Gewerbliche Schutzrechte
-Von der Marke bis zum Patent -
Gründen in Potsdam
7. November 2007
Dr. Thomas L. Bittner Patentanwalt, Potsdam / Berlin
Motivation
GRUNDSATZ: Nachahmungsfreiheit !
SCHUTZMÖGLICHKEITEN: 1) Geheimhaltung 2) Gewerbliche Schutzrechte Patent/Gebrauchsmuster, Marken, Designschutz, Urheberrecht (Halbleiterschutz, Sortenschutz) Ergänzend: Schutz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) Ausschluß:
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Kein Schutz für „Ideen als solche“ !
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Arten gewerblicher Schutzrechte
Marke
Der Phaeton.
Name, Logo, .. Software
Patent/Gebrauchsmuster Geschmacksmuster Technische Erfindungen
Design
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Patent/Gebrauchsmuster
Patent
Wofür ? Schutzrechtsart ? Voraussetzungen ? Technische Erfindungen, einschließlich Software Geprüftes Schutzrecht Neuheit Erfinderische Tätigkeit Gewerbliche Anwendbarkeit Nein Spätestens 18 Monate nach Anmeldetag max. 20 Jahre
Gebrauchsmuster
Technische Erfindungen Kein Schutz für Verfahren ! Registerrecht Neuheit Erfinderischer Schritt Gewerbliche Anwendbarkeit Ja - 6 Monate Bei Eintragung; Aussetzung der Eintragung für max. 15 Monate ab Anmeldetag max. 10 Jahre
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Neuheitsschonfrist ? Veröffentlichung ?
Max. Schutzdauer ?
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Schutzentstehung
Patent
1) Anmeldung beim Patentamt • Antrag
• Anmelder(in) • Anmeldungstext (Beschreibung, ggf. Zeichnung, Patentansprüche)
Gebrauchsmuster
1) Anmeldung beim Patentamt • Antrag
• Anmelder(in) • Anmeldungstext (Beschreibung, ggf. Zeichnung, Schutzansprüche)
2) Prüfung
Auf Antrag; innerhalb von 7 Jahren nach dem Anmeldetag
2) Eintragung, wenn formelle Erfordernisse erfüllt sind !!
3) Erteilung eines Patents
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Geschmacksmuster
Geschmacksmuster
Wofür ? zweidimensionale (Muster) und dreidimensionale (Modelle) Gestaltungen Designschutz Registerrecht
Schutzrechtsart ?
Voraussetzungen ?
Neuheit Eigentümlichkeit
Ja - 12 Monate Bei Eintragung
Neuheitsschonfrist ? Veröffentlichung ?
Max. Schutzdauer ?
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max. 15 Jahre
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Schutzentstehung
Geschmacksmuster
1) Anmeldung beim Patentamt
• Antrag • Anmelder(in) • Abbildung(en) der zu schützenden Gegenstände • Optional: Abbildungsbeschreibung
2) Eintragung, wenn formelle Erfordernisse erfüllt sind !!
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Marke
Marke
Wofür ? Zeichen, insbesondere Wörter, Abbildungen Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, Farben, Farbzusammenstellungen und dreidimensionale Gestaltungen Registerrecht Eignung, die Waren / Dienstleistungen der Anmelderin von den Waren/ Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden Bei Eintragung unbegrenzt
Schutzrechtsart ? Voraussetzungen ?
Veröffentlichung ? Max. Schutzdauer ?
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Schutzentstehung
Marke
1) Anmeldung beim Patentamt
• Antrag • Anmelder(in) • Angabe/Abbildung des Zeichens • Verzeichnis der Waren/ Dienstleistungen (Klasse(n))
2) Obligatorische Prüfung bezüglich absoluter Schutzhindernisse 3) Eintragung / Zurückweisung
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Urheberrecht (Software)
Urheberrecht
Wofür ? Schutzrechtsart ? Computerprogramme (Programmcode) Keine Anmeldung Keine Registrierung Individuelle Werke - Ergebnis eigener geistiger Schöpfung Durch Urheber oder den zur Nutzung Berechtigten 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers
Voraussetzungen ?
Veröffentlichung ?
Max. Schutzdauer ?
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Schutzentstehung
Urheberrecht
(Software)
Schutz entsteht mit Schaffung des Computerprogramms Keine Anmeldung, Eintragung, Prüfung oder Registrierung Möglich: Hinterlegung
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Gewerbliche Schutzrechte
-Von der Marke bis zum Patent -
Gründen in Potsdam
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Dr. Thomas L. Bittner Patentanwalt, Potsdam / Berlin