Pferdefleisch in Fleischerzeugnissen - Das CVUA Stuttgart informiert
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Nach aktuellen Meldungen soll Pferdefleisch in mehreren Fertiggerichten und Fleischerzeugnissen verarbeitet worden sein, die eigentlich Rindfleisch enthalten sollten. Die somit falsch deklarierten Erzeugnisse wurden insbesondere als TK-Ware in Gro�britannien, Frankreich, Polen und Spanien in den Verkehr gebracht. Hierbei handelt es sich lebensmittelrechtlich eindeutig um eine Verbrauchertaeuschung.
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11.02.2013 Pferdefleisch in Fleischerzeugnissen - Das CVUA Stuttgart informiert Nach aktuellen Meldungen soll Pferdefleisch in mehreren Fertigge- richten und Fleischerzeugnissen verarbeitet worden sein, die eigent- lich Rindfleisch enthalten sollten. Die somit falsch deklarierten Er- zeugnisse wurden insbesondere als TK-Ware in Großbritannien, Frankreich, Polen und Spanien in den Verkehr gebracht. Hierbei handelt es sich lebensmittelrechtlich eindeutig um eine Verbraucher- täuschung. Ist es verboten, Pferdefleisch als Lebensmittel zu verwenden? Nein! Ein ausdrückliches Verbot Tiere zur Fleischgewinnung zu töten und deren Fleisch als Lebensmittel zu verwenden, besteht nach der Tierischen Le- bensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) bei Hund, Katze und Affe. Dies bedeutet, Pferdefleisch kann als Lebensmittel verwendet werden. Die Schlachtung und die Vermarktung von Pferdefleisch und Erzeugnissen vom Pferd erfolgt in Deutschland überwiegend durch spezialisierte Pfer- demetzgereien/-schlächtereien. Besonderheiten beim Pferd Nach den Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 504/2008 benötigt jedes Pferd in der EU einen Equidenpass. Im Equidenpass ist festgelegt, ob dass das Tier zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr bestimmt oder ob dies ausgeschlossen ist und damit kein Fleisch des Pferdes als Lebensmittel verwendet werden darf. Eine Änderung des Equdienpassein- trags vom “Lebensmittelpferd“ zum „Nichtlebensmittelpferd“ ist jederzeit möglich. Umgekehrt ist dies nicht möglich! Ein Equidenpass mit der Erst- einstufung im Hinblick auf die Möglichkeit der Schlachtung ist innerhalb der ersten 6 Lebensmonate eines Pferdes auszustellen. Wird dies ver- säumt, darf das Tier nicht mehr geschlachtet werden. Diese Regelungen erlauben beim „Nichtlebensmittelpferd“ den Einsatz von Arzneimitteln, die für lebensmittelliefernde Tiere verboten bzw. nicht erlaubt sind. Die Erfor- ADRESSE Schaflandstraße 3/2 70736 Fellbach E-MAIL Poststelle@cvuas.bwl.de TELEFON +49 711 3426 - 1234 INTERNET www.cvua-stuttgart.de +49 711 3426 - 1727 (Diagnostik) ÖFFENTL. VERKEHRSMITTEL S-Bahn S2 und S3 FAX +49 711 588176 +49 711 3426-1729 (Diagnostik) Bus 60, 67 und 212 Haltestelle Fellbach Bahnhof Seite 2 von 2 dernis für die Anwendung von derartigen Arzneimitteln ist bei intensiv ge- nutzten Sportpferden häufiger gegeben. Die Einstufung als „Nichtlebensmittelpferd“ ist für alle Nachfolgebesitzer bindend. In der EU darf kein Pferd ohne Equidenpass mit dem Eintrag "zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr bestimmt" geschlachtet wer- den. Pferdefleisch als Lebensmittel Geschmacklich weicht Pferdefleisch von den sonst üblichen Tierarten wie Rind, Schwein, Lamm, Geflügel durch seine süßliche Note ab. Dieser Un- terschied ist jedoch bei Fleischerzeugnissen durch Gewürze und andere Zutaten meist nicht zu erkennen. Gegenüber Rind- und Schweinefleisch ist der durchschnittliche Fettgehalt bei Pferdefleisch vergleichsweise ge- ringer. Zudem weist das Fleisch gegenüber Rindfleisch eine dunklere, rote Farbe auf. Beim Verzehr von Pferdefleisch besteht keine Gesundheitsge- fahr, sofern die gängigen Hygienevorschriften beachtet wurden. Zu BSE- Zeiten galt Pferdefleisch für einige Verbraucher als Alternative zu Rind- fleisch. Sofern keine ethischen Bedenken bestehen, spricht nichts gegen einen Verzehr. Untersuchungsergebnisse des CVUA Stuttgart Im Jahr 2003 bis 2006 wurden insgesamt 40 Würste mittels ELISA, einem immunoenzymatischen Verfahren, auf die Tierart Pferd geprüft. Der Fokus lag in diesem Untersuchungszeitraum bei Roh- und Brühwürsten (z.B. Salami, Lyoner). Insbesondere in Frankreich und Italien ist der Verzehr von Pferd nicht unüblich. Neben den genannten Ländern wurden auch Würste aus Spanien, Ungarn und Deutschland hinsichtlich der Beimen- gung von Pferdefleisch untersucht. Außer in sechs als Pferdewurst ausge- lobten Produkten (Pferdelyoner) konnte in keiner weiteren Wurst die Tier- art „Pferd“ nachgewiesen werden. Aufgrund der aktuellen Meldungen werden Fleischerzeugnisse am CVUA Stuttgart nun wieder verstärkt auf die Beimengung von Pferdefleisch untersucht. Autor: Dr. Joachim Kuntzer
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