Überwachungsausschuss des OLAF
Luxemburg
D (14242)
/
Brüssel,
5. Dezember
2002
Herrn Valéry Giscard d'Estaing Präsident des Europäischen Konvents B 1048 - BRÜSSEL
Sehr geehrter Herr Präsident, wir verfolgen Ihre Arbeiten mit großer Aufmerksamkeit und haben mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass Sie als eines der vom Konvent zu behandelnden Themen die Frage der Schaffung eines für den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union zuständigen Europäischen Staatsanwalts genannt haben. Nach Kenntnisnahme des Berichts der Arbeitsgruppe "Freiheit, Sicherheit und Recht" des Konvents und nach Herrn Brüners Anhörung durch diese Gruppe vom 25. September sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass es eines zusätzlichen Schrittes bedarf, um wirksam gegen Straftaten vorgehen zu können, die sich gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaft richten. Unser diesbezügliches Anliegen entspringt unseren Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Untersuchungstätigkeit des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF), ist die logische Weiterführung der von der Kommission zu diesem Thema unterbreiteten Vorschläge (und insbesondere des der Arbeitsgruppe am 19. November vorgelegten Beitrags der Kommissionsmitglieder Schreyer, Vitorino und Barnier) und steht im Einklang mit den von zahlreichen Mitgliedern des Konvents gemachten Äußerungen. Diese Reform kurz vor der Erweiterung unter Hinweis auf eine Klausel zur Ermächtigung des Rates ein weiteres Mal zu verschieben, hieße in einem Europa mit 25 Mitgliedstaaten für lange Jahre auf sie zu verzichten. Über die laufende Neufassung der Verträge hinaus läuft jedwedes isoliertes Vorgehen wegen der Ratifizierungszwänge Gefahr, letztendlich zu scheitern. Die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft findet den ihr angemessenen Platz und ihre Legitimität allein im allgemeinen Rahmen des Verfassungsvertrags, den Sie derzeit für die Europäische Union der nächsten fünfzig Jahre ausarbeiten. Die Bürger Europas würden sich nicht mit leeren Worten und Versprechungen abfinden. Es besteht jetzt und hier die Chance, die Zukunft Europas zu sichern, indem wir seine finanziellen Interessen besser schützen und dabei konkrete Ergebnisse erzielen, die den Erwartungen der europäischen Bürger entsprechen. Eine operative Betrugsbekämpfung auf europäischer Ebene hat es zuvor nie gegeben. Die hierbei gesammelten Erfahrungen haben es uns ermöglicht, Mängel in der justiziellen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten aufzudecken und Lösungen zu finden, mit denen dem Mangel an Effizienz und Legitimität, unter dem die Betrugsbekämpfung derzeit noch leidet, begegnet werden kann. Des weiteren haben wir im Rahmen unserer Tätigkeiten festgestellt, dass die Öffentlichkeit ein großes Interesse am Schutz der öffentlichen Gelder und des europäischen Steuerzahlers hegt. Durch die Verträge wurde den Gemeinschaftsorganen und -einrichtungen die Aufgabe übertragen, die finanziellen Interessen der Gemeinschaft zu schützen. Gleichwohl sind die ihnen dafür an die Hand gegebenen Mittel trotz der Schaffung der "Finanzpolizei" OLAF nach wie vor nicht effizient
genug und entsprechen auch nicht den Erfordernissen in Bezug auf die richterliche Kontrolle. Da diese Reform vom Mai 1999 in aller Eile und binnen eines Zeitraums von nur vier Monaten angenommen werden musste, konnte kein vollständiges Regelwerk erlassen werden, denn dies hätte die Aufnahme einschlägiger Bestimmungen in die Verträge erfordert. Auf der Regierungskonferenz von Nizza wurde beschlossen, derartige Bestimmungen zu gegebener Zeit in einem globalen Rahmen zu prüfen. Die Untersuchungen des OLAF sind nach wie vor administrativer Natur und entbehren des Großteils der den strafrechtlichen Ermittlungen vorbehaltenen, für Nachforschungen auf finanziellem Gebiet jedoch unabdingbaren Mittel (z.B. Beschlagnahme von Kontoauszügen). Da sich die Untersuchungstätigkeit des OLAF nicht auf die Strafverfolgung erstreckt, werden festgestellte Vergehen nur in einer äußerst begrenzten Zahl von Fällen strafrechtlich verfolgt und geahndet. Zudem scheint die Tatsache, dass Kontrollen im Rahmen von OLAF-Untersuchungen nur nachträglich möglich sind, im Hinblick auf die Wahrung des in der Präambel der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgeschriebenen Rechtsstaatsprinzips unzureichend zu sein. Da es sich um einen Zuständigkeitsbereich der Gemeinschaft handelt, erscheint uns die im Abschlußbericht der Arbeitsgruppe ins Auge gefasste Lösung, Eurojust langfristig in eine Staatsanwaltschaft umzuwandeln, ungeeignet. Diese Lösung beschränkt sich darauf, die Methoden der justiziellen Zusammenarbeit in einem Bereich zur Anwendung zu bringen, in denen das OLAF bereits heute EU-weit Untersuchungen durchführen darf. Daher glauben wir, dass der von der Kommission im Anschluss an die Regierungskonferenz von Nizza unterbreitete Vorschlag zur Schaffung eines Europäischen Staatsanwalts mit einer seine Unabhängigkeit garantierenden Rechtsstellung eine realistische und kohärente Lösung darstellt. Der Staatsanwalt müsste die Befugnis zur allgemeinen Leitung der Untersuchungen besitzen und zusammen mit den abgeordneten Staatsanwälten Anklage vor den nationalen Gerichten erheben können. Dabei erscheint es uns wünschenswert, dass seine Befugnisse auf kurz oder lang auf die gegen Europa gerichteten Straftaten ausgedehnt werden. Dass sich so zahlreiche und wichtige Persönlichkeiten in der Arbeitsgruppe des Konvents für die Schaffung eines Europäischen Staatsanwalts und einer Europäischen Staatsanwaltschaft ausgesprochen haben, zeigt, wie konstruktiv der Konvent an dieses Thema herangeht. Gerade deshalb möchten wir noch einmal unterstreichen, dass es von größter Wichtigkeit ist, die Schaffung eines für den Schutz der finanziellen Interessen der Union zuständigen Europäischen Staatsanwalts und einer europäischen Staatsanwaltschaft im Verfassungsvertrag festzuschreiben; seine rechtliche Stellung und die wichtigsten Modalitäten seiner Arbeitsweise könnten nachfolgend durch ein organisches Gesetz geregelt werden. Hochachtungsvoll
Franz-Hermann BRÜNER
(unterzeichnet) Generaldirektor des OLAF
Raymond KENDALL
(unterzeichnet) Vorsitzender des Überwachungsausschusses
Edmondo BRUTI LIBERATI
(unterzeichnet) Mitglied des Überwachungsausschusses
Mireille DELMAS-MARTY
(unterzeichnet) Mitglied des Überwachungsausschusses
Alfredo José DE SOUSA
(unterzeichnet) Mitglied des Überwachungsausschusses
Dr. Harald NOACK
(unterzeichnet) Mitglied des Überwachungsausschusses