Institut für Rechtswissenschaft
und Rechtspraxis
Anmeldung zur Tagung
BGG – Die Beschwerde in Zivilsachen in der Praxis
Donnerstag, 30.April 2009, Radisson SAS Hotel, Luzern (885.)
Die Anmeldung gilt für: (Name, Vorname, Titel/Stellung/Funktion)*
1.
2.
3.
BGG – Die Beschwerde
in Zivilsachen
Zustelladresse für Rechnung und Tagungsunterlagen in der Praxis
Donnerstag, 30. April 2009
Radisson SAS Hotel, Luzern (885.)
e-mail Telefon
Infos
Bitte bedienen Sie mich regelmässig mit den Programmen und Informationen
Ihres Instituts:
❏ per Post ❏ per e-mail (Newsletter)
Ich wäre auch an Veranstaltungen zu folgenden Themen interessier t:
Mit der Anmeldung zur Tagung anerkennt der/die Unterzeichnende die Teil-
nahmebedingungen gemäss diesem Programm. Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis
Universität St. Gallen
Ort/Datum: Unterschrift: Bodanstrasse 4 · 9000 St. Gallen
* Ich bin damit einverstanden, dass diese Angaben in einem den Teilnehmenden Telefon 071 224 24 24 · Telefax 071 224 28 83
zugänglichen Teilnahmeverzeichnis erscheinen. irp@unisg.ch · www.irp.unisg.ch
14.20–15.20 Fallstricke bei der Zivilrechtsbeschwerde in SchKG-Sachen
Thema und Adressatenkreis Referat von Prof. Dr. iur. Franco Lorandi
Das Bundesgerichtsgesetz (BGG) steht seit über zwei Jahren in Kraft. Gerade im Zusammenhang 15.20–15.50 Pause
mit der Beschwerde in Zivilsachen sind inzwischen zahlreiche Entscheidungen ergangen. Die Fülle 15.50–16.30 Zivilrechtsbeschwerde und Familienrecht
der behandelten Probleme erschwert die Übersicht und droht zuweilen den Blick auf relevante Referat von Dr. iur.Tarkan Göksu
Entwicklungen zu verstellen. Die Tagung setzt sich zum Ziel, drei praktisch wichtigen Fragestellungen
16.30–17.00 Diskussion
zur Zivilrechtsbeschwerde auf den Grund zu gehen.
17.00–17.05 Schluss der Tagung
Das Verhältnis kantonaler Rechtsmittel zu Bundesrechtsmitteln gibt in der Praxis immer wieder
schwierige Probleme auf. Im Vordergrund stehen namentlich die folgenden Fragen: Welcher Art ist
die gerügte Rechtsverletzung – betrifft sie kantonales Recht, einfaches Bundesrecht oder Bundes- Referierende
verfassungsrecht? Welche Fehler werden häufig gemacht und wie lassen sie sich vermeiden? Erhöhen
kurze, konzise Eingaben die Chancen eines Rechtsmittels oder nur die Gefahr, dass dieses mit Dr. iur. Elisabeth Escher, Bundesrichterin, Lausanne
geringem Begründungsaufwand abgewiesen wird? Die Fragen werden sowohl aus der Sicht des Dr. iur. Tarkan Göksu, Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter für Verfahren und Grundlagen an der
Bundesgerichts als auch aus der Perspektive kantonaler Gerichte erörtert. Universität Fribourg, Fribourg
Beschwerden in SchKG-Sachen sind praktisch bedeutsam, aber auch komplex. Die Tagung geht in Dr. iur. Kathrin Klett, Rechtsanwältin, Bundesrichterin, Lausanne
zwei Referaten namentlich folgenden Fragen nach: Wie unterscheidet sich die Zivilrechtsbeschwerde
Prof. Dr. iur. Moritz Kuhn, Rechtsanwalt, Präsident des Kassationsgerichts des Kantons Zürich,
in SchKG-Sachen von der "gewöhnlichen" Zivilrechtsbeschwerde? Welche Bedeutung kommt der
Professor für Privatrecht und Versicherungsrecht an der Universität Zürich, MME-Meyer Müller
subsidiären Verfassungsbeschwerde in diesem Zusammenhang zu? Welche verfahrensrechtlichen
Eckert Partners, Zürich
Entwicklungen hat die bundesgerichtliche Rechtsprechung in SchKG-Sachen seit Einführung des
BGG gebracht? Prof. Dr. iur. Franco Lorandi, LL.M., Rechtsanwalt,Titularprofessor für Zivilprozess- und Zwangsvoll-
streckungsrecht an der Universität St. Gallen, Holenstein Rechtsanwälte AG, Zürich
Schliesslich werden Zivilrechtsbeschwerden in familienrechtlichen Streitigkeiten näher beleuchtet.
Die Fragen lauten hier namentlich: Sind für die prozessierende Anwältin in diesem Zusammenhang Dr. iur. Fridolin Walther, LL.M., Rechtsanwalt, Mitherausgeber SZZP/RSPC, redaktioneller Mitarbeiter
neue Klippen entstanden, die es zu umschiffen gilt? Welche Entwicklungen und Probleme sind von ZBJV und Vorstand des Forums SchKG, Walther Leuch Howald, Bern
besonderer Bedeutung? Wie bildet sich das für das Familienrecht typische Zusammenspiel von
Verhandlungs- und Untersuchungsmaxime im Rechtsmittelverfahren ab? Tagungsleitung
Die Tagung richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Unternehmensjuristinnen und
-juristen, Justiz und Behörden sowie an alle Personen und Organisationen, die sich mit Zivilprozess- Prof. Dr. iur. Ivo Schwander, Rechtsanwalt, Professor für Internationales Privatrecht, Rechtsverglei-
recht befassen. chung und Schweizerisches Privatrecht an der Universität St. Gallen, Konsulent bei Pestalozzi
Lachenal Patry (Zürich) AG, Schriftleiter AJP/PJA und ZZZ, St. Gallen
Programm Prof. Dr. iur. Daniel Girsberger, LL.M., Rechtsanwalt, Professor für Schweizerisches und Internatio-
nales Privat-, Wirtschafts- und Verfahrensrecht sowie Privatrechtsvergleichung an der Universität
ab 09.00 Begrüssungskaffee Luzern, Wenger & Vieli (Zürich), Luzern
09.30 – 09.40 Begrüssung und Überblick über die Tagungsthemen
09.40 –10.00 Bundesrechtsmittel und kantonale Rechtsmittel – Problemskizze Teilnahmebedingungen und Hinweise
Referat von Dr. iur. Fridolin Walther
10.00 –10.40 Bundesrechtsmittel und kantonale Rechtsmittel – Die Perspektive kantonaler 1. Die Kosten betragen Fr. 560.–. Inbegriffen sind die Tagungsgebühr, die Tagungsunterlagen, der
Gerichte am Beispiel des Kantons Zürich Begrüssungskaffee, das Stehbuffet am Mittag einschliesslich Mineralwasser und Kaffee, die
Referat von Prof. Dr. iur. Moritz Kuhn Getränke im Plenum sowie die Pausenerfrischungen.
10.40 –11.00 Pause 2. Anmeldungen sind schriftlich (Internet, E-Mail, Fax, Post) an das Sekretariat des Instituts für
11.00 –11.40 Bundesrechtsmittel und kantonale Rechtsmittel – Die Perspektive des Bundes- Rechtswissenschaft und Rechtspraxis, Bodanstrasse 4, 9000 St.Gallen, erbeten.
gerichts Die Rechnung für die Tagungsgebühr wird Ihnen vor der Tagung zugestellt. Die Teilnehmerkarte
Referat von Bundesrichterin Dr. iur. Kathrin Klett werden Sie ebenfalls vor der Tagung separat erhalten.
11.40 –12.20 Diskussion 3. Bei Abmeldungen, die nach dem 30. März 2009 erfolgen, werden Fr. 250.– in Rechnung gestellt.
12.20 –13.40 Mittagessen Bei Abmeldungen nach dem 13. April 2009 ist der gesamte Betrag geschuldet. Ersatzteilneh-
13.40 –14.20 Die Beschwerde in Zivilsachen – SchKG-Bezüge mende sind willkommen.
Referat von Bundesrichterin Dr. iur. Elisabeth Escher 4. Über die Teilnahme an der Tagung wird auf Wunsch eine Bescheinigung ausgestellt.