand.
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Schnittstelle zwischen der Welt der Kleinunternehmen und dem Bereich des technologischen Know-how. Italien legte mit dem Digitalen Innovationsplan für die Wirtschaft ein Paket an wirtschaftlichen, finanziellen, regulatorischen, strukturellen, institutionellen und sektoralen Maßnahmen vor, mit dem durch einen möglichst umfassenden Einsatz modernster IKTLösungen die organisatorische Innovation in den KMU gefördert werden soll. Auf dem Gebiet der Förderung von vorwettbewerblichen Entwicklungsprogrammen und der industriellen Forschung zur Übernahme hoch entwickelter IKT-Konzepte wurde in Italien außerdem eine Aufforderung zur Einreichung von Anträgen auf finanzielle Unterstützung aus dem Technologie-Innovationsfonds durchgeführt, mit der die Prozessinnovation in KMU gefördert werden soll. In Litauen wurde unter www.innovation.lt ein spezielles Innovationsportal eingerichtet, das kostenlose Serviceleistungen zu Innovationsmöglichkeiten in Litauen und weltweit bietet. Außerdem wird Innovationsförderung im Wege internationaler Konferenzen, Informationstage, Workshops und der Information über die Medien betrieben. Ungarn: Ein neuartiges Konzept zur Förderung des Innovationspotenzials von KMU In Ungarn wurde ein neuartiges Konzept zur Förderung des Innovationspotenzials von KMU entwickelt. Durch langfristige strategische Zielsetzungen soll eine Infrastruktur für KMU im Land herangebildet werden. Zu den Aktivitäten im Rahmen des Konzepts zählen eine neue Ausschreibung für Patentanmeldungen von KMU und die Anfangsphase der kommerziellen Nutzung derartiger Patente, das Programm VIVACE, das durch den Schutz von gewerblichen Geschmacksmustern die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen fördern soll, sowie ein Pilotprogramm zur Vermittlung von Business Angels für eine bessere Kapitalausstattung von innovativen KMU. Außerdem wurde eine Ausschreibung zur Förderung der Bildung von „Spin-off“-Unternehmen gestartet, die die FuE-Ergebnisse von Universitäten und Forschungseinrichtungen einer gewerblichen Nutzung zuführen. Schweden brachte die nationale Strategie „Innovatives Schweden – eine Strategie für Wachstum und Erneuerung“ auf den Weg, deren Hauptzielsetzung darin besteht, das wirtschaftliche Wachstum in Unternehmen und in den Regionen zu fördern.100 Zur Weiterentwicklung der Strategie und als Diskussionsforum für weitere Aktionen wurde ein Innovationsrat eingesetzt. Auf regionaler Ebene wurde im Rahmen der Initiative Connexences© in der belgischen Region Wallonien ein umfassendes Konzept für die Entwicklung eines neuen Produkts aufgestellt, bei dem durch den Abgleich von Angebot und Nachfrage für technische Lösungen eine Senkung der Kosten für innovative Projekte erreicht wird. Der Service richtet sich an Einzelerfinder oder -wissenschaftler, an Unternehmensgründer mit innovativen Ideen, an neue Unternehmen in der Entwicklungsphase und an KMU. Um vor allem kleinen Unternehmen die Analyse der Ausgangssituation für Innovationen zu erleichtern, wurde in Österreich von den Technologie- und Innovationspartnern (TIP), einer gemeinsamen Einrichtung des Landes Niederösterreich und der Wirtschaftskammer Niederösterreich, ein „virtueller Innovationsberater“ entwickelt.
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Der Verband der privatwirtschaftlichen Unternehmen in Schweden verweist darauf, dass die Strategie eher allgemein gehalten sei und daher unmöglich beurteilt werden könne, ob die vorgesehenen konkreten Maßnahmen ausreichen oder auch nur geeignet sind, um die Kleinunternehmen zu stärken.
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Was FuE-Strategien angelangt, so wurde in Irland ein Kabinettsausschuss für Wissenschaft und Technologie (Cabinet Committee on Science and Technology) eingesetzt, der von einem interministeriellen Ausschuss unterstützt wird, außerdem wurde erstmals ein leitender wissenschaftlicher Berater (Chief Science Adviser) eingesetzt, der die wirksame Überwachung und Überprüfung der laufenden Investitionen gewährleisten und die strategische Richtung für staatliche Investitionen vorgeben und deren Kohärenz sicherstellen soll. Der interministerielle Ausschuss erarbeitete für den Kabinettsausschuss einen Bericht über den irischen Aktionsplan zur Förderung von Investitionen in FuE bis 2010 (Building Irland’s Knowledge Economy – The Irish Action Plan for Promoting Investment in R&D to 2010). In Litauen wurde die Langzeitstrategie für wissenschaftliche Forschung und experimentelle Entwicklung verabschiedet, mit der das wissenschaftlich-technische Potenzial des Landes gestärkt werden soll und in der eine Reihe strategischer Ziele definiert werden. Mehrere Länder berichten über FuE-Programme. In der Tschechischen Republik laufen öffentliche Ausschreibungen für zwei neu aufgelegte FuE-Programme im Rahmen des nationalen Forschungsprogramms: Das Programm zur Informationsgesellschaft und das Programm zur Unterstützung spezifischer Forschungsvorhaben der Akademie der Wissenschaften; ein Schwerpunkt dieser Programme liegt auf der Zusammenarbeit zwischen den der Akademie angeschlossenen Instituten und Kleinunternehmen. Zu den wichtigsten Erfolgen, die in Estland zu verzeichnen waren, gehören Aufbau und Entwicklung der Infrastruktur für das Programm für FuE-Aktivitäten, mit dem die Kapazitäten im Bereich FuE und Innovation ausgebaut werden sollen. In Zypern wurde mit dem Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung 2003-2005 der Stiftung zur Forschungsförderung ein mittelfristiges strategisches Instrument eingeführt, mit dem geeignete Voraussetzungen für eine ausgewogene Entwicklung von Forschungsinfrastruktur und Wissen geschaffen werden sollen. Das Programm beinhaltet u. a. ein spezielles Forschungsprogramm zugunsten zyprischer Unternehmen, dessen Hauptzielsetzung darin besteht, das Interesse der zyprischen Unternehmen an der Forschung zu fördern und Anreize für die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungszentren zu setzen. In Ungarn beinhaltet das im Rahmen der Strukturfonds aufgelegte Operationelle Programm für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft Aktionen zur Weiterentwicklung der angewandten Forschung, zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung, Technologietransfer und Zusammenarbeit, zum Ausbau der Forschungsinfrastruktur, für eine verstärkte Vernetzung, zur Förderung von Partnerschaften und des Technologietransfers zwischen Hochschuleinrichtungen und Unternehmen, zur Förderung der unternehmerischen Innovation und für den Ausbau der Kapazitäten im Bereich der unternehmerischen Innovation. In den Niederlanden wird derzeit untersucht, ob das aus den USA stammende Konzept für Innovation und Forschung in Kleinunternehmen (Small Business Innovation and Research scheme, SBIR) im Land umsetzbar ist. Ziel dieses Konzept, das die drei Phasen Machbarkeit (Entwicklung der Idee), Prototyp (FuE/Produkt) und kommerzielle Nutzung umfasst, ist die Förderung von Aktivitäten innovativer KMU im FuE-Bereich. In Österreich wird neben dem Programm Wachstumsförderung, das die Steigerung der FuEKapazitäten zum Gegenstand hatte, mit dem Programm zur Förderung von Kompetenzaufbau, Innovation und Strukturverbesserung, prokis04, das bis Ende 2009 läuft, ein umfassender Kompetenzauf- und –ausbau unterstützt. In Polen leistet innerhalb der Strukturfonds das sektorspezifische operationelle Programm „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen 2004-2006“ Unternehmen beträchtliche finanzielle Hilfestellung für innovative Aktivitäten. Daneben schafft das Programm verbesserte Möglichkeiten für die Zusammenarbeit zwischen FuE-Einrichtungen und Unternehmen.
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Norwegen startete im Rahmen des Programms MOBI die Initiative KOMPMEG, für die Erfahrungen aus dem früheren Programm TEFT genutzt werden. Das neue Programm will durch die Schaffung engerer Verbindungen zwischen KMU und den Forschungseinrichtungen im Land kleine und mittlere Unternehmen dazu ermuntern, sich der Rolle von Forschung und Entwicklung stärker bewusst zu werden. Auf regionaler Ebene wurde in der Region Brüssel-Hauptstadt in Belgien eine Zweigstelle des Zentrums für industrielle Forschung der sektorübergreifenden Vereinigung der Technologieindustrie (Centre de Recherche Industrielle de la Fédération multisectorielle de l’industrie technologique, CRIF) eingerichtet, um den Wissensaustausch zwischen Industrie und Forschung zu intensivieren. Das Kooperative Forschungsprogramm für KMU (SME Collaborative Research Programme, SCORE) in Schottland im Vereinigten Königreich unterstützt schottische KMU bei vorwettbewerbliche Entwicklungsaktivitäten im FuE-Bereich in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen des öffentlichen Sektors. Einzelne KMU oder Gruppen von KMU, die sich mit einer technischen Problemstellung befassen, können einen erheblichen Teil der erforderlichen wissenschaftliche und technischen Forschungsarbeit einer Forschungseinrichtung der öffentlichen Hand übertragen; die Scottish Executive gewährt Beihilfen zur Finanzierung entsprechender Vorhaben. Mehrere Länder berichten über Maßnahmen zur Förderung des Technologietransfers. In Dänemark wurde ein neues Gesetz über den Technologietransfer verabschiedet, das Forschungseinrichtungen der öffentlichen Hand die Möglichkeit einräumt, zum Zweck des Technologietransfers eigene Unternehmen zu gründen. Mit dem neuen Technologietransfergesetz soll die kommerzielle Nutzung von Forschungsergebnissen und die Gründung von Unternehmen mit wissenschaftlicher Basis gefördert werden. Dies wird dadurch erleichtert, dass diese Unternehmen im Gegenzug für Rechte an geistigem Eigentum statt Geld Beteiligungsrechte an Start-ups erhalten. In Finnland wurde die Tätigkeit der „Technologieklinik“ der finnischen Technologieagentur Tekes durch einen neuen Service namens TUPAS für den Transfer von Forschungsergebnissen an KMU abgelöst. Der Service finanziert die Untervergabe von Forschungsarbeiten durch Unternehmen an Forschungseinrichtungen. Die Aktivitäten von TUPAS sind zu verschiedenen Themenkomplexen gebündelt und an die Bedürfnisse von KMU auf regionaler und nationaler Ebene angepasst; derzeit werden die Themenkomplexe umfassen die Bereiche Mobiltechnologie, Lebensmittelindustrie und Energiegewinnung aus Holz bearbeitet. Auf regionaler Ebene wurde in der flämischen Gemeinschaft in Belgien der HOBU-Fonds durch einen neuen Technologietransferfonds namens TETRA abgelöst, über den jetzt auch Akteuren von außerhalb des Hochschulbereichs die Möglichkeit zur Beteiligung an Projektkonsortien offen steht. Unternehmen können sich in auch „Nutzerkomitees“ einbringen und so auf die Relevanz der Projekte für ihre Belange Einfluss nehmen. In Schottland im Vereinigten Königreich unterstützt das Programm für Wissens- und Innovationstransfer der Scottish Executive, SEEKIT (Scottish Executive Expertise, Knowledge & Innovation Transfer Scheme), förderfähige Organisationen des öffentlichen Sektors wie z. B. Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei Projekten, die die Zusammenarbeit zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen und KMU in Schottland in den Bereichen FuE und Wissenstransfer fördern. In Irland gibt es diverse Projekte zur Vernetzung und Cluster-Bildung, die KMU unterstützen, die in den Bereichen Biowissenschaften, Stadterneuerung in ländlichen Gebieten, High-Tech-Sektoren und grenzübergreifende Initiativen aktiv sind. Das Spitzentechnologie-Programm in Litauen fördert Unternehmenscluster in sechs Industriezweigen, in denen bereits wettbewerbsfähige Produkte entstehen: Biotechnologie,
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Mechatronik, Lasertechnologie, Informationstechnologie, Nanotechnologie und Elektronik. Auf regionaler Ebene hat die belgische Region Wallonien ein Internetportal für Cluster in der Region eingerichtet, das die Bildung von Clustern fördern, den Mitgliedern Gelegenheit zum gegenseitigen Kennen lernen bieten, die Anbahnung von Partnerschaften zwischen Unternehmen eines Clusters erleichtern und den Erfahrungsaustausch fördern soll. Eine unabhängige Evaluierung ergab, dass die bisher im Rahmen von Pilotprojekten durchgeführten Maßnahmen zur Unterstützung von Clustern in Wallonien, darunter technologie- und exportorientierte Cluster, generell positive Effekte hatten und verwies darauf, dass es nun wichtig sei, die Cluster-Programme fortzuführen und weiter zu verbessern. In Estland wurde das Programm für Gründerzentren ins Leben gerufen, das die Wettbewerbsfähigkeit und langfristige Überlebensfähigkeit neu gegründeter Unternehmen verbessern soll, indem es die Schaffung und Entwicklung auf die speziellen Bedürfnisse der in den Gründerzentren angesiedelten Unternehmen ausgerichteter Dienstleistungen fördert. Das Programm unterstützt unter anderem Aktivitäten wie die Gründung und den Aufbau von neuen Gründerzentren und die Erstellung der erforderlichen Machbarkeitsstudien, die Bereitstellung von Dienstleistungen für Unternehmensgründer, die auf die speziellen Bedürfnisse der dort angesiedelten Unternehmen zugeschnitten sind, die Förderung der Zusammenarbeit von Gründerzentren und den Erfahrungsaustausch mit in- und ausländischen Partnern, um einen verstärkten Transfer von internationalem Know-how und beispielhaften Verfahren zu erreichen. Ziel des Förderprogramms REGplus in Österreich ist die Steigerung der Leistungsfähigkeit der österreichischen Gründer- und Technologiezentren. Außerdem wurde ein „InnovationsCheck“ in Form eines Selbsttests entwickelt. Slowenien beschloss die Unterstützung eines dritten Hochschul-Spin-off-Gründerzentrums an der Universität Primorska, von dem man sich eine weitere Stärkung der Beziehungen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft erhofft. Im Vereinigten Königreich wurde im Forschungsbericht über Wissenschaftsparks (Science Parks Research Report) nachgewiesen, dass in Wissenschaftsparks angesiedelte wissensbasierte Unternehmen bessere finanzielle Ergebnisse erwirtschaften und mehr Arbeitsplätze schaffen. Der Bericht gelangt zu dem Schluss, dass aufgrund der besonderen Bedeutung des Umfelds von Wissenschaftsparks für High-Tech-Unternehmen weitere Investitionen in derartige Einrichtungen gerechtfertigt erscheinen. Norwegen zielt mit der Einführung eines Inkubator-Programms für die Industrie auf eine nutzbringende Anwendung des Konzepts auf bestehende Industriebetriebe ab; außerdem erhofft man sich, dass mehr ausgegliederte Unternehmen entstehen und sich mehr und leistungsfähigere Subunternehmen einfinden. Mittlerweile bestehen drei Industrieinkubatoren, die jeweils in Industriegebieten angesiedelt sind und bei denen ein Industrieunternehmen die Rolle der „Muttergesellschaft“ übernimmt. Auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit unterzeichnete der Präsident der Republik Zypern mit der Harvard University ein Abkommen über die Errichtung eines gemeinsamen internationalen Forschungs-, Bildungs- und Technologieinstituts für Umweltfragen und öffentliche Gesundheit in Zypern. Außerdem wurde in Zypern das ZypernInstitut als Kompetenzzentrum für Forschung und Bildung gegründet. Irland hat zur Förderung der kommerziellen Nutzung von Forschungsarbeiten einen nationalen Verhaltenskodex für den Umgang mit geistigem Eigentum aus mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungsarbeiten (National Code of Practice for Managing Intellectual Property from Publicly Funded Research) entwickelt. In diesem Verhaltenskodex werden Fragen zum Thema Management von geistigem Eigentum (Intellectual Property
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Management) angesprochen, die sich für Irland auf dem Weg zu einer wissensintensiveren Wirtschaft und Unternehmensbasis ergeben. Daneben wurde in Irland auch mit der Ausarbeitung von Leitlinien für Management und kommerzielle Nutzung von kofinanziertem geistigem Eigentum begonnen; damit will sich Irland, was die Politik auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und von dessen kommerzieller Nutzung angeht, im Wettbewerb um die Stellung als attraktivster Standort für Forschungszusammenarbeit positionieren. Estland bringt in enger Zusammenarbeit mit der dänischen Regierung sowie mit estnischen Partnern aus Industrie und Designsektors das estnische Design-Informationszentrum an den Start, das als zentrale Anlaufstelle für Unternehmen gedacht ist, die sich darüber informieren wollen, wie sie Design für ihre Geschäftstätigkeit und die Entwicklung des Unternehmens erfolgreich einsetzen können. Aus einigen Ländern wird über neuerliche Steuervorteile für FuE berichtet. In Belgien können jetzt neben anderen nichtkommerziellen Einrichtungen auch wissenschaftliche Einrichtungen den 50 %-Abzug von der Steuervorauszahlung für sich in Anspruch nehmen; damit soll die Einstellung wissenschaftlicher Mitarbeiter gefördert werden.101 In Spanien wurden die in früheren Berichten geschilderten Maßnahmen dahingehend geringfügig modifiziert, dass das Volumen der bestehenden Abzugsmöglichkeiten aufgestockt wurde. Damit mehr Unternehmen in den Genuss der Vorteile kommen, wurde ein neues System eingeführt, nach dem ein Unternehmen beim Ministerium für Industrie, Tourismus und Handel eine verbindliche Meldung an die Steuerbehörden anfordern kann, aus der hervorgeht, ob seine Wirtschaftstätigkeit – und die damit verbundenen Ausgaben – als FuE- bzw. Innovationstätigkeit einzuordnen ist. Zudem erweiterte Spanien die Steuerabzugsgrundlage für Anschaffungkosten im Bereich der Spitzentechnologie von 500 000 EUR auf 1 000 000 EUR und hob die Obergrenze für die Abzüge für Investitionen in Forschung, technologische Entwicklung und Innovation von 45 % auf 50 % an. Irland gewährt für bestimmte FuE-Ausgaben eine Steuergutschrift von 20 % und will damit für einheimische und ausländische Unternehmen einen Anreiz für neue oder erweiterte FuE-Aktivitäten in Irland schaffen. Österreich erhöhte den für Aufwendungen zur Forschung und experimentellen Entwicklung vorgesehenen Freibetrag von 15 % auf 25 % und stockte die vergleichbare Forschungsprämie von 5 % auf 8 % auf. Zu den sektorspezifischen Initiativen: Das Portal für die Textil- und Bekleidungsindustrie, www.consejointertextil.com, in Spanien bietet Unternehmen, und hier insbesondere KMU hochwertige Dienstleistungen an. Durch die Einbindung zahlreicher neuer Dienstleistungsangebote wurde das Portal dynamischer und stärker interaktiv ausgelegt. Das Spektrum reicht von Technologieberatung über den Zugang per WAP-Mobiltelefon, News Download auf PDA, Senden und Empfangen von Faxmitteilungen per Internet bis hin zu Konferenzschaltungen für Mitglieder (Netmeeting). In Finnland wurde für die Zielgruppe der Technologieindustrie das neue Aktionsprogramm TRIO aufgelegt, das dazu beitragen soll, durch ein umfassendes Entwicklungskonzept für die Bereiche Internationalisierung, unternehmerische Kompetenz und Technologie die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Netzen in der Metall- und Elektronikindustrie zu stärken.
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Im Länderbericht für Belgien hob die Fédération des Entreprises de Belgique hervor, dass sie die Aufnahme der wissenschaftlichen Einrichtungen in diese Gruppe für eine wichtige Maßnahme erachte.
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Erfolgreiche Modelle für den elektronischen Handel und erstklassige Unterstützung für kleine Unternehmen
Verpflichtung der Charta: „Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten kleine Unternehmen ermuntern, bewährte Verfahren anzuwenden und erfolgreiche Geschäftsmodelle zu übernehmen, um in der neuen Wirtschaft wirklich zu florieren. Wir werden die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der EU zur Schaffung von Informationsund Unternehmensförderungssystemen und von Netzen und Diensten, die leicht zugänglich und verständlich sind und auf die Bedürfnisse der Unternehmen zugeschnitten sind, koordinieren, einen EU-weiten Zugang zu Beratung und Unterstützung seitens Betreuern und investitionswilligen Privatleuten, auch über Websites, gewährleisten und die Europäische Beobachtungsstelle für die KMU nutzen.“ Indikatoren und Ziele Acht Mitgliedstaaten haben quantitative Ziele in Verbindung mit dem elektronischen Geschäftsverkehr festgelegt. Deutschland will erreichen, dass bis 2005 20 % der KMU über eine E-Strategie verfügen, bis 2008 sollen es 40 % sein. Spanien hat sich zum Ziel gesetzt, dass bis 2006 97 % der Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern Zugang zum Internet haben, bis 2010 soll die Quote 99 % betragen. Frankreich strebt an, dass bis 2006 70 % der KMU im Land über einen Breitbandzugang verfügen, Irland will bis 2006 erreichen, dass 95% aller Unternehmen im Land einen Internetzugang haben; Lettland wollte bis 2004 einen Anteil von 40 % und bis 2010 von 80 % verwirklichen. Zielvorgabe für Litauen ist eine Internet-Zugangsrate von 92 % der KMU bis 2007. Malta hat sich zum Ziel gesetzt, dass 2007 50 % aller Unternehmen im Land über das Internet kaufen und verkaufen; Ungarn strebt an, dass ein größerer Prozentsatz der ungarischen KMU über eine eigene Website verfügt102 und die Niederlande verfolgen das Ziel, dass 66 % der KMU bis 2005 OnlineGeschäfte tätigen. Die Ausgaben für IT als Prozentsatz des BIP in EU-15 entwickelten sich im Zeitraum 2001 bis 2002 rückläufig, 2003 blieb der prozentuale Anteil unverändert. In den USA ist der Prozentsatz verglichen mit dem Durchschnitt der EU-15 nach wie vor höher. Fünf Mitgliedstaaten – Luxemburg, Schweden, das Vereinigte Königreich, die Tschechische Republik und die Niederlande – weisen allerdings eine höhere IT-Ausgabenrate auf als die USA. Am wenigsten wird in Griechenland, Spanien und Irland in diesen Bereich investiert. Die Internetnutzung durch Unternehmen nimmt weiter zu; rund 85 % aller Unternehmen verfügen inzwischen über Internetzugang.103 Nur in einigen wenigen Ländern – Frankreich, Lettland, Litauen, Portugal und Polen – liegt die Quote unter 80 %, während in den nordeuropäischen Länder nahezu 100 % der Unternehmen an das Internet angeschlossen sind. Die Verbreitung des Internet vollzieht sich in der Wirtschaft ausgesprochen schnell, so dass die Mitgliedstaaten, wenn dieser Trend anhält, ihre Zielvorgaben auf diesem Gebiet erreichen dürften. Auch die Verbreitung des Breitbandzugangs nimmt rasant zu; am höchsten sind die Quoten hier in Dänemark, Belgien und den Niederlanden, wo bereits rund 12 % der
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Ausgehend von 22 % im Jahr 2003; keine genaue quantitative Zielvorgabe. Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten, die einen Großteil der Grundgesamtheit der Unternehmen ausmachen, sind in dieser Statistik allerdings nicht berücksichtigt.
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Einwohner einen Breitbandanschluss haben, während Griechenland und Irland mit 0,1 % bzw. 1 % hier die Schlusslichter sind. Der elektronische Geschäftsverkehr nimmt zwar an Bedeutung zu, macht jedoch immer noch nur einen sehr begrenzten Teil des Gesamtumsatzes aus. Irland konnte hier 2003 mit einem Anstieg auf 10 % des Gesamtumsatzes der Wirtschaft104 einen rasanten Fortschritt verzeichnen; in den übrigen Ländern erreicht der elektronische Geschäftsverkehr einen Anteil zwischen 0,2 % und 2,8 %. Die höchsten Anteile hinter Irland weisen Schweden und Norwegen auf, Schlusslichter sind Griechenland, Italien und Spanien. Die Führungspositionen beim Prozentsatz der Unternehmen, die über das Internet verkaufen, nehmen die Niederlande, Finnland, Belgien, Dänemark, Norwegen und Irland ein, während bei den Unternehmen, die das Internet für Käufe genutzt haben, Frankreich, Schweden und Irland vorne liegen. In allen Ländern außer Griechenland ist der Prozentsatz der Unternehmen, die über das Internet einkaufen, höher als der der Unternehmen, die über das Internet verkaufen.105 Was die Unterstützungsdienste angeht, hat Frankreich das Ziel, dass im Zeitraum 2000 bis 2003 865 neue Unternehmen durch öffentliche Gründerzentren unterstützt werden, erreicht. Das neue Ziel für Frankreich sieht vor, dass im Zeitraum 2004 bis 2006 weitere 791 Neugründungen mit Unterstützung der Gründerzentren auf den Weg zu bringen. Irland strebt an, dass bis 2006 je eine Million Erwerbstätiger 71 Gründerzentren bestehen. Malta hat sich zum Ziel gesetzt, dass zwischen Oktober 2004 und September 2005 zehn neue Unternehmen durch öffentliche Gründerzentren gegründet werden, außerdem soll bis Dezember 2005 eine Zahl von 8,3 Gründerzentren je eine Million Erwerbstätiger erreicht werden. Die Slowakei schließlich will bis 2007 22 Gründerzentren errichten. Neueste Entwicklungen Elektronischer Geschäftsverkehr Die Mehrzahl der Länder hat das Potenzial des elektronischen Geschäftsverkehrs als Hilfsmittel zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit erkannt. Dies ist auch der Grund dafür, dass sie diese Form des Geschäftsverkehrs durch Sensibilisierungs- und Fördermaßnahmen bis hin zu Anreizen für KMU, die E-Business-Systeme einführen, weiterhin unterstützen. Griechenland bietet mit dem Programm „Go online“ Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten Hilfestellung beim Zugang zum Internet. Im Rahmen des Programms erhalten die teilnehmenden Unternehmen finanzielle Unterstützung für den Erwerb von Hardware, außerdem umfasst das Programm Schulungsmaßnahmen und spezielle Online-Lehrgänge über die Möglichkeiten der Informationstechnologie.
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Es wurde bereits spekuliert, dass die außerordentlich hohen Zahlen für Irland durch Ryanair und multinationale Konzerne zustande kommen, die ihre Verkäufe im elektronischen Geschäftsverkehr aus Irland abwickeln. Im Falle Griechenlands könnte dieses Ergebnis mit der wichtigen Rolle des elektronischen Geschäftsverkehrs im Tourismus zusammenhängen.
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Griechenland: eBusiness Forum Die Website eΒusiness Forum (www.ebusinessforum.gr) ist als ein Instrument der ständigen Konsultation zwischen Regierung, Wirtschaft und Hochschulen angelegt. Ziel dieses Forums ist, den elektronischen Geschäftsverkehr in Griechenland voranzubringen und mehr griechische Unternehmen für E-Business zu gewinnen. Im Rahmen des Forums werden vier jährliche Umfragen durchgeführt, die über die Verbreitung von IKT und E-Business-Technologien Aufschluss geben sollen. Das Forum hat der griechischen Regierung bereits Vorschläge für konkrete Maßnahmen vorgelegt und wirkt an der Planung und Bewertung diesbezüglicher Aktivitäten mit. Außerdem erarbeiteten die Mitglieder des Forums Praxisleitfäden für Unternehmen und Verbraucher sowie Verhaltensregeln und Informationsbroschüren, die regelmäßige Verbreitung finden. In Irland wurde ein E-Business-Cluster-Programm aufgelegt, das die IT-Kapazitäten von KMU in der Region Shannon verbessern soll. Italien fördert den elektronischen Geschäftsverkehr durch die Herausgabe von Leitlinien, direkte Informations- und Schulungsangebote und spezifische Anreize für bestimmte Wirtschaftszweige wie die Textil-, Bekleidungs- und Schuhindustrie. Der „E-Commerce Oscar 2003“ wurde für die besten seit mindestens zwei Jahren bestehenden E-Commerce-Websites im Bereich B2C (Business to Consumers) verliehen. In Ungarn laufen mehrere Ausschreibungen für die Entwicklung von E-Business-Systemen, einen elektronischen Marktplatz und die Entwicklung von Webseiten für KMU. In den Niederlanden wurde ein Workbook www.voorhetMKB (www.forSMEs) ins Netz gebracht, das mit einem in 20 Schritten aufgebauten Fragebogen KMU bei der Entwicklung einer eigenen Website und der Aufstellung einer Internetstrategie hilft. Unternehmer, die die gedruckte Fassung des Workbook bestellen, werden von einem Berater kontaktiert, der ihnen im Bedarfsfall Hilfestellung leistet. Innerhalb eines Jahres wurden mit dem Workbook fast 10 000 Unternehmen erreicht. In Polen wurde mit der Einrichtung einer elektronischen E-Business-Unterstützungsplattform der erste Schritt zur Umsetzung eines Programms zur „Schaffung von Mechanismen und Strukturen für die Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs“ getan. Die Plattform wird unter anderem ein elektronisches Zentralverzeichnis der Waren, Dienstleistungen und Unternehmen nach internationalem Standard enthalten, außerdem eine zentrale Datenbank mit Mustern für elektronische Dokumente. Pläne für einen Wettbewerb zum Thema E-Business bestehen ebenfalls bereits. Slowenien: Unterstützung für E-Business-Aktivitäten In Slowenien wurde ein Beratungskonzept mit Gutscheinsystem eingeführt, um KMU den Einstieg in das E-Business zu erleichtern. Die Gutscheine können für Beratungsleistungen eingelöst werden, die vom Staat bezuschusst werden. Ein Netz von E-BusinessReferenzzentren bietet darüber hinaus auf regionaler Ebene Unterstützung in den Bereichen E-Business, E-Work und E-Teaching. Die von der schwedischen Regierung eingerichtete Non-Profit-Organisation TradEasy hilft KMU bei der Bewältigung der mit dem elektronischen Geschäftsverkehr auf internationaler Ebene verbundenen Verwaltungskosten. Das ebenfalls neu gegründete Netzwerk für elektronischen Geschäftsverkehr (NEA) dient dem Zweck, durch Seminare, Workshops und
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Kampagnen den elektronischen Geschäftsverkehr zu fördern.106 Im Vereinigten Königreich wurde das Programm „Support to Implement Best Practice“ aufgelegt, das insbesondere KMU mit hohem Wachstumspotenzial dazu ermuntern soll, beispielhafte Praktiken aus dem E-Business-Bereich zu übernehmen. Auf regionaler Ebene bietet in Belgien die Region Wallonien Unternehmen, die eine E-Business-Website einrichten wollen, finanzielle Unterstützung und eine Zulassung an. Seit Beginn des Programms 2003 wurde von 181 Unternehmen ein entsprechender Antrag gestellt, ein Drittel dieser Unternehmen erhielt Prämie und Zulassung. Slowenien startete das Projekt e-SLOG, bei dem es darum geht, gemeinsam Standards für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen untereinander, aber auch mit der öffentlichen Verwaltung und mit Finanzinstituten zu entwickeln. Daneben sind im Rahmen des Projekts Informationsveranstaltungen und Schulungen zum Thema E-Business vorgesehen. An dem Projekt sind 91 Unternehmen, acht Institutionen, sechs Projektträger und vier Partner beteiligt, die sich mit vier zentralen Themenbereichen befassen: Ausarbeitung und Durchsetzung von Standardvorgaben für elektronische Dokumente, Harmonisierung von Geschäftsprozessen mit Blick auf die mögliche Verknüpfung unterschiedlicher technologischer Umgebungen, Ausarbeitung und Einführung von Sicherheitskonzepten für E-Business-Anwendungen unter Verwendung von E-Signature-Technologie und Einführung von „Open Technology“-Lösungen für Großunternehmen und KMU. Einer der Faktoren, die die Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs in einigen Ländern behindern, ist die unzureichende Nutzung von elektronischen Signaturen. In Litauen ist die technische Infrastruktur nicht für die elektronische Signatur ausgelegt. 2003 lief ein Pilotprojekt zur Erprobung der elektronischen Signatur in öffentlichen Einrichtungen an; je nach Ergebnis soll über eine Ausweitung auf den privaten Sektor nachgedacht werden. In Polen wurde eine Broschüre zum Thema „Die Elektronische Signatur – Funktionsweise, Anwendungsmöglichkeiten und Vorteile“ veröffentlicht, die zu einer größeren Verbreitung der elektronischen Signatur beitragen soll. Ziel des neuen Programms HØYKOM Region ist, die Verbreitung der Breitbandkommunikation vor allem in den abgelegenen ländlichen Gebieten Norwegens zu fördern. Auf regionaler Ebene soll in Österreich mit der Breitbandinitiative Oberösterreich das Bundesland Oberösterreich flächendeckend mit Breitbandanschlüssen versorgt werden. Im Gefolge des 2003 veröffentlichten Weißbuchs zum Thema elektronischer Geschäftsverkehr wurden in der Tschechische Republik eine Reihe von Gesetzen verabschiedet, die Rechte und Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr regeln und damit die Stellung der Verbraucher stärken. Darüber hinaus regeln neue Rechtsvorschriften die Verbreitung von gewerblichen Mitteilungen über das Internet, die Verwendung von elektronischen Signaturen und Marken und liberalisieren die Anerkennung qualifizierter Zertifikate nach dem gemeinschaftlichen Rahmenvorgaben.
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Der Verband der privatwirtschaftlichen Unternehmen in Schweden hebt hervor, dass in Schweden auch ohne Unterstützung durch staatliche Stellen immer mehr Kleinunternehmen verstärkt auf IT-Lösungen setzen. Bevor sich der Staat auf diesem Gebiet mit weiteren Projekten finanziell engagiert, sollte geprüft werden, ob nicht andere Akteure ohne Inanspruchnahme staatlicher Mittel Ähnliches leisten können.
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Unternehmensförderung Mit ihren Informationsstellen für Unternehmer will die Tschechische Republik die Kenntnisse tschechischer Unternehmer über den Binnenmarkt verbessern, die Verwaltungsverfahren für Unternehmen vereinfachen (u. a. durch die Einrichtung einer zentralen Ansprechstelle, durch einfachere und leichter verständliche Informationen über das wirtschaftliche Umfeld für Unternehmen und indem bestimmte Aktivitäten der Verwaltung näher an die Unternehmen herangeführt werden). In Griechenland wurden über 1000 Bürgerbüros (KEP) eingerichtet, über die 850 vereinfachte Verwaltungsverfahren abgewickelt werden können, von denen 255 Kleinunternehmen betreffen (z. B. Erteilung von Genehmigungen und Lizenzen). Auf regionaler Ebene wurden in der Region Brüssel-Hauptstadt in Belgien ein Helpdesk und ein gebührenfreier telefonischer Auskunftsdienst für Unternehmen eingerichtet. Um Verbesserungen im Qualitätsmanagement herbeizuführen wurde in Estland ein Handbuch zur Selbstbewertung herausgebracht. In den Anhängen dieses Handbuchs werden Praxiserfahrungen aus der Selbstbewertung von drei estnischen Unternehmen vorgestellt. Außerdem wurden Grundsätze für grundlegende Anerkennungssysteme erarbeitet und ein Organisationshandbuch107 für Manager vorgestellt, die sich mit Organisationsentwicklung befassen und auf der Suche nach Hilfsmitteln für Theorie und Praxis sind. In Finnland wurden ein Leitfaden und eine Software-Anwendung zum Thema Unternehmensübertragung entwickelt, die Unternehmer bei Verkauf oder Übertragung ihres Unternehmens Hilfestellung bieten. Der Leitfaden kann kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden. Im Vereinigten Königreich definiert ein eigens entwickelter Standard für Leiter von Gründerzentren und deren Teams die wichtigsten Gesichtspunkte der effizienten Führung eines Gründerzentrums. Der Small Business Service (SBS) gewährt Zuschüsse für Studien über Gründerzentren, die den beteiligten Organisationen Informationen für die Aufstellung eines Business Case liefern. Drei nordeuropäische Länder haben ihre Dienstleistungsangebote zur Unternehmensförderung neu geordnet und dabei eine Straffung vorgenommen und verstärkt Schwerpunkte im regionalen Bereich gesetzt. Dänemark schloss seine TechnologieInformationszentren und eröffnete an ihrer Stelle 15 Dienstleistungszentren für Unternehmen in den einzelnen Regierungsbezirken des Landes. Die neuen Zentren, die in Zusammenarbeit mit kommunalen und regionalen Behörden eingerichtet wurden, bieten kostenlose Dienstleistungen für Unternehmer an. In Finnland wurden im Rahmen des Projekts Unternehmerische Initiative und lokale Verwaltung bislang 25 von 50 geplanten Kontaktstellen für Unternehmen eingerichtet, in denen Dienstleistungen für Unternehmen auf regionaler Ebene zusammengefasst werden sollen. Norwegen nahm im Rahmen seiner Bemühungen um die Anbindung der Regionalentwicklung an die Internationalisierung eine Neuordnung seines Systems zur Unternehmensförderung vor. Innovation Norway ist der Name der neuen Einrichtung zur Unternehmensförderung, die durch den Zusammenschluss verschiedener, in den Bereichen Handel, Industrie, Regionalentwicklung, Erfindungen und Tourismus tätiger Organisationen entstand. Das vor allem auch auf spezielle Zielgruppen wie junge Unternehmer, Unternehmerinnen und KMU mit hohem Wachstumspotenzial
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Nach den Grundsätzen der European Foundation for Quality Management, EFQM.
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ausgerichtete Angebot von Innovation Norway umfasst finanzielle Instrumente, Information und Unterstützungsleistungen. Finnland: Quartett unterstützt Unternehmen in der Wachstumsphase In Finnland schlossen sich vier Organisationen zu einer Partnerschaft zusammen, deren Zielgruppe Unternehmen in der Wachstumsphase sind. In der Partnerschaft arbeiten die staatliche Finanzierungsgesellschaft Finnvera, Finpro, eine Vereinigung zur Förderung der Internationalisierung finnischer Unternehmen, die finnische Technologieagentur TEKES, und die T&E-Zentren für Beschäftigung und wirtschaftliche Entwicklung zusammen. Die beteiligten Organisationen bringen ihr Fachwissen in ein Dienstleistungsangebot ein, das sich an den spezifischen Bedürfnissen der Klienten orientiert; jeder Klient wird als gemeinsamer Klient aller Beteiligten betrachtet. Viele der neuen Mitgliedstaaten konzentrieren sich – ausgehend von der Heranführungsstrategie – auch nach dem EU-Beitritt auf den Aufbau von Institutionen und haben sich mit eigenen Organisationen Netzwerken wie den EIC und BIC angeschlossen und die notwendigen Kapazitäten für die Verwaltung der Strukturfonds auf diesem Gebiet geschaffen. Estland nahm eine Neuordnung seiner Unternehmensförderorganisation Enterprise Estonia vor, um die Leistungen im Bereich Unternehmensförderung und EU-Strukturfonds zu verbessern. Die neu ausgerichteten Förderprogramme decken u. a. die Bereiche Technologietransfer, Exportplanung, Fachberatung und Infrastruktur für Unternehmen ab. In Zypern gründete die Industrie- und Handelskammer ein eigenes Unternehmen für die Sammlung und das Recycling von Verpackungsmaterial nach Maßgabe der EU-Vorschriften. Diese Unterstützung wird insbesondere von KMU begrüßt, die ansonsten nicht in der Lage gewesen wären, die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften auf eigene Kosten zu organisieren. In Ungarn hilft ein neuer Informationsdienst KMU bei Kontakten mit dem Ministerium für Wirtschaft und Verkehr. Neben Informationen und Auskünften liefert ein eigener Online-Beratungsdienst innerhalb von drei Tagen qualifizierte Antworten auf eingereichte Fachfragen. Mehrere Länder und Regionen richten Internet-Portale für KMU ein oder erweitern ihr diesbezügliches Angebot. Dänemark hat sein Portal für Unternehmensgründer www.startguiden.dk um Datenbanken mit Adressen von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Marketingberatern erweitert. Estland verzeichnet für sein Portal monatlich 50 000 Zugriffe. Spanien hat sein Portal um zwei neue interaktive Tools erweitert: Mit Geschäftsmodell-Simulatoren können angehende Unternehmer ihre Geschäftsidee testen und eine Selbstdiagnose ihrer unternehmerischen Einstellung erstellen; ein Benchmarking-Tool vermittelt Zugang zu den Erfahrungen anderer Unternehmer. Bei dem Portal sind 31 121 Benutzer registriert, monatlich werden über 1,5 Millionen Zugriffe verzeichnet. Lettland plant im Rahmen seines Programms E-Latvia die Einrichtung eines Unternehmensportals. Auf regionaler Ebene beantwortete das schottische Business Gateway im Vereinigten Königreich im ersten Jahr seines Bestehens über 140 000 Anfragen und leistete Unterstützung bei der Gründung von 9 700 Unternehmen. In Wales sorgt eine neu eingerichtete Website für das öffentliche Beschaffungswesen (National Procurement Website) für die Vereinheitlichung öffentlicher Ausschreibungen und erleichtert Unternehmen durch den kostenlosen Versand automatischer Hinweise per E-Mail den Zugang zu Aufträgen der öffentlichen Hand.
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Stärkere und effizientere Vertretung der Interessen kleiner Unternehmen auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten
Verpflichtung der Charta: „Wir werden die Frage untersuchen, wie die Interessen kleiner Unternehmen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten – auch im Rahmen des sozialen Dialogs – vertreten werden.“ Neueste Entwicklungen Die Tschechische Republik hat mit der Einsetzung des Rates für die Entwicklung des unternehmerischen Umfelds eine Plattform geschaffen, auf der Vertreter der Regierung, von staatlichen Stellen und Unternehmervertreter zusammenkommen, Probleme erörtern und Lösungsvorschläge erarbeiten.108 Die estnische Regierung und die beiden größten Wirtschaftsverbände des Landes, die estnische Industrie- und Handelskammer und der Arbeitgeberverband, unterzeichneten eine Kooperationsvereinbarung, die den Rahmen für regelmäßige Konsultationen und den Meinungsaustausch zwischen Regierung und Wirtschaft vorgibt. Darüber hinaus wurde in Estland ein Projekt aufgelegt, mit dem durch die Einführung neuer Verwaltungsverfahren die regelmäßige Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors und Wirtschaftsorganisationen gestärkt werden soll. Das Projekt wird von der dänischen Agentur für Unternehmen und Wohnungsbau (National Agency for Enterprise and Housing) finanziert. In Lettland unterzeichneten das Wirtschaftsministerium, der nationale Wirtschaftsrat und der Expertenrat eine Vereinbarung über die Schaffung eines unternehmensfreundlicheren Umfelds, das u. a. die Gewähr bieten soll, dass die Interessen unterschiedlicher Wirtschaftszweige Gehör finden. In Ungarn wird ein Wirtschafts- und Sozialbeirat gegründet, der als Konsultations- und Beratungsplattform für Wirtschaftsvertreter und Regierung fungiert und in dem wichtige wirtschaftliche und soziale Themen diskutiert werden sollen. Niederlande: Aktive Anhörung von Unternehmern in Einzelgesprächen im Rahmen einer „Pizza-Runde“ Das vom niederländischen Wirtschaftsministerium ins Leben gerufene Programm zur Außenorientierung dient der Verbesserung der Kenntnisse von höheren Verwaltungsbeamten über Wirtschaft und Handel. Eines von drei Elementen dieses Programms ist die aktive Anhörung, die u. a. in Form so genannter „Pizza-Runden“ stattfindet. Hierbei handelt es sich um informelle Gesprächsrunden, zu denen sich der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium mit Unternehmern zum Mittagessen trifft und bei denen nicht – wie sonst üblich – Verbandsvertreter sondern einzelne Unternehmer ihre Standpunkte und Vorstellungen zur zukünftigen Politik vortragen. Diese „Pizza-Runden“, die bereits zu einer festen Einrichtung geworden sind, können als neue Tradition im Prozess der Politikgestaltung angesehen werden. Das Politikprogramm für unternehmerische Initiative in Finnland fördert eine weitreichende Zusammenarbeit aller an der Umsetzung der Industriepolitik beteiligten Partner. Für ein kontinuierliches Engagement sorgen die regelmäßige begleitende Beobachtung und der Meinungsaustausch zwischen Regierung, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften. In
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Die Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik begrüßt zwar die Einsetzung des Rates, bezweifelt allerdings dessen Effektivität, da der Rat nur über unzureichende politische Unterstützung verfüge und das den Vertretern der Verwaltung erteilte Mandat begrenzt sei.
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Norwegen wurden mit dem Innovationsforum und dem Forum Unternehmerische Initiative zwei Instrumente ins Leben gerufen, die dazu dienen sollen, auf der Grundlage direkter Gespräche zwischen allen Beteiligten neue politische Initiativen zu entwickeln. Den Foren gehören neben den Ressortministern Vertreter von Wirtschaftsverbänden und weitere Interessenvertreter der nationalen und der regionalen Ebene an. In Italien sind in verschiedenen Regionen Beobachtungsstellen geplant oder haben bereits ihre Arbeit aufgenommen. Zweck dieser Einrichtungen ist die Neuausrichtung und Aktualisierung der Politik zur Förderung der industriellen Entwicklung im Land. In Spanien ist eine Überarbeitung des Konzepts der Beobachtungsstelle geplant. Dabei ist an ein Forum für den Wissensaustausch über KMU-Fragen gedacht; außerdem soll die Beobachtungsstelle spanischen Unternehmen Hilfestellung bei der Bewertung ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer Position am Markt bieten und Politikern, Wissenschaftlern und auch den Unternehmen selbst Feedback liefern. An weiteren Maßnahmen sind zu nennen: Die Übertragung weiterer Zuständigkeiten an den Nationalen Rat für Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklung (ESAA) in Griechenland, dessen Hauptaufgabe nunmehr darin besteht, die Wettbewerbsfähigkeit griechischer Unternehmen auf nationaler Ebene und Gemeinschaftsebene zu fördern. In Litauen wurden zwei Umfragen unter Unternehmen und Wirtschaftsverbänden durchgeführt, bei denen nach der Effizienz der Unterstützung für KMU gefragt und Meinungen und Wünsche der Unternehmen in Bezug auf neue Fördermaßnahmen eingeholt wurden, die im Rahmen der neuen Strategie für die Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen 2005-2008 und des Aktionsplans zur Umsetzung dieser Strategie vorgeschlagen werden könnten. In Luxemburg wurde ein neuer Wirtschaftsverband für Unternehmerinnen ins Leben gerufen, der dem Standpunkt von Unternehmerinnen mehr Geltung verschaffen soll. Malta Enterprise setzt bei der Erarbeitung von politischen Empfehlungen wie z. B. des Rahmenkonzepts für unternehmerische Initiative und des Innovationsrahmens verstärkt auf einen konsultativen Ansatz. In Polen wurde ein interaktives Forum eingerichtet, das speziell neuen Rechtsvorschriften der Europäischen Union gewidmet ist (www.debata.ukie.gov.pl/www/dp.nsf/Start?Open). Mit diesem Forum soll die Konsultation zu Entwürfen für Rechtsvorschriften und wichtigen von der EU veröffentlichten Dokumenten angeregt werden. Das Forum bietet KMU Gelegenheit, sich mit neuen Regelungen in den europäischen Rechtsvorschriften vertraut zu machen und sich in die Diskussion einzubringen. Sämtliche Beiträge werden registriert, analysiert und an die zuständigen Ministerien und weitere Regierungsstellen weitergeleitet. Um Erfolge und Erfahrungen polnischer Unternehmen im Ausland bekannt zu machen und eine stärkere und effektivere Vertretung der Interessen von KMU in der Arbeit von europäischen Sektororganisationen und internationalen Verbänden zu erreichen, wurde in Polen ein zweites allgemeines Auswahlverfahren für Zuschussanträge durchgeführt, das allen Wirtschaftsverbänden offen stand; im Jahr 2004 erhielten 39 Verbände finanzielle Unterstützung. Auf regionaler Ebene trat in Schottland im Vereinigten Königreich die Scottish Executive gemeinsam mit dem Parlament als Gastgeber der Konferenz zum Thema „Unternehmen im Parlament“ (Business in the Parliament Conference) auf. Hauptziel der Veranstaltung war, gemeinsam mit den Unternehmen Engagement für die Förderung des Wachstums der schottischen Wirtschaft zu zeigen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die zentralen Themen der Unternehmensstrategie der Scottish Executive für ein unternehmerisch aktives, erfolgreiches Schottland (A Smart, Successful Scotland).
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