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Das Info-Magazin der DPolG Niedersachsen
Inhalt: +++ Krebsgefahr durch Radargeräte?+++Kalifatstaat verboten +++ VersorgungsänderungsG verabschiedet +++ Erkennbarkeit von Streifenwagen verbessern +++ Achtung : Kostendämfpfungspauschale mehrfach abgezogen +++ Taser im Test +++ Verordnung zur Heroinabgabe +++ Neues Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität +++ Kabinett beschließt Landesbetrieb LZN +++ Erste Polizeiwerkstätten schließen +++
dies ist die 27. und gleichzeitig letzte Ausgabe des DPolG-Newsletters in diesem Jahr. Auf nahezu 150 Seiten haben wir Ihnen/ Euch über 200 Einzelinformationen zur Kenntnis gegeben. Quer durch die Sach- und Fachgebiete der polizeilichen Arbeit, zuletzt insbesondere geprägt von den Terroranschlägen und den damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen auch in Niedersachsen sowie den Eingriffen in die Beamtenversorgung habe ich versucht, interessante Beiträge zu sammeln und weiterzugeben. Der Newsletter erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Das freut mich natürlich sehr. Informationsfülle kann aber auch erschlagen. Es ist deshalb stets eine Gratwanderung zwischen Service und Überforderung. Wenn man aber dieses Infomagazin als Schrank mit vielen Schubladen sieht, erfüllt es wohl am besten den Zweck. Einfach die Schubladen aufziehen, hineinschauen und dann bewerten, ob die Information interessant ist. Wenn nicht, ruhig wieder zuschieben. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Euch, Euren Familien und Freunden ein ruhiges und frohes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch in das Jahr 2002 und alles Gute, vor allen Dingen aber Gesundheit . Ihr / Euer DPolG Newsletter Seite 1 18.12.2001
In eigener Sache: In der Newsletter – Ausgabe 26 hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Das Polizeifest in Verden findet nicht am 19. Oktober, sondern erst eine Woche später, am 26. Oktober 2002, statt. Wir hoffen natürlich, auch an diesem Abend viele Kolleginnen und Kollegen aus Verden und Umland begrüßen zu können.
1. Krebs-Gefahr durch Radar-Geschwindigkeitsmessgeräte ? Dieser Frage ging der Geschäftsführende Landesvorstand unter dem Eindruck der hohen Zahl von Krebstoten und –kranken beim Betriebs-, Wartungs- und Lehrpersonal von Radaranlagen der Bundeswehr nach. In einem Schreiben an den Innenminister Heiner Bartling war seitens der DPolG Niedersachsen der Sorge Ausdruck verliehen worden, ob derartige Gefahren für das Bedienpersonal der Landespolizei insbesondere durch möglicherweise vorhandene Röntgen-Störstrahlungen bestehen. Der dem Schreiben beigefügte Fragenkatalog bezog sich dabei insbesondere auf in den 60er und 70er Jahren benutzte Radar-Geschwindigkeitsmessgeräte. In seinem Antwortschreiben bezieht sich der Innenminister auf eine Stellungnahme des Polizeiamtes für Technik und Beschaffung Niedersachsen (PATBNI) und schließt mit den Worten: „Zusammenfassend kann ich versichern, dass nach dem derzeitigen Stand der Forschung eine gesundheitliche Gefährdung von Bedienungspersonal durch die Radarstrahlung beim Betrieb von Radar-Geschwindigkeitsmessgeräten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann.“ Die Stellungnahme des PATBNI liegt dem GLV vor. Darin wird u.a. die Existenz von RöntgenStörstrahlung verneint. Für Fragen stehe ich Euch/Ihnen jederzeit zur Verfügung. Knut Hallmann, stellv. Landesvorsitzender 2. Schily verbietet islamistische Vereinigung "Kalifatsstaat" (BMI) Bundesinnenminister Schily hat die islamistische extremistische Vereinigung "Kalifatsstaat", die dazugehörende Stiftung "Diener des Islam" (Stichting Dienaar aan Islam) sowie 19 Teilorganisationen mit insgesamt rund 1.100 Mitgliedern verboten. Das Verbot wurde heute vollzogen. Insgesamt erfolgten in 7 Bundesländern rund 200 Durchsuchungen. Rechtsgrundlage des Verbotes sind die §§ 3, 14 und 15 des Vereinsgesetzes. Der "Kalifatsstaat" und seine Teilorganisationen richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völker-verständigung; sie gefährden die innere Sicherheit sowie erhebliche - insbesondere außenpolitische - Belange der Bundesrepublik Deutschland. Entsprechendes gilt für die in den Niederlanden eingetragene "Stichting Dienaar aan Islam", die in Deutschland verboten wurde. Das Verbot wurde durch die Streichung des Religionsprivilegs im Vereinsgesetz möglich, die am 8. Dezember 2001 in Kraft getreten ist.
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3. Bundestag verabschiedet VersorgungsänderungsGesetz Auf die Empfehlungen seiner Ausschüsse hat der Deutsche Bundestag bereits am 30. 11. 01 das Versorgungsänderungsgesetz 2001 (BT-Drs. 14/7064 / 14/7223) verabschiedet in Zweiter und Dritter Lesung verabschiedet. Gegenüber den bisherigen Entwurfsregelungen wurden nur marginale Veränderungen vorgenommen. Die wesentlichen Punkte des Gesetzesvorhabens blieben unverändert: Bei den acht ab dem Jahre 2003 folgenden Versorgungsanpassungen wird die Erhöhung der Versorgungsbezüge in gleichen Schritten abgeflacht. Die bis 2002 erbrachte Versorgungsrücklage in Höhe von 0,6 % wird dabei berücksichtigt. Durch den geringeren Anstieg des Zuwachses wird der Höchstversorgungssatz von derzeit 75 % auf 71,75 % abgesenkt. Entsprechend sinkt der jährliche Steigerungssatz von 1,875 % auf 1,79375 %. In die Maßnahmen werden alle Versorgungsempfänger mit einbezogen, also auch die vorhandenen Versorgungsempfänger und die versorgungsnahen Jahrgänge. Die Mindestversorgung bleibt von den Absenkungsmaßnahmen ausgenommen. Die aktiven Beamten erhalten die Möglichkeit, private Vorsorge zu betreiben und werden ab 2002 in die gesetzliche Förderung einer privaten zusätzlichen Vorsorge einbezogen. Der Aufbau der Versorgungsrücklage wird für acht allgemeine Anpassungen ausgesetzt. Der weitere Aufbau der Versorgungsrücklagen mit um jeweils 0,2 % verminderten Besoldungs- und Versorgungsanpassungen wird voraussichtlich ab 2011 unverändert fortgesetzt und endet nach sieben Einkommensanpassungen voraussichtlich 2017. Die Versorgungsrücklagen wachsen auch während der Aussetzung weiter an; zudem wird die Hälfte der Einsparungen aus der Absenkung des Versorgungsniveaus den Versorgungsrücklagen zugeführt. Die Hinterbliebenenversorgung wird in die Reformmaßnahmen mit einbezogen. Das Witwen-/Witwergeld wird von 60 % auf 55 % herabgesetzt. Die Mindestversorgung bleibt unangetastet. Es werden Kindererziehungszuschläge, Kindererziehungsergänzungszuschläge, Kinderzuschläge zum Witwengeld sowie Pflegeund Kinderpflegeergänzungszuschläge eingeführt. Die Zuschläge können auch vorübergehend gewährt werden. Die Frist für die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe mit der Folge des Ausschlusses der Witwen-/Witwerversorgung wird auf 1 Jahr erweitert. Die Dienstunfallfürsorge wird durch Einführung eines eigenständigen Anspruchs des während der Schwangerschaft durch einen Dienstunfall der Mutter geschädigten Kindes erweitert. Die ärztliche Untersuchung zur Beurteilung der Dienstfähigkeit eines Beamten erfolgt künftig nicht nur durch Amtsärzte, sondern ist auch durch andere Ärzte möglich, die besondere Erfahrungen hinsichtlich der gesundheitlichen Anforderungen beruflicher Tätigkeiten besitzen. Gegenüber den ursprünglichen Entwürfen sind nur einige wenige Änderungen von Bedeutung vorgenommen worden: DPolG Newsletter Seite 3 18.12.2001
Die Dienstunfallversorgung stellt allein auf die objektive Komponente des Vorliegens einer besonderen Lebensgefahr ab, verlangt aber nicht mehr die subjektive Komponente des Lebenseinsatzes. Der Besitzstand bei einer erneuten Berufung eines im Ruhestand befindlichen Beamten in ein Beamtenverhältnis wird gewahrt. Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz wird nunmehr dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet. Nachdem der Bundestag verschiedene Forderungen des Bundesrates berücksichtigt hat, besteht berechtigter Anlass zur Sorge, dass der Bundesrat das Gesetz am 20. Dezember 2001 passieren lassen wird. Der DBB bedauert, dass entgegen bisheriger Ankündigungen und Beteuerungen, insbesondere nach der Sachverständigenanhörung, keine weiteren wesentlichen Verbesserungsvorschläge aufgegriffen worden sind. Der DBB sieht in den beschlossenen Maßnahmen des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 weiterhin eine deutliche Überkompensation, weil • Vorleistungen der Beamten und Versorgungsempfänger nicht oder nur unzureichend berücksichtigt worden sind, • der Versorgungshöchstsatz auf unter 72 % abgesenkt wird, • nicht sichergestellt ist, dass dieser Höchstsatz bei normalem Berufsverlauf in allen Laufbahngruppen erreicht werden kann, • familienpolitische Leistungen nur unzureichend und Kindererziehungszeiten nicht durch eine verbesserte Anerkennung als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, • nicht alle steuerpflichtigen Beamte und Versorgungsempfänger die staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen können und • für vorhandene Versorgungsempfänger und versorgungsnahe Jahrgänge keine sachgerechten Übergangs- bzw. Bestandsschutzregelungen getroffen worden sind. Der DBB vermisst ebenfalls Lösungen für weitere Problembereiche, z.B. zur Fortentwicklung des Versorgungsausgleichs bei geschiedenen Beamten, zur Anpassung früherer Entscheidungen der Familiengerichte zum Versorgungsausgleich von Amts wegen oder zur dynamischen Ausgestaltung bestehender Festbeträge in der Beamtenversorgung. Der DBB wird sich vor den abschließenden Beratungen im Bundesrat für weitergehende Korrekturen des Gesetzes einsetzen und erwartet von den Ländern noch spürbare Nachbesserungen, wie sie in den Anträgen der Länder Baden-Württemberg, Bayern oder Hessen enthalten sind. 4. Aus dem LV Bayern: Bessere Erkennbarkeit für Streifenwagen Ein Blick ins „befreundete Ausland“ (entnommen einer Presseerklärung der DPolG Bayern vom 22.11.2001): „Der Vorsitzende der DPolG, Landesverband Bayern, Berend Jochem, hat die unverzügliche Einführung besserer optischer und akustischer Signaleinrichtungen für die Streifenfahrzeuge der bayerischen Polizei gefordert. Es ist dringend erforderlich, die Erkennbarkeit der Polizeifahrzeuge bei Einsatzfahrten mit Blaulicht und Signalhorn zu verbessern, um die Sicherheit der Polizeibeamten und der anderen Verkehrsteilnehmer deutlich zu erhöhen, betont Jochem. DPolG Newsletter Seite 4 18.12.2001
Die bisherige Farbgebung und die Tonfolge des Signalhorns haben sich im Straßenverkehr als zu unauffällig erwiesen. Dies ist die Erkenntnis aus zahlreichen Gesprächen mit Streifenbeamten vor Ort. Eine schnelle Umrüstung, so Jochem, muss daher möglichst sofort erfolgen. Der Gewerkschaftschef verwies auf eine Projektstudie der Polizeiführungsakademie in Münster. Dabei wurde wissenschaftlich fundiert festgestellt, dass eine Kennzeichnung der Streifenwagen mit blauer und roter Signalfarbe die Erkennbarkeit deutlich erhöht und damit die Gefährdung aller beteiligten Verkehrsteilnehmer entsprechend reduziert wird. Im Rahmen dieses Projekts wurden auch neuartige akustische Warneinrichtungen entwickelt, die ebenfalls zu einer deutlichen Verbesserung der Wahrnehmung beitragen. „Es ist nicht länger hinnehmbar, dass andere Verkehrsteilnehmer sowie Polizeibeamtinnen und –beamte bei Einsatzfahrten wegen mangelnder Wahrnehmbarkeit zu Schaden kommen. Die Verkehrssicherungs- und Fürsorgepflicht gebietet schnellstes Handeln und Umsetzung, fordert Jochem. Regelmäßig werden gegen die Fahrer verunglückter Streifenwagen Regressforderungen geltend gemacht. Vordergründig wird hierfür als Rechtsgrundlage ein im Prinzip zulässiger Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, z.B. Nichtbeachtung der Vorfahrt, als Rechtsgrundlage herangezogen. Tatsächliche Unfallursache ist nach Erkenntnissen der DPolG Bayern aber regelmäßig die mangelnde Erkennbarkeit der Polizeifahrzeuge. Anmerkung: Wäre dies eine Forderung, die wir auch hier in Niedersachsen erheben sollten. Eure Meinung ist gefragt !
5. Beihilfe: Kostendämpfungspauschale mehrfach abgezogen Aus Baden-Württemberg, Bereich Tuttlingen, bekamen wir den Hinweis, dass dort einem Kollegen in diesem Jahr bei insgesamt drei gestellten Beihilfeanträgen jeweils die Kostendämpfungspauschale abgezogen wurde. Nach einem Widerspruch erhielt er ohne Entschuldigung den lapidaren Bescheid, dass „durch einen EDV-Fehler“ die Kostendämpfungspauschale von 150 DM erneut abgezogen wurde. Mit der EDV wird alles entschuldigt, daher: die Bescheide stets genau prüfen!
6. Polizei Baden-Württemberg testet Elektroimpulswaffe Nach einem Bericht in der Fachzeitschrift „Die Polizei“, Heft 12/2001, S. 367, soll die neue Elektroimpulswaffe „Taser“ in Baden-Württemberg getestet werden. Näheres über die neue Waffe kann im Internet nachgelesen werden unter www.airtaser.com .
7. Verordnung zur Heroinabgabe (rb) Die Landeshauptstadt Hannover hat sich entschieden, trotz ihrer angespannten Haushaltslage an dem bundesweiten Modell der Heroinabgabe an Schwerstabhängige teilzunehmen. DPolG Newsletter Seite 5 18.12.2001
Die Umsetzung einer entsprechenden Änderung des Betäubungsmittelgesetzes auf Landesebene wird in dieser Woche im Kabinett eingeleitet. Sozialministerin Gitta Trauernicht will am Dienstag einen Verordnungsentwurf vorlegen, der die Modalitäten regelt und der vom Kabinett in die Anhörung gegeben werden soll. Ziel der Verordnung ist es, sogenannte „Drogenkonsumräume“ einzurichten, bzw. bereits eingerichtete Räume – wie in Hannover – in einer bestimmten Frist, die Ende März 2002 abläuft, zu bewilligen. Die Drogenkonsumräume sollen er ermöglichen, das Schwerstabhängige ihre Drogen unter hygienischen, risikominimierten und stressreduzierten Bedingungen konsumieren können. Man erhofft sich davon, die Betroffenen besser als bisher durch die Hilfsangebote erreichen und ihnen ausstiegsorientierte Angebote eröffnen zu können. Die Einrichtungen müssen von einer sachkundigen Person geführt und von anderen Drogenhilfsstellen abgegrenzt sein, um eine Vermischung der Klientel zu vermeiden. Die Räume sind nur für erwachsene Personen mit ent-sprechender Drogenerfahrung gedacht. Für den Notfall müssen Reanimationsmaßnahmen durch geschultes Personal möglich sein, und es muss ein Beratungs- und Behandlungsangebot vorgehalten werden. Neben dem Besitz geringer Mengen von Drogen zum Eigenverbrauch werden Straftaten nicht geduldet. Die Zusammenarbeit mit der unteren Gesundheitsbehörde, der Polizei, Staatsanwaltschaft und der Gemeinde wird schriftlich fixiert. Zum Verordnungsentwurf werden die kommunalen Spitzenverbände sowie die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen angehört.
8. Neues Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität (BMI) Im Auftrag von Bundesminister Otto Schily hat das Bundeskriminalamt in Zusammen-arbeit mit den Ländern erstmals ein "Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität" erstellt. Daraus geht hervor, dass im Jahr 2000 durch Wirtschaftsstraftaten ein Schaden von mehr als 10,5 Milliarden DM verursacht wurde, wobei zusätzlich von einem hohen Dunkelfeld nicht erkannter Straftaten auszugehen ist. Mit nur 1,5 % Anteil an der registrierten Gesamtkriminalität waren die gut 90.000 registrierten Wirtschaftsdelikte damit für knapp 60 % des registrierten Gesamtschadens aller in Deutschland verübten Straftaten verantwortlich.
9. Landesamt für Polizeibekleidung (rb) Hannover. Das Kabinett wird in dieser Woche die Errichtung eines Landesbetriebs „Logistik Zentrum Niedersachsen“ (LZN) beschließen, das bereits zum 1. Januar 2002 seine Arbeit aufnehmen soll. Das neue Amt soll sich um die Beschaffung und Verteilung der Dienstbekleidung und sonstigen persönlichen Ausstattung der Polizei kümmern. Bisher waren dafür das Polizeiamt für Technik und Beschaffung sowie die Kleiderkammern der Bezirksregierungen zuständig. Das LZN soll ein rechtlich selbstständiger Landesbetrieb mit Sitz in Hannoversch. Münden unter der Fach- und Dienstaufsicht des Innenministeriums werden.
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Es soll die bisher fünf Organisationseinheiten an einem Standort konzentrieren und wie ein Versandhaus geführt werden. Das Innenministerium verspricht sich davon ein namhaftes und nachhaltiges Einsparpotenzial. Unter anderem würde der finanzielle Aufwand für das Abholen der Dienstkleidung, der dem Polizeidienst bisher durch entsprechende Freistellungen Arbeitsstunden im Wert von rund drei Millionen DM jährlich entzogen hatte, entfallen. Insgesamt beliefen sich die Kosten für das Dienstkleidungswesen bislang auf 7,222 Millionen DM pro Jahr – davon 2,684 Millionen DM Personalkosten. Sie könnten mit dem Landesbetrieb auf 3,96 Millionen DM zurück geführt werden, hofft Minister Bartling. Insgesamt könnten 14 Stellen mit einem Gesamtvolumen von 625 086 DM eingespart werden. Die einmaligen Umstellungskosten für die Einrichtung des LZN von 3,665 Millionen DM sollen sich nach ersten Berechnungen bereits nach 1,12 Jahren amortisiert haben. Niedersachsen wäre nach Baden-Württemberg das erste Land mit einer derartigen Organisationsform für die Dienstbekleidung. Bartling setzt darauf, dass sich dies bei den Bestre-bungen der norddeutschen Küstenländer für gemeinsame Beschaffungsmaßnahmen für Niedersachsen auszahlen könnte.
10. Erste Polizeiwerkstätten schließen (rb) Hannover. Innenminister Bartling will den externen Gutachtern und Empfehlungen des Landesrechnungshofes nun folgen und die 102 Werkstätten und Küchen der Landespolizei betriebswirtschaftlich arbeiten lassen. Nach einem jetzt vorgelegten Konzept sollen einzelne Servicestellen geschlossen werden; mittelfristig wird davon ein Stellenabbau von zunächst 111 Stellen mit einem Einspar-potenzial von bis zu 6,6 Millionen DM im Jahr erwartet. Nach einem Dringlichkeitskatalog sollen kurzfristig bereits 13 Tischlereien aufgegeben und die Tätigkeiten der 28 Mitarbeiter privatisiert werden. Bei den 14 Kfz-Werkstätten soll der gutachterlich festgestellte Personalüberhang von bis zu 65 Mitarbeitern jetzt abgebaut werden. Als erste ist die Werkstatt in Wennigsen (Region Hannover) betroffen. Die Küchen an den Standorten der polizeilichen Fortbildungseinrichtungen in Bad Iburg, Braunlage und Wennigsen sollen verpachtet und lediglich ein Kernbestand bei der Bereitschaftspolizei zur Sicherung der Verpflegung etwa bei Castoreinsätzen beibehalten werden. Bartling will das Konzept sozialverträglich umsetzen und Kündigungen vermeiden. Seit Februar dieses Jahres besteht bereits ein Einstellungsstopp für die Servicedienste.
+++Ende DPolG-Newsletter 27/2001+++
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