ERLEDIGUNGEN BEI AUSBILDUNGSBEGINN
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ERLEDIGUNGEN BEI AUSBILDUNGSBEGINN
Lohnsteuerkarte
Mit Ausbildungsbeginn musst Du Deinem Ausbildungsbetrieb eine Lohnsteuerkarte vorlegen.
Du bekommst Deine Lohnsteuerkarte bei der Lohnsteuerstelle der Stadt- oder Gemeinde.
Ärztliche Untersuchung
Jugendliche, die eine betriebliche Ausbildung beginnen wollen, müssen sich untersuchen lassen. So schreibt es
das Jugendarbeitsschutzgesetz vor. Die Untersuchung muss innerhalb der letzten vierzehn Monate vor
Ausbildungsbeginn stattgefunden haben. Mit der ärztlichen Untersuchung wird sichergestellt, dass Du den
gesundheitlichen Anforderungen der von Dir gewählten Berufsausbildung gewachsen bist. Die Untersuchung von
einem Arzt Deiner Wahl ist kostenlos. Du musst lediglich dem Arzt einen Berechtigungsschein vorlegen. Große
Unternehmen haben einen Werksarzt, der diese Untersuchungen auch durchführt. Erkundige Dich bei Deinem
Vorstellungsgespräch. Beim Ordnungsamt erhältst Du den Berechtigungsschein.
Konto eröffnen
Da Ausbildungsvergütungen vom Arbeitgeber heute meistens nicht mehr bar ausgezahlt werden, brauchst Du
zum Berufsstart ein eigenes Konto. Spätestens, wenn Du Dein erstes Geld auf Deinem Konto hast, wird Dir
bewusst, dass Deine Ausbildungsvergütung eine Bruttovergütung ist. Dein Arbeitgeber zieht von dieser
Bruttovergütung ab:
die Lohnsteuer (und die Kirchensteuer),
Deine Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung,
bevor er Dir die Nettovergütung überweist. Viele Betriebe, zahlen „Vermögenswirksame Leistungen' die
besonders angelegt werden müssen, damit der Auszubildende die staatliche Sparzulage erhält. Frage Deinen
Ausbildungsbetrieb, ob er solche Leistungen gewährt, und sprich dann mit dem Kundenbetreuer deiner Bank, wie
Du dieses Geld am besten anlegst.
Krankenversicherung
Dein Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, Dich bei einer Krankenkasse anzumelden. Du kannst entscheiden, in
welcher Krankenkasse Du angemeldet werden willst. Dein Krankenkassenbeitrag wird vorn Arbeitgeber der
Kasse überwiesen. Die Hälfte Deines Beitrages zahlt der Arbeitgeber, die andere Hälfte wird von Deiner
Ausbildungsvergütung abgezogen.
Rentenversicherung
Die Rentenversicherung ist eine Versicherung, die Dir bei Erwerbsminderung oder im Alter Rente zahlt. Für die
Anmeldung zur Renten- und Arbeitslosen-Versicherung benötigst Du ein Versicherungsnachweisheft. Mit diesem
erhältst Du eine Versicherungsnummer unter der Deine Beiträge unverwechselbar gespeichert werden. Sie sind
die Grundlage für die Berechnung der Renten. Deine Krankenkasse beantragt bei der für dich zuständigen
Rentenversicherungsanstalt dieses Heft, das Du dann Deinem Arbeitgeber geben musst. Dein Arbeitgeber ist
verpflichtet, Dich bei der Versicherungsanstalt anzumelden und die Beiträge zu überweisen. Auch hier zahlt der
Arbeitgeber die eine, Du die andere Hälfte des Beitrags, der monatlich bezahlt werden muss.
Arbeitslosenversicherung
Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhältst Du, wenn Du in den letzten drei Jahren vor der
Arbeitslosmeldung 360 Kalendertage Beiträge gezahlt hast. Der Beitrag wird wiederum je zur Hälfte von dir und
Deinem Ausbildungsbetrieb bezahlt und muss vom Ausbildungsbetrieb überwiesen werden. Für Arbeitslosenhilfe
müssen 150 Kalendertage Beiträge gezahlt worden sein.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung tritt für Dich ein bei Arbeitsunfällen, bei Unfällen auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte
sowie bei Berufskrankheiten. Die Beiträge zur Unfallversicherung zahlt Dein Arbeitgeber. Er ist verpflichtet, für
Dich eine solche Versicherung bei der für Deinen Ausbildungsbetrieb zuständigen Berufsgenossenschaft
abzuschließen. Bei Ausbildungsvergütungen unter 305,- Euro zahlt der Arbeitgeber auch deinen Anteil für die
Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Das Arbeitsamt gewährt Berufsausbildungsbeihilfe, wenn
Deine Ausbildungsvergütung zu gering ist
und Deine Eltern keine Möglichkeit haben, Dich finanziell zu unterstützen, und wenn Du nicht bei Deinen
Eltern wohnen kannst.
Den Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe kannst Du bei der Berufsberatung des Arbeitsamtes Deines Wohnortes
stellen. Erkundige Dich rechtzeitig beim Berufsberater des Arbeitsamtes, ob Du eine Beihilfe erhalten kannst und
wie hoch sie sein wird.
Beihilfen nach dem Bundessozialhilfegesetz
Auszubildende können - soweit eine Förderung nach anderen Vorschriften nicht möglich ist - Beihilfen nach dem
Bundessozialhilfegesetz erhalten. Auskunft erteilt Dir das Sozialamt der Gemeindeverwaltung.
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