Bericht
Zielvereinbarung und Bonus in Kanzleien und Sozietäten
Wenn Anwälte Ziele vereinbaren
In großen Kanzleien mittlerweile gang und
gäbe: Zielvereinbarung und Bonus für
angestellte Rechtsanwälte. Doch die
Erfahrungen sind nicht nur gut.
Was ist bei der Gestaltung von
Zielvereinbarungs- und Bonussystemen in
Kanzleien und Sozietäten zu beachten?
Rechtsanwälte haben nicht selten mit Zielvereinbarungen zu tun. Meistens dann, wenn
Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Gericht über Folgen versäumter Zielvereinbarung, über
strittige Zielerreichung oder über die Auszahlung eines Bonus streiten, kommen Anwälte ins
Spiel.
Aber auch in den Kanzleien und Sozietäten selbst halten Zielvereinbarungen und die an das
Erreichen von Zielen gebundene Bonuszahlungen Einzug. Insbesondere die Partner in den
Sozietäten, deren Interesse auf der langfristigen Existenz- und Ertragssicherung der
Anwaltskanzlei liegt, machen von diesem Instrument zunehmend regen Gebrauch.
Zielvereinbarungs- und Bonussysteme durchdacht gestalten
Die Gestaltung von Zielvereinbarungs- und Bonussystemen in Kanzleien und Sozietäten hat
indes ihre Tücken. Diese sind jedoch durch systematische und für beide Seiten transparente
Vorgehensweisen in den Griff zu bekommen.
Ohne die Bestimmung der Ziele für den betreffenden Anwalt ist keine Kopplung an einen Bonus
denkbar. Daher sind die einzelnen Elemente eines Ziels genau zu bestimmen: Die Zielrichtung,
die Messgröße, die Zielhöhe und, sofern erforderlich, der Bezugswert.
Ziele der Kanzlei berücksichtigen
Die Zielrichtung leitet sich aus den übergeordneten Zielen der Anwaltskanzlei oder -sozietät ab.
Unabdingbar ist daher zunächst Klarheit unter den Partnern über die strategische Ausrichtung
und Zielsetzung der Kanzlei.
Sind die Zielrichtungen für die Anwaltskanzlei und den jeweiligen Rechtsanwalt festgelegt,
müssen Messgrößen ermittelt werden, die diese Zielrichtungen genau abbilden. Eine Messgröße
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spiegelt zweifelsfrei, transparent und nachvollziehbar wider, ob das jeweilige Ziel erreicht ist
bzw. zu welchem Grade.
Ziele individuell für den Anwalt
Dass die Messgröße frei von möglichen Manipulationen der einen oder der anderen Seite sein
muss, wissen Rechtsanwälte nur zu gut aus den Streitfällen ihrer Klienten. Gerade bei den eher
qualitativen Zielen fällt es den Vorgesetzten oftmals nicht leicht, zutreffende Messgrößen zu
bestimmen. Es lohnt sich, bei der Gestaltung von Zielvereinbarungs- und Bonussystemen in
Kanzleien und Sozietäten einen versierten Experten hinzuzuziehen.
Die Zielhöhe ist ein Zahlenwert oder, bei qualitativen Zielen, ein Wert aus einer deskriptiven
Skala. Hier bietet sich die Verwendung der Zieloptimierung an, um maximalen Leistungsanreiz
bei dem jeweiligen Anwalt und die Ernsthaftigkeit der Planung zu sichern.
Den Dialog mit dem Anwalt führen
Die Zielvereinbarung in Form eines Jahres-, Halbjahres- oder Quartalszielgespräches mit dem
angestellten Anwalt stellt nicht geringe Anforderungen an die Führungskraft und dessen
Gesprächsmethoden, Frage- und Feedbacktechniken. Eine entsprechende Schulung oder ein
Coaching können helfen, bevor Porzellan zerschlagen wird.
Legal Tribune Online hat dem Thema “Zielvereinbarung in Kanzleien” einen Leitartikel
gewidmet. Prädikat: Lesenswert! Sie finden ihn, wenn Sie dem angegebenen Link folgen.
Links:
Beitrag in Legal Tribune Online: Jahreszielgespräche (PDF)
Workshops für Inhaber von Kanzleien und Sozietäten: Zielvereinbarung und
leistungsorientierte Vergütung
Hilfreiche Checklisten für beide Seiten: Formulare und Arbeitshilfen für die
Zielvereinbarung
Wenn Sie sich mit Experten über Zielvereinbarung und leistungsorientierte Vergütung in
Anwaltskanzleien austauschen möchten, nehmen Sie bitte einfach Kontakt zu uns auf.
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