Maschinen Technik
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Maschinen & Maschinen & Maschinen &
Technik Technik Technik
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Messeausgabe LKW-Nutzfahrzeuge Presseinformation Händlerverzeichnisse Staplertechnik
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Presseinformation Händlerverzeichnisse
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- Logwin und active logistics - Rückblick bauma 2010 - Doosan
zur bauma 2010 - Smith Electric Vehicles - Ruukki Exclusiv Interview - Dieci
- 4-Wege Spezialist Combilift
- Linde “Easy Going”
- Wacker Neuson Vertical Digging
- BlueHydraulics von Rexroth
- Stapler Plus
- Clark
19. - 25. April, MÜNCHEN - Renault-Qualität kommt an
- Humbaur Sattel 35 t / 45 t
- Stehr – immer was Neues
- Mega-Projekt PHOENIX See
- Bobcat
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- Yale Händler Forkway - EVB BauPunkt - Toyota
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different branches according to catchment area:
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Germany 98,2 • building companies
foreign countries 1,8 • construction machine business
• construction machine manufacturer
• industry: fork lifts
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operating platforms
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(3rd quater 2009 IVW reported 10500) • steel industry and energy provider
• finance and leasing companies
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• agencies and service provider
• garden and landscaping trade
• city cleaning service and municipal utilities
• rental companies
• building material converting companies
• despatch departments
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AGBs Allgemeine Geschäftsbedingungen | Stand: April 2005
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- lagen gegebenen Möglichkeiten. Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsver-
bedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrich- bindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Ver-
Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer tigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zah- breitung der Anzeige.
Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. lungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem 16. Kosten für die Anfertigung von Druckunterlagen sowie für vom Auftrag-
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der geber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprüng-
nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist lich vereinbarter Ausführung hat der Auftraggeber zu tragen.
das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere
innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im
sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgeru- Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschul- Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertions-
fen und veröffentlicht wird. den bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei tele- jahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnitt-
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der verein- fonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche liche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnitt-
barten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag ge- aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz lich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich
nannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unter-
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe schritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung
vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiteren Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren
Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des 20 % beträgt. Darüber hinaus sind bei den Abschlüssen Preisminderungs-
tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstat- Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen ansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem
ten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor
Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemenge werden Text-Millimeter-Zeilen Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den 18. Bei Zifferanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzei-
dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts tige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen aus- beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Zifferanzeigen werden nur auf dem
schließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an be- Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und normalen Postweg weitergeleitet.
stimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen Beleg geltend gemacht werden. Die Eingänge auf Zifferanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zu-
so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auf- schriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wert-
Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Wei- traggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten volle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
se nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehler, die ihm innerhalb der Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das
Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung be- bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch
darf. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von ge-
7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzei- Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrun- schäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht
gen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzei- de gelegt. verpflichtet. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht ein-
ge“ deutlich kenntlich gemacht. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung geräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Inte-
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, resse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4
Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, (Gewicht 500 g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen
der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich ge- vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden
rechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann
wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen ver- ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftrag-
stößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt gewährt. geber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertre- 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einzie- 19. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kauf-
tern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach hungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere leuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-
Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des
die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Be- für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen be- Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend
standteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen ent- gründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Ver- gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten
halten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird lag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das nach deren Wohnsitz.
dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich verein- Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier bartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der
Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbe- Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichts-
der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den leg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenaus- stand der Sitz des Verlages vereinbart.
belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunter- schnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein
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