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7/26/2009
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Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis Anmeldung zur Tagung BGG – Die Beschwerde in Zivilsachen in der Praxis Donnerstag, 30.April 2009, Radisson SAS Hotel, Luzern (885.) Die Anmeldung gilt für: (Name, Vorname, Titel/Stellung/Funktion)* 1. 2. 3. Zustelladresse für Rechnung und Tagungsunterlagen BGG – Die Beschwerde in Zivilsachen in der Praxis Donnerstag, 30. April 2009 Radisson SAS Hotel, Luzern (885.) e-mail Telefon Infos Bitte bedienen Sie mich regelmässig mit den Programmen und Informationen Ihres Instituts: ❏ per Post ❏ per e-mail (Newsletter) Ich wäre auch an Veranstaltungen zu folgenden Themen interessier t: Mit der Anmeldung zur Tagung anerkennt der/die Unterzeichnende die Teilnahmebedingungen gemäss diesem Programm. Ort/Datum: Unterschrift: * Ich bin damit einverstanden, dass diese Angaben in einem den Teilnehmenden zugänglichen Teilnahmeverzeichnis erscheinen. Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis Universität St. Gallen Bodanstrasse 4 · 9000 St. Gallen Telefon 071 224 24 24 · Telefax 071 224 28 83 irp@unisg.ch · www.irp.unisg.ch Thema und Adressatenkreis Das Bundesgerichtsgesetz (BGG) steht seit über zwei Jahren in Kraft. Gerade im Zusammenhang mit der Beschwerde in Zivilsachen sind inzwischen zahlreiche Entscheidungen ergangen. Die Fülle der behandelten Probleme erschwert die Übersicht und droht zuweilen den Blick auf relevante Entwicklungen zu verstellen. Die Tagung setzt sich zum Ziel, drei praktisch wichtigen Fragestellungen zur Zivilrechtsbeschwerde auf den Grund zu gehen. Das Verhältnis kantonaler Rechtsmittel zu Bundesrechtsmitteln gibt in der Praxis immer wieder schwierige Probleme auf. Im Vordergrund stehen namentlich die folgenden Fragen: Welcher Art ist die gerügte Rechtsverletzung – betrifft sie kantonales Recht, einfaches Bundesrecht oder Bundesverfassungsrecht? Welche Fehler werden häufig gemacht und wie lassen sie sich vermeiden? Erhöhen kurze, konzise Eingaben die Chancen eines Rechtsmittels oder nur die Gefahr, dass dieses mit geringem Begründungsaufwand abgewiesen wird? Die Fragen werden sowohl aus der Sicht des Bundesgerichts als auch aus der Perspektive kantonaler Gerichte erörtert. Beschwerden in SchKG-Sachen sind praktisch bedeutsam, aber auch komplex. Die Tagung geht in zwei Referaten namentlich folgenden Fragen nach: Wie unterscheidet sich die Zivilrechtsbeschwerde in SchKG-Sachen von der "gewöhnlichen" Zivilrechtsbeschwerde? Welche Bedeutung kommt der subsidiären Verfassungsbeschwerde in diesem Zusammenhang zu? Welche verfahrensrechtlichen Entwicklungen hat die bundesgerichtliche Rechtsprechung in SchKG-Sachen seit Einführung des BGG gebracht? Schliesslich werden Zivilrechtsbeschwerden in familienrechtlichen Streitigkeiten näher beleuchtet. Die Fragen lauten hier namentlich: Sind für die prozessierende Anwältin in diesem Zusammenhang neue Klippen entstanden, die es zu umschiffen gilt? Welche Entwicklungen und Probleme sind von besonderer Bedeutung? Wie bildet sich das für das Familienrecht typische Zusammenspiel von Verhandlungs- und Untersuchungsmaxime im Rechtsmittelverfahren ab? Die Tagung richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Unternehmensjuristinnen und -juristen, Justiz und Behörden sowie an alle Personen und Organisationen, die sich mit Zivilprozessrecht befassen. 14.20–15.20 Fallstricke bei der Zivilrechtsbeschwerde in SchKG-Sachen Referat von Prof. Dr. iur. Franco Lorandi 15.20–15.50 Pause 15.50–16.30 Zivilrechtsbeschwerde und Familienrecht Referat von Dr. iur.Tarkan Göksu 16.30–17.00 Diskussion 17.00–17.05 Schluss der Tagung Referierende Dr. iur. Elisabeth Escher, Bundesrichterin, Lausanne Dr. iur. Tarkan Göksu, Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter für Verfahren und Grundlagen an der Universität Fribourg, Fribourg Dr. iur. Kathrin Klett, Rechtsanwältin, Bundesrichterin, Lausanne Prof. Dr. iur. Moritz Kuhn, Rechtsanwalt, Präsident des Kassationsgerichts des Kantons Zürich, Professor für Privatrecht und Versicherungsrecht an der Universität Zürich, MME-Meyer Müller Eckert Partners, Zürich Prof. Dr. iur. Franco Lorandi, LL.M., Rechtsanwalt,Titularprofessor für Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht an der Universität St. Gallen, Holenstein Rechtsanwälte AG, Zürich Dr. iur. Fridolin Walther, LL.M., Rechtsanwalt, Mitherausgeber SZZP/RSPC, redaktioneller Mitarbeiter ZBJV und Vorstand des Forums SchKG, Walther Leuch Howald, Bern Tagungsleitung Prof. Dr. iur. Ivo Schwander, Rechtsanwalt, Professor für Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Schweizerisches Privatrecht an der Universität St. Gallen, Konsulent bei Pestalozzi Lachenal Patry (Zürich) AG, Schriftleiter AJP/PJA und ZZZ, St. Gallen Prof. Dr. iur. Daniel Girsberger, LL.M., Rechtsanwalt, Professor für Schweizerisches und Internationales Privat-, Wirtschafts- und Verfahrensrecht sowie Privatrechtsvergleichung an der Universität Luzern, Wenger & Vieli (Zürich), Luzern Programm ab 09.00 Begrüssungskaffee 09.30 – 09.40 Begrüssung und Überblick über die Tagungsthemen 09.40 –10.00 Bundesrechtsmittel und kantonale Rechtsmittel – Problemskizze Referat von Dr. iur. Fridolin Walther 10.00 –10.40 Bundesrechtsmittel und kantonale Rechtsmittel – Die Perspektive kantonaler Gerichte am Beispiel des Kantons Zürich Referat von Prof. Dr. iur. Moritz Kuhn 10.40 –11.00 Pause 11.00 –11.40 Bundesrechtsmittel und kantonale Rechtsmittel – Die Perspektive des Bundesgerichts Referat von Bundesrichterin Dr. iur. Kathrin Klett 11.40 –12.20 Diskussion 12.20 –13.40 Mittagessen 13.40 –14.20 Die Beschwerde in Zivilsachen – SchKG-Bezüge Referat von Bundesrichterin Dr. iur. Elisabeth Escher Teilnahmebedingungen und Hinweise 1. Die Kosten betragen Fr. 560.–. Inbegriffen sind die Tagungsgebühr, die Tagungsunterlagen, der Begrüssungskaffee, das Stehbuffet am Mittag einschliesslich Mineralwasser und Kaffee, die Getränke im Plenum sowie die Pausenerfrischungen. 2. Anmeldungen sind schriftlich (Internet, E-Mail, Fax, Post) an das Sekretariat des Instituts für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis, Bodanstrasse 4, 9000 St.Gallen, erbeten. Die Rechnung für die Tagungsgebühr wird Ihnen vor der Tagung zugestellt. Die Teilnehmerkarte werden Sie ebenfalls vor der Tagung separat erhalten. 3. Bei Abmeldungen, die nach dem 30. März 2009 erfolgen, werden Fr. 250.– in Rechnung gestellt. Bei Abmeldungen nach dem 13. April 2009 ist der gesamte Betrag geschuldet. Ersatzteilnehmende sind willkommen. 4. Über die Teilnahme an der Tagung wird auf Wunsch eine Bescheinigung ausgestellt.

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