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Institut für Rechtswissenschaft

und Rechtspraxis

Anmeldung zur Tagung

BGG – Die Beschwerde in Zivilsachen in der Praxis

Donnerstag, 30.April 2009, Radisson SAS Hotel, Luzern (885.)



Die Anmeldung gilt für: (Name, Vorname, Titel/Stellung/Funktion)*

1.





2.





3.

BGG – Die Beschwerde

in Zivilsachen

Zustelladresse für Rechnung und Tagungsunterlagen in der Praxis

Donnerstag, 30. April 2009

Radisson SAS Hotel, Luzern (885.)

e-mail Telefon



Infos

Bitte bedienen Sie mich regelmässig mit den Programmen und Informationen

Ihres Instituts:

❏ per Post ❏ per e-mail (Newsletter)



Ich wäre auch an Veranstaltungen zu folgenden Themen interessier t:





Mit der Anmeldung zur Tagung anerkennt der/die Unterzeichnende die Teil-

nahmebedingungen gemäss diesem Programm. Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis

Universität St. Gallen

Ort/Datum: Unterschrift: Bodanstrasse 4 · 9000 St. Gallen

* Ich bin damit einverstanden, dass diese Angaben in einem den Teilnehmenden Telefon 071 224 24 24 · Telefax 071 224 28 83

zugänglichen Teilnahmeverzeichnis erscheinen. irp@unisg.ch · www.irp.unisg.ch

14.20–15.20 Fallstricke bei der Zivilrechtsbeschwerde in SchKG-Sachen

Thema und Adressatenkreis Referat von Prof. Dr. iur. Franco Lorandi

Das Bundesgerichtsgesetz (BGG) steht seit über zwei Jahren in Kraft. Gerade im Zusammenhang 15.20–15.50 Pause

mit der Beschwerde in Zivilsachen sind inzwischen zahlreiche Entscheidungen ergangen. Die Fülle 15.50–16.30 Zivilrechtsbeschwerde und Familienrecht

der behandelten Probleme erschwert die Übersicht und droht zuweilen den Blick auf relevante Referat von Dr. iur.Tarkan Göksu

Entwicklungen zu verstellen. Die Tagung setzt sich zum Ziel, drei praktisch wichtigen Fragestellungen

16.30–17.00 Diskussion

zur Zivilrechtsbeschwerde auf den Grund zu gehen.

17.00–17.05 Schluss der Tagung

Das Verhältnis kantonaler Rechtsmittel zu Bundesrechtsmitteln gibt in der Praxis immer wieder

schwierige Probleme auf. Im Vordergrund stehen namentlich die folgenden Fragen: Welcher Art ist

die gerügte Rechtsverletzung – betrifft sie kantonales Recht, einfaches Bundesrecht oder Bundes- Referierende

verfassungsrecht? Welche Fehler werden häufig gemacht und wie lassen sie sich vermeiden? Erhöhen

kurze, konzise Eingaben die Chancen eines Rechtsmittels oder nur die Gefahr, dass dieses mit Dr. iur. Elisabeth Escher, Bundesrichterin, Lausanne

geringem Begründungsaufwand abgewiesen wird? Die Fragen werden sowohl aus der Sicht des Dr. iur. Tarkan Göksu, Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter für Verfahren und Grundlagen an der

Bundesgerichts als auch aus der Perspektive kantonaler Gerichte erörtert. Universität Fribourg, Fribourg

Beschwerden in SchKG-Sachen sind praktisch bedeutsam, aber auch komplex. Die Tagung geht in Dr. iur. Kathrin Klett, Rechtsanwältin, Bundesrichterin, Lausanne

zwei Referaten namentlich folgenden Fragen nach: Wie unterscheidet sich die Zivilrechtsbeschwerde

Prof. Dr. iur. Moritz Kuhn, Rechtsanwalt, Präsident des Kassationsgerichts des Kantons Zürich,

in SchKG-Sachen von der "gewöhnlichen" Zivilrechtsbeschwerde? Welche Bedeutung kommt der

Professor für Privatrecht und Versicherungsrecht an der Universität Zürich, MME-Meyer Müller

subsidiären Verfassungsbeschwerde in diesem Zusammenhang zu? Welche verfahrensrechtlichen

Eckert Partners, Zürich

Entwicklungen hat die bundesgerichtliche Rechtsprechung in SchKG-Sachen seit Einführung des

BGG gebracht? Prof. Dr. iur. Franco Lorandi, LL.M., Rechtsanwalt,Titularprofessor für Zivilprozess- und Zwangsvoll-

streckungsrecht an der Universität St. Gallen, Holenstein Rechtsanwälte AG, Zürich

Schliesslich werden Zivilrechtsbeschwerden in familienrechtlichen Streitigkeiten näher beleuchtet.

Die Fragen lauten hier namentlich: Sind für die prozessierende Anwältin in diesem Zusammenhang Dr. iur. Fridolin Walther, LL.M., Rechtsanwalt, Mitherausgeber SZZP/RSPC, redaktioneller Mitarbeiter

neue Klippen entstanden, die es zu umschiffen gilt? Welche Entwicklungen und Probleme sind von ZBJV und Vorstand des Forums SchKG, Walther Leuch Howald, Bern

besonderer Bedeutung? Wie bildet sich das für das Familienrecht typische Zusammenspiel von

Verhandlungs- und Untersuchungsmaxime im Rechtsmittelverfahren ab? Tagungsleitung

Die Tagung richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Unternehmensjuristinnen und

-juristen, Justiz und Behörden sowie an alle Personen und Organisationen, die sich mit Zivilprozess- Prof. Dr. iur. Ivo Schwander, Rechtsanwalt, Professor für Internationales Privatrecht, Rechtsverglei-

recht befassen. chung und Schweizerisches Privatrecht an der Universität St. Gallen, Konsulent bei Pestalozzi

Lachenal Patry (Zürich) AG, Schriftleiter AJP/PJA und ZZZ, St. Gallen

Programm Prof. Dr. iur. Daniel Girsberger, LL.M., Rechtsanwalt, Professor für Schweizerisches und Internatio-

nales Privat-, Wirtschafts- und Verfahrensrecht sowie Privatrechtsvergleichung an der Universität

ab 09.00 Begrüssungskaffee Luzern, Wenger & Vieli (Zürich), Luzern

09.30 – 09.40 Begrüssung und Überblick über die Tagungsthemen

09.40 –10.00 Bundesrechtsmittel und kantonale Rechtsmittel – Problemskizze Teilnahmebedingungen und Hinweise

Referat von Dr. iur. Fridolin Walther

10.00 –10.40 Bundesrechtsmittel und kantonale Rechtsmittel – Die Perspektive kantonaler 1. Die Kosten betragen Fr. 560.–. Inbegriffen sind die Tagungsgebühr, die Tagungsunterlagen, der

Gerichte am Beispiel des Kantons Zürich Begrüssungskaffee, das Stehbuffet am Mittag einschliesslich Mineralwasser und Kaffee, die

Referat von Prof. Dr. iur. Moritz Kuhn Getränke im Plenum sowie die Pausenerfrischungen.

10.40 –11.00 Pause 2. Anmeldungen sind schriftlich (Internet, E-Mail, Fax, Post) an das Sekretariat des Instituts für

11.00 –11.40 Bundesrechtsmittel und kantonale Rechtsmittel – Die Perspektive des Bundes- Rechtswissenschaft und Rechtspraxis, Bodanstrasse 4, 9000 St.Gallen, erbeten.

gerichts Die Rechnung für die Tagungsgebühr wird Ihnen vor der Tagung zugestellt. Die Teilnehmerkarte

Referat von Bundesrichterin Dr. iur. Kathrin Klett werden Sie ebenfalls vor der Tagung separat erhalten.

11.40 –12.20 Diskussion 3. Bei Abmeldungen, die nach dem 30. März 2009 erfolgen, werden Fr. 250.– in Rechnung gestellt.

12.20 –13.40 Mittagessen Bei Abmeldungen nach dem 13. April 2009 ist der gesamte Betrag geschuldet. Ersatzteilneh-

13.40 –14.20 Die Beschwerde in Zivilsachen – SchKG-Bezüge mende sind willkommen.

Referat von Bundesrichterin Dr. iur. Elisabeth Escher 4. Über die Teilnahme an der Tagung wird auf Wunsch eine Bescheinigung ausgestellt.


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