MES WS 2007/2008 Europapolitik I.1 Dozent: Dr. Günther Unser Referentin: Huifang JIANG
Die Einschätzungen des EU-Reformvertrags in der Medien
Das Ziel des Reformvertrags (Vertrag von Lissabon) ist, der Europäischen Union eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit zu geben und den abgelehnten Vertrag über eine Verfassung für Europa zu ersetzen. Beim EU-Gipfel in Lissabon am 18. und 19. Oktober 2007 haben die Staats- und Regierungschefs der EU den EU-Reformvertrag politisch abgesegnet, damit er im Dezember verabschiedet werden kann. Bis Mitte 2009 soll der Reformvertrag durch alle Mitgliedstaaten ratifiziert sein. In Deutschland geschieht dies in Form eines Gesetzes, das von Bundestag und Bundesrat jeweils mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden muss. In wie vielen Ländern es zu einer Volksabstimmung kommen wird, ist zur Zeit noch unklar. In Irland ist auf Grund der Verfassung eine Volksabstimmung vorgeschrieben.
Entstehung des Reformvertrags
Die Grundzüge des Reformvertrags sind vom Europäischen Rat bei seiner Tagung am 21. und 22. Juni 2007 in Brüssel im Mandat an die Regierungskonferenz, welche den definitiven Vertragstext ausarbeitet, beschlossen worden. Der Vertrag, der bis 2009 von allen 27 EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden soll, baut in weiten Teilen auf dem Verfassungsvertrag auf. Im Rahmen der Regierungskonferenz, die am 23. Juli 2007 ihre Arbeit aufgenommen hat, wurde der Entwurf präsentiert, der 145 Seiten Vertragstext sowie 132 Seiten mit 12 Protokollen und 51 Erklärungen umfasst. Der Entwurf trägt den Arbeitstitel „Entwurf eines Vertrags zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft“. Am 19.10.2007 einigten sich die EU-Regierungschefs auf einen "neuen" EU-Vertrag, er soll Reformvertrag oder Lissabon-Vertrag heißen.
23. Juli 2007 7.–8. September 2007 15. Oktober 2007 18.–19. Oktober 2007 13. Dezember 2007 13.12.2009 bis Mitte 2009 Start der Regierungskonferenz in Lissabon. Beginn der Arbeit am Text des Reformvertrags auf Rechtsexperten-Ebene. Treffen der Außenminister der Mitgliedstaaten. Anschließend Überarbeitung der Entwürfe durch die Rechtsexperten. Treffen der Außenminister der Mitgliedstaaten Europäischer Rat in Lissabon: endgültige Einigung über den Vertragstext. Unterzeichnung des Reformvertrages (in Lissabon) geplante Unterzeichnung durch EU-Regierungschefs Ratifikation durch alle Mitgliedstaaten
Seite 1 von 6
MES WS 2007/2008 Europapolitik I.1 Dozent: Dr. Günther Unser Referentin: Huifang JIANG
Inhalte des Reformvertrags
Die Europäische Union stellt sich den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts: Ein Ratspräsident übernimmt den Vorsitz im Rat der Staats- und Regierungschefs für zweieinhalb Jahre. Der hauptamtliche Präsident stärkt die Kontinuität des Handelns auf europäischer Ebene. Ein "Hoher Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik" wird bestellt. Dieser führt den Vorsitz im Rat für Auswärtige Angelegenheiten und ist gleichzeitig als Vizepräsident der Kommission zuständig für die Außenpolitik. Die Funktionen des EU-Außenkommissars und des EU-Außenbeauftragten sind also in diesem neuen Amt gebündelt. Mehrheitsentscheidungen mit der "doppelten Mehrheit" werden ab 2014 eingeführt. Es gilt allerdings eine Übergangszeit. Bis zum 31. März 2017 können Mitgliedsstaaten bei Annahme eines Beschlusses mit qualifizierter Mehrheit beantragen, dass eine Abstimmung nach dem derzeit geltenden Stimmsystem des Nizza-Vertrags durchgeführt wird. Das Prinzip der doppelten Mehrheit berücksichtigt die Gleichheit der Mitgliedsstaaten und die Gleichheit der Bürgerinnen und Bürger. Beschlüsse erfordern demnach eine Mehrheit von 55 Prozent der Mitgliedsländer. Insgesamt müssen 65 Prozent der EU-Bevölkerung zustimmen. Die Zahl der Kommissare wird ab 2014 auf zwei Drittel der Zahl der Mitgliedsstaaten verringert. Das Mitspracherecht der Gesetzgebungsverfahren wird Subsidiaritätsprinzip gestärkt. nationalen verbessert. Parlamente Damit wird im europäischen insbesondere das
Im Gesetzgebungsverfahren wird das Mitentscheidungsverfahren zum Regelfall. Damit ist das Europäische Parlament als Vertreterin der Bürgerinnen und Bürger Europas gleichberechtigt gegenüber dem Ministerrat. Das Europaparlament entscheidet künftig auch gleichberechtigt mit dem Ministerrat über den EU-Haushalt. Die Grundrechte-Charta wird durch einen verweisenden Artikel in den Mitgliedsländern rechtsverbindlich. Ausnahmeregelungen gelten für Großbritannien und Polen. Das Bürgerbegehren wird eingeführt.
Seite 2 von 6
MES WS 2007/2008 Europapolitik I.1 Dozent: Dr. Günther Unser Referentin: Huifang JIANG
Von der Verfassung zum Reformvertrag
Der Verfassungsvertrag hatte zum Ziel, die Europäische Union mit 25 und mehr Mitgliedstaaten handlungsfähiger, transparenter und demokratischer zu machen. Aber nach der Ablehnung bei den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden war der Begriff "Verfassung für Europa" nicht mehr haltbar. Die mit diesem Verfassungsvertrag verbundenen Reformen der Europäischen Union sind allerdings in ihrer Substanz erhalten bleiben. Dies war das erklärte Ziel von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Gegenüber dem Verfassungsvertrag haben die Staats- und Regierungschefs die Energieund Klimaschutzpolitik als Ziel der Union beschlossen. Dies soll in die Verträge eingearbeitet werden. Das Mitspracherecht der nationalen Parlamente im europäischen Gesetzgebungsverfahren wird verbessert. Damit soll insbesondere das Subsidiaritätsprinzip gestärkt werden. Allerdings werden einzelne nationale Parlamente kein Vetorecht erhalten. Möglich wird auch eine Rückübertragung von Kompetenzen von der Union an die Mitgliedsländer. Mit Rücksicht auf nationale Befindlichkeiten und der Sorge in manchen Ländern vor einem europäischen Superstaat sollen die europäischen Symbole nicht mehr in dem Reformvertrag erwähnt werden. Keine Hymne, keine Flagge ud keine Grundrechtecharta - der Reformvertrag ist eine nüchterne Regelsammlung, bewusst ohne jede Symbolik gehalten.
Kritik
Da der Reformvertrag die Substanz des EU-Verfassungsvertrags nahezu unverändert übernimmt, wird von den Kritikern die bereits zum Verfassungsvertrag geäußerte Kritik auch gegenüber dem Reformvertrag aufrecht erhalten. Militärvertrag So wird von friedenspolitischer Seite darauf verwiesen, dass sämtliche Militärbestimmungen des Verfassungsvertrags auch in den Reformvertrag übernommen wurden und daher der "Reformvertrag ebenfalls ein Militärvertrag" ist. Strukturelles Demokratiedefizit Zwar wurden die Angelegenheiten mit Mitentscheidungsverfahren des Europäischen Parlaments ausgeweitet. Kritiker betonen jedoch, dass das strukturelle Demokratiedefizit der EU nicht gelöst wurde (Gewaltenteilung, Initiativmöglichkeit des Parlaments etc.). Mit dem Reformvertrag wird der Prozess, die demokratische Legitimität der EU zu erhöhen, als abgeschlossen betrachtet (siehe Entwurf der Präambel des Reformvertrags), obwohl der Auftrag des EU-Gipfels von Laeken, die Strukturen der EU zu demokratisieren, weiterhin unerfüllt bleibt.
Seite 3 von 6
MES WS 2007/2008 Europapolitik I.1 Dozent: Dr. Günther Unser Referentin: Huifang JIANG
Ignorierung der Kritik Von globalisierungskritischer Seite wird u.a. betont, dass der Reformvertrag keine Antwort auf die sozialen und demokratischen Bedenken gibt, die in Frankreich und in den Niederlanden zu den ablehnenden Referenden geführt haben. Zwar wird unter den Zielen der Passus „Binnenmarkt mit freiem und unverfälschten Wettbewerb“ gestrichen, da jedoch zugleich ein Protokoll über die Sicherstellung eines freien und unverfälschten Wettbewerbs vereinbart wird, besteht zwischen Befürwortern und Kritikern des Reformvertrags Konsens, dass sich aufgrund dieser geänderten Formulierung am freien und unverfälschten Wettbewerb nichts ändern wird. Von mehreren Seiten, u.a. von Giscard d’Estaing, dem Präsidenten des Verfassungskonvents, wird kritisiert, dass der Reformvertrag bloß „kosmetische“ Änderungen vornehme und die Inhalte des EU-Verfassungsvertrag lediglich anders darstelle, um diese "leichter verdaulich" zu machen und Referenden zu vermeiden. In diesem Zusammenhang wird oft angeführt, dass der Reformvertrag möglicherweise absichtlich unlesbar gestaltet wurde, um Referenden auszuweichen und das Mandat für die Regierungskonferenz in Geheimverhandlungen auf Regierungsebene unter Ausklammerung der Öffentlichkeit erarbeitet worden ist.
Einschätzungen
Einschäzungen zum beschlossenen Weg (Reformvertrag anstelle EU-Verfassung und Verfahren der Beschlussfassung/Ratifizierung) einer
„Ein letzter ‚Einfall’ besteht darin, sätliche Erneuerungen des Vertrages beizubehalten, sie aber zu verstecken, indem man sie in mehrere Teile aufsplittet..... So würde die öffentlichkeit dazu geführt werden, unwissend Maßahmen anzunehmen, die man ihr nicht ‚direkt’ vorzulegen wagt.“ (Valerie Giscard d’ Estaing, Präsident des Konventes für den EU-Verfassungsvertrag und ehemaliger franzöischer Präsident – Quelle: Standard, 16.06.07) „Beide geänderten Verträge haben die gleiche rechtliche Qualität. Dadurch kann der eine den anderen konterkarieren. Sie und die Anlagen dazu sind im Vergleich zum geplanten Verfassungsvertrag ... ein dickes Monstrum, schwer durchschaubar, für die Bürger ungenießbar." (Gregor Schirmer, Universitätsprofessor für Völkerrecht – Quelle: Junge Welt, 23.07.07) „Das Mandat für die Regierungskonferenz legt eindeutig den Verfassungsvertrag als Verhandlungsgrundlage fest, aus dem fast alle zentralen Bestimmungen übernommen werden sollen. Ob sich die Bürger (und Parlamente – der Verf.) der betreffenden Länder (Länder, in denen Referenden stattfanden, die die Verfassung ablehnten bzw. in denen noch Referenden anstanden – d. Verf.) jedoch über die
Seite 4 von 6
MES WS 2007/2008 Europapolitik I.1 Dozent: Dr. Günther Unser Referentin: Huifang JIANG
Tatsache hinweg täuschen lassen, dass im neuen Vertragswerk ein Großteil des Verfassungsvertrages steckt, ist fraglich. Das neue Primärrecht könnte als Mogelpackung entlarvt werden. Es ist daher keinesfalls davon auszugehen, dass der EU-Reformvertrag erfolgreich ratifiziert wird und rechtzeitig vor den Wahlen zum europschen Parlament im Juni 2009 in Kraft treten kann.“ (Centrum für angewandte Politikforschung (CAP) der Uni München (Quelle: CAP-Analyse Ausgabe 05.07.07) Beschlossene inhaltliche Festlegungen mit ausgewählten Einschätzungen Zur Demokratie/Verfahren der europäischen Gesetzgebung: „Von einer Gewaltenteilung ist die EU weit entfernt. Das EU-Parlament bleibt eine halbes Parlament – ohne vollwertige Initiativmöglichkeit auf allen Politikfeldern und ausreichendes Kontrollrecht gegenüber der EU-Kommission. Die nationalen Parlamente sind in einer ähnlichen Lage.“ ... In der EU wird es weiterhin an Transparenz fehlen... Private Lobbys, von denen es in Brüssel wimmelt, werden nach wie vor das Ohr der Mächtigen haben.“ (Michael R. Krätke, Universitätsprofessor in Amsterdam – Quelle: Schweizer Wochenzeitung vom 28.06.07) Zur Wirtschaftsform/Ausrichtung der Wirtschaftspolitik: „Mit der Streichung des Zieles des ‚freien und unverfälschten Wettbewerbs’ kamen die EU-Partner vor allem dem Präsidenten Frankreichs Sarkozy entgegen. Dass dieses Ziel in Artikel 3 des neuen Vertrages nicht enthalten ist, dürfte aufgrund der gleich lautenden Formulierungen an anderen Stellen der Verträge und durch das neue eingefügte Protokoll zum Binnenmarkt und Wettbewerb in der Praxis keine gravierenden Auswirkungen haben.“ (Centrum für angewandte Politikforschung (CAP) der Uni München (Quelle: CAPAnalyse Ausgabe 05.07.07) „Ebenso wenig beschnitten (wird) die Macht der EZB (de facto eine oberste Wirtschaftsbehörde, welche die von der EU-Bevölkerung immer noch geschätzten Ziele wie qualitatives Wachstum, Vollbeschäftigung, soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit schlicht ignoriert).“ (Michael R. Krätke, Universitätsprofessor in Amsterdam – Quelle: Schweizer Wochenzeitung vom 28.06.07) „Es bleibt bei der neoliberalen Ausrichtung der EU. Sie wird im Vertrag über die Arbeitsweise der Union näher ausgeführt. Der Grundsatz der offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, der schon im alten EGV (Artikel 98 und 105) enthalten war, ist weiterhin die Orientierung der Wirtschafts- und Währungsunion der EU.“ (Gregor Schirmer, Universitätsprofessor für Völkerrecht – Quelle: Junge Welt, 23.07.07) Zu den Grund- und Menschenrechten „EU-Grundrechtecharta hält nicht, was Politiker versprechen, Wiederholungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und Leerformeln prägen die EU-Charta. Vorteile bestehen nur im Rechtsschutz gegenüber der Europäischen Union.“ (Franz
Seite 5 von 6
MES WS 2007/2008 Europapolitik I.1 Dozent: Dr. Günther Unser Referentin: Huifang JIANG
Mutschler - emeritierter Universitätsprofessor und ehemaliger Richter am europäischen Gerichtshof für Menschenrechte)
Quellen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Reformvertrag 01 Nov. 2007, 20:00 Uhr http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,512339,00.html, 30 Okt. 2007, 17:30 Uhr http://www.bundesregierung.de/nn_774/Content/DE/Artikel/2007/10/2007-10-19-inhaltereformvertrag.html, 01 Nov. 2007, 18:45 Uhr http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2007/06/2007-06-26-von-der-verfass ung-zum-reformvertrag.html, 01 Nov. 2007, 20:00 Uhr http://www.reformvertrag.de 01 Nov. 2007, 20:00 Uhr
Seite 6 von 6