Das Dokumenten-Akkreditiv (Letter of Credit, L/C)
Diese Zahlungsart bietet Kaufleuten bei Geschäften mit Handelspartnern aus dem Ausland eine Reihe von entscheidenden Vorteilen. Hier eine kurze Übersicht der relevanten Bestandteile einer Akkreditivabwicklung und die wichtigsten Unterschiede zum "gewöhnlichen" Inkasso (Zahlungseinzug). Funktionen des Akkreditivs: Zahlungsfunktion Sicherungsfunktion vor Zahlungsunwilligkeit und Zahlungsunfähigkeit Finanzierungsfunktion: Sofortzahlung an Exporteur bei Dokumenteneinreichung
Die rechtlichen Grundlagen sind die sog. Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditve (ERA) in der derzeit gültigen Fassung von 1994 (Ausgabe 500 der ICC, Paris). In den ERA finden sich die Anforderungen an die einzureichenden Dokumente, Begriffsbestimmungen, Haftung und Verantwortlichkeiten. Man unterscheidet prinzipiell zwischen zwei verschiedenen Arten des Akkreditivs: widerrufliches Akkreditiv (hat in der Praxis allerdings kaum Bedeutung) unwiderrufliches Akkreditiv
Beide Arten können als übertragbares oder nicht übertragbares Akkreditiv ausgestellt werden.
Ablauf: Grundlage ist ein Kaufvertrag zwischen einem Exporteur und einem Importeur. Diese vereinbaren als Zahlungsart ein Akkreditiv und legen fest, welche Eigenschaften es haben soll. Das Akkreditiv wird durch den Importeur bei seiner Bank eröffnet. Das Akkreditiv ist ein abstraktes Zahlungsversprechen (§780 BGB) der Akkreditivbank (Bank des Importeurs). Die Bank des Importeurs richtet bei der Akkreditiveröffnung eine Kreditlinie in Höhe der Zahlungsverpflichtung ein. Die Hausbank des Importeurs avisiert (avsieren = ankündigen) das Akkreditiv der in den Bedingungen genannten Exporteursbank / Avisierungsbank / Zahlstelle. Diese avisiert die Akkreditiveröffnung an den Exporteur. Daraufhin veranlaßt er die Warenlieferung und legt die entsprechenden Dokumente seiner Hausbank vor. Wenn der Exporteur gemäß den Akkreditivbedingungen erfüllt (Lieferung zur rechten Zeit am rechten Ort unter Einreichung der richtigen Dokumente) so erhält er das Geld von der Bank.
Die Prüfung, ob alle verlangten Dokumente beigebracht worden sind, erfolgt zuerst durch die Bank des Exporteurs und dann durch die des Importeurs. Handelt es sich um ein bestätigtes Akkreditiv, wird auch die Hausbank des Exporteurs eingeschaltet, die ebenfalls ein abstraktes Zahlungsversprechen abgibt (dieses ist vor allem wichtig, wenn mit Importeuren zusammengearbeitet wird, deren Banken aufgrund politischer oder wirtschaftlicher Umstände nicht vertrauenswürdig sind; auch ein drohendes Moratorium des Importlandes stellt dann für den Gläubiger kein Problem mehr dar). Schematischer Ablauf des Akkreditivs:
Inhalt des Akkreditivs: Das Akkreditiv legt fest, welche Dokumente der Exporteur vorlegen muss und welchen Inhalt diese haben müssen. Des Weiteren wird festgelegt, in welcher Frist die Dokumente einzureichen sind. Lieferfristen, Laufzeit der Kreditlinie, der Zahlungsbetrag und die Zahlungsbedingung werden ebenfalls festgelegt. Gegebenenfalls darf bereits die Bank des Exporteurs die Zahlung veranlassen “Zahlbar bei avisierender Bank“. Sonst veranlaßt die Importeursbank die Zahlung bei Eingang der Dokumente “Zahlbar bei Akkreditivbank“. Zahlung bei Sicht („at sight“) oder mit Ziel (z.B. 30 Tage nach B/L-Datum oder 90 Tage nach Sicht) sind weitere Möglichkeiten.
Abwicklung der Zahlung zwischen den Banken: Die Avisierungs-Bank belastet direkt das Korrespondenzkonto der Akkreditivbank Die Avisierungs-Bank muß den Betrag bei der Akkreditivbank abfordern Korrespondieren Importeurs- und Exporteursbank nicht, muß eine dritte Bank (Remboursbank) eingeschaltet werden, die mit beiden Banken eine Kontoverbindung unterhält Um zu vermeiden, daß die Remboursbank vor Einreichung der Dokumente zahlt, ist eine separate vertragliche Einigung notwendig.
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Bedeutung des Akkreditivs für Exporteur + Importeur Zahlungsversprechen als Zahlungssicherung Bestätigungsmöglichkeit zur Ausschaltung der politischen und wirtschaftlichen Risiken Finanzierung des Einkaufs/ der Produktion Schnellere Zahlungsabwicklung als Inkasso Kreditierung / Diskontierung möglich Keine weiteren Sicherheiten nötig Aufzeigen von Bonität Zahlung nur gegen Dokumente Sicherstellen der Bedingungen durch Dokumente Avalkredit (Bereitstellung) Belastung erfolgt erst mit Eingang der Dokumente
Unterschiede zwischen Akkreditiv und Inkasso Beim Inkasso liegen dem Exporteur keine Bedingungen des Importeurs vor Beim Inkasso erfolgt keine Prüfung der Dokumente mit Ausnahme der Vollständigkeit Beim Inkasso wird der Exporteur zuerst tätig, beim Akkreditiv der Importeur Beim Akkreditiv gibt die Importeursbank ein Zahlungsversprechen ab In manchen Ländern ist ein Akkreditiv sogar vorgeschrieben