Technische Hilfen für schwerhörige und gehörlose Menschen
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Teil 1: Tipps zu Telekommunikationshilfen Teil 2: Tipps zu Hilfsmitteln für den Fernsehempfang und die Wiedergabe von VideoUntertiteln von Bettina Albers und Wolfram Hell / DIAS GmbH
Teil 1: Tipps zu Telekommunikationshilfen
Es gibt eine breite Palette an technischen Hilfsmitteln für schwerhörige und ertaubte Menschen. Wir wollen die Einsatzmöglichkeiten einiger wichtiger Kommunikationshilfen beschreiben. Der erste Teil dieses Artikels befasst sich mit verschiedenen Telefonhilfen: Schreibtelefone, Telefaxgeräte, Bildtelefone und Telefone mit verstärkter Tonwiedergabe. In Teil 2 werden dann Hilfsmittel beschrieben, die den Zugang zur Information für Taube und Schwerhörige verbessern: Fernseh- und Videogeräte mit Untertitelwiedergabe und -aufzeichnung, Videotext-Decoder und Radio- und Fernseh-Tonübertragungsanlagen. Die Telekommunikation hat für die Informationsbeschaffung einen Stellenwert, der mit dem von Rundfunk und Fernsehen vergleichbar ist. Es zeigt sich, dass das Hilfsmittelspektrum bei Telekommunikationsgeräten insgesamt viel differenzierter ist als es bei der Rundfunk- und Fernsehtechnik der Fall ist. Ein Grund hierfür ist darin zu sehen, dass sich die Telekommunikationsverbindungen und die entsprechenden Hilfsmittel bestimmten Einzelpersonen zuordnen lassen, wodurch die Leistungspflicht der sozialen Kostenträger für die entsprechenden technischen Hilfsmittel relativ leicht zu definieren ist. Dadurch wurde der Markt in diesem Bereich sowohl für Anbieter als auch für die Nutzer der technischen Hilfsmittel attraktiv.
1. Schreibtelefone Schreibtelefone funktionieren vom Prinzip her ähnlich wie die schon früher bekannten Fernschreiber. Jeder auf einer Schreibmaschinentastatur angetippte Buchstabe wird in eine codierte Tonfolge umgesetzt, die über das Telefonnetz übertragen wird. Das Empfänger-Schreibtelefon decodiert die Tonfolge und zeigt sie als Buchstaben an. Die Wiedergabe des decodierten Textes erfolgt meist über ein LCD-Display, seltener über Papierstreifendrucker oder Bildschirme. Der Nutzer eines Schreibtelefons kann also nur mit jemandem, der ebenfalls ein Schreibtelefon hat, kommunizieren. Bei Schreibtelefonen mit Akustikkoppler wird die Verbindung mit dem Telefonnetz durch Einsetzen des Telefonhörers in die Muscheln, bzw. in die Halterungen des Akustikkopplers hergestellt. Der Vorteil ist, dass hierfür keine Umbauten und Anschlussmaßnahmen erforderlich sind, d.h. das verwendete Telefon bleibt für den regulären Gebrauch jederzeit nutzbar. Im Prinzip sind diese Schreibtelefone auch unterwegs in öffentlichen Telefonzellen oder bei anderen Privattelefonen benutzbar. Probleme können sich hier jedoch wegen der Vielzahl der heute erhältlichen Telefone ergeben, da die meisten Akustikkoppler nicht in jedem Fall an diese anpassbar sind. Auf dem Markt sind deshalb zunehmend Schreibtelefone erhältlich, die sich mit einem Steckeranschluss direkt mit der Telefonanschlußdose verbinden lassen.
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Die zur Zeit erhältlichen Geräte sind meist mit einem Akku ausgestattet und verfügen neben der Schreibmaschinentastatur über zusätzliche Funktionen, wie beispielsweise einen Textspeicher, der es ermöglicht, längere Texte schon vor dem Telefongespräch zu schreiben und erst bei bestehender Telefonverbindung abzusenden. Mit dem Erscheinen des „Deutschen Schreibtelefons“ der Firma HGT 1977 konnten erstmals auch Taube und stark Schwerhörige das Telekommunikationsnetz nutzen. Eine Anbindung an sämtliche anderen Nutzer ist aber aus den oben genannten Gründen nicht gegeben. Heute existieren in Deutschland ca. 10 000 bis 25 000 Schreibtelefon-Anschlüsse. Neben Einzelpersonen sind auch Notrufstellen, soziale und kirchliche Einrichtungen, Behörden, kommerzielle Dienstleistungsunternehmen und Vermittlungsdienste erreichbar. Die so ermöglichte Fernkommunikation zwischen diesen Stellen hat dazu beigetragen, das Defizit an Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten für ertaubte und stark schwerhörige Personen etwas abzumildern. Zu beachten ist allerdings, dass es weltweit Schreibtelefonsysteme gibt, die nach unterschiedlichen Prinzipien, bzw. Übertragungsnormen funktionieren. Nicht alle Systeme sind untereinander kompatibel, so dass für die internationale Telekommunikation mit ausländischen Geräten eine problemfreie Verbindung nicht immer gewährleistet ist. Auf dem deutschen Markt werden derzeit 12 Schreibtelefon-Modellvarianten zu Preisen zwischen 600,- und 2350,-DM angeboten. Hinsichtlich der Finanzierung eines Schreibtelefons kommen als soziale Kostenträger je nach der Situation des Nutzers das Sozialamt, die Krankenkasse oder die Hauptfürsorgestelle in Frage. In der Praxis ist die Verwendung eines Schreibtelefons stark abhängig von der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit und den Fertigkeiten bei der Bedienung der Schreibmaschinentastatur. Wenn die Anwender dies nicht ausreichend beherrschen, kann sich ein sehr zähflüssiger Kommunikationsverlauf ergeben, der sich dann auch in hohen Telefongebühren niederschlägt. Das Schreibtelefonsystem ist mit den genannten Schwächen insgesamt eher eine technische und organisatorische Notlösung als ein optimales Kommunikationssystem und dadurch einer zunehmenden Konkurrenz durch Telefax, Bildtelefon und computervernetzten Medien ausgesetzt.
2. Telefaxgeräte Mit Telefaxgeräten können handschriftliche oder gedruckte Texte, sowie bildliche Darstellungen über das Telekommunikationsnetz an ein anderes Faxgerät übermittelt werden, wo dann eine mehr oder weniger originalgetreue Wiedergabe auf Papier erfolgt. Da für diesen relativ neuen Produktbereich noch kein einheitlicher Standard existiert, sind eine Vielzahl von Geräten mit stark unterschiedlichem Funktionsumfang und -qualität, Bedienkomfort und Übermittlungs- und Wiedergabequalität auf dem Markt erhältlich. Ertaube und Schwerhörige sollten bei der Auswahl eines Faxgerätes darauf achten, dass es für die Bedienung des Gerätes nicht zwingend erforderlich ist, Tonsignale zu beachten. Günstig sind Geräte, die vollautomatisch arbeiten oder sich auf automatischen Betrieb umstellen lassen. Lichtsignale oder Text-Displays können den Betriebsstatus anzeigen und damit dem Anrufenden eine Kontrolle über den korrekten Ablauf der Verbindung geben. Auch eine gut wahrnehmbare Anzeige, die Störungen meldet, ist wichtig. Ein Gerät mit Rufnummernspeicher und
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automatischem Wahlvorgang ist ebenfalls von Vorteil, da dadurch ein gewisser Schutz vor Fehlvermittlungen besteht, die ein hörender Mensch im Regelfall durch akustische Kontrolle wahrnehmen kann. Die erhältlichen Kombi-Geräte mit Telefon-, Telefaxund Anrufbeantworterfunktionen erweisen sich in der Praxis für viele Ertaubte und Schwerhörige als nicht so empfehlenswert. So kann es bei einem Kombigerät nötig sein, bei einem ankommenden Anruf erst zu überprüfen, ob es sich um ein Telefongespräch oder ein Fax handelt und das Gerät dann entsprechend zu bedienen. Wegen der unklaren Zuordnung ankommender Anrufe, haben sich viele Personen dazu entschlossen, separate Geräte an verschiedenen Anschlüssen zu betreiben. Die Verwendung von Faxgeräten hat sich noch schneller unter tauben und schwerhörigen Personen verbreitet, als es anfangs bei den Schreibtelefonen der Fall war. Faxgeräte haben gegenüber den Schreibtelefonen eine Reihe von Vorzügen. Ein Telefax-Text kann in der Gesamtheit überschaubar abgefasst und gelesen werden. Die Möglichkeit, bildliche Darstellungen zu versenden, ist ebenfalls ein wichtiger Vorteil. Mit der Verwendung eines Faxgerätes vergrößert sich für Ertaubte und Schwerhörige der erreichbare Teilnehmerkreis im Telekommunikationsnetz um etwa das Tausendfache gegenüber der Schreibtelefon-Verwendung. So können Taube und Schwerhörige eine Vielzahl von Diensten mit weit geringerem Aufwand als bisher kontaktieren. Bei der derzeitigen Verbreitung von Faxanschlüssen können beispielsweise Termine beim Zahnarzt und Hausarzt vereinbart, Angebote von Handwerksbetrieben eingeholt und Bestellungen beim Pizzaservice aufgegeben werden. Die heute schon quasi standardmäßige Ausstattung kommerzieller und öffentlicher Dienste mit Faxanschlüssen eröffnet tauben und schwerhörigen Menschen auch in beruflicher Hinsicht neue Handlungsmöglichkeiten. Telefongespräche, die früher von Kollegen geführt werden mussten, oder die langwierige Korrespondenz auf dem Postweg werden durch die Nutzung des Faxsystems weitgehend überflüssig. Dies könnte dazu beitragen, dass Taube und Schwerhörige im Berufsleben stärker wahrgenommen und akzeptiert werden. In der praktischen Nutzung des Faxgerätes zur Kommunikation kann eine Antwort trotz der jedes Mal notwendigen Neuwahl immerhin in Minutenfrist gegeben werden. Nachrichten können, wenn auf der Empfängerseite ein automatisch auf Empfang arbeitendes Gerät steht, auch dann versandt werden, wenn der Adressat nicht anwesend ist, so dass dem Absender mehrfache, vergebliche Versuche erspart bleiben. Ein weiterer Vorteil ist, dass umfangreiche Texte mit dem Faxgerät weitaus kostengünstiger übermittelt werden können, als mit dem Schreibtelefonsystem, insbesondere wenn mit dem zeitversetzten Senden Spartarife für bestimmte Tageszeiten wahrgenommen werden. Das Angebot an Telefaxgeräten ist marktbedingt einer ständigen schnellen Veränderung unterworfen. Dies betrifft die Modellveränderungen und technischen Neuerungen ebenso, wie die Preise, wobei zu beobachten ist, dass sich sowohl die Gesamtauswahl als auch die Preise zugunsten des Verbrauchers entwickeln. Für die Finanzierung wichtig ist, dass überall dort, wo die Leistungspflicht für ein Schreibtelefon gegeben ist, stattdessen auch die Finanzierung eines Faxgerätes in Frage kommen kann. Die Rechtsprechung hat in einigen Fällen bereits den
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Hilfsmittelcharakter des Faxgerätes bejaht, unabhängig davon, dass es sich hierbei auch um ein verbreitetes Konsumgut handelt.
3. Bildtelefone Bildtelefone sind erst seit kurzem für breitere Käuferschichten auf dem Markt erhältlich, obwohl sie eine lange Entwicklungsgeschichte haben. Das erste öffentlich nutzbare Bildtelefon-System wurde bereits von 1936 bis 1940 in und zwischen einigen deutschen Großstädten aufgebaut. In den 70er Jahren wurden von der Deutschen Bundespost in West-Berlin mehrere „Inselnetze“ von BildschirmTelefonen bei ausgewählten Haushalten mit tauben Teilnehmern geknüpft, um die Anwendung für die Kommunikation mit Gebärdensprache zu erproben. Hierfür mussten bei den Teilnehmern noch Geräte in der Größe von Abstellschränken aufgebaut werden. Zwei in der Zeitschrift „test“ 3/1994 vorgestellte Bildtelefone haben zwar eine handliche Größe, doch die Funktionsqualität ist nach Auffassung von Stiftung Warentest so unbefriedigend, dass man eher von Machbarkeitsstudien als von ausgereiften Produkten sprechen kann. Mit speziell ausgestatteten Computern besteht die Möglichkeit, über das Telekommunikationsnetz einen sogenannten multimedialen Kontakt zwischen zwei Teilnehmern herzustellen. Wenn die Geräte bestimmte Hard- und SoftwareVoraussetzungen erfüllen, können sie für eine Video-Bildübertragung genutzt werden, d.h. man kann eine Videokonferenz zwischen den Teilnehmern schalten. Die Anforderungen, die die verwendeten Computer erfüllen müssen, sind jedoch im Vergleich zum Betrieb mit anderen Anwenderprogrammen relativ hoch. Von der Deutschen Telekom wird das System „ProShare TM Video System“ der Firma Intel angeboten. Der Lieferumfang umfasst hierbei neben der Software noch ISDNund Video-Erweiterungskarten, Videokamera, Kopfhörer-MikrofonKombination, Starthilfe-Programm und Handbuch (ein leistungsfähiger Computer muss natürlich ebenfalls angeschafft werden). Die Bildfolgefrequenz des Systems liegt bei 12 Bildern pro Sekunde. Für die Nutzbarkeit dieser Systeme spielt derzeit auch eine Rolle, dass die höchste Bildfolgefrequenz nur bei kleiner Auflösung und demzufolge kleinem Bildausschnitt auf dem Bildschirm möglich ist. Bei vergrößerter Bildschirmdarstellung sinkt die Bildfolgefrequenz erheblich, wodurch die Bewegungsabläufe dann abgehackt und nicht fließend erscheinen. Zur Zeit ist bekannt, dass in mehreren Ländern, z.B. Norwegen und Großbritannien, sowie an der Universität Hamburg Videotelefon-Verbindungen praktisch erprobt und Versuche zur Verbesserung der Bild- und Übertragungsqualität durchgeführt werden. Hierbei hat sich herausgestellt, dass die Übertragung von Gebärdensprache für Taube und Schwerhörige ein hohes Bildauflösungsvermögen und eine hohe Bildfolgefrequenz erfordert. Dies hat zur Folge, dass jeweils große Datenmengen übertragen werden müssen. Untersuchungen haben ergeben, dass bei der Übertragung von etwa 15 Bildern pro Sekunde eine Gebärdenkommunikation per Bildtelefon möglich wird. Von den derzeit etwa 30 angebotenen Hard- und Softwaresystemen für Videokonferenzen ist momentan nur das oben erwähnte System von Telekom / Intel zu einem für private Nutzer diskutablen Preis erhältlich, der 1995 mit DM 4800.noch deutlich höher lag als heute mit DM 2900.-. Die zu beobachtende Preisentwicklung und die laufenden Aktivitäten in den Entwicklungslabors zur Verbesserung der Übertragungsmöglichkeiten lassen erwarten, dass in etwa 2 Jahren komfortable und leistungsfähige Systeme zur Video-Kommunikation für private Nutzer verfügbar sein werden.
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4. Telefone mit verstärkter Tonwiedergabe und Telefonhörerverstärker Für Personen, die leicht- bis mittelgradig schwerhörig sind, gibt es technische Hilfen, die ihnen das Telefonieren ermöglichen, bzw. erleichtern. Dazu zählen Telefone mit fest eingebauter oder bei Bedarf zuschaltbarer Lautstärkeerhöhung, sowie Geräte, die eine spezielle Induktionsspule haben. Telefonapparate mit erhöhter Lautstärke sind für leicht- bis mittelgradig Schwerhörige mit oder ohne Hörhilfe geeignet. Telefonapparate mit zusätzlicher Induktionsabstrahlung können speziell für Hörgeräteträger eine Hilfe sein, sofern das Hörgerät mit einer Induktions-Empfangs-Spule („Telefonspule“) ausgestattet ist. Die Verwendungsmöglichkeit eines solchen Telefons ist in der Regel auf den Installationsort beschränkt. Hinsichtlich der Finanzierung können als Kostenträger je nach der Situation des Nutzers die Hauptfürsorgestellen, das Sozialamt oder die Krankenkasse in Betracht kommen. Bei der Telekom sind die speziellen Telefone auch zum Mietpreis erhältlich. Separate Telefonhörerverstärker sind ebenfalls für leicht- bis mittelgradig schwerhörige Personen mit oder ohne Hörhilfe geeignet. Sie werden für die Dauer des Betriebs auf dem Lautsprecherteil des Telefonhörers befestigt. Die Geräte werden mit einer Batterie betrieben und geben die aufgenommenen Töne mit einem eigenen Lautsprecher verstärkt wieder. Ein anderes Gerät kann mit Kabel und Stecker an Hörgeräte angeschlossen werden und nimmt die induktiven Signale auf, die vom Telefon abgestrahlt werden. Ein von mehreren Firmen und auch der Telekom angebotenes Produkt kann zwischen Telefon-Grundapparat und Telefonhörer zwischengeschaltet werden. Der Vorteil dieser Zusatzgeräte gegenüber speziell ausgestatteten Telefonapparaten ist, dass sie universeller und aufgrund der handlichen Größe mobil eingesetzt werden können.
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Teil 2: Tipps zu Hilfsmitteln für den Fernsehempfang und die Wiedergabe von Video-Untertiteln
Für stark schwerhörige und gehörlose Menschen gibt es zwar etliche technische Hilfsmittel, doch in Bezug auf Fernseh- und Videosysteme ist der Zugang zu Informationen für diese Personen noch erheblich verbesserungsbedürftig. Im folgenden wollen wir die Einsatzmöglichkeiten von technischen Hilfen in diesem Bereich beschreiben: Fernseh- und Videogeräte mit Untertitelwiedergabe und -aufzeichnung, Videotext-Decoder und Radiound Fernseh-Tonübertragungsanlagen. Das Fernsehen ist für taube und stark schwerhörige Menschen immer noch ein eingeschränkter „Genus“. Da die gesprochenen Informationen meist gar nicht oder nur zum kleinen Teil direkt verstanden werden können, sind zusätzliche Hilfen nötig, um Fernsehsendungen und Filme verständlich zu machen. Eine Möglichkeit zum besseren Verständnis sind Untertitel. Dabei handelt es sich um zusätzliche Texte, die meistens am unteren Bildschirmrand eingeblendet werden. Bei fremdsprachlichen Filmen, die in der Originalfassung gezeigt werden, also nicht synchronisiert wurden, werden gelegentlich Untertitel mitgesendet, die ohne spezielle technische Zusatzausstattung sichtbar sind. Speziell für Taube und stark Schwerhörige sind die „Videotext-Untertitel“ vorgesehen, die bei einigen ausgewählten Fernsehsendungen ausgestrahlt werden. Sie können bei Bedarf mit entsprechender Geräteausstattung eingeblendet werden.
1. Fernsehgeräte und Videorecorder Speziell und ausschließlich für taube und stark schwerhörige Personen konzipierte Fernseher und Videorecorder sind derzeit nicht bekannt. Die Gebrauchstauglichkeit der erhältlichen Geräte ergibt sich für Taube und Schwerhörige aus der Detailausstattung, insbesondere aus der Zusatzfunktion der Untertitel-Darstellung. Der Fernseher, bzw. der Videorecorder muss hierzu zusätzlich einen VideotextDecoder enthalten, der die Textinformation identifiziert und im Fernsehbild einblendet. Zusätzlich können weitere Funktionen, die zum Aufruf der Untertitel dienen, sowie zur Variation der Darstellungsweise (z.B. Untertitel in doppelter Größe oder nur in schwarz-weiß) hinzukommen. Während bei Fernsehgeräten das Sichtbarmachen der Videotexte von Bedeutung ist, kommt es bei Videorecordern auf die zusätzliche Abspeicherung der Texte auf dem Videoband an. Die Textanzeige auf dem Videoband kann bei der anschließenden Wiedergabe nicht mehr ausgeblendet werden, d.h. ein mit Untertiteln aufgenommener Film kann später immer nur in dieser Form wiedergegeben werden. Der funktionelle Komfort bei der Untertitel-Speicherung ist bei den verschiedenen Geräten sehr unterschiedlich. Schwachpunkte sind hier zum Teil die Erkennbarkeit der Texte bei einigen Farben und die mehr oder weniger komfortable Ansteuerung und Programmierung der Untertitel-Aufnahme. Beachtet werden sollte, dass ein Fernseher mit Videotext-Decoder nicht gewährleistet, dass die bei einer Sendung mitlaufenden Untertitel von einem Standard-Videorecorder mit aufgenommen werden können. Dafür müssen in der Regel sowohl Fernseher als auch Videorecorder über eine entsprechende Zusatzausstattung verfügen. Untertitel auf bespieltem Videofilmmaterial können jedoch auch mit Standard-Videorecordern wiedergegeben werden. Dies ist insofern
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von Bedeutung, da Videomaterial mit Untertiteln in größerem Umfang leihweise oder käuflich erhältlich ist. Zur Beurteilung des Nutzens der Untertitel sind weniger die einzelnen Geräte als vielmehr die übergeordneten Sende- und Programmstrukturen, sowie die Informationsinhalte ausschlaggebend. Nur ein sehr geringer Teil des gesamten Fernsehprogramms ist speziell für Taube und Schwerhörige untertitelt. So wird die 20 Uhr-Tagesschau der ARD regelmäßig untertitelt, häufig simultan, worunter die Textqualität oft leidet. Bei einigen Sendereihen werden derzeit alle neuen Sendungen untertitelt, z.B. „Lindenstraße“, „Tatort“, „Polizeiruf 110“, „Derrick“, „Ein Fall für Zwei“, „Monitor“, „Wort zum Sonntag“. Wiederholungssendungen älterer Serienteile erscheinen jedoch zum Teil noch ohne Untertitel. Außer der 20-UhrTagesschau werden pro Tag im Höchstfall drei Sendungen im gesamten Fernsehprogramm mit Untertiteln ausgestrahlt. Videotext-untertitelte Sendungen erscheinen fast ausschließlich bei den öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten; die privaten Sender wollen den Kostenaufwand für die Untertitelung nicht tragen. Bezogen auf das gesamte Fernsehangebot lässt sich feststellen, dass der Anteil an untertitelten Sendungen so gering ist, dass von einer Bedarfsdeckung nicht gesprochen werden kann. Taube und stark schwerhörige Menschen werden von der Nutzung des Informations- und Unterhaltungsangebots des Fernsehens in den allermeisten Fällen also immer noch weitgehend ausgeschlossen. Ein weiteres Ärgernis ist, dass sich bei der Untertitelung häufig Mängel zeigen. So passiert es bei einigen Sendungen nahezu regelmäßig, dass Untertitel - angeblich aufgrund technischer Störungen - entweder ganz ausfallen oder erst irgendwann im Verlauf der Sendung eingeblendet werden. Außerdem werden Textteile oft aufgrund von Sendestörungen verfälscht oder unkenntlich gezeigt. Des weiteren passiert es nicht selten, dass vorbereitete Texte an die falschen Stellen des Films gesetzt oder vertauscht sind. Die Inhalte von Untertiteln entsprechen zum Teil nicht der Originalinformation, weil die Darbietung zum Lesen mit Rücksicht auf die zeitliche Abfolge häufig eine Verkürzung erzwingt. Änderungen der Originalinformation werden von den Textredaktionen oft auch deshalb vorgenommen, weil sie der Ansicht sind, dass für Taube und hochgradig Schwerhörige Textvereinfachungen zum korrekten Verständnis notwendig seien. Vor diesem Hintergrund einer geradezu erbärmlichen Versorgung müsste eigentlich schon fast davon abgeraten werden, die Zusatzkosten für ein Fernsehgerät oder einen Videorecorder mit Untertitelwiedergabe aufzuwenden. Doch trotz aller Mängel sind die entsprechenden Geräte mit Zusatzausstattung unter Tauben und Schwerhörigen weit verbreitet. Ein Zeichen dafür, wie massiv das Informationsdefizit und der Nachholbedarf empfunden werden. Das Angebot an Fernsehgeräten mit integrierter Videotext-Wiedergabe hat sich in den letzten Jahren stark ausgeweitet. Der Grund hierfür sind in erster Linie die allgemeinen aktuellen Videotext-Informationen, die unabhängig von laufenden Sendungen abrufbar sind und den Videotext über den Kreis der Tauben und Schwerhörigen hinaus attraktiv gemacht haben. Bei Videorecordern mit der Zusatzfunktion der Untertitel-Aufzeichnung ist das Angebot hingegen spezifischer auf Taube und Schwerhörige zugeschnitten und deshalb auch enger begrenzt. Die entsprechenden Fernsehgeräte und Videorecorder mit Sonderausstattung werden über den allgemeinen Fachhandel vertrieben. Die finanziellen Aufwendungen für die Wiedergabe der Videotext-Untertitelung von Fernsehsendungen müssen in der Regel selbst getragen werden. Weder die Krankenkassen, noch die Hauptfürsorgestellen, Landesversicherungsanstalten oder Sozialämter sehen sich hier in der Pflicht. Die technische Entwicklung hat es
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immerhin mit sich gebracht, dass die finanziellen Zusatzaufwendungen inzwischen innerhalb der Spanne der Kosten für andere Sonderfunktionen der Geräte liegen.
2. Untertitelte Videofilme und Videotext-Decoder Videotext-Decoder als einzelne Zubehörteile fanden in der Frühzeit der Fernsehsendungs-Untertitelung häufige Verwendung, da es damals zunächst keine und dann erst wenige Fernsehgeräte mit entsprechender Ausstattung gab. Mit dem zunehmend größeren Angebot an Geräten mit serienmäßig eingebauten VideotextEinrichtungen ist ihre Bedeutung zurückgegangen. Bei der „Videothek für Hörgeschädigte“ in München können ca. 200 untertitelte Videofilme ausgeliehen werden. Hörgeschädigte können gegen Vorlage eines Schwerbehindertenausweises und einen Jahresbeitrag von DM 10.- bzw. 20.- dort Filme mit Untertiteln ausleihen. Die Filme werden per Post zugeschickt und können mit einem Standard-Videorecorder abgespielt werden. Der Entleiher muss lediglich die Kosten für das Rückporto selbst tragen. In den USA besteht aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine Verpflichtung für die Anbieter bzw. Verleiher von Videofilmmaterial, dieses auch mit Untertiteln für Taube anzubieten. Um diese Vorgabe zu erfüllen, wird in den USA das „Close-CaptionSystem“ verwendet, bei dem grundsätzlich jeder für den Vertrieb produzierte Videofilm mit Untertiteln versehen ist. Die Untertitel werden jedoch nur bei Bedarf sichtbar gemacht, indem ein spezielles Videotext-Decodergerät zwischen Videorecorder und Fernsehgerät zugeschaltet wird. Dieses System wurde später auch in Großbritannien eingeführt. Nach jüngsten Informationen soll die Technik des „Close-Caption-Systems“ jetzt auch in Deutschland eingeführt werden. Eine neue Vertriebsfirma will demzufolge entsprechend bearbeitetes Videofilmmaterial unter dem Namen „Movie-Text“ über Hörgeräte-Akustiker anbieten. In einem Einführungsprospekt werden derzeit 16 erhältliche Videomaterialen mit deutschen Untertiteln angegeben, weitere 12 Titel sollen in Kürze erscheinen. Der erforderliche Decoder soll über den gleichen Vertriebsweg für DM 350.- verkauft werden. Obwohl einige Taube und Schwerhörige viele Hoffnungen und Erwartungen mit dem neuen System verbinden, bleiben doch etliche Kritikpunkte und Fragen zu diesem Thema offen. Da die Gesetzgebung in Bezug auf die Untertitelung von Filmen in Deutschland bisher unverändert ist (d.h. keine Auflagen wie beispielsweise in den USA bestehen) und bei der vorgesehenen Vertriebsorganisation des „Close-CaptionSystems“ das Videomaterial nicht auch in breitem Umfang für Hörende angeboten wird, bedeutet die Verwendung dieser Technik für hiesige Verhältnisse einen zusätzlichen technischen und finanziellen Aufwand. Offen ist auch, ob Videofilme des „Close-Caption-Systems“ nur gekauft oder auch ausgeliehen werden können und ob sie ebenso wie die derzeit erhältlichen Videofilme mit Untertiteln kopiert werden können.
3. Radio- und Fernseh-Tonübertragungsanlagen Die Wahrnehmung von Radio- oder Fernsehton ist für schwerhörige Menschen oft dadurch erschwert, dass sich die Geräte räumlich in einiger Entfernung vom Aufenthaltsort der Person befinden und eine ausreichende Lautstärkeeinstellung häufig nicht vorgenommen werden kann - mit Rücksicht auf andere Anwesende,
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Nachbarn oder die Hausordnung. Die Tonübertragung mit speziellen Anlagen soll diese akustischen Probleme umgehen. Entsprechende Anlagen übertragen Tonsignale vom Radio oder Fernseher per Kabel oder drahtlos bis unmittelbar zum Ohr oder Hörgerät des Anwenders. Bei drahtgebundenen Anlagen werden die Kopfhörer-Anschlussbuchsen am Radio oder Fernseher genutzt. Der Anwender kann die weitergeleiteten Töne dann entweder direkt mit Kopfhörer oder auf dem Umweg über Induktionsspulen und sein persönliches Hörgerät wahrnehmen. Bei den Induktionsspulen handelt es sich entweder um flexible Drahtschlingen, die um den Hals getragen werden oder um „Induktionsplättchen“, die wie Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte geformt sind und direkt neben diesem am Ohr getragen werden können. Die Funktionsweise ist in beiden Fällen so, dass ein elektromagnetisches Induktionsfeld abgestrahlt, von den „Telefonspulen“ des Hörgerätes aufgenommen und vom Hörgerät in Töne umgesetzt wird. Die Induktionsplättchen werden bevorzugt für stereophones Hören mit zwei Hörgeräten benötigt, während mit der sogenannten „Teleschlinge“, die um den Hals getragen wird, nur ein monophones Hören möglich ist. Bei Anlagen mit drahtloser Übertragung wird die Toninformation vom Radio oder Fernseher meist über zusätzliche Sender und Empfänger mit Infrarotsignalen übertragen. Drahtgebundene Anlagen sind relativ einfach zu handhaben und bedürfen zum Teil auch keiner zusätzlichen Pflege. Bei drahtlosen Anlagen wird einerseits die Kabelverlegung durch den Wohnraum vermieden, andererseits ist der Anwender aber gezwungen, sich dem Radio- oder Fernsehgerät immer zuzuwenden. Die Verbindung ist auch störanfällig, z.B. wenn andere Personen sich zwischen dem Infrarot-Sender und Empfänger bewegen. Für den Einsatz im Privatbereich können, je nach Lage des Falles, die Krankenkasse oder das Sozialamt als Kostenträger in Betracht kommen.
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4. Bezugsquellen
Schreibtelefone Schreibtelefone können derzeit in Deutschland direkt bei den folgenden Herstellern oder über spezialisierte Vertriebsfirmen bezogen werden: Humantechnik GmbH Gesellschaft zur Humanisierung der Lebens- und Arbeitsumwelt Käppelinstr. 10 79576 Weil Hörgeschädigten-Technik B & K GmbH Siemensstr. 13 48341 Altenberge Mobily Com GmbH Vertriebsgesellschaft Kommunikationstechnik für Gehörlose Musenbergstr. 23 81929 München Deutsche Telekom AG, T-Versand Thomas-Eßer-Str. 33 53879 Euskirchen Telefaxgeräte können über den Fachhandel erworben werden. Spezielle Geräte können über die oben genannten Firmen (s. Schreibtelefone) bezogen werden. Die für Videokonferenzen notwendige Software kann über den Computerfachhandel bezogen werden. Die Telefone sind zum Teil in den Telefonläden der Telekom oder bei den anderen Firmen, die Telefone herstellen, erhältlich. Telefonhörerverstärker können über die Hörgeräteakustiker bezogen werden. Vertrieb über den allgemeinen Radio- und Fernseh-Fachhandel. Vertrieb über Hörgeräteakustiker. Arbeitsgemeinschaft Behinderte in den Medien e.V. Videothek für Hörgeschädigte Bonner Platz 1 80803 München Tel.: 089 / 30799215 (auch Schreibtelefon) Fax: 089 / 30799222 Der Bezug ist über den Radio- und Fernseh-Fachhandel oder über die Hörgeräteakustiker möglich.
Telefaxgeräte
Bildtelefone Telefone mit verstärkter Tonwiedergabe und Telefonhörerverstärker Fernsehgeräte und Videorecorder Videotext-Decoder Untertitelte Videofilme
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Autoren: Diplom-Soziologin Bettina Albers und Diplom-Ingenieur Wolfram Hell sind Mitarbeiter der D.I.A.S. GmbH Hamburg. Die D.I.A.S. GmbH nimmt für Krankenkassen, Verbraucherschutzverbände und Hersteller Hilfsmitteltests und -prüfungen vor und führt Marktanalysen im Hilfsmittelbereich durch. Dabei arbeitet sie eng mit dem Beratungszentrum Technische Hilfen für Behinderte in Hamburg zusammen. Adresse: D.I.A.S. GmbH Neuer Pferdemarkt 1 20359 Hamburg Tel. 040/ 431 875 0 http://www.dias.de
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