Seite 5 von 6 Das Testament
Titel des Newsletters
Das Bundesministerium der Justiz hat ein Informationsheft erstellt, in welchem wichtige Kriterien erläutert werden. z.B.- Wer erbt? - Wie mache ich ein Testament? Der Erbvertrag - Todesfall- was ist zu beachten? - Müssen Sie Erbschaftssteuer bezahlen? In diesem Heft wird erklärt: - das eigenhändige Testament - das öffentliche Testament - das gemeinschaftliche Testament Dieses Heft kann Ihnen helfen, Ihr Testament richtig zu verfassen. Mehr Infos können Sie auch unter www.bmj.bund.de erhalten.
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Wie wäre es mit Gedächtnistraining?
P I L L E N D O S E I I N J E K T I O N E D N I B L L U M A T P E Z E R B A F S H B I K E B L A S E T A B L E T T E S N P N R I L E T A P S R D P E T E R E R P A A F N E A O R I R X G L T A U P C T A I E Z G M S F H Z Y S R E E C R E M E L A M B U L A N T E D
Suchen Sie die folgenden Wörter, streichen Sie diese durch, die übriggebliebenen Buchstaben ergeben die Lösung! ___ __________ ___ _________
AMBULANT,ARZT,BANDAGE,CREME,INJEKTION,KLIENT,MULLBINDE,NASENSPRAY,PILLE,PILLENDOSE, PINZETTE,PRAXIS, REZEPT,SALBE,SPATEL,SPRITZE,TABLETTE,TROPFEN
Reform der Pflegeversicherung. . . .
Die Pflege macht`s
Die Pflege macht`s Nürnberger Straße 8b 36456 Barchfeld TELEFON: 036961/ 69 96 87 FAX: 036961/ 69 96 86
E-MAIL: Die-Pflege-machts@t-online.de
Dieses Jahr werden einige Veränderungen auf uns zu kommen. Ein kleine Reform der Pflegeversicherung wird einige Gesetze ändern.
einige positive aber auch ein paar diskussionswürdige Themen. Positiv zum Beispiel die Änderung der im § 45b geschilderten Betreuungsleistung. Die Diese sollen im Juli Inkraft Betreuung demenzkranker treten. Einige Änderungen Menschen wird hier können auch Sie stärker gefördert. betreffen. Über die Gesetzentwürfe wird zur Wir werden dieses Thema Zeit noch beraten. Es gibt natürlich weiter verfolgen
und Sie auch zukünftig darüber informieren. Wir hoffen, dass Ihnen unsere kleine „Zeitung“ etwas gefallen hat. Für Vorschläge und Hinweise sind wir dankbar. Für Themenvorschläge nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Wir haben auch eine Website!
Besuchen Sie uns unter: www.barchfelder-pflege.de
Preisrätsel
Schicken Sie uns die Lösung vom Gedächtnistraining. Vielleicht sind Sie einer der drei Gewinner. Sie werden schriftlich oder telefonisch von uns informiert.
Absender
Bitte Freimachen
DIE-PFLEGE-MACHTS AMBULANTER PFLEGEDIENST NÜRNBERGER STRAßE 8B 36456 BARCHFELD
Die Pflege macht`s
Spezialartikel
• Vorstellung unseres Pflegedienstes • Neuigkeiten • Ihre Fragen und Anregungen
Der Pflegedienst informiert
Sehr geehrte Damen und Herren, heute möchte sich der ambulante Pflegedienst aus Barchfeld bei Ihnen vorstellen. Seit Mai 2007 sind wir als ambulanter Pflegedienst für Sie da und haben viele Probleme und Nöte kennengelernt. Wir erfüllen alle Voraussetzungen der Krankenkassen und bieten natürlich auch viele zusätzlichen Leistungen an. Nicht nur die
Grundversorgung steht bei uns im Vordergrund, sondern auch die Betreuung der Mitwirkenden, also die Angehörigen sind uns wichtig. Viele Angehörige und Freunde haben in der Zeit während sie Ihre Verwandten betreuen, Probleme und Fragen. Wir versuchen mit Ihnen zusammen diese zu bewältigen und sie eventuell an kompetente Menschen weiter zu
leiten. Für viele entstehen die Probleme wenn man selber oder der Angehörige plötzlich Hilfe benötigt. Welchen Pflegedienst nehme ich, was muß ich beachten, wie und wo beantrage ich eine Pflegestufe und welche Kosten fallen für mich an? Diese und viele andere Fragen stellen sich plötzlich. Deshalb brauchen auch wir Ihre Hilfe….warum, dazu später mehr.
Was bietet unser Pflegedienst ?
Artikelübersicht:
Vorstellung Aktuelle Infos Gute Pflege Das Testament Kurzinfos 2 3 4 5 6
Wie schon erwähnt sind wir ein zugelassener Pflegedienst der die Voraussetzungen der gesetzlichen Krankenkassen erfüllt. Die bekannten ? Leistungen wie Grund- und Behandlungspflege werden erfüllt. Was ist eigentlich Grund- und Behandlungspflege? Auch diese Fragen enstehen und hier ist es unsere Pflicht diese Ihnen zu erklären. Außer den typischen Angeboten bieten wir weitere, vielleicht auch für Sie wichtige Leistungen an. Zum Beispiel betreuen wir demenzkranke Menschen für einige Zeit am Tag, damit Angehörige wichtige Termine wahrnehmen können oder vielleicht einfach mal etwas Zeit für sich haben. Wenn der Pflegebedürftige
die nach §45 a, b SGB XI erfordeliche Voraussetzung erfüllt, besteht der Anspruch diese bei der zuständigen Pflegekasse finanziell geltend zu machen. Vielleicht haben wir schon hier Ihr Interesse geweckt.
Titel des Newsletters Unser Pflegedienst
Unseren Pflegedienst finden Sie in 36456 Barchfeld, Nürnberger Straße 8b, neben der Gaststätte Bellevue. In unserer Geschäftsstelle laufen alle Fäden zusammen. Von hier werden die Einsätze koordiniert und die Pflegekräfte eingewiesen. Für unsere Besucher sind wir von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis ca. 15.00 Uhr persönlich ansprechbar. Telefonisch sind wir sieben Tage in der Woche und 24 Stunden am Tag und in der Nacht erreichbar.
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Für ein ausführliches Gespräch ist eine Terminabsprache recht hilfreich. Sollten Sie nicht in der Lage sein die Einrichtung aufzusuchen kommen wir selbstverständlich auch zu Ihnen nach Hause. Unsere Einrichtung kann natürlich auch von Rollstuhlfahrer besucht werden, eine Auffahrrampe ist vor Ort.
Auszug aus den Angeboten. . . .
Wir sehen den Menschen als Ganzheit von Körper, Geist und Seele. Unsere Aufgabe ist es die Würde und die Individualität des alten, kranken und behinderten Menschen zu wahren und die pflegerische und betreuerische Arbeit unabhängig von seiner sozialen und kulturellen Herkunft durchzuführen.Wir möchten für jeden Kunden ein möglichst hohes Maß an Zufriedenheit und Lebensqualität erreichen. Hierbei bieten wir an: >Medizinische Betreuung >Beratung >Sterbebegleitung >Urlaubs- und Verhinderungspflege >Haushaltshilfe >24h Erreichbarkeit und noch vieles mehr. Die Zusammenarbeit mit anderen Anbietern ist bei uns selbstverständlich. Zum Beispiel die Vermittlung von Essendiensten oder die Empfehlung von medizinischer Fußpflege gehört hier genauso dazu. Wir stehen im engen Kontakt zum DRK welches uns bei dem Einsatz von Notrufsystemen unterstützt. Auch hierbei gibt es jede Menge an Informationen: wie wird so etwas eingesetzt, brauche ich bestimmte Voraussetzungen und was kostet so etwas.
Stichpunkte über Leistungen und Anbieter
Infothek - Pflegeversicherung
Pflegebedürftig kann jeder werden, ob jung oder alt Hier ein kleiner Auszug aus dem Gesetzbuch SGB XI §14 Begriff der Pflegebedürftigkeit: „Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder erhöhten Maße (§ 15)der Hilfe bedürfen.“
§ 15 Stufen der Pflegebedürftigkeit
Seite 3 von 6 Aktuelle Informationen
Unser Pflegedienst hat einmal im Monat an einem Samstag für Sie geöffnet. Der Tag der offenen Tür wird von Angehörigen, Intressenten sowie von den Klienten genutzt. In der Zeit von 13.00 bis 16.00 Uhr können sich die Besucher den Blutzuckerwert oder auch den Blutdruck bestimmen lassen. Man kann in dieser Zeit Erfahrungen oder Informationen mit anderen Betroffenen austauschen. Das Pflegeteam zeigt die Räumlichkeiten und bei einer Tasse Kaffee lernt man sich näher kennen. Wie schon am Anfang erwähnt sind auch wir auf
Titel des Newsletters
Ihre Hilfe angewiesen. Ein Pflegeteam kann nur seine Arbeit verbessern, wenn es die Schwerpunkte kennt, welche Probleme bestehen und was die Angehörigen oder Klienten an Informationen benötigen. Wir möchten unser Angebot erweitern und Themenabende oder Nachmittage anbieten. Es gibt viele Informationen, doch welche interessieren Sie? Vielleicht möchten Sie etwas über die Einsatzmöglichkeiten eines Notrufsystem wissen, oder möchten Sie
über Notfallsituationen mehr erfahren. Auch ein Vortrag über Pflegestufen wäre sehr interessant.
Sie sehen, es gibt jede Menge an Themen über die man sprechen kann. Es wäre hilfreich wenn wir von Ihnen erfahren würden, welche Themen Sie ansprechen.
…hier ist unsere Station
Die AOK erklärt….
Ersatzpflege Kann die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen nicht pflegen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine proffessionelle Ersatzpflegekraft für maximal vier Wochen und bis zu 1.432 € im Jahr. Springt ein naher Angehöriger oder eine in der häuslichen Gemeinschaft lebende Person ein, so wird das Pflegegeld der jeweiligen Pflegestufe weitergezahlt. Werden Mehrkosten wie Fahrgeld oder Verdienstausfall nachgewiesen, können bis zu 1.432 € erstattet werden.
Kurzzeitpflege Eine kurzzeitige Heimbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht oder noch nicht ausreichend möglich ist. Die Pflegekasse zahlt für die pflegerische und medizinischen Versorgung sowie für die soziale Betreuung bis zu 1.432 € für maximal vier Wochen im Jahr.
Titel des Newsletters Die gute ambulante Pflege durch…
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Eine gute ambulante Pflege baut sich aus vielen Bausteinen zusammen. Kommunikation zwischen den Angehörigen, den zuständigen Ärzten und dem Pflegedienst sind ein wichtiger Bestandteil dieser Arbeit. Ein Pflegedienst kann nur so gut versorgen, wenn er wichtige Informationen von den Angehörigen und den Ärzten erhält, z.B. - welche Gewohnheiten hat der Pflegende früher bevorzugt - wann steht er auf bzw. wann geht er schlafen - welchen Beschäftigungen ging er früher nach - was trinkt er gerne z.B. Kaffee (mit Milch und Zucker) - was sind seine Lieblingsspeisen und viele andere Fragen stellen sich in so einer Situation. Vielleicht sollte man sich hierbei Gedanken über seine eigenen Bedürfnisse machen. So lange wie ich mich äußern kann, ist es mir möglich auch spezielle Wünsche den Pflegedienst mitzuteilen. Nehmen wir doch aber mal an, Sie können sich durch eine plötzliche Krankheit nicht mehr äußern und sollen nun etwas essen oder trinken was Ihnen noch nie geschmeckt hat. Man kann z.B. schriftlich vorsorgen, einfach ein Schreiben mit einigen Informationen über die Gewohnheiten anfertigen und es an einen Ort plazieren wo es jeder sehen kann z.B. eine Pinnwand in der Küche. Es gibt natürlich noch weitere Informationen die gegenseitig ausgetauscht werden sollten, damit einer guten Pflege nichts mehr im Wege steht.
Vorsorge für den Sterbefall
Auch die Vorsorge für den Sterbefall ist wichtig und auch hier liegen Gefahren ob eine Versicherung sinnvoll ist bzw. welche Versicherung meine Erwartungen erfüllt. Sollten Sie Interesse über Informationen zur Vorsorge haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, wir bestellen einen erfahrenen Referenten von der Volksfürsorge der Sie über alles aufklären kann und natürlich Ihre Fragen beantwortet.
Wir freuen uns, Ihnen bei diesen und anderen Themen helfen zu können. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns einfach an, wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar unter der Telefonnummer 036961/ 69 96 87.