Vertrag vom Typ A

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VERLEGERFORUM DER EUROPÄISCHEN UNION Koeditionsvertrag (Typ A) COE-FOR-XX-XXX-(XX) DER AUTORENDIENST [Die Europäische Gemeinschaft] [Agentur oder andere Einrichtung] ………………………………………………… ………………………………………………… vertreten durch das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften 2, rue Mercier, L-2985 Luxemburg (im Folgenden „Amt für Veröffentlichungen“ genannt) vertreten durch Herrn Serge BRACK Leiter des Referats „Editorial policy“ Datum: ............................................................. DER KOEDITOR Name: ………………………………………. ………………………………………………... Anschrift:…………………………………… ………………………………………………… ………………………………………………… Rechnungsanschrift: ………………………. ……………...………………………………… ……………..…………………………………. vertreten durch: ………………………………. ……………………………………………….. Funktion: …………………………………….. Datum: .......................................................... Unterschrift: ...................................................... Unterschrift: .................................................. FOLGENDES DOKUMENT IST GEGENSTAND DES VERTRAGES Titel: …………………………………………. ………………………………………………… Autor(en):…………………………………….. Sprache(n): …………………………… Lieferformat(e) (gedruckt und/oder elektronisch):……………………………… …………………………………………….. Anzahl der Seiten: …………………. (nachstehend „das Dokument“ genannt), Liefertermin: …………….……………… GEMEINSAM HERAUSZUGEBENDE VERÖFFENTLICHUNG Titel:………………………………………….. …………………………..……………………. ………………………………………………… Sprache(n): …………………………… Lieferformat(e) (gedruckt und/oder elektronisch: ……………………………. ………………………………………………… Anzahl der Seiten: ……………….. (nachstehend „die Veröffentlichung“ genannt) Voraussichtlicher Veröffentlichungstermin: …………. Laufzeit des Vertrags: […] Jahre ab dem Datum des Inkrafttretens Zahl der Gratisexemplare, die dem Amt für Veröffentlichungen zwecks Archivierung bzw. kostenloser Verteilung zu liefern sind: …………… Zahl der Exemplare, die dem Amt für Veröffentlichungen zu Verkaufszwecken zu liefern sind: ………………………….. Preis der Veröffentlichung, in Euro ohne MwSt.: …………………………………………………. VERLEGERFORUM DER EUROPÄISCHEN UNION Allgemeine Bedingungen für die Vergabe von Koeditionsverträgen durch das Amt für Veröffentlichungen an die Mitglieder des Verlegerforums der Europäischen Union Artikel 1 Gegenstand dieses Vertrags ist die Koedition durch das Amt für amtliche Veröffentlichungen, im Namen der Autorendienste der Organe, Agenturen und sonstigen Einrichtungen der Europäischen Union handelnd, und durch den Koeditor, in der als „die Veröffentlichung“ definierten Form, des vom Autorendienst erstellten Dokuments, für das dem Autorendienst die ausschließlichen weltweiten Veröffentlichungsrechte bedingungslos vorbehalten bleiben. Im Rahmen dieses Vertrags steht der Begriff „Koedition" für die Beteiligung des Autorendienstes, des Amtes für Veröffentlichungen und des Koeditors an der Herstellung der Veröffentlichung, an deren Herausgabe in einer einheitlichen Aufmachung, versehen mit den Logos des Autorendienstes und/oder des Amtes für Veröffentlichungen sowie des Koeditors, und für die gleichzeitige Verbreitung der Veröffentlichung sowohl durch das Amt für Veröffentlichungen als auch durch den Koeditor gemäß den in den nachfolgenden Artikeln festgelegten Bedingungen. Artikel 5 Der Beitrag des Amtes für Veröffentlichungen besteht in der unentgeltlichen Bereitstellung des Dokuments in dem Format und zu den Bedingungen, die der Vertrag vorsieht. Der Koeditor verpflichtet sich, an dem Dokument ohne vorherige Genehmigung des Amtes für Veröffentlichungen keine grundlegenden Änderungen vorzunehmen, durch die sich der Sinn des Textes ändern könnte. Gegebenenfalls verpflichtet sich das Amt für Veröffentlichungen, die an den vom Koeditor gelieferten Abzügen vorgenommenen Autorenkorrekturen binnen dreißig (30) Tagen nach Erhalt zurückzuschicken. Nach Ablauf dieser Frist kann der Koeditor davon ausgehen, dass die Abzüge genehmigt wurden. Artikel 6 Unmittelbar nach Fertigstellung der ersten Auflage liefert der Koeditor dem Amt für Veröffentlichungen an die im Anhang genannte Adresse die vereinbarte Zahl an Gratisexemplaren sowie die vereinbarte Zahl an Exemplaren zum Preis von 40 % des offiziellen Verkaufspreises ohne MwSt. Das Amt für Veröffentlichungen kann, vorbehaltlich der Verfügbarkeit, beim Koeditor zu den oben genannten Bedingungen zusätzliche Exemplare zwecks kommerzieller Verbreitung erwerben. Artikel 2 Der Vertrag tritt am Tag seiner Unterzeichnung durch das Amt für Veröffentlichungen in Kraft und endet gemäß den vertraglich festgelegten Bedingungen. Er gilt für eine einzige Ausgabe der Veröffentlichung und kann nicht geändert oder verlängert werden. Der Koeditor erwirbt die Rechte an einer weiteren Ausgabe oder Sprachfassung der Veröffentlichung nur über einen zwischen den Vertragsparteien geschlossenen neuen Vertrag. Der Koeditor stellt die Veröffentlichung binnen zwölf (12) Monaten nach Erhalt des endgültigen Dokuments her. Der Koeditor verpflichtet sich, alle in seinem Besitz befindlichen unverkauften Exemplare zu dem Datum, das ihm das Amt für Veröffentlichungen mit einer einmonatigen Vorankündigungsfrist mitteilt, aus dem Verkauf zu nehmen. Es versteht sich, dass dieses Datum nicht vor dem Datum des Vertragsablaufs liegen kann. Artikel 7 Das Amt für Veröffentlichungen verpflichtet sich, die in Artikel 6 vorgesehene Zahlung schuldbefreiend innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der in Euro ohne Steuern und Abgaben erstellten Rechnung zu leisten. Die Zahlungen erfolgen auf das im Anhang dieses Vertrags genannte Euro-Konto des Koeditors. Im Falle nicht fristgerechter Zahlung werden Verzugszinsen erhoben; diese werden berechnet zu dem von der Europäischen Zentralbank für ihre wichtigsten Refinanzierungsgeschäfte zugrunde gelegten und am ersten Kalendertag des Fälligkeitsmonats geltenden Zinssatz, der im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, veröffentlicht wird, zuzüglich dreieinhalb Prozentpunkten. Artikel 3 Das Amt für Veröffentlichungen bestätigt, dass die Rechte am geistigen Eigentum für das Dokument dem Autorendienst (Europäische Gemeinschaften, Agenturen und sonstige Einrichtungen der Europäischen Union) gehören. Artikel 8 Die Herstellung der Veröffentlichung erfolgt auf Kosten des Koeditors, dem sämtliche Einnahmen aus dem Verkauf der von ihm vertriebenen Exemplare zustehen. Der offizielle Verkaufspreis Veröffentlichung wird von einvernehmlich festgelegt. (ohne MwSt.) der den Vertragsparteien Artikel 4 Der Koeditor druckt den Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen im Anhang dieses Vertrags vorgesehenen Schutzvermerke auf die Rückseite der Titelseite der Veröffentlichung. Der Koeditor versieht die Umschlagseiten der Veröffentlichung mit dem Logo, der Katalognummer und dem Identifizierungscode des Autorendienstes und/oder des Amtes für Veröffentlichungen gemäß den im Anhang dieses Vertrags festgelegten Bestimmungen. Gegebenenfalls vermerkt der Koeditor den Namen des Autors des Dokumentes auf der Umschlagseite gemäß den im Anhang dieses Vertrages festgelegten Bestimmungen. Der Koeditor entscheidet, hinsichtlich der von ihm zu vertreibenden Exemplare, allein über Vermarktung, Werbung, Anzahl und Verteilung von Freiexemplaren sowie über den Nachdruck der Veröffentlichung. Der Koeditor und das Amt für Veröffentlichungen sind berechtigt, die Veröffentlichung ganz oder auszugsweise zu den im Anhang dieses Vertrags festgelegten Bedingungen auf ihren Websites zu veröffentlichen. Artikel 9 Der Koeditor übermittelt einmal jährlich eine Aufstellung über Absatz und Verbreitung der Veröffentlichung an das Amt für Veröffentlichungen, das seinerseits die Vertraulichkeit der mitgeteilten geschäftlichen Angaben gewährleistet. Rückschein und gibt darin Art, voraussichtliche Dauer und vorhersehbare Folgen des betreffenden Ereignisses an. Unter höherer Gewalt sind unvorhersehbare und außergewöhnliche, trotz der gebotenen Sorgfalt unabwendbare Situationen oder Ereignisse zu verstehen, die unabhängig vom Willen der Vertragsparteien eintreten, nicht auf einem Fehler oder einer Fahrlässigkeit einer Partei beruhen und diese Partei daran hindern, eine Pflicht aus dem Vertrag zu erfüllen. Artikel 10 Jede Vertragspartei kann diesen Vertrag per Einschreiben an die andere Partei kündigen, falls diese eine Vertragsverletzung begangen und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb eines Monats, nachdem sie dazu aufgefordert wurde, behoben hat. Artikel 12 Für diesen Vertrag gilt das luxemburgische Recht, dem gemäß er in jeder Hinsicht zu interpretieren ist. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien ist Luxemburg. Artikel 11 Es wird keiner Partei als Verstoß gegen die Pflichten aus dem Vertrag ausgelegt, wenn sie durch höhere Gewalt an der Erfüllung dieser Pflichten gehindert ist. Ist eine Partei höherer Gewalt ausgesetzt, so unterrichtet sie die andere Partei unverzüglich durch Einschreiben mit Artikel 13 Alle in diesen Allgemeinen Bedingungen nicht vorgesehenen besonderen Bestimmungen bzw. alle Änderungen dieser Vertragsbedingungen werden in einem Anhang zu diesem Vertrag geregelt. ANHANG zum Koeditionsvertrag COE-FOR-XX-XXX-(XX) Besondere Vertragsbedingungen (Copyright-Vermerke, Schutzvermerke, Haftungsausschlussklausel, Bankkonto, Lieferadresse usw.)

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