Stiftung Auffangeinrichtung BVG Eintritt
Vorsorge BVG
Unverbindliche Berechnung der Vorsorgeleistungen bei Eintritt nach dem 1.1.2005
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Allgemeine Daten
Personendaten Geburtsdatum 7/1/1960
Geschlecht (m/f) m
Eintrittsdatum 01/01/2011
AHV-Lohn 25,000.00
Plandaten Vorsorgeplan AN
Alter gemäss BVG 51
Schlussalter gemäss BVG 65
Datum der ordentlichen Pensionierung 8/1/2025
Versicherter Lohn gemäss Vorsorgeplan 3,480.00
Koordinierter Lohn gemäss BVG 3,480.00
Umwandlungssatz gemäss BVG 6.80%
Umwandlungssatz der Stiftung
Vorsorgeleistungen
Im Alter Voraussichtliches Alterskapital (ohne Zinsgutschriften) 8,717.40
Voraussichtliche Altersrente 592.78
Im Invaliditätsfall Versicherte Invalidenrente 592.78
Versicherter Kinderrente 118.56
Im Todesfall Ehegattenrente 355.67
Waisenrente 118.56
Todesfallkapital falls keine Hinterlassenenrente fällig wird 522.00
Im Freizügigkeitsfall Austrittsleistung per Ende Jahr respektive Pensionierung 522.00
Finanzierung
Vorsorgebeiträge Totalbeitrag 914.40
- Beitrag Arbeitgeber 457.20
- Beitrag Arbeitnehmer 457.20
Einlagen Eingebrachte Austrittsleistung -
- Obligatorischer Teil der eingebrachten Austrittsleistung -
- Überobligatorischer Teil der eingebrachten Austrittsleistung -
Freiwilliger Einkauf Volle reglementarische Leistungen 11,310.00
Maximaler Einkauf per Ende Jahr respektive Pensionierung(1) 10,788.00
Guthaben per Ende Jahr respektive Pensionierung
Alterskonto Sparguthaben auf dem Alterskonto 522.00
- Obligatorischer Anteil 522.00
- Überobligatorischer Anteil -
Einkaufskonto Sparguthaben auf dem Einkaufskonto -
Erläuterungen
Im Alter sind gemäss Vorsorgereglement eine anwartschaftliche Ehegattenrente und Kinderrenten mitversichert.
Diese Renten entfallen in dem Masse, indem die Altersleistung in Kapitalform bezogen wird. Das gesamte
Alterskapital oder ein Viertel davon kann bei Pensionierung bar bezogen werden. Das entsprechende Begehren
ist 6 Monate vor der Pensionierung einzureichen