Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Privatrecht Oberaufsicht SchKG
Electronic Data Interchange Agreement für den eSchKG Verbund EDI-Agreement eSchKG Verbund
Inhaltsverzeichnis
1 Zweck des Dokuments 2 Technische Rahmenbedingungen
2.1 2.2 2.3 eSchKG Standard Übermittlungsplattform eSchKG Digitale Schlüssel und Zertifikate 2.3.1 Zweck und Art der Zertifikate 2.3.2 Bezug der digitalen Schlüssel und Zertifikate
2 2
2 3 3 3 4
3 Kosten
3.1 3.2 Einmalige Aufnahmekosten Jährliche Teilnahmekosten
4
4 4
4 Teilnahme im eSchKG Verbund
4.1 Aufnahme 4.1.1 Voraussetzungen 4.1.2 Aufnahmegesuch Rechte und Pflichten Ausschluss
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5 5 5 5 5
4.2 4.3
5 Schlussbestimmungen
5.1 5.2 5.3 Änderung des «EDI-Agreement eSchKG Verbund» Haftungsausschluss Unterzeichnung
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Electronic Data Interchange Agreement für den eSchKG Verbund
1 Zweck des Dokuments
Die vorliegende Vereinbarung «Electronic Data Interchange Agreement für den eSchKG Verbund» (nachfolgend: «EDI-Agreement eSchKG Verbund») regelt die Rechte und Pflichten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im eSchKG Verbund. Als eSchKG Verbund wird das technische und organisatorische Netzwerk für Gläubigerinnen und Gläubiger sowie Betreibungsämter bezeichnet, die untereinander in einer geschlossenen Benutzergruppe Betreibungsdaten nach dem eSchKG Standard austauschen. Als Teilnehmer werden Gläubiger und Betreibungsämter bezeichnet, die im Teilnehmerverzeichnis sedex bzw. in der Tabelle der Verbundteilnehmer eSchKG erscheinen.
2 Technische Rahmenbedingungen
2.1 eSchKG Standard
Im Rahmen des Projekts eSchKG hat das Bundesamt für Justiz BJ einen eSchKG Standard entwickelt, mit welchem der elektronische Austausch von Geschäftsdaten im schweizerischen Schuldbetreibungs- und Konkurswesen auf drei Ebenen vereinheitlicht wird: • Datenformat – Struktur und Semantik von Daten; • Verhalten – vom Standard vorgegebene Aktionen, Reaktionen und Optionen eines Betreibungsamtes bzw. Gläubigers; • Datenübermittlung – Grundlagen zur technischen Einbindung in einen Verbund bestehend aus Gläubigern und Betreibungsämtern. Eine umfassende Dokumentation des Standards wird vom Bundesamt für Justiz BJ herausgegeben und umfasst die folgenden Publikationen: • "White Book", Elektronischer Standard für das Schuldbetreibungs- und Konkurswesen in der Schweiz (eSchKG) - Einführung; • "Blue Book", Electronic Data Exchange Standard for Collection Services (eSchKG), ist ein technisches Handbuch für Programmierer und IT Architekten. Es handelt sich um das Hauptdokument des Standards, das durch zwei ebenso technische Anhänge ergänzt wird; • "Red Book", Connecting the eSchKG Network using Sedex and MessageHandler, ist eine technische Anleitung zur Anbindung der Geschäftsapplikation für das Betreibungswesen an den sog. eSchKG Verbund; • "Orange Book", Integrations- und Prozesshandbuch für den eSchKG Verbund. Erläutert technische Hilfsmittel und beschreibt die administrativen Prozesse, um Teilnehmer des eSchKG Verbundes zu werden. Das technische Schema zum eSchKG Standard sowie sämtlichen Normen und Handbücher sind unter www.eschkg.ch publiziert. Diese sind in folgenden Versionen integraler Bestandteil dieses «EDI-Agreement eSchKG Verbund»: • eSchKG / eLP XML Schema Version 1.01, March 2008; • "White Book", Version: 1.10 (XML Schema Version 1.01), Ausgabe: Dezember 2008;
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Electronic Data Interchange Agreement für den eSchKG Verbund • "Blue Book", Version: 1.1 (XML Schema Version 1.01), Edition: December 2008, mit den zwei technischen Anhängen - Appendix 1: XML Reference, Version: 1.10 (XML Schema Version 1.01), Edition: December 2008, und - Appendix 2: Testbed User Manual, Version: 1.10 (XML Schema Version 1.01), Edition: October 2008; • "Red Book", Version: 1.1.b Edition: December 2008; • "Orange Book", Version: 1.10, Ausgabe: Oktober 2008. Ergänzungen und allfällige Revisionen des technischen XML Schemas werden in der «User Group eSchKG» vorbereitet und vom Projektausschuss eSchKG verabschiedet. Die «User Group eSchKG» steht Interessierten nach Anmeldung bei der Projektleitung eSchKG zur Mitarbeit offen. Darin vertreten sind die Herstellerinnen von Betreibungsamtssoftware und Gläubigersoftware sowie Betreibungsämter Gläubiger und Infrastrukturlieferanten. Verbindliche Anpassungen des eSchKG Standards erfolgen durch die Oberaufsicht SchKG.
2.2 Übermittlungsplattform eSchKG
Für die Datenübermittlung im eSchKG Verbund wird die sichere Datenaustauschplattform sedex (secure data exchange) eingesetzt, welche unter Federführung des Bundesamtes für Statistik BFS im Rahmen der Registerharmonisierung realisiert wurde. Die Verfügbarkeit und die Verwendung von sedex richten sich nach den entsprechenden Anforderungen an den Betrieb der Plattform sowie weiteren technischen Spezifikationen des Bundesamtes für Statistik BFS (vgl. http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/00/00/sedex/02.html). Für den Anschluss an sedex stellt das Bundesamt für Justiz kostenlos einen SoftwareAdapter auf www.eschkg.ch zur Verfügung, der die Integration mit der Teilnehmersoftware erleichtert. Teilnehmer, die auf den Adapter verzichten, sind verpflichtet, ihre Anbindung so zu realisieren, dass dadurch die Sicherheit für den eSchKG Verbund nicht kompromittiert wird. Das eSchKG Normenhandbuch Connecting the eSchKG Network using Sedex and MessageHandler ("Red Book") enthält wichtige Informationen zur technischen Integration in den eSchKG Verbund und ist integraler Bestandteil dieses Agreements.
2.3 Digitale Schlüssel und Zertifikate
2.3.1 Zweck und Art der Zertifikate Die für den eSchKG Verbund ausgestellten digitalen Schlüssel und Zertifikate dienen dazu, die Echtheit einer digitalen Signatur im Rahmen der Übermittlung mit sedex zu prüfen und verschlüsselte Mitteilungen zu senden. Sie werden auch zur Authentifizierung verwendet. sedex prüft, ob: 1. der zur Signierung verwendete Schlüssel wirklich der Unterzeichnerin oder dem Unterzeichner gehört; 2. die Mitteilung seit ihrer Signierung verändert wurde. Die zum Zweck des eSchKG Verbundes ausgehändigten digitalen Schlüssel und Zertifikate dürfen nur im eSchKG Verbund benutzt werden. Betreibungsämter können diese zudem für die Signierung von Dokumenten benutzen, die sie im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit aus3/6
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stellen. Jede andere Verwendung, insbesondere für kommerzielle oder private Zwecke, ist ausdrücklich untersagt. Die Zertifikate werden als Organisationszertifikate in Form von Soft-Zertifikaten ausgestellt. Sie enthalten den Namen des Teilnehmers (Betreibungsamt resp. Gläubigerin), seine Adresse, Informationen über den Herausgeber, die Gültigkeit des Zertifikates, seine Seriennummer und weitere technische Informationen.
2.3.2 Bezug der digitalen Schlüssel und Zertifikate Das Normenhandbuch Integrations- und Prozesshandbuch für den eSchKG Verbund ("Orange Book") beschreibt die nötigen Schritte, um Teilnehmer im eSchKG Verbund zu werden. Dazu gehört insbesondere der Bezug der digitalen Schlüssel und Zertifikate und die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Im weiteren gelten die Bestimmungen des Betreibers der Public Key Infrastruktur des Bundes (Admin-PKI; Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT) betreffend Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Zertifikate, Suspendierung und Sperrung durch den Kunden, Sperrung durch Admin-PKI, Verzeichnisdienst für Zertifikate und Sperrlisten usw., soweit diese nicht ausdrücklich durch die im "Orange Book" beschriebenen Prozesse bereits anderweitig erfüllt sind. Die aktuellen Versionen dieser Bestimmungen sind integraler Bestandteil des «EDI-Agreement eSchKG Verbund» und sind publiziert unter http://www.bit.admin.ch/adminpki.
3 Kosten
3.1 Einmalige Aufnahmekosten
Für die Aufnahme in den eSchKG Verbund betragen die Kosten pro neuen Teilnehmer einmalig 500 Franken. Damit werden folgende Leistungen des Bundesamtes für Justiz BJ oder einer von ihm beauftragten Stelle abgegolten: • Aufnahme in sedex; • Abgabe Zertifikat; • Betrieb des eSchKG Testbeds.
3.2 Jährliche Teilnahmekosten
Die Teilnahmekosten im eSchKG Verbund betragen pro Teilnehmer 230 Franken pro Jahr resp. 20 Franken pro angefangenen Monat. Damit werden folgende Leistungen des Bundesamtes für Justiz BJ oder einer von ihm beauftragten Stelle abgegolten: • Betrieb Public-Key-Infrastruktur; • Klasse C Zertifikate des Bundesamtes für Informatik und Telekommunikation BIT; • sedex Support.
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4 Teilnahme im eSchKG Verbund
4.1 Aufnahme
4.1.1 Voraussetzungen Die Voraussetzungen sind im "Orange Book", Integrations- und Prozesshandbuch für den eSchKG Verbund, für Betreibungsämter und Gläubiger ausführlich umschrieben.
4.1.2 Aufnahmegesuch Wer am eSchKG Verbund teilnehmen will, richtet ein schriftliches Aufnahmegesuch an das Bundesamt für Justiz BJ, Direktionsbereich Privatrecht, Oberaufsicht SchKG, Bundesrain 20, 3003 Bern. Beizulegen sind sämtliche Unterlagen für die eingehende Identitäts- und Zeichnungsberechtigungsprüfung gemäss "Orange Book", Integrations- und Prozesshandbuch für den eSchKG Verbund, sowie zwei rechtsgültig unterschriebene Exemplare dieses «EDI-Agreement eSchKG Verbund».
4.2 Rechte und Pflichten
Die Teilnehmer verpflichten sich, die über das Verbundnetzwerk (sedex) erhaltenen eSchKG Meldungen als verbindliche Eingaben entgegenzunehmen. Sie tun das in regelmässigen Abständen, mindestens aber so oft, dass die üblichen Behandlungszeiten und Fristen problemlos eingehalten werden können. Die Bearbeitungs- und Reaktionszeiten auf elektronisch eingehenden Meldungen sind so zu gestalten, dass keine Benachteiligung gegenüber dem traditionellen Weg resultiert. Meldungen, die über den eSchKG Verbund vom Absender erfolgreich versandt worden sind, gelten beim Empfänger als zugestellt, sobald sie in dessen sedex Postfach abrufbar sind. Die Betreibungsämter verpflichten sich insbesondere, sämtliche mit dem eSchKG Zertifikat unterzeichneten, unveränderten und eindeutig zuordenbaren sowie in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Eingaben zu akzeptieren und auf dem eSchKG Kanal Empfangsbestätigungen, Statusantworten und die elektronischen Doppel des Zahlungsbefehls zu versenden.
4.3 Ausschluss
Teilnehmende am eSchKG Verbund, die gegen die in diesem «EDI-Agreement eSchKG Verbund» stipulierten Pflichten verstossen oder mit der Nutzung des eSchKG Verbundes zusammenhängende Rechnungen nicht bezahlen, können vom Bundesamt für Justiz BJ ausgeschlossen werden. Dabei besteht weder ein Recht auf Rückerstattung bereits bezahlter Kosten noch auf Schadenersatz.
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5 Schlussbestimmungen
5.1 Änderung des «EDI-Agreement eSchKG Verbund»
Nach der Verabschiedung allfälliger Revisionen und Ergänzungen des technischen XML Schemas durch die Oberaufsicht SchKG können Teilnehmer diese Vereinbarung innert 30 Tagen schriftlich auf Ende jedes Monates kündigen. Dabei besteht weder ein Recht auf Rückerstattung bereits bezahlter Kosten noch auf Schadenersatz. Sofern der Bundesrat in Ausführung von Artikel 33a SchKG (vgl. BBl 2009 130) eine technische Verordnung erlässt, wird diese Vereinbarung gegenstandslos, soweit sie diesen Bestimmungen widerspricht.
5.2 Haftungsausschluss
Die Haftung der Schweizerische Eidgenossenschaft für sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die den Teilnehmern aus der Teilnahme im eSchKG Verbund entstehen, richtet sich nach den anwendbaren Nutzungsbestimmungen der Datenaustauschplattform sedex sowie den Nutzungsbestimmungen der digitalen Schlüssel und Zertifikate sowie der zur Verfügung gestellten Software-Adapter. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 14. März 1958 über die Verantwortlichkeit des Bundes sowie seiner Behördemitglieder und Beamten (Verantwortlichkeitsgesetz; SR 170.32). Für Schäden, die den Teilnehmern durch Dritte (andere Teilnehmer, Hacker, unbeteiligte Dritte) verursacht werden, haftet die Schweizerischen Eidgenossenschaft nicht, sofern nicht gleichzeitig ein Verschulden einer Person gemäss Art. 1 Verantwortlichkeitsgesetz vorliegt. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte vorsätzlich oder grobfahrlässig handelt.
5.3 Unterzeichnung
Die vorliegende Vertragsurkunde wird zweifach ausgefertigt. Jede Vertragspartei erhält ein unterzeichnetes Exemplar.
Datum:
Unterschrift:
Für die Schweiz. Eidgenossenschaft Bundesamt für Justiz BJ
Bern, ..................
..................................
Der Teilnehmer im eSchKG Verbund Betreibungsamt oder Firma
Beilage(n): Verteiler: gemäss "Orange Book"
Ort, …….............
..................................
Von diesem Vertrag werden zwei Originale unterzeichnet und deponiert bei: - Bundesamt für Justiz, Direktionsbereich Privatrecht, Oberaufsicht SchKG - Teilnehmer im eSchKG Verbund: Betreibungsamt oder Firma - Kantonale Aufsichtbehörde - Projektleitung eSchKG
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Kopien an: