�ffentliche Anfragen an den Landrat des SOK Frank Ro�ner

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							              Öffentliche Anfragen an den Landrat des SOK Frank Roßner
                           zur Kreistagssitzung am 16.10.2006

Constanze Truschzinski
Rosa Luxemburgstr 13
07381 Pößneck


Landrat des Saale-Orla-Kreises
Frank Roßner
Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz
                                                                         Pößneck 13.10.2006

Öffentliche Anfragen an den Landrat des SOK Frank Roßner zur Kreistagssitzung am
16.10.2006 zum Thema „Richtlinie zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und
Heizung bei Hilfe zum Lebensunterhalt...“ vorab per mail

Bei der Arbeit der Thüringer Selbsthilfegruppe Hartz IV stieß ich auf eine andere
Handhabung der „Richtlinie zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung bei
Hilfe zum Lebensunterhalt...“ als der Beschluß vom 10.10.2005 des Kreistages veröffentlicht
im Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises ausweist.
Ein- und Zweipersonenhaushalte durften sich nur Wohnungen mit einem niedrigeren
Mietpreis als beschlossen anmieten. Deshalb frage ich den Landrat Frank Roßner als
Verantwortlichen für die ARGE im SOK öffentlich:

             Wie kommt es zu diesem unkorrekten Verwaltungshandeln seitens der AGRE?
             Wer hat dieses Vorgehen angeordnet?
             Wird hier gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des
              Rückwirkungsverbotes verstoßen?
             Warum wurden die Betroffenen und die Öffentlichkeit noch nicht über diese
              Veränderung informiert?
             Wie kommt die ARGE ihrer Informationspflicht nach? Welche
              Informationsmaterialien stehen für Betroffene zur Verfügung?

             Wie viel Bedarfsgemeinschaften betrifft diese Änderung?
             Gibt es einen Bestandsschutz für Fälle die nach bisher gültigen Richtlinie ihre
              Wohnungen gemietet hat?
             Gibt es eine Wohnraumanalyse? Gibt im Kreis unterschiedliche
              Wohnraumkategorien? (detaillierte Aufstellung)
             Wurde die geplante Änderung mit den Wohnungsunternehmen abgestimmt?
              Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat die Kürzung der als angemessen
              geltenden Mieten?
             Wie werden die erhöhten Nebenkosten in der Wohnungsrichtlinie
              berücksichtig?

Ich bitte sie für die Rechtssicherheit von Betroffenen des ALG II um eine sachgerechte und
schriftliche Beantwortung der Fragen und bedanke mich im voraus über ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen

Constanze Truschzinski

						
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