Begleitendes Material für den Unterricht zu „Opfer der

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							Begleitendes Material für den Unterricht zu
„Opfer der Globalisierung – Maquiladora“ (Vorfilm)
„Die Unorganisierbaren“



Index	 	             	         	          	          	         	          	          	         	          	          	         Seite

Filmdaten und Inhalt.........................................................................................................2/20

Problem- und Themenstellung..........................................................................................3/20

Rezeptionsvoraussetzung..................................................................................................3/20

Hintergrundinformationen                  Armut..................................................................................3/20

                                          Atypische / Prekäre Beschäftigungsverhältnisse...................3/20

                                          Erfolge................................................................................8/20

                                          Billiglohnländer....................................................................9/20

                                          Freie Produktionszonen.......................................................9/20

Lernziele.........................................................................................................................11/20

Bezug zum Lehrplan.......................................................................................................12/20

Didaktische Anregungen.................................................................................................13/20

Impulse für den Unterricht..............................................................................................13/20

Link-Tipps......................................................................................................................18/20

Literatur-Empfehlungen..................................................................................................19/20

Arbeitsmaterialien: Arbeitsverträge von GPA und Arbeiterkammer Wien

Arbeits- und Sozialrechtliche Lücken von Arbeiterkammer Wien

Arbeitsrechtliches Glossar und gesellschaftspolitische Lexika


zusammengestellt von Barbara Waschmann, junge@normale.at
mit Beiträgen von Doris Lutz / Arbeiterkammer Wien, Abteilung Sozialpolitik




normale.at
                                                                                             gesellschafts- und wirtschaftspolitische
                                                                                             Filmvorführungen • ZVR 670699419
                                                                                             Kegelgasse 24 / 17
                                                                                             A-1030 Wien
                                                                                             Telefon: +43 (0)676 / 553 6466
                                                                                             info@normale.at • www.nomale.at
Vorfilm:
Opfer
der
Globalisierung
–
Maquiladora
von
Leo
Gabriel
Österreich
1998
11
Minuten,
deutsch,
ab
6.
Schulstufe

Der
Film
schildert
die
menschenunwürdige
Situation
der
Arbeiterinnen
in
Maquilas.
Ciudad
 Juarez
 (Mexiko)
 ist
 im
 letzten
 Jahrzehnt
 zu
 einer
 Zweimillionenstadt
 herangewachsen.
 Rund
 400
Multis
errichteten
hier
Betriebe.
Der
Grund:
Steuerfreiheit,
Überangebot
an
Arbeiterinnen,
Billigstlohn
und
das
Fehlen
von
arbeits-
sozial-
und
umweltrechtlichen
Auflagen
und
Kontrollen.

Vor
allem
Frauen
arbeiten
hier
unter
sklavenähnlichen
Bedingungen
bis
zu
18
Stunden
am
Tag.
Ähnlich
ist
die
 Situation
 in
 El
 Salvador,
 Nicaragua
 und
 anderen
 zentralamerikanischen
 Staaten.
 Immerhin
 ist
 es
 hier
gelungen,
 erste
 Interessenvertretungen
 (z.B.
 Comutras)
 zu
 gründen
 und
 die
 erste
 internationale
Maquilakonferenz
zu
organisieren.


Die
Unorganisierbaren
von
Susanne
Lang
und
Florian
Schneider
Deutschland
2002
32
Min,
deutsch,
ab
8.
Schulstufe

Unterbezahlte
 ArbeiterInnen
 in
 Textilfabriken,
 Putzkräfte
 ohne
 gültige
 Aufenthaltspapiere,
 temporär
Beschäftigte
in
der
Hightech-Industrie:

Was
sie
gemeinsam
haben?
Sie
 arbeiten
 zu
 Niedrigstlöhnen,
 sind
 nur
 vorübergehend
 beschäftigt,
 haben
 weder
 Anrecht
 auf
Kündigungsschutz
noch
auf
Sozialleistungen
und
sind
immer
auf
Abruf.
Der
Film
zeigt
anhand
dreier
Kampagnen
in
den
USA
auf,
dass
der
extrem
prekäre1
Status
der
Arbeitskraft
Ausgangspunkt
für
vielfältige
Formen
gewerkschaftlicher
und
außergewerkschaftlicher
Organisierung
ist:

Im
 Garment
 Worker
 Center
 in
 Los
 Angeles
 organisieren
 sich
 TextilarbeiterInnen
 aus
 unterschiedlichsten
Ländern,
 um
 ihre
 Löhne
 einzufordern
 und
 für
 bessere
 Arbeitsbedingung
 zu
 kämpfen.
 Gegen
 ihre
ArbeitgeberInnen
haben
sie
oft
keine
Chance,
deswegen
wenden
sie
sich
an
die
Modehäuser,
die
die
unter
elenden
Bedingungen
gefertigten
Kleidungsstücke
vertreiben.

Wie
erfolgreich
der
Kampf
um
die
eigenen
Rechte
sein
kann,
beweisen
ausgerechnet
die
Reinigungskräfte,
die
sogenannten
„Janitors“.
„Justice
for
Janitors“
fordert
Gerechtigkeit
für
Menschen,
die
meist
illegal
über
die
Grenze
kommen
und
seit
der
Rezession
in
den
1980er
Jahren
von
den
Unternehmen
als
bereitwillige
Lohndrücker
benutzt
wurden.
In
Los
Angeles
ist
es
der
Dienstleistungsgewerkschaft
lokalen
SEIU
mit
der
systematischen
 Organisierung
 lateinamerikanischer
 Putzkräfte
 gelungen,
 das
 Vorurteil
 der
„Unorganisierbarkeit“
nicht
nur
zu
widerlegen,
sondern
in
das
glatte
Gegenteil
zu
verkehren.

„Debugging“
 heißt
 im
 High-Tech
 Slang
 die
 Überprüfung
 eines
 Produktes
 auf
 etwaige
 Mängel
 und
Schwachstellen
 hin.
 Debug
 ist
 seit
 kurzem
 aber
 auch
 der
 Name
 einer
 Initiative
 von
 Beschäftigten
 bei
Zeitarbeitsfirmen
im
Silicon
Valley.
„De-bug“
ist
eine
Plattform
für
neue
Organisierungsformen,
die
auch
in
einer
Umgebung
funktionieren,
in
der
allein
schon
das
Aussprechen
des
Wortes
„Gewerkschaft“
die
fristlose
Kündigung
nach
sich
zieht.


1
 Prekär
bedeutet
im
wörtlichen
Sinne
„unsicher,
misslich,
schwierig,
bedenklich“.
Als
politischer
Begriff
gebraucht,
sind
damit
vor
allem
Lebens-
und
Arbeitsverhältnisse
gemeint,
die
keinerlei
Garantien
begleiten.




                     Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
                     „Opfer
der
Globalisierung“
|
„Die
Unorganisierbaren“                                      Seite
2/20
Problem-
und
Themenstellung
Wir
sind
zur
Zeit
konfrontiert
mit
extrem
hoher
(Jugend-)Erwerbsarbeitslosigkeit,
Schwächung
der
sozialen
Sicherheit
 durch
 windige
 Arbeitsverträge,
 Verlagerung
 von
 Produktionsarbeitsplätzen
 in
 so
 genannte
„Billiglohnländer“,
menschenunwürdigen
Arbeitsbedingungen,
Entlohnung,
die
keine
Existenz
sichern
kann
bei
gleichzeitigen
riesigen
Gewinne
für
(Marken-)Konzerne,
ihre
Manager
und
AktionärInnen.

Verstärkt
 muss
 davon
 ausgegangen
 werden,
 dass
 –
 sobald
 die
 Jugendlichen
 ihre
 Schulausbildung
abgeschlossen
haben
–
kaum
so
genannte
„Regelarbeitsverhältnisse“
angeboten
bekommen
werden.

Es
sei
denn,
sie
sind
informiert,
was
zur
Zeit
Sache
ist,
haben
ihr
eigenes
Gespür
für
die
Vor-
und
Nachteile
verschiedener
 Arbeitsverhältnisse
 geschärft
 und
 kennengelernt,
 dass
 es
 sehr
 wohl
 möglich
 ist,
 sich
 zu
organisieren
und
für
Arbeitsrechte
einzutreten.


Rezeptionsvoraussetzung
Zur
 Aufbereitung
 des
 komplexen
 Themas
 rund
 um
 prekäre
 (unsichere),
 so
 genannte
 atypische
Arbeitsbedingungen,
kommt
eine
Referentin
/
ein
Referent
seitens
der
Arbeiterkammer
Wien
–
"Arbeitswelt
&
Schule"
gerne
vor
Veranstaltung
und
nach
terminlicher
Vereinbarung
zu
Ihnen,
selbstverständlich
kostenfrei,
in
die
Schulklasse.
                                                 junge@normale.at

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Hintergrundinformationen
In
Österreich
gilt
1
Million
Menschen
als
armutsgefährdet,
das
sind
zwölf
von
100
ÖsterreicherInnen2.
Ein
überdurchschnittliches
Armutsrisiko
haben:
     Menschen
im
ländlichen
Raum,
     Frauen,
     selbständig
Erwerbstätige,
     AlleinerzieherInnen
und
kinderreiche
Familien
     Menschen
mit
geringer
Schuldbildung,
     PensionistInnen,
     Erwerbsarbeitslose,
     Menschen
mit
Behinderung
     und
MigrantInnen.

Frauen
leisten
70%
der
unbezahlten
Arbeit
-
weltweit,
erhalten
10%
aller
Einkommen
und
besitzen
1%
des
Vermögens.

Was
hat
das
alles
mit
uns
zu
tun?
Armut
wird
„vererbt“.
Kinder
armer
Eltern
trifft
das
besonders.
Als
 arm
 gilt,
 wem
 pro
 Monat
 weniger
 als
 60
 Prozent
 des
 Medianeinkommens
 (¤
 1.500)
 zur
 Verfügung
stehen.
Bei
einem
Einpersonen-Haushalt
sind
das
900
Euro
netto.
Am
 wenigsten
 betroffen
 sind
 kinderlose
 Haushalte,
 Vollzeitbeschäftigte
 sowie
 MaturantInnen
 und
AkademikerInnen.
 Die
 Armutsgefährdungsrate
 veränderte
 sich
 in
 den
 1990er
 Jahren
 in
 Österreich
 nicht
wesentlich,
ist
2001
aber
auf
12%
gestiegen.




2
                     www.armut.at

    Armutskonferenz,




       





                      Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
                      „Opfer
der
Globalisierung“
|
„Die
Unorganisierbaren“                             Seite
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Zwischen
Armut
und
Gesundheit
besteht
ein
deutlicher
Zusammenhang:
ärmere
Menschen
sind
häufiger
krank.
Sozialleistungen
sind
ausgesprochen
wichtig,
denn
sie
vermindern
die
Anzahl
der
armen
Personen
in
Österreich
um
mehr
als
die
Hälfte.
Ohne
staatliche
Sozialleistungen
(Arbeitslosenversicherung,
Familienbeihilfe
u.ä.)
wären
nicht
12,
sondern
42
Prozent
der
ÖsterreicherInnen
armutsgefährdet.



Atypische,
prekäre
Beschäftigungsverhältnisse
nehmen
auch
bei
uns
zu
...
bekannt
unter
dem
viel
versprechenden
aber
irreführenden
Titel
„Ich-AG“
aber
auch
als
„1-Euro-Job“,
„Mini
oder
Mac
Job“
und
„Flexicurity“
genannt.

Zu
diesen
Beschäfigungsverhältnissen
zählen:

       Leiharbeit
        Betriebe,
 aber
 auch
 das
 Europäische
 Patentamt,
 entlassen
 MitarbeiterInnen,
 um
 sie
 über
        Personalverleiher
wie
Manpower
wieder
an
denselben
Arbeitsplatz
zurück
zu
holen
–
bloß
diesmal
        mit
weniger
Rechten
ausgestattet.
        Besucht
man
–
seitens
des
Europäischen
Sozialfonds
ko-finanzierte
–
Kurse
des
Österreichischen
        Arbeitsmarktsservices,
 ist
 eine
 der
 ersten
 Empfehlungen,
 nachdem
 man
 den
 eigenen
 Lebenslauf
        gestaltet
hat,
man
solle
sich
um
die
Ecke
bei
einem
Personalverleiher
vorstellen
gehen. 
       Saisonal
und
befristet
Beschäftigte
       Freie
WerkvertragsnehmerInnen
       Freie
DienstnehmerInnen
       Schein-
und
so
genannte
„Neue
Selbständige“
       FreiberuflerInnen
       NiedriglohnjobberInnen

Diese
 neuen
 Arbeitsverhältnisse
 sind
 gekennzeichnet
 vom
 Wegfall
 einer
 ganzen
 Reihe
 von
 arbeits-
 und
sozialrechtlichen
Schutzbestimmungen:

Vorteile:                                              Nachteile:
Freie
Zeiteinteilung                                   kein
Krankengeld
eigener
Chef
/
eigene
Chefin
sein                      kein
Arbeitslosengeld
Zuverdienstmöglichkeit
für
Studierende                 kein
13.
und
14.
Gehalt
                                                       kein
bezahlter
Urlaub
                                                       keine
Einkommensgarantie
                                                       mangelnde
Altersvorsorge
                                                       kein
Mutterschutz
                                                       kein
Insolvenzentgeltsicherungsgesetz

Die
 Zahl
 der
 Leiharbeit-NehmerInnen,
 geringfügig
 Beschäftigten,
 freien
 MitarbeiterInnen
 und
WerkvertragnehmerInnen
–
so
genannte
atypische,
oder
auch
prekäre
Beschäftigungsverhältnisse
–
ist
in
den
letzten
Jahren
sprunghaft
angestiegen.
Dazu
kommen
neue
Arbeitsformen
wie
etwa
Arbeit
auf
Abruf.
In
Österreich
sind
die
Freien
Dienstverträge
seit
Anfang
1998
um
150%
angestiegen
und
die
Zahl
der
Neuen
Selbständigen
hat
sich
seit
Ende
1998
sogar
fast
vervierfacht.

Die
Arbeitszeit
–
und
damit
verbunden
das
Einkommen
–
schwankt
beträchtlich,
und
auch
die
in
Österreich
durchschnittlichen
Nettostundenverdienste
sind
mit
7,73
Euro
nicht
gerade
üppig.




                   Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
                   „Opfer
der
Globalisierung“
|
„Die
Unorganisierbaren“                              Seite
4/20
Zudem
 ist
 die
 Situation
 der
 neuen
 Atypischen
 vielfach
 bestimmt
 durch
 hohe
 Risiken,
 Lohneinbußen,
mangelnde
soziale
Absicherung,
ausufernde
Arbeitszeiten
und
Überforderung.

Mit
der
Liberalisierung
und
Flexibilisierung
des
Arbeitsmarktes
kommt
es
zum
Rückgang
der
Lebensqualität
und
Einschränkung
einer
langfristigen
Lebensplanung.

Das
schwarze
Loch
der
Prekarisierung,
die
einhergehende
bewusst
hergestellte
Angst
und
Verunsicherung
der
 (noch
 regulär)
 Beschäftigten
 sowie
 die
 Entsolidarisierung
 wird
 dabei
 nicht
 nur
 vom
 Arbeitgeberlager
gewollt.
 Es
 wird
 auch
 programmatisch
 von
 Konzernen
 und
 neoliberalen
 Regierungen
 unter
 den
 Begriffen
„Ich-AGs“,
 „1-Euro-Jobs“,
 „Mini-Jobs“
 und
 –
 ein
 offen
 Wort,
 gelassen
 ausgesprochen
 –
 „abgehängtes
Prekariat“3 gefördert
und
ausgebaut.
Die
Zurückdrängung
des
Normalarbeitsverhältnisses
findet
europaweit
statt.

Für
ArbeitgeberInnen
und
AuftraggeberInnen
haben
derartige
Arbeitsverhältnisse
eine
Vielzahl
von
Vorteilen:
     Das
unternehmerische
Risiko
wird
auf
den/die
ArbeitnehmerIn
übertragen.
     Es
sind
weniger
oder
keine
Sozialversicherungsbeiträge
zu
leisten.
     Die
arbeitsrechtlichen
Regelungen
fallen
weg,
es
gilt
kein
Kollektivvertrag
u.a.m.

Als
 Nachteil
 steht
 dem
 eigentlich
 nur
 die
 nicht
 immer
 vollständig
 und
 direkt
 steuerbare
 Verfügbarkeit
(Atypische
sind
nicht
weisungsgebunden,
Möglichkeit
der
Vertretung
…)
gegenüber
–
und
in
der
Realität
stellen
 sich
 selbst
 diese
 "Freiheiten"
 der
 atypisch
 Beschäftigten
 häufig
 nur
 als
 Schimäre
 heraus:
 Die
angespannte
 Lage
 am
 Arbeitsmarkt
 bietet
 oft
 ganz
 einfach
 keine
 Möglichkeiten,
 die
 eigenen
 Rechte
tatsächlich
einzufordern,
will
man
nicht
den
existenziell
notwendigen
Auftraggeber
verlieren.


Atypische,
prekäre
Arbeit
aus
Sicht
der
Betroffenen
Die
folgenden
Seiten
wurden
im
Rahmen
von
Netzwerktreffen
„Selbständigkeit
vs
Soziale
Sicherheit“
2004
und
2005
in
Wien
von
Betroffenen,
also
atypisch
/
prekär
Beschäftigten,
erarbeitet:
                                                                barbara@waschmann.net

                                                                 

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weiter
führende
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dazu
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Sie
sich
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an



                 


Belastungen
   Prekäre
Arbeitsverhältnisse
           o mangelnde
soziale
Absicherung
           o kein
Krankengeld
/
kein
Krankenstand
           o keine
Arbeitslosenversicherung
           o Betriebsausfallversicherung
≠
Arbeitslosenversicherung
           o mangelnde
monetäre
Absicherung
           o keine
Senkung
der
laufenden
Kosten
bei
Einkommenseinbruch
           o keine
Einkommenssicherheit
>
dadurch
niedriger
Lebensstandard
           o mangelnde
(Zukunfts-)Perspektive
           o mangelnde
Gestaltungsmöglichkeit
           o mangelnde
soziale
Kontakte
           o Einsamkeit
(such
dir
die
Unterstützung
selbst)

3
 
Das
Unwort
des
Jahres
2006:
Die
deutsche
Presse
hat
ein
neues
Wort
gelernt:
„Abgehängtes
Prekariat“
lautet
nun
der
politisch
 korrekte
 Begriff
 für
 die
 neue
 Unterschicht,
 die
 man
 kürzlich
 in
 einer
 Studie
 der
 Friedrich-Ebert-Stiftung
(“Gesellschaft
im
Reformprozess”,




  www.fes.de/inhalt/Dokumente/061017_Gesellschaft_im_Reformprozess_komplett.pdf)          


ausgemacht
haben
will.
8
Prozent
der
Deutschen
sollen
dieser
neuen
sozialen
Kaste
angehören,
Menschen
mit
einem
niedrigen
Bildungsniveau,
die
weder
Chancen,
noch
Motivation
für
einen
sozialen
Aufstieg
haben.




                      Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
                      „Opfer
der
Globalisierung“
|
„Die
Unorganisierbaren“                                             Seite
5/20
            o Koppelung
von
Profit
und
Lohn
            o zur
Verfügungstellen
von
Produktionsmitteln,
Raum,
Wartung
   Fortbildung
nur
in
der
Freizeit
und
auf
eigene
Kosten
   Wertschätzung
            o Wertschätzung
der
eigenen
Arbeit
>
man
unterschätzt
sich
            o Unselbständigkeit
und
Selbständigkeit
werden
sich
durch
Aushöhlung
der
                ArbeitnehmerInnenrechte
ähnlicher
   Verantwortung
            o Neue
Selbständige
werden
zu
unfreiwilligen
Subunternehmer/innen
            o man
ist
sein
eigener
Steuerberater,
Netzwerkadministrator
   Zeiteinteilung
            o Vermischung
von
Arbeit
und
Freizeit
            o kein
klar
abgegrenztes
Privatleben
            o soziale
Komponenten
(Familie,
Lebensplanung)
            o “freie”
Zeiteinteilung
kann
auch
zu
Nachtarbeit
führen
            o Zeitmangel
(=
verdeckter
Ressourcenmangel),
weil
man
alles
selber
machen
muss
            o viel
Arbeit
ohne
finanziellem
Erfolg
(“working
poor”)

Umgang
mit
Belastungen
  unregelmäßige
Arbeitsbelastung
>
Selbstausbeutung,
sporadisches
Privatleben,
“Quartalschläfer”
   werden
  Arbeitsbelastung
als
Gesundheitsbelastungsfaktor
  unregelmäßiges
Einkommen
führt
zu
Schulden
  Notwendigkeit
von
Netzwerken
-
wie
bleibe
ich
am
Markt?
  Abhängigkeit
von
informellen
Netzwerken
>
Kontakte
zu
Freunden,
KollegInnen,
Familie
  pflegen
  Selbsteinschätzung
hinsichtlich
Wert
der
eigenen
Arbeit/Leistung
>
Absprache
mit
KollegInnen

Risiken
    Mehrarbeit,
Arbeitsumfang
weit
über
das
vereinbarte
Maß
hinaus
    schwammige
Verträge
-
wenn
überhaupt
-
mit
dem
ständigen
Vorsatz,
das
beim
nächsten
Mal
nicht
     mehr
zu
akzeptieren...
    mit
Unvorhergesehenem
allein
fertig
zu
werden
>
Abhilfe
durch
Leihgeräte,
Computer,
Auto...
    unberechenbare
Auftraggeber
>
Frust,
“soziale
Kompetenz”
ausbauen

Außensicht
   aus
Sicht
des
Arbeitgebers:
On-Demand-Einsetzbarkeit
je
nach
Bedarfslage
   aus
Sicht
“normaler”
Beschäftigungsverhältnisse:
“wunderbar”
           o Atypische
gefährden
erworbene
Rechte
und
Kollektivvertrag
der
Angestellten
   Sozialdumping
           o Entsolidarisierung
>
Lohnspirale
nach
unten

Gesetzliche
Benachteiligungen
   kein
gültiges
Arbeitsrecht
   kein
Arbeitslosengeld
   kein
13.
und
14.
Monatsgehalt
   keine
gesetzliche
Interessensvertretung,
obwohl
große
Betroffenheit
   Weiterbildungsscheck
nur
für
Angestellte




                  Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
                  „Opfer
der
Globalisierung“
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„Die
Unorganisierbaren“                         Seite
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   Verdienstgrenzen
/
höhere
Versicherungspflichtgrenzen
   Unsicherheit
bei
ärztlicher
Versorgung
   Visum
an
Gewerbeschein
gebunden
(unterschiedliche
Behandlung
wenn
unselbständig)
   EU-Gesetze
vs.
nationale
Gesetze
   EU-weit
unterschiedliche
Mindestlöhne
und
Steuergesetze
   fehlende
Unterstützung
von
Staat,
Banken
und
Versicherungen
   wenig
rechtliche
Unterstützung
(weder
Info
noch
Geld)
   Atypisch
Beschäftigte
sind
gewerkschaftlich
schwer
zu
organisieren,
weil
zersplittert
   Im
Insolvenzfall
können
„Neue
Selbständige“
per
Gesetz
keinen
Firmenkonkurs
anmelden,
sondern
    werden
als
Privatkonkurs
behandelt
und
daher
7
lange
Jahre
lang
aufs
Existenzminimum
gepfändet
-
    was
einen
Neustart
so
gut
wie
verunmöglicht

Gründe
für
zunehmend
unsichere
Beschäftigungsverhältnisse
   Globalisierung
   atypische,
prekäre,
unsichere
Beschäftigung
ist
für
Wirtschaft
-
kurzfristig!
-
Erfolgsmodell
   Export
von
Arbeitskräften
   Abwälzung
des
Unternehmerrisikos
/
wirtschaftlichen
Drucks
/
der
sozialen
Verantwortung
auf
    ArbeitnehmerInnenseite
zugunsten
des
“Shareholder
Values”
   Kostenersparnis
bei
Sozialleistungen
   der
Betriebsrat
/
die
Betriebsrätin
wird
daran
gehindert,
sich
für
atypisch
Beschäftigte
einzusetzen
   Kosten
für
atypisch
beschäftigtes
Personal
werden
als
Sachkosten
verbucht,
“verschönern”
den
    Jahresbericht
einer
Aktiengesellschaft
   Lissabon-Ziele
der
EU:
Konditionierung
auf
Wettbewerb,
wo
hingegen
auch
soziale
Sicherheit
als
Ziel
    festgelegt
wurde,
aber
kaum
Erwähnung
findet
   Privatisierung
ist
nur
an
Gewinnmaximierung
orientiert
   Rückzug
des
Staates,
Streichung
von
Subventionen
   Staat
als
Arbeitgeber
gibt
Vorbild
für
Atypische
Beschäftigung
   “just
in
time”-Produktion
   öffentliche
Stimmung
bewirkt
Sinken
der
Hemmschwelle,
die
Manager-Gehälter
steigen
   geringer
Protest
-
Arbeitslosigkeit
“noch
nicht
hoch
genug”,
weil
verdeckt
   fehlende(s)
Bewusstsein
/
Aufklärung

Was
muss
zur
Verbesserung
der
Situation
getan
werden?
   Modernisierung
und
Vereinheitlichung
des
ArbeitnehmerInnen-Begriffes
   soziale
Absicherung
            o Arbeitslosengeld,
Krankengeld
            o Grundsicherung
/
Grundeinkommen
zur
Sicherung
der
Grundbedürfnisse
            o zwingendes
Arbeitsrecht
            o Mindeststundensatz
            o Kollektivverträge
            o Pensionsanspruch
(Grundeinkommen)
            o Neuregelung
im
Insolvenzfall,
Verkürzung
der
Pfändung
auf
Existenzminimum
   Abgeltung
für
Anbahnungskosten,
im
wissenschaftlichen
Bereich
finanzielle
Förderung
von
    Publikationen
   Macht
durch
Solidarisierung
wird
zu
Machtfaktor




                   Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
                   „Opfer
der
Globalisierung“
|
„Die
Unorganisierbaren“                            Seite
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Vor-
und
Nachteile
nach
Art
des
Arbeitsvertrages:

                Besonderheit         Zahl
Österr              Vorteile                 Nachteile
                                     Zahl
Wien
Freier          geringere            25.000                   Flexibilität             Arbeitsplatzunsicherheit
Dienstvertrag   Weisungsgebundenheit 12.000                   Freie
Zeiteinteilung     =/=
KEF
                                                              (Verdienst
8%)           =/=
AlV

Werkvertrag     Werkerstellung            1990-2003           Flexibilität             Überforderung
                Erfolgsrisiko             Betriebe
m          Eigenverantwortung
                Keine
pers                Beschäftigten
                Abhängigkeit              240
–
260.000       Einkommen
und
                Gewährleistung            Betriebe
ohne       Fähigkeiten
                Schadenersatz             205
–
300.000
                Haftung
Teilzeit        Vereinbarte
AZ
<          600.000             Vereinbarkeit,
wenn      Rollenzementierung,
                gesetzl/KV-NAZ            100.000             Existenzsicherung        berufl
Diskriminierung
geringfügige    Einkommen
<
323,46        225.000             Zuverdienst,
wenn        geringer
Beschäftigung                             50.000              Existenzsicherung        Sozialversicherungs-
                                                                                       schutz
Telearbeit      Dislozierter
Arbeitsplatz 50.000
–            Flexibilität             Selbstausbeutung
                                          500.000
Leiharbeit      Überlasserbetrieb
=/= 45.000                  Brückenfunktion
zu       niedriges,
                Beschäftigerbetrieb       10.000              „Normalarbeitsverhält-   unregelmäßiges
                                                              nissen“                  Einkommen
Schichtarbeit   AZ
nicht
immer         440.000
14%            Verh
AZ
und
Entgelt      Gesundheitliche
                tagsüber                                                               Langzeitfolgen
Nachtarbeit     AZ
nachts              280.000

9
%
                            von
Doris
Lutz
/
Arbeiterkammer
Wien,
Abteilung
Sozialpolitik,
Tel
01
-
501
65-0



Erfolge
atypische
Beschäftigung
in
Österreich
in
Schranken
zu
weisen
Die
Gewerkschaft
der
Privatangestellten
(GPA)
hat
die
„Offensive
zur
Verbesserung
der
Arbeitsbedingungen
in
Call-Centern“
in
Österreich
gestartet,
die
erste
Erfolge
zeitigt
(siehe
Link-Tipps).

Aktuelle
Beispiele
in
Österreich,
Arbeitsrechte
auf
Druck
der
KonsumentInnen
und
Gewerkschaften
wieder
einzuführen
 sind
 die
 Betriebsratswahlen
 bei
 der
 Textilkette
 KiK
 und
 Aida
 sowie
 die
 Lidl-Kampagne
 in
Deuschland
(siehe
Link-Tipps).




                   Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
                   „Opfer
der
Globalisierung“
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„Die
Unorganisierbaren“                                Seite
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Billiglohnländer
Fabriken
 in
 den
 westlichen
 Industrienstaaten
 werden
 reihenweise
 geschlossen,
 die
 Produktion
 wird
 in
 so
genannte
Billiglohnländer
verlagert.
Als
Begründung
werden
zumeist
zu
hohe
Lohnnebenkosten
genannt.

In
Billiglohnländern
sind
Gewerkschaften
zumeist
verboten,
es
gibt
kein
Streikrecht,
dafür
aber
     fehlende
Sozialstandards,
     Arbeitswochen
von
mehr
als
70
Stunden,
     schwere
Arbeitsunfälle
aufgrund
mangelnder
Schutzvorrichtungen
     und
wenig
bis
keine
Umweltschutzauflagen.

Gleichzeitig
werden
diese
Zulieferbetriebe
brutal
gegeneinander
ausgespielt.
Zwischen
 den
 Ländern,
 auch
 innerhalb
 der
 Europäischen
 Union,
 kommt
 es
 derzeit
 zu
 immer
 stärkerem
Lohn-Dumping
und
einer
„Spirale
nach
unten“.



Freie
Produktionszonen
In
 den
 1980er
 Jahren
 entstanden
 auf
 Anregung
 des
 Internationalen
 Währungsfonds
 (IWF)
 in
 etlichen
Entwicklungsländern4
so
genannte
"Freie
Produktionszonen"
(kurz
FPZ
bzw.
Export
Processing
Zones,
kurz
EPZ).

Weltweit
existieren
rund
200
solche
Freie
Produktionszonen
in
etwa
50
Ländern.
Dort
sind
etwa
42
Millionen
Menschen
beschäftigt,
davon
80%
Frauen
im
Alter
zwischen
16
und
25
Jahren.
Sie
bekommen
zwischen
20
und
 50%
 weniger
 Gehalt
 als
 die
 Männer,
 die
 in
 den
 Produktionszonen
 beschäftigt
 sind.
 Allein
 in
 Mexiko
arbeiten
mehr
als
1
Million
Menschen
in
solchen
Zonen.

Die
Arbeitssituation
in
Freien
Produktionszonen
ist
gekennzeichnet
durch
     niedrige
Löhne,
     unzureichende
Sozialleistungen,
     lange
Arbeitszeiten,
     gefährliche
Arbeitsplätze
     und
das
Verbot
von
Gewerkschaften.

"Frei"
 sind
 diese
 Produktionszonen
 von
 Steuern,
 frei
 von
 freien
 Gewerkschaften
 und
 frei
 von
 sozialen
Mindeststandards.

Die
 Textilindustrie
 ist
 bekannt
 für
 ihre
 schlechten
 Arbeitsbedingungen.
 Arbeitswochen
 von
 mehr
 als
 70
Stunden,
geringe
Löhne
und
Entlassungen
wegen
Gewerkschaftsangehörigkeit
sind
keine
Seltenheit.

Die
Lohnkosten
betragen
nur
einen
geringen
Prozentsatz
des
Stückpreises,
was
in
keinem
Verhältnis
zu
den
Werbeausgaben
der
großen
Marken
und
ihren
Gewinnen
steht:




4
  Früher
„Entwicklungsländer“
oder
auch
„Dritt-Welt-Länder“
genannt.
Mittlerweile
hat
die
Entwicklungszusammenarbeit
die
Unangemessenheit
dieser
Begriffe
erkannt.




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Material
für
den
Unterricht
zu
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Globalisierung“
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                                                                               http://doku.cac.at/jeansplakat.jpg

                                                                               und
am
Beispiel
                                                                               "Wer
bekommt
die
100
Euro
für
                                                                               meine
Sportschuhe?":
                                                                                                 
cck/sportschuh

                                                                               www.oneworld.at/


 



        


                                                                               preisverteilung.jpg


Diese
"Freien"
Produktionsanlagen
werden
auch
"maquiladoras"5
oder
"sweat
shops"
genannt.
Oft
liegen
sie
–
mit
Zugangsschranken
abgesichert
–
an
der
Küste
eines
Landes.

Auf
diesen
Territorien
ist
jegliches
Recht
außer
Kraft
gesetzt.
Auf
der
Tagesordnung
stehen
Einschüchterung,
Überwachung
 und
 Unterdrückung.
 Mehrheitlich
 arbeiten
 in
 diesen
 "maquilas"
 Frauen.
 Überstunden
 zu
verweigern
kann
sich
niemand
leisten.
So
kommt
es
dann
auch
schon
mal
zu
90-Stunden-Wochen
(etwa
13
Stunden
an
7
Tagen
die
Woche).
Mit
35
Jahren
sind
die
Frauen
dann
reif
für
die
Pension
-
wenn
es
sie
denn
dort
gäbe.

Zu
den
Kunden
Freier
Produktionszonen
zählen
Tommy
Hilfinger,
H&M,
Nokia,
Disney
(Spielzeug),
u.v.m.




5

 Als
 Maquila
oder
Maquiladora
werden
Montagebetriebe
bezeichnet,
die
importierte
Einzelteile
oder
Halbfertigware
zu
Dreiviertel-
oder
Fertigware
für
den
Export
zusammensetzen.
Die
Bezeichnung
Maquila(dora)
leitet
sich
vom
spanischen
Wort
 maquila
her.
So
hieß
in
der
Kolonialzeit
das
Mahlgeld,
das
der
Müller
für
seine
Arbeit
nahm,
bzw.
sein
Anteil
am
Getreide,
den
er
stattdessen
einbehielt.
Der
Begriff
bezieht
sich
auf
einen
Teilschritt
eines
längeren
Prozesses.




                    Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
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der
Globalisierung“
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Unorganisierbaren“                                  Seite
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Lernziele

Die
 Schülerinnen
 und
 Schüler
 eignen
 sich
 am
 Beispiel
 von
 miserablen
 Arbeitsbedingungen
 komplexe
Sachverhalte
an
und
lernen
die
Auswirkungen
auf
die
Lebensgestaltung
und
den
Lebensalltag
der
Menschen
kennen.
 Sie
 erarbeiten
 sich
 die
 Themenkreise
 interdisziplinär,
 erkennen
 und
 beschreiben
 die
Problemstellungen
 und
 können
 aus
 diesem
 erarbeiteten
 Wissen
 Schlussfolgerungen
 ziehen
 und
Bewertungen
vornehmen.

   Die
Schülerinnen
und
Schüler
lernen
unterschiedliche
Sichtweisen
über
wirtschaftliche
Entwicklungen
    und
ihre
Implikationen
auf
das
Erwerbsarbeitsleben
darzustellen,
indem
sie
beispielsweise
anhand
von
    vergleichenden
Darstellungen
die
Profiteure
analysieren.
   Die
 Schülerinnen
 und
 Schüler
 können
 auf
 der
 Basis
 der
 Informationen
 aus
 diesen
    Perspektivübernahmen
Gestaltungsnotwendigkeiten
sowie
Handlungsmuster
in
Bezug
auf
Erwerbsarbeit
    bewerten,
um
daraus
auch
Entscheidungen
für
ihren
eigenen
Werdegang
zu
treffen.
   Die
Schülerinnen
und
Schüler
erkennen,
dass
Erwerbsarbeitslosigkeit
nicht
nur
ein
gesellschaftliches,
    sondern
auch
ein
„gewolltes“
Problem
ist.
   Die
 Schülerinnen
 und
 Schüler
 kennen
 –
 an
 ihre
 Lebenswirklichkeit
 angepasst
 –
 Methoden
 der
    Zukunftsforschung
(Szenariotechnik),
um
soziale
Sicherheit
zu
analysieren
und
mögliche
nachhaltige
    Forderungen
in
diesem
Bereich
zu
antizipieren.
   Die
 Schülerinnen
 und
 Schüler
 diskutieren
 und
 analysieren
 in
 Gruppenarbeit
 und
 im
 Plenum
 ihre
    Standpunkte
 zur
 Thematik
 und
 können
 in
 diesem
 Zusammenhang
 Kontroversen
 demokratisch
    austragen.
Sie
werden
befähigt
ihre
Meinungsverschiedenheiten
und
Konflikte
konstruktiv
zu
bewältigen.
   Sie
 sind
 in
 der
 Lage,
 die
 Resultate
 ihrer
 Arbeiten
 und
 Einsichten
 in
 Bezug
 auf
 soziale
 Sicherheit
 für
    unterschiedliche
 externe
 Gruppen
 (zum
 Beispiel
 Schülerinnen
 und
 Schüler
 anderer
 Klassen,
 Eltern,
    Homepage
der
Schule)
zielgruppengerecht
zu
präsentieren.
In
diesem
Zusammenhang
beschreiben
sie
    eigene
und
gemeinsame
erfolgreiche
Lernpfade
im
Kontext
der
Thematik
und
stellen
dar,
wie
diese
für
    weiteres
Lernen
genutzt
werden
können.
   Die
 Schülerinnen
 und
 Schüler
 lernen
 anhand
 von
 aktuellen
 Informationen
 die
 politischen
 und
    wirtschaftlichen
 Tendenzen
 im
 Umgang
 mit
 der
 „Ware
 Mensch“
 einzuschätzen
 und
 beurteilen
 die
    Hintergründe,
 Formen
 und
 Auswirkungen
 des
 eigenen
 Lebensstils
 und
 des
 Lebensstils
 anderer
    Personen
sowie
Gesellschaften
auf
die
Lebens-
und
Arbeitssituation
der
Menschen.
   Sie
beschreiben
Lebensweisen,
welche
die
soziale
Sicherung
und
faire
Verteilung
von
Kapital
und
Arbeit
    befördern.

Das
 Thema
 "Beschäftigungsverhältnisse"
 unter
 Aspekten
 des
 globalen
 Lernens
 zu
 behandeln,
 bedeutet
neben
der
grundlegenden
Sensibilisierung
für
soziale
Rechte
hinaus
auch
ethische,
soziale,
politische
und
ökonomische
Fragestellungen
zu
beleuchten.

Will
 man
 sich
 mit
 dem
 sehr
 vielschichtigen
 Thema
 auseinandersetzen,
 sollte
 die
 unterschiedliche
Betroffenheit
(von
Mensch,
Wirtschaft,
Politik,
…)
berücksichtigt
werden.




                    Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
                    „Opfer
der
Globalisierung“
|
„Die
Unorganisierbaren“                                     Seite
11/20
Bezug
zum
Lehrplan

Nachstehend
finden
sich
Einstiege
ins
Thema,
Impulsfragen
und
methodische
Anregungen,
die
unabhängig
von
Materialien
sind
und
einfach
im
Unterricht
eingebaut
werden
können.
Je
nach
verfügbarem
Zeitbudget
und
der
Möglichkeit
zu
fächerübergreifenden
Projektstunden/-tagen
werden
die
vor
genannten
Lernziele
erreicht.

Das
Thema
der
sozialen
Rechte
kann
innerhalb
der
Lehrpläne
nahezu
in
jedem
Unterrichtsfach
thematisiert
werden.
In
Deutsch
können
Texte
gelesen,
selbst
verfasst
und
szenisch
dargestellt
werden.
Für
Geografie-
und
Wirtschaftskunde
bieten
der
Film
und
die
folgenden
Impulse
viele
Anknüpfungspunkte.
In
Informatik
oder
Fremdsprachen
lassen
sich
Arbeitsverhältnisse
in
der
Welt
untersuchen.
Mathematik
eignet
sich
für
Berechnungen
 der
 Konzern-/Börsengewinne
 im
 Verhältnis
 zu
 Mindestlöhnen.
 In
 Bildnerischer
 Erziehung
können
Collagen
und
Bilder
unterstützen,
Impressionen
zu
verarbeiten.
Im
Musikunterricht
kann
das
Thema
mit
eigenen
Kompositionen
erlebt
werden.
Am
nachhaltigsten
ist
es,
"soziale
Rechte"
fachübergreifend
zum
Thema
zu
machen.

Zu
 den
 einzelnen
 Bereichen
 und
 eingearbeiteten
 Fragen
 finden
 Sie
 vielfältige
 Materialien
 und
 Medien
 in
Österreich
bei
BAOBAB
Weltbilder
Medienstelle
und
den
regionalen
Mediatheken
(in
allen
Bundesländern)
-
               
     www.normale.at

www.baobab.at
und




               


¿
Verkehrte
Welt
?




Die
Karte
in
der
Petersprojektion
stellt
die
bei
uns
übliche
Weltkarte
"auf
den
Kopf".
Sie
lädt
dazu
ein,
neue
Welt.Sichten
auszuprobieren.
               www.welthaus.at/layout/index.php3?scheme=4700

Bezugsquelle:




                                                






                    Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
                    „Opfer
der
Globalisierung“
|
„Die
Unorganisierbaren“                                Seite
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Didaktische
Anregungen

Im
Rahmen
der
„Normale
07
@
cinemagic“
dient
der
Film
als
Impuls-Medium
zur
Ein-
oder
Hinführung
zu
den
genannten
Themenfeldern
und
reicht
durch
eine
vertiefende
inhaltliche
Auseinandersetzung
über
den
Kinosaal
hinaus.

Zur
 nachhaltigen
 Auseinandersetzung
 ist
 es
 in
 jedem
 Fall
 förderlich,
 auf
 Vernetzung,
 Selbsttätigkeit
 und
Handlungsorientierung
abzuzielen.


Impulse
für
den
Unterricht

Impulsfragen
Zur
Einstimmung
können
Aufsätze
geschrieben,
Bilder
zu
den
folgenden
Fragestellungen
gemalt
werden:
     Wie
sieht
„Arbeit“
im
Alltag
der
Menschen
hier
und
in
anderen
Ländern
und
Erdteilen
aus?
zB
in
        Hong
Kong
und
im
chinesischen
Landesinneren?
Welche
Berufe
gibt
es
in
der
Stadt
/
am
Land?
     Wie
schätzen
wir
ihre
Arbeitsrechte
ein?
     Inwieweit
prägen
soziale
Rechte
die
Lebensweisen
und
–einstellungen
des
Menschen?
Die
Antworten
können
auch
auf
Karteikarten
gesammelt
und
zu
einem
Gesamtergebnis
strukturiert
werden.
Diese
 Arbeiten
 dienen
 in
 einer
 späteren
 Phase
 dazu,
 die
 eigene
 Sinneswandlung
 durch
 Information
 zu
dokumentieren.

Überprüfung
von
vorgefassten
Meinungen
Freie
Assoziationsketten
zu
Wohlfahrt
und
WohlfahrtsempfängerInnen:
     Was
denkst
Du,
wenn
Du
„Fließbandarbeit“
hörst?
     Was
fällt
ad
hoc
ein,
wenn
ich
das
Wort
„Wohlstand“
sage?
     Wer
sind
die
Menschen,
die
Sozialhilfe
beziehen?
     Warum
braucht
eine
Gesellschaft
eine
soziale
Sicherung
der
Menschen?
Schreibt
alle
Assoziationen
auf
ein
Flip-Chart
/
eine
Tafel.

Reflexion
–
Reaktion
     Welche
Szene
des
Films
hat
Dich
am
meisten
berührt
und
warum?
     Sprich
über
eine
Szene,
die
Dich
persönlich
angesprochen
hat.
     Was
ist
für
Dich
Soziale
Sicherheit?
     Wovon
sind
die
Menschen
in
dem
Film
betroffen?
Wofür
kämpfen
sie?

Eigene
Arbeitserfahrungen
Zur
Einstimmung
können
Aufsätze
geschrieben,
Bilder
zu
den
folgenden
Fragestellungen
gemalt
werden:
     Was
verbinden
wir
mit
Arbeit?
     Gibt
es
noch
andere
Arbeit
außer
Erwerbsarbeit?
Wozu
ist
sie
gut?
Wie
wird
sie
geschätzt?
     Ist
es
möglich,
das
zu
arbeiten,
was
man
wirklich
wirklich
tun
will?
     Wenn
ich
mir
vorstelle
...
        a) ein/e
Putzmann/Putzfrau
in
Wien
        b) ein
Zeitungskolporteur
in
Wien
        c) ein/e
FabriksarbeiterIn
        d) ein/e
AktionärIn
        zu
sein,
dann
würde
mein
Tagesablauf
so
aus
sehen
...
Mit
den
SchülerInnen
werden
ausgewählte
Fakten
besprochen
und
genauer
beleuchtet
(Unklarheiten




                   Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
                   „Opfer
der
Globalisierung“
|
„Die
Unorganisierbaren“                               Seite
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aufdecken!)
Versetzt
Euch
in
eine
Situation
dieser
Geschichten
und
versucht
sie
spielerisch
darzustellen.

Auf
mehreren
Flip-Charts
werden
die
Ergebnisse
aus
der
Diskussion
zu
den
folgenden
Fragen
festgehalten:
     Habe
ich
schon
gearbeitet?
Bei
wem?
Wofür?
     Was
 glaubst
 Du
 sind
 die
 Unterschiede
 zwischen
 einem
 Angestelltenverhältnis
 und
 einem
 freien
       Werkvertrag?
     Was
haben
Menschen
alles
nicht,
wenn
sie
keine
soziale
Sicherung
haben?
     Wer
profitiert,
wenn
die
Menschen
keine
Arbeitsrechte
haben?
Und
warum?

Die
Ermittlung
von
Vor-
und
Nachteilen
verschiedener
Beschäftigungsformen
führt
zu
ihrer
Bewertung.
Die
Schülerinnen
 und
 Schüler
 stellen
 ihre
 Wertungen
 auf
 Plakaten
 dar,
 die
 in
 der
 Schule
 (später
 zu
 Hause)
ausgehängt
werden:
      Was
wird
mir
bei
meiner
Arbeit
wichtig
sein?
      Welche
Nachteile
wäre
ich
bereit
in
Kauf
zu
nehmen,
wenn
ich
dafür
„frei“
arbeiten
kann?
Alle
Flip-Charts
zur
Wissens-Dokumentation
für
spätere
Phase
aufbewahren,
ggf.
abfotographieren.

Recherche
mit
anschließender
Präsentation
und
Diskussion
    Warum
werden
manche
Länder
„Billiglohnland“
genannt?
Wieso
ist
die
Arbeitskraft
dort
billiger?
    Wer
profitiert
auf
wessen
Kosten
(cui
bono)?
    Wie
hängen
Armut/Ausbeutung,
wirtschaftliche
Machtkonzentration
und
Legalität
von
Freien
       Produktionszonen/Steuerbefreiung
zusammen?
    Handeln
Konzerne
gesellschaftlich
verantwortlich?
    Wie
hängt
das
alles
mit
meinen
Kaufgewohnheiten
zusammen?
    Wie
wichtig
wäre
Dir
persönliche
Bereicherung
durch
den
Besitz
von
Aktien,
angesichts
dessen,
was
       Du
heute
von
der
Welt
weißt?

Internationaler
Austausch
/
Vernetzung
mit
anderen
SchülerInnen
und
LehrerInnen
Menschen
in
anderen
Ländern
an
eigenen
Alltags-Erfahrungen,
Problemen,
Hoffnungen
teilhaben
lassen.
                                                  www.moodle.de
und




Geeignet
sind
e-mail
bzw.
Internetplattformen
wie




        


    
              



                                                                    http://moodle.org
Viele
 Menschen
 haben
 jedoch
 keinen
 Internetzugang,
 daher
 postalischer
 Austausch
 z.B.
 von
 Audio-
Kassetten
oder
Bildern.
Möglichkeiten
von
SchülerInnenaustausch,
Teilnahme
an
internationalen
Sommer-Camps
recherchieren.

Kunstwerke
Recherche
und
Gestaltung
eigener
Kunstwerke
zu
den
Themen
mit
verschiedenen
Medien,
Veröffentlichung
oder
Verteilung

Rollenspiele,
Dialoge
auch
in
die
Rolle
des/der
Andersdenkenden
schlüpfen!),
(Fishbowl-)
Diskussionen
                               
emac_web/



www.mediawien.at/unterricht/m/


                            



                                        
data/l_diskussion.htm






                    Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
                    „Opfer
der
Globalisierung“
|
„Die
Unorganisierbaren“                                 Seite
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Rollenspiel
zu
unsicheren
Arbeitsbedingungen:
Verschiedenen
Kleingruppen
werden
Rollenkarten
zugeteilt,
entweder
„Pro“
oder
„Kontra“.
Das
jeweilige
Team
erarbeitet
3
Argumente
entweder
dafür
oder
dagegen
und
präsentiert
diese
anschließend:

                                      Pro                                    Kontra
Aktionär/innen                        Als
Aktionärinnen
/
Aktionäre
einer,   Als
Aktionärinnen
/
Aktionäre
einer,
                                      an
der
Börse
notierten                 an
der
Börse
notierten
                                      Aktiengesellschaft,
besitzen
wir       Aktiengesellschaft,
besitzen
wir
                                      Anteile
an
ihrem
Grundkapital.         Anteile
an
ihrem
Grundkapital.
                                      Geringe
oder
keine
Lohnkosten          Geringe
oder
keine
Lohnkosten
                                      sind
von
uns
VON
VORTEIL,
weil...      sind
uns
UNANGENEHM,
weil...
Politiker/innen                       Als
Politikerinnen
/
Politiker
sind    Als
Politikerinnen
/
Politiker
sind
                                      wir
FÜR
die
Senkung
/                  wir
GEGEN
die
Senkung
/
                                      Abschaffung
der
Lohnkosten
und         Abschaffung
der
Lohnkosten,
                                      Flexibilisierung
der
Arbeitszeit,      weil...
                                      weil...
Firmenchefinnen/-chefs                Als
Firmenchefinnen
/
Firmenchefs      Als
Firmenchefinnen
/
Firmenchefs
                                      sind
uns
unsichere                     sind
wir
FÜR
die
soziale
                                      Arbeitsbedingungen
EGAL,
bzw.          Absicherung
unserer
                                      wir
BEFÜRWORTEN
sie,

weil...          Mitarbeiter/Innen
,
weil
...
Journalist/innen,                     Als
freie
Journalist/innen
oder        Als
freie
Journalist/innen
oder
Filmemacher/innen                     Filmemacher/innen
nehmen
wir           Filmemacher/innen
BELASTEN
                                      unsichere
Arbeitsbedingungen
in        uns
unsichere
                                      Kauf,

weil...                         Arbeitsbedingungen,

weil...
Mitarbeiter/innen
einer
Discount-     Als
Mitarbeiter/innen
einer            Als
Mitarbeiter/innen
einer
Kette
oder                            Discount-Kette
oder                    Discount-Kette
oder
Leiharbeiter/innen                    Leiharbeiter/innen
machen
wir          Leiharbeiter/innen
BELASTEN
uns
                                      diesen
Job
trotz

unsicherer           unsere

unsicheren
                                      Arbeitsbedingungen,

weil...           Arbeitsbedingungen,

weil...
Betriebsrätinnen/-räte                Als
Betriebsräte
/
Betriebsrätinnen    Als
Betriebsräte
/
Betriebsrätinnen
                                      vertreten

wir
im
Unternehmen
die      vertreten

wir
im
Unternehmen
die
                                      Interessen
der                         Interessen
ALLER
                                      Arbeitnehmer/innen.                    Arbeitnehmer/innen.
Wir
sind
                                      Um
Werkvertragsnehmer/innen            GEGEN
unsichere
                                      oder
Freie                             Arbeitsbedingungen,

weil...
                                      Dienstvertragsnehmer/innen
                                      KÜMMERN
wir
uns
NICHT,

weil...
Konsument/innen                       Als
Konsumentinnen
/                   Als
Konsumentinnen
/
                                      Konsumenten
sind
uns
unsichere         Konsumenten
sind
wir
DAGEGEN,
                                      Arbeitsbedingungen
mancher             dass
Menschen
ausgebeutet
                                      Menschen
EGAL,

weil...                werden,

weil...




                   Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
                   „Opfer
der
Globalisierung“
|
„Die
Unorganisierbaren“                               Seite
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Redewendungen
und
Sprichwörter
zum
Thema:
Arbeit
ist
ein
Bestandteil
jeder
Gesellschaft
und
findet
sich
in
zahlreichen
Zitaten
und
Sprichwörtern
wieder.
Die
 nachfolgende
 Auswahl
 kann
 Anlass
 geben,
 (Erwerbs)Arbeit
 zu
 interpretieren,
 aber
 auch
 Geschichten
oder
Bilder
dazu
entstehen
zu
lassen.

      „Lieber
Feste
feiern
als
feste
arbeiten.“
      „Die
Arbeit
schnell
weghudeln.“
      „Arbeit
adelt“
–
„Arbeit
macht
das
Leben
süß.“
–
„Arbeit
ist
der
Fluch
der
trinkenden
Klasse.“
      „Arbeit
allein
macht
nicht
glücklich.“
      „Arbeit
bekommen“
–
„Arbeit
haben“
–
„Arbeit
suchen“
      „einer
Arbeit
nachgehen“
–
„zur
Arbeit
gehen“
–
„zurück
an
die
Arbeit“
      „An
einem
neuen
Einfall
zu
arbeiten
beginnen.“
–
„Pionierarbeit
leisten“
      „am
Rotieren
sein
vor
Arbeit“
–
„bis
über
beide
Ohren
in
Arbeit
stecken“
      „ein
Arbeitstier
sein“
–
„wie
ein
Pferd
arbeiten“
–
„wie
wild
arbeiten“
–
„ganze
Arbeit
leisten“
      „jemandem
die
ganze
Arbeit
überlassen“
      „geistige
Arbeit“
–
„sie
arbeiten
Hand
in
Hand“
      „Arbeit
macht
frei“
      „Arbeitsvertrag
mit
der
Verpflichtung,
keiner
Gewerkschaft
beizutreten“
      „Drecksarbeit“
–
„Heidenarbeit“
–
„Schwarzarbeit“
      „Geld
für
einen
arbeiten
lassen“
–
„in
die
eigene
Tasche
arbeiten“
      „Harte
Arbeit
hat
noch
keinem
geschadet“
      „Jede
Arbeit
ist
ihres
Lohnes
wert“
–
„Wie
die
Arbeit,
so
der
Lohn“
      „Jeder
hat
etwas
zu
sagen,
aber
keiner
macht
die
Arbeit“
      „Muße,
nicht
Arbeit,
ist
das
Ziel
des
Menschen.“

      "Wer
die
Arbeit
kennt
und
nach
ihr
rennt
und
sich
nicht
drückt,
der
ist
verrückt."
      Berliner
Redensart

      „Eines
der
Symptome
eines
sich
ankündigenden
Nervenzusammenbruchs
ist
die
Empfindung,
dass
      die
eigene
Arbeit
etwas
ganz
schrecklich
Wichtiges
ist.“
      Bertrand
Russell,
walisischer
Philosoph,
Mathematiker,
1872-1970

      „Denken
 ist
 die
 schwerste
 Arbeit
 die
 es
 gibt.
 Das
 ist
 wahrscheinlich
 auch
 der
 Grund,
 dass
 sich
 so
      wenige
Leute
damit
beschäftigen.“
      Henry
Ford
I,
Gründer
des
gleichnamigen
Marke,
1863-1947

      „Wenn
Du
ein
Schiff
bauen
willst,
dann
trommle
nicht
Männer
zusammen,
um
Holz
zu
beschaffen,
      Aufgaben
zu
vergeben
und
die
Arbeit
einzuteilen,
sondern
lehre
die
Männer
die
Sehnsucht
nach
dem
      weiten
endlosen
Meer.“
      Antoine
de
Saint
Exupéry,
französischer
Schriftsteller,
1900-1944

      „Ein
Mensch
sagt,
und
ist
stolz
darauf,
      Er
geht
in
seiner
Arbeit
auf.
      Bald
aber,
nicht
mehr
so
ganz
munter,
      Geht
er
in
seiner
Arbeit
unter.“
      Eugen
Roth,
deutscher
Dichter,
1895-1976




                    Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
                    „Opfer
der
Globalisierung“
|
„Die
Unorganisierbaren“                                   Seite
16/20
Aktion
Briefe
an
Prominente
und
(lokale)
PolitikerInnen
schreiben,
ihnen
Fragen
stellen
und
Eure
Meinung
sagen

Präsentation
des
Klassen-/Schulprojektes
nach
vorherigem
Training
gegenüber
Freund/innen
und
vor
der
Klasse
     bei
Parallelklassen
     bei
kommunalen
PolitikerInnen
     bei
NachbarInnen
     im
SchülerInnenparlament
(siehe
Link-Tipps)
     Teilnahme
an
Wettbewerben

Medienanalyse
Ein
sehr
lohnendes,
aber
zeitaufwendiges
Projekt
ist
eine
vergleichende
Medienanalyse,
die
sich
ausführlich
mit
dem
Film
befasst:
Schulbücher,
Fernsehsendungen,
Zeitungen,
Magazine
und
Webseiten
auf
Darstellung
von
Menschen
verschiedener
Kulturkreise
oder
Länder
auf
Leitfragen
überprüfen
wie:
     Welche
gemeinsamen
Problemstellungen
sind
festzustellen?
     Welche
gemeinsamen
Interessen
teilen
verschiedene
Völker?
     Wie
wichtig
ist
die
Perspektive
der
Filmemacher/innen?
Ist
diese
auch
kulturell
bedingt?
      (Blick
aus
dem
Innern
der
Festung
Europa
-
Blick
von
Außen
auf
Europa)

Filmanalyse
Leitfaden
                                                                            


www.mediamanual.at/mediamanual/leitfaden/filmgestaltung/filmanalyse/index.php


Skripten
von
Norbert
Franz:
                                www.uni-potsdam.de/u/slavistik/vc/filmanalyse/kategorien/wissen/bild.htm

„Das
Bild
und
die
Bilderfolge":




                                                                     

                                                                                                       



           www.uni-potsdam.de/u/slavistik/vc/filmanalyse/kategorien/wissen/ton.htm

„Der
Ton"




                                                                       

                                                                                   



                                   www.uni-potsdam.de/u/slavistik/vc/filmanalyse/kategorien/wissen/handlung.htm

"Narrative
Kategorie:
Handlung"




                                                                            




                                www.uni-potsdam.de/u/slavistik/vc/filmanalyse/kategorien/wissen/figuren.htm

"Narrative
Kategorie:
Figuren":




                                                                         

                                                                                                           



                         www.uni-potsdam.de/u/slavistik/vc/filmanalyse/kategorien/wissen/narratives_modell.htm

„Das
narrative
Modell":




                                                                                     

                                                                                                               




Glossare
von
Norbert
Franz:
www.uni-potsdam.de/u/slavistik/vc/filmanalyse/kategorien/wissen/glossar_technische_kategorien.htm
   

                                                                                                   



                                                                                               



www.uni-potsdam.de/u/slavistik/vc/filmanalyse/kategorien/wissen/glossar_narrative_kategorien.htm






                      Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
                      „Opfer
der
Globalisierung“
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„Die
Unorganisierbaren“                                       Seite
17/20
Link-Tipps:

Organisationen,
die
im
Film
vorkommen:

    o   Justice
for
Janitors
|
Service
Employees
International
Union
(SEIU))
        Amerikas
größte
Gewerkschaft
für
KrankenpflegerInnen,
HeimpflegerInnen,
Gebäudereinigungskräfte
        und
öffentliche
Verwaltung.
                                        

        www.seiu.org/property/janitors/
(englisch,
spanisch)

    o   Garment
Worker
Center
für
TextilarbeiterInnen
                                   




        www.garmentworkercenter.org
(englisch)

    o   De-Bug,
das
online-Magazin
von
South
Bay
                                 



                                   

        www.siliconvalleydebug.com
(englisch)


Beratungsstellen
in
Österreich:

    o   Arbeiterkammer
Wien,
«Arbeitswelt
&
Schule»
                                                  

        http://wien.arbeiterkammer.at/www-1493.html


    o   work@flex,
Arbeitsgemeinschaft
der
Gewerkschaft
Privater
Angestellter
(GPA)
                       

        www.interesse.at


    o   FlexPower,
Beratungszentrum
des
ÖGB
                                                                                      



        www.oegb.at/servlet/ContentServer?pagename=OEGBZ/Page/OEGBZ_Index&n=OEGBZ_3.6.g

(Einkaufs)Tipps
für
fair
gehandelte
Kleidung:

    o   Die
Clean
Clothes-Kampagne
für
faire
Arbeitsbedingungen
weltweit
                            
            www.cleanclothes.org
(englisch)
        www.cleanclothes.at
(deutsch)
|




                



                        http://doku.cac.at/shopping_guide_online.pdf
(PDF,
2.8MB)
                         

        Einkaufsführer:



                                         


    o   No
Sweat
                             



        www.nosweatapparel.com



    o   Aktuelle
Informationen
zum
kritischen
Konsum
auch
unter
        http://marktcheck.greenpeace.at





eLearning-Modul
 „Ein
 Europa
 für
 Menschen
 –
 wirtschaftspolitische
 Zusammenhänge
 und
 ihr
gesellschaftspolitischer
 Einfluss“
 von
normale.at
 in
 Zusammenarbeit
 mit
 dem
 Verband
 Österreichischer
Gewerkschaftlicher
Bildung
(VÖGB)
und
ÖGB-Verlag.
Ausschnitte
 aus
 Dokumentarfilmen
 in
 einer
 Gesamtlänge
 von
 über
 70
 Minuten
 mit
 Analysen,
 Fakten
 &
Zahlen
veranschaulichen
aktuelle
wirtschafts-
und
sozialpolitische
Entwicklungen
in
Europa
                                  www.voegb.at


Das
Modul
ist
frei
zugänglich
bei




         
/europa.html



Offensive
zur
Verbesserung
der
Arbeitsbedingungen
in
Call-Centern
                                                                                   


www.gpa.at/servlet/ContentServer?pagename=GPA/Page/Index&n=GPA_0.a&cid=1148638007800





                   Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
                   „Opfer
der
Globalisierung“
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„Die
Unorganisierbaren“                           Seite
18/20
Veloce
Betriebsratswahl
                  http://austria.kanalb.org/topic.php?clipId=97

                   

Videoclip
online:



                                         



KiK
Betriebsratswahl
                                                                                      


www.gpa-djp.at/servlet/ContentServer?pagename=GPA/Page/Index&n=GPA_40&cid=1159262865626


Aida
Betriebsratswahl
                                                                                            


www.vida.at/servlet/ContentServer?pagename=S03/Page/Index&n=S03_999_Suche.a&cid=1176452209779


Lidl-Kampagne
Deutschland
                     

www.verdi-blog.de/lidl


Euro
May
Day,
Europaweiter
Aktionstag
1.
Mai
                  
          www.euromayday.org
(englisch)
www.euromayday.at
(deutsch)





             




Das
Forum
der
Ausgebeuteten
www.chefduzen.at

Starbucks
Workers
Union
Solidaritätskampagne
der
Syndikalistischen
Initiative
www.syndinit.org

Die
Armutskonferenz
www.armut.at

Globales
Lernen
/
Entwicklungspolitische
Workshops
kommen
zu
Euch
an
die
Schule
www.suedwind-agentur.at
 


Infopool
zum
Globalen
Lernen:
www.globlern21.de




VerNETZte
Welt
mit
Lexikon,
Link-Listen
                               
emac_web/



www.mediawien.at/unterricht/m/


                       



                                        
data/w_index.htm




Literatur-Empfehlungen:

Rechtsinfo
der
ÖGB
Frauen
und
des
ÖGB
Beratungszentrums
„Bist
Du
A-Typisch?“
(PDF,
1.1MB)
www.oegb.at/servlet/ContentServer?pagename=OEGBZ/Page/OEGBZ_Index&n=OEGBZ_3.6.g     




AK-/ÖGB-Studie
"Atypisch
beschäftigt
–
Typisch
für
die
Zukunft
der
Arbeit?"
Schönbauer,
Laburda
2003
Zum
download
(PDF,
1.14MB):
                                                                                                  

www.oegb.at/servlet/BlobServer?blobcol=urldokument&blobheader=application%2Fpdf&blobkey=id&blobtabl

e=Dokument&blobwhere=1060188977969
      



Profit
over
People
–
Neoliberalismus
und
globale
Weltordnung.
von
Noam
Chomsky;
Europa-Verlag,
Hamburg
2003,
ISBN
3-203-76010-X

Asoziale
Marktwirschaft.
von
Hans
Weiss
und
Ernst
Schmiederer;
Kiepenheuer
&
Witsch,
ISBN
3-462-03412-X
Insider
aus
Politik
und
Wirtschaft
enthüllen,
wie
die
Konzerne
den
Staat
ausplündern.




                   Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
                   „Opfer
der
Globalisierung“
|
„Die
Unorganisierbaren“                     Seite
19/20
Der
Irrsinn
der
Reformen.
Warum
mehr
Wettbewerb
und
weniger
Staat
nicht
zu
Wohlstand
führen
von
Philipp
Löpfe
und
Werner
Vontobel
Orell
Füssli,
Zürich
2005,
198
S.,
ISBN
3-280-05133-9
Die
Schweizer
Wirtschaftsexperten
Philipp
Löpfe
und
Werner
Vontobel
gehen
der
Frage
nach,
"warum
mehr
Wettbewerb
 und
 weniger
 Staat
 nicht
 zu
 Wohlstand
 führen".
 Je
 produktiver
 eine
 Wirtschaft
 ist,
 so
 ihre
Überzeugung,
desto
dringender
ist
sie
auf
Sozialsysteme
angewiesen,
"mit
denen
die
Einkommen
über
die
Lebenszeit
und
ihre
Wechselfälle
wie
Krankheit,
Arbeitslosigkeit,
Alter
verteilt
werden".

Schwarz-Buch
Lidl
ver.di
gmbh
medien
buchhandel
verlag,
ISBN
3-932349-12-1
Erstmalig
 wird
 darin
 ein
 Blick
 hinter
 die
 Kulissen
 der
 erfolgreichen
 Billig-Kette
 Lidl
 geworfen
 und
Arbeitsbedingungen
von
rund
30.000
Beschäftigten
in
über
2500
Filialen
in
Deutschland
offen
gelegt.
Der
wirtschaftliche
Erfolg
des
Handelskonzerns,
der
nach
eigenen
Angaben
in
2004
einen
Umsatz
von
rund
36
Milliarden
 Euro
 erzielt
 und
 zu
 den
 erfolgreichsten
 Handelsunternehmen
 der
 Welt
 zählt,
 geht
 mit
 miesen
Arbeitsbedingungen
für
die
Beschäftigten
Hand
in
Hand.

Schwarzbuch
Markenfirmen.
Die
Machenschaften
der
Weltkonzerne
von
Klaus
Werner
und
Hans
Weiss
Deuticke
Verlag,
Wien
2003,
ISBN
3-216-30715-8
Dieses
Buch
wird
Dich
wütend
machen.

Schwarzbuch
Privatisierung
-
Wasser,
Schulen,
Krankenhäuser.
Was
opfern
wir
dem
freien
Markt?
von
Michel
Reimon
und
Christian
Felber
Ueberreuter-Verlag,
ISBN
3-8000-3996-6
Das
GATS-Abkommen
sieht
die
Liberalisierung
sensibler
Märkte
vor.
Das
Buch
zeigt
auf,
wo
die
Gefahren
dieser
neuen
Marktwirtschaft
liegen.

Der
totale
Markt.
Gefahr
für
Sozialstaat
und
Demokratie
von
Andreas
Berndt,
Gerlinde
Breiner,
Martina
Kirchmayr,
Thomas
Roithner
ÖGB-Verlag
2001,
214
S.,
ISBN
3-7035-0843-4
Unter
dem
Deckmantel
von
"Reformen",
um
"Auswüchse
des
Wohlfahrtsstaates"
zu
bekämpfen,
die
"soziale
Treffsicherheit"
zu
erhöhen
oder
der
Wirtschaft
die
sie
"behindernden"
Normen
aus
dem
Weg
zu
räumen,
wird
 auch
 in
 Österreich
 eine
 im
 Ergebnis
 zunehmend
 unsoziale
 Politik
 betrieben.
 ExpertInnen
 aus
 den
Bereichen
Politik
und
Wissenschaft
stellen
sich
der
Herausforderung
einer
fundierten
Analyse
neoliberaler
Politikentwürfe
und
skizzieren
strategische
Ansätze
zur
Rettung
des
Wohlfahrtsstaates
zu
skizzieren.

Was
zur
Wahl
steht
von
Ulrich
Beck
Suhrkamp,
Frankfurt/M.
2005.
127
S.,
ISBN
3-518-41734-5
Ulrich
 Beck
 empfiehlt
 in
 der
 Politik,
 nicht
 länger
 den
 Konzernen
 in
 der
 Hoffnung
 auf
 Arbeitsplätze
hinterherzulaufen,
sondern
in
einem
neuen
Sozialvertrag
Grundsicherungsmodelle
jenseits
des
Wachstums-
und
 Vollbeschäftigungszwangs
 anzustreben.
 Dabei
 könne
 nur
 eine
 transnational
 agierende
 Politik
 neue
Gestaltungsmöglichkeiten
gewinnen.

Wenn
uns
die
Arbeit
ausgeht
von
Bernd
Guggenberger
Hanser
Verlag,
174
S.,
ISBN
3-446-15320-9
1988
veröffentlicht
gibt
der
Autor
die
Diskussion
um
Arbeitszeitverkürzung,
Einkommen
und
die
Grenzen
des
Sozialstaates
wieder.




                    Begleitendes
Material
für
den
Unterricht
zu
                    „Opfer
der
Globalisierung“
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„Die
Unorganisierbaren“                               Seite
20/20
Arbeitsmaterialien

Die
 folgenden
 Vertragsmuster
 wurden
 uns
 freundlicherweise
 aus
 dem
 Projekt
 „flex
 in
 the
 city“
 von
 der
Gewerkschaft
der
Privatangestellten
(GPA)
und
der
Arbeiterkammer
Wien
zur
Verfügung
gestellt:

Jede
Vertragsart
besteht
aus
einer
Version
mit
eingebauten
Fallen
und
einer
korrigierten
Fassung:

       Angestellten-Dienstvertrag
       Arbeiter/innen-Dienstvertrag
       Freier
Dienstvertrag
       Werkvertrag

Diese
 Hinweise
 helfen
 den
 Jugendlichen,
 eigene
 Arbeitsverträge
 auf
 Fallstricke
 hin
 zu
 überprüfen
 und
können
als
Übung
in
den
Unterricht
integriert
werden.
                                                                                            Gebührenfrei


                     ANGESTELLTENDIENSTVERTRAG

       (die Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen)




1. VERTRAGSPARTEIEN


Dienstgeber:
.........................................................................................................


Adresse:
.........................................................................................................


Dienstnehmer:
.........................................................................................................


Wohnanschrift:
.........................................................................................................


geb. am:
.........................................................................................................


Staatsbürgerschaft:
.........................................................................................................


Familienstand:
.........................................................................................................


Sozialversicherungsnummer:
.........................................................................................


schließen folgenden Angestelltendienstvertrag:



Angestellten-Dienstvertrag mit Fehlern                                                              Seite 1/4
                                         2

2. EINSTELLUNG UND PROBEZEIT


Das Dienstverhältnis beginnt am 30. 10. 2004 und ist auf 3 Monate be-
fristet. Während dieser Zeit kann das Dienstverhältnis von beiden Seiten
jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos aufgelöst werden.
Bei gegenseitigem Einvernehmen geht das Dienstverhältnis nach Ablauf
der Befristung in ein unbefristetes über.

3. DIENSTVERWENDUNG

Der Dienstnehmer wird als Filialleiter eingestellt, er ist verpflichtet, alle
mit dieser Dienstverwendung verbundenen Arbeiten ordnungsgemäß
zu verrichten.

Der Dienstgeber behält sich vor, dem Dienstnehmer vorübergehend oder
dauerhaft eine andere Dienstverwendung zuzuteilen.
Bedingt die neue Verwendung die Einstufung in eine andere Verwen-
dungsgruppe, so behält sich der Arbeitgeber vor, die diesbezügliche
Umreihung vorzunehmen.


4. ORT DER DIENSTLEISTUNG

Als Ort der regelmäßigen Dienstleistung werden die Filialen des Dienst-
gebers in Wien vereinbart. Arbeitseinsatz im gesamten Bundesgebiet ist je-
doch möglich.


5. ARBEITSZEIT

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ausschließlich der
Pausen 38,5 Stunden.
Die Einteilung der täglichen Arbeitszeit sowie deren vorübergehende o-
der dauernde Abänderung obliegt dem Dienstgeber.
Der Dienstnehmer verpflichtet sich zur Überstundenleistung im gesetzli-
chen Rahmen


6. Gehalt

Der Dienstnehmer wird in die Beschäftigungsgruppe IV des Kollektivver-
trags für Angestellte in Handelsbetrieben eingestuft.
Aufgrund der vereinbarten Tätigkeit gebührt dem Dienstnehmer ein
Bruttomonatsgehalt von € 2.000,00.



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7. Aus- und Weiterbildung

Der Dienstnehmer ist verpflichtet, an vom Dienstgeber angeordneten
Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen, auch wenn diese
fallweise außerhalb der Dienstzeit stattfinden.


8. URLAUB

Es wird vereinbart, dass der Urlaub nach Werktagen berechnet wird.
Der Gesamtanspruch besteht daher im Ausmaß von 30 Werktagen.


9. Konkurrenzklausel

Der Dienstnehmer verpflichtet sich für die Dauer von 2 Jahren nach Be-
endigung des Dienstverhältnisses, nicht im Geschäftszweig des Dienst-
gebers tätig zu werden.
Bei Verstoß gegen diese Klausel wird eine Pauschalkonventionalstrafe
von 3 Monatsgehältern vereinbart.


10. Dienstverpflichtung

Der Dienstnehmer hat alle ihm übertragenen Aufgaben mit Sorgfalt zu
erfüllen, während der Dauer des Dienstverhältnisses ist es dem Dienst-
nehmer nicht gestattet, ohne schriftliche Zustimmung des Dienstge-
bers, irgendeine Nebenbeschäftigung auszuüben.


11. Anrechnung der Vordienstzeiten

Für das Dienstverhältnis werden 5 Jahre als Vordienstzeit für die Be-
rechnung der kollektivvertraglichen Einstufung und des Urlaubsan-
spruchs angerechnet.


12. Verfall

Sofern keine kollektivvertragliche Regelungen bestehen, wird verein-
bart, dass sämtliche Ansprüche aus dem gegenständlichen Dienstver-
hältnis, bei sonstigem Verfall, innerhalb von sechs Monaten ab Fälligkeit
des Anspruches beim Dienstgeber schriftlich geltend gemacht werden
müssen. Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt die gesetzliche Ver-
jährungsfrist gewahrt.




Angestellten-Dienstvertrag mit Fehlern                            Seite 3/4
                                                   4

13. MITARBEITERVORSORGEKASSE

In unserem Betrieb wurde für die Mitarbeiter folgende Mitarbeitervor-
sorgekasse ausgesucht:

APK – Pensionskasseaktiengesellschaft
Landstraßer Hauptstraße 26
1031 Wien

Tel: 01/712 99 80
Fax: 01/712 99 80 DW 55
e-mail: office@apk-pensionskasse.at



14. Rechtsgrundlagen

Es gelten die Bestimmungen des Angestelltengesetzes und des Kollek-
tivvertrages für Angestellte im Handel.


15. Kündigung

Es wird nach AngG § 20 Z 4 vereinbart, dass sowohl Dienstgeber als
auch Dienstnehmer das Dienstverhältnis unter Einhaltung der gesetzli-
chen Kündigungsfrist des Dienstgebers zum Monatsletzten lösen kön-
nen.


16. Schriftform

Jede künftige Änderung der hierfür festgehaltenen Rechte und Pflich-
ten, die nicht unmittelbar auf Gesetz, Kollektivvertrag oder Betriebsver-
einbarung beruhen, werden schriftlich mitgeteilt bzw. schriftlich verein-
bart. Für den Fall der länger als einen Monat dauernden Auslandstätig-
keit werden die Entsendungsbedingungen gesondert schriftlich fest-
gehalten.


................................................       ................................................
Ort, Datum                                                             Ort, Datum


................................................       ................................................
Dienstgeber                                                          Dienstnehmer




Angestellten-Dienstvertrag mit Fehlern                                                       Seite 4/4
                                                              Gebührenfrei


           ARBEITER/INNEN-DIENSTVERTRAG

    (die Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen)




1. VERTRAGSPARTEIEN




Arbeitgeber:            Gulaschtischlerei


Adresse:                Huzmannitenstrasse 79


Arbeitnehmer:           GulaschesserIn


Wohnanschrift:          Landstraße xy


geb. am:                30.8.1967


Staatsbürgerschaft:     Österreich

Familienstand:          verheiratet

Sozialversicherungsnummer:           759/300867




                 schließen folgenden Arbeiterdienstvertrag:
                                       -2-


2. EINSTELLUNG UND PROBEZEIT

a) Unbefristetes Arbeitsverhältnis:
   Das Arbeitsverhältnis beginnt am 1.11.2005

Die Probezeit, innerhalb der das Dienstverhältnis beiderseits jederzeit
aufgelöst werden kann, wird für die Dauer von 4 Wochen vereinbart.


3. DIENSTVERWENDUNG

Der Dienstnehmer wird als Facharbeiter nach dem 2. Jahr nach der
Auslehre eingestellt. Er ist verpflichtet, alle mit dieser Dienstverwen-
dung verbundenen Arbeiten ordnungsgemäß zu verrichten. Zu seinem
Tätigkeitsbereich gehören u.a.:

Herstellung von Maßmöbeln nach Plänen

Der Dienstnehmer verpflichtet sich, auch andere zumutbare Arbeiten
vorübergehend zu verrichten.


4. ORT DER DIENSTLEISTUNG

a) Als Ort der Dienstleistung wird der Betrieb in Linz vereinbart. Der
  Dienstnehmer ist auch bereit, dauernd gegen Ersatz der damit ver-
  bundenen Aufwendungen auch in anderen Betrieben des Arbeitge-
  bers in Österreich zu arbeiten.

b) Die Arbeitsleistung erfolgt primär auf den jeweiligen Baustellen etc.,
  die als vertraglicher Arbeitsort gelten.


5. ARBEITSZEIT

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ausschließlich der
Pausen 41 Stunden.

   a) Die Einteilung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit wird
      wie folgt vereinbart:

      Mo-Do 7.30 – 16:30, Fr 7:30 – 15:00
      einschließlich der halben Stunde unbezahlte Pause.

  Eine Änderung kann vom Arbeitgeber aus wichtigen Gründen zwei
  Wochen vorher angeordnet werden.



Arbeiter/innen-Dienstvertrag mit Korrekturen                     Seite 2/5
                                       -3-


   b) Nach den Bestimmungen des Kollektivvertrages wird folgende Ar-
      beitszeitregelung vereinbart:

  Alle Fenstertage werden innerhalb eines Einarbeitungszeitraumes
  von 7 Wochen eingearbeitet. In den Einarbeitungswochen beträgt
  die wöchentliche Normalarbeitszeit 48 Stunden. Eine Überschreitung
  von 45 Wochenstunden bedarf der Vereinbarung.

6. EINSTUFUNG UND ENTLOHNUNG

Der Arbeitnehmer wird nach den Bestimmungen des Kollektivvertrages
in Lohngruppe II eingestuft, bei einem kollektivvertraglichen Lohn von
derzeit Euro 8,03 brutto pro Stunde.

Die Abrechnung erfolgt monatlich . Das Entgelt wird im nachhinein bis
17. des Folgemonats auf die BAWAG Konto Nr. 054 100 84 034 über-
wiesen.

Der Anspruch auf Sonderzahlungen richtet sich nach dem Kollektivver-
trag.


7. ÜBERSTUNDEN / MEHRARBEIT

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, im erlaubten Ausmaß Überstunden
zu leisten, sofern nicht berücksichtigungswürdige Gründe auf Seiten
des Arbeitnehmers entgegenstehen. Diese dürfen grundsätzlich nur
über ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers gemacht werden. Der
Arbeitnehmer ist verpflichtet, die von ihm geleisteten Mehrarbeitsstun-
den/Überstunden detailliert aufzuzeichnen und wöchentlich dem Ar-
beitgeber zur Abzeichnung vorzulegen.

   a) Die Abrechnung der Mehrarbeitsstunden/Überstunden erfolgt laut
      Kollektivvertrag für das Tischlergewerbe anhand der vom Arbeit-
      nehmer aufgezeichneten und vom Arbeitgeber abgezeichneten
      Arbeitszeitaufstellung.

   b) Der Arbeitnehmer erhält für seine geleisteten Überstunden eine
      Überstundenpauschale für durchschnittlich 5 Überstunden pro
      Monat.

   c) Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann im Einzelfall auch
      vereinbart werden, Mehrarbeitsstunden und Überstunden in Form
      von Zeitausgleich abzugelten.

   d) Durch die Überstundenpauschale sind alle vom Arbeitnehmer
      geleisteten Mehr- und Überstunden im rechtlich erlaubten Aus-
      maß abgegolten.
Arbeiter/innen-Dienstvertrag mit Korrekturen                    Seite 3/5
                                       -4-




8. ERKRANKUNG

Der Arbeitnehmer hat jede Arbeitsverhinderung unverzüglich dem Ar-
beitgeber bekannt zu geben und bei Arbeitsverhinderungen, die krank-
heitsbedingt sind, unverzüglich eine kassen- oder gemeindeärztliche
Bestätigung über Beginn, voraussichtlicher
Dauer und Ursache der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Diese Bestäti-
gung hat einen Vermerk zu enthalten, dass der zuständigen Kranken-
kasse eine Arbeitsunfähigkeitsanzeige mit den obigen Angaben über-
mittelt wurde. Der Arbeitnehmer nimmt zur Kenntnis, dass er bei Nicht-
einhaltung dieser Verpflichtung für die Dauer der Säumnis den Anspruch
auf Entgeltfortzahlung verliert. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, zu
Unrecht bezogenes Entgelt zurückzuzahlen.


9. URLAUB

   a) Es wird vereinbart, dass der Anspruch nach Arbeitstagen (Ge-
      samtstunden) berechnet wird. Der Gesamturlaubsanspruch pro
      Dienstjahr besteht daher im Ausmaß von 25 Arbeitstagen.

   b) Der Arbeitnehmer ist damit einverstanden, dass 2 Wochen seines
      Gebührenurlaubes als Betriebsurlaub in den Monaten Juli und
      Jänner konsumiert werden.

   c) In den Monaten Juni und Dezember ist eine Konsumation des Ur-
      laubes aus betrieblichen Gründen nicht möglich.


10. KÜNDIGUNGSFRIST UND KÜNDIGUNGSTERMIN

   a) richten sich nach dem Kollektivvertrag für das Tischlergewerbe
      und beträgt eine Woche. Das Arbeitsverhältnis kann nur zum En-
      de der Arbeitswoche gelöst werden.

11. NAME UND ANSCHRIFT DER MITARBEITERVORSORGEKASSE:

In unserem Betrieb wurde für die Mitarbeiter folgende Mitarbeitervor-
sorgekasse ausgesucht: BAWAG/ALLIANZ, Hietzinger Kai 101-105, 1130
Wien.




Arbeiter/innen-Dienstvertrag mit Korrekturen                   Seite 4/5
                                                        -5-


12. VERFALL

Sämtliche Ansprüche aus dem gegenständlichen Arbeitsverhältnis müs-
sen bei sonstigem Verfall innerhalb von vier Monaten ab Fälligkeit des
Anspruches eingeschrieben geltend gemacht werden. Bei rechtzeitiger
Geltendmachung bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren
gewährt.

13. Es gilt der Kollektivvertrag für das Tischlergewerbe

     Kollektivvertrag, aushangpflichtige Gesetze, Betriebsvereinbarun-
     gen sowie sämtliche auf diesen Arbeitsvertrag anzuwendenden
     Rechtsvorschriften liegen im Büro auf.


14. Änderungen der hier festgehaltenen Rechte und Pflichten, die nicht
   unmittelbar auf Gesetz, Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung
   beruhen, werden schriftlich mitgeteilt bzw. vereinbart. Für den Fall
   einer länger als einen Monat dauernden Auslandstätigkeit werden
   die Entsendungsbedingungen gesondert schriftlich festgehalten.

30.10.2005
.....................................................
Ort, Datum

.....................................................    ....................................................
Dienstgeber                                               Dienstnehmer




Arbeiter/innen-Dienstvertrag mit Korrekturen                                                        Seite 5/5
                                                               Gebührenfrei


   ARBEITER/INNEN-DIENSTVERTRAG

           (die Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen)




1. VERTRAGSPARTEIEN



Arbeitgeber:             Herrengulaschtischlerei


Adresse:                 Huzmannitenstrasse 79


Arbeitnehmer:            HerrengulaschesserIn


Wohnanschrift:           Lehner’s Speckstandl, Mariahilf


geb. am:                 30.8.1967


Staatsbürgerschaft:      Österreich

Familienstand:           verheiratet

Sozialversicherungsnummer:            759/300867




                 schließen folgenden Arbeiterdienstvertrag:




Arbeiter/innen-Dienstvertrag mit Fehlern                               Seite 1/5
                                       -2-


2. EINSTELLUNG UND PROBEZEIT

a) Unbefristetes Arbeitsverhältnis:
   Das Arbeitsverhältnis beginnt am 1.11.2004

Die Probezeit, innerhalb der das Dienstverhältnis beiderseits jederzeit
aufgelöst werden kann,
wird für die Dauer von 4 Wochen vereinbart.


3. DIENSTVERWENDUNG

Der Dienstnehmer wird als Facharbeiter nach dem 2. Jahr nach der
Auslehre eingestellt. Er ist verpflichtet, alle mit dieser Dienstverwen-
dung verbundenen Arbeiten ordnungsgemäß zu verrichten. Zu seinem
Tätigkeitsbereich gehören u.a.:

Herstellung von Maßmöbeln nach Plänen

Der Dienstnehmer verpflichtet sich, auch andere zumutbare Arbeiten
vorübergehend zu verrichten.


4. ORT DER DIENSTLEISTUNG

   a) Als Ort der Dienstleistung wird der Betrieb in Wien vereinbart. Der
      Dienstnehmer ist auch bereit, dauernd gegen Ersatz der damit
      verbundenen Aufwendungen auch in anderen Betrieben des Ar-
      beitgebers in Österreich zu arbeiten.

   b) Die Arbeitsleistung erfolgt primär auf den jeweiligen Baustellen
      etc., die als vertraglicher Arbeitsort gelten.


5. ARBEITSZEIT

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ausschließlich der
Pausen 41 Stunden.

   a) Die Einteilung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit wird
      wie folgt vereinbart:

      Mo-Do 7.30 – 16:30, Fr 7:30 – 15:00
      einschließlich der halben Stunde unbezahlte Pause.

  Eine Änderung kann vom Arbeitgeber aus wichtigen Gründen zwei
  Wochen vorher angeordnet werden.

Arbeiter/innen-Dienstvertrag mit Fehlern                         Seite 2/5
                                       -3-




   b) Nach den Bestimmungen des Kollektivvertrages wird folgende Ar-
      beitszeitregelung vereinbart:

  Alle Fenstertage werden innerhalb eines Einarbeitungszeitraumes
  von 7 Wochen eingearbeitet. In den Einarbeitungswochen beträgt
  die wöchentliche Normalarbeitszeit 48 Stunden. Eine Überschreitung
  von 45 Wochenstunden bedarf der Vereinbarung.


6. EINSTUFUNG UND ENTLOHNUNG

Der Arbeitnehmer wird nach den Bestimmungen des Kollektivvertrages
in Lohngruppe II eingestuft, bei einem kollektivvertraglichen Lohn von
derzeit Euro 8,03 brutto pro Stunde.

Die Abrechnung erfolgt monatlich . Das Entgelt wird im nachhinein bis
17. des Folgemonats auf die BAWAG Konto Nr. 054 100 84 034 über-
wiesen.

Der Anspruch auf Sonderzahlungen richtet sich nach dem Kollektivver-
trag.


7. ÜBERSTUNDEN / MEHRARBEIT

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, im erlaubten Ausmaß Überstunden
zu leisten, sofern nicht berücksichtigungswürdige Gründe auf Seiten
des Arbeitnehmers entgegenstehen. Diese dürfen grundsätzlich nur
über ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers gemacht werden. Der
Arbeitnehmer ist verpflichtet, die von ihm geleisteten Mehrarbeitsstun-
den/Überstunden detailliert aufzuzeichnen und wöchentlich dem Ar-
beitgeber zur Abzeichnung vorzulegen.

   a) Die Abrechnung der Mehrarbeitsstunden/Überstunden erfolgt laut
      Kollektivvertrag für das Tischlergewerbe anhand der vom Arbeit-
      nehmer aufgezeichneten und vom Arbeitgeber abgezeichneten
      Arbeitszeitaufstellung.

   b) Der Arbeitnehmer erhält für seine geleisteten Überstunden eine
      Überstundenpauschale für durchschnittlich 5 Überstunden pro
      Monat.

   c) Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann im Einzelfall auch
      vereinbart werden, Mehrarbeitsstunden und Überstunden in Form
      von Zeitausgleich abzugelten.



Arbeiter/innen-Dienstvertrag mit Fehlern                        Seite 3/5
                                       -4-


   d) Durch das Überstundenpauschale sind alle vom Arbeitnehmer
      geleisteten Mehr- und Überstunden im rechtlich erlaubten Ausmaß
      abgegolten.


8. ERKRANKUNG

Der Arbeitnehmer hat jede Arbeitsverhinderung unverzüglich dem Ar-
beitgeber bekannt zu geben und bei Arbeitsverhinderungen, die krank-
heitsbedingt sind, unverzüglich eine kassen- oder gemeindeärztliche
Bestätigung über Beginn, voraussichtlicher
Dauer und Ursache der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Diese Bestäti-
gung hat einen Vermerk zu enthalten, dass der zuständigen Kranken-
kasse eine Arbeitsunfähigkeitsanzeige mit den obigen Angaben über-
mittelt wurde. Der Arbeitnehmer nimmt zur Kenntnis, dass er bei Nicht-
einhaltung dieser Verpflichtung für die Dauer der Säumnis den Anspruch
auf Entgeltfortzahlung verliert. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, zu
Unrecht bezogenes Entgelt zurückzuzahlen.


9. URLAUB

   a) Es wird vereinbart, dass der Anspruch nach Arbeitstagen (Ge-
      samtstunden) berechnet wird. Der Gesamturlaubsanspruch pro
      Dienstjahr besteht daher im Ausmaß von 25 Arbeitstagen.
   b) Der Arbeitnehmer ist damit einverstanden, dass 2 Wochen seines
      Gebührenurlaubes als Betriebsurlaub in den Monaten Juli und
      Jänner konsumiert werden.

   c) In den Monaten Juni und Dezember ist eine Konsumation des Ur-
      laubes aus betrieblichen Gründen nicht möglich.


10. KÜNDIGUNGSFRIST UND KÜNDIGUNGSTERMIN

   a) richten sich nach dem Kollektivvertrag für das Tischlergewerbe
      und beträgt eine Woche. Das Arbeitsverhältni kann nur zum Ende
      der Arbeitswoche gelöst werden.


11. NAME UND ANSCHRIFT DER MITARBEITERVORSORGEKASSE:

In unserem Betrieb wurde für die Mitarbeiter folgende Mitarbeitervor-
sorgekasse ausgesucht: BAWAG/ALLIANZ, Hietzinger Kai 101-105, 1130
Wien.


Arbeiter/innen-Dienstvertrag mit Fehlern                       Seite 4/5
                                                        -5-


12. VERFALL

Sämtliche Ansprüche aus dem gegenständlichen Arbeitsverhältnis müs-
sen bei sonstigem Verfall innerhalb von vier Monaten ab Fälligkeit des
Anspruches eingeschrieben geltend gemacht werden. Bei rechtzeitiger
Geltendmachung bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren
gewährt.


13. Es gilt der Kollektivvertrag für das Tischlergewerbe

     Kollektivvertrag, aushangpflichtige Gesetze, Betriebsvereinbarun-
     gen sowie sämtliche auf diesen Arbeitsvertrag anzuwendenden
     Rechtsvorschriften liegen im Büro auf.


14. Änderungen der hier festgehaltenen Rechte und Pflichten, die nicht
     unmittelbar auf Gesetz, Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung
     beruhen, werden schriftlich mitgeteilt bzw. vereinbart. Für den Fall
     einer länger als einen Monat dauernden Auslandstätigkeit werden
     die Entsendungsbedingungen gesondert schriftlich festgehalten.


30.10.2004
.....................................................
Ort, Datum




..................................................... ...................................................
Dienstgeber                                            Dienstnehmer




Arbeiter/innen-Dienstvertrag mit Fehlern                                                          Seite 5/5
                                                              Gebührenfrei


           ARBEITER/INNEN-DIENSTVERTRAG

    (die Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen)




1. VERTRAGSPARTEIEN




Arbeitgeber:            Gulaschtischlerei


Adresse:                Huzmannitenstrasse 79


Arbeitnehmer:           GulaschesserIn


Wohnanschrift:          Landstraße xy


geb. am:                30.8.1967


Staatsbürgerschaft:     Österreich

Familienstand:          verheiratet

Sozialversicherungsnummer:           759/300867




                 schließen folgenden Arbeiterdienstvertrag:
                                       -2-


2. EINSTELLUNG UND PROBEZEIT

a) Unbefristetes Arbeitsverhältnis:
   Das Arbeitsverhältnis beginnt am 1.11.2005

Die Probezeit, innerhalb der das Dienstverhältnis beiderseits jederzeit
aufgelöst werden kann, wird für die Dauer von 4 Wochen vereinbart.


3. DIENSTVERWENDUNG

Der Dienstnehmer wird als Facharbeiter nach dem 2. Jahr nach der
Auslehre eingestellt. Er ist verpflichtet, alle mit dieser Dienstverwen-
dung verbundenen Arbeiten ordnungsgemäß zu verrichten. Zu seinem
Tätigkeitsbereich gehören u.a.:

Herstellung von Maßmöbeln nach Plänen

Der Dienstnehmer verpflichtet sich, auch andere zumutbare Arbeiten
vorübergehend zu verrichten.


4. ORT DER DIENSTLEISTUNG

a) Als Ort der Dienstleistung wird der Betrieb in Linz vereinbart. Der
  Dienstnehmer ist auch bereit, dauernd gegen Ersatz der damit ver-
  bundenen Aufwendungen auch in anderen Betrieben des Arbeitge-
  bers in Österreich zu arbeiten.

b) Die Arbeitsleistung erfolgt primär auf den jeweiligen Baustellen etc.,
  die als vertraglicher Arbeitsort gelten.


5. ARBEITSZEIT

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ausschließlich der
Pausen 41 Stunden.

   a) Die Einteilung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit wird
      wie folgt vereinbart:

      Mo-Do 7.30 – 16:30, Fr 7:30 – 15:00
      einschließlich der halben Stunde unbezahlte Pause.

  Eine Änderung kann vom Arbeitgeber aus wichtigen Gründen zwei
  Wochen vorher angeordnet werden.



Arbeiter/innen-Dienstvertrag mit Korrekturen                     Seite 2/5
                                       -3-


   b) Nach den Bestimmungen des Kollektivvertrages wird folgende Ar-
      beitszeitregelung vereinbart:

  Alle Fenstertage werden innerhalb eines Einarbeitungszeitraumes
  von 7 Wochen eingearbeitet. In den Einarbeitungswochen beträgt
  die wöchentliche Normalarbeitszeit 48 Stunden. Eine Überschreitung
  von 45 Wochenstunden bedarf der Vereinbarung.

6. EINSTUFUNG UND ENTLOHNUNG

Der Arbeitnehmer wird nach den Bestimmungen des Kollektivvertrages
in Lohngruppe II eingestuft, bei einem kollektivvertraglichen Lohn von
derzeit Euro 8,03 brutto pro Stunde.

Die Abrechnung erfolgt monatlich . Das Entgelt wird im nachhinein bis
17. des Folgemonats auf die BAWAG Konto Nr. 054 100 84 034 über-
wiesen.

Der Anspruch auf Sonderzahlungen richtet sich nach dem Kollektivver-
trag.


7. ÜBERSTUNDEN / MEHRARBEIT

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, im erlaubten Ausmaß Überstunden
zu leisten, sofern nicht berücksichtigungswürdige Gründe auf Seiten
des Arbeitnehmers entgegenstehen. Diese dürfen grundsätzlich nur
über ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers gemacht werden. Der
Arbeitnehmer ist verpflichtet, die von ihm geleisteten Mehrarbeitsstun-
den/Überstunden detailliert aufzuzeichnen und wöchentlich dem Ar-
beitgeber zur Abzeichnung vorzulegen.

   a) Die Abrechnung der Mehrarbeitsstunden/Überstunden erfolgt laut
      Kollektivvertrag für das Tischlergewerbe anhand der vom Arbeit-
      nehmer aufgezeichneten und vom Arbeitgeber abgezeichneten
      Arbeitszeitaufstellung.

   b) Der Arbeitnehmer erhält für seine geleisteten Überstunden eine
      Überstundenpauschale für durchschnittlich 5 Überstunden pro
      Monat.

   c) Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann im Einzelfall auch
      vereinbart werden, Mehrarbeitsstunden und Überstunden in Form
      von Zeitausgleich abzugelten.

   d) Durch die Überstundenpauschale sind alle vom Arbeitnehmer
      geleisteten Mehr- und Überstunden im rechtlich erlaubten Aus-
      maß abgegolten.
Arbeiter/innen-Dienstvertrag mit Korrekturen                    Seite 3/5
                                       -4-




8. ERKRANKUNG

Der Arbeitnehmer hat jede Arbeitsverhinderung unverzüglich dem Ar-
beitgeber bekannt zu geben und bei Arbeitsverhinderungen, die krank-
heitsbedingt sind, unverzüglich eine kassen- oder gemeindeärztliche
Bestätigung über Beginn, voraussichtlicher
Dauer und Ursache der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Diese Bestäti-
gung hat einen Vermerk zu enthalten, dass der zuständigen Kranken-
kasse eine Arbeitsunfähigkeitsanzeige mit den obigen Angaben über-
mittelt wurde. Der Arbeitnehmer nimmt zur Kenntnis, dass er bei Nicht-
einhaltung dieser Verpflichtung für die Dauer der Säumnis den Anspruch
auf Entgeltfortzahlung verliert. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, zu
Unrecht bezogenes Entgelt zurückzuzahlen.


9. URLAUB

   a) Es wird vereinbart, dass der Anspruch nach Arbeitstagen (Ge-
      samtstunden) berechnet wird. Der Gesamturlaubsanspruch pro
      Dienstjahr besteht daher im Ausmaß von 25 Arbeitstagen.

   b) Der Arbeitnehmer ist damit einverstanden, dass 2 Wochen seines
      Gebührenurlaubes als Betriebsurlaub in den Monaten Juli und
      Jänner konsumiert werden.

   c) In den Monaten Juni und Dezember ist eine Konsumation des Ur-
      laubes aus betrieblichen Gründen nicht möglich.


10. KÜNDIGUNGSFRIST UND KÜNDIGUNGSTERMIN

   a) richten sich nach dem Kollektivvertrag für das Tischlergewerbe
      und beträgt eine Woche. Das Arbeitsverhältnis kann nur zum En-
      de der Arbeitswoche gelöst werden.

11. NAME UND ANSCHRIFT DER MITARBEITERVORSORGEKASSE:

In unserem Betrieb wurde für die Mitarbeiter folgende Mitarbeitervor-
sorgekasse ausgesucht: BAWAG/ALLIANZ, Hietzinger Kai 101-105, 1130
Wien.




Arbeiter/innen-Dienstvertrag mit Korrekturen                   Seite 4/5
                                                        -5-


12. VERFALL

Sämtliche Ansprüche aus dem gegenständlichen Arbeitsverhältnis müs-
sen bei sonstigem Verfall innerhalb von vier Monaten ab Fälligkeit des
Anspruches eingeschrieben geltend gemacht werden. Bei rechtzeitiger
Geltendmachung bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren
gewährt.

13. Es gilt der Kollektivvertrag für das Tischlergewerbe

     Kollektivvertrag, aushangpflichtige Gesetze, Betriebsvereinbarun-
     gen sowie sämtliche auf diesen Arbeitsvertrag anzuwendenden
     Rechtsvorschriften liegen im Büro auf.


14. Änderungen der hier festgehaltenen Rechte und Pflichten, die nicht
   unmittelbar auf Gesetz, Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung
   beruhen, werden schriftlich mitgeteilt bzw. vereinbart. Für den Fall
   einer länger als einen Monat dauernden Auslandstätigkeit werden
   die Entsendungsbedingungen gesondert schriftlich festgehalten.

30.10.2005
.....................................................
Ort, Datum

.....................................................    ....................................................
Dienstgeber                                               Dienstnehmer




Arbeiter/innen-Dienstvertrag mit Korrekturen                                                        Seite 5/5
                                   FREIER DIENSTVERTRAG




abgeschlossen zwischen                        _________________________
(im Folgenden kurz „Auftraggeber/in“ genannt)
                                              _________________________

                                                 _________________________

und


                         Herrn / Frau            _________________________

                         Adresse                 _________________________

                         geboren am              _________________________

                         Telefonnummer           _________________________


(im Folgenden kurz „Persönliche Assistenz" genannt) wie folgt:




I. AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG                       ches. Die Vertretungen sind der/dem
                                              Auftraggeber/in bekanntzugeben. In
Der Persönlichen Assistenz obliegt die        der Regel werden die Dienstzeiten vor-
Hilfestellung und Unterstützung in allen      her festgelegt. Im Bedarfsfall können
Lebensbereichen.                              kurzfristig Änderungen vom/von der
                                              Auftraggeber/in getroffen werden. Der
Die Persönliche Assistenz ist grund-          Dienstort ist überall dort, wo der/die
sätzlich an die vom/von der Auftragge-        Auftraggeber/in Hilfestellung und Un-
ber/in festgelegten Dienstzeiten ge-          terstützung benötigt.
bunden, abgesehen davon, dass die
Persönliche Assistenz jederzeit und bei
Bedarf von einer anderen Persönlichen         II. ENTGELT
Assistentenz vertreten werden kann.
                                              Für die unter Punkt I. genannte Tätig-
Verhinderungsgrund ist nicht nur              keit erhält die Persönliche Assistenz
Krankheit und Urlaub, sondern auch z.         Montag bis Samstag € ______, Sonn-
B. Vorlesungen, Prüfungen oder ähnli-         und Feiertag       € ______ für jede
Freier Dienstvertrag mit Fehlern                                         Seite 1/2
volle Stunde der eigentlichen Assis-       hinderung ist jedenfalls umgehend
tenzleistung.                              dem/der Auftraggeber/in zu melden.
Das Honorar wird vom/von der Auf-          Gegebenenfalls kann die Persönliche
traggeber/in auf ein der Persönlichen      Assistenz im Einvernehmen mit
Assistenz genanntes Konto überwiesen.      dem/der Auftraggeber/in selbst für eine
Der Anspruch auf Honorar entsteht mit      Vertretung aus dem Kreis des Mitar-
10. des nächsten Kalendermonates.          beiterInnen Teams sorgen.


III. KOSTENAUFWAND                         Vl. ERKLÄRUNG

Sämtliche Aufwendungen, die der Per-       Die Persönliche Assistenz erklärt, dass
sönlichen Assistenz durch die Vorbe-       er/sie die vom/von der Auftraggeber/in
reitung bzw. Ausübung der vertrags-        aufgetragenen Hilfestellungen und Un-
gegenständlichen Tätigkeit erwachsen,      terstützungen mit Sorgfalt und Gewis-
sind von ihm/ihr selbst zu tragen.         senhaftigkeit durchführt. Das Vertrau-
                                           ensverhältnis zwischen Auftraggeber/in
                                           und Persönlicher Assistenz ist in keiner
IV. STEUERN UND ABGABEN                    Weise zu missbrauchen. Informationen,
                                           die den/die Auftraggeber/in betreffen,
Aus diesem Vertrag fallen gelegentlich     dürfen nicht an Außenstehende weiter-
für den/die Auftraggeber/in und die        gegeben werden. Dies betrifft sowohl
Persönliche Assistenz Steuern und Ab-      Auftraggeber/in als auch Persönliche
gaben (Sozialversicherung und Ein-         Assistenz.
kommensteuervorauszahlung) in ge-
setzlicher Höhe an. Diese Steuern und      Übergebene Wohnungsschlüssel sind
Abgaben werden vom/von der Auftrag-        sorgfältig zu verwahren und nach Auf-
geber/in einbehalten und abgeführt.        lösung des freien Dienstvertrages zu-
                                           rückzugeben. Bei Verlust hat die Per-
Bei der vertragsgegenständlichen Tä-       sönliche Assistenz die dadurch entste-
tigkeit handelt es sich um einen freien    henden Kosten zu tragen.
Dienstvertrag, der nicht der vollen Ver-
sicherungspflicht unterliegt. Unfallver-
sicherung wird vom/von der Auftragge-      VII. VERTRAGSDAUER
ber/in bezahlt.
                                           Der Vertrag gilt unbefristet und kann
                                           von beiden Seiten unter Einhaltung ei-
V. LEISTUNGSVERHINDERUNG                   ner Kündigungsfrist von 2 Wochen ge-
                                           löst werden.
Die Persönliche Assistenz trägt das Ri-
siko einer Erkrankung selbst. Die Ver-




___________________________                 ___________________________
Auftraggeber/in                             Persönliche Assistenz


Ort, Datum


Freier Dienstvertrag mit Fehlern                                       Seite 2/2
                                FREIER DIENSTVERTRAG




abgeschlossen zwischen                        _________________________
(im Folgenden kurz „Auftraggeber/in“ genannt)
                                              _________________________

                                               _________________________

und


                        Herrn / Frau           _________________________

                        Adresse                _________________________

                        geboren am             _________________________

                        Telefonnummer          _________________________


(im Folgenden kurz „Persönliche Assistenz" genannt) wie folgt:




I. AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG                    Auftraggeber/in bekanntzugeben. In
                                           der Regel werden die Dienstzeiten vor-
Der Persönlichen Assistenz obliegt die     her festgelegt. Im Bedarfsfall können
Hilfestellung und Unterstützung in allen   kurzfristig Änderungen vom/von der
Lebensbereichen.                           Auftraggeber/in getroffen werden. Der
                                           Dienstort ist überall dort, wo der/die
Die Persönliche Assistenz ist grund-       Auftraggeber/in Hilfestellung und Un-
sätzlich an die vom/von der Auftragg e-    terstützung benötigt.
ber/in festgelegten Dienstzeiten ge-
bunden, abgesehen davon, dass die
Persönliche Assistenz jederzeit und bei    II. ENTGELT
Bedarf von einer anderen Persönlichen
Assistentenz vertreten werden kann.        Für die unter Punkt I. genannte Tätig-
                                           keit erhält die Persönliche Assistenz
Verhinderungsgrund ist nicht nur           Montag bis Samstag € ______, Sonn-
Krankheit und Urlaub, sondern auch z.      und Feiertag       € ______ für jede
B. Vorlesungen, Prüfungen oder ähnli-      volle Stunde der eigentlichen Assis-
ches. Die Vertretungen sind der/dem        tenzleistung.
Freier Dienstvertrag mit Korrekturen                                  Seite 1/2
Das Honorar wird vom/von der Auf-          hinderung ist jedenfalls umgehend
traggeber/in auf ein der Persönlichen      dem/der Auftraggeber/in zu melden.
Assistenz genanntes Konto überwiesen.      Gegebenenfalls kann die Persönliche
Der Anspruch auf Honorar entsteht mit      Assistenz im Einvernehmen mit
10. des nächsten Kalendermonates.          dem/der Auftraggeber/in selbst für eine
                                           Vertretung aus dem Kreis des Mitar-
                                           beiterInnen Teams sorgen.
III. KOSTENAUFWAND

Sämtliche Aufwendungen, die der Per-       Vl. ERKLÄRUNG
sönlichen Assistenz durch die Vorbe-
reitung bzw. Ausübung der vertrags-        Die Persönliche Assistenz erklärt, dass
gegenständlichen Tätigkeit erwachsen,      er/sie die vom/von der Auftraggeber/in
sind von ihm/ihr selbst zu tragen.         aufgetragenen Hilfestellungen und Un-
                                           terstützungen mit Sorgfalt und Gewis-
                                           senhaftigkeit durchführt. Das Vertrau-
IV. STEUERN UND ABGABEN                    ensverhältnis zwischen Auftraggeber/in
                                           und Persönlicher Assistenz ist in keiner
Aus diesem Vertrag fallen gelegentlich     Weise zu missbrauchen. Informationen,
für den/die Auftraggeber/in und die        die den/die Auftraggeber/in betreffen,
Persönliche Assistenz Steuern und Ab-      dürfen nicht an Außenstehende weiter-
gaben (Sozialversicherung und Ein-         gegeben werden. Dies betrifft sowohl
kommensteuervorauszahlung) in ge-          Auftraggeber/in als auch Persönliche
setzlicher Höhe an. Diese Steuern und      Assistenz.
Abgaben werden vom/von der Auftrag-
geber/in einbehalten und abgeführt.        Übergebene Wohnungsschlüssel sind
                                           sorgfältig zu verwahren und nach Auf-
Bei der vertragsgegenständlichen Tä-       lösung des freien Dienstvertrages zu-
tigkeit handelt es sich um einen freien    rückzugeben. Bei Verlust hat die Per-
Dienstvertrag, der nicht der vollen Ver-   sönliche Assistenz die dadurch entste-
sicherungspflicht unterliegt. Unfallver-   henden Kosten zu tragen.
sicherung wird vom/von der Auftragge-
ber/in bezahlt.
                                           VII. VERTRAGSDAUER

V. LEISTUNGSVERHINDERUNG                   Der Vertrag gilt unbefristet und kann
                                           von beiden Seiten unter Einhaltung ei-
Die Persönliche Assistenz trägt das Ri-    ner Kündigungsfrist von 2 Wochen ge-
siko einer Erkrankung selbst. Die Ver-     löst werden.




___________________________                 ___________________________
Auftraggeber/in                             Persönliche Assistenz

Ort, Datum




Freier Dienstvertrag mit Korrekturen                                   Seite 2/2
Abteilung/Referat

                                        WERKVERTRAG

abgeschlossen zwischen
...................................................................................,
Adresse...........................................................................................,
und
Herrn/Frau
.......................................................................................................
Adresse...........................................................................................,
im Folgenden kurz Auftragnehmer/in genannt.


                                    Vertragsgegenstand

ist Vermittlung/Geschäftsanbahnung im Rahmen der XY- Callcenter
Ges.m.b.H. Es entsteht durch diese Tätigkeit kein
sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis, die Agenten/Innen sind
selbständig tätig und verpflichten sich, für die Versteuerung des
Einkommens selbst Sorge zu tragen.

Es obliegt den Agenten/Innen für die XY- Callcenter Ges.m.b.H. tätig zu
werden, eine Verpflichtung dazu entsteht aufgrund dieses
Vertragsverhältnisses aber nicht.

                                             Honorar

Die Bezahlung richtet sich nach den durchgeführten Akquisitionen und
beträgt dabei XX% des jeweiligen Kaufwertes zuzüglich einer Prämie von
€ XX ab einem Verkaufvolumen von € XX brutto.

                                          Vertragsort

Die Vertragserfüllung findet in den Räumlichkeiten der XY- Callcenter
Ges.m.b.H. statt.


                                           Arbeitszeit

Die Arbeitszeit kann innerhalb der Geschäftszeiten der XY-Callcenter
Ges.m.b.H jeweils von Mo bis Fr, jeweils zwischen 8:00 und 20:00 Uhr frei
gewählt werden.




Werkvertrag mit Fehlern                                                                      Seite 1/2
                                   Infrastruktur

Die erforderliche Infrastruktur wird, soweit sie nicht von den
Auftragnehmern erbracht werden kann, von der XY- Callcenter Ges.m.b.H.
zur Verfügung gestellt. Dies begründet jedoch keinesfalls ein
dienstnehmerähnliches Vertragsverhältnis.

                               Sozialversicherung

Es erfolgt keine Anmeldung zur Sozialversicherung durch die XY-
Callcenter Ges.m.b.H. die Auftragnehmer haben für die allenfalls
gegebene Sozialversicherungspflicht selbst Sorge zu tragen.

                                  Gewerbeschein

Die Agenten/Innen verpflichten sich, einen Gewerbeschein bei der
Wirtschaftskammer zu lösen. Dies ist Voraussetzung für das Tätigwerden
für die XY- Callcenter Ges.m.b.H.

                           Verschwiegenheitspflicht

Die Agenten/Innen verpflichten sich, über alle Betriebsgeheimnisse und
sonstige Informationen, die im Rahmen der Tätigkeit auch über Kunden
erworben wurden, Stillschweigen zu bewahren. Allenfalls entstehender
Schaden ist mit einer Ersatzleistung von € 5000,- zu begleichen. Diese
Konventionalzahlung unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.


Mit diesem Honorar sind sämtliche Aufwendungen abgegolten.


Bankverbindung: ................... BLZ: ............. KontoNr: ............
Fälligkeit des Honorars ..................................
Um Übermittlung der Honorarnote im laufenden Kalenderjahr wird
ersucht.


                       Wien, am ...................................


Der/die AuftraggeberIn:                          Der/die Auftragnehmer/in:




Werkvertrag mit Fehlern                                                        Seite 2/2
Abteilung/Referat

                                        WERKVERTRAG

abgeschlossen zwischen
...................................................................................,
Adresse...........................................................................................,
und Herrn/Frau
.......................................................................................................
Adresse...........................................................................................,
im Folgenden kurz Auftragnehmer/in genannt.


                                    Vertragsgegenstand

ist Vermittlung/Geschäftsanbahnung im Rahmen der XY- Callcenter
Ges.m.b.H. Es entsteht durch diese Tätigkeit kein
sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis, die Agenten/Innen sind
selbständig tätig und verpflichten sich, für die Versteuerung des
Einkommens selbst Sorge zu tragen.

Es obliegt den Agenten/Innen für die XY- Callcenter Ges.m.b.H. tätig zu
werden, eine Verpflichtung dazu entsteht aufgrund dieses
Vertragsverhältnisses aber nicht.

                                             Honorar

Die Bezahlung richtet sich nach den durchgeführten Akquisitionen und
beträgt dabei XX% des jeweiligen Kaufwertes zuzüglich einer Prämie von
€ XX ab einem Verkaufvolumen von € XX brutto.

                                          Vertragsort

Die Vertragserfüllung findet in den Räumlichkeiten der XY- Callcenter
Ges.m.b.H. statt.


                                           Arbeitszeit

Die Arbeitszeit kann innerhalb der Geschäftszeiten der XY-Callcenter
Ges.m.b.H jeweils von Mo bis Fr, jeweils zwischen 8:00 und 20:00 Uhr frei
gewählt werden.




Werkvertrag mit Korrekturen                                                                   Seite 1/2
                                     Infrastruktur

Die erforderliche Infrastruktur wird, soweit sie nicht von den
Auftragnehmern erbracht werden kann, von der XY- Callcenter Ges.m.b.H.
zur Verfügung gestellt. Dies begründet jedoch keinesfalls ein
dienstnehmerähnliches Vertragsverhältnis.

                                 Sozialversicherung

Es erfolgt keine Anmeldung zur Sozialversicherung durch die XY-
Callcenter Ges.m.b.H. die Auftragnehmer haben für die allenfalls
gegebene Sozialversicherungspflicht selbst Sorge zu tragen.

                                    Gewerbeschein

Die Agenten/Innen verpflichten sich, einen Gewerbeschein bei der
Wirtschaftskammer zu lösen. Dies ist Voraussetzung für das Tätigwerden
für die XY- Callcenter Ges.m.b.H.

                              Verschwiegenheitspflicht

Die Agenten/Innen verpflichten sich, über alle Betriebsgeheimnisse und
sonstige Informationen, die im Rahmen der Tätigkeit auch über Kunden
erworben wurden, Stillschweigen zu bewahren. Allenfalls entstehender
Schaden ist mit einer Ersatzleistung von € 5000,- zu begleichen. Diese
Konventionalzahlung unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.


Mit diesem Honorar sind sämtliche Aufwendungen abgegolten.


Bankverbindung: ................... BLZ: ............. KontoNr: ............
Fälligkeit des Honorars ..................................
Um Übermittlung der Honorarnote im laufenden Kalenderjahr wird
ersucht.


                         Wien, am ...................................


Der/die AuftraggeberIn:                                   Der/die Auftragnehmer/in:




Werkvertrag mit Korrekturen                                                    Seite 2/2
                     Arbeits- und sozialrechliche Lücken
                            Vollzeitbeschäftigung   Teilzeitbeschäftigung          geringfügige      freier Dienstvertrag          Werkvertrag ohne
                                                                                     Beschäftigung                                     Gewerbeschein


sachliche Weisungen        ja                       ja                      ja                       ja                     nein

persönliches               ja                       ja                      ja                       nein                   nein
       Weisungsrecht

Vertretungsrecht           nein                     nein                    nein                     ja (Vereinbarung)      ja


Karenzierung und           ja                       ja                      ja                       nein                   nein
       Kündigungsschutz

Wochenhilfe                ja                       ja                      nur bei Seblstvers       € 7.30 täglich         Betriebshilfe
                                                                            € 7,30

Kündigungsschutz           Ja (AngG GewO od         Ja (AngG, GewO od       AngG kürzer, GewO,       ABGB                   nein
                                  ABGB)                    ABGB)                  od ABGB

Urlaub                     ja                       ja                      ja                       nein                   nein

Entgeltfortzahlung         ja                       ja                      ja                       nein                   nein

Konkurrenzklausel          ja                       ja                      ja                       nein                   nein

Haftung                    DNHG                     DNHG                    DNHG                     DNHG                   Gewährleistung



Träger                     GKK                      GKK                     GKK                      GKK                    SVA

Zahlungspflicht            AG                       AG                      AG                       AG                     WVnehmerIn

Versicherungsschutz        UV, KV, PV, ALV          UV, KV, PV, ALV         UV, Selbstver-           gB UV, darüber keine   PV, UV, KV mit
                                                                            sicherung möglich               ALV und bei            Selbstbehalten
                                                                                                            KV nur SL und   unter Versicherungsgrenzen
                                                                                                            WG €7,30/Tag           KVoption

Unfallversicherung         ja                       ja                      ja                       ja                     ja

Krankenversicherung        ja                       ja                      nein bzw Selbstvers      wenn > € 333,16 od     ja mit Selbstbehalten
                                                                                                           Selbstvers

Pensionsversicherung       ja                       ja                      Nein bzw Selbstvers      wenn > € 333,16 od     ja
                                                                                                           Selbstvers

Arbeitslosenversicherung   ja                       ja                      nein                     nein                   nein
Arbeitsrechtliches
Glossar:

AG                              Arbeitgeber/in
ABGB                            Allgemeines
Bürgerliches
Gesetzbuch
ALV                             Arbeitlosenversicherung
AngG
GewO                       Angestelltengesetz
Gewerbeordnung
AZ                              Arbeitszeit
disloziert                      ausgelagert
DNHG                            DienstnehmerInnenhaftpflichtgesetz
GKK                             Gebietskrankenkasse
KV                              Krankenversicherung
NAZ                             Nachtarbeitszeit
PV                              Pensionsversicherung
SVA                             Sozialversicherungsanstalt
SL                              Liste
aller
kassenpflichtigen
Medikamente
UV                              Unfallversicherung
WG                              Wochengeld



Lexika,
die
wichtige
Begriffe
aus
dem
gesellschaftspolitischen
Bereich
erklären:
www.mediawien.at/unterricht/m/emac_web/data/w_lexikon.htm
      

                                                              



                                                                  


http://diegesellschafter.de/information/lexikon/html.php?range=A#A


						
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