Begleitendes Material für den Unterricht zu „Opfer der
Document Sample


Begleitendes Material für den Unterricht zu
„Opfer der Globalisierung – Maquiladora“ (Vorfilm)
„Die Unorganisierbaren“
Index Seite
Filmdaten und Inhalt.........................................................................................................2/20
Problem- und Themenstellung..........................................................................................3/20
Rezeptionsvoraussetzung..................................................................................................3/20
Hintergrundinformationen Armut..................................................................................3/20
Atypische / Prekäre Beschäftigungsverhältnisse...................3/20
Erfolge................................................................................8/20
Billiglohnländer....................................................................9/20
Freie Produktionszonen.......................................................9/20
Lernziele.........................................................................................................................11/20
Bezug zum Lehrplan.......................................................................................................12/20
Didaktische Anregungen.................................................................................................13/20
Impulse für den Unterricht..............................................................................................13/20
Link-Tipps......................................................................................................................18/20
Literatur-Empfehlungen..................................................................................................19/20
Arbeitsmaterialien: Arbeitsverträge von GPA und Arbeiterkammer Wien
Arbeits- und Sozialrechtliche Lücken von Arbeiterkammer Wien
Arbeitsrechtliches Glossar und gesellschaftspolitische Lexika
zusammengestellt von Barbara Waschmann, junge@normale.at
mit Beiträgen von Doris Lutz / Arbeiterkammer Wien, Abteilung Sozialpolitik
normale.at
gesellschafts- und wirtschaftspolitische
Filmvorführungen • ZVR 670699419
Kegelgasse 24 / 17
A-1030 Wien
Telefon: +43 (0)676 / 553 6466
info@normale.at • www.nomale.at
Vorfilm:
Opfer
der
Globalisierung
–
Maquiladora
von
Leo
Gabriel
Österreich
1998
11
Minuten,
deutsch,
ab
6.
Schulstufe
Der
Film
schildert
die
menschenunwürdige
Situation
der
Arbeiterinnen
in
Maquilas.
Ciudad
Juarez
(Mexiko)
ist
im
letzten
Jahrzehnt
zu
einer
Zweimillionenstadt
herangewachsen.
Rund
400
Multis
errichteten
hier
Betriebe.
Der
Grund:
Steuerfreiheit,
Überangebot
an
Arbeiterinnen,
Billigstlohn
und
das
Fehlen
von
arbeits-
sozial-
und
umweltrechtlichen
Auflagen
und
Kontrollen.
Vor
allem
Frauen
arbeiten
hier
unter
sklavenähnlichen
Bedingungen
bis
zu
18
Stunden
am
Tag.
Ähnlich
ist
die
Situation
in
El
Salvador,
Nicaragua
und
anderen
zentralamerikanischen
Staaten.
Immerhin
ist
es
hier
gelungen,
erste
Interessenvertretungen
(z.B.
Comutras)
zu
gründen
und
die
erste
internationale
Maquilakonferenz
zu
organisieren.
Die
Unorganisierbaren
von
Susanne
Lang
und
Florian
Schneider
Deutschland
2002
32
Min,
deutsch,
ab
8.
Schulstufe
Unterbezahlte
ArbeiterInnen
in
Textilfabriken,
Putzkräfte
ohne
gültige
Aufenthaltspapiere,
temporär
Beschäftigte
in
der
Hightech-Industrie:
Was
sie
gemeinsam
haben?
Sie
arbeiten
zu
Niedrigstlöhnen,
sind
nur
vorübergehend
beschäftigt,
haben
weder
Anrecht
auf
Kündigungsschutz
noch
auf
Sozialleistungen
und
sind
immer
auf
Abruf.
Der
Film
zeigt
anhand
dreier
Kampagnen
in
den
USA
auf,
dass
der
extrem
prekäre1
Status
der
Arbeitskraft
Ausgangspunkt
für
vielfältige
Formen
gewerkschaftlicher
und
außergewerkschaftlicher
Organisierung
ist:
Im
Garment
Worker
Center
in
Los
Angeles
organisieren
sich
TextilarbeiterInnen
aus
unterschiedlichsten
Ländern,
um
ihre
Löhne
einzufordern
und
für
bessere
Arbeitsbedingung
zu
kämpfen.
Gegen
ihre
ArbeitgeberInnen
haben
sie
oft
keine
Chance,
deswegen
wenden
sie
sich
an
die
Modehäuser,
die
die
unter
elenden
Bedingungen
gefertigten
Kleidungsstücke
vertreiben.
Wie
erfolgreich
der
Kampf
um
die
eigenen
Rechte
sein
kann,
beweisen
ausgerechnet
die
Reinigungskräfte,
die
sogenannten
„Janitors“.
„Justice
for
Janitors“
fordert
Gerechtigkeit
für
Menschen,
die
meist
illegal
über
die
Grenze
kommen
und
seit
der
Rezession
in
den
1980er
Jahren
von
den
Unternehmen
als
bereitwillige
Lohndrücker
benutzt
wurden.
In
Los
Angeles
ist
es
der
Dienstleistungsgewerkschaft
lokalen
SEIU
mit
der
systematischen
Organisierung
lateinamerikanischer
Putzkräfte
gelungen,
das
Vorurteil
der
„Unorganisierbarkeit“
nicht
nur
zu
widerlegen,
sondern
in
das
glatte
Gegenteil
zu
verkehren.
„Debugging“
heißt
im
High-Tech
Slang
die
Überprüfung
eines
Produktes
auf
etwaige
Mängel
und
Schwachstellen
hin.
Debug
ist
seit
kurzem
aber
auch
der
Name
einer
Initiative
von
Beschäftigten
bei
Zeitarbeitsfirmen
im
Silicon
Valley.
„De-bug“
ist
eine
Plattform
für
neue
Organisierungsformen,
die
auch
in
einer
Umgebung
funktionieren,
in
der
allein
schon
das
Aussprechen
des
Wortes
„Gewerkschaft“
die
fristlose
Kündigung
nach
sich
zieht.
1
Prekär
bedeutet
im
wörtlichen
Sinne
„unsicher,
misslich,
schwierig,
bedenklich“.
Als
politischer
Begriff
gebraucht,
sind
damit
vor
allem
Lebens-
und
Arbeitsverhältnisse
gemeint,
die
keinerlei
Garantien
begleiten.
Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
„Opfer
der
Globalisierung“
|
„Die
Unorganisierbaren“ Seite
2/20
Problem-
und
Themenstellung
Wir
sind
zur
Zeit
konfrontiert
mit
extrem
hoher
(Jugend-)Erwerbsarbeitslosigkeit,
Schwächung
der
sozialen
Sicherheit
durch
windige
Arbeitsverträge,
Verlagerung
von
Produktionsarbeitsplätzen
in
so
genannte
„Billiglohnländer“,
menschenunwürdigen
Arbeitsbedingungen,
Entlohnung,
die
keine
Existenz
sichern
kann
bei
gleichzeitigen
riesigen
Gewinne
für
(Marken-)Konzerne,
ihre
Manager
und
AktionärInnen.
Verstärkt
muss
davon
ausgegangen
werden,
dass
–
sobald
die
Jugendlichen
ihre
Schulausbildung
abgeschlossen
haben
–
kaum
so
genannte
„Regelarbeitsverhältnisse“
angeboten
bekommen
werden.
Es
sei
denn,
sie
sind
informiert,
was
zur
Zeit
Sache
ist,
haben
ihr
eigenes
Gespür
für
die
Vor-
und
Nachteile
verschiedener
Arbeitsverhältnisse
geschärft
und
kennengelernt,
dass
es
sehr
wohl
möglich
ist,
sich
zu
organisieren
und
für
Arbeitsrechte
einzutreten.
Rezeptionsvoraussetzung
Zur
Aufbereitung
des
komplexen
Themas
rund
um
prekäre
(unsichere),
so
genannte
atypische
Arbeitsbedingungen,
kommt
eine
Referentin
/
ein
Referent
seitens
der
Arbeiterkammer
Wien
–
"Arbeitswelt
&
Schule"
gerne
vor
Veranstaltung
und
nach
terminlicher
Vereinbarung
zu
Ihnen,
selbstverständlich
kostenfrei,
in
die
Schulklasse.
junge@normale.at
Zur
Anmeldung
wenden
Sie
sich
bitte via
email
an
Hintergrundinformationen
In
Österreich
gilt
1
Million
Menschen
als
armutsgefährdet,
das
sind
zwölf
von
100
ÖsterreicherInnen2.
Ein
überdurchschnittliches
Armutsrisiko
haben:
Menschen
im
ländlichen
Raum,
Frauen,
selbständig
Erwerbstätige,
AlleinerzieherInnen
und
kinderreiche
Familien
Menschen
mit
geringer
Schuldbildung,
PensionistInnen,
Erwerbsarbeitslose,
Menschen
mit
Behinderung
und
MigrantInnen.
Frauen
leisten
70%
der
unbezahlten
Arbeit
-
weltweit,
erhalten
10%
aller
Einkommen
und
besitzen
1%
des
Vermögens.
Was
hat
das
alles
mit
uns
zu
tun?
Armut
wird
„vererbt“.
Kinder
armer
Eltern
trifft
das
besonders.
Als
arm
gilt,
wem
pro
Monat
weniger
als
60
Prozent
des
Medianeinkommens
(¤
1.500)
zur
Verfügung
stehen.
Bei
einem
Einpersonen-Haushalt
sind
das
900
Euro
netto.
Am
wenigsten
betroffen
sind
kinderlose
Haushalte,
Vollzeitbeschäftigte
sowie
MaturantInnen
und
AkademikerInnen.
Die
Armutsgefährdungsrate
veränderte
sich
in
den
1990er
Jahren
in
Österreich
nicht
wesentlich,
ist
2001
aber
auf
12%
gestiegen.
2
www.armut.at
Armutskonferenz,
Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
„Opfer
der
Globalisierung“
|
„Die
Unorganisierbaren“ Seite
3/20
Zwischen
Armut
und
Gesundheit
besteht
ein
deutlicher
Zusammenhang:
ärmere
Menschen
sind
häufiger
krank.
Sozialleistungen
sind
ausgesprochen
wichtig,
denn
sie
vermindern
die
Anzahl
der
armen
Personen
in
Österreich
um
mehr
als
die
Hälfte.
Ohne
staatliche
Sozialleistungen
(Arbeitslosenversicherung,
Familienbeihilfe
u.ä.)
wären
nicht
12,
sondern
42
Prozent
der
ÖsterreicherInnen
armutsgefährdet.
Atypische,
prekäre
Beschäftigungsverhältnisse
nehmen
auch
bei
uns
zu
...
bekannt
unter
dem
viel
versprechenden
aber
irreführenden
Titel
„Ich-AG“
aber
auch
als
„1-Euro-Job“,
„Mini
oder
Mac
Job“
und
„Flexicurity“
genannt.
Zu
diesen
Beschäfigungsverhältnissen
zählen:
Leiharbeit
Betriebe,
aber
auch
das
Europäische
Patentamt,
entlassen
MitarbeiterInnen,
um
sie
über
Personalverleiher
wie
Manpower
wieder
an
denselben
Arbeitsplatz
zurück
zu
holen
–
bloß
diesmal
mit
weniger
Rechten
ausgestattet.
Besucht
man
–
seitens
des
Europäischen
Sozialfonds
ko-finanzierte
–
Kurse
des
Österreichischen
Arbeitsmarktsservices,
ist
eine
der
ersten
Empfehlungen,
nachdem
man
den
eigenen
Lebenslauf
gestaltet
hat,
man
solle
sich
um
die
Ecke
bei
einem
Personalverleiher
vorstellen
gehen.
Saisonal
und
befristet
Beschäftigte
Freie
WerkvertragsnehmerInnen
Freie
DienstnehmerInnen
Schein-
und
so
genannte
„Neue
Selbständige“
FreiberuflerInnen
NiedriglohnjobberInnen
Diese
neuen
Arbeitsverhältnisse
sind
gekennzeichnet
vom
Wegfall
einer
ganzen
Reihe
von
arbeits-
und
sozialrechtlichen
Schutzbestimmungen:
Vorteile: Nachteile:
Freie
Zeiteinteilung kein
Krankengeld
eigener
Chef
/
eigene
Chefin
sein kein
Arbeitslosengeld
Zuverdienstmöglichkeit
für
Studierende kein
13.
und
14.
Gehalt
kein
bezahlter
Urlaub
keine
Einkommensgarantie
mangelnde
Altersvorsorge
kein
Mutterschutz
kein
Insolvenzentgeltsicherungsgesetz
Die
Zahl
der
Leiharbeit-NehmerInnen,
geringfügig
Beschäftigten,
freien
MitarbeiterInnen
und
WerkvertragnehmerInnen
–
so
genannte
atypische,
oder
auch
prekäre
Beschäftigungsverhältnisse
–
ist
in
den
letzten
Jahren
sprunghaft
angestiegen.
Dazu
kommen
neue
Arbeitsformen
wie
etwa
Arbeit
auf
Abruf.
In
Österreich
sind
die
Freien
Dienstverträge
seit
Anfang
1998
um
150%
angestiegen
und
die
Zahl
der
Neuen
Selbständigen
hat
sich
seit
Ende
1998
sogar
fast
vervierfacht.
Die
Arbeitszeit
–
und
damit
verbunden
das
Einkommen
–
schwankt
beträchtlich,
und
auch
die
in
Österreich
durchschnittlichen
Nettostundenverdienste
sind
mit
7,73
Euro
nicht
gerade
üppig.
Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
„Opfer
der
Globalisierung“
|
„Die
Unorganisierbaren“ Seite
4/20
Zudem
ist
die
Situation
der
neuen
Atypischen
vielfach
bestimmt
durch
hohe
Risiken,
Lohneinbußen,
mangelnde
soziale
Absicherung,
ausufernde
Arbeitszeiten
und
Überforderung.
Mit
der
Liberalisierung
und
Flexibilisierung
des
Arbeitsmarktes
kommt
es
zum
Rückgang
der
Lebensqualität
und
Einschränkung
einer
langfristigen
Lebensplanung.
Das
schwarze
Loch
der
Prekarisierung,
die
einhergehende
bewusst
hergestellte
Angst
und
Verunsicherung
der
(noch
regulär)
Beschäftigten
sowie
die
Entsolidarisierung
wird
dabei
nicht
nur
vom
Arbeitgeberlager
gewollt.
Es
wird
auch
programmatisch
von
Konzernen
und
neoliberalen
Regierungen
unter
den
Begriffen
„Ich-AGs“,
„1-Euro-Jobs“,
„Mini-Jobs“
und
–
ein
offen
Wort,
gelassen
ausgesprochen
–
„abgehängtes
Prekariat“3 gefördert
und
ausgebaut.
Die
Zurückdrängung
des
Normalarbeitsverhältnisses
findet
europaweit
statt.
Für
ArbeitgeberInnen
und
AuftraggeberInnen
haben
derartige
Arbeitsverhältnisse
eine
Vielzahl
von
Vorteilen:
Das
unternehmerische
Risiko
wird
auf
den/die
ArbeitnehmerIn
übertragen.
Es
sind
weniger
oder
keine
Sozialversicherungsbeiträge
zu
leisten.
Die
arbeitsrechtlichen
Regelungen
fallen
weg,
es
gilt
kein
Kollektivvertrag
u.a.m.
Als
Nachteil
steht
dem
eigentlich
nur
die
nicht
immer
vollständig
und
direkt
steuerbare
Verfügbarkeit
(Atypische
sind
nicht
weisungsgebunden,
Möglichkeit
der
Vertretung
…)
gegenüber
–
und
in
der
Realität
stellen
sich
selbst
diese
"Freiheiten"
der
atypisch
Beschäftigten
häufig
nur
als
Schimäre
heraus:
Die
angespannte
Lage
am
Arbeitsmarkt
bietet
oft
ganz
einfach
keine
Möglichkeiten,
die
eigenen
Rechte
tatsächlich
einzufordern,
will
man
nicht
den
existenziell
notwendigen
Auftraggeber
verlieren.
Atypische,
prekäre
Arbeit
aus
Sicht
der
Betroffenen
Die
folgenden
Seiten
wurden
im
Rahmen
von
Netzwerktreffen
„Selbständigkeit
vs
Soziale
Sicherheit“
2004
und
2005
in
Wien
von
Betroffenen,
also
atypisch
/
prekär
Beschäftigten,
erarbeitet:
barbara@waschmann.net
Für
weiter
führende
Informationen
dazu
wenden
Sie
sich
bitte
an
Belastungen
Prekäre
Arbeitsverhältnisse
o mangelnde
soziale
Absicherung
o kein
Krankengeld
/
kein
Krankenstand
o keine
Arbeitslosenversicherung
o Betriebsausfallversicherung
≠
Arbeitslosenversicherung
o mangelnde
monetäre
Absicherung
o keine
Senkung
der
laufenden
Kosten
bei
Einkommenseinbruch
o keine
Einkommenssicherheit
>
dadurch
niedriger
Lebensstandard
o mangelnde
(Zukunfts-)Perspektive
o mangelnde
Gestaltungsmöglichkeit
o mangelnde
soziale
Kontakte
o Einsamkeit
(such
dir
die
Unterstützung
selbst)
3
Das
Unwort
des
Jahres
2006:
Die
deutsche
Presse
hat
ein
neues
Wort
gelernt:
„Abgehängtes
Prekariat“
lautet
nun
der
politisch
korrekte
Begriff
für
die
neue
Unterschicht,
die
man
kürzlich
in
einer
Studie
der
Friedrich-Ebert-Stiftung
(“Gesellschaft
im
Reformprozess”,
www.fes.de/inhalt/Dokumente/061017_Gesellschaft_im_Reformprozess_komplett.pdf)
ausgemacht
haben
will.
8
Prozent
der
Deutschen
sollen
dieser
neuen
sozialen
Kaste
angehören,
Menschen
mit
einem
niedrigen
Bildungsniveau,
die
weder
Chancen,
noch
Motivation
für
einen
sozialen
Aufstieg
haben.
Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
„Opfer
der
Globalisierung“
|
„Die
Unorganisierbaren“ Seite
5/20
o Koppelung
von
Profit
und
Lohn
o zur
Verfügungstellen
von
Produktionsmitteln,
Raum,
Wartung
Fortbildung
nur
in
der
Freizeit
und
auf
eigene
Kosten
Wertschätzung
o Wertschätzung
der
eigenen
Arbeit
>
man
unterschätzt
sich
o Unselbständigkeit
und
Selbständigkeit
werden
sich
durch
Aushöhlung
der
ArbeitnehmerInnenrechte
ähnlicher
Verantwortung
o Neue
Selbständige
werden
zu
unfreiwilligen
Subunternehmer/innen
o man
ist
sein
eigener
Steuerberater,
Netzwerkadministrator
Zeiteinteilung
o Vermischung
von
Arbeit
und
Freizeit
o kein
klar
abgegrenztes
Privatleben
o soziale
Komponenten
(Familie,
Lebensplanung)
o “freie”
Zeiteinteilung
kann
auch
zu
Nachtarbeit
führen
o Zeitmangel
(=
verdeckter
Ressourcenmangel),
weil
man
alles
selber
machen
muss
o viel
Arbeit
ohne
finanziellem
Erfolg
(“working
poor”)
Umgang
mit
Belastungen
unregelmäßige
Arbeitsbelastung
>
Selbstausbeutung,
sporadisches
Privatleben,
“Quartalschläfer”
werden
Arbeitsbelastung
als
Gesundheitsbelastungsfaktor
unregelmäßiges
Einkommen
führt
zu
Schulden
Notwendigkeit
von
Netzwerken
-
wie
bleibe
ich
am
Markt?
Abhängigkeit
von
informellen
Netzwerken
>
Kontakte
zu
Freunden,
KollegInnen,
Familie
pflegen
Selbsteinschätzung
hinsichtlich
Wert
der
eigenen
Arbeit/Leistung
>
Absprache
mit
KollegInnen
Risiken
Mehrarbeit,
Arbeitsumfang
weit
über
das
vereinbarte
Maß
hinaus
schwammige
Verträge
-
wenn
überhaupt
-
mit
dem
ständigen
Vorsatz,
das
beim
nächsten
Mal
nicht
mehr
zu
akzeptieren...
mit
Unvorhergesehenem
allein
fertig
zu
werden
>
Abhilfe
durch
Leihgeräte,
Computer,
Auto...
unberechenbare
Auftraggeber
>
Frust,
“soziale
Kompetenz”
ausbauen
Außensicht
aus
Sicht
des
Arbeitgebers:
On-Demand-Einsetzbarkeit
je
nach
Bedarfslage
aus
Sicht
“normaler”
Beschäftigungsverhältnisse:
“wunderbar”
o Atypische
gefährden
erworbene
Rechte
und
Kollektivvertrag
der
Angestellten
Sozialdumping
o Entsolidarisierung
>
Lohnspirale
nach
unten
Gesetzliche
Benachteiligungen
kein
gültiges
Arbeitsrecht
kein
Arbeitslosengeld
kein
13.
und
14.
Monatsgehalt
keine
gesetzliche
Interessensvertretung,
obwohl
große
Betroffenheit
Weiterbildungsscheck
nur
für
Angestellte
Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
„Opfer
der
Globalisierung“
|
„Die
Unorganisierbaren“ Seite
6/20
Verdienstgrenzen
/
höhere
Versicherungspflichtgrenzen
Unsicherheit
bei
ärztlicher
Versorgung
Visum
an
Gewerbeschein
gebunden
(unterschiedliche
Behandlung
wenn
unselbständig)
EU-Gesetze
vs.
nationale
Gesetze
EU-weit
unterschiedliche
Mindestlöhne
und
Steuergesetze
fehlende
Unterstützung
von
Staat,
Banken
und
Versicherungen
wenig
rechtliche
Unterstützung
(weder
Info
noch
Geld)
Atypisch
Beschäftigte
sind
gewerkschaftlich
schwer
zu
organisieren,
weil
zersplittert
Im
Insolvenzfall
können
„Neue
Selbständige“
per
Gesetz
keinen
Firmenkonkurs
anmelden,
sondern
werden
als
Privatkonkurs
behandelt
und
daher
7
lange
Jahre
lang
aufs
Existenzminimum
gepfändet
-
was
einen
Neustart
so
gut
wie
verunmöglicht
Gründe
für
zunehmend
unsichere
Beschäftigungsverhältnisse
Globalisierung
atypische,
prekäre,
unsichere
Beschäftigung
ist
für
Wirtschaft
-
kurzfristig!
-
Erfolgsmodell
Export
von
Arbeitskräften
Abwälzung
des
Unternehmerrisikos
/
wirtschaftlichen
Drucks
/
der
sozialen
Verantwortung
auf
ArbeitnehmerInnenseite
zugunsten
des
“Shareholder
Values”
Kostenersparnis
bei
Sozialleistungen
der
Betriebsrat
/
die
Betriebsrätin
wird
daran
gehindert,
sich
für
atypisch
Beschäftigte
einzusetzen
Kosten
für
atypisch
beschäftigtes
Personal
werden
als
Sachkosten
verbucht,
“verschönern”
den
Jahresbericht
einer
Aktiengesellschaft
Lissabon-Ziele
der
EU:
Konditionierung
auf
Wettbewerb,
wo
hingegen
auch
soziale
Sicherheit
als
Ziel
festgelegt
wurde,
aber
kaum
Erwähnung
findet
Privatisierung
ist
nur
an
Gewinnmaximierung
orientiert
Rückzug
des
Staates,
Streichung
von
Subventionen
Staat
als
Arbeitgeber
gibt
Vorbild
für
Atypische
Beschäftigung
“just
in
time”-Produktion
öffentliche
Stimmung
bewirkt
Sinken
der
Hemmschwelle,
die
Manager-Gehälter
steigen
geringer
Protest
-
Arbeitslosigkeit
“noch
nicht
hoch
genug”,
weil
verdeckt
fehlende(s)
Bewusstsein
/
Aufklärung
Was
muss
zur
Verbesserung
der
Situation
getan
werden?
Modernisierung
und
Vereinheitlichung
des
ArbeitnehmerInnen-Begriffes
soziale
Absicherung
o Arbeitslosengeld,
Krankengeld
o Grundsicherung
/
Grundeinkommen
zur
Sicherung
der
Grundbedürfnisse
o zwingendes
Arbeitsrecht
o Mindeststundensatz
o Kollektivverträge
o Pensionsanspruch
(Grundeinkommen)
o Neuregelung
im
Insolvenzfall,
Verkürzung
der
Pfändung
auf
Existenzminimum
Abgeltung
für
Anbahnungskosten,
im
wissenschaftlichen
Bereich
finanzielle
Förderung
von
Publikationen
Macht
durch
Solidarisierung
wird
zu
Machtfaktor
Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
„Opfer
der
Globalisierung“
|
„Die
Unorganisierbaren“ Seite
7/20
Vor-
und
Nachteile
nach
Art
des
Arbeitsvertrages:
Besonderheit Zahl
Österr Vorteile Nachteile
Zahl
Wien
Freier geringere 25.000 Flexibilität Arbeitsplatzunsicherheit
Dienstvertrag Weisungsgebundenheit 12.000 Freie
Zeiteinteilung =/=
KEF
(Verdienst
8%) =/=
AlV
Werkvertrag Werkerstellung 1990-2003 Flexibilität Überforderung
Erfolgsrisiko Betriebe
m Eigenverantwortung
Keine
pers Beschäftigten
Abhängigkeit 240
–
260.000 Einkommen
und
Gewährleistung Betriebe
ohne Fähigkeiten
Schadenersatz 205
–
300.000
Haftung
Teilzeit Vereinbarte
AZ
< 600.000 Vereinbarkeit,
wenn Rollenzementierung,
gesetzl/KV-NAZ 100.000 Existenzsicherung berufl
Diskriminierung
geringfügige Einkommen
<
323,46 225.000 Zuverdienst,
wenn geringer
Beschäftigung 50.000 Existenzsicherung Sozialversicherungs-
schutz
Telearbeit Dislozierter
Arbeitsplatz 50.000
– Flexibilität Selbstausbeutung
500.000
Leiharbeit Überlasserbetrieb
=/= 45.000 Brückenfunktion
zu niedriges,
Beschäftigerbetrieb 10.000 „Normalarbeitsverhält- unregelmäßiges
nissen“ Einkommen
Schichtarbeit AZ
nicht
immer 440.000
14% Verh
AZ
und
Entgelt Gesundheitliche
tagsüber Langzeitfolgen
Nachtarbeit AZ
nachts 280.000
9
%
von
Doris
Lutz
/
Arbeiterkammer
Wien,
Abteilung
Sozialpolitik,
Tel
01
-
501
65-0
Erfolge
atypische
Beschäftigung
in
Österreich
in
Schranken
zu
weisen
Die
Gewerkschaft
der
Privatangestellten
(GPA)
hat
die
„Offensive
zur
Verbesserung
der
Arbeitsbedingungen
in
Call-Centern“
in
Österreich
gestartet,
die
erste
Erfolge
zeitigt
(siehe
Link-Tipps).
Aktuelle
Beispiele
in
Österreich,
Arbeitsrechte
auf
Druck
der
KonsumentInnen
und
Gewerkschaften
wieder
einzuführen
sind
die
Betriebsratswahlen
bei
der
Textilkette
KiK
und
Aida
sowie
die
Lidl-Kampagne
in
Deuschland
(siehe
Link-Tipps).
Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
„Opfer
der
Globalisierung“
|
„Die
Unorganisierbaren“ Seite
8/20
Billiglohnländer
Fabriken
in
den
westlichen
Industrienstaaten
werden
reihenweise
geschlossen,
die
Produktion
wird
in
so
genannte
Billiglohnländer
verlagert.
Als
Begründung
werden
zumeist
zu
hohe
Lohnnebenkosten
genannt.
In
Billiglohnländern
sind
Gewerkschaften
zumeist
verboten,
es
gibt
kein
Streikrecht,
dafür
aber
fehlende
Sozialstandards,
Arbeitswochen
von
mehr
als
70
Stunden,
schwere
Arbeitsunfälle
aufgrund
mangelnder
Schutzvorrichtungen
und
wenig
bis
keine
Umweltschutzauflagen.
Gleichzeitig
werden
diese
Zulieferbetriebe
brutal
gegeneinander
ausgespielt.
Zwischen
den
Ländern,
auch
innerhalb
der
Europäischen
Union,
kommt
es
derzeit
zu
immer
stärkerem
Lohn-Dumping
und
einer
„Spirale
nach
unten“.
Freie
Produktionszonen
In
den
1980er
Jahren
entstanden
auf
Anregung
des
Internationalen
Währungsfonds
(IWF)
in
etlichen
Entwicklungsländern4
so
genannte
"Freie
Produktionszonen"
(kurz
FPZ
bzw.
Export
Processing
Zones,
kurz
EPZ).
Weltweit
existieren
rund
200
solche
Freie
Produktionszonen
in
etwa
50
Ländern.
Dort
sind
etwa
42
Millionen
Menschen
beschäftigt,
davon
80%
Frauen
im
Alter
zwischen
16
und
25
Jahren.
Sie
bekommen
zwischen
20
und
50%
weniger
Gehalt
als
die
Männer,
die
in
den
Produktionszonen
beschäftigt
sind.
Allein
in
Mexiko
arbeiten
mehr
als
1
Million
Menschen
in
solchen
Zonen.
Die
Arbeitssituation
in
Freien
Produktionszonen
ist
gekennzeichnet
durch
niedrige
Löhne,
unzureichende
Sozialleistungen,
lange
Arbeitszeiten,
gefährliche
Arbeitsplätze
und
das
Verbot
von
Gewerkschaften.
"Frei"
sind
diese
Produktionszonen
von
Steuern,
frei
von
freien
Gewerkschaften
und
frei
von
sozialen
Mindeststandards.
Die
Textilindustrie
ist
bekannt
für
ihre
schlechten
Arbeitsbedingungen.
Arbeitswochen
von
mehr
als
70
Stunden,
geringe
Löhne
und
Entlassungen
wegen
Gewerkschaftsangehörigkeit
sind
keine
Seltenheit.
Die
Lohnkosten
betragen
nur
einen
geringen
Prozentsatz
des
Stückpreises,
was
in
keinem
Verhältnis
zu
den
Werbeausgaben
der
großen
Marken
und
ihren
Gewinnen
steht:
4
Früher
„Entwicklungsländer“
oder
auch
„Dritt-Welt-Länder“
genannt.
Mittlerweile
hat
die
Entwicklungszusammenarbeit
die
Unangemessenheit
dieser
Begriffe
erkannt.
Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
„Opfer
der
Globalisierung“
|
„Die
Unorganisierbaren“ Seite
9/20
Zum
Download
in
hoher
Auflösung:
http://doku.cac.at/jeansplakat.jpg
und
am
Beispiel
"Wer
bekommt
die
100
Euro
für
meine
Sportschuhe?":
cck/sportschuh
www.oneworld.at/
preisverteilung.jpg
Diese
"Freien"
Produktionsanlagen
werden
auch
"maquiladoras"5
oder
"sweat
shops"
genannt.
Oft
liegen
sie
–
mit
Zugangsschranken
abgesichert
–
an
der
Küste
eines
Landes.
Auf
diesen
Territorien
ist
jegliches
Recht
außer
Kraft
gesetzt.
Auf
der
Tagesordnung
stehen
Einschüchterung,
Überwachung
und
Unterdrückung.
Mehrheitlich
arbeiten
in
diesen
"maquilas"
Frauen.
Überstunden
zu
verweigern
kann
sich
niemand
leisten.
So
kommt
es
dann
auch
schon
mal
zu
90-Stunden-Wochen
(etwa
13
Stunden
an
7
Tagen
die
Woche).
Mit
35
Jahren
sind
die
Frauen
dann
reif
für
die
Pension
-
wenn
es
sie
denn
dort
gäbe.
Zu
den
Kunden
Freier
Produktionszonen
zählen
Tommy
Hilfinger,
H&M,
Nokia,
Disney
(Spielzeug),
u.v.m.
5
Als
Maquila
oder
Maquiladora
werden
Montagebetriebe
bezeichnet,
die
importierte
Einzelteile
oder
Halbfertigware
zu
Dreiviertel-
oder
Fertigware
für
den
Export
zusammensetzen.
Die
Bezeichnung
Maquila(dora)
leitet
sich
vom
spanischen
Wort
maquila
her.
So
hieß
in
der
Kolonialzeit
das
Mahlgeld,
das
der
Müller
für
seine
Arbeit
nahm,
bzw.
sein
Anteil
am
Getreide,
den
er
stattdessen
einbehielt.
Der
Begriff
bezieht
sich
auf
einen
Teilschritt
eines
längeren
Prozesses.
Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
„Opfer
der
Globalisierung“
|
„Die
Unorganisierbaren“ Seite
10/20
Lernziele
Die
Schülerinnen
und
Schüler
eignen
sich
am
Beispiel
von
miserablen
Arbeitsbedingungen
komplexe
Sachverhalte
an
und
lernen
die
Auswirkungen
auf
die
Lebensgestaltung
und
den
Lebensalltag
der
Menschen
kennen.
Sie
erarbeiten
sich
die
Themenkreise
interdisziplinär,
erkennen
und
beschreiben
die
Problemstellungen
und
können
aus
diesem
erarbeiteten
Wissen
Schlussfolgerungen
ziehen
und
Bewertungen
vornehmen.
Die
Schülerinnen
und
Schüler
lernen
unterschiedliche
Sichtweisen
über
wirtschaftliche
Entwicklungen
und
ihre
Implikationen
auf
das
Erwerbsarbeitsleben
darzustellen,
indem
sie
beispielsweise
anhand
von
vergleichenden
Darstellungen
die
Profiteure
analysieren.
Die
Schülerinnen
und
Schüler
können
auf
der
Basis
der
Informationen
aus
diesen
Perspektivübernahmen
Gestaltungsnotwendigkeiten
sowie
Handlungsmuster
in
Bezug
auf
Erwerbsarbeit
bewerten,
um
daraus
auch
Entscheidungen
für
ihren
eigenen
Werdegang
zu
treffen.
Die
Schülerinnen
und
Schüler
erkennen,
dass
Erwerbsarbeitslosigkeit
nicht
nur
ein
gesellschaftliches,
sondern
auch
ein
„gewolltes“
Problem
ist.
Die
Schülerinnen
und
Schüler
kennen
–
an
ihre
Lebenswirklichkeit
angepasst
–
Methoden
der
Zukunftsforschung
(Szenariotechnik),
um
soziale
Sicherheit
zu
analysieren
und
mögliche
nachhaltige
Forderungen
in
diesem
Bereich
zu
antizipieren.
Die
Schülerinnen
und
Schüler
diskutieren
und
analysieren
in
Gruppenarbeit
und
im
Plenum
ihre
Standpunkte
zur
Thematik
und
können
in
diesem
Zusammenhang
Kontroversen
demokratisch
austragen.
Sie
werden
befähigt
ihre
Meinungsverschiedenheiten
und
Konflikte
konstruktiv
zu
bewältigen.
Sie
sind
in
der
Lage,
die
Resultate
ihrer
Arbeiten
und
Einsichten
in
Bezug
auf
soziale
Sicherheit
für
unterschiedliche
externe
Gruppen
(zum
Beispiel
Schülerinnen
und
Schüler
anderer
Klassen,
Eltern,
Homepage
der
Schule)
zielgruppengerecht
zu
präsentieren.
In
diesem
Zusammenhang
beschreiben
sie
eigene
und
gemeinsame
erfolgreiche
Lernpfade
im
Kontext
der
Thematik
und
stellen
dar,
wie
diese
für
weiteres
Lernen
genutzt
werden
können.
Die
Schülerinnen
und
Schüler
lernen
anhand
von
aktuellen
Informationen
die
politischen
und
wirtschaftlichen
Tendenzen
im
Umgang
mit
der
„Ware
Mensch“
einzuschätzen
und
beurteilen
die
Hintergründe,
Formen
und
Auswirkungen
des
eigenen
Lebensstils
und
des
Lebensstils
anderer
Personen
sowie
Gesellschaften
auf
die
Lebens-
und
Arbeitssituation
der
Menschen.
Sie
beschreiben
Lebensweisen,
welche
die
soziale
Sicherung
und
faire
Verteilung
von
Kapital
und
Arbeit
befördern.
Das
Thema
"Beschäftigungsverhältnisse"
unter
Aspekten
des
globalen
Lernens
zu
behandeln,
bedeutet
neben
der
grundlegenden
Sensibilisierung
für
soziale
Rechte
hinaus
auch
ethische,
soziale,
politische
und
ökonomische
Fragestellungen
zu
beleuchten.
Will
man
sich
mit
dem
sehr
vielschichtigen
Thema
auseinandersetzen,
sollte
die
unterschiedliche
Betroffenheit
(von
Mensch,
Wirtschaft,
Politik,
…)
berücksichtigt
werden.
Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
„Opfer
der
Globalisierung“
|
„Die
Unorganisierbaren“ Seite
11/20
Bezug
zum
Lehrplan
Nachstehend
finden
sich
Einstiege
ins
Thema,
Impulsfragen
und
methodische
Anregungen,
die
unabhängig
von
Materialien
sind
und
einfach
im
Unterricht
eingebaut
werden
können.
Je
nach
verfügbarem
Zeitbudget
und
der
Möglichkeit
zu
fächerübergreifenden
Projektstunden/-tagen
werden
die
vor
genannten
Lernziele
erreicht.
Das
Thema
der
sozialen
Rechte
kann
innerhalb
der
Lehrpläne
nahezu
in
jedem
Unterrichtsfach
thematisiert
werden.
In
Deutsch
können
Texte
gelesen,
selbst
verfasst
und
szenisch
dargestellt
werden.
Für
Geografie-
und
Wirtschaftskunde
bieten
der
Film
und
die
folgenden
Impulse
viele
Anknüpfungspunkte.
In
Informatik
oder
Fremdsprachen
lassen
sich
Arbeitsverhältnisse
in
der
Welt
untersuchen.
Mathematik
eignet
sich
für
Berechnungen
der
Konzern-/Börsengewinne
im
Verhältnis
zu
Mindestlöhnen.
In
Bildnerischer
Erziehung
können
Collagen
und
Bilder
unterstützen,
Impressionen
zu
verarbeiten.
Im
Musikunterricht
kann
das
Thema
mit
eigenen
Kompositionen
erlebt
werden.
Am
nachhaltigsten
ist
es,
"soziale
Rechte"
fachübergreifend
zum
Thema
zu
machen.
Zu
den
einzelnen
Bereichen
und
eingearbeiteten
Fragen
finden
Sie
vielfältige
Materialien
und
Medien
in
Österreich
bei
BAOBAB
Weltbilder
Medienstelle
und
den
regionalen
Mediatheken
(in
allen
Bundesländern)
-
www.normale.at
www.baobab.at
und
¿
Verkehrte
Welt
?
Die
Karte
in
der
Petersprojektion
stellt
die
bei
uns
übliche
Weltkarte
"auf
den
Kopf".
Sie
lädt
dazu
ein,
neue
Welt.Sichten
auszuprobieren.
www.welthaus.at/layout/index.php3?scheme=4700
Bezugsquelle:
Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
„Opfer
der
Globalisierung“
|
„Die
Unorganisierbaren“ Seite
12/20
Didaktische
Anregungen
Im
Rahmen
der
„Normale
07
@
cinemagic“
dient
der
Film
als
Impuls-Medium
zur
Ein-
oder
Hinführung
zu
den
genannten
Themenfeldern
und
reicht
durch
eine
vertiefende
inhaltliche
Auseinandersetzung
über
den
Kinosaal
hinaus.
Zur
nachhaltigen
Auseinandersetzung
ist
es
in
jedem
Fall
förderlich,
auf
Vernetzung,
Selbsttätigkeit
und
Handlungsorientierung
abzuzielen.
Impulse
für
den
Unterricht
Impulsfragen
Zur
Einstimmung
können
Aufsätze
geschrieben,
Bilder
zu
den
folgenden
Fragestellungen
gemalt
werden:
Wie
sieht
„Arbeit“
im
Alltag
der
Menschen
hier
und
in
anderen
Ländern
und
Erdteilen
aus?
zB
in
Hong
Kong
und
im
chinesischen
Landesinneren?
Welche
Berufe
gibt
es
in
der
Stadt
/
am
Land?
Wie
schätzen
wir
ihre
Arbeitsrechte
ein?
Inwieweit
prägen
soziale
Rechte
die
Lebensweisen
und
–einstellungen
des
Menschen?
Die
Antworten
können
auch
auf
Karteikarten
gesammelt
und
zu
einem
Gesamtergebnis
strukturiert
werden.
Diese
Arbeiten
dienen
in
einer
späteren
Phase
dazu,
die
eigene
Sinneswandlung
durch
Information
zu
dokumentieren.
Überprüfung
von
vorgefassten
Meinungen
Freie
Assoziationsketten
zu
Wohlfahrt
und
WohlfahrtsempfängerInnen:
Was
denkst
Du,
wenn
Du
„Fließbandarbeit“
hörst?
Was
fällt
ad
hoc
ein,
wenn
ich
das
Wort
„Wohlstand“
sage?
Wer
sind
die
Menschen,
die
Sozialhilfe
beziehen?
Warum
braucht
eine
Gesellschaft
eine
soziale
Sicherung
der
Menschen?
Schreibt
alle
Assoziationen
auf
ein
Flip-Chart
/
eine
Tafel.
Reflexion
–
Reaktion
Welche
Szene
des
Films
hat
Dich
am
meisten
berührt
und
warum?
Sprich
über
eine
Szene,
die
Dich
persönlich
angesprochen
hat.
Was
ist
für
Dich
Soziale
Sicherheit?
Wovon
sind
die
Menschen
in
dem
Film
betroffen?
Wofür
kämpfen
sie?
Eigene
Arbeitserfahrungen
Zur
Einstimmung
können
Aufsätze
geschrieben,
Bilder
zu
den
folgenden
Fragestellungen
gemalt
werden:
Was
verbinden
wir
mit
Arbeit?
Gibt
es
noch
andere
Arbeit
außer
Erwerbsarbeit?
Wozu
ist
sie
gut?
Wie
wird
sie
geschätzt?
Ist
es
möglich,
das
zu
arbeiten,
was
man
wirklich
wirklich
tun
will?
Wenn
ich
mir
vorstelle
...
a) ein/e
Putzmann/Putzfrau
in
Wien
b) ein
Zeitungskolporteur
in
Wien
c) ein/e
FabriksarbeiterIn
d) ein/e
AktionärIn
zu
sein,
dann
würde
mein
Tagesablauf
so
aus
sehen
...
Mit
den
SchülerInnen
werden
ausgewählte
Fakten
besprochen
und
genauer
beleuchtet
(Unklarheiten
Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
„Opfer
der
Globalisierung“
|
„Die
Unorganisierbaren“ Seite
13/20
aufdecken!)
Versetzt
Euch
in
eine
Situation
dieser
Geschichten
und
versucht
sie
spielerisch
darzustellen.
Auf
mehreren
Flip-Charts
werden
die
Ergebnisse
aus
der
Diskussion
zu
den
folgenden
Fragen
festgehalten:
Habe
ich
schon
gearbeitet?
Bei
wem?
Wofür?
Was
glaubst
Du
sind
die
Unterschiede
zwischen
einem
Angestelltenverhältnis
und
einem
freien
Werkvertrag?
Was
haben
Menschen
alles
nicht,
wenn
sie
keine
soziale
Sicherung
haben?
Wer
profitiert,
wenn
die
Menschen
keine
Arbeitsrechte
haben?
Und
warum?
Die
Ermittlung
von
Vor-
und
Nachteilen
verschiedener
Beschäftigungsformen
führt
zu
ihrer
Bewertung.
Die
Schülerinnen
und
Schüler
stellen
ihre
Wertungen
auf
Plakaten
dar,
die
in
der
Schule
(später
zu
Hause)
ausgehängt
werden:
Was
wird
mir
bei
meiner
Arbeit
wichtig
sein?
Welche
Nachteile
wäre
ich
bereit
in
Kauf
zu
nehmen,
wenn
ich
dafür
„frei“
arbeiten
kann?
Alle
Flip-Charts
zur
Wissens-Dokumentation
für
spätere
Phase
aufbewahren,
ggf.
abfotographieren.
Recherche
mit
anschließender
Präsentation
und
Diskussion
Warum
werden
manche
Länder
„Billiglohnland“
genannt?
Wieso
ist
die
Arbeitskraft
dort
billiger?
Wer
profitiert
auf
wessen
Kosten
(cui
bono)?
Wie
hängen
Armut/Ausbeutung,
wirtschaftliche
Machtkonzentration
und
Legalität
von
Freien
Produktionszonen/Steuerbefreiung
zusammen?
Handeln
Konzerne
gesellschaftlich
verantwortlich?
Wie
hängt
das
alles
mit
meinen
Kaufgewohnheiten
zusammen?
Wie
wichtig
wäre
Dir
persönliche
Bereicherung
durch
den
Besitz
von
Aktien,
angesichts
dessen,
was
Du
heute
von
der
Welt
weißt?
Internationaler
Austausch
/
Vernetzung
mit
anderen
SchülerInnen
und
LehrerInnen
Menschen
in
anderen
Ländern
an
eigenen
Alltags-Erfahrungen,
Problemen,
Hoffnungen
teilhaben
lassen.
www.moodle.de
und
Geeignet
sind
e-mail
bzw.
Internetplattformen
wie
http://moodle.org
Viele
Menschen
haben
jedoch
keinen
Internetzugang,
daher
postalischer
Austausch
z.B.
von
Audio-
Kassetten
oder
Bildern.
Möglichkeiten
von
SchülerInnenaustausch,
Teilnahme
an
internationalen
Sommer-Camps
recherchieren.
Kunstwerke
Recherche
und
Gestaltung
eigener
Kunstwerke
zu
den
Themen
mit
verschiedenen
Medien,
Veröffentlichung
oder
Verteilung
Rollenspiele,
Dialoge
auch
in
die
Rolle
des/der
Andersdenkenden
schlüpfen!),
(Fishbowl-)
Diskussionen
emac_web/
www.mediawien.at/unterricht/m/
data/l_diskussion.htm
Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
„Opfer
der
Globalisierung“
|
„Die
Unorganisierbaren“ Seite
14/20
Rollenspiel
zu
unsicheren
Arbeitsbedingungen:
Verschiedenen
Kleingruppen
werden
Rollenkarten
zugeteilt,
entweder
„Pro“
oder
„Kontra“.
Das
jeweilige
Team
erarbeitet
3
Argumente
entweder
dafür
oder
dagegen
und
präsentiert
diese
anschließend:
Pro Kontra
Aktionär/innen Als
Aktionärinnen
/
Aktionäre
einer, Als
Aktionärinnen
/
Aktionäre
einer,
an
der
Börse
notierten an
der
Börse
notierten
Aktiengesellschaft,
besitzen
wir Aktiengesellschaft,
besitzen
wir
Anteile
an
ihrem
Grundkapital. Anteile
an
ihrem
Grundkapital.
Geringe
oder
keine
Lohnkosten Geringe
oder
keine
Lohnkosten
sind
von
uns
VON
VORTEIL,
weil... sind
uns
UNANGENEHM,
weil...
Politiker/innen Als
Politikerinnen
/
Politiker
sind Als
Politikerinnen
/
Politiker
sind
wir
FÜR
die
Senkung
/ wir
GEGEN
die
Senkung
/
Abschaffung
der
Lohnkosten
und Abschaffung
der
Lohnkosten,
Flexibilisierung
der
Arbeitszeit, weil...
weil...
Firmenchefinnen/-chefs Als
Firmenchefinnen
/
Firmenchefs Als
Firmenchefinnen
/
Firmenchefs
sind
uns
unsichere sind
wir
FÜR
die
soziale
Arbeitsbedingungen
EGAL,
bzw. Absicherung
unserer
wir
BEFÜRWORTEN
sie,
weil... Mitarbeiter/Innen
,
weil
...
Journalist/innen, Als
freie
Journalist/innen
oder Als
freie
Journalist/innen
oder
Filmemacher/innen Filmemacher/innen
nehmen
wir Filmemacher/innen
BELASTEN
unsichere
Arbeitsbedingungen
in uns
unsichere
Kauf,
weil... Arbeitsbedingungen,
weil...
Mitarbeiter/innen
einer
Discount- Als
Mitarbeiter/innen
einer Als
Mitarbeiter/innen
einer
Kette
oder Discount-Kette
oder Discount-Kette
oder
Leiharbeiter/innen Leiharbeiter/innen
machen
wir Leiharbeiter/innen
BELASTEN
uns
diesen
Job
trotz
unsicherer unsere
unsicheren
Arbeitsbedingungen,
weil... Arbeitsbedingungen,
weil...
Betriebsrätinnen/-räte Als
Betriebsräte
/
Betriebsrätinnen Als
Betriebsräte
/
Betriebsrätinnen
vertreten
wir
im
Unternehmen
die vertreten
wir
im
Unternehmen
die
Interessen
der Interessen
ALLER
Arbeitnehmer/innen. Arbeitnehmer/innen.
Wir
sind
Um
Werkvertragsnehmer/innen GEGEN
unsichere
oder
Freie Arbeitsbedingungen,
weil...
Dienstvertragsnehmer/innen
KÜMMERN
wir
uns
NICHT,
weil...
Konsument/innen Als
Konsumentinnen
/ Als
Konsumentinnen
/
Konsumenten
sind
uns
unsichere Konsumenten
sind
wir
DAGEGEN,
Arbeitsbedingungen
mancher dass
Menschen
ausgebeutet
Menschen
EGAL,
weil... werden,
weil...
Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
„Opfer
der
Globalisierung“
|
„Die
Unorganisierbaren“ Seite
15/20
Redewendungen
und
Sprichwörter
zum
Thema:
Arbeit
ist
ein
Bestandteil
jeder
Gesellschaft
und
findet
sich
in
zahlreichen
Zitaten
und
Sprichwörtern
wieder.
Die
nachfolgende
Auswahl
kann
Anlass
geben,
(Erwerbs)Arbeit
zu
interpretieren,
aber
auch
Geschichten
oder
Bilder
dazu
entstehen
zu
lassen.
„Lieber
Feste
feiern
als
feste
arbeiten.“
„Die
Arbeit
schnell
weghudeln.“
„Arbeit
adelt“
–
„Arbeit
macht
das
Leben
süß.“
–
„Arbeit
ist
der
Fluch
der
trinkenden
Klasse.“
„Arbeit
allein
macht
nicht
glücklich.“
„Arbeit
bekommen“
–
„Arbeit
haben“
–
„Arbeit
suchen“
„einer
Arbeit
nachgehen“
–
„zur
Arbeit
gehen“
–
„zurück
an
die
Arbeit“
„An
einem
neuen
Einfall
zu
arbeiten
beginnen.“
–
„Pionierarbeit
leisten“
„am
Rotieren
sein
vor
Arbeit“
–
„bis
über
beide
Ohren
in
Arbeit
stecken“
„ein
Arbeitstier
sein“
–
„wie
ein
Pferd
arbeiten“
–
„wie
wild
arbeiten“
–
„ganze
Arbeit
leisten“
„jemandem
die
ganze
Arbeit
überlassen“
„geistige
Arbeit“
–
„sie
arbeiten
Hand
in
Hand“
„Arbeit
macht
frei“
„Arbeitsvertrag
mit
der
Verpflichtung,
keiner
Gewerkschaft
beizutreten“
„Drecksarbeit“
–
„Heidenarbeit“
–
„Schwarzarbeit“
„Geld
für
einen
arbeiten
lassen“
–
„in
die
eigene
Tasche
arbeiten“
„Harte
Arbeit
hat
noch
keinem
geschadet“
„Jede
Arbeit
ist
ihres
Lohnes
wert“
–
„Wie
die
Arbeit,
so
der
Lohn“
„Jeder
hat
etwas
zu
sagen,
aber
keiner
macht
die
Arbeit“
„Muße,
nicht
Arbeit,
ist
das
Ziel
des
Menschen.“
"Wer
die
Arbeit
kennt
und
nach
ihr
rennt
und
sich
nicht
drückt,
der
ist
verrückt."
Berliner
Redensart
„Eines
der
Symptome
eines
sich
ankündigenden
Nervenzusammenbruchs
ist
die
Empfindung,
dass
die
eigene
Arbeit
etwas
ganz
schrecklich
Wichtiges
ist.“
Bertrand
Russell,
walisischer
Philosoph,
Mathematiker,
1872-1970
„Denken
ist
die
schwerste
Arbeit
die
es
gibt.
Das
ist
wahrscheinlich
auch
der
Grund,
dass
sich
so
wenige
Leute
damit
beschäftigen.“
Henry
Ford
I,
Gründer
des
gleichnamigen
Marke,
1863-1947
„Wenn
Du
ein
Schiff
bauen
willst,
dann
trommle
nicht
Männer
zusammen,
um
Holz
zu
beschaffen,
Aufgaben
zu
vergeben
und
die
Arbeit
einzuteilen,
sondern
lehre
die
Männer
die
Sehnsucht
nach
dem
weiten
endlosen
Meer.“
Antoine
de
Saint
Exupéry,
französischer
Schriftsteller,
1900-1944
„Ein
Mensch
sagt,
und
ist
stolz
darauf,
Er
geht
in
seiner
Arbeit
auf.
Bald
aber,
nicht
mehr
so
ganz
munter,
Geht
er
in
seiner
Arbeit
unter.“
Eugen
Roth,
deutscher
Dichter,
1895-1976
Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
„Opfer
der
Globalisierung“
|
„Die
Unorganisierbaren“ Seite
16/20
Aktion
Briefe
an
Prominente
und
(lokale)
PolitikerInnen
schreiben,
ihnen
Fragen
stellen
und
Eure
Meinung
sagen
Präsentation
des
Klassen-/Schulprojektes
nach
vorherigem
Training
gegenüber
Freund/innen
und
vor
der
Klasse
bei
Parallelklassen
bei
kommunalen
PolitikerInnen
bei
NachbarInnen
im
SchülerInnenparlament
(siehe
Link-Tipps)
Teilnahme
an
Wettbewerben
Medienanalyse
Ein
sehr
lohnendes,
aber
zeitaufwendiges
Projekt
ist
eine
vergleichende
Medienanalyse,
die
sich
ausführlich
mit
dem
Film
befasst:
Schulbücher,
Fernsehsendungen,
Zeitungen,
Magazine
und
Webseiten
auf
Darstellung
von
Menschen
verschiedener
Kulturkreise
oder
Länder
auf
Leitfragen
überprüfen
wie:
Welche
gemeinsamen
Problemstellungen
sind
festzustellen?
Welche
gemeinsamen
Interessen
teilen
verschiedene
Völker?
Wie
wichtig
ist
die
Perspektive
der
Filmemacher/innen?
Ist
diese
auch
kulturell
bedingt?
(Blick
aus
dem
Innern
der
Festung
Europa
-
Blick
von
Außen
auf
Europa)
Filmanalyse
Leitfaden
www.mediamanual.at/mediamanual/leitfaden/filmgestaltung/filmanalyse/index.php
Skripten
von
Norbert
Franz:
www.uni-potsdam.de/u/slavistik/vc/filmanalyse/kategorien/wissen/bild.htm
„Das
Bild
und
die
Bilderfolge":
www.uni-potsdam.de/u/slavistik/vc/filmanalyse/kategorien/wissen/ton.htm
„Der
Ton"
www.uni-potsdam.de/u/slavistik/vc/filmanalyse/kategorien/wissen/handlung.htm
"Narrative
Kategorie:
Handlung"
www.uni-potsdam.de/u/slavistik/vc/filmanalyse/kategorien/wissen/figuren.htm
"Narrative
Kategorie:
Figuren":
www.uni-potsdam.de/u/slavistik/vc/filmanalyse/kategorien/wissen/narratives_modell.htm
„Das
narrative
Modell":
Glossare
von
Norbert
Franz:
www.uni-potsdam.de/u/slavistik/vc/filmanalyse/kategorien/wissen/glossar_technische_kategorien.htm
www.uni-potsdam.de/u/slavistik/vc/filmanalyse/kategorien/wissen/glossar_narrative_kategorien.htm
Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
„Opfer
der
Globalisierung“
|
„Die
Unorganisierbaren“ Seite
17/20
Link-Tipps:
Organisationen,
die
im
Film
vorkommen:
o Justice
for
Janitors
|
Service
Employees
International
Union
(SEIU))
Amerikas
größte
Gewerkschaft
für
KrankenpflegerInnen,
HeimpflegerInnen,
Gebäudereinigungskräfte
und
öffentliche
Verwaltung.
www.seiu.org/property/janitors/
(englisch,
spanisch)
o Garment
Worker
Center
für
TextilarbeiterInnen
www.garmentworkercenter.org
(englisch)
o De-Bug,
das
online-Magazin
von
South
Bay
www.siliconvalleydebug.com
(englisch)
Beratungsstellen
in
Österreich:
o Arbeiterkammer
Wien,
«Arbeitswelt
&
Schule»
http://wien.arbeiterkammer.at/www-1493.html
o work@flex,
Arbeitsgemeinschaft
der
Gewerkschaft
Privater
Angestellter
(GPA)
www.interesse.at
o FlexPower,
Beratungszentrum
des
ÖGB
www.oegb.at/servlet/ContentServer?pagename=OEGBZ/Page/OEGBZ_Index&n=OEGBZ_3.6.g
(Einkaufs)Tipps
für
fair
gehandelte
Kleidung:
o Die
Clean
Clothes-Kampagne
für
faire
Arbeitsbedingungen
weltweit
www.cleanclothes.org
(englisch)
www.cleanclothes.at
(deutsch)
|
http://doku.cac.at/shopping_guide_online.pdf
(PDF,
2.8MB)
Einkaufsführer:
o No
Sweat
www.nosweatapparel.com
o Aktuelle
Informationen
zum
kritischen
Konsum
auch
unter
http://marktcheck.greenpeace.at
eLearning-Modul
„Ein
Europa
für
Menschen
–
wirtschaftspolitische
Zusammenhänge
und
ihr
gesellschaftspolitischer
Einfluss“
von
normale.at
in
Zusammenarbeit
mit
dem
Verband
Österreichischer
Gewerkschaftlicher
Bildung
(VÖGB)
und
ÖGB-Verlag.
Ausschnitte
aus
Dokumentarfilmen
in
einer
Gesamtlänge
von
über
70
Minuten
mit
Analysen,
Fakten
&
Zahlen
veranschaulichen
aktuelle
wirtschafts-
und
sozialpolitische
Entwicklungen
in
Europa
www.voegb.at
Das
Modul
ist
frei
zugänglich
bei
/europa.html
Offensive
zur
Verbesserung
der
Arbeitsbedingungen
in
Call-Centern
www.gpa.at/servlet/ContentServer?pagename=GPA/Page/Index&n=GPA_0.a&cid=1148638007800
Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
„Opfer
der
Globalisierung“
|
„Die
Unorganisierbaren“ Seite
18/20
Veloce
Betriebsratswahl
http://austria.kanalb.org/topic.php?clipId=97
Videoclip
online:
KiK
Betriebsratswahl
www.gpa-djp.at/servlet/ContentServer?pagename=GPA/Page/Index&n=GPA_40&cid=1159262865626
Aida
Betriebsratswahl
www.vida.at/servlet/ContentServer?pagename=S03/Page/Index&n=S03_999_Suche.a&cid=1176452209779
Lidl-Kampagne
Deutschland
www.verdi-blog.de/lidl
Euro
May
Day,
Europaweiter
Aktionstag
1.
Mai
www.euromayday.org
(englisch)
www.euromayday.at
(deutsch)
Das
Forum
der
Ausgebeuteten
www.chefduzen.at
Starbucks
Workers
Union
Solidaritätskampagne
der
Syndikalistischen
Initiative
www.syndinit.org
Die
Armutskonferenz
www.armut.at
Globales
Lernen
/
Entwicklungspolitische
Workshops
kommen
zu
Euch
an
die
Schule
www.suedwind-agentur.at
Infopool
zum
Globalen
Lernen:
www.globlern21.de
VerNETZte
Welt
mit
Lexikon,
Link-Listen
emac_web/
www.mediawien.at/unterricht/m/
data/w_index.htm
Literatur-Empfehlungen:
Rechtsinfo
der
ÖGB
Frauen
und
des
ÖGB
Beratungszentrums
„Bist
Du
A-Typisch?“
(PDF,
1.1MB)
www.oegb.at/servlet/ContentServer?pagename=OEGBZ/Page/OEGBZ_Index&n=OEGBZ_3.6.g
AK-/ÖGB-Studie
"Atypisch
beschäftigt
–
Typisch
für
die
Zukunft
der
Arbeit?"
Schönbauer,
Laburda
2003
Zum
download
(PDF,
1.14MB):
www.oegb.at/servlet/BlobServer?blobcol=urldokument&blobheader=application%2Fpdf&blobkey=id&blobtabl
e=Dokument&blobwhere=1060188977969
Profit
over
People
–
Neoliberalismus
und
globale
Weltordnung.
von
Noam
Chomsky;
Europa-Verlag,
Hamburg
2003,
ISBN
3-203-76010-X
Asoziale
Marktwirschaft.
von
Hans
Weiss
und
Ernst
Schmiederer;
Kiepenheuer
&
Witsch,
ISBN
3-462-03412-X
Insider
aus
Politik
und
Wirtschaft
enthüllen,
wie
die
Konzerne
den
Staat
ausplündern.
Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
„Opfer
der
Globalisierung“
|
„Die
Unorganisierbaren“ Seite
19/20
Der
Irrsinn
der
Reformen.
Warum
mehr
Wettbewerb
und
weniger
Staat
nicht
zu
Wohlstand
führen
von
Philipp
Löpfe
und
Werner
Vontobel
Orell
Füssli,
Zürich
2005,
198
S.,
ISBN
3-280-05133-9
Die
Schweizer
Wirtschaftsexperten
Philipp
Löpfe
und
Werner
Vontobel
gehen
der
Frage
nach,
"warum
mehr
Wettbewerb
und
weniger
Staat
nicht
zu
Wohlstand
führen".
Je
produktiver
eine
Wirtschaft
ist,
so
ihre
Überzeugung,
desto
dringender
ist
sie
auf
Sozialsysteme
angewiesen,
"mit
denen
die
Einkommen
über
die
Lebenszeit
und
ihre
Wechselfälle
wie
Krankheit,
Arbeitslosigkeit,
Alter
verteilt
werden".
Schwarz-Buch
Lidl
ver.di
gmbh
medien
buchhandel
verlag,
ISBN
3-932349-12-1
Erstmalig
wird
darin
ein
Blick
hinter
die
Kulissen
der
erfolgreichen
Billig-Kette
Lidl
geworfen
und
Arbeitsbedingungen
von
rund
30.000
Beschäftigten
in
über
2500
Filialen
in
Deutschland
offen
gelegt.
Der
wirtschaftliche
Erfolg
des
Handelskonzerns,
der
nach
eigenen
Angaben
in
2004
einen
Umsatz
von
rund
36
Milliarden
Euro
erzielt
und
zu
den
erfolgreichsten
Handelsunternehmen
der
Welt
zählt,
geht
mit
miesen
Arbeitsbedingungen
für
die
Beschäftigten
Hand
in
Hand.
Schwarzbuch
Markenfirmen.
Die
Machenschaften
der
Weltkonzerne
von
Klaus
Werner
und
Hans
Weiss
Deuticke
Verlag,
Wien
2003,
ISBN
3-216-30715-8
Dieses
Buch
wird
Dich
wütend
machen.
Schwarzbuch
Privatisierung
-
Wasser,
Schulen,
Krankenhäuser.
Was
opfern
wir
dem
freien
Markt?
von
Michel
Reimon
und
Christian
Felber
Ueberreuter-Verlag,
ISBN
3-8000-3996-6
Das
GATS-Abkommen
sieht
die
Liberalisierung
sensibler
Märkte
vor.
Das
Buch
zeigt
auf,
wo
die
Gefahren
dieser
neuen
Marktwirtschaft
liegen.
Der
totale
Markt.
Gefahr
für
Sozialstaat
und
Demokratie
von
Andreas
Berndt,
Gerlinde
Breiner,
Martina
Kirchmayr,
Thomas
Roithner
ÖGB-Verlag
2001,
214
S.,
ISBN
3-7035-0843-4
Unter
dem
Deckmantel
von
"Reformen",
um
"Auswüchse
des
Wohlfahrtsstaates"
zu
bekämpfen,
die
"soziale
Treffsicherheit"
zu
erhöhen
oder
der
Wirtschaft
die
sie
"behindernden"
Normen
aus
dem
Weg
zu
räumen,
wird
auch
in
Österreich
eine
im
Ergebnis
zunehmend
unsoziale
Politik
betrieben.
ExpertInnen
aus
den
Bereichen
Politik
und
Wissenschaft
stellen
sich
der
Herausforderung
einer
fundierten
Analyse
neoliberaler
Politikentwürfe
und
skizzieren
strategische
Ansätze
zur
Rettung
des
Wohlfahrtsstaates
zu
skizzieren.
Was
zur
Wahl
steht
von
Ulrich
Beck
Suhrkamp,
Frankfurt/M.
2005.
127
S.,
ISBN
3-518-41734-5
Ulrich
Beck
empfiehlt
in
der
Politik,
nicht
länger
den
Konzernen
in
der
Hoffnung
auf
Arbeitsplätze
hinterherzulaufen,
sondern
in
einem
neuen
Sozialvertrag
Grundsicherungsmodelle
jenseits
des
Wachstums-
und
Vollbeschäftigungszwangs
anzustreben.
Dabei
könne
nur
eine
transnational
agierende
Politik
neue
Gestaltungsmöglichkeiten
gewinnen.
Wenn
uns
die
Arbeit
ausgeht
von
Bernd
Guggenberger
Hanser
Verlag,
174
S.,
ISBN
3-446-15320-9
1988
veröffentlicht
gibt
der
Autor
die
Diskussion
um
Arbeitszeitverkürzung,
Einkommen
und
die
Grenzen
des
Sozialstaates
wieder.
Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
„Opfer
der
Globalisierung“
|
„Die
Unorganisierbaren“ Seite
20/20
Arbeitsmaterialien
Die
folgenden
Vertragsmuster
wurden
uns
freundlicherweise
aus
dem
Projekt
„flex
in
the
city“
von
der
Gewerkschaft
der
Privatangestellten
(GPA)
und
der
Arbeiterkammer
Wien
zur
Verfügung
gestellt:
Jede
Vertragsart
besteht
aus
einer
Version
mit
eingebauten
Fallen
und
einer
korrigierten
Fassung:
Angestellten-Dienstvertrag
Arbeiter/innen-Dienstvertrag
Freier
Dienstvertrag
Werkvertrag
Diese
Hinweise
helfen
den
Jugendlichen,
eigene
Arbeitsverträge
auf
Fallstricke
hin
zu
überprüfen
und
können
als
Übung
in
den
Unterricht
integriert
werden.
Gebührenfrei
ANGESTELLTENDIENSTVERTRAG
(die Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen)
1. VERTRAGSPARTEIEN
Dienstgeber:
.........................................................................................................
Adresse:
.........................................................................................................
Dienstnehmer:
.........................................................................................................
Wohnanschrift:
.........................................................................................................
geb. am:
.........................................................................................................
Staatsbürgerschaft:
.........................................................................................................
Familienstand:
.........................................................................................................
Sozialversicherungsnummer:
.........................................................................................
schließen folgenden Angestelltendienstvertrag:
Angestellten-Dienstvertrag mit Fehlern Seite 1/4
2
2. EINSTELLUNG UND PROBEZEIT
Das Dienstverhältnis beginnt am 30. 10. 2004 und ist auf 3 Monate be-
fristet. Während dieser Zeit kann das Dienstverhältnis von beiden Seiten
jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos aufgelöst werden.
Bei gegenseitigem Einvernehmen geht das Dienstverhältnis nach Ablauf
der Befristung in ein unbefristetes über.
3. DIENSTVERWENDUNG
Der Dienstnehmer wird als Filialleiter eingestellt, er ist verpflichtet, alle
mit dieser Dienstverwendung verbundenen Arbeiten ordnungsgemäß
zu verrichten.
Der Dienstgeber behält sich vor, dem Dienstnehmer vorübergehend oder
dauerhaft eine andere Dienstverwendung zuzuteilen.
Bedingt die neue Verwendung die Einstufung in eine andere Verwen-
dungsgruppe, so behält sich der Arbeitgeber vor, die diesbezügliche
Umreihung vorzunehmen.
4. ORT DER DIENSTLEISTUNG
Als Ort der regelmäßigen Dienstleistung werden die Filialen des Dienst-
gebers in Wien vereinbart. Arbeitseinsatz im gesamten Bundesgebiet ist je-
doch möglich.
5. ARBEITSZEIT
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ausschließlich der
Pausen 38,5 Stunden.
Die Einteilung der täglichen Arbeitszeit sowie deren vorübergehende o-
der dauernde Abänderung obliegt dem Dienstgeber.
Der Dienstnehmer verpflichtet sich zur Überstundenleistung im gesetzli-
chen Rahmen
6. Gehalt
Der Dienstnehmer wird in die Beschäftigungsgruppe IV des Kollektivver-
trags für Angestellte in Handelsbetrieben eingestuft.
Aufgrund der vereinbarten Tätigkeit gebührt dem Dienstnehmer ein
Bruttomonatsgehalt von € 2.000,00.
Angestellten-Dienstvertrag mit Fehlern Seite 2/4
3
7. Aus- und Weiterbildung
Der Dienstnehmer ist verpflichtet, an vom Dienstgeber angeordneten
Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen, auch wenn diese
fallweise außerhalb der Dienstzeit stattfinden.
8. URLAUB
Es wird vereinbart, dass der Urlaub nach Werktagen berechnet wird.
Der Gesamtanspruch besteht daher im Ausmaß von 30 Werktagen.
9. Konkurrenzklausel
Der Dienstnehmer verpflichtet sich für die Dauer von 2 Jahren nach Be-
endigung des Dienstverhältnisses, nicht im Geschäftszweig des Dienst-
gebers tätig zu werden.
Bei Verstoß gegen diese Klausel wird eine Pauschalkonventionalstrafe
von 3 Monatsgehältern vereinbart.
10. Dienstverpflichtung
Der Dienstnehmer hat alle ihm übertragenen Aufgaben mit Sorgfalt zu
erfüllen, während der Dauer des Dienstverhältnisses ist es dem Dienst-
nehmer nicht gestattet, ohne schriftliche Zustimmung des Dienstge-
bers, irgendeine Nebenbeschäftigung auszuüben.
11. Anrechnung der Vordienstzeiten
Für das Dienstverhältnis werden 5 Jahre als Vordienstzeit für die Be-
rechnung der kollektivvertraglichen Einstufung und des Urlaubsan-
spruchs angerechnet.
12. Verfall
Sofern keine kollektivvertragliche Regelungen bestehen, wird verein-
bart, dass sämtliche Ansprüche aus dem gegenständlichen Dienstver-
hältnis, bei sonstigem Verfall, innerhalb von sechs Monaten ab Fälligkeit
des Anspruches beim Dienstgeber schriftlich geltend gemacht werden
müssen. Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt die gesetzliche Ver-
jährungsfrist gewahrt.
Angestellten-Dienstvertrag mit Fehlern Seite 3/4
4
13. MITARBEITERVORSORGEKASSE
In unserem Betrieb wurde für die Mitarbeiter folgende Mitarbeitervor-
sorgekasse ausgesucht:
APK – Pensionskasseaktiengesellschaft
Landstraßer Hauptstraße 26
1031 Wien
Tel: 01/712 99 80
Fax: 01/712 99 80 DW 55
e-mail: office@apk-pensionskasse.at
14. Rechtsgrundlagen
Es gelten die Bestimmungen des Angestelltengesetzes und des Kollek-
tivvertrages für Angestellte im Handel.
15. Kündigung
Es wird nach AngG § 20 Z 4 vereinbart, dass sowohl Dienstgeber als
auch Dienstnehmer das Dienstverhältnis unter Einhaltung der gesetzli-
chen Kündigungsfrist des Dienstgebers zum Monatsletzten lösen kön-
nen.
16. Schriftform
Jede künftige Änderung der hierfür festgehaltenen Rechte und Pflich-
ten, die nicht unmittelbar auf Gesetz, Kollektivvertrag oder Betriebsver-
einbarung beruhen, werden schriftlich mitgeteilt bzw. schriftlich verein-
bart. Für den Fall der länger als einen Monat dauernden Auslandstätig-
keit werden die Entsendungsbedingungen gesondert schriftlich fest-
gehalten.
................................................ ................................................
Ort, Datum Ort, Datum
................................................ ................................................
Dienstgeber Dienstnehmer
Angestellten-Dienstvertrag mit Fehlern Seite 4/4
Gebührenfrei
ARBEITER/INNEN-DIENSTVERTRAG
(die Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen)
1. VERTRAGSPARTEIEN
Arbeitgeber: Gulaschtischlerei
Adresse: Huzmannitenstrasse 79
Arbeitnehmer: GulaschesserIn
Wohnanschrift: Landstraße xy
geb. am: 30.8.1967
Staatsbürgerschaft: Österreich
Familienstand: verheiratet
Sozialversicherungsnummer: 759/300867
schließen folgenden Arbeiterdienstvertrag:
-2-
2. EINSTELLUNG UND PROBEZEIT
a) Unbefristetes Arbeitsverhältnis:
Das Arbeitsverhältnis beginnt am 1.11.2005
Die Probezeit, innerhalb der das Dienstverhältnis beiderseits jederzeit
aufgelöst werden kann, wird für die Dauer von 4 Wochen vereinbart.
3. DIENSTVERWENDUNG
Der Dienstnehmer wird als Facharbeiter nach dem 2. Jahr nach der
Auslehre eingestellt. Er ist verpflichtet, alle mit dieser Dienstverwen-
dung verbundenen Arbeiten ordnungsgemäß zu verrichten. Zu seinem
Tätigkeitsbereich gehören u.a.:
Herstellung von Maßmöbeln nach Plänen
Der Dienstnehmer verpflichtet sich, auch andere zumutbare Arbeiten
vorübergehend zu verrichten.
4. ORT DER DIENSTLEISTUNG
a) Als Ort der Dienstleistung wird der Betrieb in Linz vereinbart. Der
Dienstnehmer ist auch bereit, dauernd gegen Ersatz der damit ver-
bundenen Aufwendungen auch in anderen Betrieben des Arbeitge-
bers in Österreich zu arbeiten.
b) Die Arbeitsleistung erfolgt primär auf den jeweiligen Baustellen etc.,
die als vertraglicher Arbeitsort gelten.
5. ARBEITSZEIT
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ausschließlich der
Pausen 41 Stunden.
a) Die Einteilung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit wird
wie folgt vereinbart:
Mo-Do 7.30 – 16:30, Fr 7:30 – 15:00
einschließlich der halben Stunde unbezahlte Pause.
Eine Änderung kann vom Arbeitgeber aus wichtigen Gründen zwei
Wochen vorher angeordnet werden.
Arbeiter/innen-Dienstvertrag mit Korrekturen Seite 2/5
-3-
b) Nach den Bestimmungen des Kollektivvertrages wird folgende Ar-
beitszeitregelung vereinbart:
Alle Fenstertage werden innerhalb eines Einarbeitungszeitraumes
von 7 Wochen eingearbeitet. In den Einarbeitungswochen beträgt
die wöchentliche Normalarbeitszeit 48 Stunden. Eine Überschreitung
von 45 Wochenstunden bedarf der Vereinbarung.
6. EINSTUFUNG UND ENTLOHNUNG
Der Arbeitnehmer wird nach den Bestimmungen des Kollektivvertrages
in Lohngruppe II eingestuft, bei einem kollektivvertraglichen Lohn von
derzeit Euro 8,03 brutto pro Stunde.
Die Abrechnung erfolgt monatlich . Das Entgelt wird im nachhinein bis
17. des Folgemonats auf die BAWAG Konto Nr. 054 100 84 034 über-
wiesen.
Der Anspruch auf Sonderzahlungen richtet sich nach dem Kollektivver-
trag.
7. ÜBERSTUNDEN / MEHRARBEIT
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, im erlaubten Ausmaß Überstunden
zu leisten, sofern nicht berücksichtigungswürdige Gründe auf Seiten
des Arbeitnehmers entgegenstehen. Diese dürfen grundsätzlich nur
über ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers gemacht werden. Der
Arbeitnehmer ist verpflichtet, die von ihm geleisteten Mehrarbeitsstun-
den/Überstunden detailliert aufzuzeichnen und wöchentlich dem Ar-
beitgeber zur Abzeichnung vorzulegen.
a) Die Abrechnung der Mehrarbeitsstunden/Überstunden erfolgt laut
Kollektivvertrag für das Tischlergewerbe anhand der vom Arbeit-
nehmer aufgezeichneten und vom Arbeitgeber abgezeichneten
Arbeitszeitaufstellung.
b) Der Arbeitnehmer erhält für seine geleisteten Überstunden eine
Überstundenpauschale für durchschnittlich 5 Überstunden pro
Monat.
c) Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann im Einzelfall auch
vereinbart werden, Mehrarbeitsstunden und Überstunden in Form
von Zeitausgleich abzugelten.
d) Durch die Überstundenpauschale sind alle vom Arbeitnehmer
geleisteten Mehr- und Überstunden im rechtlich erlaubten Aus-
maß abgegolten.
Arbeiter/innen-Dienstvertrag mit Korrekturen Seite 3/5
-4-
8. ERKRANKUNG
Der Arbeitnehmer hat jede Arbeitsverhinderung unverzüglich dem Ar-
beitgeber bekannt zu geben und bei Arbeitsverhinderungen, die krank-
heitsbedingt sind, unverzüglich eine kassen- oder gemeindeärztliche
Bestätigung über Beginn, voraussichtlicher
Dauer und Ursache der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Diese Bestäti-
gung hat einen Vermerk zu enthalten, dass der zuständigen Kranken-
kasse eine Arbeitsunfähigkeitsanzeige mit den obigen Angaben über-
mittelt wurde. Der Arbeitnehmer nimmt zur Kenntnis, dass er bei Nicht-
einhaltung dieser Verpflichtung für die Dauer der Säumnis den Anspruch
auf Entgeltfortzahlung verliert. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, zu
Unrecht bezogenes Entgelt zurückzuzahlen.
9. URLAUB
a) Es wird vereinbart, dass der Anspruch nach Arbeitstagen (Ge-
samtstunden) berechnet wird. Der Gesamturlaubsanspruch pro
Dienstjahr besteht daher im Ausmaß von 25 Arbeitstagen.
b) Der Arbeitnehmer ist damit einverstanden, dass 2 Wochen seines
Gebührenurlaubes als Betriebsurlaub in den Monaten Juli und
Jänner konsumiert werden.
c) In den Monaten Juni und Dezember ist eine Konsumation des Ur-
laubes aus betrieblichen Gründen nicht möglich.
10. KÜNDIGUNGSFRIST UND KÜNDIGUNGSTERMIN
a) richten sich nach dem Kollektivvertrag für das Tischlergewerbe
und beträgt eine Woche. Das Arbeitsverhältnis kann nur zum En-
de der Arbeitswoche gelöst werden.
11. NAME UND ANSCHRIFT DER MITARBEITERVORSORGEKASSE:
In unserem Betrieb wurde für die Mitarbeiter folgende Mitarbeitervor-
sorgekasse ausgesucht: BAWAG/ALLIANZ, Hietzinger Kai 101-105, 1130
Wien.
Arbeiter/innen-Dienstvertrag mit Korrekturen Seite 4/5
-5-
12. VERFALL
Sämtliche Ansprüche aus dem gegenständlichen Arbeitsverhältnis müs-
sen bei sonstigem Verfall innerhalb von vier Monaten ab Fälligkeit des
Anspruches eingeschrieben geltend gemacht werden. Bei rechtzeitiger
Geltendmachung bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren
gewährt.
13. Es gilt der Kollektivvertrag für das Tischlergewerbe
Kollektivvertrag, aushangpflichtige Gesetze, Betriebsvereinbarun-
gen sowie sämtliche auf diesen Arbeitsvertrag anzuwendenden
Rechtsvorschriften liegen im Büro auf.
14. Änderungen der hier festgehaltenen Rechte und Pflichten, die nicht
unmittelbar auf Gesetz, Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung
beruhen, werden schriftlich mitgeteilt bzw. vereinbart. Für den Fall
einer länger als einen Monat dauernden Auslandstätigkeit werden
die Entsendungsbedingungen gesondert schriftlich festgehalten.
30.10.2005
.....................................................
Ort, Datum
..................................................... ....................................................
Dienstgeber Dienstnehmer
Arbeiter/innen-Dienstvertrag mit Korrekturen Seite 5/5
Gebührenfrei
ARBEITER/INNEN-DIENSTVERTRAG
(die Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen)
1. VERTRAGSPARTEIEN
Arbeitgeber: Herrengulaschtischlerei
Adresse: Huzmannitenstrasse 79
Arbeitnehmer: HerrengulaschesserIn
Wohnanschrift: Lehner’s Speckstandl, Mariahilf
geb. am: 30.8.1967
Staatsbürgerschaft: Österreich
Familienstand: verheiratet
Sozialversicherungsnummer: 759/300867
schließen folgenden Arbeiterdienstvertrag:
Arbeiter/innen-Dienstvertrag mit Fehlern Seite 1/5
-2-
2. EINSTELLUNG UND PROBEZEIT
a) Unbefristetes Arbeitsverhältnis:
Das Arbeitsverhältnis beginnt am 1.11.2004
Die Probezeit, innerhalb der das Dienstverhältnis beiderseits jederzeit
aufgelöst werden kann,
wird für die Dauer von 4 Wochen vereinbart.
3. DIENSTVERWENDUNG
Der Dienstnehmer wird als Facharbeiter nach dem 2. Jahr nach der
Auslehre eingestellt. Er ist verpflichtet, alle mit dieser Dienstverwen-
dung verbundenen Arbeiten ordnungsgemäß zu verrichten. Zu seinem
Tätigkeitsbereich gehören u.a.:
Herstellung von Maßmöbeln nach Plänen
Der Dienstnehmer verpflichtet sich, auch andere zumutbare Arbeiten
vorübergehend zu verrichten.
4. ORT DER DIENSTLEISTUNG
a) Als Ort der Dienstleistung wird der Betrieb in Wien vereinbart. Der
Dienstnehmer ist auch bereit, dauernd gegen Ersatz der damit
verbundenen Aufwendungen auch in anderen Betrieben des Ar-
beitgebers in Österreich zu arbeiten.
b) Die Arbeitsleistung erfolgt primär auf den jeweiligen Baustellen
etc., die als vertraglicher Arbeitsort gelten.
5. ARBEITSZEIT
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ausschließlich der
Pausen 41 Stunden.
a) Die Einteilung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit wird
wie folgt vereinbart:
Mo-Do 7.30 – 16:30, Fr 7:30 – 15:00
einschließlich der halben Stunde unbezahlte Pause.
Eine Änderung kann vom Arbeitgeber aus wichtigen Gründen zwei
Wochen vorher angeordnet werden.
Arbeiter/innen-Dienstvertrag mit Fehlern Seite 2/5
-3-
b) Nach den Bestimmungen des Kollektivvertrages wird folgende Ar-
beitszeitregelung vereinbart:
Alle Fenstertage werden innerhalb eines Einarbeitungszeitraumes
von 7 Wochen eingearbeitet. In den Einarbeitungswochen beträgt
die wöchentliche Normalarbeitszeit 48 Stunden. Eine Überschreitung
von 45 Wochenstunden bedarf der Vereinbarung.
6. EINSTUFUNG UND ENTLOHNUNG
Der Arbeitnehmer wird nach den Bestimmungen des Kollektivvertrages
in Lohngruppe II eingestuft, bei einem kollektivvertraglichen Lohn von
derzeit Euro 8,03 brutto pro Stunde.
Die Abrechnung erfolgt monatlich . Das Entgelt wird im nachhinein bis
17. des Folgemonats auf die BAWAG Konto Nr. 054 100 84 034 über-
wiesen.
Der Anspruch auf Sonderzahlungen richtet sich nach dem Kollektivver-
trag.
7. ÜBERSTUNDEN / MEHRARBEIT
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, im erlaubten Ausmaß Überstunden
zu leisten, sofern nicht berücksichtigungswürdige Gründe auf Seiten
des Arbeitnehmers entgegenstehen. Diese dürfen grundsätzlich nur
über ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers gemacht werden. Der
Arbeitnehmer ist verpflichtet, die von ihm geleisteten Mehrarbeitsstun-
den/Überstunden detailliert aufzuzeichnen und wöchentlich dem Ar-
beitgeber zur Abzeichnung vorzulegen.
a) Die Abrechnung der Mehrarbeitsstunden/Überstunden erfolgt laut
Kollektivvertrag für das Tischlergewerbe anhand der vom Arbeit-
nehmer aufgezeichneten und vom Arbeitgeber abgezeichneten
Arbeitszeitaufstellung.
b) Der Arbeitnehmer erhält für seine geleisteten Überstunden eine
Überstundenpauschale für durchschnittlich 5 Überstunden pro
Monat.
c) Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann im Einzelfall auch
vereinbart werden, Mehrarbeitsstunden und Überstunden in Form
von Zeitausgleich abzugelten.
Arbeiter/innen-Dienstvertrag mit Fehlern Seite 3/5
-4-
d) Durch das Überstundenpauschale sind alle vom Arbeitnehmer
geleisteten Mehr- und Überstunden im rechtlich erlaubten Ausmaß
abgegolten.
8. ERKRANKUNG
Der Arbeitnehmer hat jede Arbeitsverhinderung unverzüglich dem Ar-
beitgeber bekannt zu geben und bei Arbeitsverhinderungen, die krank-
heitsbedingt sind, unverzüglich eine kassen- oder gemeindeärztliche
Bestätigung über Beginn, voraussichtlicher
Dauer und Ursache der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Diese Bestäti-
gung hat einen Vermerk zu enthalten, dass der zuständigen Kranken-
kasse eine Arbeitsunfähigkeitsanzeige mit den obigen Angaben über-
mittelt wurde. Der Arbeitnehmer nimmt zur Kenntnis, dass er bei Nicht-
einhaltung dieser Verpflichtung für die Dauer der Säumnis den Anspruch
auf Entgeltfortzahlung verliert. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, zu
Unrecht bezogenes Entgelt zurückzuzahlen.
9. URLAUB
a) Es wird vereinbart, dass der Anspruch nach Arbeitstagen (Ge-
samtstunden) berechnet wird. Der Gesamturlaubsanspruch pro
Dienstjahr besteht daher im Ausmaß von 25 Arbeitstagen.
b) Der Arbeitnehmer ist damit einverstanden, dass 2 Wochen seines
Gebührenurlaubes als Betriebsurlaub in den Monaten Juli und
Jänner konsumiert werden.
c) In den Monaten Juni und Dezember ist eine Konsumation des Ur-
laubes aus betrieblichen Gründen nicht möglich.
10. KÜNDIGUNGSFRIST UND KÜNDIGUNGSTERMIN
a) richten sich nach dem Kollektivvertrag für das Tischlergewerbe
und beträgt eine Woche. Das Arbeitsverhältni kann nur zum Ende
der Arbeitswoche gelöst werden.
11. NAME UND ANSCHRIFT DER MITARBEITERVORSORGEKASSE:
In unserem Betrieb wurde für die Mitarbeiter folgende Mitarbeitervor-
sorgekasse ausgesucht: BAWAG/ALLIANZ, Hietzinger Kai 101-105, 1130
Wien.
Arbeiter/innen-Dienstvertrag mit Fehlern Seite 4/5
-5-
12. VERFALL
Sämtliche Ansprüche aus dem gegenständlichen Arbeitsverhältnis müs-
sen bei sonstigem Verfall innerhalb von vier Monaten ab Fälligkeit des
Anspruches eingeschrieben geltend gemacht werden. Bei rechtzeitiger
Geltendmachung bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren
gewährt.
13. Es gilt der Kollektivvertrag für das Tischlergewerbe
Kollektivvertrag, aushangpflichtige Gesetze, Betriebsvereinbarun-
gen sowie sämtliche auf diesen Arbeitsvertrag anzuwendenden
Rechtsvorschriften liegen im Büro auf.
14. Änderungen der hier festgehaltenen Rechte und Pflichten, die nicht
unmittelbar auf Gesetz, Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung
beruhen, werden schriftlich mitgeteilt bzw. vereinbart. Für den Fall
einer länger als einen Monat dauernden Auslandstätigkeit werden
die Entsendungsbedingungen gesondert schriftlich festgehalten.
30.10.2004
.....................................................
Ort, Datum
..................................................... ...................................................
Dienstgeber Dienstnehmer
Arbeiter/innen-Dienstvertrag mit Fehlern Seite 5/5
Gebührenfrei
ARBEITER/INNEN-DIENSTVERTRAG
(die Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen)
1. VERTRAGSPARTEIEN
Arbeitgeber: Gulaschtischlerei
Adresse: Huzmannitenstrasse 79
Arbeitnehmer: GulaschesserIn
Wohnanschrift: Landstraße xy
geb. am: 30.8.1967
Staatsbürgerschaft: Österreich
Familienstand: verheiratet
Sozialversicherungsnummer: 759/300867
schließen folgenden Arbeiterdienstvertrag:
-2-
2. EINSTELLUNG UND PROBEZEIT
a) Unbefristetes Arbeitsverhältnis:
Das Arbeitsverhältnis beginnt am 1.11.2005
Die Probezeit, innerhalb der das Dienstverhältnis beiderseits jederzeit
aufgelöst werden kann, wird für die Dauer von 4 Wochen vereinbart.
3. DIENSTVERWENDUNG
Der Dienstnehmer wird als Facharbeiter nach dem 2. Jahr nach der
Auslehre eingestellt. Er ist verpflichtet, alle mit dieser Dienstverwen-
dung verbundenen Arbeiten ordnungsgemäß zu verrichten. Zu seinem
Tätigkeitsbereich gehören u.a.:
Herstellung von Maßmöbeln nach Plänen
Der Dienstnehmer verpflichtet sich, auch andere zumutbare Arbeiten
vorübergehend zu verrichten.
4. ORT DER DIENSTLEISTUNG
a) Als Ort der Dienstleistung wird der Betrieb in Linz vereinbart. Der
Dienstnehmer ist auch bereit, dauernd gegen Ersatz der damit ver-
bundenen Aufwendungen auch in anderen Betrieben des Arbeitge-
bers in Österreich zu arbeiten.
b) Die Arbeitsleistung erfolgt primär auf den jeweiligen Baustellen etc.,
die als vertraglicher Arbeitsort gelten.
5. ARBEITSZEIT
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ausschließlich der
Pausen 41 Stunden.
a) Die Einteilung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit wird
wie folgt vereinbart:
Mo-Do 7.30 – 16:30, Fr 7:30 – 15:00
einschließlich der halben Stunde unbezahlte Pause.
Eine Änderung kann vom Arbeitgeber aus wichtigen Gründen zwei
Wochen vorher angeordnet werden.
Arbeiter/innen-Dienstvertrag mit Korrekturen Seite 2/5
-3-
b) Nach den Bestimmungen des Kollektivvertrages wird folgende Ar-
beitszeitregelung vereinbart:
Alle Fenstertage werden innerhalb eines Einarbeitungszeitraumes
von 7 Wochen eingearbeitet. In den Einarbeitungswochen beträgt
die wöchentliche Normalarbeitszeit 48 Stunden. Eine Überschreitung
von 45 Wochenstunden bedarf der Vereinbarung.
6. EINSTUFUNG UND ENTLOHNUNG
Der Arbeitnehmer wird nach den Bestimmungen des Kollektivvertrages
in Lohngruppe II eingestuft, bei einem kollektivvertraglichen Lohn von
derzeit Euro 8,03 brutto pro Stunde.
Die Abrechnung erfolgt monatlich . Das Entgelt wird im nachhinein bis
17. des Folgemonats auf die BAWAG Konto Nr. 054 100 84 034 über-
wiesen.
Der Anspruch auf Sonderzahlungen richtet sich nach dem Kollektivver-
trag.
7. ÜBERSTUNDEN / MEHRARBEIT
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, im erlaubten Ausmaß Überstunden
zu leisten, sofern nicht berücksichtigungswürdige Gründe auf Seiten
des Arbeitnehmers entgegenstehen. Diese dürfen grundsätzlich nur
über ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers gemacht werden. Der
Arbeitnehmer ist verpflichtet, die von ihm geleisteten Mehrarbeitsstun-
den/Überstunden detailliert aufzuzeichnen und wöchentlich dem Ar-
beitgeber zur Abzeichnung vorzulegen.
a) Die Abrechnung der Mehrarbeitsstunden/Überstunden erfolgt laut
Kollektivvertrag für das Tischlergewerbe anhand der vom Arbeit-
nehmer aufgezeichneten und vom Arbeitgeber abgezeichneten
Arbeitszeitaufstellung.
b) Der Arbeitnehmer erhält für seine geleisteten Überstunden eine
Überstundenpauschale für durchschnittlich 5 Überstunden pro
Monat.
c) Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann im Einzelfall auch
vereinbart werden, Mehrarbeitsstunden und Überstunden in Form
von Zeitausgleich abzugelten.
d) Durch die Überstundenpauschale sind alle vom Arbeitnehmer
geleisteten Mehr- und Überstunden im rechtlich erlaubten Aus-
maß abgegolten.
Arbeiter/innen-Dienstvertrag mit Korrekturen Seite 3/5
-4-
8. ERKRANKUNG
Der Arbeitnehmer hat jede Arbeitsverhinderung unverzüglich dem Ar-
beitgeber bekannt zu geben und bei Arbeitsverhinderungen, die krank-
heitsbedingt sind, unverzüglich eine kassen- oder gemeindeärztliche
Bestätigung über Beginn, voraussichtlicher
Dauer und Ursache der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Diese Bestäti-
gung hat einen Vermerk zu enthalten, dass der zuständigen Kranken-
kasse eine Arbeitsunfähigkeitsanzeige mit den obigen Angaben über-
mittelt wurde. Der Arbeitnehmer nimmt zur Kenntnis, dass er bei Nicht-
einhaltung dieser Verpflichtung für die Dauer der Säumnis den Anspruch
auf Entgeltfortzahlung verliert. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, zu
Unrecht bezogenes Entgelt zurückzuzahlen.
9. URLAUB
a) Es wird vereinbart, dass der Anspruch nach Arbeitstagen (Ge-
samtstunden) berechnet wird. Der Gesamturlaubsanspruch pro
Dienstjahr besteht daher im Ausmaß von 25 Arbeitstagen.
b) Der Arbeitnehmer ist damit einverstanden, dass 2 Wochen seines
Gebührenurlaubes als Betriebsurlaub in den Monaten Juli und
Jänner konsumiert werden.
c) In den Monaten Juni und Dezember ist eine Konsumation des Ur-
laubes aus betrieblichen Gründen nicht möglich.
10. KÜNDIGUNGSFRIST UND KÜNDIGUNGSTERMIN
a) richten sich nach dem Kollektivvertrag für das Tischlergewerbe
und beträgt eine Woche. Das Arbeitsverhältnis kann nur zum En-
de der Arbeitswoche gelöst werden.
11. NAME UND ANSCHRIFT DER MITARBEITERVORSORGEKASSE:
In unserem Betrieb wurde für die Mitarbeiter folgende Mitarbeitervor-
sorgekasse ausgesucht: BAWAG/ALLIANZ, Hietzinger Kai 101-105, 1130
Wien.
Arbeiter/innen-Dienstvertrag mit Korrekturen Seite 4/5
-5-
12. VERFALL
Sämtliche Ansprüche aus dem gegenständlichen Arbeitsverhältnis müs-
sen bei sonstigem Verfall innerhalb von vier Monaten ab Fälligkeit des
Anspruches eingeschrieben geltend gemacht werden. Bei rechtzeitiger
Geltendmachung bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren
gewährt.
13. Es gilt der Kollektivvertrag für das Tischlergewerbe
Kollektivvertrag, aushangpflichtige Gesetze, Betriebsvereinbarun-
gen sowie sämtliche auf diesen Arbeitsvertrag anzuwendenden
Rechtsvorschriften liegen im Büro auf.
14. Änderungen der hier festgehaltenen Rechte und Pflichten, die nicht
unmittelbar auf Gesetz, Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung
beruhen, werden schriftlich mitgeteilt bzw. vereinbart. Für den Fall
einer länger als einen Monat dauernden Auslandstätigkeit werden
die Entsendungsbedingungen gesondert schriftlich festgehalten.
30.10.2005
.....................................................
Ort, Datum
..................................................... ....................................................
Dienstgeber Dienstnehmer
Arbeiter/innen-Dienstvertrag mit Korrekturen Seite 5/5
FREIER DIENSTVERTRAG
abgeschlossen zwischen _________________________
(im Folgenden kurz „Auftraggeber/in“ genannt)
_________________________
_________________________
und
Herrn / Frau _________________________
Adresse _________________________
geboren am _________________________
Telefonnummer _________________________
(im Folgenden kurz „Persönliche Assistenz" genannt) wie folgt:
I. AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG ches. Die Vertretungen sind der/dem
Auftraggeber/in bekanntzugeben. In
Der Persönlichen Assistenz obliegt die der Regel werden die Dienstzeiten vor-
Hilfestellung und Unterstützung in allen her festgelegt. Im Bedarfsfall können
Lebensbereichen. kurzfristig Änderungen vom/von der
Auftraggeber/in getroffen werden. Der
Die Persönliche Assistenz ist grund- Dienstort ist überall dort, wo der/die
sätzlich an die vom/von der Auftragge- Auftraggeber/in Hilfestellung und Un-
ber/in festgelegten Dienstzeiten ge- terstützung benötigt.
bunden, abgesehen davon, dass die
Persönliche Assistenz jederzeit und bei
Bedarf von einer anderen Persönlichen II. ENTGELT
Assistentenz vertreten werden kann.
Für die unter Punkt I. genannte Tätig-
Verhinderungsgrund ist nicht nur keit erhält die Persönliche Assistenz
Krankheit und Urlaub, sondern auch z. Montag bis Samstag € ______, Sonn-
B. Vorlesungen, Prüfungen oder ähnli- und Feiertag € ______ für jede
Freier Dienstvertrag mit Fehlern Seite 1/2
volle Stunde der eigentlichen Assis- hinderung ist jedenfalls umgehend
tenzleistung. dem/der Auftraggeber/in zu melden.
Das Honorar wird vom/von der Auf- Gegebenenfalls kann die Persönliche
traggeber/in auf ein der Persönlichen Assistenz im Einvernehmen mit
Assistenz genanntes Konto überwiesen. dem/der Auftraggeber/in selbst für eine
Der Anspruch auf Honorar entsteht mit Vertretung aus dem Kreis des Mitar-
10. des nächsten Kalendermonates. beiterInnen Teams sorgen.
III. KOSTENAUFWAND Vl. ERKLÄRUNG
Sämtliche Aufwendungen, die der Per- Die Persönliche Assistenz erklärt, dass
sönlichen Assistenz durch die Vorbe- er/sie die vom/von der Auftraggeber/in
reitung bzw. Ausübung der vertrags- aufgetragenen Hilfestellungen und Un-
gegenständlichen Tätigkeit erwachsen, terstützungen mit Sorgfalt und Gewis-
sind von ihm/ihr selbst zu tragen. senhaftigkeit durchführt. Das Vertrau-
ensverhältnis zwischen Auftraggeber/in
und Persönlicher Assistenz ist in keiner
IV. STEUERN UND ABGABEN Weise zu missbrauchen. Informationen,
die den/die Auftraggeber/in betreffen,
Aus diesem Vertrag fallen gelegentlich dürfen nicht an Außenstehende weiter-
für den/die Auftraggeber/in und die gegeben werden. Dies betrifft sowohl
Persönliche Assistenz Steuern und Ab- Auftraggeber/in als auch Persönliche
gaben (Sozialversicherung und Ein- Assistenz.
kommensteuervorauszahlung) in ge-
setzlicher Höhe an. Diese Steuern und Übergebene Wohnungsschlüssel sind
Abgaben werden vom/von der Auftrag- sorgfältig zu verwahren und nach Auf-
geber/in einbehalten und abgeführt. lösung des freien Dienstvertrages zu-
rückzugeben. Bei Verlust hat die Per-
Bei der vertragsgegenständlichen Tä- sönliche Assistenz die dadurch entste-
tigkeit handelt es sich um einen freien henden Kosten zu tragen.
Dienstvertrag, der nicht der vollen Ver-
sicherungspflicht unterliegt. Unfallver-
sicherung wird vom/von der Auftragge- VII. VERTRAGSDAUER
ber/in bezahlt.
Der Vertrag gilt unbefristet und kann
von beiden Seiten unter Einhaltung ei-
V. LEISTUNGSVERHINDERUNG ner Kündigungsfrist von 2 Wochen ge-
löst werden.
Die Persönliche Assistenz trägt das Ri-
siko einer Erkrankung selbst. Die Ver-
___________________________ ___________________________
Auftraggeber/in Persönliche Assistenz
Ort, Datum
Freier Dienstvertrag mit Fehlern Seite 2/2
FREIER DIENSTVERTRAG
abgeschlossen zwischen _________________________
(im Folgenden kurz „Auftraggeber/in“ genannt)
_________________________
_________________________
und
Herrn / Frau _________________________
Adresse _________________________
geboren am _________________________
Telefonnummer _________________________
(im Folgenden kurz „Persönliche Assistenz" genannt) wie folgt:
I. AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG Auftraggeber/in bekanntzugeben. In
der Regel werden die Dienstzeiten vor-
Der Persönlichen Assistenz obliegt die her festgelegt. Im Bedarfsfall können
Hilfestellung und Unterstützung in allen kurzfristig Änderungen vom/von der
Lebensbereichen. Auftraggeber/in getroffen werden. Der
Dienstort ist überall dort, wo der/die
Die Persönliche Assistenz ist grund- Auftraggeber/in Hilfestellung und Un-
sätzlich an die vom/von der Auftragg e- terstützung benötigt.
ber/in festgelegten Dienstzeiten ge-
bunden, abgesehen davon, dass die
Persönliche Assistenz jederzeit und bei II. ENTGELT
Bedarf von einer anderen Persönlichen
Assistentenz vertreten werden kann. Für die unter Punkt I. genannte Tätig-
keit erhält die Persönliche Assistenz
Verhinderungsgrund ist nicht nur Montag bis Samstag € ______, Sonn-
Krankheit und Urlaub, sondern auch z. und Feiertag € ______ für jede
B. Vorlesungen, Prüfungen oder ähnli- volle Stunde der eigentlichen Assis-
ches. Die Vertretungen sind der/dem tenzleistung.
Freier Dienstvertrag mit Korrekturen Seite 1/2
Das Honorar wird vom/von der Auf- hinderung ist jedenfalls umgehend
traggeber/in auf ein der Persönlichen dem/der Auftraggeber/in zu melden.
Assistenz genanntes Konto überwiesen. Gegebenenfalls kann die Persönliche
Der Anspruch auf Honorar entsteht mit Assistenz im Einvernehmen mit
10. des nächsten Kalendermonates. dem/der Auftraggeber/in selbst für eine
Vertretung aus dem Kreis des Mitar-
beiterInnen Teams sorgen.
III. KOSTENAUFWAND
Sämtliche Aufwendungen, die der Per- Vl. ERKLÄRUNG
sönlichen Assistenz durch die Vorbe-
reitung bzw. Ausübung der vertrags- Die Persönliche Assistenz erklärt, dass
gegenständlichen Tätigkeit erwachsen, er/sie die vom/von der Auftraggeber/in
sind von ihm/ihr selbst zu tragen. aufgetragenen Hilfestellungen und Un-
terstützungen mit Sorgfalt und Gewis-
senhaftigkeit durchführt. Das Vertrau-
IV. STEUERN UND ABGABEN ensverhältnis zwischen Auftraggeber/in
und Persönlicher Assistenz ist in keiner
Aus diesem Vertrag fallen gelegentlich Weise zu missbrauchen. Informationen,
für den/die Auftraggeber/in und die die den/die Auftraggeber/in betreffen,
Persönliche Assistenz Steuern und Ab- dürfen nicht an Außenstehende weiter-
gaben (Sozialversicherung und Ein- gegeben werden. Dies betrifft sowohl
kommensteuervorauszahlung) in ge- Auftraggeber/in als auch Persönliche
setzlicher Höhe an. Diese Steuern und Assistenz.
Abgaben werden vom/von der Auftrag-
geber/in einbehalten und abgeführt. Übergebene Wohnungsschlüssel sind
sorgfältig zu verwahren und nach Auf-
Bei der vertragsgegenständlichen Tä- lösung des freien Dienstvertrages zu-
tigkeit handelt es sich um einen freien rückzugeben. Bei Verlust hat die Per-
Dienstvertrag, der nicht der vollen Ver- sönliche Assistenz die dadurch entste-
sicherungspflicht unterliegt. Unfallver- henden Kosten zu tragen.
sicherung wird vom/von der Auftragge-
ber/in bezahlt.
VII. VERTRAGSDAUER
V. LEISTUNGSVERHINDERUNG Der Vertrag gilt unbefristet und kann
von beiden Seiten unter Einhaltung ei-
Die Persönliche Assistenz trägt das Ri- ner Kündigungsfrist von 2 Wochen ge-
siko einer Erkrankung selbst. Die Ver- löst werden.
___________________________ ___________________________
Auftraggeber/in Persönliche Assistenz
Ort, Datum
Freier Dienstvertrag mit Korrekturen Seite 2/2
Abteilung/Referat
WERKVERTRAG
abgeschlossen zwischen
...................................................................................,
Adresse...........................................................................................,
und
Herrn/Frau
.......................................................................................................
Adresse...........................................................................................,
im Folgenden kurz Auftragnehmer/in genannt.
Vertragsgegenstand
ist Vermittlung/Geschäftsanbahnung im Rahmen der XY- Callcenter
Ges.m.b.H. Es entsteht durch diese Tätigkeit kein
sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis, die Agenten/Innen sind
selbständig tätig und verpflichten sich, für die Versteuerung des
Einkommens selbst Sorge zu tragen.
Es obliegt den Agenten/Innen für die XY- Callcenter Ges.m.b.H. tätig zu
werden, eine Verpflichtung dazu entsteht aufgrund dieses
Vertragsverhältnisses aber nicht.
Honorar
Die Bezahlung richtet sich nach den durchgeführten Akquisitionen und
beträgt dabei XX% des jeweiligen Kaufwertes zuzüglich einer Prämie von
€ XX ab einem Verkaufvolumen von € XX brutto.
Vertragsort
Die Vertragserfüllung findet in den Räumlichkeiten der XY- Callcenter
Ges.m.b.H. statt.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit kann innerhalb der Geschäftszeiten der XY-Callcenter
Ges.m.b.H jeweils von Mo bis Fr, jeweils zwischen 8:00 und 20:00 Uhr frei
gewählt werden.
Werkvertrag mit Fehlern Seite 1/2
Infrastruktur
Die erforderliche Infrastruktur wird, soweit sie nicht von den
Auftragnehmern erbracht werden kann, von der XY- Callcenter Ges.m.b.H.
zur Verfügung gestellt. Dies begründet jedoch keinesfalls ein
dienstnehmerähnliches Vertragsverhältnis.
Sozialversicherung
Es erfolgt keine Anmeldung zur Sozialversicherung durch die XY-
Callcenter Ges.m.b.H. die Auftragnehmer haben für die allenfalls
gegebene Sozialversicherungspflicht selbst Sorge zu tragen.
Gewerbeschein
Die Agenten/Innen verpflichten sich, einen Gewerbeschein bei der
Wirtschaftskammer zu lösen. Dies ist Voraussetzung für das Tätigwerden
für die XY- Callcenter Ges.m.b.H.
Verschwiegenheitspflicht
Die Agenten/Innen verpflichten sich, über alle Betriebsgeheimnisse und
sonstige Informationen, die im Rahmen der Tätigkeit auch über Kunden
erworben wurden, Stillschweigen zu bewahren. Allenfalls entstehender
Schaden ist mit einer Ersatzleistung von € 5000,- zu begleichen. Diese
Konventionalzahlung unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.
Mit diesem Honorar sind sämtliche Aufwendungen abgegolten.
Bankverbindung: ................... BLZ: ............. KontoNr: ............
Fälligkeit des Honorars ..................................
Um Übermittlung der Honorarnote im laufenden Kalenderjahr wird
ersucht.
Wien, am ...................................
Der/die AuftraggeberIn: Der/die Auftragnehmer/in:
Werkvertrag mit Fehlern Seite 2/2
Abteilung/Referat
WERKVERTRAG
abgeschlossen zwischen
...................................................................................,
Adresse...........................................................................................,
und Herrn/Frau
.......................................................................................................
Adresse...........................................................................................,
im Folgenden kurz Auftragnehmer/in genannt.
Vertragsgegenstand
ist Vermittlung/Geschäftsanbahnung im Rahmen der XY- Callcenter
Ges.m.b.H. Es entsteht durch diese Tätigkeit kein
sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis, die Agenten/Innen sind
selbständig tätig und verpflichten sich, für die Versteuerung des
Einkommens selbst Sorge zu tragen.
Es obliegt den Agenten/Innen für die XY- Callcenter Ges.m.b.H. tätig zu
werden, eine Verpflichtung dazu entsteht aufgrund dieses
Vertragsverhältnisses aber nicht.
Honorar
Die Bezahlung richtet sich nach den durchgeführten Akquisitionen und
beträgt dabei XX% des jeweiligen Kaufwertes zuzüglich einer Prämie von
€ XX ab einem Verkaufvolumen von € XX brutto.
Vertragsort
Die Vertragserfüllung findet in den Räumlichkeiten der XY- Callcenter
Ges.m.b.H. statt.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit kann innerhalb der Geschäftszeiten der XY-Callcenter
Ges.m.b.H jeweils von Mo bis Fr, jeweils zwischen 8:00 und 20:00 Uhr frei
gewählt werden.
Werkvertrag mit Korrekturen Seite 1/2
Infrastruktur
Die erforderliche Infrastruktur wird, soweit sie nicht von den
Auftragnehmern erbracht werden kann, von der XY- Callcenter Ges.m.b.H.
zur Verfügung gestellt. Dies begründet jedoch keinesfalls ein
dienstnehmerähnliches Vertragsverhältnis.
Sozialversicherung
Es erfolgt keine Anmeldung zur Sozialversicherung durch die XY-
Callcenter Ges.m.b.H. die Auftragnehmer haben für die allenfalls
gegebene Sozialversicherungspflicht selbst Sorge zu tragen.
Gewerbeschein
Die Agenten/Innen verpflichten sich, einen Gewerbeschein bei der
Wirtschaftskammer zu lösen. Dies ist Voraussetzung für das Tätigwerden
für die XY- Callcenter Ges.m.b.H.
Verschwiegenheitspflicht
Die Agenten/Innen verpflichten sich, über alle Betriebsgeheimnisse und
sonstige Informationen, die im Rahmen der Tätigkeit auch über Kunden
erworben wurden, Stillschweigen zu bewahren. Allenfalls entstehender
Schaden ist mit einer Ersatzleistung von € 5000,- zu begleichen. Diese
Konventionalzahlung unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.
Mit diesem Honorar sind sämtliche Aufwendungen abgegolten.
Bankverbindung: ................... BLZ: ............. KontoNr: ............
Fälligkeit des Honorars ..................................
Um Übermittlung der Honorarnote im laufenden Kalenderjahr wird
ersucht.
Wien, am ...................................
Der/die AuftraggeberIn: Der/die Auftragnehmer/in:
Werkvertrag mit Korrekturen Seite 2/2
Arbeits- und sozialrechliche Lücken
Vollzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung geringfügige freier Dienstvertrag Werkvertrag ohne
Beschäftigung Gewerbeschein
sachliche Weisungen ja ja ja ja nein
persönliches ja ja ja nein nein
Weisungsrecht
Vertretungsrecht nein nein nein ja (Vereinbarung) ja
Karenzierung und ja ja ja nein nein
Kündigungsschutz
Wochenhilfe ja ja nur bei Seblstvers € 7.30 täglich Betriebshilfe
€ 7,30
Kündigungsschutz Ja (AngG GewO od Ja (AngG, GewO od AngG kürzer, GewO, ABGB nein
ABGB) ABGB) od ABGB
Urlaub ja ja ja nein nein
Entgeltfortzahlung ja ja ja nein nein
Konkurrenzklausel ja ja ja nein nein
Haftung DNHG DNHG DNHG DNHG Gewährleistung
Träger GKK GKK GKK GKK SVA
Zahlungspflicht AG AG AG AG WVnehmerIn
Versicherungsschutz UV, KV, PV, ALV UV, KV, PV, ALV UV, Selbstver- gB UV, darüber keine PV, UV, KV mit
sicherung möglich ALV und bei Selbstbehalten
KV nur SL und unter Versicherungsgrenzen
WG €7,30/Tag KVoption
Unfallversicherung ja ja ja ja ja
Krankenversicherung ja ja nein bzw Selbstvers wenn > € 333,16 od ja mit Selbstbehalten
Selbstvers
Pensionsversicherung ja ja Nein bzw Selbstvers wenn > € 333,16 od ja
Selbstvers
Arbeitslosenversicherung ja ja nein nein nein
Arbeitsrechtliches
Glossar:
AG Arbeitgeber/in
ABGB Allgemeines
Bürgerliches
Gesetzbuch
ALV Arbeitlosenversicherung
AngG
GewO Angestelltengesetz
Gewerbeordnung
AZ Arbeitszeit
disloziert ausgelagert
DNHG DienstnehmerInnenhaftpflichtgesetz
GKK Gebietskrankenkasse
KV Krankenversicherung
NAZ Nachtarbeitszeit
PV Pensionsversicherung
SVA Sozialversicherungsanstalt
SL Liste
aller
kassenpflichtigen
Medikamente
UV Unfallversicherung
WG Wochengeld
Lexika,
die
wichtige
Begriffe
aus
dem
gesellschaftspolitischen
Bereich
erklären:
www.mediawien.at/unterricht/m/emac_web/data/w_lexikon.htm
http://diegesellschafter.de/information/lexikon/html.php?range=A#A
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