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10.Sitzung 2007 öffentlicher Teil
Sitzungsniederschrift
über die Sitzung des Bauausschusses am 24.08.2007 im Sitzungssaal des Rathauses Bad Hindelang
Beginn: Ende:
16:00 Uhr 19:05 Uhr
Die Ausschussmitglieder waren ordnungsgemäß geladen;
anwesend:
1.Bürgermeister Roman Haug Gemeinderat Hubert Geißler Gemeinderat Hans Heim Gemeinderat Thomas Karg Gemeinderat Albert Keck Gemeinderat Gottfried Kögel Gemeinderat Theo Sutter Gemeinderat Hans Peter Wechs Gemeinderat Engelbert Wille
VA Albert Schwarz
Protokollführerin:
Ursula Besler
21 Zuhörer
entschuldigt:
Marktbaumeister Franz Hatt
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Vorbemerkungen 1. Bürgermeister Roman Haug eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen vorgebracht. Nach Befragen der zur Überprüfung eingeteilten Herren Hubert Geißler und Engelbert Wille genehmigt der Bauausschuss einstimmig das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 27.07.2007.
Punkt 1 Besichtigung a) Bauvoranfrage Alfred Facchini/Robert Geißler, 87541 Bad Hindelang Einheimischenbaugebiet Vorderhindelang-Wankleite auf den Grundstücken Fl.Nr. 1111, 1112 und 1109
Der Bauausschuss führt eine Ortsbesichtigung durch. Neben verschiedenen Nachbarn und Grundstückseigentümern ist auch Architekt Alfred Facchini anwesend. Er erläutert die geplante, teils ausgesteckte Bebauung: Die sieben bis acht Einzelhäuser haben einen Grundriss von max. 8,00 x 16,00 m. Sie sind hangseitig nur eingeschossig mit einer max. Traufhöhe von 3,00 m bzw. Giebelhöhe von 4,00 m bei einem flachen Satteldach. Das Obergeschoss wäre jeweils ein Vollgeschoss (E + D). Bürgermeister Haug erläutert, dass die Gemeinde grundsätzlich im Rahmen ihrer Planungshoheit durch Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes Außenbereichsflächen zu Bauland machen kann. Bei einer solchen Bauleitplanung müssen seitens der Gemeinde und der Träger öffentlicher Belange verschiedene Punkte (z.B. Ortsbild, Wasserwirtschaft, Immissionsschutz) berücksichtigt werden. Das Verfahren könnte nach dem Modell Stegacker so ablaufen, dass die Gemeinde die Grundstücke zu einem akzeptablen Preis erwirbt und nach der Erschließung die Bauplätze an Einheimische weiter veräußert. Herr Martin Blanz beantragt, im Fall einer Bebauungsplan-Aufstellung sein Grundstück Fl.Nr. 1113 ebenfalls mit Baurecht auszustatten. Landwirt Felix Blanz befürchtet, dass es bei einer Wohnbebauung in unmittelbarer Nähe seines Schafstalls zu Beschwerden bzw. Auflagen wegen Geruchs- und Lärmbelästigung kommt. Auch hinsichtlich des Weidegangs und sonstigen Betriebs hat er große Bedenken. Nach Ansicht von Bürgermeister Haug kann im Rahmen des Bauleitplanverfahrens der landwirtschaftliche Betrieb im derzeitigen Umfang gesichert werden. Wie Bürgermeister Haug ferner vor der Beratung informiert, bietet Herr Paul Keßler alternativ sein Grundstück Fl.Nr. 3846 an der Hindelanger Straße für die Ausweisung eines Einheimischenbaumodells an. Eine Bebauung dieser Fläche wurde bisher aus ortsgestalterischen Gründen abgelehnt, um zu verhindern, dass die Ortsteile Bad Hindelang und Bad Oberdorf „zusammenwachsen“. Nach Ansicht von Paul Keßler hat die Gemeinde mit der Fl.Nr. 3848 ein Sperrgrundstück. Auf der gegenüberliegenden Seite der Hindelanger Straße wäre jedoch eine Bebauung nicht zu verhindern. Das Grundstück der Familie Keßler kann ggf. als Tauschfläche dienen.
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Gemeinderat Wille teilt die Bedenken von Herrn Felix Blanz und befürchtet außerdem, dass eine Bebauung weitere Begehrlichkeiten benachbarter Grundstückseigentümer weckt. Seiner Meinung nach ist der Bedarf für ein Einheimischenbaugebiet nicht gegeben. Ein einzelnes Wohnhaus im westlichen Teil des Grundstücks Fl.Nr. 1111 kann er sich u.U. vorstellen. Wie Gemeinderat Keck klarstellt, basierte sein Vorschlag, eine Bebauung dieses Areals zu untersuchen, auf anderen Voraussetzungen. Damals waren drei einheimische Interessenten vorhanden, die in Vorderhindelang einen Bauplatz suchten. Gemeinderat Heim hält das Areal Wankleite nicht für geeignet für ein Einheimischenbaumodell, da durch die Hanglage eine teure Erschließung zu erwarten ist, die auf den Baulandpreis umzulegen wäre. Sollte das Projekt weiterverfolgt werden, sind folgende Schritte notwendig, die nach Ansicht von Bürgermeister Haug parallel erfolgen sollten: 1. Empfehlung an den Gemeinderat zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes 2. Kaufverhandlungen mit den Grundstückseigentümern 3. Suche nach einheimischen Bauinteressenten Beschluss: Zu Schritt 1 stimmt der Bauausschuss über folgende Abstufungen ab: a) Einbeziehung des Grundstücks Fl.Nr. 1113 in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit 0 : 9 Stimmen abgelehnt b) Variante 1 mit insgesamt acht Gebäuden (1 Wohnhaus bei der Linde) mit 0 : 9 Stimmen abgelehnt c) Variante 2 mit insgesamt sieben Gebäuden (ohne Wohnhaus bei der Linde) mit 1 : 8 Stimmen abgelehnt Die Schritte 2 und 3 parallel dazu werden mit 2 : 7 Stimmen ebenfalls abgelehnt. Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, geeignetere Flächen für ein Einheimischenbaugebiet zu untersuchen, wobei Gelände zu bevorzugen ist, das weniger wertvoll für die Landwirtschaft ist.
Punkt 2 Bauvoranfrage a) Bauvoranfrage Fa. Holzer Wohnbau GmbH, Grüntenstr. 21, 87527 Sonthofen Neubau von vier Wohnhäusern mit Tiefgarage „Barrierefreies Service Wohnen“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 365/1
Bürgermeister Haug verliest das Anschreiben der Firma Holzer. In vier Gebäuden sollen insgesamt 32 bis max. 36 2 1/2- bis 4-Zimmerwohnungen von 65 bis 100 m² Wohnfläche mit überdurchschnittlicher Ausstattung und zusätzlichen Notruf- und Serviceangeboten (Wäsche, Essen, Pflege) entstehen. Zur Vermeidung von unerwünschten Zweitwohnungen besteht seitens der Fa. Holzer Bereitschaft, solche durch geeignete Nutzungsbeschränkungen auf Dauer auszuschließen.
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Gemeinderat Heim kann dem Vorhaben grundsätzlich zustimmen, legt aber Wert auf eine ortstypische Gestaltung der Wohnhäuser. Ein Siedlungscharakter ist seiner Meinung nach unbedingt zu vermeiden. Auf Nachfrage erläutert Bürgermeister Haug, dass gemäß Melderecht der Erstwohnsitz dort anzumelden ist, wo eine Person ihren Lebensmittelpunkt hat. Es erscheint ihm daher ausreichend, wenn die Käufer der Eigentumswohnungen verpflichtet werden, ihren Erstwohnsitz in Bad Hindelang anzumelden. Die Festsetzung einer Mindestaufenthaltsdauer pro Jahr in der v.g. Nutzungsbeschränkung ist entbehrlich. Bürgermeister Haug bemerkt, dass die Fortsetzung der touristischen Nutzung auf dem Areal aus Sicht der Gemeinde bevorzugt würde. Ferner weist er darauf hin, dass baurechtliche Belange im Vorfeld mit dem Landratsamt Oberallgäu zu klären sind, weil das Nachbargrundstück Koller als Gewerbegebiet ausgewiesen ist, das nicht an ein allgemeines Wohngebiet grenzen darf. Beschluss: 9 : 0 Stimmen Der Bauausschuss beschließt, der Bauvoranfrage Fa. Holzer GmbH das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich in Aussicht zu stellen und dem Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplanes Hindelang Oberer Buigen hierfür zu empfehlen. Das Baugrundstück ist voll erschlossen (Mischsystem). Belange des Straßenbauamtes, Wasserwirtschaftsamtes und BLfD sind nicht berührt. Der Markt Bad Hindelang ist Angrenzer mit den Straßengrundstücken Fl.Nr. 440/4 = Sebastian-Kneipp-Straße und 340/2 = Bad Oberdorfer Straße. In der Tiefgarage sind 40 Stellplätze nachgewiesen. Da in vielen Haushalten mehrere Kraftfahrzeuge vorhanden sind, sollten zudem ausreichend oberirdische Stellplätze angelegt werden. Stellflächen sind nach der Satzung über Kraftfahrzeugstellplätze und Garagen anzulegen, zu befestigen und ganzjährig befahrbar zu halten. Beläge für Garagenvorplätze und Stellplätze müssen wasserdurchlässig sein. Die Entwässerung der Garagenvorplätze, Stell- und Hofplätze muss auf dem eigenen Grundstück erfolgen.
Punkt 3 Bauantrag a) Bauantrag Hans-Peter Blanz, Oberer Buigenweg 11, 87541 Bad Hindelang Umbau und Erweiterung des Wohnhauses Rosengasse 5 auf Fl.Nr. 160
Die Planung sieht den Anbau eines ca. 30 m² großen Kubuses mittig auf der Giebelseite nach Süden vor. Das Hauptdach soll verlängert werden.
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Beschluss: 9 : 0 Stimmen Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag Hans-Peter Blanz, Oberer Buigenweg 11, 87541 Bad Hindelang zum Umbau und zur Erweiterung des Wohnhauses Rosengasse 5 auf dem Grundstück Fl.Nr. 160 das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hindelang - Rosengasse und ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Gebietsart nach BNVO: WA Es widerspricht den Festsetzungen des v.g. Bebauungsplanes. Dem Antragsteller wird empfohlen, das Gebäude auf der gesamten Breite nach Süden um eine Zimmertiefe zu erweitern, soweit es wegen der Belichtung der bestehenden Räume möglich ist. Dazu wird ein Gesprächstermin zwischen Bauherr, Architekt und Marktbaumeister angeregt. Das Baugrundstück ist voll erschlossen (Mischsystem). Die straßenmäßige Erschließung erfolgt über das Grundstück Fl.Nr. 161. Belange des Straßenbauamtes, Wasserwirtschaftsamtes und BLfD sind nicht berührt. Es ist keine Mehrung von Wohneinheiten beabsichtigt. Zur Komplettierung der Unterlagen sollten evtl. 3 Stpl. nachgewiesen werden. Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal sind gemäß den gemeindlichen Satzungen zu entrichten. Neubauteile sind dem Bestand anzugleichen. Zur Vervollständigung der Planunterlagen sind nachzureichen: Umplanung Der Bauausschuss weist darauf hin, dass eine evtl. geplante Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum nach § 22 BauGB und der Satzung des Marktes Bad Hindelang über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr grundsätzlich keine Zustimmung erhält.
b)
Bauantrag Ursula Schenk, Ornachstraße 20, Oberjoch, 87541 Bad Hindelang Neubau eines Betriebsgebäudes für Betonrohr- und Sägeservice auf Fl.Nr. 1120/4
Bürgermeister Haug informiert über das Schreiben von Alexander und Ursula Schenk vom 08.08.2007, worin um erneute Behandlung des Bauantrages gebeten wird. Die telefonische Rückfrage bei Herrn Settele, Landratsamt Oberallgäu ergab, dass die Bauaufsichtsbehörde entgegen der Darstellung in v.g. Brief keine Aussage gemacht hat, das gemeindliche Einvernehmen für die bisher vom Bauausschuss abgelehnte Planung zu ersetzen. Nun beabsichtigen die Antragsteller gemäß Vorentwurf des Architekten Nachbaur, das Betriebsgebäude mit kleinerem Grundriss innerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplanes Lexenmühle zu situieren. Gegenüber der ursprünglichen Planung wird das Gebäude gedreht, so dass die Zufahrt nun von Westen und nicht mehr von Norden aus erfolgt. Nach wie vor geplant ist ein Pultdach mit 5° Dachneigung sowie eine Sichtbetonfassade.
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Beschluss: 9 : 0 Stimmen Der Bauausschuss ermächtigt die Verwaltung, einer entsprechenden Um-/Tekturplanung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Bauausschussmitglieder werden nach Eingang vollständiger Pläne unterrichtet, um ggf. Einsicht zu nehmen. Man verständigt sich, dass der Beton in einem hellen Farbton gehalten wird, um die Bebauungsplanfestsetzung Putz oder ähnlich wirkendes Material zu erfüllen. Gemeinderat Keck regt an, die Fassade zu verputzen und zur Straßenseite nur eine Betonscheibe mit verschiedenen Musterbohrlöchern davor zu setzen zur besonderen Darstellung der Betriebsart.
c)
Tekturantrag Hans Peter Lanig, Ornachstraße 11, Oberjoch, 87541 Bad Hindelang Neubau eines Wohnhauses - Dachaufbauten
Bekanntermaßen wurde die Errichtung von zwei nicht genehmigten Dachgauben (Hauptdachneigung 17°) mit Dacheinschnitt mit Bescheid des Landratsamtes vom 22.06.2007 eingestellt. Es folgten Besichtigungen vor Ort. Nun beantragt Herr Hans Peter Lanig mit Schreiben vom 22.08.2007 an den Markt Bad Hindelang, der nördlichen Dachgaube das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, da sonst große Schwierigkeiten beim Treppenzugang auftreten würden und weil die Gaube nicht einsehbar ist. Anstelle der südlichen Dachgaube ist ein genehmigungsfreies dunkles 10 - 12 m² großes Dachflächenfenster geplant. Gleichzeitig hat Herr Lanig ebenfalls am 22.08.2007 gegenüber dem Landratsamt Oberallgäu schriftlich erklärt, dass er die nicht genehmigten Dachgauben bis zum 10.11.2007 beseitigen wird und den Tekturantrag vom 27.07.2007 insoweit zurück zieht. Beschluss: 8 : 1 Stimmen Der Bauausschuss bestätigt den Beschluss vom 06.07.2007 und erteilt dem o.g. Antrag das gemeindliche Einvernehmen nicht. Technisch ist die Nutzung des Obergeschosses auch ohne Gaube zu lösen.
Punkt 4 Verkehrssachen a) Antrag Alpenhotel, Am Prinzenwald 3, Oberjoch, 87541 Bad Hindelang Beschilderung der Zufahrt zum Alpenhotel als Feuerwehranfahrtszone
Es liegt ein Antrag von Peter Reichart, Abteilung Haustechnik des Alpenhotels Oberjoch vom 06.08.2007 für o.g. Beschilderung vor.
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Herr Reichart hat vor einiger Zeit schon ein Mal mündlich das Problem geschildert. Auf der gewidmeten Gemeindestraße Am Prinzenwald = Hotelzufahrt sowie teilweise auf der angrenzenden Viehweide parken sowohl Wanderer, die die Parkgebühren auf den öffentlichen Parkplätzen vermeiden wollen als auch Hotelgäste, die sich die Gebühr für die Tiefgarage sparen wollen. Damals wurde Herrn Reichert empfohlen, versuchsweise einen einfachen Zaun entlang der Straße aufzustellen mit dem Ziel, dass das „Bankett“ dann nicht mehr benutzt werden kann und die Autofahrer so Hemmungen haben, ihr Fahrzeug komplett auf der Fahrbahn abzustellen. Eine Abzäunung ist nicht erfolgt. Die Erfahrung zeigt aber, dass Autos wegen der Fahrbahnbreite vollständig auf der Straße geparkt werden. Beschluss: 9 : 0 Stimmen Der Bauausschuss befürwortet die beantragte Beschilderung unter der Voraussetzung, dass das Alpenhotel für die Kosten aufkommt. Es wird darauf hingewiesen, dass Parken in der Feuerwehranfahrtzone mit 35 € geahndet wird.
b)
Vorfahrtsregelung am Platz vor der Gaststätte Grüner Hut in Hinterstein
Der Bauausschuss hat auf Anregung von Gemeinderat Hans Wechs am 15.06.2007 beschlossen, künftig am v.g. Platz den Rauhornweg als Vorfahrtsstraße zu beschildern. Bei einem Ortstermin am 10.07.2007 haben Herr Vogel, Straßenverkehrsbehörde LRA (Kreisstraße), ein Vertreter der Polizei, Herr Keck von der Straßenmeisterei, Herr Anwander von der Fa. Komm mit (ÖNPV-Haltestelle) und Marktbaumeister Hatt teilgenommen. Als Ergebnis wurde festgehalten, als konsequente Lösung für den Bereich die Regelung rechts vor links einzuführen. Bei einer vorfahrtsberechtigten Straße zum Parkplatz werden Raser befürchtet, was zu einer Gefährdung insbesondere der vielen Fußgänger an dem Platz führen würde. Der Bauausschuss nimmt die Recht-vor-Links-Verkehrsregelung zur Kenntnis.
c)
Halteverbot in der Zillenbachstraße südseitig
Zuletzt wurde 2001 die beantragte Anbringung von Halteverbotsschildern auf der Nordseite der Zillenbachstraße auf dem Abschnitt zwischen Kino und Zillenbach mit Rücksicht auf die Kinobetreiber abgelehnt. Gemeinderat Karg trägt das Anliegen eines Anwohners der Zillenbachstraße vor, südseitig ein Halteverbot aufzustellen. Offensichtlich nutzen nicht alle Gäste des Hauses Sonnenpark die vorhandene Tiefgarage. Beschluss: 9 : 0 Stimmen Der Bauausschuss beschließt, an der Zillenbachstraße südseitig von Hausnummer 17 bis 21 ein eingeschränktes Halteverbot anzubringen.
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Punkt 5 Außenwerbung a) Werbeschild der Fa. way beyond an der Hindelanger Straße
Bürgermeister Haug spricht das Werbeschild der Fa. way beyond an der Hindelanger Straße gegenüber der Gaststätte Slide or Glide an. Herr Thomas Bonasera, Inhaber des Betriebes, hat sich beim Marktbauamt nach der Errichtung der Werbetafel gemeldet und erklärt, dass das Reklameschild von Mai bis Oktober stehen bleiben soll. Beschluss: 9 : 0 Stimmen Der Bauausschuss beschließt, die Werbetafel bis Oktober 2007 zu dulden. Eine erneute Aufstellung des Werbeschildes im Mai 2008 wäre zuvor im Bauausschuss zu beraten, da es sich um eine genehmigungspflichtige Werbeanlage handelt. Die Gestaltung (die momentan an eine Bautafel erinnert) müsste verbessert werden.
b)
Werbeanlagen der Fa. Hannes Dornacher - Geschäftsaufgabe
Derzeit wird im Gemeindegebiet intensiv auf den Ausverkauf im Zuge der Geschäftsaufgabe Dornacher mit Transparenten und beschrifteten Anhängern geworben. Diese Reklame widerspricht der gemeindlichen Werbesatzung. Beschluss: 9 : 0 Stimmen Der Bauausschuss beschließt, als Kompromisslösung die v.g. Werbeanlagen bis längstens zum 01.10.2007 zu dulden. Der Termin ist Familie Dornacher schriftlich mitzuteilen.
Punkt 6 Verschiedenes a) Antrag Thomas Niehörster, Ursus-Verlag Benennung einer Straße, eines (Höhen-)Weges oder Platzes nach Konrad Zuse
Herr Niehörster beantragt mit Schreiben vom 27.07.2007 durch die Benennung einer Straße, eines Weges oder Platzes an den Computererfinder Konrad Zuse zu erinnern und regt zudem an, in Hinterstein eine Informationstafel anzubringen. Der Bauausschuss sieht derzeit keine geeignete Möglichkeit.
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b)
Wasserrinne auf dem Kurhausvorplatz
Die Wasserrinne in der Pflasterung nördlich des Kurhauses wurde ausschließlich der Übergänge versuchsweise mit rundgewaschenen Bachsteinen aufgefüllt. Gemeinderat Hubert Geißler beantragt eine Besichtigung des „Bächles“ mit Marktbaumeister Hatt, um über eine dauerhafte Lösung zu entscheiden.
c)
Behandlung von Punkten außerhalb der Tagesordnung
Gemeinderat Sutter bemängelt, dass verschiedene Punkte, die nicht auf der Tagesordnung stehen, in der heutigen Sitzung behandelt wurden (z.B. Bausachen Schenk und Lanig). Bürgermeister Haug sagt zu, dies künftig genauer zu beachten. Er erklärt, dass eine Behandlung immer im Sinne einer zügigen Bearbeitung erfolgt und nur soweit die Anträge vorbereitet und geprüft werden konnten. Als die Tagesordnung zur heutigen Sitzung erstellt wurde, befand sich Bürgermeister Haug im Urlaub. Da nur er von dem neuen Schreiben der Familie Schenk wusste, wurde das Bauvorhaben nicht als Punkt aufgenommen.
d)
Außenbewirtschaftung im Bereich der Pizzeria am Dorfparkplatz Oberjoch
Gemeinderat Hubert Geißler weist darauf hin, dass es zu Behinderungen auf dem gemeindlichen Fußweg, der vom Dorfparkplatz zum Moor führt kommt, weil sich die Bestuhlung der Pizzeria unerlaubterweise auf diese Fläche ausdehnt. Das Ordnungsamt ist bereits in dieser Sache tätig.
e)
Gehweg entlang der Hindelanger Straße - Querung durch landwirtschaftliche Zufahrt
Im Zuge des Bauvorhabens Lindlbauer wurde mittlerweile eine neue landwirtschaftliche Zufahrt von der Hindelanger Straße über den Gehweg zum Wiesengrundstück der Familie Bach angelegt. Mehrere Bauausschussmitglieder weisen darauf hin, dass die nur mit Kies angeschüttete Gehwegquerung insbesondere im Hinblick auf den Winterdienst so nicht geduldet werden kann. Ferner erscheint der scharfkantig Schnitt zur Randsteinabsenkung als gefährlich. Marktbaumeister Hatt wird beauftragt, die Angelegenheit zu regeln.
f)
Zäune entlang der sanierten Kreisstraße OA 28
Entlang der Kreisstraße von Bruck bis Grüebplätzle müssen fehlende Zäune ersetzt werden. Im Hinblick auf den bevorstehenden Viehscheid scheint außerdem eine zusätzliche Abzäunung der Bankettbereiche notwendig. Der Markt ist mit der Kreistiefbauverwaltung im Gespräch, wer auf welchen Abschnitten die Zäune erstellt und unterhält.
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Der Inhalt dieses Protokolls steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Marktgemeinderat.