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Zielvereinbarung und Bonus in Anwaltskanzleien und Sozietaeten

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Zielvereinbarung und Bonus in Anwaltskanzleien und Sozietaeten
Description

Bonus-Zahlungen an Anwaelte werden in Kanzleien und Sozietaeten an Zielvereinbarungen und an das Erreichen von Zielen gebunden.

Shared by: Gunther Wolf
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108
posted:
10/31/2011
language:
German
pages:
2
Bericht

Zielvereinbarung und Bonus in Kanzleien und Sozietäten

Wenn Anwälte Ziele vereinbaren









In großen Kanzleien mittlerweile gang und

gäbe: Zielvereinbarung und Bonus für

angestellte Rechtsanwälte. Doch die

Erfahrungen sind nicht nur gut.



Was ist bei der Gestaltung von

Zielvereinbarungs- und Bonussystemen in

Kanzleien und Sozietäten zu beachten?





Rechtsanwälte haben nicht selten mit Zielvereinbarungen zu tun. Meistens dann, wenn

Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Gericht über Folgen versäumter Zielvereinbarung, über

strittige Zielerreichung oder über die Auszahlung eines Bonus streiten, kommen Anwälte ins

Spiel.



Aber auch in den Kanzleien und Sozietäten selbst halten Zielvereinbarungen und die an das

Erreichen von Zielen gebundene Bonuszahlungen Einzug. Insbesondere die Partner in den

Sozietäten, deren Interesse auf der langfristigen Existenz- und Ertragssicherung der

Anwaltskanzlei liegt, machen von diesem Instrument zunehmend regen Gebrauch.





Zielvereinbarungs- und Bonussysteme durchdacht gestalten



Die Gestaltung von Zielvereinbarungs- und Bonussystemen in Kanzleien und Sozietäten hat

indes ihre Tücken. Diese sind jedoch durch systematische und für beide Seiten transparente

Vorgehensweisen in den Griff zu bekommen.



Ohne die Bestimmung der Ziele für den betreffenden Anwalt ist keine Kopplung an einen Bonus

denkbar. Daher sind die einzelnen Elemente eines Ziels genau zu bestimmen: Die Zielrichtung,

die Messgröße, die Zielhöhe und, sofern erforderlich, der Bezugswert.





Ziele der Kanzlei berücksichtigen



Die Zielrichtung leitet sich aus den übergeordneten Zielen der Anwaltskanzlei oder -sozietät ab.

Unabdingbar ist daher zunächst Klarheit unter den Partnern über die strategische Ausrichtung

und Zielsetzung der Kanzlei.



Sind die Zielrichtungen für die Anwaltskanzlei und den jeweiligen Rechtsanwalt festgelegt,

müssen Messgrößen ermittelt werden, die diese Zielrichtungen genau abbilden. Eine Messgröße









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spiegelt zweifelsfrei, transparent und nachvollziehbar wider, ob das jeweilige Ziel erreicht ist

bzw. zu welchem Grade.





Ziele individuell für den Anwalt



Dass die Messgröße frei von möglichen Manipulationen der einen oder der anderen Seite sein

muss, wissen Rechtsanwälte nur zu gut aus den Streitfällen ihrer Klienten. Gerade bei den eher

qualitativen Zielen fällt es den Vorgesetzten oftmals nicht leicht, zutreffende Messgrößen zu

bestimmen. Es lohnt sich, bei der Gestaltung von Zielvereinbarungs- und Bonussystemen in

Kanzleien und Sozietäten einen versierten Experten hinzuzuziehen.



Die Zielhöhe ist ein Zahlenwert oder, bei qualitativen Zielen, ein Wert aus einer deskriptiven

Skala. Hier bietet sich die Verwendung der Zieloptimierung an, um maximalen Leistungsanreiz

bei dem jeweiligen Anwalt und die Ernsthaftigkeit der Planung zu sichern.





Den Dialog mit dem Anwalt führen



Die Zielvereinbarung in Form eines Jahres-, Halbjahres- oder Quartalszielgespräches mit dem

angestellten Anwalt stellt nicht geringe Anforderungen an die Führungskraft und dessen

Gesprächsmethoden, Frage- und Feedbacktechniken. Eine entsprechende Schulung oder ein

Coaching können helfen, bevor Porzellan zerschlagen wird.



Legal Tribune Online hat dem Thema “Zielvereinbarung in Kanzleien” einen Leitartikel

gewidmet. Prädikat: Lesenswert! Sie finden ihn, wenn Sie dem angegebenen Link folgen.





Links:



Beitrag in Legal Tribune Online: Jahreszielgespräche (PDF)

Workshops für Inhaber von Kanzleien und Sozietäten: Zielvereinbarung und

leistungsorientierte Vergütung

Hilfreiche Checklisten für beide Seiten: Formulare und Arbeitshilfen für die

Zielvereinbarung





Wenn Sie sich mit Experten über Zielvereinbarung und leistungsorientierte Vergütung in

Anwaltskanzleien austauschen möchten, nehmen Sie bitte einfach Kontakt zu uns auf.









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