weee black box kurzpraesentation 07
Document Sample


2006 12 15
WEEE Black Box
Europäisches Clearinghouse:
Verantwortlich für die Rückerstattung von Entsorgungskosten,
welche bei deutschen Herstellern von Gasentladungslampen
bezahlt wurden. Dieses gilt nur für nachweislich getätigte
Exportgeschäfte mit den betroffenen Lampen.
Eine freiwillige Dienstleistung der Vertragspartner von LARS
In Verkehr Bringung / Berechnung der
Entsorgungskostenpauschale
LARS
1. 2.
Meldung der monatlich in Verrechnung der
Verkehr gebrachten Entsorgungskostenpauschale
Lampenmengen je Marke abzüglich Skonto
durch den Hersteller an das
LARS-WEEE Black Box
Internetportal (jeweils bis
zum 10. des Folgemonats)
Hersteller
Nachweis der Bezahlung der
Entsorgungskostenpauschale
LARS
3. 4.
Exporteur und LARS Exporteure weisen nach, dass
schließen Nutzervertrag sie Lampen einer bestimmter
Marke von einem bestimmten
deutschen Hersteller bezogen
haben und die
Entsorgungskostenpauschale
bezahlt wurde
Exporteure (nur Hersteller-Direktkunde)
Prüfung der Dokumente
LARS
6.
Prüfung, ob exportierte Lampen einer Exporteur
5.
bestimmten Marke bei einem bestimmten (nur Hersteller-Direktkunde)
Hersteller gekauft und die Pauschale bezahlt
wurde
Prüfung des Exportnachweises 5. Exportnachweis für exportierte
Prüfung der Empfangsbestätigung des Menge je Hersteller und Marke
Kunden bzw. der schriftlichen Bestätigung Kunde (Importeur) im EU-Ausland
des Exporteurs zur Trittbrettfahrerkontrolle
Im nicht-EU-Ausland keine Nennung
des Kunden erforderlich
WEEE Black Box
Rückerstattung der Entsorgungskostenpauschale
LARS
7. 8.
Gutschrift Menge x
Freigabe Entsorgungskostenpauschale
abzüglich 3% Skonto
Abzüglich € 6,- pro Gutschrift
Abzüglich € 2,50 pro zu prüfenden
Dokument
WEEE Black Box Exporteur
(nur Hersteller-Direktkunde)
Notwendige Dokumente
• Nachweis, dass exportierte Lampen bei einem bestimmten Hersteller mit
einer bestimmten Marke gekauft wurden und die Entsorgungs-
kostenpauschale bezahlt wurde
• Exportnachweis mit Angabe des Herstellers und der Marke und der Menge
• Kunde (nur im EU-Ausland) zur Trittbrettfahrerkontrolle
• Empfangsbestätigung des Empfängers per E-mail (nur EU-Ausland)
oder schriftliche Bestätigung des Exporteurs über die Richtigkeit
• WP Testat bis zum 15.02. des Folgejahres, welches die Richtigkeit aller
Exporte des Vorjahres pro Hersteller bestätigt. Das Testat muss den
Anforderungen der EAR genügen
Ihr Ansprechpartner:
Hans-Joachim Beuermann
Geschäftsführer
Tel +49(0)40 31112-188
Fax +49(0)40 31112-608
E-mail:
hans-joachim.beuermann@lars-recycling.de
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