FAQ zum TK-Vertrag Psychotherapie
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Wie sieht der Patientenfragebogen aus und wann bekommen die Praxen diesen? o Der Fragebogen ist komplett anonymisiert, so dass weder der Patienten noch der Praxisname genannt werden. Der Fragebogen dient einzig zur Evaluation der Wirkung des Gesamtvertrages. Es geht nicht darum, den einzelnen Psychotherapeuten zu kontrollieren. Inhaltliche Fragen zur Psychotherapie werden nicht gestellt! Die Fragebögen werden mit dem Starterpaket versendet. Wie ist das Prozedere praktisch umsetzbar? o Die Umsetzung hängt individuell von der Organisation und Auslastung jeder Praxis ab. Wie geht man bei Dringlichkeitsfragen vor? o PatientInnen sollen wie bereits immer schon nach Dringlichkeit behandelt werden. Freiraum durch Sitzungsausfall sowie freie Kapazitäten sollen besser genutzt werden. Reicht das Angebot des Erstgespräches innerhalb von 14 Tagen aus? (In Hinblick auf die Situation, falls der Patient nicht kann) o Wichtig ist, dass das Angebot erfolgt. Sollte eine terminliche Übereinstimmung innerhalb von 14 Tagen nicht möglich sein, kann ein späterer Alternativtermin genommen werden. Muss ich persönlich erreichbar sein? o Nein, es reicht auch aus, wenn der Anrufbeantworter angeschaltet ist. Die Erreichbarkeit wird auf der Therapieangebotsübersicht von jedem Teilnehmer angegeben. Was ist, wenn ich einen Anrufer telefonisch nicht innerhalb von 3 Tagen erreiche? o Notieren Sie sich das Datum der Rückrufversuche (bis zu 3). Was ist, wenn sich bereits am Telefon herausstellt, dass sich keine Beziehung aufbaut bzw. keine Indikation zur Psychotherapie gegeben ist o In dem Fall sollte man ehrlich sein und die Behandlung ablehnen. Eine kurze Notiz über das Telefonat könnte hilfreich sein, falls sich der Versicherte an die Techniker Krankenkasse wendet. Aber die TK schätzt durchaus die fachliche Kompetenz der Psychotherapeuten zu einer derartigen Entscheidung Wie werden Patienten aufgeklärt? Werden Sie auf mögliche Wartezeiten auf einen Therapieplatz hingewiesen? o Die Techniker Krankenkasse gibt den Versicherten die Liste der teilnehmenden PsychotherapeutInnen und weist auf eine mögliche Wartezeit auf einen Therapieplatz hin. Außerdem werden die Versicherten angehalten bei der ersten Kontaktaufnahme auf die TK-Versicherung hinzuweisen. Wie sieht es mit der Therapieverpflichtung aus? o Besonders wichtig ist das Erstgespräch und die Ausschöpfung der probatorischen Sitzung, durch die geklärt werden soll, ob eine anschließende Therapie notwendig ist. Eine Therapieverpflichtung besteht nicht, das weitere Vorgehen hängt von der jeweiligen Indikation ab.
31.10.2008
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Struktur und Verträge – Hüp
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Kann ich weiterhin TK-Versicherte behandeln, wenn ich nicht an dem Vertrag teilnehme? Ja. Was versteht man unter Controlling? o Die Auswertung erfolgt in enger Zusammenarbeit der Techniker Krankenkasse, KVSH und dem Fachausschuss im Vertragsausschuss. Es gilt die maximale Transparenz hinsichtlich der Vertragsabläufe zu schaffen. Es wird kein Vergleich zwischen einzelnen Praxen vorgenommen. Es werden nur kollektive Daten betrachtet. Inhaltliche Fragen zur Psychotherapie werden auch hier nicht gestellt! Was passiert bei Einführung des Gesundheitsfonds? o Es gilt abzuwarten, da nicht genau kalkulierbar ist, welche Auswirkungen der Gesundheitsfond mit sich bringt. Gibt es einen Sinneswandel, dass die probatorischen Sitzungen nun doch besser bezahlt werden sollen? o Es wurde erkannt, dass die Probatorik im Rahmen der Diagnostik und Indikation eine entscheidende Rolle spielt. Das möchte die TK durch diesen Vertrag würdigen, sie möchte Anreize schaffen. Therapieabbrüche oder Fehlindikationen sollen verringert werden. Wie werden die probatorischen Sitzung, die biographische Anamnese und die antragspflichtige Sitzung vergütet? o In Nachverhandlungen – auch aufgrund des neuen EBM – mit der TK konnte jetzt vereinbart werden, dass die probatorische Sitzung mit einem Betrag in Höhe von 70,-€, die biographische Anamnese mit 56,-€ und die antragsgebundene Leistung mit 79,-€ vergütet wird. Diese Vereinbarung gilt mindestens für die Quartale II/2008-IV/2008. Falls der Mindestpunktwert erhöht wird, steigt dann auch die Vergütung entsprechend? o Da sich die Vergütungsvereinbarung zwischen TK und KVSH am Mindestpunktwert orientiert, wird für diesen Fall selbstverständlich nachverhandelt werden müssen. o Kann ich auch wieder aus dem Vertrag aussteigen? o Ja. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres. Was ist, wenn die Praxis den Vertrag kündigt? Was passiert mit dem iGV? o Bei Vertragskündigung werden die bereinigten Punkte dem iGV zurückgeführt, so dass es im Vergleich zu der Zeit vor dem Vertrag keinen Unterschied gibt. Muss die Praxis die Bereinigung selber errechnen, oder macht das die KV? o Die KVSH sendet in einer Mitteilung das veränderte iGV. Was wird aus dem iGV herausgerechnet? o Das iGV wird um die TK-Leistungen des Vorjahresquartals bereinigt. Nach vier Quartalen wird die Bereinigungspunktzahl entsprechend festgesetzt. Über den neuen HVM ab 2009 und sonstige externe Änderungen werden sich die Vertragspartner zeitnah beraten und Sie informieren. o Die Vergütung gilt natürlich für alle TK-Versicherte, auch, wenn sie sich bereits jetzt in Behandlung befinden
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Struktur und Verträge – Hüp
31.10.2008
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Wird das Geld für den Vertrag zusätzlich zur Verfügung gestellt? o Ja, die im Vertrag genannten Leistungen werden extrabudgetär vergütet. Rechne ich auch die Grundpauschale für TK-Versicherte ab, wenn ich an dem Vertrag teilnehme? o Grundsätzlich wird gegenüber der KVSH so abgerechnet wie vorher, d.h. selbstverständlich werden weiterhin alle erbrachten Leistungen gemäß EBM abgerechnet. Dies sind die Grundpauschalen, die Berichte im Gutachterverfahren, testpsychologische Leistungen und/oder übende Verfahren usw. Erst im Hause der KVSH werden die Leistungen, die der TK-Vertrag abdeckt, separiert und entsprechend extra, d.h. aus dem Vertragsbudget vergütet. Die anderen gegenüber TK-Versicherten erbrachten Leistungen werden nach dem bisherigen Schema aus dem Gesamtbudget vergütet. Sie machen, was die Abrechnung betrifft in ihrer Praxis alles so weiter wie vorher! Wie wird das Problem der „zumutbaren Entfernungen“ gesehen? o Es werden keine weiten Wege zugemutet – niemand wird von Husum nach Rendsburg oder Neumünster geschickt! Im schlimmsten Fall gibt es für Versicherte in Dithmarschen und Nordfriesland keine Erfüllung des Vertrages. Es gilt abzuwarten, wie viele TKVersicherte tatsächlich kommen und wie gehäuft sie Krisenintervention oder Probatorik nachfragen. Warum sind die Ziffern 23220 bzw. 22220 nicht Bestandteil des Vertrages? Können diese noch nachgetragen werden? o Bei den Ziffern 23220 bzw. 22220 handelt es sich, im Gegensatz zu der Probatorik und den antragsgebundenen Leistungen, um keine miteinander vergleichbaren Leistungen. Da die Ziffern außerdem nicht zum „Kerngeschäft“ der zeitgebundenen Psychotherapie gehören, werden die Ziffern zunächst nicht in den Vertrag aufgenommen. Warum ist die Psychosomatik vom Vertrag ausgeschlossen? o Die Aufnahme der entsprechenden Leistungen wurde lange im Fachausschuss diskutiert. Da keine Vergleichbarkeit mit der antragsgebundenen Psychotherapie gegeben ist und die Psychosomatik auch nicht durch das BSG Urteil berührt wurde, wurde die Psychosomatik nicht in den Vertrag aufgenommen. Zum Thema der Psychosomatik läuft zur Zeit bundesweit noch eine Debatte, die mindestens bis zum Sommer andauern wird. Berufspoltisch sind hier die Berufs- und Fachverbände aktiv und gehen gegen die neue Bewertung der Psychosomatik im EBM an. Zunächst berührt der TK-Vertrag die Psychosomatik nicht. Wieviele Mitglieder hat die TK in Schleswig-Holstein o Gesamt hat die TK 266.904 Versicherte in Schleswig-Holstein 0-5 Jahre: 12.998 6-16 Jahre: 38.442 17-90 Jahre: 215.464 Können auch Mitglieder der TK außerhalb von Schleswig-Holstein bspw. aus Hamburg oder Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des Vertrages behandelt werden? Ja. Es ist Wunsch der TK, dass dieser Vertrag für alle TK-Versicherten gilt, unabhängig davon aus welchem Bundesland sie kommen oder in welchem sie versichert sind.
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Struktur und Verträge – Hüp
31.10.2008